XXXI. INSTRUCTION FÜR DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROOK, WAS BEI SCHWEIDNITZ ZU THUN IST.[Titelblatt]
<374><375>INSTRUCTION FÜR DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROCK, WAS BEI SCHWEIDMTZ ZU THUN IST.
AN DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROCK.
Schönwalde, den 4. Mai 1778.
Mein lieber General-Major von Buddenbrock,
Ich habe aus Eurem Berichte vom 3. dieses Eure Ankunft zu Schweidnitz ersehen, und könnet Ihr Euch von Eurer Reise nur erst ein bischen ausruhen, und wenn Ihr alsdann auf einen Tag zu Mir herüber kommen wollet, so wird es Mir lieb sein. Ich bin Euer wohlaffectionirter König,
Frdch.
INSTRUCTION.
Im Anfang vom Kriege ist keine Belagerung dort zu vermuthen und wird der General für das erste sich begnügen, von der Cavallerie, so da bleibet, Patrouillen bis Landeshut zu poussiren. Auf den Zeis<376>kenberg kann er etwas Cavallerie setzen, und wenn er auch nur dreissig Mann Infanterie dahin giebet, so ist es genug die Cavallerie zu souteniren, um dass sie bis Landeshut und da herum patrouilliren kann.
Um dass der General Buddenbrock sich da besser helfen kann und mit kleinen Partien Infanterie agiren, so wollen Seine Majestät eines von den preussischen Bataillons mit dem dritten Bataillon von Bremer, so der Oberst Otto376-a commandiret, vertauschen, um dieses Frei-Bataillon Dienste da thun zu lassen.
Wenn es, wie nicht wahrscheinlich und glaublich ist, unglücklich für uns gehen sollte, so müssen nothwendig noch drei Bataillons in die Festung geworfen werden und die Garnison hiemit verstärket. Der General Buddenbrock wird alsdann den Busch auf dem Glacis abhauen lassen, um Faschinen zu machen.
Mehl ist genug in der Stadt, aber für Malz zur Brauerei, Schlachtvieh, Brandwein, geräuchertes Fleisch, Erbsen, Linsen, sowohl für die Garnison als die Bürger, muss gesorget werden, dass solche auf drei Monate zu leben haben.
Wenn der Feind die Stadt umringen und einschliessen sollte, so muss der General Buddenbrock einen vernünftigen Officier auf einen Thurm stellen, der den ganzen Tag observiret, wo die Wagen vom Feinde hinfahren und er sein Depot machen will.
Drei Attaquen sind bei der Stadt : die eine zwischen Bögendorf und Schönbrunn, dass sie sich dahin setzen; die zweite ist von der Seite von Arnsdorf, Tunkendorf und daher; die dritte von der Seite von Säbischdorf. Auf der Seite von Pülzen kann keine sein, da sind die Inundationes. Fahren nun die mehresten Wagen zwischen Bögendorf und Schönbrunn, so ist es ein sicheres Zeichen, dass sie in<377> dieser Gegend die Tranchée eröffnen wollen. Dies aber nun ist die stärkste Seite der Stadt, also glauben Seine Majestät dieses nicht; wenn es aber wäre, so muss gleich ein Abschnitt gemacht werden, vom Garten-Fort bis an das Bastion an der Stadt. Wäre es, dass der Feind von der Seite von Tunkendorf käme, so werden zwei Abschnitte gemacht; von dem Garten-Fort zur Stadt muss der Graben gehen gegen Tunkendorf, gegen das Retranchement, und von der Jauernicker Flèche wird eben so ein Graben gezogen gegen die Stadt zu.377-a
Wenn der Feind die Stadt eingeschlossen hat, so müssen des Abends, sowie es schummert, kleine Cavallerie-Patrouillen von der Cavallerie, ein Unter-Officier und drei Mann, besonders gegen die Seite gehen, wo man siehet, dass derselbe seine Depots von Pulver und dergleichen gemacht hat. Diese müssen Ordre haben, dass, wenn sie vom Feinde etwas begegnen, sie sogleich mit Pistolen schiessen und dann gleich zurückgehen. Der bedeckte Weg muss von der Seite, da der Feind kommt oder man es soupconnirt, sogleich mit dreipfündigen Kanonen besetzet werden, und wenn man weiss, dass er arbeitet, muss sogleich mit Kugeln geschossen werden, so läuft er aus einander und die ganze Nacht ist verloren.
Die erste Attaque vom Feinde kann nicht anders als auf die ersten Redouten, die äussersten gehen, weil er eher nichts an der Enveloppe thun kann, und dieses nirgends anders von Bögendorf als auf das vorderste Mühlen-Fort und das von Schönbrunn. Gegen die Batterien, so der Feind bauet, müssen alle schwere Batterien gerichtet werden, sowohl von dem Fort, als auch der Enveloppe, so dahin sehen, um solche zu nichte zu schiessen.
