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II. Aus der Instruction für die Artillerie1
(3. Mai 1768)

Belagerung der Städte Bei Belagerung der Städte ist es hauptsächlich der Ingenieurs ihre Sache, den

ganzen Plan von der Belagerung zu entwerfen und zu machen, wie die Tranchées2 geöffnet und die Parallelen geführt werden sollen. Es halten Seine königliche Majestät die Officiere der Artillerie damit nicht auf.

Die Fundamental-Principia, so sie dabei haben müssen und so mit zur Artillerie gehören, sind, daß das Polygon, so attaquiret werden soll, wohl mit Batterien embrassiret3 wird, damit die Artillerie-Officiere alle differente Feuer gegen die Werke recht anzubringen und die Batterien wohl anzulegen wissen. Wenn die erste Parallele gegen das Polygon, so attaquiret werden soll, geöffnet, müssen die Batterien in der Parallele so an ihren Orten angelegt und gemacht werden, wie es sein muß und in beigehender Zeichnung marquiret ist4. Es mögen nun solche gegen ein Hornwerk oder gegen andere Werke, um selbige zu beschießen, angelegt werden, so bleibt solches immer en ^1-05 dasselbe.

Die ArtillerwOfficiere müssen, ehe sie die Batterien anlegen, Acht haben, um zu wissen, wieviel Kanonen der Feind auf jeder Face, es sei von einem Ravelin, Demilune5 oder Bastion, gebrauche, und darnach die Batterien gegen die vom Feinde so construiren, daß immer gegen eine Embrasure6, wo eine Kanone vom Feinde stehet, drei Kanonen von unsern gerichtet sind. Der Effect, welchen man von diesen


1 Die Vorlage ist deutsch abgefaßt.

2 Laufgräben.

3 umfaßt.

4 Siehe Plan.

5 Lunette.

6 Schießschalte.