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Friedrich I.
(1415 — 1440)

Im Jahre 1415 übertrug der Kaiser die Kurwürde und das Erzkämmereramt des Heiligen Römischen Reiches auf Friedrich VI. von Hohenzollern, Burggrafen von Nürnberg, und gab ihm das Land Brandenburg durch Schenkung zu eigen. Der Kurfürst, den wir fortan Friedrich I. nennen, empfing die Belehnung aus den Händen seines Wohltäters im Jahre 1417 auf dem Reichstag zu Konstanz. Er war damals im Besitz der Altmark und Mittelmark. Die Herzöge von Pommern hatten die Uckermark an sich gerissen. Der Kurfürst führte Krieg mit ihnen, schlug sie bei Angermünde und vereinigte das Gebiet wieder mit der Mark, zu der es seit unvordenklicher Zeit gehört hatte.

Die Neumark war, wie oben berichtet, noch dem Deutschen Orden verpfändet. Aber der Kurfürst, der mehr und mehr auf Ausbreitung seiner Macht ausging, legte die Hand auf Sachsen, das durch den Tod des letzten Kurfürsten aus dem anhaltinischen Geschlecht frei geworden war (1422). Da jedoch der Kaiser diese Er<17>Werbung nicht billigte und Sachsen dem Herzog von Meißen verlieh17-1, gab Friedrich I. seine Eroberung gutwillig auf.

In seinem Testament teilte der Kurfürst seine Staaten folgendermaßen. Sein ältester Sohn Johann, mit dem Beinamen der Alchymist, wurde seiner Anrechte beraubt; der Vater überließ ihm nur das Vogtland und seinen Schmelztiegel. Der zweite Sohn Friedrich erhielt die Kurwürde. Älbrecht Achilles erbte die fränkischen Markgrafentümer17-2 und Friedrich, genannt der Dicke, sollte die Altmark haben; doch infolge seines Todes fiel dieser Landesteil wieder an die Kurmark.

In jenen frühen Zeiten galt noch der Grundsatz, daß ein Vater seinen Besitz gleichmäßig unter seine Kinder verteilte. Das entsprang einer Auffassung, die an sich natürlich und billig war. In der Folge aber erkannte man, daß eine derartige Ausstattung der jüngeren Söhne zum Niedergang der Dynastien führte. Indessen werden wir in unserer Geschichte noch ein paar Beispiele solcher Teilungen sehen.

Friedrich I. starb im Jahre 1440.


17-1 Auf Albrecht III. von Sachsen folgte 1423 Friedrich der Streitbare von Meißen.

17-2 Vielmehr erbte Johann die Markgrafschaft Bayreuth und Albrecht Achilles die Markgrafschaft Ansbach.