<277> und bei Eintritt des ersten Frostes ohne jedwede Zeremonie nach Sanssouci geschafft werde. Dies darf meine Erben nicht überraschen: Prinz Heinrich oder Moritz von Dramen1 ist in gleicher Weise in einem Wäldchen bei Kleve bestattet worden, und so ist es mein Wille.

3. Mein lieber Bruder August Wilhelm oder im Fall seines Todes der älteste seiner dann lebenden Söhne ist der gesetzliche und natürliche Erbe der Krone. Ich hinterlasse ihm das Königreich, die Staaten, Domänen, Schlösser, Festungen, Munition, Zeughäuser, die von mir eroberten oder ererbten Lande, alle Kronjuwelen, welche die Königin, meine Gemahlin, in Verwahrung hat, das goldene Service und das große silberne Service in Berlin, meine Landhäuser, Gärten, Bibliotheken, Gemäldegalerien, Münzkabinette usw.

4. Ferner hinterlasse ich meinem Bruder den Staatsschatz, so wie er ihn am Tage meines Todes vorfinden wird, als Eigentum des Staates und dazu bestimmt, ihn zu verteidigen, ihm Erleichterung zu verschaffen, ihn zu erhalten und zu vergrößern.

5. Dagegen soll mein Bruder gehalten sein, alle meine Schulden, die ich bei meinem Tode etwa hinterlasse, abzutragen und alles, was ich in Auftrag gegeben habe und was sich noch in Arbeit befindet, zu bezahlen.

6. Der Königin, meiner Gemahlin, hinterlasse ich die Einkünfte, die sie gegenwärtig genießt, freies Holz, zwei Fässer Rheinwein jährlich, das Wildbret für ihre Tafel und außerdem 20 000 Taler als Erhöhung ihrer Pension. Nota bene: diese 20 000 Taler sollen ihr nur unter der Bedingung ausgezahlt werden, daß sie den ältesten Sohn meines Bruders zum Erben aller Juwelen einsetzt, die sie gegenwärtig besitzt. Und da es kein königliches Schloß gibt, das ihr als Witwensitz dienen kann, so bestimme ich ihr der Form halber die Stadt Stettin und verlange von meinem Bruder August Wilhelm, daß er ihr eine angemessene Wohnung im Berliner Schlosse überläßt. Ich erwarte von seiner Freundschaft, daß er sie stets mit der Ehrerbietung behandelt, die man einer verwitweten Königin, der Witwe seines Bruders, schuldet.

7. Was das Allodialvermögen meiner Erbschaft angeht, so wird sich nicht viel vorfinden. Ich habe die Einkünfte des Staates als das Mark des Volkes betrachtet, für das ich ihm Rechnung schulde. Ich habe niemals auch nur den geringsten Teil davon für meinen eigenen Bedarf in Anspruch genommen2. Also sterbe ich arm und zufrieden in dem Bewußtsein, meiner Herrscherpfiicht genügt zu haben.

Von dem wenigen, was mir bleibt, setze ich die Königin, meine liebe Mutter, zur Erbin vom Pflichtteil des Allodialvermögens ein. Ihr vermache ich 40 000 Taler, den großen Brillanten, den ich am Finger trage, 40 der schönsten Orangenbäume von Sanssouci, mein silbernes, mit Weinlaub verziertes Tafelgeschirr in Potsdam, meinen schönsten Kronleuchter aus Bergkristall, der in meinem Eßzimmer in Pots,


1 Johann Moritz von Nassau-Siegen († 1679).

2 Vgl. S. 129 f.