<44> thun müssen, welches ihr grösster Ruin ist,a und habe dem Departements-Rath gesaget, ob es nicht anginge, dass sie die Woche dreimal mit zwei Pferden die Dienste thäten. Er findet solches auch, gleich wie ich; der Amtmann ist auch sehr wohl damit zufrieden, dieweil er nicht täglich die Dienste nöthig hat, und wenn er sie gebrauchet, zwei Pferde ihm besser vortheln können; er will auch vierzig Stück Ochsen sich anschaffen, und ist Weide genug, um sie zu ernähren. Die Bauern sind mit diesem nicht gänzlich zufrieden; es ist aber gewiss ihr eigener Vorthel, und wann man es ihnen wird haben begriffen machen, so werden sie gewiss damit content sein. Uebrigens ist die Wirthschaft in einem recht guten Stande; der Amtmann ist ein tüchtiger Mensch und macht seine Sachen recht gut. Von da bin eine Nacht zu Cranzin bei Rohwedellb gewesen, woselbst Markgraf Carl, der Oberst Gessler und der Rittmeister Goltz auch hinkamen. Gestern bin wieder zurückgekommen und heute und morgen werde meine Andacht haben. Mittwoch werde nach Crossen reisen. Weilen mein gnädigster Vater mir erlaubet, mir eine Gnade bei Ihm auszubitten, so bitte, Er seie so gnädig und schicke mir das Reglement,c wovor ich jederzeit unterthänigst Dank sagen werde, und verbleibe stets mit ewiger Treue und unverändertem Gehorsam, u. s. w.


a Siehe J. D. E. Preuss, Friedrich der Grosse im siebenjährigen Kriege und in seinen späteren Regentensorgen. Berlin, 1855, S. 25 und 26.

b Siehe Band XVI., S. 40 und 41.

c Friedrich meint das Reglement an die ganze königl. preussische Infanterie, vom 1. März 1726, von welchem die erste Auflage den 28. Februar 1714, die zweite den 20. Februar 1718 erschienen war, und den 1. Juni 1743 eine neue verbesserte Ausgabe (sechs hundert vier und fünfzig Octavseiten) erschienen ist.