<34>chen Soldaten gebühret, verhalten weiden, verspreche Ich in allen Gelegenheiten zu distinguiren und für ihr Glück und Avantage zu sorgen; dahergegen, wenn wider alles Vermuthen ein Officier sich vergessen und sein Devoir nicht thun oder gar eine Lâcheté begehen sollte, so hat derselbe nichts anderes zu gewärtigen als den Verlust von Ehre und Reputation, und dass ein solcher dergestalt von der Armee geschafft werde. Ich bin, u. s. w.

Strehlen, den 26. März 1741.

INSTRUCTION FÜR DIE CAVALLERIE UND FÜR DIE DRAGONER.

Damit ein jeder Officier von der Cavallerie genau wisse, wie er sich zu verhalten hat, wenn er auf Feldwachen oder zur Avantgarde commandiret wird, auch was er bei Aussetzung der Feldposten zu observiren hat, so habe Ich für nöthig gefunden nachstehende Instruction deshalb zu ertheilen, und zwar:

1.

Wenn ein Officier von der Cavallerie mit einer Feldwache ausgesetzet wird, so muss sein erstes Studium sein, das Land, wo der Krieg geführet wird, wohl zu kennen, damit er weiss, wo und an was für Orten der Feind stehet und welche Wege nach dem Feinde zu gehen; kurz, er muss die Gegenden und deren Avenues wohl kennen lernen und Kenntniss haben, wie der Feind stehet und zu ihm kommen kann.