<16>Marquis d'Argens, de Catt, Thiébault, Abbé Bastiani) revidirten Schriften, wesentlich als bindendes Gesetz anzusehen. Dabei fanden sich aber in dem Augenblicke, wo die Setzer ihre Instruktion bekommen sollten, so bedeutende äußere und innere Schwierigkeiten, daß die Ansicht des akademischen Ausschusses, die sechste und letzte Ausgabe des Dictionnaire de l'académie française, vom Jahre 1835, zum Grunde zu legen, auf das Entschiedenste den Vorzug verdiente, weil sie nicht nur eine, alle Zweifel, alle Willkür, alle Verschiedenheit durchaus abschneidende Norm gewährte, sondern auch den Briefen von Voltaire, d'Alembert, Condorcet und von ähnlichen literarischen Freunden in der Korrespondenz ihr Recht werden ließ. - Die ganz französirten Ortsnamen haben wir nach dem allgemeinen Gebrauch geschrieben; außerdem haben wir dm Orts- und Personen-Namen ihr gutes Recht widerfahren lassen: in den deutschen besonders haben wir die Buchstaben ü und u gebührend unterschieden, und ou nur für die auf bourg endigenden beibehalten, also Lützen und Schlüter - Ruppin und v. Blumenthal, - Brandebourg und Charlottenbourg gesetzt. - Bei den durch Siege berühmt gewordenen Orts-Namen ist die historische Form, z. B. Blenheim, der topographischen (Blindheim) vorgezogen worden; eben so bei einigen berühmten Familien, welche die fremde Schreibung selbst angenommen haben: der General-Lieutenant Rudolph Graf v. Rothenburg z. B. schreibt sich durchaus Rottembourg. Lord Marischall schreibt sich auf Französisch immer le Maréchal d'Écosse. Der unsterbliche Sohn des Brandenburgischen General-Artillerie-Meisters Hans Meinhardt von Schoenburgk hat sich selbst constant le maréchal duc de Schonberg geschrieben; und doch ist sein Sieges-Name Schomberg in Geschichtswerken und auf Medaillen so entschieden durch alle Welt gegangen, auch bei uns im Brandenburgischen in offiziellen Ausfertigungen nur so geschrieben