<192>sen jedoch ein solches Terrain haben, damit sie den Feind attaquiren können und woselbst keine Gräben vor ihnen sind. Wenn es die Gelegenheit zulässet, so kann man die Infanterie entweder in hole Wege legen, oder hinter Zäune verdecken; überdem muss jederzeit ein Bataillon und etwas Cavallerie zur Reserve in der Mitte der Fourage bleiben, welche Reserve man an denjenigen Orten gebrauchen kann, wo etwa der Feind am stärksten angreifen möchte. Wenn auf so viel Tage Fourage gebunden ist, als fouragiret werden soll, so gehen die Fourageurs nach dem Lager und die Escorte bedeckt solche, wie oben schon gesaget worden.

Wenn trockene Fourage aus den Dörfern fouragiret werden soll, so ist alsdann die Cavallerie-Escorte nur dazu, um die Fourageurs auf dem Wege zu bedecken. Dasjenige Dorf, so fouragirt werden soll, muss mit Infanterie besetzet werden, die Husaren aber müssen rings um die Gegend patrouilliren. Wo etwa eine Anhöhe oder ein Ort ist, der solches Dorf decket, nämlich auf beiden Flügeln und gegen die Seite, woselbst sich der Feind sehen lässet, da setzet man die Cavallerie hin; wobei jedennoch eine Reserve Cavallerie und Infanterie gemachet werden muss, um den Feind, der etwa an einem oder dem andern Orte scharf attaquiren möchte, damit abzuweisen. Nahe an Wäldern muss keine Cavallerie postiret werden, denn sonsten die feindliche Infanterie sich in solche Wälder ziehen und aus solchen auf die Cavallerie schiessen kann, ohne dass diese sich zu wehren im Stande ist. Sind es aber helle Wälder, so darf sich die Cavallerie davor nicht scheuen, denn sie kann durch solche, obschon etwas geöffnet, attaquiren. Sind mehrere Dörfer zu fouragiren, so observiret man dasselbe, und bei dem Rückmarsche decidiret das Terrain, wie schon vorhin gesaget worden ist, ob Cavallerie oder Infanterie die Retraite schliessen muss. Bei Fouragirungen kann die Cavallerie dann und wann rottenweise gegen die Husaren ausfallen und feuern lassen.