April.
A.
April 1748
Der König in Potsdam.
17. April 1748
Aus Potsdam in Berlin, besucht den Minister von Podewils.
18. April 1748
Nach Potsdam.
26. April 1748
Speis't mit verschiedenen Prinzen in Sanssouci.
28. April 1748
Feldmarschall von Schwerin kommt zum König nach Potsdam.
B.
3. April 1748
Publikationspatent des Projekts des Codicis Fridericiani Marchici, worin zugleich gesagt wird, daß den Collegien, den Landständen und einem Jeden freistehen soll, binnen Jahresfrist monita zu verfertigen und einzusenden etc. bis zu deren Einlaufung und Regulirung soll jedoch nach diesem Projekt verfahren werden.
In diesem Codex kommen auch folgende Stellen vor: Vorgedachtem unserm Kammergericht ertheilen wir hiermit eine vollkommene Macht und Autorität an Unsrer Statt und in Unserm Allerhöchsten Namen alle dahin gehörigen Justizsachen zu entscheiden und zur gebührenden Exekution zu bringen. Sie müssen aber allen Menschen ohne Ansehn der Person, Großen und Kleinen, Reichen und Armen gleiche und unpartheiische Justiz administriren, so wie sie gedenken solches vor dem gerechten Richterstuhle Gottes zu verantworten, damit die Seufzer der Wittwen und Waisen auch andrer Bedrängten nicht auf ihr und ihrer Kinder Haupt kommen mögen. Sie sollen auch auf keine Rescripte, wenn sie schon aus unserm Kabinet herrühren, die geringste Reflexion machen; wenn darin etwas wider die offenbaren Rechte sub- und obrepirt worden oder der strenge Lauf des Rechts dadurch gehindert und unterbrochen wird, sondern sie müssen nach Pflicht und Gewissen weiter verfahren, jedoch von der Sache Bewandtniß sofort berichten. Insbesondere aber soll unser Kammergericht<155> und andere Gerichte in allen Sachen und rechtlichen Handlungen zwischen unserm Fisko an einem und zwischen unsern Vasallen und Unterthanen am andern Theile, es sei der Fiskus selbst Aktor, oder einem Andern zur Assistenz gegeben, lediglich die Justiz, als auf welche sie geschworen und beeidet sind, zum Augenmerk haben und auf keine, wider die Justiz laufende, Verordnungen reflektiren, weil ihnen solche Verordnungen so wenig als unser, etwa vorgeschütztes, Interesse zu keiner Entschuldigung dienen sollen.
10. April 1748
Von jedem Regiment der Berliner Garnison gehen 2 Adjudanten, 4 Feldwebel und 10 Fahnejunker nach Potsdam, um daselbst in einigen neuen Kriegsübungen unterrichtet zu werden.
14. April 1748
Der Druck aller anstößigen und Schmähschriften wird verboten.
16. April 1748
Der ehemalige russische Oberst von Keith, Vetter des Marschalls, kommt nach Berlin.
23. April 1748
Der Gouverneur des Prinzen Ferdinand und Curator der Königl. Universitäten, Legationsrath von Bielfeld wird in den Freiherrnstand erhoben.