Einleitung des Herausgebers
Mit der Darstellung der polnischen Teilung und des Bayrischen Erbfolgekrieges, der letzten großen Ereignisse seines Lebens, erhalten die historischen Schriften König Friedrichs ihren Abschluß.
Soviel die polnische Teilung betrifft, wiederholt sich hier der gleiche Vorgang wie beim Ersten Schlesischen Kriege1: dreimal hat Friedrich sie geschildert. Das erstemal im Jahre 1773 nach Unterzeichnung des Teilungsvertrages vom 5. August 1772 zwischen Rußland, Preußen und Österreich. Von dieser ersten Fassung sind nur die beiden Kapitel über Finanz- und Heerwesen überliefert, die die innere Entwicklung Preußens im Jahrzehnt von 1763 bis 1773 vor Augen führen.
Als im Frühjahr 1775 der polnische Pazifikationsreichstag, der Ruhe und Ordnung im Lande wiederherstellen sollte, sich nach zweijähriger Tagung seinem Ende näherte, erfolgte eine Umarbeitung des Kapitels über die Vorgänge in der auswärtigen Politik, das gleichzeitig bis auf die Gegenwart fortgeführt wurde. Wie das Datum am Schluß bezeugt, wurde diese Arbeit am 18. Februar 1775 beendet. Daran schloß sich unmittelbar die letzte Durchsicht der „Geschichte meiner Zeit“.
Mit dem Abschluß des Teschener Friedens sah sich der König veranlaßt, nochmals seine historiographische Tätigkeit aufzunehmen. Jetzt empfing das Kapitel über die polnische Teilung seine dritte und endgültige Fassung. Gleichzeitig wurden die Kapitel über Finanz- und Heerwesen neu bearbeitet. Am Schluß derselben findet sich von Friedrichs Hand die Angabe, in der er unmittelbar auf seine Vorlage Bezug nimmt: „Verfertigt 1773, verbessert 1779“.2 Dagegen neu hinzugefügt wurde die Schilderung der „wichtigsten Begebenheiten von 1774 bis 1778“, sowie die des Bayrischen Erbfolgekrieges. Am 20. Juni 1779 war nach dem darunter stehenden Vermerk das Werk vollendet.
Wie bereits erwähnt, ist die erste Fassung der politischen Geschichte von 1773 verloren; die beiden gleichzeitig verfaßten Kapitel über die innere Geschichte und
1 Vgl. Bd. II, S. V.
2 Am Schluß des Kapitels über die polnische Teilung wiederholt der König nur das Datum des 18. Februar 1775, das unter der von ihm als Vorlage benutzten zweiten Fassung stand, ohne das Datum des Abschlusses der Revision anzumerken.