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V. Instruction für die Inspecteurs der Infanterie-Regimenter1
(6. April 1780)

Da man in dem vergangenen kurzen Kriege2 gesehen hat, wie viele Fehler und Négligences bei der Infanterie vorgekommen sind, und wie oft die Commandeurs derer Regimenter und Bataillons wegen notwendiger Vorsicht gefehlet haben, absonderlich bei Demjenigen, was dem Thaddenschen und dem Regiment von Wunsch begegnet ist, als ersteres, das Thaddensche Regiment, risquiret hat, ganz auseinandergesprengt und völlig ruinirt zu werden, auch bei der Gelegenheit seine Fahnen wirtlich verloren hat, und dem Wunschischen Regiment ein gleicher Vorfall passirt ist, da dessen Kommandeur und die Fahnen enleviret worden; ohne zu berühren, was bei Habelschwerdt geschehen ist3:

So ist es sehr nöthig, daß man in der Zukunft solchen Echecs und Zufällen auf alle mögliche Weise zuvorzukommen suche, worzu kein besseres Mittel vorzuschlagen ist, als daß alle Stabs-Officiers der Infanterie sich in Friedens-Zeiten mehr üben, erstlich um einen Plan zu machen, wie sie ein Dorf, darin sie einquartiert stehen, gehörig besetzen müssen, zu welcher Uebung sie die in der Nachbarschaft ihrer Garnison gelegenen Dörfer nehmen und über deren gute Besetzung oder zu nehmende Partie sie ordentliche Dispositions machen können. Sie sollen dergleichen Dispositions von der Defension eines Dorfes schriftlich aufsetzen, damit man sehen möge, ob sie hierbei alles wohl überdacht haben.

Wenn der eine Stabs-Officier solchergestalt von einem gewissen Dorf ein Project der Défense gemacht hat, so kann der andere Stabs-Officier dagegen ein Project zur Surprise4 machen; durch welche fleißige und sehr nützliche Uebungen sie sich am


1 Die Vorlage ist deutsch, abgefaßt. Für die Einrichtung der Inspekteure vgl. S, 234.

2 Der Bayrische Erbfolgekieg.

3 Gemeint sind die Überfälle von Dittersbach am 8. November 1778, von Cämmerswalde am 7. Februar und von Habelschwerdt am 18. Januar 1779.

4 Überfall.