ŒUVRES DE FRÉDÉRIC LE GRAND TOME XXX.
<><>ŒUVRES DE FRÉDÉRIC LE GRAND TOME XXX. BERLIN IMPRIMERIE ROYALE (R. DECKER) MDCCCLVI
<><>ŒUVRES MILITAIRES DE FRÉDÉRIC II ROI DE PRUSSE TOME III. BERLIN IMPRIMERIE ROYALE (R. DECKER) MDCCCLVI
<><>ŒUVRES MILITAIRES TOME III.
<><I>VORWORT DES HERAUSGEBERS.
Ehe wir über die acht und dreissig militairischen Instructionen, Dispositionen, Reglements und Ordres dieser Abtheilung das Nöthige sagen, müssen wir unsere Gründe darlegen, weshalb wir einige der Schriften, welche man hier vielleicht suchen möchte, nicht aufgenommen haben. Obenan gehört dahin die dem grossen Könige angeblich entwandte Geheime Instruction, enthaltend die geheimen Befehle an die Officiere seiner Armee, besonders an die von der Cavallerie. Diese Instruction ist ihm seit dem Jahre 1780, und zwar als eine deutsche Original-Schrift, beigelegt worden; Scharnhorst hat sie, 1794, aus einer dem Fürsten von Ligne zugeschriebenen französischen Uebersetzung in das Deutsche übersetzt; der Oberst von Schütz und der Hauptmann Schulz haben die Scharnhorstsche Arbeit, 1819, wieder abdrucken lassen, und die Franzosen geben immer noch neue Ausgaben der französischen Uebersetzung; aber der sogenannte Geheime Unterricht ist eben so wenig jemals geheim gewesen, als er eine, Arbeit des Königs ist.
Wir werden dem Leser am leichtesten zur Einsicht in die Geschichte dieser Schrift verhelfen, wenn wir erst die geheimnissvolle französische Uebersetzung und dann das ehrliche deutsche Original derselben nennen, welches aus seinem Entstehen nie ein Hehl gemacht hat.
Der französische Text also ist betitelt: Instruction secrette dérobée à Sa Majeste le roi de Prusse, contenant les ordres secrets expédié's aux officiers de son armée, particulièrement à ceux de la cavalerie, pour se conduire dans la circonstance présente. Traduite de l'original allemand par le prince de Ligne. Premiere partie. Imprimée en Westphalie, l'an de la guerre 1779, p. 1-60; Seconde partie. Imprimée en Westphalie, l'an de la guerre 1779, p. 63-151, in-8. Eine spätere Aus<II>gabe derselben Schrift, welche aus sechzehn Capiteln besteht, führt auf dem Titel, statt der Worte Imprimée en Westphlalie, u. s. w., das Aushängeschild: A Belœil, et se trouve à Bruxelles, chez F. Hayez, imprimeur-libraire, haute-rue, MDCCLXXXVII, VI und 125 Seiten in 12. Die Herrschaft Belœil, in der Grafschaft Hennegau, gehörte bekanntlich dem fürstlichen Hause Ligne, welches auf dem Schlosse zu Belœil, bei Tournai, residirte. Wir glauben jedoch nicht, dass der Fürst von Ligne an diesem Werke Antheil habe. Auch sind wir überzeugt, dass die Instruction secrette dérobée, u. s. w., trotz der Jahreszahl 1779, späteren Ursprungs sei, als die Regeln und Anmerkungen für Officiers überhaupt, und Husaren-Officiers insbesondere, über den Dienst im Felde, Frankurt und Leipzig, 1780, hundert sechs und vierzig Seiten in 8. Hinter dem Titelblatte dieser Regeln und Anmerkungen folgt Inhalt, und zwar 1. Vorerinnerung; 2. Einleitung; 3. Erstes Capitel, Von den Feldwachen, und so fort alle sechzehn Capitel, wie die französische Ausgabe von 1779 sie auch hat. Natürlich aber findet sich in dieser deutschen (Original-) Ausgabe die Préface du traducteur à ses camarades les officiers autrichiens nicht, welche die sogenannte Prinz Lignesche Ausgabe von 1779 hat; dagegen haben die Regeln und Anmerkungen die folgende Vorerinnerung, welche der französische Uebersetzer ausgelassen hat, obgleich sie die Geschichte des Buchs enthält :
« Vorerinnerung. »
« Jedermann ist von dem Nutzen der Husaren in den Armeen überzeuget, viele auch von der Notwendigkeit, dass sie ungarisch gekleidet sein müssen, ohngeachtet sie an vielen Orten mit der Art Truppen, davon sie eine Nachahmung sind, fast gar nichts gemein haben. Ich kenne hingegen auch verschiedene, welche behaupten können, dass die Nachahmung das Muster übertreffe. Ich werde mich in keine genaue Beschreibung der Werbung und des Berittenmachens der Husaren einlassen, obgleich mehr als zu gewiss ist, dass eine Nachlässigkeit in Beobachtung dessen, was dazu gehöret, nothwendigerweise das Ganze in Gefahr setzt. Ich werde bloss nach Massgebung dessen, was mich Fleiss und Erfahrung gelehret, mit Ihnen sprechen, den bekannten Tractat : Der Husar im Felde, zur Anleitung nehmen, über jedes Capitel meine Gedanken eröffnen, wobei Sie einige zufällige Beobachtungen und Erläuterungen niederschreiben können. Das was Ihnen dunkel und unverständlich vorkommen könnte, werde ich Ihnen auf dem Tische vormalen. »
« Ehe ich aber damit den Anfang machen will, werde ich Ihnen einige Gedanken von den Officieren mittheilen. »
<III>« Von den Officieren überhaupt. »
« Es ist genugsam bekannt, dass viele Menschen sich zum Befehlen fähig halten, und Andere zu regieren wünschen, ehe sie die dazu nöthige Erfahrung besitzen, u. s. w. »
Was der unbekannte Verfasser der deutschen Originalschrift hier unter dem Titel Von den Officieren überhaupt giebt, ist in dem französischen Texte, gleich nach der Preface du traducteur à ses camarades les officiers autrichiens, als Introduction gegeben.
Der in der obigen Vorerinnerung genannte Tractat ist
Der Husar im Felde, oder kurzgefasste Maximen des Husaren-Metier durch P. J. v. P. (Platen), Leipzig und Berlin, 1762, hundert und neun Seiten in 8., mit einem Plane, dedicirt « dem hochgebornen Grafen und Herrn, Herrn Hans Hinrich von Lieven, Seiner Königlichen Majestät zu Schweden und des Reiches Rath. General, Ritter und Commandeur des Königlichen Schwert-Ordens, u. s. w., Seinem gnädigen Herrn. » Es besteht diese Schrift aus drei und zwanzig Capiteln : Capitel 1. Was ein Officier, der eine Feldwache commandirt, zu beobachten. Capitel II. Was ein Husar auf Schildwache oder Feldwache zu beobachten hat. Capitel III. Wie ein Officier oder Unter-Officier auf Patrull sich zu verhalten. Capitel IV. Wie ein Husar auf der Patrulle und beim Flanquiren sich zu verhalten. Capitel V. Wie ein Officier auf einem verlorenen Commando sich zu verhalten, u. s. w. Eine neue Auflage dieses Buches ist
Der Husar im Felde. Von P. J. von Platen, Major und Commandern des Schwedischen Husaren-Corps. Neue verbesserte Ausgabe mit Anmerkungen vermehrt vom G. M. S. v. d. O.III-a zum Gebrauch der jungen Officiere seines Regiments. Breslau und Leipzig, bei Wilhelm Gottlieb Korn, 1805, hundert acht und zwanzig Seiten in 8., mit einem Plane.
Die französische Uebersetzung der Platenschen Schrift erschien, ohne des Originals zu gedenken, unter dem Titel:
Le Husard, ou courtes maximes de la petite guerre. A Berlin, 1761, sieben und siebzig Seiten in 8., und drei Seiten Table des chapitres, welche aber nicht paginirt sind. Druckort und Jahreszahl dürften absichtlich falsch sein, so wie das Seite 3 und 4 befindliche Avant-propos eine Abkürzung der Vorrede des deutschen Originals vom Jahre 1762 ist, wie aus folgendem wörtlichen Abdrucke beider leicht zu ersehen.
<IV>« Avant-propos. »
« Je n'avais pas le dessein, en composant ce traité, de le donner au public; je le faisais seulement lire à des jeunes gens, pour leur donner quelques instructions. J'ai continué de même à écrire ces maximes, plus pour m'en amuser que pour en faire usage, ce qui est cause que je ne les ai pas proposées dans l'ordre qu'il faut. Mais ayant montré cet ouvrage à quelques amis, leur approbation m'a déterminé à le rendre public. »
« Les apprentis du métier de husard pourront en tirer quelque utilité, mais il ne contient rien de nouveau pour des officiers expérimentés. Si pourtant je suis assez heureux pour gagner l'approbation de ces messieurs, je continuerai ce traité et le rendrai quelque jour plus parfait. » Darauf folgt, Seite 5, die Schrift Le Husard selbst, und zwar in den drei und zwanzig Capiteln des deutschen Werks, nämlich : Chapitre I. De ce que doit observer un officier qui commande une garde avancée. Chapitre II. De ce que doit observer un husard étant de garde, ou faisant le guet. Chapitre III. Comment un officier ou bas-officier doit faire la patrouille. Chapitre IV. Comment un husard se doit conduire faisant la patrouille ou devant flanquer. Chapitre V. Conduite d'un officier commandant un détachement perdu, u. s. w.
Die deutsche Vorrede, von 1762, lautet also: « Da ich dieses aufzuzeichnen den Anfang machte, war nichts weniger meine Meinung, als solches dem Druck zu überlassen. Es geschähe bloss, um es die jungen Leute lesen zu lassen und solche einigermassen zu unterrichten, wie sie sich bei ein und andern Vorkommenheiten zu verhalten hätten. »
« Ich bin in dieser Aufzeichnung fortgefahren, mehr um mich dadurch zu vergnügen, als um Gebrauch davon zu machen, und dieses hat verursacht, dass ich nicht einmal eine gebührende Ordnung der Sachen, davon ich geschrieben, beobachtet habe. »
« Da ich aber diese Arbeit verschiedenen meiner Freunde gezeigt, so hat mich deren Beifall bewogen, solche allgemeiner zu machen, bloss als ein Werk, woraus ein Anfänger im Husaren-Metier viel Nützliches lernen kann, nicht aber als ein solches, worin versuchte und erfahrene Officiere etwas Neues finden könnten. Letztere werden es nur aus Neubegierde, erster, aber gewiss nicht ohne Nutzen lesen. »
« Ich habe also bis hieher auch nichts anderes darin abgehandelt, als für solche zuträglich sein möchte. Sollte aber diese Arbeit den Beifall und eine günstige Aufnahme der erfahrenen und wohlversuchten Officiere finden, so werde ich <V>diesen Anfang fortsetzen und dereinsten diese Arbeit vollkommener ausführen. Da wenige oder fast gar keine Werke dieser Art in deutscher Sprache geschrieben sind, so hoffe ich denen, die der französischen Sprache nicht kundig, einen Dienst zu erweisen. Diejenigen aber, welche diese Arbeit zu tadeln belieben möchten, bitte ich gehorsamst, etwas Besseres zu liefern. Ich werde mit Vergnügen von ihnen lernen. »
Der deutsche Husar im Felde des schwedischen Majors von Platen liegt also den deutschen Regeln und Anmerkungen für Officiers überhaupt, und Husaren-Officiers insbesondere, über den Dienst im Felde, deren Verfasser durchaus unbekannt, gewiss aber nicht der König von Preussen, sondern offenbar ein alter Husar ist, zum Grunde, und die französischen Uebersetzungen von beiden haben sich Täuschungen erlaubt. Diesen Täuschungen ist es auch wohl zuzuschreiben, dass Gerhard Scharnhorst die französische Uebersetzung der Regeln und Anmerkungen für echt gehalten und dieselben, deutsch übersetzt, in den Unterricht des Königs von Preussen an die Generale seiner Armeen, Hannover, 1794, Seite 295 bis 390, aufgenommen,V-a unter dem Titel: Sr. Majestät des Königs von Preussen geheimer Unterricht, enthaltend die den Officiers Dero Armee, besonders denen von der Cavallerie, ertheilten geheimen Befehle, wie sie sich bei gegenwärtigen Umständen verhalten sollen, aus dem Französischen des Prinzen von Ligne übersetzt. Scharnhorst hat den Geheimen Unterricht so unbedingt für echt gehalten, dass er, Seite V der Vorrede, nur sagt: « Der Unterricht für leichte Truppen in den ersten Ausgaben ist weggefallen und durch den von ihm (dem Könige) über eben diesen Gegenstand vor dem Kriege von 1778 aufgesetzten Unterricht, welcher weit vollständiger und praktischer ist, ersetzt. » Unter dem « Unterricht für leichte Truppen in den ersten Ausgaben » versteht Scharnhorst die von Platensche Schrift : Der Husar im Felde, welche verschiedentlich, auch unter dem Titel : Courtes maximes pour la petite guerre, ou Instructions pour les troupes légères, übersetzt und den französischen Uebersetzungen der General-Principia vom Kriege, schon in den ersten Ausgaben vom Jahre 1761, angehängt wurde. Diese Courtes maximes pour la petite guerre hat Scharnhorst also verschmäht, um den Geheimen Unterricht zu geben.
