<VI> Umarbeitung dieses ersten Entwurfes, die am 2. April 1748 abgeschlossen wurde: diese neue Fassung sind „Die Generalprinzipien des Krieges“, die im folgenden zum Abdruck gelangen. Unter den mancherlei Änderungen, Zusätzen und Streichungen, die in ihnen sich finden, ist die bedeutsamste die Hinzufügung der Kapitel 26 bis 28. Eine Abschrift der „Generalprinzipien“ wurde auch dem Politischen Testament von 1752 angehängt1. Als der König dann gegen Ende des Jahres 1752 eine deutsche Ausgabe dieser zweiten Fassung für seine Generale veranstaltetet2, machte er noch eine Reihe von Zusätzen, die als Fußnoten dem Texte der „Generalprinzipien“ beigegeben sind.

Am Vorabend des Siebenjährigen Krieges, wahrscheinlich infolge der immer stär-keren Umwölkung des politischen Horizonts, sind gegen Ende des Jahres 1755 die „Gedanken und allgemeinen Regeln für den Krieg“ entstanden. Friedlich schrieb dies Werk zu seiner eignen Weiterbildung. General Winterfeldt, der einzige, dem er einen Einblick darin verstattete, nannte es enthusiastisch „eine unschätzbare Feldapotheke“, eine „Universalmedizin, um alle Verlegenheiten zu kurieren“.

Den unmittelbaren Niederschlag der Erfahrungen des neuen Waffenganges mit Österreich stellen die am 27. Dezember 1758 abgeschlossenen „Betrachtungen über die Taktik und einige Teile des Krieges“ dar. Auf zweierlei weist der König warnend in ihnen hin, auf die vervollkommnete Kunst der Österreicher, ihre Stellungen zu wählen und zu befestigen, und auf ihr ungeheures Aufgebot an Artillerie. Diese Tatsachen nötigten ihn, die eigne Kriegführung den veränderten Verhältnissen anzupassen.

Den kurzen Bemerkungen, die bereits dieser Aufsatz von 1758 darüber enthält, folgen dann die systematischen Ausführungen in den „Grundsätzen der Lagerkunst und der Taktik“, die, wie das Datum am Schlusse besagt, am 12. November 1770 beendet sind. Diese bilden das gewaltige Gegenstück zu den „Generalprinzipien des Krieges“.

Aber schon zwei Jahre zuvor hatte Friedrich im Rahmen des Politischen Testaments vom November 1768 die Gelegenheit ergriffen, um in großen Zügen dem Thronfolger ein Bild des preußischen Heeres zu entwerfen. Im Gegensatz zum früheren Testament von 17523 liegt in diesem der Schwerpunkt auf der Verwendung der Truppen im Felde. Daher stellt der König bei den einzelnen Waffen dem Dienst in Friedenszeiten den in Kriegszeiten gegenüber und fügt einen besonderen Abschnitt hinzu, der der Strategie oder, wie es dort heißt, den „Grundprinzipien des Krieges“ gewidmet ist.

Doch die Zahl der grundlegenden Schriften ist damit nicht erschöpft. Wieder wie 1755 war es die bedrohliche politische Lage, die den König zwanzig Jahre später zur Feder greifen ließ. Am 1. Dezember 1775 sind nach seinem eigenhändigen Vermerk die „Betrachtungen über die Feldzugspläne“ zum Abschluß gelangt. Nochmals ist in ihnen systematisch das Problem eines Krieges mit Österreich erörtert, unter dem dreifachen Gesichtspunkte, daß Preußen in der Lage sei, einen Offensivkrieg zu führen,


1 Später in gleicher Weise dem Testament von 1768.

2 Sie war im Jahre 1748 lediglich dem Thronfolger Prinz August Wilhelm mitgeteilt worden.

3 Vgl. Bd. VII, S. 168 ff.