5576. AN DEN GROSSKANZLER FREIHERRN VON COCCEJI UND DIE ETATSMINISTER GRAF PODEWILS, VON BISMARCK UND GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.199-1
Potsdam, 16. August 1752.
Mein lieber Grosskanzler und Geheimer Etatsminister Freiherr von Cocceji, auch Geheime Etatsministres Graf von Podewils, von Bismarck, und Graf von Finckenstein. Da Ihr in Eurem Berichte vom 14. dieses bei Mir anfragen wollen, ob Ich bei Uebergebung der Liquidationen der in vorigem Kriege durch die englische Déprédations Meinen handelnden Unterthanen zugefügten Schäden an das englische Ministerium zugleich das Residuum, so viel nämlich nach Abzug der liquidirten Forderungen an denen auf Schlesien hypothecirten Capitalien annoch zu bezahlen übrig bleibet, offeriren lassen wolle, so ertheile Ich Euch darauf zur Resolution, wie Ich allerdinges solches zu thun fest entschlossen bin, allermaassen, da Ich bisher denen Interessenten gedachter schlesischer Schulden das Capital sowohl als die davon gefallene enorme Interessen, sonder sie deshalb zu chicaniren, bezahlet habe, Ich ihnen auch gewiss den ganzen Rest zum letzten Termin nebst davon fälligen Interessen bis zum 10. Juli d. J. vor voll würde haben auszahlen lassen, daferne Mich nicht die Euch genugsam bekannte Umstände wegen der Forderung Meiner Unterthanen bei der von denen Engelländern denenselben schlechterdings denegirten Justiz gezwungen hätten, Mich daran zu halten und solche dadurch schadlos zu setzen.
<200>Und da nach Eurer Anzeige dasjenige, so wegen mehrerwähnter Forderung Meiner Unterthanen von denen zu Bezahlung der schlesischen Hypotheken destinirten Geldern zurückbehalten werden muss, die Summa an Capital und Interessen von 199,159 Rthlr. 9 Gr. 6 Pf. beträget, so werde Ich an den Etatsminister von Boden die Ordre ergehen lassen, dass derselbe von denen zu Bezahlung des letztern Termins der schlesischen Schulden bereits destinirten und baar vorräthig stehenden Geldern nurgedachte Summa zu Befriedigung Meiner Unterthanen, sobald die Sache ihre Endschaft erreichet haben wird, gleich jetzo aparte legen und bei dem neuen Tresor in Deposito behalten soll; das Residuum aber, so alsdann noch zu völliger Bezahlung der schlesischen Schulden vor die englische Creditores bleiben wird, soll derselbe besonders asserviren und vorräthig halten, bis man weiss, ob nach geschehener Declaration des p. Michell die Interessenten mehrerwähnter schlesischer Schulden solches annehmen wollen, auf welchem Fall dieses Residuum ihnen alsofort übermachet und gegen völlige Quittung über die richtige Bezahlung der ganzen auf Schlesien hypothecirt gewesenen Schuld prompt ausgezahlet werden soll.
Was übrigens die Constituirung der Summe des Residui, so gedachten englischen Interessenten an Capital und Interessen zu bezahlen bleibet, anlanget, da begreife Ich nicht allerdings die Ursachen, warum Ihr solche bis auf den 10. Januarii nächstkommenden Jahres zu rechnen vermeinet, indem die Bezahlung des letztern Termins auf den 10. Juli c. gesetzet worden, auch selbige ohnfehlbar geschehen sein würde, daferne nicht die Depredationssache solches ohne alle Meine Schuld aufgehalten hätte; welches Ihr also in nähere und bessere Ueberlegung nehmen, auch alsdann den Etatsminister von Boden von der wahren Summe des Residui avertiren, Mir aber zugleich Euer näheres pflichtmässiges Sentiment deshalb anzeigen sollet, auf dass alsdann alle Dispositiones darnach gemachet werden können. Ich erinnere Euch hierbei nur, dass, wie aus den Actis des Departements der auswärtigen Affairen wegen Bezahlung der vorigen Termine von denen englischen Schulden constiren muss, der letzte Termin zur völligen Bezahlung der schlesischen Schulden sich noch auf 45,000 Pfund Sterling an Capital beträget. Ich bin Euer wohlaffectionirter König
Friderich.
Nach der Ausfertigung.
199-1 Vergl. S. 175.