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2. Kabinettserlaß über das Unterrichtswesen
an den Minister Freiherrn von Zedlitz1
(5. September 1779)

Da ich gewahr geworden, daß bei den Schulansialten noch viele Fehler sind, und daß besonders in den kleinen Schulen die Rhetorik und Logik nur sehr schlecht oder garnicht gelehrt wird, dieses aber eine vorzügliche und höchst nothwendige Sache ist, die ein jeder Mensch in jedem Stande wissen muß und das erste Fundament bei Erziehung junger Leute sein soll, denn wer zum besten raisonniret, wird immer weiter kommen als Einer, der falsche Conséquences zieht; so habe Euch hierdurch meine eigentliche Willensmeinung dahin bekannt machen wollen.

Wegen der Rhetorik ist der Quintilian2, der muß verdeutschet und darnach in allen Schulen infomiret werden. Sie müssen die jungen Leute Traductions und Discours selbst machen lassen, daß sie die Sache recht begreifen, nach der Methode des Quintilian. Man kann auch ein Abrégé daraus machen, daß die jungen Leute in den Schulen alles desto leichter lernen; denn wenn sie nachher auf Universitäten sind, so lernen sie davon nichts, wenn sie es aus der Schule nicht schon mit dahin bringen. Zum Unterricht in der Logik ist die beste im Deutschen von Wolff3: solche ist wohl ein bischen weitläuftig, aber man kann sie abrégiren lassen.

Die ersten Schulen sind immer Schuld daran, wenn die jungen Leute nichts lernen: die Lehrer lassen die jungen Leute nicht selbst arbeiten, sondern sie herumlaufen, und halten sie nicht genug zum Lernen an. Lateinisch müssen die jungen Leute auch absolut lernen, davon gehe ich nicht ab; es muß nur darauf raffiniret werden, auf die leichteste und beste Methode, wie es den jungen Leuten am leichtesten beizubringen. Wenn sie auch Kaufleute werden oder sich zu was andrem widmen, wie es auf das Genie immer ankommt, so ist ihnen das doch allezeit nützlich, und kommt schon eine Zeit, wo sie es anwenden können. Im Ioachimstal und in den andren großen Schulen muß die Logik durchgehends gründlich gelehret werden, auch in den Schulen


1 Der obige Erlaß erging auf Grund einer Unterredung, die der König am 5. September 1779 mit dem Chef des geistlichen Departements, dem Minister Freiherrn Karl Abraham von Zedlitz gehabt hatte. Die Vorlage ist deutsch abgefaßt.

2 Vgl. S. 87 Anm. 2.

3 Vgl. S. 86.