3811. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.
Potsdam, 14. August 1749.
Des Königs Majestät haben mir heute befohlen, an Ew. Excellenz zu melden, wie Höchstdieselbe vor nöthig fänden, dass zuvorderst dem p. vpn Goltz zu Moskau dasjenige extractsweise in einem Rescript communiciret werde, was nach des Herrn Grafen von Podewils zu Wien letzterer Relation der Graf von Ulfeld sich gegen M. Blondel über das Sujet der Declaration, so Russland an Schweden thun wollen und was der wienersche Hof deshalb gegen den russischen vor Sentiments bezeiget, umständlich gemeldet hat,54-2 damit der p. von Goltz seine weitere Recherches dortiger Orten darnach dirigiren könne.
Demnächst finden Se. Königl. Majestät vor nöthig, dass weil es fast schiene, als ob das französische Ministerium in den Gedanken stehe, dass Russland durch einen Articul des Nystädtschen Friedenstractats ein gewisses Recht erhalten habe, sich von der schwedischen Regierungsforme zu mehren,54-3 dem Baron von Chambrier ein umständliches Éclaircissement über gedachten Articul des Nystädtschen Tractats ge<55>geben und ihm kürzlich gezeiget werden sollte, wie Russland aus solchem gar kein Recht erhalten, sich jemalen von den schwedischen domestiquen Affaires zu meliren, sondern dass, was darunter conveniret, lediglich zum Faveur der schwedischen Nation geschehen sei und dass übrigens etliche wenige missvergnügte oder vielleicht gar in russischen Pensions stehende schwedische Individua niemalen den Namen einer ganzen Nation führen noch sich anmassen könnten, russischen Beistand zu reclamiren, sonder als Verräther des Vaterlandes angesehen zu werden und sich des Crime de lèse Majesté theilhaftig zu machen.
Eichel.
Nach der Ausfertigung.
54-2 Vergl. S. 57.
54-3 Vergl. Bd. VI, 375.