<27>Alle Manuskripte, welche an die Akademie der Wissenschaften oder unmittelbar an den Redakteur eingegangen sind, auch die, welche in dem Königlichen Kabinets-Archive ihm zur Benutzung vorgelegt worden, hat derselbe eigenhändig abgeschrieben; immer auch hat er die Kopien, nach wiederholtem Lesen, nochmals mit den Autographen genau verglichen. Das Wenige, was der Beauftragte der Akademie im Archive durch eine fremde Feder in Abschrift nehmen lassen, ist von ihm mit dem Kopisten gemeinschaftlich verglichen worden. Ebenso sind von demselben die von der Frau Gräfin Itzenplitz in den sorgfältigsten Kopien geschenkten Stücke mit einer Dame, welche diese Abschriften in patriotischer Teilnahme überwacht hatte, gemeinschaftlich verglichen und den Original-Manuskripten wörtlich treu erfunden worden. - Die Russische und die Schwedische Regierung haben nur vidimirte, mit sorgsamster Eleganz und mit der sachkundigsten Gewissenhaftigkeit ausgestattete Kopien zum Geschenk gemacht; also bei diesen beiden Schenkungen allein kann der Redakteur sich keiner Einsicht in die Original-Handschriften rühmen: er darf sich aber ihrer vollkommensten Treue und Zuverlässigkeit durchaus versichert halten.
Alle durch den Druck schon bekannte Schriften, kleine wie große, einzelne Briefe, einzelne Gedichte und Abhandlungen, wie ganze, zusammen gehörige Gruppen derselben, deren Autographen sich im Königlichen Kabinets-Archive fanden oder sonst zugänglich waren, sind mit denselben genau verglichen worden.
Ein Auslegen der benutzten Manuskripte zur Einsicht für das Publikum, um den Beauftragten der Akademie der Wissenschaften zu kontroliren, ist nach dem Gesagten eben so unmöglich, wie es in der That unnöthig ist. Der Kritik und den Behörden ist, in Bezug auf die in öffentlichem Besitz befindlichen Autographen und Original-Kopien, jeden Augenblick die detaillirteste Kontrole dargeboten; eben so