<85>

19.

Die Commandeurs der Regimenter und Bataillons sollen schliesslich sich diese Disposition sehr wohl imprimiren, auch ihren unterhabenden Officieren alles dasjenige, so sie angehet, auf das genaueste und eigentlichste bekannt machen, damit ein jeder wisse, was er zu thun habe, und sein Devoir mit aller Accuratesse und exact verrichten müsse.

Gegeben Hauptquartier Selowitz, den 25. März 1742.

Friderich.