4603. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.
Potsdam, 2. November 1750.
Noch haben Se. Königl. Majestät befohlen, Ew. Excellenz zu melden, wie der Geheime Rath von Maltzahn zu Dresden auf das fordersamste von allem informiret werden sollte, was sowohl der Herr von Klinggräffen in seiner Relation vom 29. voriges von dem hannoverschen Geldnegotio mit Chursachsen gemeldet, als was sonsten vor Umstände deshalb allhier bekannt geworden, mit der Instruction, sich alle menschmöglichste Mühe zu geben, um wohl zu erfahren, was eigentlich vor eine Hypothèque der dresdensche Hof an Hannover wegen der nunmehro in allem dargeliehenen 7½ Million geben und an Interessen zahlen würde, und im Fall solches, wie gemeldet worden und fast zu vermuthen stehe, das sächsische Antheil von Mansfeld mit sein sollte, ob alsdenn diese Hypothèque mit aller Landeshoheit, Jure praesidii und dergleichen mehr von Sachsen an Hannover werde gegeben werden, auf welchen Articul der p. von Maltzahn so mehr Attention nehmen und bald davon rapportiren müsste, als in gewisser Maasse des Königs Majestät Interesse dabei besonders versire.
Eichel.
Nach der Ausfertigung.