XXV. INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE.[Titelblatt]
<288><289>INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE
Die General-Majors von der Infanterie haben bereits eine Instruction,289-a dass, wenn sie selbige recht begreifen und nachfolgen, solcher wenig zuzusetzen ist. Allein um ihnen alles noch mehr zu erinnern was ihre Schuldigkeit ist, so werde Ich einige der vornehmsten Puncte summarisch wiederholen.
1. Was sie im Lager zu thun haben.
Sie müssen ihre Brigaden als ihre selbst eigenen Regimenter ansehen, sich in allem der Ordnung, Conservation und der Menage annehmen. Absonderlich soll der General-Major dafür repondiren, dass, wenn Ordres gegeben werden, ihnen exact nachgelebet werden müsse, par exemple, dass die Bursche nicht aus einem Regimente in das andere laufen, dass, wenn Holz oder Wasser geholet wird, allemal Officiere mitgehen oder, wenn kein Officier da ist, tüchtige Sergenten mitgeschicket werden; dass alles beobachtet wird, was zur Verhütung der Desertion vonnöthen ist. Dieserwegen müssen die<290> General-Majors ihre Brigaden so in Ordnung halten, dass nicht das geringste gegen Ordres geschiehet, oder Ich Mich selbst an die General-Majors halten und sie in Arrest setzen werde. Wenn sie du jour sind, müssen die Posten allemal vor Anbruch des Tages visitiret werden, und alles was sie vom Feinde erfahren, es mag so geringe sein als es wolle, muss dem Könige rapportirt werden.
2. Was sie auf dem Marsche zu thun haben.
Wenn die Armee marschiret, müssen sie nicht vor der Brigade reiten und träumen, wie es der alte Gebrauch ist, sondern darauf halten, dass ihre untergebenen Stabs-Officiere die Bataillons zusammen- und in Ordnung halten und nach der vorgeschriebenen Disposition marschiren lassen. Wo Défilés sind, müssen sie halten bleiben und bringen ihre Brigaden geschwinde durch, auch sich dabei umsehen, ob nicht Nebenwege sind, wo man geschwinde durchkann, und wofern die Brigade zurückgeblieben ist, müssen sie die Tête der Colonne davon gleich avertiren lassen. Es müssen die Leute dazu angehalten werden, dass sie einen guten Schritt marschiren und nicht kriechen. Wenn Officiere vorn sind, so Pferde haben, welche keinen guten Schritt gehen, müssen sie solches nicht leiden, denn es hält die ganze Brigade auf. Wenn des Nachts marschiret wird, müssen die General-Majors gut Acht haben, dass sie die Wege nicht verfehlen, und bei allen Abwegen allemal einen Officier halten lassen, welcher sowohl die Bataillons ihrer Brigade, als auch die darauf folgende avertiret, dass sie sich nicht drehen und den unrechten Weg marschiren.
3. Was die General-Majors bei Actionen und Bataillen zu thun haben.
Wenn sich die ganze Armee gegen den Feind schlägt, so ist die erste Pflicht der Generale, das Alignement gut zu besorgen, nachdem es ihnen gegeben ist. Es ist einmal festgesetzet, dass ein Flügel<291> nur attaquiret und dass der andere Flügel en échelons abfället; also muss man sieh auf sie verlassen können, dass sie ihre Leute in solcher Ordnung halten und nicht eher vorkommen, bis man sie verlanget. Die Generale, so commandirt sind bei dem Corps, so den ersten Angriff hat, selbige müssen die Leute in guter Ordnung heranbringen. Wird ihnen ein Appui gegeben, so müssen sie da ferme daran bleiben mit dem einen Flügel, auf dass der Feind sie nicht selbst da in die Flanke kriegt und die ganze Sache derangiret. Es muss auch scharf darauf gesehen werden, dass, wenn der Feind verfolget wird, die Bursche nicht aus den Pelotons laufen und dadurch in Unordnung kommen, weil alsdann ein geringes Corps Cavallerie, so da kommt, sie schlagen kann. Wenn sie ein Corps vom Feinde geworfen haben, so müssen sie so viel als es nur angehet sich erstlich wieder setzen und alles wieder ralliiren, alsdann mit guter Ordnung wieder darauf losgehen. Die Generale, so Attaquen souteniren sollen und auf dem Flügel sind, welcher die Attaque souteniret, müssen nicht weiter von der Attaque als zwei hundert bis zwei hundert fünfzig Schritt dahinter bleiben. Wenn die Extremite von dem Flügel, so attaquiret, kein Appui haben sollte, so müssen sie solchen von hinten überflügeln und auf seine Flanke immer attent sein, um solche zu bedecken. Wenn wo ein Bataillon sollte repoussiret werden, so müssen sie gleich ein frisches Bataillon oder Regiment in die Lücke hinein schicken und lassen aus dem zweiten Treffen so viel wieder vorrücken, dass die Linie voll wird. Die Generale müssen sich alle wohl in die Köpfe setzen, dass die vornehmste Sache im Kriege ist, seine eigene Flanke wohl zu bedecken und den Feind zu überflügeln; derowegen denen Generalen recommandiret wird, sich aufs Terrain zu appliciren, weil ein Officier, so keine rechte Kenntschaft davon hat und die Vortheile vom Terrain zu gewinnen nicht verstehet, auch nicht meritiret den Namen von General zu haben.