In Frankreich ist die Instruction secrette, als eine echte, sehr verbreitet. Wir besitzen davon folgende Ausgabe, die eine reine Wiederholung der ersten, vom angeblichen Jahre 1779, ist : Instruction secrète derobée à Frederic II, roi de<VI> Prusse, contenant les ordres secrets expédiés aux officiers de son armée, particulièrement à ceux de la cavalerie, pour se conduire dans la guerre. Traduite de l'original allemand par le prince de Ligne. Nouvelle édition, A Paris, chez F.-G. Levrault, et à Strasbourg, 1823, hundert und vier Octavseiten.
Es giebt auch eine Instruction pour les troupes légères et les officiers qui servent aux avant-postes, rédigée sur l'Instruction de Frédéric II a ses officiers de cavalerie,VI-a und davon wieder eine deutsche und eine holländische Uebersetzung. Die deutsche heisst: Instruction für die leichten Truppen und die Officiere bei den Vorposten. Nach der Instruction Friedrichs II. für die Cavallerie-Officiere. Aus dem Französischen übersetzt. Züllichau, bei Darnmann, 1801, hundert und siebzig Gross-Octavseiten. An der Spitze dieses Buchs steht die Instruction für die leichten Truppen und Offciere auf Vorposten, S. 1-160, offenbar bearbeitet nach der Instruction secrette dérobée à Frédéric II, vom Jahre 1779, obgleich die ursprünglichen sechzehn Capitel hier in zwanzig Capitel vertheilt sind. Die drei andern kleinen Nummern der Züllichauer Ausgabe scheinen nicht der Zeit Friedrichs des Grossen anzugehören; auch sind sie diesem Könige von dem Herausgeber nicht zugeschrieben.
Die holländische Arbeit heisst: Onderrigt voor de ligte troepen en in den Voorposten-dienst volgens het voorschrift van Frederik den II. voor zyne officieren der kavallerij, uit het Fransch met Aanmerkingen en byvoegzels, door C. A. Geistreit van der Netten, Luitenant Kolonel der Kavallerij, etc. In's Gravenhage en te Amsterdam, 1823.
Nachdem wir so die möglichst vollständige Litteratur der Instruction secrette und ihres Entstehens gegeben, bleibt uns nur noch übrig zu sagen, dass wir nie ein deutsches oder französisches Original-Manuscript oder eine beglaubigte Copie derselben zu finden vermocht, dass ihrer in Friedrichs Schriften und Briefen nirgends, auch nur gelegentlich, Erwähnung geschieht, und dass wir die Authenticität dieser Instruction auch aus innern Gründen bezweifeln müssen.
Schliessen wir diese Schrift als absolut unecht aus, so gehören einige andere Abhandlungen eben so wenig hieher, die zwar, wir möchten sagen, relativ echt und zum Theil durch des Königs Unterschrift und Siegel beglaubigt sind, welche aber nur in seinem Auftrage von Special-Sachverständigen verfasst worden, und deshalb seinen selbstständigen Arbeiten nicht zur Seite gestellt werden dürfen. Allerdings blitzen darin jene originellen, scharf treffenden Kraftausdrücke des Monarchen hie und da gleichsam meteorisch auf; aber die technische Ausführung<VII> bis in die kleinsten Einzelnheiten ist nicht als das Werk des grossen Königs anzusehen. Wir rechnen dahin namentlich die
General-Observationes eines Commendanten in Neisse (vom 13. Februar 1751).
Das Exemplar dieser General-Observationes, welches sich in dem Archive des Generalstabes der Armee (M. Nr. 10 b : Instructionen Friedrichs II. für seine Generale, 1744, 48, 51 und 1759) befindet, von Kanzelleihand geschrieben, acht und zwanzig Folioseiten und eine halbe Seite Nachschrift, scheint nur ein Entwurf zu sein; denn es ist hie und da mit Bleistift corrigirt und von dem Könige nicht vollzogen. Die Nachschrift sagt: « Da Seine Königliche Majestät in Preussen, etc., Unser allergnädigster Herr, vorstehende Instructiones vor einen Commendanten der Vestung Neisse in allen und jeden Stücken allerhöchst approbiret und solche deshalb mit Dero eigenhändiger Unterschrift vollenzogen haben; so befehlen Sie dem jedesmaligen Commendanten gedachter Vestung hierdurch, sich darnach allerunterthänigst zu achten, und in vorkommenden Fällen pflichtmässigen Gebrauch davon zu machen. Im übrigen muss diese Instruction jedesmal auf das alleräusserste secretiret und zu dem Ende bei dem dortigen Gouvernement wohl verwahrlich niedergeleget und asserviret werden. Potsdam, den 13. Februarii 1751. »
Der verstorbene General der Infanterie von Aster, welcher das von dem grossen Könige vollzogene Original-Exemplar der General-Observationes im Festungs-Archive von Neisse eingesehen hatte, war auch der Meinung, dass die vielen Details zur Behandlung des Platzes, z. B. der specielle Gebrauch von sechs und zwanzig Be- und Entwässerungs-Schleusen der Festung, an einen Ingenieur von Profession als Verfasser denken lassen.
Eben so wenig gehört in unsere Sammlung
Friedrichs des Grossen practische Instruction im Festungskriege im Jahre 1752,
ein Aufsatz, der von Louis von Malinowsky « nach zuverlässigen Quellen bearbeitet » und abgedruckt ist in dem Archiv für die Offciere der Königlich Preussichen Artillerie- und Ingenieur-Corps, herausgegeben von Major From und Hauptmann Dr. Meyer, Berlin, 1836, Zweiter Jahrgang, Dritter Band, S. 234-242. Diesem Aufsatze, welcher, vom Oberst Tortel ins Französische übersetzt, im Spectateur militaire, Paris, 1839, Band XXVIII., S. 408-418, unter dem Titel : Instruction pratique donnée en 1752 par Frédéric le Grand sur la guerre de siége, par le lieutenant de Malinonsky Ier, d'apres des sources authentiques, erschienen ist, liegt<VIII> folgender Anlass zum Grunde. Um den Officieren einen klaren Begriff von den verschiedenen, bei der förmlichen Belagerung eines Platzes vorkommenden Operationen zu verschaffen, wurde, 1752, auf Befehl des Königs, unter Leitung des Oberst-Lieutenants von Balbi, vom Ingenieur-Corps, auf dem Exercir-Platze bei Potsdam eine Angriffsfronte erbaut.VIII-a Am 24. Juli, Nachmittags drei Uhr, begab sich der König in die Nähe der zu eröffnenden Tranchéen, woselbst alle in Polsdam anwesende Officiere versammelt waren, und hielt denselben zunächst eine zwar kurze, aber sehr deutliche Instruction, wie und auf welche Art eine Festung angegriffen und vertheidigt werden müsse, und erwähnte zugleich, um sich durch Beispiele deutlich zu machen, mehrerer Fehler, welche verschiedene Commandanten, die Plätze gegen ihn vertheidigt hatten, sich zu Schulden kommen lassen; zugleich wurde bestimmt, dass alle die Arbeiten, welche bei einer wirklichen Belagerung nur des Nachts geschehen müssten, hier am Tage ausgeführt werden sollten, damit ein jeder im Stande wäre, alles mit seinen Augen zu übersehen und sich von dem Gange der Arbeiten einen deutlichen Begriff zu verschaffen, was sonst wegen der Dunkelheit nicht möglich sei. Von dem grossen Könige selbst ist bei dieser gewiss sehr lehrreichen und anziehenden Arbeit nichts schriftlich abgefasst oder dictirt worden; deshalb auch gehört die Practische Instruction im Festungskriege nicht in unseren Bereich.
Dasselbe gilt von
Erklärung und genaue Beschreibung der Manœuvres, welche von dem Königlich Preussischen Corps, das zwischen dem Amte Spandow und dem Dorfe Gatow campiret, vorgenommen worden, so nie sie sämmtlich auf einem beigefügten grossen Plan marquiret sind. Mit Königlicher Freiheit. Berlin und Potsdam, bei Christian Friedrich Voss, 1753, zwei und zwanzig Quartseiten.
Diese Schrift ist, nach des Königs Ideen, von dem Oberst-Lieutenant von Balbi, theilweise als Parodie des berühmten Sächsischen Lustlagers vom Jahre 1730, verfasst worden, um die fremden Militairs von den wahren Ideen jener ersten grossen Manœuvres der preussischen Armee abzulenken.VIII-b
Louis von Malinowsky und Robert von Bonin geben in ihrer Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie, Band III., S. 49 bis 52, unter Nr. II., eine Instruction Friedrichs II. an seine Artillerie, ohne Datum, am Schlüsse Friedrich unterzeichnet; wir haben indess auch diese Instruction nicht aufnehmen dürfen, <IX>weil wir die erste grössere Hälfte derselben als Auszüge aus verschiedenen Artikeln der General-Principia vom Kriege, oder vielmehr aus dem ersten Nachdrucke derselben, vom Jahre 1761 (Band XXVIII., S. 85, 87, 88, 89, 90, 24, 30 Note a, und 72 unserer Ausgabe), erkannt haben; woher die andere Hälfte, von dem Satze : « Bei einem Lager, 11. u. s. w. » (S. 51, Zeile 11) an, stamme, ist uns nicht bekannt.
Die Instruction für die Schlesische Infanterie, vom Jahre 1781, welche in G. Scharnhorsts Unterricht des Königs von Preussen an die Generale seiner Armeen, S. 289-292, steht, ist eine blosse Exercir-Vorschrift und gehört in die Sammlung der Reglements, nicht aber in unsere Ausgabe; weshalb die Herren von Schütz und Schulz sie auch nicht in ihre neue Bearbeitung des Scharnhorstschen Buchs aufgenommen haben; dagegen hat die Kriegskunst der Preussen unter König Friedrich dem Grossen, bearbeitet von J. Heilmann, Leipzig und Meissen, 1852, Erste Abtheilung, S. 84-86, sie aufs neue mitgetheilt.IX-a
Die Instruction für den General-Lieutenant von Finck (Oetscher, den 12. August 1709), welche der Leser Band XXVII. in, S. 227, findet, und die Instruction für den General-Lieutenant von Wedell, bei seiner Ernennung zum Dictator (Schmottseiffen, den 20. Juli 1709), welche in dem Urkundenbuch zu der Lebensgeschichte Friedrichs des Grossen, von J. D. E. Preuss, Band II., S. 64 und 65, abgedruckt ist, haben uns zu der Aufnahme unter die militairischen Lehrschriften nicht geeignet geschienen.
Nachdem wir so von den Instructionen gesprochen, welche wir nicht aufgenommen haben, bringen wir das Nöthige über die in diesem Bande abgedruckten echten militairischen Instructionen, Dispositionen, Reglements und Ordres bei.
1. INSTRUCTION FÜR DEN OBERST-LIEUTENANT VOM CORPS CADETS DEN VON OELSNITZ.
Das Original dieser Instruction, vom 30. Juni 1740, von welchem wir, mit Vergünstigung des unlängst verstorbenen Herrn Obersten Carl Gustav Schulz,IX-b unsern Text copirt haben, ist von Eichels Hand geschrieben und von dem Könige <X>unterzeichnet; links neben dem Namen Friderich findet sich das kleine Kammerpetschaft in Trauersiegellack, auf den Enden der schwarzen Heftfäden abgedruckt. Die Abschrift der Cabinets-Ordre an den Oberst-Lieutenant von Oelsnitz, vom 28. Juni 1740, welche wir als Anhang geben, verdanken wir dem Herrn Oberst-Lieutenant von Hahnke, Vorsteher der Geheimen Kriegskanzellei im Kriegsministerium.
II. INSTRUCTION, wornach sich des General-Feldmarschalls Fürsten von Anhalt Liebden bei dem Deroselben aufgetragenen Commando über dasjenige Corps d'armée, welches Seine Königliche Majestät besonders formiren lassen werden, zu achten haben.
Der Text dieser Instruction, vom 12. Februar 1741, welcher von dem Könige selbst unterschrieben und mit dem kleinen Kammerpetschaft besiegelt ist, wird in dem Herzoglichen Haus-Archive zu Dessau aufbewahrt. Unsere Abschrift verdanken wir dem Herrn Major Zabeler.
Ueber den Fürsten von Anhalt siehe Band I., S. 154, 210, 215, 217 und 219; Band II., S. 65, 72 und 127; Band III., S. 81, 82, 87, 88, 167, 168 und 176 ff; Band XVI, S. 92, 159 und 367; Band XX., S. 125 und 147; Band XXV., S. 607; Band XXIX., S. 125. Siehe auch Die militairische Richtung in Friedrichs Jugendleben, von J. D. E. Preuss, S. 34 und 35.
III. UND IV. INSTRUCTION FÜR DIE REGIMENTER INFANTERIE UND INSTRUCTION FÜR DIE REGIMENTER CAVALLERIE UND DRAGONER.
Der König sandte diese beiden Instructionen, vom 26. März 1741, an den Fürsten von Anhalt, um dessen « Sentiment » darüber zu vernehmen. Wir verdanken beide Nummern dem Herrn Major Zabeler, der sie im Herzoglichen Haus-Archive zu Dessau copirt hat.
<XI>Die Instruction für die Cavallerie ist in der Geschichte des Regiments Garde du Corps, von K. W. von Schöning, Berlin, 1840, in 4., S. 18 und 19, als Ordre an den Rittmeister von Blumenthal (Ottmachau, den 28. März 1741) abgedruckt.
V. ORDRE und DISPOSITIONES, wornach sich der General-Lieutenant von Kalckstein bei Eröffnung der Tranchéen vor Brieg achten und alles gehörig disponiren, auch einen jeden, so dazu commandiret wird, wohl instruiren soll, was er zu thun hat.
