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V. ORDRE UND DISPOSITIONES, WORNACH SICH DER GENERAL-LIEUTENANT VON KALCKSTEIN BEI ERÖFFNUNG DER TRANCHÉEN VOR BRIEG ACHTEN UND ALLES GEHÖRIG DISPONIREN, AUCH EINEN JEDEN, SO DAZU COMMANDIRET WIRD, WOHL INSTRUIREN SOLL, WAS ER ZU TUN HAT.[Titelblatt]