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17. Denkschrift für England1
(Januar 1758)

Bekanntlich haben die englischen Waffen in Amerika bisher kein Glück gehabt. Trotz der bedeutenden Ausgaben, die Großbritannien für seine Rüstungen zur See aufgewandt hat, entsprach der Erfolg seinen Erwartungen nicht. Allem Anschein nach kann es sich für seine Verluste nicht anders schadlos halten als durch die Erfolge, die es im Verein mit seinen Alliierten zu Lande davontragen kann. Die Engländer haben keins der Forts in Amerika zurückgewonnen, die ihnen die Franzosen fortgenommen haben, und keine Eroberung gemacht, die sie im nächsten Frieden gegen Port-Mahon2 austauschen könnten. Ihre großen Flotten haben nichts ausgerichtet, und sie unterhalten auf ihrer Insel über 50 000 Mann, die ihnen nichts nutzen. So wichtig es 1756 war, diese Truppen zum Schutz gegen französische Landungen zu haben, so zwecklos erscheinen sie jetzt, wo die Franzosen nicht einen Mann übrig haben, um eine Landung in England zu unternehmen. Alle ihre Landtruppen stehen auf der Insel Minorka, in Korsika und Kanada und die Hauptmacht in Deutschland. Während die Franzosen alle ihre Kräfte einsetzen und gegen die Engländer und deren Alliierte mit aller Macht und in Gemeinschaft mit den größten europäischen Mächten vorgehen, nutzt England nur einen Teil seiner Kräfte und läßt den andern brachliegen. Man meint einen starken und kräftigen Mann zu sehen, der mit einem andern kämpft, dessen einer Arm gelähmt ist. Welchen Erfolg kann man in England von diesem Verfahren erwarten, wenn nicht den, daß seine Bundesgenossen in Deutschland vielleicht zermalmt werden und daß Frankreich triumphiert? Dann wird es Deutschland Gesetze vorschreiben und im Besitz von Ostende und Nieuport3 unverzüglich mit allen Kräften über die britischen Inseln herfallen.

Andere Erwägungen treten hinzu. Bekanntlich hat England das Kurfürstentum Hannover garantiert4. Der Fall, ihm beizustehen, ist eingetreten. Soll man sagen, daß die hochherzige englische Nation den Staaten ihres Königs nicht zu Hilfe eilt?


1 Im Januar 1758 stellte der König die obige Denkschrift dem englischen Gesandten Mitchell für seinen Hof zu. Der Gesandte behielt sie aber zurück.

2 Vgl. S. 35.

3 Vgl. S. 207.

4 In der Westminsterkonvention vom 16. Januar 1756 (vgl. S. 33).