<167> Üelwollens riß dem König noch nicht die Geduld: er wollte den Fürstbischof von Lüttich durch Güte beschämen.
Inzwischen gefiel es Gott, der alle Wechselfälle dieser Welt nach seiner unendlichen Weisheit leitet, den König abzuberufen und zu sich zu nehmen, um ihn für seine Mäßigung und Geduld zu belohnen.
Nach dem Tode Friedrich Wilhelms verweigerten die Untertanen von Herstall dem neuen König die Huldigung trotz wiederholter Befehle und Vorstellungen, die ihnen gemacht wurden. Der Fürstbischof von Lüttich unterließ nicht, ihren Widerstand seinerseits zu bestärken. Dadurch wurden alle Amnestieversprechen und alle Drohungen wirkungslos.
Seine Majestät sah sich zum Äußersten getrieben und beschloß, seinen Rat Rambonnet mit einem Handschreiben an den Fürstbischof von Lüttich zu schicken, um einen bündigen Bescheid zu verlangen, ob er sich die Souveränität über die Herrschaft Hersiall anmaße und gesonnen sei, die Rebellen zu unterstützen. Auf diesen Brief geruhte der Fürstbischof nicht einmal zu antworten.
Da das Maß nun voll war und der König in seiner Mäßigung nicht weitergehen konnte, ohne seiner Ehre etwas zu vergeben, so mußte er Waffengewalt anwenden, sowohl um den Fürstbischof von Lüttich für die Äußerungen seines Übelwollens zu strafen, die unter Nichtachtung der preußischen Herrschaftsrechte zur Auflehnung der Herstaller geführt haben, wie um seine Anmaßung, die ihren Gipfel erreicht hatte, zu dämpfen. Seine Majestät sah sich also gezwungen, die Grafschaft Hoorn und die Stadt Maaseyck zu besetzen. Sie sind weiter nichts als das Äquivalent für die Herrschaft Hersiall, die der Fürstbischof von Lüttich sich widerrechtlich angeeignet hat.