<247>gleichen gerichtlichen Handlungen die Assistenz eines Rechts-Freundes versagt werde; vielmehr finde Ich es nöthig, sowohl dem Kläger als Beklagten, auch schon bei Untersuchung des Facti, seinen Advokaten zu dem Ende zu accordiren, damit derselbe den Richter, welcher vielleicht aus Nachlässigkeit, Mangel der Penetration oder wohl gar aus Partheylichkeit, der ihm obligenden Untersuchung keine Satisfaktion leisten möchte, seiner Pflicht erinnern, ihn in allem kontrolliren, die Rechts-Gründe der Parthey deduciren, und also für die Sicherheit seines Clienten auf alle Art Sorge tragen solle.
Damit aber diese neue Art von Advokaten nicht wieder auf die alten Irrwege gerathen möge, so muß die Sache so eingerichtet werden, daß solche bei dem Verzüge der Entscheidung und Vervielfältigung der Prozesse nicht interessiret sind, sondern einen ganz andern Gesichtspunkt zur Beförderung ihres Glückes und ihres Interesse erhalten.
Die Referendarien müssen nämlich bei Meiner neuen Einrichtung, hauptsächlich bei den Untersuchungen der Sachen in facto gebraucht, und den Räthen dabey zur Hülfe gegeben werden.
Diejenigen Referendarii, welche bei diesen Gelegenheiten die mehreste Geschicklichkeit und Penetration zeigen, werden zu fernerer Beförderung beybehalten, und aus diesen sollen die Advokaten, oder wie man sie füglicher nennen möchte, die Assistenz-Räthe; aus diesen aber in der Folge die würklichen Räthe der Landes-Kollegiorum gewählt werden.
Diese Assistenz-Räthe müssen eben sowohl, als die Räthe der Landes-Kollegiorum, auf fixirte Besoldungen gesetzt, und zu dem Ende ihre Defensions-Gebühren in einer gemeinschaftlichen Sportul-Kasse gesammlet werden.
Es kann wohl sein, daß nur sehr wenige der bisherigen Advokaten sich zu künftigen Räthen qualificiren, und also brodlos werden dürften. Ich werde aber die Verfügung treffen, daß, in so fern brauchbare und ehrliche Leute darunter sind, solche vorzüglich zu Magistrats-Bedienungen, Justiziariaten und andern dergleichen Aemtern wieder emploiret werden sollen. Ganz schlechte Leute verdienen keine Attention.
Was endlich die Gesetze selbst betrifft, so finde Ich es sehr un-