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13. Rechtfertigung meines politischen Verhaltens1
(Juli 1757)

Fast stets wird behauptet, die Könige schuldeten Gott allein Rechenschaft für ihr Handeln. Das ist aber nur im Sinne ihrer unbeschränkten Machtvollkommenheit zu verstehen. Kein andrer Fürst kann sie für ihre Handlungen verantwortlich machen; die Stände haben kein Recht, sie über die Gründe ihrer Entschließungen zu befragen. Gleichwohl vergibt ein guter Fürst seiner Würde nichts, ja er folgt nur seiner Pflicht, wenn er sein Volk, dessen Haupt oder erster Diener er nur ist2, über die Gründe aufklärt, die ihn mehr zu dem einen als zu dem andern Entschlusse bewogen haben. Was mich betrifft, der ich Gott sei Dank weder den Hochmut des Gebieters noch den unerträglichen Dünkel der Königswürde besitze, so trage ich keinerlei Bedenken, dem Volke, zu dessen Herrscher mich der Zufall der Geburt gemacht hat, Rechenschaft über mein Verhalten abzulegen. Meine Absichten waren lauter, meine Pläne bezweckten nichts, als die Ruhe


1 Der König hat die obige „Rechtfertigung“ und „Die Gründe meines militärischen Verhaltens“ (vgl. S. 216 ff.) Ende Juli 1757, nach dem unglücklichen Feldzug des Prinzen von Preußen, ausgesetzt und am 2. August dem Sekretär Eichel für den Kabinettsminister Graf Finckenstein übersandt. Sie waren als „Apologie vor die Postérité“, wie Eichel schreibt, gedacht und daher zur Aufbewahrung im Archiv bestimmt. Verteidigt sich der König in der „Rechtfertigung“ gegen die Vorwürfe, die ihm über den Bruch mit Frankreich gemacht werden konnten, so wendet er sich in den „Gründen“ gegen die Kritiker seiner Heerführung nach der Schlacht bei Prag. Zu der „Rechtfertigung“ vgl. Kapitel 2 und 3 der Darstellung des Krieges, für die sie zum Teil die Grundlage bildet.

2 Vgl. Bd. VII, S. IX.