<292>4. Was die Generale zu thun haben, wenn sie detachiret sind.
Wenn ein General detachiret ist, so wird ihm der commandirende General nothwendig den Zweck sagen, wozu es diene, dass er detachiret wird. Weil man aber ohnmöglich ein Corps, was von der Armee weg ist, auf alle Vorfälle, welche man selber nicht voraussehen kann, instruiren kann, so muss ein solcher General auf eine standhafte Weise denken und solches Commando wie eine Distinction ansehen, weil er Gelegenheit bekommt etwas durch sich selber zu thun, sich einen Ruhm in der Welt zu machen und seine Capacile zu zeigen. Daher seine erste Sorge sein muss, dass er sein Corps mit allem möglichsten Vortheile postiret und an solchen Orten, wo er keinen Ueberfall vom Feinde zu besorgen. Sich an Dörfer zu appuyiren ist nicht sicher, weil die meisten Dörfer von Natur so sind, dass man sie nicht gut defendiren kann. Hinter Défilés und auch Anhöhen sind die besten Gelegenheiten. Sind Wälder auf den Flanken, so müssen gleich starke Verhacke gemacht werden. Die Frei-Bataillons werden vorn und auf den Flanken so postiret, dass der Feind nicht sogleich heranlaufen kann, sondern dass man allemal durch sie avertiret wird. Redouten taugen nichts für detachirte Corps, wenn man sie nicht pallisadiren kann und wenn sie nicht so gross sind, dass zwei Bataillons herein können. Der commandirende Officier muss genau Acht geben, dass die Husaren-Patrouillen des Nachts ordentlich geschehen und dass sie nach ihren angewiesenen Oertern richtig hingehen, dass die Officiere auf den Wachen alerte sein und dass sich keine Schlottereien und Negligences vom Dienste in keine Wege einschleichen. Wenn er also erst für seine eigene Sicherheit gesorgt hat, so muss er beständig suchen offensive gegen den Feind zu agiren, dadurch er sich nicht allein bei dem Feinde in Respect setzet, sondern auch seine eigene Reputation befördert, wie denn die hardiesten Unternehmungen, wenn sie mit guter Disposi<293>tion unterstützet sind, fast allemal einschlagen. Auch müssen sie wohl attent sein, dass, so wie der Feind einen Fehler thut, sie gleich davon profitiren. Eine solide Disposition bestehet darin, dass man alle Wege und Stege, so nach dem Feinde gehen, oder wenn man den Marsch nehmen muss, wohl recognosciret, dass man sein Dessein geheim hält, dass man dem Feinde durch andern Vorwand sein wahres Dessein cachiret, dass man jederzeit bedacht ist den Feind zu überfallen, wodurch man seine Unordnung verdoppelt, dass man, wo man ihn attaquiren will, seinen Marsch so einrichtet, dass er vor Anbruch des Tages geschiehet, dass man die Stunden wohl ausrechnet, so man auf dem Marsche zubringen kann, dass alles exact und accurat geschiehet, dass man Tabackrauchen, Lärmen und alles was den Marsch decouvriret, verbietet, dass man vorher und unter anderm Vorwande gewisse Posten nimmt, so den Marsch des Nachts leicht machen, dass, wo es möglich ist, man dem Feinde in den Rücken komme, wo er immer die wenigste Precaution genommen hat und um nichts besorget ist, dass, wenn man aufmarschiret, es sei wo es wolle, man sich an einen Ort wohl appuyiret, dass die Attaque mehr als mit einer Linie souteniret ist, mit ein paar guten Batterien unterstützet, dass man sich eine Reserve menagiret, wenn es auch nur fünf hundert Mann