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REGLEMENT, WAS BEI DEM CAMPIREN DER ARMEE BEOBACHTET WERDEN SOLL.

1.

Wie die Dörfer besetzt werden, darüber haben Seine Königliche Majestät bereits ein Reglement ausgegeben.a

2.

Wenn campirt wird, werden die Zelte nach dem Schema, so Seine Königliche Majestät sowohl in der Armee als in dem Brandenburgischen Lagerb gegeben, aufgeschlagen.

3.

Die Lager- und Dorfwachen ziehen des Morgens um neun Uhr auf; bei derten vom rechten Flügel ist der General-Major du jour, bei denen vom linken Flügel der Oberst. Der General-Major du jour visitirt die Posten bei Tage vor der vordem Linie und der Oberst hinter der hintern Linie; der General-Major thut die Haupt-Ronde in der vordem Linie und der Oberst in der hintern Linie, der


a Siehe oben, S. 28-31.

b A. a. O., S. 15ff.