4150. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS TN BERLIN.

Potsdam, 26. Februar 1750.

Auf allergnädigsten Befehl Sr. Königl. Majestät habe Ew. Excellenz vermelden sollen, wie dass Höchstdieselbe vor nothwendig finden, dass der Geheime Rath Klinggräffen zu London wegen der Forderung und Indemnisation Dero Unterthanen, so durch die englischen Capereien gelitten, mit nächster Post nochmalen ganz umständlich aus dem Departement instruiret und derselbe bedeutet werde, dass es hier nicht auf Bagatellen, noch auf das Schiff Der kleine David genannt ganz alleine ankäme, sondern dass es ganz beträchtliche Summen wären, welche Sr. Königl. Majestät Unterthanen wegen erlittener Gewalt und Unrecht zu fordern hätten. Es erachten Se. Königl. Majestät daher vor nöthig, dass dem p. von Klinggräffen die Liquidationes dererjenigen, -so dieserhalb zu fordern haben, spécifiquement zugesandt werden, damit derselbe seine Mesures darnach nehmen könne. Vor das übrige müsste er wohl instruiret werden, wie die Sprüche der englischen Tribunaux von Sr. Königl. Majestät gar nicht als gültig angesehen werden könnten, da solche in ihrer eigenen Sache nicht Richter sein könnten, überdem des Königs Majestät nicht zugeben würden, dass man in Engelland Dero Kaufleute und Unterthanen als dortige Vasallen tractirete, sondern Sie verlangeten, dass man ihnen Justiz thun sollte, wie es das Recht der Völker mit sich brächte, da sonsten Se. Königl. Majestät ebenrnässig durch Dero Tribunals über diese Forderungen würden urtheilen lassen und dann darauf denken würden, wie Sie deren Erkenntnisse zur Execution bringen könnten.

Im übrigen wäre es genug, wenn er, der p. von Klinggräffen, vor der Hand nur diese Sache in Bewegung erhielte und deshalb schriee, [nicht] jetzo aber gleich drohete, dass Se. Königl. Majestät gedachte Forderungen gleich von der schlesischen Schuld defalquiren wollten. Dero Intention sei auch gar nicht, [dass Sie] die Forderungen quaestionis gleich jetzo von denen Geldern, so auf Abschlag der schlesischen Schulden [fällig würden], abziehen und compensiren wollten, sondern Sie würden damit bis gegen den letzten Termin anstehen und alsdann sehen, was zu thun sei, woferne man Dero Unterthanen dorten gar

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Klinggräffen berichtet, London 10. Februar: „C'est avec une bien sensible douleur que j'ai vu par le rescrit du 27 janvier269-1 que Votre Majesté me taxe de négligence dans l'affaire du dédommagement de Ses sujets … J'ai trouvé cette affaire décidée par les tribunaux, et j'ai fait les démarches nécessaires, dès ma première audience, chez les ministres. Les ordres immédiats que j'ai reçus, me mettent des bornes269-2 … Mon devoir exige de représenter à Votre Majesté la véritable situation de cette affaire. Je m'en suis acquitté et tout a été épuisé ce que Votre Majesté me marque que je devais répondre ici; le refrain est que tout a été décidé par les tribunaux. Des sujets de Votre Majesté il n'y a que Le petit David qui en ait appelé; je souhaite qu'il s'en trouve bien par la sentence.“

keine Justiz thun noch auf alle Sr. Königl. Majestät Remonstrationes deshalb keinen Égard nehmen wollte.

Letztere Passage fänden Höchstdieselbe nöthig, dass solche in Ziffern gesetzet, sonsten aber das ganze deshalb zu expedirende Rescript recht wohl und solide ausgearbeitet und dadurch dem p. von Klinggräffen alle seine unrichtige Begriffe benommen würden.

Eichel.

 

Nach der Ausfertigung.



269-1 Rescript aus dem Ministerium.

269-2 Vergl. Bd. VI, 326.