sind, wo der General von disponiren kann, um solche da anzubringen, wo die Noth es am meisten erfordert. Wenn es ein Ueberfall ist und dass es nach Wunsch reussiret, so kann die Cavallerie wohl etwas verfolgen, aber nicht zu weit, und wenn der commandirende General nicht befohlen hat den Posten vom Feinde selber zu occupiren, so muss man sich mit guter Ordnung ins Lager wieder zurückziehen. Um Märsche zu cachiren, wenn es vorwärts gehet, muss man suchen sich gewisser Höhen zu bemeistern, wo man das Corps daraufsetzet und es maskiret, und das Corps alsdann dahinter wegmarschiren kann, sich Meister von Wäl<294>dern zu machen, wo man durch muss; solche muss man auswärts besetzen, da alsdann der Feind nicht weiss was drin ist.
5. Was die Generale auf den Postirungen zu observiren haben, ist ohngefähr eben desgleichen. Erstlich auf ihre Sicherheit. Ist es in Städten, selbige wohl nachzusehen, Redouten aufwerfen zu lassen und sie pallisadiren. Wenn es Dörfer sind, sie ganz pallisadiren zu lassen, Redouten auf den Höhen anzulegen, Verhacke machen zu lassen, die Wege, so nach dem Feinde gehen, wohl zu recognosciren, solche beständig patrouilliren zu lassen, durch Spione und durch andere Mittel, die einem die Lust zum Dienst und der Verstand eingiebet, des Feindes Disposition zu erfahren, weil man keine gute Disposition machen kann um den Feind zu attaquiren, wenn man keine genaue Bekanntschaft hat von des Feindes Umständen und von dem Terrain, so die Grundregeln sind, wenn man den Feind angreifen und repoussiren will. Aus diesem allen ersehen die Generale, dass die Kenntniss des Terrains eines der Hauptstücke ihrer Application sein muss, und dass sie niemalen eine grosse Sache unternehmen können, wo sie sich nicht darauflegen und appliciren, um das, was ihnen noch fehlet, zu erlernen. Uebrigens müssen sie sich allezeit aufs äusserste angelegen sein lassen, wo sie Leute unter ihrem Commando haben, auf scharfe Mannszucht und rigoureuse Disciplin zu halten, welches die Seele vom Dienst ausmachet, und ohne Ansehen vom ersten Stabs-Officiere bis letzten Musketier nichts übersehen, sondern durchgreifen. Nachdem ich auch resolviret habe, vom 1. März an den Regimentern die Löhnung in Golde zu geben, als sollen die Geldwagen der Regimenter nicht mitgenommen werden, sondern die Löhnung soll auf der Commandeurs Chaisen fortgebracht werden. Es müssen daher nicht mehr als zwei Compagnie-Wagen, die Commandeur-Chaise und der Regiments-Feldscheerwagen, mitgehen. Weil Ich auch gesehen, dass die Bursche aus Bären<295>häuterei, wenn sie eine Weile im Feuer gewesen, vorgeben, sie haben sich verschossen, so soll den Burschen angesaget werden, dass der erste, so in der Bataille Patronen wegschmeissen wird, mit sechs und dreissigmal Spiessruthenlaufen gleich darauf bestrafet werden soll, und wenn die Patronenwagen kommen und die Bursche keine nehmen wollen, so soll derjenige, welcher davon überführet wird, sogleich bei dem Regimente arquebusiret werden, und soll die Execution von dem Regimente geschehen, ohne dass Ich weiter darüber angefraget sein will, der Kerl habe sechs Fuss oder sechs Zoll.
Nach allen diesen Puncten müssen sich die Generale strite achten und darnach halten.
Breslau, den 12. Februar 1759.
Fch.
289-a Siehe oben. S. 165-178.