Das Herzogliche Haus-Archiv in Dessau besitzt von dieser Ordre und von den dazu gehörigen Dispositionen, aus dem Lager bei Bollwitz, den 26. April 1741, nur eine Copie, gewiss aber eine Original-Copie, da sich bei derselben das Begleitschreiben an den Fürsten von Anhalt befindet, in welchem der König sich dessen « Sentiments » über die Dispositionen erbittet. Wir verdanken die Ordre und die Dispositionen sammt Begleitschreiben vom 27. April dem Herrn Major Zabeler.
VI. INSTRUCTION FÜR DIE CAVALLERIE für den Fall einer Bataille. VII. INSTRUCTION FÜR DIE OBERSTEN UND SÄMMTLICHE OFFICIERE VON DEN REGIMENTERN HUSAREN. VIII. DISPOSITION FÜR DIE SÄMMTLICHEN REGIMENTER INFANTERIE, wie solche sich bei dem vorfallenden Marsche gegen den Feind und bei der darauf folgenden Bataille zu verhalten haben.
Von diesen drei Nummern (alle drei aus Selowitz,XI-a den 17., den 21. und den 25. März 1742 datirt) ist uns nie ein Original-Exemplar vorgekommen, sondern <XII>nur Copien und französische Uebersetzungen; doch haben wir an ihrer Echtheit nicht den geringsten Zweifel.
Die erwähnten deutschen Copien finden sich in dem Archive des Königlichen Generalstabes (E. I a), aus dem Manuscripten-Nachlasse des Herzogs Ferdinand von Braunschweig-Lüneburg. Wir wiederholen diese drei Texte und berichtigen die, hie und da ungenaue Abschrift nach der etwas freien französischen Uebersetzung, aus welcher auch die beiden Plane entlehnt sind, welche in den deutschen Abschriften zwar genannt, denselben aber nicht beigefügt worden.
In Betreff der französischen Uebersetzung dürfte Folgendes zu merken sein. Die Königliche Bibliothek in Berlin (Ms. Diez. C. Fol. 50) besitzt das Journal du voyage et de la campagne du Roi, depuis le 18 janvier jusqu'au 12 juillet de l'année 1742. Par un officier prussien à un de ses amis à M***. Der siebzehnte Brief dieser Handschrift fängt also an: « Monsieur, voici les Dispositions générales que Sa Majeste fit communiquer aux chefs et commmandeurs de ses régiments lorsque nous étions à Selowitz. » Darauf folgt:
- I. Disposition générale pour l' infanterie, en cas d'une marche ou prochaine bataille. Du quartier général de Selowitz, le 25 mars 1742, fünf und eine halbe Seite, in neunzehn Artikeln, mit einem kleinen Plane;
- II. Instruction pour la cavalerie, en cas d'une bataille. A Selowitz, le 25 mars 1742, eine und eine halbe Seite, in neun Artikeln;
- III. Instruction générale pour les colonels et officiers d'hussards, sechs und eine halbe Seite, in fünf und zwanzig Artikeln. Das Datum (A Selowitz, 25 mars 1742) fehlt und ist wahrscheinlich vom Copisten vergessen.
Auf den Schluss dieser dritten Instruction folgt der Schluss der ganzen Schrift also : « Etant persuade que ces Dispositions méritent tout à fait l'attention des gens de notre métier, je crus que je ne pourrais finir mon Journal plus dignement qu'en vous communiquant ces pièces. J'espère au reste que j'aurai entièrement acquitté ma dette et suis, etc. »
« De Berlin, ce 18 juillet 1742. »
Alle drei Dispositionen dürften, nach ihrer unmittelbaren Bestimmung, in deutscher Sprache abgefasst und von dem unbekannten Verfasser des Journals in das Französische übersetzt worden sein, welches auch keinesweges den Charakter von Friedrichs Ausdrucksweise an sich trägt.
Der Abdruck, welchen das Militair-Wochenblatt, 1839, Nr. 27 und 28, von der Disposition für die sämmtlichen Regimenter Infanterie giebt, ist Hauptquar<XIII>tier Chrudim, den 7. Mai 1742 datirt und weicht auch sonst in Kleinigkeiten von unserm Texte ab.
IX. INSTRUCTION FÜR DES GENERAL-FELDMARSCHALLS FÜRSTEN VON ANHALT LIEBDEN, wegen des Deroselben aufgetragenen Commando's in Ober-Schlesien.
Der König schreibt an den Fürsten, Chrudim, den 24. April 1742 : « Ihre Durchlaucht werden das Commando in Ober-Schlesien kriegen,XIII-a und weilen Ich Ihnen derentwegen sowohl mündliche als schriftliche Instructions zu geben habe, als werden Sie belieben bei Mir derentwegen zu kommen und Dero Equipage nur immer den Weg nach Glatz, welches nunmehro capituliret, zu schicken. »XIII-b Das Original dieser schriftlichen Instruction, vom 25. April 1742, wird in dem Herzoglichen Haus-Archive zu Dessau aufbewahrt. Unsere Copie verdanken wir Herrn Major Zabeler.
X. REGLEMENT, was bei dem Campiren der Armee beobachtet werden soll.
Wir haben dieses Reglement, welches Hauptquartier Chrudim, den 9. Mai 1742 datirt ist, aus dem Militair-Wochenblatt, 1839, Nr. 28 und 29, aufgenommen.
XI. REGLEMENT FÜR DIE CAVALLERIE UND DRAGONER, was bei den Exercitien geändert wird.
Das Herzogliche Haus-Archiv in Dessau und das Archiv des Königlichen Generalstabes der Armee (E. Ia) besitzen Copien dieses Reglements (Lager bei Kut<XIV>tenberg, den 17. Juni 1742). Wir haben beide Texte mit einander verglichen und den Dessauischen, welchen wir Herrn Major Zabeler verdanken, durch den Berliner in Kleinigkeiten verbessern können.
XII. INSTRUCTION FÜR DIE INFANTERIE.
Wir verdanken unsern Text dieser Instruction (Lager bei Kuttenberg, den 20. Juni 1742) einer Copie im Archive des Königlichen Generalstabes der Armee (E. Ia).
XIII. ORDRES für die sämmtlichen Generale von der Infanterie und Cavallerie, wie auch Husaren, desgleichen für die Stabs-Officiere und Commandeurs der Bataillons.
Von dieser Schrift, welche Berlin, den 23. Juli 1744 datirt und von dem Könige unterzeichnet ist, giebt es zwei gedruckte Texte:
- 1. in der Geschichte des Königlich Preussischen Ersten Cuirassier-Regiments, von Dr. Wilhelm Förster, Breslau, 1841, gr. 8., S. 190-193.
- 2. in dem Militärischen Nachlasse des Königlich Preussischen General-Lieutenants Victor Amadeus Grafen Henckel von Donnersmarck, herausgegeben von Zabeler, Zerbst, 1847, Theil I., Abtheilung I., S. 1-5.
Diese beiden Texte folgen Original-Manuscripten und stimmen wesentlich mit einander überein. Wir legen unserem Abdrucke den Zabelerschen Text zum Grunde.
XIV. DISPOSITION, wie sich die Officiere von der Cavallerie, und zwar die Generale sowohl als die Commandeurs der Escadrons, in einem Treffen gegen den Feind zu verhalten haben.
Das bisher unbekannte (deutsche) Autograph dieser Schrift befindet sich im Königlichen Geheimen Staats-Archive (F. 94. B), zwölf Quartseiten, ohne Ort <XV>und Datum, aber von dem Verfasser (Frch) unterzeichnet. Auf dem Titelblatte stehen die Worte Disposition pour la cavalerie. Seite 3 beginnt der mit deutschen Buchstaben, weitläuftig und sehr leserlich geschriebene Text, mit der Aufschrift : Disposition, wie sich die Officiers von der Cavallerie, sowohl Generals als Commandeurs der Escadrons, im Treffen gegen den Feind zu verhalten hoben.
Ein Original-Exemplar der vollendeten und in Gebrauch gegebenen Disposition, geschrieben von Kanzelleihand, am Schlusse Berlin, den 25. Juli 1744 datirt und von dem Könige (Fch) unterzeichnet, aber nicht untersiegelt, befindet sich in dem Archive des Generalstabes der Armee, in dem Manuscript-Bande, welcher auf der ersten Seite betitelt ist: Instructionen Friedrichs II. für seine Generale. 1744, 48, 51 und 1759; signirt Litt. M. Nr. 10 b.
Diese Disposition ist dem Publicum zuerst bekannt geworden durch (des damaligen Majors im Generalstabe Barons von Canitz und Dallwitz) Nachrichten und Betrachtungen über die Thaten und Schicksale der Meuterei in den Feldzügen Friedrichs II. und in denen neuerer Zeit, Berlin, bei Mittler, 1823, Band I., S. 337-344. Baron von Canitz, welcher als General-Lieutenant und Commandeur der fünften Division, den 20. April 1850, in Berlin verstorben ist,XV-a sagt, a. a. O., S. 39, von dieser Instruction : « Der Kern davon wird, so lange es Reuterei giebt, seinen Werth behalten. »
Dieselbe Schrift findet sich auch in dem Militärischen Nachlasse des General-Lieutenants Grafen Henckel von Donnersmarck, Theil I., Abtheilung I., S. 6-10.
Wir geben von dieser wichtigen Schrift zwei Abdrücke, nämlich eine Copie des ausgetheilten Original-Exemplars und eine Copie des bisher unbekannten Autographs.
<XVI>XV. DISPOSITION, welchergestalt sich die Artillerie bei einer Haupt-Action mit dem Feinde zu verhalten hat.
Das Archiv des Generalstabes der Armee besitzt (f. Nr. 1.) einen Manuscript-Band in Folio, welcher allerlei Aufsätze zur Geschichte der Artillerie enthält und als Tagebuch des Obersten von Holtzmann aus dem ersten und zweiten Schlesischen Kriege bekannt ist. Auf der Kehrseite des hundert und vierten Blattes dieser Collectaneen findet sich die oben genannte Disposition, von der Hand des damaligen Hauptmanns von Holtzmann, mit folgendem Vermerke: « Den 30. Juni 1745 communicirte mir der Oberst-Lieutenant von Merkatz eine Disposition für die Artillerie bei einem vorfallenden Treffen, von Sr. Königlichen Majestät in Preussen zu Berlin gegeben zu vorhergegangener Campagne in Böhmen 1744 im Augusto. » Diesen Holtzmannschen Text, welchen schon die Herrn von Malinowsky und von Bonin in ihrer Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie, Band III., S. 47-49, abgedruckt haben, haben auch wir aufgenommen.
Johann Heinrich von Holtzmann, im Bürgerstande geboren, diente seit 1720 in der Artillerie, ward 1741 als Premier-Lieutenant geadelt, und starb den 28. September 1776, im siebzigsten Lebensjahre, zu Neisse, als Oberst und Commandeur der schlesischen Artillerie-Garnison-Compagnien.
XVI. DISPOSITION, wie es bei vorgehender Bataille bei Seiner Königlichen Majestät in Preussen Armee unveränderlich soll gehalten werden, wornach sich auch sowohl die Generalität, als andere commandirende Officiere stricte zu achten und solches zu observiren haben.
Diese Disposition, aus dem Lager bei Schweidnitz, den 1. Juni 1745, ist zuerst durch die Preussische Wehrzeitung vom 27. November 1853, Nr. 551, bekannt geworden. Da uns dieser Abdruck aber nicht genügte, so haben wir uns die dabei benutzte Copie des Königlich Niederländischen Premier-Lieutenants im Genie-Corps Herrn van Sypestein, im Haag, erbeten.XVI-a Ein anderer Text ist uns niemals<XVII> vorgekommen; auch wissen wir nur, dass der vierzehnte Artikel der Disposition sonst schon gedruckt ist, und zwar in einer bald nach der Schlacht bei Jena, anonym und ohne Druckort, erschienenen kleinen Schrift, betitelt: Mondstein-Würfe, von Zebedaeus Kukuk dem jüngern,XVII-a erschlagenen Feldhauptmann der geschlagenen Reichsstadt Eulenhausen, im ersten Jahre des ewigen Friedens, S. 101 und 102.
XVII. und XVIII. INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE UND INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER CAVALLERIE.
Der König hat diese beiden Instructionen eigenhändig, in deutscher Sprache und mit deutschen Buchstaben, geschrieben; auch hat er die von Kanzelleihand besorgten Abschriften reichlich am Rande durch Zusätze vermehrt. Von Eichels Hand finden sich in diesen Abschriften allerlei Sprachverbesserungen. Beide Autographen und beide Abschriften sind von dem Verfasser unterzeichnet; Datum und Siegel aber haben sie nicht. Die Instruction für die Infanterie hat der König vollständig geschrieben; in der Instruction für die CavallerieXVII-b hat er Lücken gelassen für drei Stellen, welche der Abschreiber aus der Infanterie-Instruction wörtlich aufnehmen sollte. Bei der ersten Lücke, gleich zu Anfange, unter dem Titel, sagt der Verfasser, zur Nachricht für den Abschreiber: « Das Introitum ist dasselbe; » bei der zweiten, gegen Ende des Artikels Von den Detachements sagt er : « NB. Das Uebrige von diesem Artikel wird aus dem andern nachgeschrieben; » bei der dritten endlich: « NB. Was von der Postirung in der Infanterie-Instruction gesagt ist, wird hier wiederholet. »
Am Schlusse des Autographs der Instruction für die Infanterie finden sich noch, vor der Namens-Unterschrift des Königs, die in den Abschriften fehlenden Worte: « Diese Instruction soll eisern bei demjenigen General bleiben, der das Regiment hat, an den sie jetzo geschicket wird. » In der abgeschriebenen Instruc<XVIII>tion für die Infanterie hat der Verfasser unter seinem Namenszuge (Fch) eigenhändig noch hinzugefügt: « Es muss dabei zugesetzet werden, dass denen Generals auf ihren Eid verboten wird, zu niemand als zu Generals von dieser Instruction zu reden, geschweige vielmehr mit Fremden. Fch. »
Auf den Grund der von dem Könige eigenhändig verbesserten Abschriften sind endlich diejenigen Exemplare ausgefertigt worden, welche die Generale zu ihrer Belehrung bekommen haben.
