2. Detachirt man seitwärts der feindlichen Armee, um selbiger in ihre Convois zu fallen oder auch ihr das Fouragiren schwer zu machen. Bei solcher Commission muß man fast gar keine Bagage mit sich nehmen; dabei müssen die Husaren gut patrouilliren, um Nachricht vom Feinde zu bringen, und wenn ein Coup zu machen ist, so muß das Defilé, durch welches das Corps Husaren oder Cavallerie den Feind attaquiren soll, beständig mit Infanterie besetzet sein, damit selbiges sicher wieder zurückkommen könne.
Dasjenige Corps, welches von dem Detachement detachiret wird, muß jederzeit zwei Wege haben, um wieder zurückkommen zu können. Es ist auch nöthig, daß, wenn man dergleichen Project hat, solches auf das äußerste verschwiegen gehalten werde, damit der Feind nichts davon zu erfahren bekommen könne. Die Partien1, welche was Gutes ausrichten wollen, müssen des Nachts ausgehen und frühe gegen den Tag ihren Coup machen, auch sodann wiederum zurückeilen.
Ist man gewiß, daß ein starkes feindliches Corps auf das Detachement zukommet, welches dasselbe von dem großen Corps d'armée oder aber von der Festung, woher es gekommen ist, abschneiden kann, so muß das Detachement des Nachts zurückmarschiren. Es müssen deshalb die Generale sich alle Wege und Situationes wohl bekannt machen, damit sie überall durchzukommen wissen. Demjenigen Officier, welcher nicht das Terrain kennet, noch von einer Anhöhe, von holen Wegen, von Morästen und von Wäldern zu profitiren weiß, demselben kann niemals ein detachirtes Corps anvertrauet werden. Ueberhaupt, da das detachirte Corps eben so wie des Generals sein eigenes Regiment anzusehen ist, so muß derselbe auch auf selbige Art dafür sorgen.
3. Von Detachements auf Postirungen2. Die Postirungen werden des Winters gegen den Feind gemachet, und der General, so dazu commandiret, muß immer mit einem Corps, welches auch zugleich zur Reserve dienet, etwas hinter seinem avancirten Posten liegen, damit er überall im Stande sei, sowohl seine Ordres zu geben, als auch, auf den Fall daß sein Posten attaquiret wird, solchen sogleich mit seiner Reserve secundiren zu können. Die Husaren muß er dabei zu accuratem Patrouilliren anhalten und die Officiere, so sich darunter negligiren, nach der größten Rigueur bestrafen. Er muß ferner in seiner Brigade beständig daraufsehen, daß den gegebenen Ordres stricte nachgelebet werden müsse.
Bei den Husaren-Patrouillen ist zu observiren, daß wo guéable3 Wässer sind, alsdann die Husaren dicht an dem Ufer oft und von Viertelstunde zu Viertelstunde patrouilliren müssen. Diese Patrouillen dürfen nicht stark sein, indem sie nur patrouilliren, um den Feind zu observiren, und gar nicht um sich zu schlagen.
Alle Berichte, so von einem Generale an den König oder an den Chef der Armee gehen, müssen mit Fundament und mit Vorsichtigkeit abgefaßt sein, damit ein
1 Streifkorps.
2 Die Postenketten der Winterquartiere.
3 durchschreitbare.