<44> Kranke und Invaliden, so noch Dienste thun können, in Summa alle die, so in Berlin und auf dieser Seite sind, müssen sich zu Kriegsgefangenen ergeben und zum Thore ausmarschiren, das Gewehr strecken und die Thore der Stadt von mir besetzen lassen. Die lahm oder Krüppel sind, bleiben hier, aber wegen ihrer soll eine Specification gegeben werden. Die Herren Officiers behalten ihre Equipage. Es muß auch eine Specification von allen gefangenen Officiers, Unterofficiers und Gemeinen, so hier sind, beigebracht werden, und sollen morgen früh um 7 Uhr bei dem Cotbusser Thore sein.
3) Die Garnison nimmt alle vorhandene Ammunition, Geschütze und Montirungsstücke mit. Antwort Die Artillerie und Kriegsammunition muß, ohne das allermindeste zu verheelen, sondern laut Specification an mich übergeben werden.
4) Das Königliche Schloß, die Prinzlichen Palais und andere öffentliche Gebäude erhalten Sauvegarde und werben wie geheiligte Schutzörter angesehen und gehalten. Antwort: Da alle übrigen Häuser unbeschädigt und von aller Plünderung frei sein sollen, um so vielmehr soll dies den Königlichen Häusern widerfahren.
5) Alle Kriegsgefangene, so von der Kaiserlich Russischen Armee allhier sein und sich hier befinden, werden von der Garnison mitgenommen.
6) Die außer der Garnison hier befindlichen Militärbediente, wie auch von denen Alliirten, werden getreulich angegeben, keine Königl. Kassen und Kriegsammunitionen, Proviantmagazine und Fourage werden verheelt.
7) Sobald die Russische Garnison einrückt, soll die Stadt vor allen Anfällen der Truppen, sowohl Kaiserl. Russischer Seite, als von deren Alliirten sichern Schutz haben. Berlin, den 9. Oktbr. 1760. von Rochow.