Die Autographen und die Abschriften beider Instructionen befinden sich in dem Königlichen Geheimen Staats-Archive (F. 94. B); dagegen werden mehrere Exemplare beider Lehrschriften, wie sie ausgegeben und nach dem Tode der Empfänger wieder eingesandt worden, bei dem Generalstabe der Armee (M. Nr. 10 b) aufbewahrt. Diese von Kanzelleihand geschriebenen Original-Exemplare, nach welchen wir unsern Text drucken, sind alle Potsdam, den 14. August 1748 datirt und mit dem kleinen königlichen Petschaft besiegelt, hinter welchem sich der eigenhändige Namenszug des Königs (Fch) befindet.
Die Feldmarschälle, die Generale und die General-Lieutenants bekamen beide Instructionen auf einmal, ohne Rücksicht auf ihre specielle Waffe; dagegen bekamen die General-Majors nur die Instruction für diejenige Waffe, zu der sie gehörten, und erst wenn sie die General-Lieutenants-Würde erreichten, auch die Instruction für die andere Waffe.
Zwar finden sich die beiden Lehrschriften vom 14. August 1748 in französischer Sprache im Geheimen Staats-Archive (F. 94. E), unter dem Briefwechsel des Königs mit dem Feldmarschall Keith; diese französische Abfassung scheint aber nicht die ursprüngliche des Verfassers, sondern eine zur Bequemlichkeit des Feldmarschalls Keith gemachte Uebersetzung aus dem Deutschen zu sein. Für diese Vermuthung spricht die ganze deutsche Haltung des Französischen in diesem Keithschen Exemplare, noch mehr aber der Umstand, dass die Stellen, welche aus den General-Principia in die beiden Instructionen aufgenommen worden, in dem französischen Keithschen Exemplare dem Inhalte nach zwar genau mit unserm französischen Texte der General-Principia stimmen, in der Sprache aber davon in so weit abweichen, als eine französische Uebersetzung, nach der deutschen Uebersetzung des Originals gemacht, von der Original-Fassung in den General-Principia abweichen musste. Die aus den General-Principia in die beiden Lehrschriften vom 14. August 1748 aufgenommenen Stellen sind die vierzehn Regeln, wie der Desertion vorzubeugen, Band XXVIII., S. 5 und 6 unserer Ausgabe.
<XIX>Der im Jahre 1838 verstorbene General-Lieutenant Georg von Pirch besass das Original-Exemplar der Instruction vom 14. August 1748, welches der König dem General-Major von der Infanterie Wilhelm von Saldern,XIX-a den 29. Juli 1756, sammt der Cabinets-Ordre vom 14. August 1748, über die Benutzung dieser Schrift, zugeschickt; ein Beweis, dass der König ihr auch nach dem Erscheinen der General-Principia (im Jahre 1753) noch einen eigenen Werth beilegte.
Der Baron de La Motte Fouque, welcher 1748, als General-Major, die Instruction für die Infanterie bekommen hatte, bekam den 27. December 1751, als General-Lieutenant, auch die Instruction für die Cavallerie. Diese beiden Exemplare fielen, durch Fouque's Unglück bei Landeshut, in österreichische Hände; sie sind es auch, welche in der Neuen Militairischen Zeitschrift, Wien, 1811, Band 1., abgedruckt worden, und zwar S. 74-98 die Instruction für die General-Majors von der Cavallerie, und S. 99-106 die Instruction für die General-Majors von der Infanterie. Durch diesen Abdruck sind die beiden Instructionen zuerst Gemeingut der Kriegswissenschaft geworden. In neuesten Zeiten hat Herr General von Gansauge von der Instruction für die General-Majors von der Infanterie, in seinem Buche Das brandenburgisch-preussische Kriegswesen um die Jahre 1440, 1640 und 1740, Berlin, 1839, S. 252-262, einen Abdruck gegeben, und zwar nach demjenigen Original-Exemplare, welches dem General-Lieutenant von Münchow, 1748, zugefertigt worden, und welches in dem Archive des ehemaligen General-Directoriums in Berlin aufbewahrt wird.
In dem oben genannten Manuscript-Bande des Generalstabes der Armee (M. Nr. 10 b) befinden sich zwei officielle Verzeichnisse über die Vertheilung der beiden Instructionen vom 14. August 1748, aus welchen erhellet, dass der König diese seine militairischen Lehrschriften auch den General-Feldmarschällen gegeben. Das vollständigere der genannten beiden Verzeichnisse lautet also :
Liste derer Generals, welche beide Instructiones erhalten haben :
- 1. Der General-Feldmarschall Graf von Schwerin,
- 2. Der General-Feldmarschall Herzog von Holstein,
- 3. Der General-Feldmarschall Fürst von Anhalt,
- 4. Der General-Feldmarschall von Kalckstein,
- 5. Der General-Feldmarschall von Jeetze,
- 6. Der General-Feldmarschall Fürst Dietrich von Anhalt,
- 7. Der General-Feldmarschall von Keith, <XX>
- 8. Der General der Infanterie Markgraf Carl,
- 9. Der General der Infanterie von Lehwaldt,
- 10. Der General-Lieutenant Du Moulin,
- 11. Der General-Lieutenant Prinz von Preussen, u. s. w.
Diese Mittheilungen an die genannten General-Feldmarschälle und Generale erfolgten unter dem ausdrücklichen Befehle, dass sie die Instructionen wohl und mit allem Bedacht durchlesen und sich deren Einhalt auf das genaueste bekannt machen sollten, um in Kriegeszeiten sowohl als in Friedenszeiten den gehörigen Gebrauch davon machen zu können.
XIX. INSTRUCTION FÜR DEN OBERSTEN LATTORFF, als Commandanten in Cosel.
Der König hat diese Instruction, zehn Quartseiten auf Goldschnittpapier, ohne alle Correcturen, mit deutschen Buchstaben geschrieben und (Fch) unterzeichnet; Datum und Siegel sind nicht beigefügt; aber auf dem Umschlage befindet sich ein Vermerk von Eichels Hand, aus welchem zu ersehen, dass das für den Obersten von Lattorff bestimmte Exemplar in Potsdam den 9. December 1753 vollzogen worden. Unser Text ist der Handschrift des Königs entnommen, welche in dem Geheimen Staats-Archive (F. 94. B) aufbewahrt wird.
Christoph Friedrich von Lattorff, den 7. September 1696 in Gross-Salze geboren, ist den 10. December 1753 zum General-Major ernannt worden. Für die erste Vertheidigung von Cosel wurde er, den 24. December 1758, General-Lieutenant, und für die andere, im Jahre 1760 (Band V., S. 105 und 106), gab der König ihm eine lebenslängliche Pension. Er ist den 3. April 1762 in Cosel gestorben.
XX. INSTRUCTION FÜR DES PRINZEN FERDINAND VON BRAUNSCHWEIG LIEBDEN, als Gouverneur der Festung Magdeburg.
Von dieser Instruction bewahrt das Königliche Staats-Archiv (F. 94. B) zwei Exemplare : das eine, von der Hand des Königs, vier Quartseiten auf Goldschnitt<XXI>papier, mit deutschen Buchslaben geschrieben, ist betitelt : Instruction vor den Prinz Ferdinand von Braunschweig. Am Ende der Schrift stehen die Worte : « Diesses ordentlich abzuschreiben vor den Printz Ferdinand, » worauf der Name des Königs (Fch) folgt. Siegel und Datum sind nicht beigefügt. Bei diesem Exemplare liegt eine von Eichel (Potsdam, den 1. November 1755) angefertigte Reinschrift, von welcher wir unsern Text genommen haben.
XXI. INSTRUCTIONEN FÜR DEN GENERAL-FELDMARSCHALL VON LEHWALDT, als General en chef von den sämmtlichen in Preussen stehenden Truppen, was derselbe, nach dem ihm gegebenen Plein-pouvoir, bei daselbst vorfallendem Kriege zu thun und zu beobachten hat.
Die Militärische Instruction (Potsdam, den 23. Juni 1756) ist von einer Oekonomischen Instruction, von dem nämlichen Tage, für denselben commandirenden General, begleitet. Beide, von Kanzelleihand geschrieben, sind besiegelt und von dem Könige unterzeichnet, welcher zu der Militärischen Instruction sechs Randbemerkungen mit eigener Hand hinzugefügt hat. Die Oekonomische Instruction bezieht sich auf die administrativen Verhältnisse der ganzen Provinz und macht den Feldmarschall, ohne es ausdrücklich zu sagen, zum General-Gouverneur derselben. Diese Instructionen erscheinen hier zum ersten Male, abgedruckt nach den in dem Königlichen Staats-Archive (F. 94. P) aufbewahrten Originalen. Die Cabinets-Ordre an den Feldmarschall von Lehwaldt, vom 10. Juli 1757, haben wir aus F. W. von Mauvillon Militärischen Blättern, Dritter Jahrgang, Essen und Duisburg, 1822, Band II., S. 538, als eine Ergänzung der Militärischen Instruction vom 23. Juni 1756, aufgenommen.
Lehwaldt hatte sich im zweiten Schlesischen Kriege die volle Anerkennung des Königs verdient (Band HL, S. 146. 147, 158 und 186); auch bei der Verteidigung von Berlin im Jahre 1760 zeichnete er sich aus (Band XIX., S. 221). In Bezug auf die Instructionen vom Jahre 1756 ist Band IV., S. 40, 41, 45, 125 und 193-198 einzusehen.
<XXII>XXII. INSTRUCTION DES KÖNIGS FÜR SEINE QUARTIERMEISTER. APHORISMEN DES KÖNIGS über die Befestigungs-, Lager- und Gefechtskunst.
Friedrich hat diese Instruction dem Ingenieur-Lieutenant Freund, nach der Schlacht bei Kolin, wahrscheinlich in Leitmeritz, wo vom 27. Juni bis 20. Juli 1757 das Hauptquartier war, in die Feder dictirt. Den 15. December 1793 hat der damalige Oberst Freund, aus Neisse, einem befreundeten, aber nicht genannten Generale einen Auszug derselben übersandt, welcher, von einer ungeübten Hand, kalligraphisch und orthographisch schlecht ausgeführt, sammt dem Original-Begleitschreiben sich in dem Besitze des verstorbenen Generals der Infanterie von Reiche befand. Wir haben die dankenswerthe Vergünstigung bekommen, diese Handschrift und den Brief des Obersten Freund copiren zu dürfen.
In dem Archiv für die Officiere der Königlich Preussischen Artillerie- und Ingenieur-Corps, herausgegeben von From und Meyer, Berlin, 1836, Zweiter Jahrgang, Band III., S. 243-251, findet sich ein Auszug aus obiger Handschrift der Instruction für die Quartiermeister. Herr From vermuthet, dass der von ihm theilweise, von uns vollständig benutzte Text dem General-Major Grafen d'Heinze sei geschenkt worden : das können wir aber nicht annehmen, weil der Oberst Freund diesen in seinem Anschreiben nicht mit Hochwohlgeboren, sondern mit Hochgeboren angeredet haben würde.
Johann Anton Freund hat sich zwar unter seinem Briefe vom 10. December 1793 (nicht 1785, wie in dem Archiv steht) ganz deutlich v. Freund unterschrieben; es ist aber nicht bekannt, dass er je geadelt worden; auch wird er in den gesammten Listen der Geheimen Kriegskanzellei als Bürgerlicher geführt. Er ist 1750 Ingenieur-Lieutenant geworden, 1762 Capitain, 1777 Major, 1787 Oberst-Lieutenant, 1791 Oberst, 1798 General-Major; den 8. October 1804 ist er pensionirt worden. Gestorben ist er den 3. Juni 1809.
Da der Oberst Freund dem unbekannten Generale, wie er in dem Begleitschreiben sagt, nur einen Auszug aus der Instruction mittheilt, und da wir diesen Auszug, den wir aber vollständig geben, hie und da unleserlich, ungenau und lückenhaft gefunden haben, so fügen wir unserm Abdrucke desselben die Apho<XXIII>rismen Friedrichs des Zweiten über die Befestigungs-, Lager- und Gefechtskunst hinzu, unter welchem Titel der Oberst Rogalla von Bieberstein eine andere Copie dieser Instruction in seiner anonymen Schrift: Beiträge zur Taktik und Strategie, von dem Verfasser des Versuchs einer Anweisung zur Logistik, Glogau, 1803, Erste Abtheilung, S. 128-163, bekannt gemacht hat. Seite 128 und 129 sagt der Herausgeber, dass er den Stil des Aufsatzes, wo und so viel er gekonnt, verbessert, ohne den Sinn des Königs auch nur im geringsten zu entstellen.
Durch den Abdruck des Auszugs und der Aphorismen hoffen wir dem echten Texte einer wichtigen Lehrschrift des Königs näher zu kommen.
