<45> Antwort auf 5, 6 und 7. Alle Gefangene, Sachsen und Schweden, Oestreichische und Französische Truppen, wie auch die von der Reichsarmee, und in Summa alle Gefangene von denen Alliirten Armeen, so hier sind, müssen sofort an mich übergeben werden, und es muß nichts verheelet werden, worin es wolle, nemlich von der Garnison, und aller Kriegsammunition und Gefangenen.
Was die Stadt Berlin für Contribution und baare Brandschatzung zu erlegen, wird der Herr Brigadier von Bachmann, als welchen ich zur Errichtung der Capitulation hiermit bevollmächtige, a parte aufgeben.
Im Lager bei Berlin, den 9. Oktbr. 1760.
Graf Tottleben. von Rochow.
Capitulationspunkte, welche accordirt zu erhalten die Stadt Berlin von der Gnade Ihro Russisch Kaiserl. Majestät und des commandirenden Herrn Generals Hochgräflichcn Excellenz bekannten Generosität hoffet :
1) Daß den hiesigen Residenzien und sämtlichen Einwohnern alle ihre Privilegia, Freiheiten und Gerechtigkeiten verbleiben, auch Nahrung und Gewerbe, Fabriken und Künste in ihrem bisherigen Gange gelassen werden.
2) Das freie Religionserercitium und der öffentliche Gottesdienst bei der bisherigen Verfassung, ohne die mindeste Veränderung, bleibe.
3) Sämtliche Städte und Vorstädte von Einquartierung verschonet, auch den leichten Truppen nicht verstattet werde, in die Städte und Vorstädte einzudringen.
4) Sollte die Notwendigkeit erfodern, einige reguläre Truppen in die Städte und Vorstädte zu verlegen, so geschiehet solches nach denen bisherigen Städtischen Verfassungen, und bleiben diejenigen, so sonsten erimiret gewesen, ferner bei ihrer Freiheit.