<70> aber würde sich durch solche Verfügungen denen durch die Reichsgrundgesetze stabilirten Kreisdirectorialgerechtsamen derogiren lassen.
Ew. Kaiserl. Majestät werden Mir derohalben als mitausschreibendem Fürsten des niederrheinisch-westphälischen Kreises nicht zu verdenken geruhen, wann Ich gegen diese denen Kreisdirectorialbefugnissen prä judicirliche reichshofräthliche Verfügung hiemit auf das feierlichste und geziemend zu protestiren, auch solche Jura für Mich und das gesammte Kreisdirectorium ausdrücklich zu reserviren genöthiget werde, wobei Ich zugleich Ew. Kaiserl. Majestät hiemit geziemend zu erkennen zu geben nicht Umgang nehmen können, wie Ich eine von des Königes in Dänemark Majestät anzuordnende Administrationscommission in der Herrschaft Knyphausen und dessen Zubehör nimmermehr verstatten, noch aus anderen sehr erheblichen Considerationen jemals geschehen lassen könne. Zu Ew. Kaiserl. Majestät Justizeifer und rühmlichsten Gedenkensart lebe Ich aber der Hoffnung, Dieselbe nach genommener näheren Einsicht der Sache geruhen werden, das von Dero Reichshofrath hierunter vorgenommene, fast übereilet scheinende Verfahren zu missbilligen und abzustellen, das am 14. Martii 1748 an die oldenburgische Regierung ergangene Rescript durch ein näheres geschärftes zu revigorisiren, die einseitig eingeschobene gräflich Bentincksche Vorstellung vom 23. Julii a. c. mittelst deren Communication an die Gräfin ad separatum zu verweisen, auch die neuerlich auf des Königs in Dänemark Majestät als Grafen von Oldenburg zum offenbaren Präjudiz des niederrheinischwestphälischen Kreisdirectorii erkannte Administrationscommission zu cassiren und aufzuheben, und wann allenfalls selbe nach ordnungsmässiger Instruction des Processes dennoch nöthig gefunden werden sollte, solche dem niederrheinisch-westphäüschen Kreisdirectorio reichsgrundgesetzmässig auftragen zu lassen.
Ew. Kaiserl. Majestät werden Mich durch diese an sich rechtliche Verfügung sehr verbinden, auch eine verlassene, von dem grössesten Theil des zu ihrer Subsistenz gewidmeten Vermögens bereits vorhin entsetzte Gräfin höchlich consoliren. Ich wünsche übrigens nichts mehr, als Gelegenheit zu erlangen, Ew. Kaiserl. Majestät wirkliche Proben Meiner Deroselben gewidmeten Hochachtung und Freundschaft zu geben, und verharre mit aller Ergebenheit etc.
Friderich.
H. Graf von Podewils. E. W. Graf von Bredow. Finckenstein.
Nach dem Concept.
4498. AN DEN OBERSTEN VON KALCKREITT IN EMBDEN.
Finckenstein berichtet, Berlin 2. September, dass das Intercessionsschreiben an den Kaiser für die Gräfin Bentinck abgegangen sei. Die Gräfin Bentinck bitte gegen die dem König von Dänemark | Berlin, 2. September 1750. Se.Königl.Majestät in Preussen, unser allergnädigster Herr, befehlen Dero Obersten von Kalckreitt auf |