Der Text des Obersten von Bieberstein zählt sieben und achtzig Aphorismen; der Auszug des Obersten Freund, welcher gegen das Ende die Aphorismen an Vollständigkeit übertrifft, hat nur die neun ersten Sätze numerirt; der übrige Text folgt ohne Zählung in kleineren oder grösseren Absätzen, wie unser Druck sie giebt, auf einander.
Der Oberst von Bieberstein sagt in seiner Vorrede zu den Beiträgen, S. V und VI : « Die Aphorismen Friedrichs des Zweiten über die Befestigungs-, Lager- und Gefechtskunst waren ursprünglich zum Unterrichte der Quartiermeister-Lieutenants bestimmt,XXIII-a und wurden von dem grossen Könige mündlich mehr ausgeführt. Der Anfang derselben ist zwar schon in den, 1790, bei Christian Friedrich Gutsch in Brieg und Breslau herausgekommenen Militärischen Briefen und Aufsätzen abgedruckt; da aber dieses Institut mit seiner Entstehung zugleich auch sein Ende, folglich gar keine Tendenz erreichte, so habe ich es für zweckmässiger gehalten, statt nur die Fortsetzung dieser Aphorismen, lieber das Ganze derselben dem militärischen Publico mitzutheilen. »
XXIII. ORDRE AN DEN GENERAL-LIEUTENANT GRAFEN ZU DOHNA.XXIII-b
Das Original dieser Ordre, Opolschna, den 20. Juli 1758, wird in dem Archive des Generalstabes der Armee (Litt. H. IV. Nr. 4) aufbewahrt. Ein Fragment derselben, sammt dem Facsimile des dazu gehörigen Schema's von der Hand des Königs, findet sich im Militair-Wochenblatt, 1842, Nr. 26, S. 204. Un<XXIV>ser Text ist eine vollständige Copie des Originals, welches von einem Cabinetsrathe geschrieben und zum Theil chiffrirt ist; die französische Nachschrift hat der König hinzugefügt. Unser Schema ist eine Copie des Facsimile des Militair-Wochenblattes.
XXIV. INSTRUCTION. welche der König im Breslauer Winterquartier in seinem Zimmer den Feld-Ingenieurs dictirt hat.
Die Hauptpuncte dieser Instruction (Breslau, den 13. December 1758) finden sich in der National-Zeitschrift für Wissenschaft, Kunst und Gewerbe in den Preussischen Staaten, Berlin, bei Braun, 1801, in 8., Band I., S. 523-526: vollständig erschien sie in Ludwig Müller's, Königl. Preuss. Ingenieur-Majors, Nachgelassenen militairischen Schriften, Berlin, bei Frölich, 1807, in 4-, Band I., S. 8 bis 10, erläutert durch fünf Figuren, welche der König, in Gegenwart der Ingenieur-Officiere, auf einen vor ihm ausgebreiteten Bogen Papier flüchtig mit der Feder hingeworfen. Diesen Abdruck nebst den Figuren geben wir mit den einleitenden und erklärenden Worten des Majors Müller genau wieder; auch fügen wir desselben Officiers Bericht hinzu über den mündlichen Unterricht des Königs bei Gelegenheit der Wahl des ersten Lagers, welches seine Armee bei Roth-Schönberg, drei Meilen unterhalb Dresden, den 6. September 1756, beziehen sollte. Nach dieser practischen Instruction, welche wir aus Müller's Nachgelassenen Schriften, Band I., S. 6-8, aufnehmen, sollte den Regimentern künftighin das Lager gegeben werden.
Ludwig Müller ist zu Gross-Breese bei Perleberg, 1734, geboren und 1804 in Berlin gestorben.
XXV. INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE.
Der Manuscript-Band in dem Archive des Generalstabes der Armee (M. Nr. 10 b) enthält sieben Original-Exemplare dieser Instruction für die General-Majors von der Infanterie, welche am Ende Breslau, den 12. Februar 1759 datirt und von <XXV>des Königs Hand (Fch) unterzeichnet, aber nicht besiegelt ist. Die Instruction selbst ist von Kanzelleihand geschrieben, sechs und eine halbe Quartseite.
Eine Copie dieser Instruction befindet sich in der, im Archive des Generalstabes der Armee in Berlin aufbewahrten Correspondenz Friedrichs II. mit dem Herzog Ferdinand von Braunschweig, Jahrgang 1759, Nr. 334, S. 219-227, in Folio. Oben, S. 219, hat der Herzog Ferdinand eigenhändig bemerkt: Pres. du Pr. Charles de Bevern, ce 30 mai 1759. Diese Abschrift weicht in mehreren Stellen von dem Texte der officiellen Original-Exemplare ab.
Unsere Copie ist von einem Original-Exemplare genommen, welches, sieben Quartseiten, von dem Geheimen Cabinetsrathe Eichel geschrieben, und von dem Könige unterzeichnet ist.
Wir haben in unserem Buche Friedrich der Grosse als Schriftsteller, 1837, S. 241-243, zuerst auf diese Instruction aufmerksam gemacht und den dritten Artikel daraus abdrucken lassen. Darauf hat Herr General von Gansauge in seinem Buche Das brandenburgisch-preussische Kriegswesen, S. 263-268, die vollständige Abhandlung gegeben. Ein Abdruck findet sich auch in dem Militärischen Nachlasse des General-Lieutenants Victor Amadeus Grafen Henckel von Donnersmarck, herausgegeben von Karl Zabeler, Zerbst, 1846, Theil II., S. 108-112.
Es scheint, als ob die Instruction vom 12. Februar 1709 eben so das Gegenstück zu der Instruction pour les generaux-majors de cavalerie, vom 16. März 1769, sei,XXV-a wie mehrere andere gleichzeitig für die verschiedenen Waffen gegebene Instructionen paarweise zusammengehören.
XXVI. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CAVALLERIE-REGIMENTER, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und wegen der Oekonomie zu verhalten haben.
Ein Original-Exemplar dieser Instruction, vom 11. Mai 1763, zwölf Folioseiten, untersiegelt und vom Könige unterzeichnet, befindet sich in dem Archive des Zweiten Cuirassier-Regiments (genannt Königin) zu Pasewalk und ist adressirt: <XXVI>« An den Commandeur des Dragoner-Regiments von Baireuth. » Der 1846 in Neisse verstorbene General-Lieutenant Ulrich von Barner hat uns Gelegenheit verschafft, eine Copie davon zu nehmen. In unserem Buche Friedrich der Grosse als Schriftsteller, S. 234-240, haben wir die Eintheilung der Instruction angegeben und den ganzen vierten Artikel derselben mitgetheilt. Einen vollständigen Abdruck hat Herr Rittmeister Heinrich Ravenstein in seiner Geschichte des Zweiten Cuirassier-Regiments (genannt Königin), zweite Auflage, Minden, 1842, in 8., S. 301-317, gegeben. Unserm neuen Abdrucke liegt die Copie zum Grunde, welche wir von dem genannten Original-Exemplare genommen haben.
XXVII. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER INFANTERIE-REGIMENTER, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, wegen der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und der Oekonomie zu verhalten haben.
Wir verdanken diese Instruction, vom 11. Mai 1763, dem Herrn Major Zabeler, welcher sie in dem Nachlasse des Grafen Henckel von Donnersmarck gefunden hat, und geben sie ganz so, wie wir sie empfangen haben, also auch ohne die neben den Artikeln I., II. und III. genannten Beilagen. Ohnehin finden diese sich in dem Anhange zu dem Reglement, gegeben 1779, als Artikel I., II. und III.
XXVIII. INSTRUCTION FÜR DIE ARTILLERIE.
Diese Instruction, vom 3. Mai 1768, ist durch die Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie, von L. von Malinowsky und R. von Bonin, Band III., S. 53-76, zuerst bekannt geworden. Unser Text ist ein genauer Abdruck des Original-Exemplars, welches in der Geheimen Registratur der Artillerie-Abtheilung des Königlichen Allgemeinen Kriegs-Departements aufbewahrt wird. Dasselbe zählt sechs und zwanzig Seiten in Folio, ist von Kanzelleihand geschrieben und von dem Könige (Fch) unterzeichnet. Neun colorirte Plane, von welchen wir treue Nachbildungen, ohne Farben, geben, sind als besondere Blätter eingeklebt.
<XXVII>XXIX. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER REGIMENTER UND BATAILLONS.
Diese Instruction ist zuerst bekannt geworden durch (des Majors von Seidl) Versuch einer militärischen Geschichte des Baierschen Erbfolgekrieges, Königsberg, 1781, Theil 1., S. 79-84, wo sich, unter dem ungenauen Titel: Instruction für die Commandeurs und Bataillons, die Zeitangabe findet: Erhalten den 12. April 1778. G. Scharnhorst hat diese Instruction aus dem von Seidlschen Werke in den Unterricht des Königs von Preussen an die Generale seiner Armeen, S. 277-282, aufgenommen; sie findet sich auch in der neuen Ausgabe dieses Buchs, besorgt « von einigen deutschen Officieren » (von Schütz und Schulz), Leipzig, in der Baumgärtnerschen Buchhandlung, 1819, Theil II., S. 287-293. Das einzige uns bekannte Original-Exemplar der Instruction für die Commandeurs (Potsdam, den 5. Februar 1778 datirt) befindet sich in dem Nachlasse des Grafen Henckel von Donnersmarck; Herr Major Zabeler hat uns davon eine genaue Abschrift gegeben, welche unser Text wiederholet.
Diese Instruction erinnert an die Règles de ce q'uon exige d'un bon commandeur de bataillon en temps de guerre, Band XXIX., S. 61-73.
XXX. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CUIRASSIER-, DRAGONER- UND HUSAREN-REGIMENTER.
Diese Instruction, welche der Major von Seidl in der Geschichte des Baierschen Erbfolgekrieges, Theil I., S. 74-79, zuerst bekannt gemacht hat, und welche daraus in beide Ausgaben des Scharnhorstschen Buchs übergegangen ist,XXVII-a findet sich auch in W. Försters Geschichte des Königlich Preussischen Ersten Cuirassier-Regiments, Breslau, 1841, S. 319-322. Beide Texte, der von Seidlsche und der Förstersche, stimmen bis auf unbedeutende sprachliche Verschiedenheiten, welche in Correcturen der Ausgabe von 1841 ihren Grund zu haben scheinen, genau überein. Unter dem Försterschen Abdrucke steht der Name des Königs; über der Instruction selbst ist bemerkt, dass sie den 14. April 1778, während der Cantonnirungen, bei dem Regimente von Arnim, dem damaligen vierten, jetzigen ersten <XXVIII>Cuirassier-Regimente, eingegangen. Unsere Ausgabe wiederholt den von Seidlschen Text.
XXXI. INSTRUCTION FÜR DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROCK, was bei Schweidnitz zu thun ist.
Wir verdanken diese Instruction, vom 7. Mai 1778, sammt Zubehör, dem verstorbenen General-Feldmarschall von Boyen, welcher uns dieselbe, den 6. Juni 1846, in Abschrift geschenkt hat. Sechs Jahre später hat uns der Herr General der Infanterie von Weyrach die Originale zur Vergleichung geliehen.
Die Instruction und die Cabinets-Ordres sind von Kanzelleihand geschrieben und von dem Könige vollzogen. Der Instruction hat derselbe einen mit eigener Hand gezeichneten Plan der Festung Schweidnitz beigelegt, von welchem wir ein Facsimile geben.
Ludwig von Buddenbrock, geboren zu Gurnen in (Ost-) Preussen den 18. Februar 1720, diente in allen vier Kriegen des Königs, ward Anfangs Januar 1777 General-Major und Chef des Infanterie-Regiments Nr. 16, in Braunsberg, jetzt Nr. 5, in Danzig, welches er zum Baierschen Erbfolgekriege nach Schlesien führte. Hier wurde er zum Commandanten der Festung Schweidnitz ernannt und mit der Instruction vom 7. Mai 1778 versehen. Er starb in Königsberg, den 20. April 1782.
XXXII. INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER CAVALLERIE, welche sie allen Commandeurs der Cavallerie communiciren sollen.
Der Text dieser Instruction, vom 20. Juli 1779, mitgetheilt von Herrn Major Zabeler, stammt aus dem Nachlasse des General-Lieutenants Grafen Henckel von Donnersmarck.
Die Instruction für die Officiere von der Infanterie, absonderlich für die Commandeurs der Regimenter und Bataillone, gegeben Potsdam, den 16. Juli 1779, <XXIX>deren in dem Urkundenbuch zu der Lebensgeschichte Friedrichs des Grossen, von J. D. E. Preuss, Band IV., S. 228, Nr. 47, gedacht wird, haben wir nicht aufgenommen. Sie findet sich in dem Anhang zu dem Reglement, welchen der König, Potsdam, den 1. October 1779, ausgegeben, S. 55-65, als Articul VI. und ist betitelt: Von dem Dienst im Felde.
