Ordre an meine Generals dieser Armee, wie sie sich im Fall zu verhalten haben, wann ich sollte todt geschossen werden 285-3

Im Lager bei Küstrin, 22. August 1758.

Sollte die Bataille gegen die Russen gewonnen werden, wie wir es alle hoffen, so muß der Feind mit aller Vigueur verfolget werden285-4.

Es muß gleich nach meinem Tod die Armee in meines Neveus Eid genommen werden, und da mein Bruder Heinrich Vormund desselben mit einer unbeschränkten Autorität ist, so muß die ganze Armee seine Befehls so respektieren, als die von dem regierenden Herrn.

<286>

Ich will, daß nach meinem Tod keine Umstände mit mir gemacht werden. Man soll mir nicht öffnen, sondern stille nach Sanssouci bringen und in meinem Garten begraben lassen286-1.

Dieses ist mein letzter Wille, und hoffe, daß alle meine Generals und die Armee solchem strikte nachleben werden.

F r i d e r i ch.

Nota bene: Sollte die Bataille verloren gehen, so muß sich die Armee hinter Küstrin setzen, von allen anderen Armeen Secours an sich ziehen und, je eher je lieber, dem Feind von frischem wieder auf den Hals gehen.


285-3 Die Ordre erging in deutscher Sprache.

285-4 Hier folgen Weisungen für die militärischen Operationen nach der Schlacht.

286-1 Vgl. S. 276.