Von der donciuite, Zucht und Aufsicht der Officiere
Well Seine Königliche Majestät ein nobles und respectables Corps Officiere in der Armee haben wollen, so müssen sämmtliche Officiere zu einer sehr guten Conduite angehalten werden, keine niederträchtige Streiche, als Schulden machen und nicht bezahlen, oder gar die Leute darum zu betrügen suchen wollen, sich dem Soffe ergeben, eine schlechte Conduite führen und dergleichen Sachen mehr, so einem Officiere unanständig sind, nicht ausgeübet noch von den Commandeurs der Regimenter geduldet werden. Hauptsächlich wird das Spielen bei den Regimentern auf das schärfste verboten. Diejenigen Officiere, so eine equivoque Reputation während des Krieges gehabt, oder die durch niederträchtige Conduite ihren Umgang mit geringen Leuten gehabt, die dem Soffe ergeben sind, Spieler von Profession und dergleichen schlechte und übel conduisirte Officiere müssen von den Regimentern geschafft und dergleichen niemalen wieder dabei geduldet werden.
Hauptsächlich müssen die Commandeurs darauf sehen, sich ein nobles Corps guter und ansehnlicher Officiere zu formiren, und sollten sich Edelleute aus fremden Landen finden, die Verstand, Ambition und eine wahre Lust zum Dienst bezeigen, so können solche Seiner Königlichen Majestät zu Officieren in Vorschlag gebracht werden.
Was Iugendfehler oder Fehler, so von Leuten aus Dummheit und nicht sausamer Ueberlegung geschehen, betrifft, so muß man solche anfänglich nicht mit der größten Rigueur bestrafen, sondern wenn es Leute von Ambition sind, so ist die Correction von einem Stabs-Officiere und der Arrest von einigen Tagen suffisant, dergleichen junge Leute zu corrigiren.
Weil aber nicht alle Leute gleiche Talente haben, so müssen diejenigen, welche die wenigste Einsicht und nicht die genugsame Ambition besitzen, zum kleinen Dienste, als Visitirung der Quartiere, Aufsicht über die Menage, Fütterung und Reinhaltung der Pferde, Dressirung und Ausarbeitung der Leute und dergleichen zum kleinen Dienste gehörigen Sachen angehalten werden, damit sie doch einigermaßen bei den Regimentern zu gebrauchen sind. Diejenigen aber, so am meisten Verstand und Ambition besitzen, die sie dringet, sich von ihrem Métier besser als andere zu acquittiren, die keine Faulheit noch Schläftigteit spüren lassen, deren Conduite gut und vernünftig ist, und die sich mit Lust zu allen Stücken ihres Métier appliciren, solche müssen nicht allein die Visitirung der Quartiere, Aufsicht über die Menage, Fütterung und Striegeln der Pferde und alle obbenannte Stücke des kleinen Dienstes verstehen und thun, sondern sich auch die Landkarten von den Provinzen und von ganz Deutschland bekannt machen, um dadurch eine genaue Kenntniß der Länder und deren Beschaffenheit zu erlangen, alle Festungen, Haupt- und andere kleine Städte, Flüsse, bergige Terrains, Plainen, Waldungen und Wege sich so viel als