XXXIII. INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER INFANTERIE.
Diese Instruction (Potsdam, den 25. Juli 1781) ist am frühesten von G. Scharnhorst veröffentlicht worden, zuerst in seinem Neuen Militairischen Journal, Hannover, 1791, Neuntes Stück, S. 313-319, dann, minder genau, in dem Unterricht des Königs von Preussen an die Generale seiner Armeen, S. 282-288, welcher Text in der Bearbeitung von Schütz und Schulz, Band II., S. 293-300, wiederholt ist. Alle drei Abdrücke setzen die Instruction für die Inspecteurs der Infanterie in das Jahr 1781. Dagegen ist sie in der Zeitschrift für Kunst, Wissenschaft und Geschichte des Krieges, herausgegeben von C. von Decker, F. von Ciriacy und L. Blesson, Berlin, 1826, Band VII., Heft 5, S. 226-231, in das Jahr 1785 gesetzt. Dabei befinden beide Angaben sich in einem Widerspruche mit sich selber; denn die Scharnhorstschen Texte sagen, bald zu Anfange: « Bei einem langwierigen Frieden wie der jetzige, der schon länger als zwanzig Jahre gedauert hat, u. s. w.; » dagegen liest man in der Zeitschrift: « Bei einem langwierigen Frieden wie der jetzige, der beinahe zwanzig Jahre gedauert. »
Die Bibliothek des Generalslabes der Armee besitzt (F. Nr. 4) eine anscheinend sehr unzuverlässige Copie dieser Instruction; indess bemerken wir von derselben, dass, ohne Angabe von Ort und Datum, oben bei dem Titel das Jahr 1781 als die Zeit der Abfassung angegeben ist, und dass der bei den oben genannten Ausgaben seltsam unrichtige Satz hier so lautet:« .... der beinahe zwanzig Jahre gedauert. »
Wir haben, in Ermangelung der Original-Handschrift, den frühesten Scharnhornstschen Text, aus dem Neuen Militairischen Journal, copirt und mit dem in der Zeitschrift gegebenen Abdrucke verglichen.
Die Instruction für die Inspecteurs der Infanterie ist gewiss das Gegenstück zu der folgenden Instruction für die Inspecteurs der Cavallerie, vom 5. August 1781.
<XXX>XXXIV. INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER CAVALLERIE.
Unser Text dieser Instruction (Potsdam, den 5. August 1781) ist, in Ermangelung eines Original-Exemplars, von W. Försters Geschichte des Königlich Preussischen Ersten Cuirassier-Regiments, S. 334-339, entlehnt.
XXXV. DISPOSITION FÜR DEN GOUVERNEUR ODER COMMANDANTEN DER FESTUNG SCHWEIDNITZ, im Fall sie sollte attaquirt werden.
Den 14. November 1781 hat der König den Militair-Befehlshabern von Breslau, Brieg, Neisse, Cosel, Glatz, Silberberg, Schweidnitz und Glogau neue Dispositionen zur Verteidigung ihrer Plätze gegeben. Diese Schriften sind nach der Oertlichkeit der genannten Festungen verschieden. Unsere Copie der Disposition für Schweidnitz verdanken wir dem Obersten im Ingenieur-Corps und Pionier-Inspecteur Herrn Lehmann.
Diese Disposition gewinnt noch an Interesse, wenn man sie mit der Instruction (XXXI) für den General-Major von Buddenbrock, was bei Schweidnitz zu thun ist, vom 7. Mai 1778, vergleicht.
XXXVI. INSTRUCTION FÜR MEINE ARTILLERIE, wie sie bei Gelegenheit ihr Feuer einrichten soll.
Diese Instruction, welche der König mit Cabinets-Ordre vom 10. Mai 1782 an den General-Major von Holtzendorff sandte, findet sich gedruckt in der Oesterreichischen militärischen Zeitschrift, Wien, 1819, Band III., S. 100-104, und in Louis von Malinowsky und Robert von Bonin Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie, Band III., S. 77-80.
<XXXI>Der Spectateur militaire, Paris, 1828, Band IV., S. 55-60, giebt eine französische Uebersetzung von dieser Schrift unter dem Titel : Instruction du grand Frédéric pour l'artillerie de son armée, A Potsdam, le 10 mai 1782, adressée au général-major de Holtzendorff.
Unser Text ist eine Wiederholung des Abdrucks in der Oesterreichischen militärischen Zeitschrift.
Georg Ernst von Holtzendorff, geboren 1714 zu Calbe an der Saale, ein Sohn des General-Chirurgus Holtzendorff, ward 1771 Oberst, 1777, nach des General-Lieutenants von Dieskau Tode, Chef und General-Inspecteur der ganzen Artillerie, und 1779 General-Major. Er starb 1785. Den 21. Januar 1767 hatte der König ihm den Adel verliehen.
XXXVII. INSTRUCTION FÜR DIE FREI-REGIMENTER ODER LEICHTEN INFANTERIE-REGIMENTER.
Unser Text dieser Instruction, vom 5. December 1783, stammt aus dem Nachlasse des General-Lieutenants Grafen Henckel von Donnersmarck; wir verdanken ihn dem Herrn Major Zabeler.
Die Bildung der drei leichten Infanterie-Regimenter, für welche die Instruction bestimmt war, ist erst im Todesjahre des grossen Königs vollendet worden; es waren das die Regimenter von Chaumontet, in Bunzlau und Löwenberg, Arnauld de la Periere, in Conitz, Friedland und Tuchel, und das Schweizer Frei-Regiment von Müller von Adolfingen, in Xanten und Goch. Bei dem Regimente des General-Majors von Chaumontet, in Löwenberg, ist damals unser nachheriger Feldmarschall Graf von Gneisenau, als achter Premier-Lieutenant, mit Patent vom 11. August 1786, eingetreten; er hatte zuvor unter den ansbachischen Truppen in Nord-Amerika gedient, wo sich, seit 1776, ausser der Volksbewaffnung, auch das zerstreute Gefecht, das Tirailleur-System, entwickelt hatte, bei welchem die leichte Infanterie zu besonderer Geltung kam.
<XXXII>XXXVIII. INSTRUCTION FÜR DIE SCHLESISCHE INFANTERIE-INSPECTION DES GENERAL-MAJORS VON GÖTZEN.
Der König hat diese Instruction, vom 28. August 1785, sammt Zubehör, dem General-Major Friedrich Wilhelm von Götzen gegeben, als er denselben zum General-Inspecteur der Ober-Schlesischen Infanterie-Regimenter ernannt hatte. Unser Text ist aus dem Urkundenbuch zu der Lebensgeschichte Friedrichs des Grossen, von J. D. E. Preuss, Band IV., S. 243-248. Nr. 25, 26, 27 und 28 entnommen.
Wir können von diesem Schatze militairischer Lehrschriften des grossen Königs uns nicht trennen, ohne seines schönen militairischen Lehrgedichtes, l'Art de la guerre (Band X.), zu gedenken, welches er 1749, unmittelbar nach den Principes généraux de la guerre, verfasste und in dessen sechs Gesängen er die gesammte Kunst der Helden mit der ergreifendsten Klarheit vor die Seele des Lesers stellt.
Dem Inhalts-Verzeichnisse dieses Bandes folgt die Table générale des matières für die militairischen Werke.
Vierzehn zu diesem Bande gehörige Tafeln sind hinten angehängt.
Berlin, den 5. November 1856.
J. D. E. Preuss,
Doctor der Philosophie, Königlicher Professor
der Geschichte und Historiograph von Brandenburg,
auch Ehrenmitglied der militairischen
Gesellschaft.
I. INSTRUCTION FÜR DEN OBERST-LIEUTENANT VOM CORPS CADETS DEN VON OELSNITZ.[Titelblatt]
<2><3>INSTRUCTION FÜR DEN OBERST-LIEUTENANT VOM CORPS CADETS DEN VON OELSNITZ.
1.
Die erste und vornehmste Sache, worauf der Oberst-Lieutenant von Oelsnitz und die bei dem Corps bestellten Capitains arbeiten müssen, soll sein, den Cadets eine vernünftige Ambition beizubringen; demnächst aber ihnen, gleichsam von der ersten Jugend an, eine gewisse Liebe und Hochachtung für den preussischen Dienst einzuprägen, dergestalt, dass die Idee, als ob kein besserer Dienst in der Welt sei wie der preussische, gleichsam mit ihnen aufwachse und ihnen fest imprimiret werde.
2.
Das Fuchteln der Cadets und die bisherigen Arten von Strafen sollen hinfüro gänzlich unterbleiben;3-a hergegen diejenigen, so sich negligiren oder etwas Unrechtes begehen, mit Arrest bei Wasser und <4>Brod gestrafet werden. Wenn zum Exempel ein Cadet seine Stunde versäumet, so soll derselbe auf einen Tag oder was bei Wasser und Brod in das Stockhaus gesetzet, aber nicht mehr geschlossen werden. Fängt ein Cadet ungebührliche Händel an, oder passiren Kinderstreiche, dass etwa ein Cadet dem andern in die Haare fället, so muss ein solcher Cadet zweimal vier und zwanzig Stunden bei Wasser und Brod sitzen; jedoch muss zugleich auf das Alter und die Constitution des Cadets gesehen und die Strafe darnach proportionirt werden. Was Bagatellen sind, die sollen nicht anders als mit Reprimanden gestrafet werden.
3.
Der Dienst muss den Cadets gelehret werden wie es Soldaten gehöret und gebühret; der Oberst-Lieutenant von Oelsnitz aber muss dabei nie aus dem Sinne lassen, dass die Cadets keine Musketiere von Profession sind, sondern dass solche Officiere werden sollen, und ob sie schon den Dienst mit aller Exactitude erlernen und das Exerciren noch besser wie die andern Regimenter thun müssen, so sollen sie doch dabei nicht stehen bleiben, sondern solches so erlernen, wie Leute, welche dereinsten commandiren sollen.
4.
Alle Abend kurz vor dem Schlafengehen sollen zwei Unter-Officiere von den Cadets alle Kammern zu visitiren gehen, die Cadets, so darin liegen, abrufen und zusehen ob noch alles richtig ist, worauf sie an den Oberst-Lieutenant von Oelsnitz ordentlich rapportiren müssen. Des Morgens, eine halbe Stunde vor dem Aufstehen, soll das Visitiren von den beiden Unter-Officieren von den Cadets wieder geschehen und dem Oberst-Lieutenant davon gehöriger Rapport gethan werden.
<5>5.
Mit den kleinen Montirungs-Stücken und was sonsten die Cadets, besonders die armen, zur Beihülfe bekommen, soll gute Ordnung gehalten werden, dergestalt, dass ein jeder Cadet sein eigenes Buch haben soll, in welches, so oft er etwas von kleinen Montirungs-Stücken oder sonsten bekommet, solche jedesmal eingeschrieben werden sollen; der Capitain von der Compagnie aber soll ein Buch dagegen halten und darein richtig eintragen, was die Cadets bekommen, mit welchen Büchern hiernächst dergleichen Ausgaben in der jährlichen Rechnung beleget werden sollen. Die Rechnung soll alle Jahre den 1. oder 2. October durch einen Stabs-Officier, welchen Seine Königliche Majestät dazu beordern wollen, abgenommen werden.
6.
Soll der Oberst-Lieutenant von Oelsnitz auf die Küche mit Acht haben, dergestalt, dass er sorge, damit die Cadets jedesmal gut, reinlich und propre gespeiset werden müssen, zu welchem Ende denn auch ein ordentlicher Küchenzettel gemachet und darin benennet werden soll, was für Essen an jedem Tage in der Woche den Cadets gegeben werden müssen.
7.
Wenn die Cadets essen, soll allemal währender Mahlzeit in jedem Zimmer wo gespeiset wird, ein oder auch zwei Cadets nach einander ein Stück oder Capitel, entweder aus der brandenburgischen Historie,5-a oder auch aus des Feuquieres Kriegskunst, in das Deutsche <6>übersetzet,6-a laut und deutlich herlesen, währenden welchen Lesens die andern Cadets alle stille sein und zuhören müssen. Der Cadet so lieset, bekommt nachher zu essen.
8.
Müssen die Cadets vor allen Dingen bei jeder Compagnie in gewisse Classen eingetheilet werden, und zwar nach ihren Jahren und Begriffen, so dass die Kinder und Anfänger, welche erst lesen und schreiben lernen, à part seien; diejenigen, so schon weiter sind, müssen eine andere Classe machen und die Geographie, Historie, das Französische, die Geometrie, das Tanzen, Fechten, Voltigiren, u. s. w. lernen, und so ferner.
Seine Königliche Majestät sind gewillet, dem Corps Cadets noch vier Leute zu halten, welche den Cadets die Logique lehren sollen, und welche ihnen, sobald sie lesen und schreiben können, gelehret werden soll, damit sie von Jugend auf zum vernünftigen und ordentlichen Denken und Beurtheilen angewöhnet werden.6-b
9.
Insbesondere muss der Oberst-Lieutenant von Oelsnitz auf die Genies der Cadets wohl Acht geben, wozu sie etwa Lust haben und <7>was für besonders gute Köpfe unter ihnen sind, oder die zu dieser oder jener Science besondere Talents haben, anmerken, auch solche Seiner Königlichen Majestät anzeigen. Er muss sich aber dabei wohl in Acht nehmen, dass hierunter keine Uebereilung noch Passion vorgehe, denn Seine Königliche Majestät selbst genau examiniren werden, ob die angezeigten Cadets auch von dem angegebenen Genie sind, oder aber, ob hergegen gute Köpfe und profonde Talents vergessen und zurückgelassen worden, auf welchen letzteren Fall der Oberst-Lieutenant von Oelsnitz sich sehr schlecht recommandiren würde.
10.
Muss hinfüro mehr auf die Reinlichkeit und Propreté gehalten werden, damit künftig unter den Cadets keine Krätze weiter sei, als die unter solchem Corps nicht sein muss. Weil auch alles gegeben wird was zur Propreté gehöret, so würde es des Oberst-Lieutenants von Oelsnitz und der Capitains Schuld sein, wenn sie solches alles nicht observireten.
11.
