5498. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

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Podewils übersendet, Berlin 25. Juni, zwei Schreiben des hessen-casselischen Präsidenten von Borcke, betreffend die in Aussicht genommene Subsidien Verhandlung zwischen Frankreich und Hessen-Cassel,142-1

Charlottenburg, 25. Juni 1752.

Se. Königl. Majestät haben wegen der Einlage zur mündlichen allergnädigsten Resolution ertheilet, wie die von des Landgrafen Durchlaucht verlangete Condition, dass Dero Truppen nicht gegen den Kaiser noch das Reich gebrauchet werden sollten, Höchstdieselbe embarrassirte, indem solche den ganzen Tractat unnütz machen und enerviren, auch von Frankreich schwerlich goutiret werden würde. Da auf den Fall eines Krieges der Krieg nicht mit den Holländern, Engelländern oder dergleichen sein könnte, sondern sich in Teutschland extendiren dörfte, so würde der Tractat durch vorgedachte Clause inutil gemachet werden. Ein anders wäre es vielleicht, wann man stipuliren wollte, dass man nämlich nicht gegen das Reich en corps die Truppen gäbe, welches aber wohl nicht auf einzelne Stände des Reichs extendiret werden müsste.

Was die Subsides betreffe, so schiene des Landgrafen Durchlaucht mit den 120,000 Reichsthalern nicht zufrieden zu sein, man habe aber nicht die Summe gemeldet, so man fordern, noch was man vor Conditiones machen wolle. Wann man sich darüber gegen Se. Königl Majestät expliciret haben werde, so wollten Dieselbe solches an Frankreich communiciren und dessen Entschluss darüber vernehmen.

Im Uebrigen verlangen des Königs Majestät, dass dasjenige, so wegen vorgedachter Clause nach Cassel geantwortet werden würde, auf eine gute Art und so delicat tourniret würde, dass man weder Oesterreich noch Hannover nenne, noch zu verstehen gäbe, als ob die Absicht sei, die hessischen Truppen bei entstehendem Kriege dahin zu gebrauchen.

Sonsten wollen des Königs Majestät noch, dass diese ganze Sache an Mylord Maréchal nächstens, jedoch unter dem grossesten Secret und mit aller Précaution bei der Ausfertigung, so Ew. Excellenz alleine besorgen würden, communiciret werden solle, und zwar sowohl die hessische Conditionen, als die von Sr. Königl. Majestät darüber gemachte Remarques, mit der Instruction, dass gedachter Mylord solches dem Marquis de Saint-Contest eröffnen, ihm aber auch alles nur ganz gerade und naturellement sagen sollte.

 

Schliesslich waren Se. Königl. Majestät ganz wohl zufrieden, dass Ew. Excellenz dieser Sache halber statt des von Borcken mit dem General Donop143-1 correspondiren möchten, wiewohl mit aller Précaution wegen Sicherheit derer Briefe.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



142-1 Vergl. S. 133.

143-1 Generallieutenant von Donop leitete die auswärtigen Angelegenheiten, der Präsident von Borcke die Finanzverwaltung. (Borcke's Schreiben vom 23. Juni.)