<158> einzeln auszieht, ihm aber nicht den Schwanz ausreißen kann, wenn man ihn im ganzen packt. Ein Bund, wie ich ihn vorschlage, geht nur darauf aus, die Besitzungen eines jeden zu sichern. Er soll verhindern, daß es einem ehrgeizigen und unternehmenden Kaiser gelingt, die deutsche Verfassung umzustoßen, indem er sie stückweise zerstört.

Beugt man hier nicht beizeiten vor, so wird der Kaiser seine sämtlichen Neffen in Florenz und Modena1 mit allen Bistümern, Erzbistümern und Abteien in Deutschland versorgen. Alsbald wird er sie säkularisieren und auf jedem Reichstage durch die Stimmen seiner Neffen die Oberhand gewinnen. Soviel von den katholischen Kirchenfürsten, die wir nach unserer Verfassung in ihren Rechten erhalten müssen.

Was die weltlichen Fürsten beider Konfessionen betrifft, so haben sie ein gleiches Interesse daran, die Länder, die sitz besitzen, zu behaupten. Dieser Bund hindert und beschränkt den Kaiser bei allen Ansprüchen, die er auf ihre Staaten erheben könnte. Ein Beispiel, das wir erst neuerdings erlebt haben, bildet der Versuch der widerrechtlichen Besitznahme eines Teiles von Bayern2.

Nicht weniger wichtig ist, was sich auf den Reichstag zu Regensburg und auf das Reichskammergericht zu Wetzlar bezieht. Werden nicht beizeiten die rechten Maßregeln ergriffen, um diese alten Institutionen aufrechtzuerhalten, so wird der Kaiser das benutzen, um einen tyrannischen Despotismus in ganz Deutschland aufzurichten.

Das sind im groben die wichtigsten Gründe, aus denen die Fürsten sich zu diesem Bunde vereinigen müssen; denn ihre Interessen sind die gleichen, und wenn sie einige von ihresgleichen erdrücken lassen, wird die Reihe ganz sicher auch an sie kommen. Sie haben dann nichts als das Vorrecht, in der Höhle des Polyphem zuletzt verspeist zu werden. Der Vorteil dieses Bundes besieht nun darin, daß, wenn der. Kaiser seine Macht mißbrauchen will, die vereinte Stimme aller Reichsstände ihm Respekt und Mäßigung einflößen kann. Oder wenn er widerspenstig ist, findet er eine ziemlich starke Partei, die sich mit seinen Kräften messen kann, ungerechnet die Bundesgenossen, die das Deutsche Reich zur Vertretung seiner Interessen bestimmen kann.

Dies sind, glaube ich, Betrachtungen, die reifliche Erwägung verdienen. Ich habe mich nur an die Hauptsachen gehalten, aber man könnte mehr Einzelheiten hinzufügen und sie der größeren Klarheit halber erläutern. Ich gehe hier nicht auf sie ein, da mich dies zu weit führen würde. Was aber bei einem im großen entworfenen Plane Kleinigkeiten sind, das wird, mit Sachkenntnis behandelt, im einzelnen belangreich, und ich glaube, Herr von Hertzberg wäre durchaus der Mann, um diese Ideen auszuarbeiten und ihnen die letzte Feile zu geben.


1 Gemeint sind die Söhne seiner Brüder, des Großherzogs Leopold von Toskana und Erzherzog Ferdinands, des Gemahls der Prinzessin Maria Beatrix von Modena (vgl. S. 91).

2 Vgl. S. 99 ff.