1. Instruktion für General Wedell1
1. Alle Wagens sofort von der Armee abzuschaffen und es auf den hiesigen Fuß, der dem General von Wedell bekannt ist, zu halten.
2. Vor das Brot zu sorgen und solches aus Glogau oder Küstrin beizuschaffen.
3. Auf scharfen Gehorsam zu halten.
4. Denen Officiers bei Cassation das Lamentieren und niederträchtige Reden zu untersagen.
5. Zu schimpfen auch diejenige, die des Feindes Stärke bei allen Gelegenheiten zu groß ausschreien.
6. Den Feind erstlich durch eine gute Position aufzuhalten.
7. Alsdann nach meiner Manier zu attaquiren2.
8. Sollte, davor Gott sei, die Armee geschlagen werden, sich zu setzen, wor der Feind eindringen will, oder hinter Frankfurt, Krossen oder bei der Festung Glogau.
9. Diejenigen Officiers, so Lâchetéten begehen, sofort vors Kriegsrecht zu setzen.
10. Die leichten Truppen durch unsere Husaren, Dragoners etc. in Respect zu halten.
11. Mannszucht und strengen Gehorsam bei der Armee zu erhalten.
12. Mir bei seiner Ankunft gleich von allem zu benachrichtigen.
1 General Wedell erhielt den Oberbefehl über die Armee des Generals Dohna (vgl. S. 12), dem der König am 20. Juli 1759 darüber schreibt: „Der Generalleutnant von Wedell stellet bei der dortigen Armee vor, was ein Dictator bei der Römer Zeiten vorstellete. Also müssen alle und jede Officiers, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, ihm den schuldigen Gehorsam geben, welcher mir zukommet, und seine, des Generalleutenants von Wedell, Dispositions mit Treue, Fleiß und Bravoure executieren, als wenn ich selbst zugegen wäre.“
2 Vgl. Bd. III, S. 232 und 235.