Von den Feldwebeln, welche bis Dato bei den Cadets stehen, sind Seine Königliche Majestät nicht zufrieden, daher der Oberst-Lieutenant von Oelsnitz darauf denken und Vorschläge thun soll, wie solche sonsten unterzubringen. So lange aber die jetzigen Feldwebel noch bei dem Corps sein werden, soll der Oberst-Lieutenant von Oelsnitz dafür responsable sein, dass sie keine plumpe noch bäurische Manieren gegen die Cadets haben, die wie Edelleute und künftige Officiere, nicht aber wie Bauerknechte tractiret werden sollen. Mit den Capitains vom Corps hat es zum Theil gleiche Bewandniss, daher der Oberst-Lieutenant von Oelsnitz solche anhalten soll, mit den Cadets honnet und vernünftig umzugehen, und diesen durch ihre eigene Conduite gute Exemples zu geben.
<8>12.
Uebrigens und da Seine Königliche Majestät selbst öfters nach den Cadets sehen werden,8-a so soll derselbe versichert sein. dass, wenn Höchstdieselben jedesmal alles in recht guter Ordnung, Propreté und Accuratesse finden werden, so dass sie davon zufrieden zu sein Ursache haben, solches Deroselben zu besonderem Gefallen gereichen und Sie es gegen mehrgedachten Oberst-Lieutenant gnädigst erkennen werden: dahergegen aber und wenn wider Verhoffen darunter manquiret werden sollte, er auch gewiss zu gewärtigen hat, dass Seine Königliche Majestät sich deshalb scharf an ihn halten werden.
Charlottenburg, den 30. Juni 1740.
(L. S.)Friderich.
<9>ANHANG. AN DEN OBERST-LIEUTENANT VOM CORPS CADETS DEN VON OELSNITZ.
Charlottenburg, den 28. Juni 1740.
Mein lieber Oberst-Lieutenant von Oelsnitz,
Den mit Eurer Vorstellung vom 19. dieses eingesandten Verpflegungs-Etat vom Corps Cadets habe Ich erhalten, und, nachdem Ich dessen Einrichtung mit mehrerm ersehen, darauf resolviret, dass zuvörderst der bisherige Profoss abgeschaffet und dessen Tractament und Montirungs-Gelder von nächstkünftigem Monat an gänzlich cessiren sollen.
Die für die Speisung der Cadets ausgesetzte Summe im Etat beträget jährlich über zehn tausend Thaler; weil aber verlauten will, als ob die Cadets für solches Geld nur schlecht gespeiset würden, so sollet Ihr auf Eure Pflicht wohl überlegen, ob nicht für dieses so considerable Geld die Cadets besser gespeiset werden können; zu welchem Ende Ihr einen ordentlichen Tageszettel machen sollet, was für Essen den Cadets an jedem Tage der Woche gegeben werden muss, und sollet Ihr Mir insbesondere dafür responsable sein, dass die Cadets jedesmal gut, auch propre und reinlich gespeiset werden. So muss auch bei der Küche wohl auf die Propreté gesehen und das Zimmer reinlich gehalten und öfters gescheuert werden.
Bei den Maitres urtheile Ich, dass deren von der einen Art zu viel, von andern aber zu wenig sind. Es ist nämlich ohnmöglich, dass der eine Ingenieur-Major Frauendorff die Cadets hinlänglich mit Information versehen könne, dahero Ich dem Obersten von Walrave9-a bereits Ordre gegeben habe, noch zwei Conducteurs<10> vorzuschlagen, welche unter dem Major Frauendorff mit informiren, jeder von ihnen aber das gewöhnliche Conducteur-Tractament, à acht Thaler monatlich, auf den Etat des Corps des Cadets bekommen soll. Hergegen sollet Ihr wohl examiniren, ob nicht zu viel Schreib- und Schulmeister10-a bisher gehalten worden. und für das künftige einige von ihnen retranchiret werden können. Zu französischen Sprachmeistern müssen keine schlechte Leute und die man dadurch etwa nur zu versorgen gedenket, sondern recht tüchtige und fleissige Leute genommen werden, und muss bei jeder Compagnie ein Sprachmeister sein, damit die Cadets in dieser Sprache hinfüro mehr profitiren, als bisher nicht geschehen. Zu der noch unbesetzten Tanzmeisterstelle sollet Ihr Mir nächstens ein geschicktes Subjectum vorschlagen. Ueberhaupt desiderire Ich bei der ganzen Information, dass solche mit den Cadets pêle-mêle geschehen und darunter kein genügsamer Unterschied gemachet worden; daher denn Mein Wille ist, dass hinfüro jede Compagnie bei der Information in gewisse Classen eingetheilet werden soll, so wie solches in andern Schulen gebräuchlich ist, und müssen diejenigen, so in einer Wissenschaft schon was erlernet haben, oder welche ein besonderes Genie dazu bezeigen, in einer besondern Classe informiret werden, diejenigen aber so nur mittelmässige Profectus haben, in einer aparten Classe instruiret, und endlich die Anfänger wieder besonders in einer Classe angeführet werden, bis sie weiter kommen und in die folgende Classe gesetzet werden können.
Mit den kleinen Montirungs-Stücken und demjenigen, so zur Unterhaltung des Gewehres, imgleichen was den Pauvren zur Beihülfe gegeben worden, soll auch von nun an mehrere Ordnung gehalten werden, dergestalt dass jeder Cadet sein eigenes Buch haben soll, in welches, so oft er etwas an kleinen Montirungs-Stücken oder sonst etwas bekommet, solches jedesmal sogleich eingeschrieben werden soll; der Capitain von der Compagnie aber soll ein Buch dagegen halten und alles richtig eintragen, mit welchen Büchern hiernächst diese Ausgaben in der jährlichen Rechnung beleget werden sollen. Die Rechnung aber soll alle Jahre den 1. oder 2. October durch einen Stabs-Officier abgenommen werden, welchen Ich dazu beordern will, und weswegen jedesmal zur rechten Zeit von Euch Erinnerung geschehen muss.
Zur Reparation des Exercitien-Hauses10-b sind im Etat bisher vier hundert drei und fünfzig Thaler ausgesetzet worden; hinfüro aber soll deshalb nicht mehr pas<11>siren als hundert drei und fünfzig Thaler jährlich, mit welcher Summe, ein Jahr in das andere gerechnet, gedachte Reparation bestritten werden muss. Endlich sollet Ihr auch die Disposition machen, damit auf jede Kammer der Cadets ein Gewisses an Puder und was sonsten zur Reinlichkeit und zur Propreté gehöret gegeben werde, denn die Cadets in allen Stücken propre sein müssen, damit die Eltern Lust bekommen, ihre Kinder unter das Corps zu schicken. Nur gedachte Ausgabe aber für Puder und dergleichen soll aus dem Bestande bezahlet werden, und die Cadets von ihrem Gelde nichts dazu geben.
Uebrigens ist Meine Intention, dass die Cadets wohl und durch Ambition gezogen, nicht aber durch die Feldwebel auf brutale Art, wie bisher wohl geschehen sein mag, tractiret werden sollen, und wird zu deren guten Erziehung vieles beitragen, wenn die Feldwebel sich gegen selbige vernünftig conduisiren, die Capitains aber mit guten Manieren und geschickter Aufführung ihnen zum Exempel dienen.
Ihr habt demnach alles Vorstehendermassen einzurichten, über dasjenige aber, so zu völliger Regulirung des Etats annoch desideriret worden, zu seiner Zeit Euren Bericht einzuschicken. Ich bin
Euer wohlaffectionirter König.
Friderich.
II. INSTRUCTION, WORNACH SICH DES GENERAL-FELDMARSCHALLS FÜRSTEN VON ANHALT LIEBDEN BEI DEM DEROSELBEN AUFGETRAGENEN COMMANDO ÜBER DASJENIGE CORPS D'ARMÉE, WELCHES SEINE KÖNIGLICHE MAJESTÄT BESONDERS FORMIREN LASSEN WERDEN, ZU ACHTEN HABEN.[Titelblatt]
<14><15>INSTRUCTION, WORNACH SICH DES GENERAL-FELDMARSCHALLS FÜRSTEN VON ANHALT LIEBDEN BEI DEM DEROSELBEN AUFGETRAGENEN COMMANDO ÜBER DASJENIGE CORPS D'ARMÉE, WELCHES SEINE KÖNIGLICHE MAJESTÄT BESONDERS FORMIREN LASSEN WERDEN, ZU ACHTEN HABEN.
Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen etc. bei den jetzigen Conjuncturen von der ohnumgänglichen Nothwendigkeit gefunden, ein besonderes Corps von Dero Armee in den hiesigen Gegenden, oder woselbst es sonst die Umstände erfordern möchten, im nächstkommenden Frühjahr formiren zu lassen, über solches aber Dero General-Feldmarschall des Fürsten von Anhalt Liebden, aus besonderer in Demselben gesetzten Confidence und für Dieselben hegenden Estime, das Commando anvertrauet haben;15-a als haben Seine Königliche Majestät gedachte Seine Liebden mit nachstehender Instruction versehen wollen, und zwar:
1.
Haben Seine Königliche Majestät zu Seiner Liebden das gnädigste Vertrauen, es werden Dieselben sich die Wohlfahrt und Conserva<16>tion dieses Corps d'armée bestens angelegen sein lassen, und alles, was zu dessen Wohlsein und Erhaltung dienlich ist, besorgen und beitragen, dabei mit dahin sehen, dass die Regimenter allemal in gutem und completem Stande erhalten werden.
2.
Haben Seine Liebden wohl darauf zu sehen, damit bei solchem Corps die eingeführte gute Ordre beständig erhalten und den deshalb ergangenen Königlichen Reglements und Ordres exact nachgelebet werde, auch der Dienst in allen Stücken dergestalt geschehen und sich keiner von seinem Devoir relachiren müsse: wie denn auch eine gute Kriegs-Disciplin und scharfe Ordre beständig unterhalten werden soll. Insonderheit haben Seine Liebden
3.
Darauf zu sehen und jedesmal in Zeiten zu veranstalten, damit es diesem Corps d'armée an der benöthigten Subsistance nicht fehle und dass deshalb das erforderliche Brod, als auch die Fourage jedesmal hinlänglich herbeigeschaffet werde.
4.
Aus was für Regimentern dieses Corps bestehen und was für Generale bei solchem dienen sollen, imgleichen wie viel Ingenieurs und was für ein Train von Feld-Artillerie sowohl, als von schweren Geschützen dazu destiniret worden, ist Seiner Liebden bereits bekannt, allenfalls aber aus den hiebei liegenden Designationes mit mehrerm zu ersehen, und werden Seine Königliche Majestät alle zu diesem Corps d'armée destinirte hohe und niedere Officiere, wie auch Gemeine an Seine Liebden, als an den von Seiner Königlichen Majestät ihnen vorgesetzten commandirenden General-Feldmarschall, zu allem schuldigen Respect und Gehorsam verweisen.
<17>5.
Welchergestalt das Corps verpfleget werden soll, solches werden Seine Liebden aus dem Deroselben hiernächst zu communicirenden Feld-Etat ersehen, über welchen Etat in allen und jeden Stücken gehalten werden muss. Es muss die Verpflegung aber nur allein für die effective Mannschaft geschehen, und davon jedesmal pflichtmässige Listen gefertiget und behörigen Orts eingegeben werden.
6.
Da bei den zwischen Seiner Königlichen Majestät und dem Hause Oesterreich entstandenen Differenzien nicht zu zweifeln ist, dass dieses sich alle Bewegung geben werde, um wo möglich einige Seiner Königlichen Majestät Nachbaren wider Dieselben aufzubringen, als haben Seine Liebden auf solche Menées ein wachsames Auge zu haben und wohl Acht zu geben, ob von einer oder andern benachbarten Puissance, besonders aber von Chur-Sachsen oder Chur-Hanover, einige Truppen zusammengezogen oder einiges Corps formiret werde.
Es haben Seine Königliche Majestät Dero Etats-Minister von Podewils zu dem Ende anbefohlen, an Seine Liebden alle diejenigen Nachrichten, so deshalb hier einlaufen möchten, zu communiciren; gedachte Seine Liebden aber haben alles gründlich einzusehen und eher keine Demarche zu thun, bevor Sie nicht ganz zuversichtliche Nachricht haben und wegen der Übeln Intention solcher Puissancen gegen Seine Königliche Majestät vollkommenen Grund sehen können.
7.
Sollten die Sachsen in Böhmen marschiren, um den Oesterreichern gegen Seine Königliche Majestät zu assistiren, oder aber wenn sich gewisse Apparence zeigt, dass die Sachsen mit den hanöverischen <18>Truppen sich conjungiren wollen, so haben Seine Liebden alsdann allererst wider solche zu agiren, den schwächern Theil von ihnen zu attaquiren und dadurch zu verhüten, dass diese Truppen sich nicht conjungiren können.
8.
Wofern Seine Liebden zu den alsdann vorzunehmenden Operationen noch ein mehreres an Artillerie gebrauchen sollten, als bereits für das unter Dero Commando stehende Corps destiniret worden, so geben Seine Königliche Majestät Demselben hierdurch freie Macht und Gewalt, annoch so viel an Artillerie nachkommen zu lassen, als Sie nöthig zu haben erachten.
9.
In allen Sachen, wo die Nothwendigkeit eine prompte Execution erfordert und wobei periculum in mora wäre, auctorisiren Seine Königliche Majestät mehrgedachte Seine Liebden, dass Sie bei dergleichen Umständen sofort pflichtmässig agiren können, ohne bei Höchstderoselben deshalb Anfrage zu thun; jedennoch muss solches gleich darauf Seiner Königlichen Majestät gemeldet werden.
10.