Attaquiren sie auf der Seite von Jauernick, müssen sie nicht weniger die Schönbrunner Redoute attaquiren, als auch die neue Re<378>doute, wo des Generals Knobloch Begräbniss angeleget ist,378-a da denn dasselbe zu observiren, was vorher gesaget.
Im Anfang wollen Seine Majestät nicht rathen viele Ausfalle zu thun, weil man viel Leute verlieret; darnach muss aber gesehen werden, dass die Minen in dem vordersten Glacis geladen werden, und was sie betrifft, muss mit vieler Behutsamkeit und Precaution tractiret werden, damit man sie nicht zu früh, noch zu spät springen lässet.
Wenn der Feind doch zuletzt eine Redoute genommen von denen, so Seine Majestät gesaget, alsdann kann er erst anfangen seine Tranchée gegen die Enveloppe zu eröffnen und die ordentliche Belagerung fängt erst an. Sie können alsdann nicht anders attaquiren als zwei Forts zugleich, als das Bögendorfer- und Garten-Fort, denn dieses macht eine Art von Polygon, oder das Garten- und Jauernicker-, oder dieses und das Galgen-Fort. Wenn sie da ihre Tranchée eröffnen, so müssen die Minen gebrauchet werden, so da sind, und wenn eine gesprungen, alsdann gehet es an, dass man ein Mann einer dreissig378-b herausschicket, die den Feind verjagen; hiebei aber muss der bedeckte Weg besetzet sein, doch müssen die Ausfälle nur klein sein.
Ein paar hundert Pferde kann man auch wohl einmal herumschicken; sie müssen sich aber gleich wieder zurückziehen und das Glacis besetzet sein.
Die Minen müssen eine nach der andern springen, und kommt der Feind mit den seinigen zu nahe, so muss man solche springen lassen. Wenn der Feind seine dritte Parallele macht, alsdann muss man die Stein-Mortiers gebrauchen, welches einen terriblen Effect<379> machet. Ist der Feind bald Meister von dem Glacis, so ziehet man die mehresten Leute heraus und lässt nur in den Winkeln einen Unter-Officier und vier Mann; wenn diese auch gefangen werden, hat es nichts zu sagen.
Bei der Defension des Hauptwalles gehet es wie vorher; die Minen gehen da wieder an und man defendiret sich von den Werken und von der Stadt.
Die Truppen, so der Stadt zu Hülfe kommen, können auf verschiedene Art kommen, par exemple von Bärsdorf, Dittmannsdorf, Seitendorf, da sie von ihren Magasins abgeschnitten werden; oder im Fall, dass diese Orte besetzet werden, wie es sein könnte, so ist die Frage, ob sie die Höhe von Pülzen nicht besetzet, in welchem Falle man sich gleich an die Stadt an die Inundation ziehet. Der dritte Weg ist bei Müllendorf um den Zobtenberg herum, über Domanze, das Kloster Würben vorbei und so nach der Stadt zu.
Schönwalde, den 7. Mai 1778.
Frdch.
AN DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROCK, ZU SCHWEIDNITZ.
Schönwalde, den 11. Juni 1778.
Mein lieber General-Major von Buddenbrock,
Da Ich Euch gern hier noch mal sprechen möchte, so könnet Ihr auf einen Tag mal herüber zu Mir kommen. Ich bin Euer wohlaffectionirter König,
Frdch.
<380>AN DAS GOUVERNEMENT ZU SCHWEIDNITZ.
Schönwalde, den 12. Juni 1778.
Da Seine Königliche Majestät von Preussen Unser allergnädigster Herr bei entstehendem Kriege, wenn Höchstdieselben mit Dero Armee von der schlesischen Gränze sich entfernen, zur Sicherstellung Dero Correspondance mit Dero schlesischen Gouvernements für nöthig zu sein erachtet, auch dem Gouvernement zu Schweidnitz anliegenden Chiffre zu dessen immediaten Correspondance mit Seiner Königlichen Majestät sowohl, als mit den Gouvernements zu Breslau, Neisse, Silberberg, Glatz und Cosel zukommen zu lassen, so befehlen Allerhöchstdieselben allergnädigst gedachtem Dero Schweidnitzischen Gouvernement, in vorgedachtem Falle zu seiner Correspondance mit Allerhöchst Seiner Königlichen Majestät und obbenannten Gouvernements sich dieses Chiffres zu bedienen und in Ansehung der sicheren Aufbehaltung desselben, und dass er auf keinerlei Weise verrathen werden könne, äusserst besorget zu sein; und hat übrigens vorgedachtes Schweidnitzisches Gouvernement den richtigen Empfang oberwähnten Chiffres Seiner Königlichen Majestät fördersamst anzuzeigen.
Frdch.
AN DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROCK, ZU SCHWEIDNITZ.
