<141> Magdeburg und besonders Schlesien werden dadurch übermäßig belastet. Auch hier würde es sich um 150 000 Taler handeln, die den Städten zugute kämen. Das Servis ist eine Auflage, die die Bürger drückt und das Aufblühen vieler kleiner Städte tatsächlich verhindert.
Wer dies liest, wird zweifellos sagen: Es ist sonderbar von ihm, seinen Nachfolgern Ratschläge zu erteilen, wenn er sie selber zur Ausführung bringen kann. Auf diesen Einwurf antworte ich: Ich bin nicht Herr, zu tun, was mir gefallt. Ich habe einen sehr kostspieligen Krieg hinter mir. Nach dem Friedensschluß bestand die hauptsorge darin, den Staatsschatz aufzufüllen, die Armee wieder in den alten Stand zu bringen, die Festungen auszubauen, Magazine anzulegen und schließlich wieder Ord, nung in die Kassen zu bringen. Es wäre unklug, irgend etwas an dieser Methode zu ändern, bevor die Staatskassen gefüllt sind. Nach unseren Finanzeinrichtungen bleibt alle Jahre ein Überschuß von ungefähr 2 Millionen und 300 000 bis 400 000 Talern. Aber aus den angeführten Gründen habe ich nicht daran rühren können. Kommen wir jemals in die Lage, diese Auflagen herabzusetzen, so muß es geschehen, wenn man neue Einnahmen bekommt, die den Ausfall wettmachen.
Kurze Rekapitulierung
Aus allem, was ich über den Stand der Finanzen lang und breit auseinandergesetzt habe, folgt, daß der Herrscher seine Einnahmen noch beträchtlich vermehren kann, nicht durch Bedrückung seines Volkes und Auflage neuer Steuern, sondern durch Gewährung von Erleichterungen an seine Untertanen und mit Hilfe von löblichem Gewerbefleiß, durch den man sich bereichert. Bei den allgemeinen Kassen besieht die Hauptsache darin, daß die Kontribution vom Volke und die Pacht von den Pächtern pünktlich entrichtet wird, damit das Militär, die Richter, die Finanzbeamten, die Apanage des Fürstenhauses und alle Staatsausgaben regelmäßig bezahlt werden können. Die Einnahmen der verschiedenen Kassen dürfen weder vermengt noch in Unordnung gebracht, und niemals darf das ganze Jahreseinkommen verausgabt werden, damit der Überschuß und der Staatsschatz stets hinreichen, um einen Krieg wenigstens vier Jahre lang auszuhalten und allen Notlagen, in die der Staat geraten kann, gewachsen zu sein. Die Finanzbeamten müssen sorgsam ausgewählt und in militärischer Unterordnung gehalten werden. Dabei ist weniger auf Erteilung neuer Weisungen als auf sorgfältige Befolgung der bestehenden zu achten. Es gibt Verordnungen, die alle drei Jahre wiederholt werden müssen, und es gibt Fiskale, die unablässig zu ihrer Pflicht und zur Kontrolle derer anzutreiben sind, die die Verordnungen nicht beachten.
Von der Urbarmachung, vom Handel und von den Manufakturen habe ich ausreichend gesprochen. Ich habe nur noch ein Wort über die Pflichten des Herrschers hin-