<387> Officiere und bestehet darin, dass die Officiere aus strafbarer Negligence keine Achtung auf die Fütterung und Conservation der Pferde haben. Unter den Regimentern der Cavallerie ist absonderlich das Regiment Baireuth, welches in diesem Puncte am schlechtesten ist und bei dem es so weit ging, dass die Dragoner das Futter, welches zum Dienst war gemacht worden, an die Marketender verkauften. Seine Königliche Majestät sind nicht gesonnen dergleichen unerlaubte Missbräuche künftig im geringsten mehr zu dulden, und wenn künftig dergleichen mehrmals geschehen sollte, so werden die Commandeurs der Escadrons vor das Kriegsrecht kommen und nach Verdienst ihrer unerlaubten Negligence gestraft werden.
In dem Dienste sind überdies verschiedene Vorfälle vorgekommen, die nothwendig redressirt werden; denn ohngeachtet sich dergleichen Gelegenheiten nicht ereignet haben, worin die feindliche Cavallerie etwas decidiren können, so sind doch auf unsrer Seite Fehler vorgefallen, die künftig nicht mehr sollen gestattet werden. Zum Exempel auf den Feldwachen der Cavallerie und Husaren, die vor der Armee standen und durchaus nichts hätten gegen den Feind ohnangehalten oder gemeldet durchlassen müssen, hat man das Gegentheil häufig gefunden. Was auf feindlicher Seite durchpassiren will, muss sofort arretiret und nach dem Hauptquartiere in Arrest geschickt werden; was aber vom Feinde kommt, muss angehalten und examiniret werden wo es hinwolle, herkomme und was für Absichten es habe. In dieser Absicht müssen die Aussenposten bei Tage alerte sein und des Nachts von einer Viertelstunde zur andern Patrouillen schicken. Wenn diese Patrouillen durch die Nachlässigkeit des wachthabenden Officiers negligiret werden, und dass die Stabs-Officiere, welche du jour haben, nicht mit der grössten Schärfe darauf halten, dass diese Sache mit aller derjenigen Accuratesse geschiehet als nöthig ist, so entstehet daraus 1. dass ein jeder im Lager herum- und herauslaufen kann, wie es ihm gefällt, 2. dass ein jeder,