4. Kapitel Marketender, Bier und Branntwein
Hat man einen Feldzug vor, so muß das Kommissariat an der Grenze genug Bier brauen und Branntwein brennen lassen, damit die Armee wenigstens für die erste Zeit gut versorgt ist. Sobald sie in Feindesland ist, bemächtigt man sich sofort aller Brauereien und Branntweinbrennereien in der Nähe des Lagers und läßt hauptsächlich Branntwein brennen, damit die Soldaten, die ihn nicht entbehren können,<18> keinen Mangel daran leiden. Was die Marketender betrifft, so muß man sie beschützen, besonders in Feindesland. Wenn die Bauern geflüchtet sind und ihre Häuser leer stehen, sodaß man aus der Provinz, in der man sieht, keine Lebensmittel beziehen kann, ist man zu schonungslosem Vorgehen berechtigt. Man schickt also Marketender und Soldatenweiber zum Fouragieren aus, um Feldfrüchte und Vieh einzuholen. Ferner muß man darauf sehen, daß bei der Armee ein billiger Preis für die Lebensmittel gemacht wird, sodaß der Soldat nicht übervorteilt wird, aber auch der Marketender bestehen kann. Ich setze hinzu, daß unste Soldaten im Felde täglich zwei Pfund Brot und wöchentlich zwei Pfund Fleisch umsonst bekommen. Zu dem Zweck läßt man bei den Proviantzügen, die unter Bedeckung zur Armee kommen, einige Rinderherden miltreiben. Diese Vergünstigung gebührt den armen Soldaten, besonders in Böhmen, wo man den Krieg nicht viel anders als in einer Wüste führt.