<XXI>papier, mit deutschen Buchslaben geschrieben, ist betitelt : Instruction vor den Prinz Ferdinand von Braunschweig. Am Ende der Schrift stehen die Worte : « Diesses ordentlich abzuschreiben vor den Printz Ferdinand, » worauf der Name des Königs (Fch) folgt. Siegel und Datum sind nicht beigefügt. Bei diesem Exemplare liegt eine von Eichel (Potsdam, den 1. November 1755) angefertigte Reinschrift, von welcher wir unsern Text genommen haben.
XXI. INSTRUCTIONEN FÜR DEN GENERAL-FELDMARSCHALL VON LEHWALDT, als General en chef von den sämmtlichen in Preussen stehenden Truppen, was derselbe, nach dem ihm gegebenen Plein-pouvoir, bei daselbst vorfallendem Kriege zu thun und zu beobachten hat.
Die Militärische Instruction (Potsdam, den 23. Juni 1756) ist von einer Oekonomischen Instruction, von dem nämlichen Tage, für denselben commandirenden General, begleitet. Beide, von Kanzelleihand geschrieben, sind besiegelt und von dem Könige unterzeichnet, welcher zu der Militärischen Instruction sechs Randbemerkungen mit eigener Hand hinzugefügt hat. Die Oekonomische Instruction bezieht sich auf die administrativen Verhältnisse der ganzen Provinz und macht den Feldmarschall, ohne es ausdrücklich zu sagen, zum General-Gouverneur derselben. Diese Instructionen erscheinen hier zum ersten Male, abgedruckt nach den in dem Königlichen Staats-Archive (F. 94. P) aufbewahrten Originalen. Die Cabinets-Ordre an den Feldmarschall von Lehwaldt, vom 10. Juli 1757, haben wir aus F. W. von Mauvillon Militärischen Blättern, Dritter Jahrgang, Essen und Duisburg, 1822, Band II., S. 538, als eine Ergänzung der Militärischen Instruction vom 23. Juni 1756, aufgenommen.
Lehwaldt hatte sich im zweiten Schlesischen Kriege die volle Anerkennung des Königs verdient (Band HL, S. 146. 147, 158 und 186); auch bei der Verteidigung von Berlin im Jahre 1760 zeichnete er sich aus (Band XIX., S. 221). In Bezug auf die Instructionen vom Jahre 1756 ist Band IV., S. 40, 41, 45, 125 und 193-198 einzusehen.