<26>Regentenpflichten insonderheit betrifft, mit einer, in ihrer Zeit doppelt schätzenswerten (wenn auch unbewußten) Unbefangenheit, namentlich in den Briefen und Gedichten das Allerstärkste und Schärfste drucken ließen: bei der unparteiischen Beurtheilung von historischen Personen freilich nicht eine gleiche Entschiedenheit bewiesen. Auf jeden Fall gebührt dem damaligen verantwortlichen Redakteur, wer er auch sei, hier um so mehr die offene historische Rechtfertigung, da manche als unbedenklich von ihm gegebene, und von uns buchstäblich wieder aufgenommene Aufsätze, Gedichte und Briefe, in den Denkwürdigkeiten des oben genannten Preußischen Geheimen Raths geradezu als übelwollender Verrath des Staatsministers von Woellner an dem großen Könige ungerecht und unkritisch angesehen werden.
Der Leser wird sich wohl versichert halten, daß wir mit Freuden Alles geben, was wir mühsam eingeerntet haben, und was prinzipiengemäß in den Kreis dieser Werke hineingehört. Selbst von den vielen Poesien haben wir wissentlich kein einziges Blatt ausgelassen, weil, abgesehn vom dichterischen Werthe, überall sich irgend eine Eigenthümlichkeit oder ein Bezug auf Lagen und Verhältnisse erblicken läßt. Nur bei den Briefen haben wir die ganz gehaltlosen übergangen, welche weder ein wissenschaftliches, noch ein artistisches, noch sonst irgend ein charakteristisches Gepräge an sich trugen.
Jeder selbstständigen Schrift, durch alle Werke hindurch, haben wir ein Avertissement vorgesetzt, um über das Manuskript oder über die etwanige frühere Ausgabe das Nöthige zu sagen, und über das Entstehen und den Werth unsers gegenwärtigen Textes Rechenschaft abzulegen. Bei den Poésies éparses und bei den Mélanges littéraires ist unter jeder einzelnen Pièce ihr Ursprung nachgewiesen. Auf die Art treten alle Quellen der gesammten Ausgabe an das Licht, als Zeugen unsrer Treue und unsers Dankes.