<558> dass gleichwie Se. Königl. Majestät vollenkommen mit dem Marquis de Puyzieulx convenirten, dass niemand mit Raison etwas ausserordentliches darin finden könnte, wenn Se. Königl. Majestät in Absicht von Russland mit der Ottomannischen Pforte defensive Engagements nähmen, also auch Deroselben niemand verdenken könnte, wenn Sie, und zwar als König von Preussen, eben dergleichen Engagements wegen einer Königin von Ungarn, deren üblen Willen gegen Se. Königl. Majestät niemand ignorirte, nähmen, da in dieser Consideration so wenig des Königs Majestät als die Königin von Ungarn wie Stände des Reichs anzusehen wären, noch dieses die geringste Connexion mit dem Reiche haben könnte. Aus welchen Considerationen dann Se. Königl. Majestät auch nur pure defensive Engagements mit der Pforte zu nehmen Sich entschlossen hätten und sehr satisfait davon wären, dass Ew. Excellenz in dem Projet1 des Traité zur quästionirten Alliance keine Puissance namentlich genannt, sondern nur généralement von defensiven Engagements wider benachbarte Puissances, von denen man Feindseligkeiten zu gewärtigen, sich exprimiret hätten.
Se. Königl. Majestät haben hierbei noch erinnert, wie Ew. Excellenz wegen der dieserhalb an den Baron von Chambrier zu erlassenden Dépêche die Précaution nehmen und, wo es Dero Umstände litten, das Coneept davon Selbst aufsetzen möchten, um nicht nur den von Chambrier alles ihm zu wissen nöthige begreifen zu machen, sondern auch zu verhindern, dass davon durch eine, wenngleich nicht übel gemeinte, dennoch schädliche Indiscretion etwas transpiriren könnte.
Eichel.
P. S.
Auch wollen Se. Königl. Majestät, dass sowohl dem Baron von Chambrier als auch dem Herrn Grafen von Podewils, dem von Goltz und dem von Klinggräffen alles dasjenige in besondern Dépêchen per modum extracti communiciret werden solle, was der Herr von Voss in seiner Dépêche vom 7. dieses2 wegen der Chipoterien der beiden kaiserlichen Minister zu Dresden und wegen der Aeusserungen, so der Graf von Brühl gegen den französischen Ambassadeur deshalb gethan, gemeldet hätte. Wobei jedoch jedem obgedachter Herrn Minister solches lediglich nur zu ihrer Direction bekannt gemachet, insonderheit dem von Chambrier aufgegeben werden sollte, nicht das geringste davon gegen den Marquis de Puyzieulx zu äussern, um sowohl bei solchem nicht anzustossen, als auch dem französischen Ambassadeur zu Dresden die Besogne zu überlassen, solches seinem Hofe zu melden, der alsdenn schon selbst einsehen würde, wie es mit denen pacifiquen Sincerationen derer Höfe von Wien, London und Petersburg gemeinet wäre, und was man sich von dem sächsischen Hofe zu gewärtigen habe.
Nach der Ausfertigung.
1 Vergl. S. 538.
2 s. 556.