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4. Artillerie

I. Disposition, welchergestalt sich die Artillerie bei einer Haupt-Action mit dem Feinde zu verhalten hat330-1
(August 1744)

Es sollen 4 Haubitzen auf dem rechten Flügel und 4 auf dem linken Flügel, und 4 in der Mitte des ersten Treffens aufgeführt werden.

20 zwölfpfündige Kanonen vom General von Linger330-2 sollen desgleichen, laut Ordre de bataille, eingetheilt werden, sodaß auf dem rechten Flügel das Grenadier-Bataillon von Wedell die Haubitzen bedecket und auf dem linken Flügel die Grenadiere vom Oberst-Lieutenant von Kahlbutz solchen zur Bedeckung dienen. Zu jeder Haubitze werden 6 Mann von den Pioniers commandiret und zu jeder zwölfpfündigen Kanone 4 Mann; thut in Summa 152 Mann.

Bei den Kanonen und Haubitzen vom rechten Flügel soll ein Capitain von der Artillerie, desgleichen bei denen von der Mitte ein Capitain von der Artillerie, wie auch einer auf dem linken Flügel commandiret werden.

Bei den vierundzwanzigpfündigen Kanonen, so auf den Flanken stehen, wird auf jede Flanke ein vernünftiger Lieutenant von der Artillerie commandiret, imgleichen bei den 12 vierundzwanzigpfündigen 4 Pioniers per Kanone, welches 48 Mann ausmachet.

Es muß auch in dem ersten Treffen per Brigade ein Lieutenant commandiret werden. Bei den Kanonen, so in dem zweiten Treffen stehen, werden nur Unter-Officiere abgetheilet, und können diese Kanonen so lange mit ihrem Gespanne gezogen werden, bis es sich ereignen möchte, daß man sie gebrauchen müßte.

Zwischen die zwei Treffen werden auf dem rechten Flügel ein Lieutenant mit Zo Mann, in der Mitte ein Lieutenant mit 30 Mann und auf dem linken Flügel ein Lieutenant mit 30 Mann zur Reserve commandiret werden. Diese alle sollen immer dicht an dem zweiten Treffen bleiben, auf daß sie nicht sonder Roth und ehe<331> man sie nöthig hat, todt geschossen werden können; wenn man sie aber fordert, so treten sie in die Stelle derjenigen ein, so etwa blessiret worden.

Im Anfang der Lataiüe sollen die Kanonen, so auf den Flügeln stehen, stets auf die feindliche Cavallerie feuern, insonderheit mit den Kartätschen von 9 Kugeln; sobald aber unsere Cavallerie die feindliche attaquiret, so muß alles Geschütz auf die Infanterie des Feindes gerichtet und unablässig darauf gefeuert werden. Wenn sie auf 600 Schritt kommen, so muß alles schwere Geschütz mit den sechslöthigen Kartätschen feuern. Die dreipfündigen müssen auf 300 Schritt ebensowohl mit Kartätschen feuern, um dem Feinde allen möglichsten Schaden zu thun.

NB. Die Officiere von den Flügeln müssen sehr wohl in Acht nehmen, daß, wenn unsere Cavallerie die feindliche Infanterie in der Flanke attaquiret, sie nicht auf unsere eigenen Leute feuern, sondern immer ein Bataillon weiter, wo unsere Cavallerie noch nicht heran ist, um daß die feindliche Infanterie vorerst durch die Kartätschen in Confusion gebracht werden und unsere Cavallerie dadurch leichteres Spiel bekommen möge.

Sollte es sich wider alles Vermuthen zutragen, daß des Feindes Cavallerie einen unserer Flügel in Désordre brächte und ihn verfolgen wollte, so müssen die Artillerie-Officiere, die das Commando in den Flanken haben, sofort auf die feindliche Ca-vallerie, so die unsrigen verfolgen wollte, mit den vierundzwanzigpfündigen Kartätschen mit 9 Kugeln heftig darauf feuern, imgleichen sechslöthige Kartätschen, wenn sie den Feind damit abreichen können, ohne Unterlaß darauf feuern, wie imgleichen auch die Kanonen der Bataillons in einem weg mit Kugeln stark auf den Feind schießen müssen, um den Feind durch das heftige Feuern vom Verfolgen abzuhalten.

Bei dem ersten Treffen werden bei jeder Kanone 3 Mann gegeben, bei dem zweiten Treffen aber nur bei jeder Kanone 2 Mann.

Wornach sich der Commandeur der Artillerie sowohl, als die Subalternen stritte zu achten und demjenigen, so hierinnen befohlen worden, genau nachzuleben haben.


330-1 Die Vorlage ist deutsch abgefaßt.

330-2 Generalleutnant Christian von Linger, Chef der Artillerie.