Betrachtungen über die Feldzugspläne (1775)1
Ihr wünscht eine Angabe der Grundsätze, die als Basis für die Feldzugspläne dienen sollen. Um Euch zu willfahren, muß ich mich darauf beschränken, ein paar allgemein gültige Regeln zusammenzufassen. Es bedarf verschiedener Regeln für den Offensivkrieg, für den Krieg zwischen gleich starken Mächten und schließlich für den Defensivkrieg.
Vor allem kommt die Natur des Landes in Betracht, in dem man Krieg führen will, ob es von Flüssen durchzogen oder mit Wäldern bedeckt, ob es durchschnitten ist oder weite Ebenen darbietet, ob es von Festungen verteidigt wird, ob es ein offenes Land oder voller Berge und Felsen ist, ob es in der Nähe des Meeres oder tief im Binnenland liegt. Ferner muß derjenige, der einen Feldzugsplan entwerfen will, sich zuvor genaue Kenntnis von den Kräften seines Gegners verschaffen. Er muß wissen, welche Hilfe dieser von seinen Verbündeten erwarten kann, muß die Kräfte des Feindes mit den eignen und mit dem vergleichen, was seine Bundesgenossen ihm an Truppen stellen können, und daraus schließen, welcherart der geplante Krieg sein wird.
Es gibt offene Länder, in denen man sich bei gleichen Kräften große Erfolge versprechen kann. Es gibt andre voller Defileen und Stellungen, die zum Offensivkrieg weit überlegene Streitkräfte erfordern. Hütet Euch wohl, Euch mit unbestimmten Ideen über diese Dinge zu begnügen. Sie verlangen vor allem klare, deutliche und bestimmte Begriffe. Kennt Ihr Euer Schachbrett, die Bauern und Offiziere schlecht, so habt Ihr wenig Aussicht, eine Schachpartie zu gewinnen. Nun aber ist der Krieg von ganz andrer Bedeutung als dies Spiel. Untersuchen wir also im großen, welche Regeln stets zu befolgen sind bei den drei Kriegsarten: offensiv, mit gleichen Kräften, defensiv.
Beginnen wir mit der Offensive. Das erste ist, wie gesagt, ein Vergleich aller Kräfte des Feindes einschließlich seiner Verbündeten mit den eignen und den Hilfstruppen, die Euch Eure Bundesgenossen stellen werden. Ihr müßt genaue Kenntnis
1 Vgl. dazu S. 8 ff. und 106 ff.