<117> haben, so soll ich auf Höchstderoselben Specialbefehl noch dabei vermelden, wie Ew. Excellenz dahin sehen und darauf halten möchten, dass bei der Expedition des darauf auszufertigenden Antwortschreibens kein einiger von allen in der Königlichen Resolution angeführten Umständen ausgelassen, sonder alles nach Maassgebung dieser ausgefertiget werden möchte, indem Höchstdieselbe eine besondere Attention auf diese Expedition zu nehmen und solche vor der Unterschrift noch Selbst nachzusehen intentioniret wären, damit nicht etwas darin vergessen noch zur Unzeit adouciret werden möchte.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.


3896. RESOLUTION VOR DIE MINISTER VOM DEPARTEMENT DERER AUSWÄRTIGEN AFFAIREN, WELCHERGESTALT DAS SCHREIBEN DES KÖNIGS VON POLEN, BETREFFEND SR. KÖNIGL. MAJESTÄT UNTERTHANEN, WELCHE AN DER SÄCHSISCHEN STEUER ZU FORDERN HABEN, BEANTWORTET WERDEN SOLL.

Se. Königl. Majestät in Preussen, unser allergnädigster Herr, haben mit mehrerem ersehen, was Dero Ministres vom Departement derer Auswärtigen Affairen bei Gelegenheit des von dem sächsischen Minister von Bülow eingegebenen Schreibens von des Königs von Polen Majestät, betreffend die Capitalia, welche die hiesige Unterthanen aus der sächsischen Steuer zu fordern haben, berichten wollen.

Wenn gedachte Minister die üblen Folgen etwas reiflicher eingesehen hätten, welche ohnfehlbar entstehen müssten, wenn Se. Königl. Majestät Sich dem Verlangen des sächsischen Hofes hierüber fügen wollten, so würden selbige nicht so leicht angetragen haben, dass Höchstdieselbe m diese weitaussehende und inpracticable Sache entriren möchten.

Pour adoucir ce refus, il faut y ajouter que, si j'étais personnellement le créancier du roi de Pologne, je me ferais un plaisir de souscrire à tout ce qui lui ferait plaisir, mais qu'ici le cas est différent, qu'il s'agissait des mes sujets.

Maassen, da Se. Königl. Majestät nicht eigentlich der Creditor von der sächsischen Steuercasse, sondern solches vielmehr Dero Unterthanen, welche ihre Capitalia dahin geliehen, seind, so könne eines Theils Dieselbe solchen keineswegs anbefehlen, ihre ausstehenden Schulden nicht beizutreiben, als welches eine Art von Tyrannie wäre; andern Theils aber würde durch dergleichen Befehl aller Credit in Dero Landen gestöret und das Commercium in solchen auf verschiedene Art ruiniret werden, indem unter denjenigen, so an der Steuer zu fordern haben, Familien seind, welche, wenn sie ihre Capitalia auf so viele Jahre entbehren mussten, bei Erbschaften sich nicht würden auseinandersetzen können, andere aber, so Güter ankaufen und sich der Steuercapitalien dazu mit bedienen wollten, gehindert werden würden, auf einen Handel entriren zu können; Kaufleute und Negocianten aber, welche bei ihrem Handel