<290> General-Majors ihre Brigaden so in Ordnung halten, dass nicht das geringste gegen Ordres geschiehet, oder Ich Mich selbst an die General-Majors halten und sie in Arrest setzen werde. Wenn sie du jour sind, müssen die Posten allemal vor Anbruch des Tages visitiret werden, und alles was sie vom Feinde erfahren, es mag so geringe sein als es wolle, muss dem Könige rapportirt werden.
2. Was sie auf dem Marsche zu thun haben.
Wenn die Armee marschiret, müssen sie nicht vor der Brigade reiten und träumen, wie es der alte Gebrauch ist, sondern darauf halten, dass ihre untergebenen Stabs-Officiere die Bataillons zusammen- und in Ordnung halten und nach der vorgeschriebenen Disposition marschiren lassen. Wo Défilés sind, müssen sie halten bleiben und bringen ihre Brigaden geschwinde durch, auch sich dabei umsehen, ob nicht Nebenwege sind, wo man geschwinde durchkann, und wofern die Brigade zurückgeblieben ist, müssen sie die Tête der Colonne davon gleich avertiren lassen. Es müssen die Leute dazu angehalten werden, dass sie einen guten Schritt marschiren und nicht kriechen. Wenn Officiere vorn sind, so Pferde haben, welche keinen guten Schritt gehen, müssen sie solches nicht leiden, denn es hält die ganze Brigade auf. Wenn des Nachts marschiret wird, müssen die General-Majors gut Acht haben, dass sie die Wege nicht verfehlen, und bei allen Abwegen allemal einen Officier halten lassen, welcher sowohl die Bataillons ihrer Brigade, als auch die darauf folgende avertiret, dass sie sich nicht drehen und den unrechten Weg marschiren.
3. Was die General-Majors bei Actionen und Bataillen zu thun haben.
Wenn sich die ganze Armee gegen den Feind schlägt, so ist die erste Pflicht der Generale, das Alignement gut zu besorgen, nachdem es ihnen gegeben ist. Es ist einmal festgesetzet, dass ein Flügel