<300>stände erlauben, dergestalt, daß sie zwar den Feind beschießen können, aber von ihm nicht wieder getroffen werden. So können sie sich zum Exempel bedecken hinter Bäumen, hinter Häusern von einem Dorfe, sie können in einen hohlen Weg treten, um da bedeckt herüber zu schießen, sie können sich platt auf die Erde legen, um hinter den Steinen hervor zu schießen, desgleichen sich hinter eine kleine Anhöhe stellen, über die man weg feuern kann. In Summa, die Officiere müssen auf alle Gelegenheiten und Mittel raffiniren1, daß ihre Leute da, wo diese sich mit Schießen wehren sollen, allemal mehr bedeckt seien, als diejenigen vom Feinde.

Ihro Majestät setzen nun einen andern Fall, daß eine Stadt attaquirt werden sollte, die mit einer Mauer umgeben ist und wo der Feind Truppen hereingeworfen hat, die Stadt zu defindiren. In diesem Falle werden freilich die Thore mit regulärer Infanterie und mit schweren Kanonen attaquirt, aber in dieser Zeit können sich die Frei-Bataillons rechts und links längs der Mauer extendiren2, und wo was schadhaft an der Mauer ist oder sich ein Ort zeiget, bei dem das Uebersteigen nur möglich ist, so müssen sie wie die Katzen klettern, um herüber zu kommen; denn sobald die, welche die Stadt defendiren, sehen, daß schon feindliche Truppen in der Stadt sind, so werfen sie gewiß die Gewehre nieder.

Aber um diese Sachen zu executiren, welche Seine Majestät hier vorgeschlagen haben, so müssen sie wohl studirer werden, und müssen die Officiere zum voraus durch reifliches Nachdenken sich so geschickt gemacht haben, daß sie sich von allen diesen unterschiedenen Aufträgen mit Distinction acquittiren3. Sie müssen sich Kenntnisse schaffen von alledem, was zu der Sache gehöret, und das Studium muß der Execution allemal vorhergegangen sein, sonsten exponiren sie sich, ohne Ueberlegung zu agiren, welches immer schändlich für einen Officier und für jeden Menschen ist.


1 sinnen.

2 ausdehnen.

3 mit Auszeichnung ausführen.