Schönwalde, den 12. Juni 1778.
Mein lieber General-Major von Buddenbrock,
Da Ihr die Instruction, die Ich dem Generale von Wunsch gegeben, gelesen habt, so werdet Ihr nun um so mehr Mich verstehen, wohin eigentlich Meine Intention wegen der zu Schweidnitz zu gebenden Signale gehet. Es ist nämlich, um den<381> General von Wunsch, der das Corps im Lager bei Glatz commandirt, geschwinde davon zu avertiren, wenn vom Feinde was über die Gränzen kommt, weil alsdann die Briefe nicht sicher durchkommen möchten; und müsset Ihr Euch über die Stunde, wann die Signale des Abends gegeben werden sollen, mit dem Generale von Wunsch, auch mit dem Generale von Rossieres, gehörig einverstehen und ordentliche Abrede nehmen mit einander, damit sie die rechte Zeit wissen und der General von Rossières darauf genau Achtung geben lässet, um es gleich gewahr zu werden. Das sicherste ist, wenn nach dem Kalender gegangen und für jeden Tag die Stunde und Minute festgesetzet wird, wann das Signal gegeben werden soll, nämlich den Tag, des Abends um neun Uhr, den Tag um neun Uhr dreissig oder vierzig oder fünfzig Minuten, nachdem es später dunkel wird, und eben so auch, wenn die Tage wieder anfangen abzunehmen, den Tag um acht Uhr fünfzig Minuten, um dreissig oder um zwanzig Minuten, so wie es früher dunkel wird; hiervon kann ein schriftlicher Aufsatz gemacht werden, davon jeder eine Abschrift hat, so könnet Ihr Euch unter einander besser darnach richten. Die Signale an sich können folgende sein :
1. Wenn eine Raquete in Schweidnitz steiget, so bedeutet es, dass kleine Partien vom Feinde, von einigen hundert Mann, über die Gränze kommen.
2. Wenn zwei Raqueten kurz auf einander steigen, so bedeutet es, dass ohngefähr zwei tausend Mann über die Gränze kommen.
3. Steigen diese zwei Raqueten aber mit einer Viertelstunde Differenz, nämlich, dass die zweite Raquete eine Viertelstunde nach der ersten steiget, so bedeutet es, dass wohl an vier tausend Mann und mehr über die Gränze kommen.
4. Steigen hingegen drei Raqueten hinter einander, so bedeutet das so viel, dass ein ganzes Corps d'armée über die Gränze einrücket.
Hiernach nun habt Ihr Euch zu achten und mit den Generalen von Rossières und von Wunsch Euch völlig darüber zu expliciren, damit Ihr Euch unter einander genau verstehet, sowohl um die eigentliche Zeit, wann die Raqueten steigen und ein Signal gegeben wird, als auch um dessen Bedeutung; und ist der General von Rossières angewiesen, darauf zu Silberberg genau Obacht geben zu lassen und den General von Wunsch davon sogleich zu avertiren; wie denn derselbe auch die Ordre hat, sobald der General Wunsch wegmarschirt, gleich zehn Raqueten hinter einander steigen zu lassen, damit solches gleich bekannt wird und auch Ihr Euch darnach richten könnet. Uebrigens werdet Ihr auch einen Chiffre kriegen, der mit denen, die die Generale von Wunsch und von Rossières bekommen und auch der Oberst von Regler zu Glatz, ganz gleich ist, und den nämlichen habe Ich auch. Ihr könnet also, sobald es unsicher wird, Euch desselben bedienen, sowohl bei den Berichten an Mich, als auch in der Correspondancc mit den<382> Generalen von Wunsch und von Rossieres, und dem Obersten von Regler zu Glatz. Bis Neisse werdet Ihr fürs erste die Briefe an Mich wohl sicher durchkriegen, und müsset Ihr mit dem Generale von Rothkirch daselbst abreden, wie er solche durch Bettler, Juden oder andere verkleidete Leute weiter an Mich durchbringen kann. Nach vorstehendem allen habt Ihr Euch also gehörig zu achten, und Ich bin Euer wohlaffectionirter König,
Frdch.
376-a Anton von Otto, damals Oberst-Lieutenant, ist erst den 14. December 1786 Oberst geworden. Den 20. Juli 1793 zum General-Major ernannt, ist er im März 1797 als Commandant von Cosel gestorben.
377-a Siehe den zu dieser Instruction gehörigen Plan.
378-a Carl Gottfried von Knobloch, geboren 1697 in Preussen, starb den 25. März 1764 als General-Major und Commandant der Festung Schweidnitz. Siehe Band V., S. a, 128 und 150; auch Band XIX., S. 221.
378-b Diese Redensart, welche soviel als etwa dreissig Mann bedeutet, lautet auch ein Manner dreissig. Siehe oben, S. 48, Art. 5.