Wollen Seine Königliche Majestät, dass Seine Liebden mit Demselben eine beständige und genaue Correspondance unterhalten sollen, und haben Dieselben solche Dero Depeches nach der Schlesie zu senden und daraus solche, durch die daselbst von Station zu Station verlegten Officiere, an Seine Königliche Majestät bringen zu lassen; wie denn zwischen dem in der Schlesie unter Seiner Königlichen Majestät Commando stehenden Corps d'armée und unter dem, so unter Seiner Liebden Commando stehet, eine beständige Correspondance unterhalten werden soll.
<19>11.
Ueber alles und jedes, was bei diesem Corps passiret und vorgenommen wird, muss ein ordentliches Diarium gehalten und solches Seiner Königlichen Majestät posttäglich eingeschicket werden, wie denn Höchstdieselben noch überdem Seiner Liebden Rapports, so oft als möglich ist, erwarten, auch Dieselben darauf dem Befinden nach mit Resolution versehen wollen.
12.
Die Jurisdiction bei diesem Corps d'armée in Civil- und Criminal-Sachen haben Seine Liebden nach Inhalt der preussischen Kriegs-Artikel, Ordonnanzien und Edicte dergestalt exerciren zu lassen, dass niemand sich darüber mit Fug zu beschweren Ursache habe.
Wofern es in Criminal-Sachen gemeine Soldaten betrifft und bei der Sache summum periculum in mora ist, oder wenn andern zum Schrecken ein Exempel statuiret werden muss, so haben Seine Liebden durch ein Kriegs- oder Standrecht darüber sprechen, das Urtheil aber, sonder Seiner Königlichen Majestät Confirmation darüber einzuholen, zur Execution bringen zu lassen und davon nachhero zu berichten.
Wenn aber die Sache Ober-Officiere anbetrifft und das Decisum davon das Leben, die Ehre oder Cassation angehen dürfte, da muss solche gehörig untersuchet und, bevor wider solche etwas verhänget wird, davon an Seine Königliche Majestät berichtet werden.
Was sonst in dieser Instruction nicht express angeführet worden, zu Seiner Königlichen Majestät Dienst und Interesse nöthig ist, solches überlassen Höchstdieselben mehrerwähnter Seiner Liebden Prudence und bekannten Kriegserfahrenheit, und setzen in Deroselben das vollkommenste Vertrauen, Sie werden bei diesem anver<20>trauten Commando alles dasjenige bestens in Acht nehmen, was die Gloire Seiner Königlichen Majestät Waffen und die Conservation Dero Armee erfordern wird; zweifeln auch übrigens nicht, es werdden Seine Liebden nach Befinden alles mit der bei Dero unterhabendem Corps d'armée befindlichen Generalität fleissig concertiren, zugleich auch alles dasjenige, so zu Unterhaltung guter Einigkeit zwischen ihnen dienen kann, gerne beitragen.
Signatum Berlin, den 12. Februar 1741.
(L. S.)Frch.
LISTE DER ARMEE, WELCHE UNTERM COMMANDO DES FÜRSTEN VON ANHALT DURCHLAUCHT STEHEN SOLL.
INFANTERIE.
- 1 Bataillon Grenadier-Garde.
- 3 Bataillons Anhalt.
- 2 " Röder.
- 2 " Holstein.
- 2 " Anhalt-Zerbst.
- 2 " Marwitz.
- 2 " Flanss.
- 2 " Leps.
- 2 " Jung-Borcke.
- 2 " Lehwaldt.
- 2 " Wedell.
- 2 " Gröben.
- 2 " Persode.
- 2 " Ferdinand.
- 28 Bataillons.
- <21>
CAVALLERIE.
- 5 Escadrons Leib-Regiment.
- 5 " Katte.
- 5 " Alt-Waldow.
- 5 " Bredow.
- 5 " Prinz Eugen.
- 25 Escadrons.
DRAGONER.
- 10 Escadrons Platen leichte Dragoner.
- 5 " Sonsfeld; der General-Lieutenant von Sonsfeld aber marschiret für seine Person nicht mit, sondern bleibet im Cleveschen.
- 15 Escardrons.
- Hierzu Noch
- 25 " Cavallerie.
- 2 " Husaren.
- Summa 42 Escadrons.
LISTE VON DER GENERALITÄT DER ARMÉE, ETC., ETC., ETC.
- General-Feldmarschall der Fürst von Anhalt.
- General-Feldmarschall Graf von Katte.
- General-Lieutenants.
- 1. General-Lieutenant von der Infanterie Prinz von Anhalt-Zerbst.
- 2. " " " Cavallerie Markgraf Friedrich.
- 3. " " " " von Platen.
- 4. " " " Infanterie von Sydow.
- 5. " " " " von Flanss.
- General-Majors.
- 1. General-Major von der Cavallerie von Bredow.
- 2. " " " Infanterie von Leps. <22>
- 3. General-Major von der Infanterie von Borcke.
- 4. " " " Cavallerie von Wreech.
- 5. " " " Infanterie von Einsiedel.
- 6. " " " " von Lehwaldt.
- 7. " " " " von Wedell.
- 8. " " " Cavallerie Prinz Eugen von Anhalt.
LISTE DER INGENIEURS.
- 1. Oberstwachtmeister Damnitz.
- 2. Capitain Fransecky.
- 3. " Balbi.
- 4. " Gedler.
- 5. " Embers.
- 6. " Klein.
- 7. " Hirsch.
- 8. " Lieutenant Guionneau.
- 9. " Becker.
- 10. " Petri.
- 11. " Hohennauer.
FELD-ARTILLERIE.
- 16-6 pfündige Kanonen.
- 16-3 " "
- 2-18 " Haubitzen.
- 1-6 " Vorraths-Affute.
- 1-3 " "
- 1 kleines Hebezeug.
- 2 Petarden. <23>
1760 6 pfündige Cartouche-Ladungen mit Kugeln à 110 Schuss per Kanone 48 Centner Pulver. 1760 3 pfündige do do do 24 " " 200 Haubitzgranaten 6,5 " " FÜR DIE INFANTERIE UND CAVALLERIE. 487200 Flintenpatronen für die Bataillons, à 30 Schuss auf den Mann, jedes Bataillon 500 Mann gerechnet. 5400 Flintenpatronen für die Grenadiere, à 30 Schuss auf den Mann, jede Compagnie 100 Mann gerechnet. 492600 Summa. Diese Patronen führen die Regimenter selbst bei sich 154 " " 480000 Flintenpatronen zur Reserve, welche die Artillerie in 32 Wagen nachfähret, als per Regiment 2 Wagen und für die Grenadier-Compagnien 4 Wagen 138 " " 35936 Flintensteine für die Grenadiere und Musketiere, der Mann 2 Stück, wie solches Ihro Majestät selbst ordiniret haben, welche sie aber selbst bei sich führen müssen. 15840 Carabiner- und Pistolensteine. 120 Centner Pulver, 3 Centner für jede Escadron, haben Ihro Majestät der Cavallerie aecordiret 120 " " 1800 Handgranaten für die Grenadiere, zum Retraite-Schiessen und anderen Zufällen 15 " " 505,5 Centner Pulver. Nebst allem dazu gehörigen Attirail.
SCHWERE ARTILLERIE.
- 30-24 pfündige Kanonen à 1000 Schuss.
- 2-75"Mortiers à 200 Wurf.
- 12-50"Mortiers à 500 " <24>
- 15 Kanonen-Sattelwagen, damit obige Kanonen in zweien Transports Können fortgebracht werden.
- 14 Mortier-Sattelwagen nebst dem dazu gehörigen Geschirr.
- 15 Protzen nebst dem dazu gehörigen Geschirr.
- 40 Bomben- und Kugelwagen nebst dem dazu gehörigen Geschirr.
- 5-24 pfündige Vorraths-Affuten.
- 2-24 " Vorrathsräder.
- 2 Vorraths-Mortierklötze, weil solche beim weiten Werfen durch die starke Force öfters zu nichte gehen.
- 4 Kanonen-Hebezeuge.
- 2 " " zu Mortiers.
- 8 Kanonenwinden.
30000 - 24 pfündige Kugeln, die gehörige Ladung ist. 3200 Centner Pulver. 1000-70 " Bomben zu füllen und laden 100 " " 6000-50 " " " " " 436 " " 7000 Handmortier-Granaten " " " " 28 " " 3000 Handgranaten zu füllen 6 " " 200-50 pfündige Brandkugeln 7 " " Für die Minen und allerhand Expeditionen 500 " " Summa 4277 Zentner Pulver. 179680 Flintensteine für die Armee, sammt dem übrigen Attirail, so hiezu gehöret. Noch 20 Pontons.
III. UND IV. INSTRUCTION FÜR DIE REGIMENTER INFANTERIE UND INSTRUCTION FÜR DIE REGIMENTER CAVALLERIE UND DRAGONER.[Titelblatt]
<26><27>INSTRUCTION FÜR DIE REGIMENTER INFANTERIE UND INSTRUCTION FÜR DIE REGIMENTER CAVALLERIE UND DRAGONER.
AN DEN FÜRSTEN LEOPOLD VON ANHALT-DESSAU.
Ottmachau, den 28. März 1741.
DURCHLAUCHTIGSTER FÜRST,
FREUNDLICH GELIEBTER VETTER,
Ew. Liebden habe hierbei in Abschrift communiciren wollen, was für Ordre Ich an die hiesigen Regimenter, sowohl Infanterie, als Cavallerie, verschiedener den Dienst angehender Sachen wegen gestellet, und werden Ew. Liebden Mir gewiss ein angenehmes Vergnügen machen, wenn Dieselben Mir Dero Sentiment darüber und was etwa hierunter noch zu ändern oder zuzusetzen nöthig sein dürfte, ganz frei eröffnen wollen. Ich werde solches baldmöglichst erwarten und bleibe übrigens
Ew. Liebden
freundwilliger Vetter,
Friderich.
INSTRUCTION FÜR DIE INFANTERIE.
Ich habe für nöthig gefunden, die Officiere von Meiner Infanterie mit nachstehender Instruction zu versehen, damit selbige genau wissen, wie sie sich bei Besetzung der Dörfer, Escorten und anderen dergleichen Commando-Sachen zu verhalten haben, welche Meine Instruction Ihr ihnen sämmtlich publiciren, auch wohl bekannt machen, demnächst aber darauf halten sollet, dass solcher in allen Stücken auf das exacteste nachgelebet werden müsse, und zwar:
1.
Wenn die Officiere von der Infanterie Dörfer besetzen müssen, so sollen sie die Schildwachen ausserhalb des Dorfes setzen und zwar nicht weiter von der Wache, als hundert Schritt; wenn es nöthig, mehrere Schildwachen vorwärts zu setzen, wiederum hundert Schritt, und so ferner von hundert zu hundert Schritt. Auf jeden Posten müssen zwei Schildwachen gesetzet werden, aus der Ursache, dass, wenn sie etwas sehen oder hören, einer davon die Wache avertiren, der andere aber den Posten besetzt halten kann.
2.
Wenn die Schildwache des Nachts jemand, er sei wer er wolle, zweimal anrufet und selbiger antwortet nicht, so soll die Schildwache nach dem zweiten Anruf gleich Feuer auf ihn geben, und haben die Officiere insonderheit ihre Schildwachen jedesmal sehr wohl zu instruiren, damit solche beständig vigilant und alerte seien, und ist besonders von den Husaren und dergleichen flüchtigen Feinden zu besorgen, damit solche sich nicht glupisch, ihrer Gewohnheit nach, heranschleichen und die Schildwache massacriren, damit solche keinen Lärm machen kann. Die Ronden und Patrouillen sol<29>len gleichfalls wohl instruiret werden, dass solche den Schildwachen, wenn diese zum ersten Male anrufen, gleich antworten, wer sie sind und damit nicht warten, auf dass darunter kein Missverständniss geschehe, wie denn eine Ronde oder Patrouille, so auf den ersten Anruf der Schildwache nicht antwortet, sich selbst beizumessen hat, wenn nach dem zweiten Anruf Feuer auf sie gegeben wird, der Schildwache aber, so solches gethan, deshalb keine Verantwortung noch Schuld beizulegen ist.
3.
Wenn in den Dörfern Unter-Officier-Postirungen von sieben oder acht Mann sind und auf solche was feindliches käme und sie attaquirte, so muss der Unter-Officier seine Leute hinter die Wagen, da der Weg mit zugemachet worden, treten lassen, seine Leute aber nicht auf einmal Feuer geben lassen, wodurch er sich verschiessen würde, sondern nur immer zwei und wieder zwei Mann feuern, dergestalt er vier Feuer hat und sich nicht verschiessen, sondern seinen Posten so lange mainteniren kann, bis das Piquet zu Hülfe kommt.
4.
Die Officier-Posten müssen bei nächtlichen Attaquen, und zwar auf Husaren, ordentlich Heckenfeuer machen; dahero der Officier des Abends zuvor seine Rotten recht eintheilen und seine Leute wohl zu instruiren hat, wie die Rotten nach einander schiessen müssen. Der Officier commandirt die Hälfte, der Unter-Officier aber die andere Hälfte von diesem Heckenfeuer.
5.
Wenn das Piquet heranrücket an den Ort wo der Lärm ist, muss solches in zwei Pelotons getheilt sein, und dergestalt lässt der Offi<30>cier solches heranrücken und schiesst das Pique! mit Pelotons, doch so, dass allezeit ein Peloton das Gewehr auf der Schulter hat, und also ein beständiges Feuer ist. Wenn dieses alles mit guter Ordnung geschieht, so repondire ich dem Officier, dass der Feind allemal die Flucht nehmen wird.
6.
Bei jedem Dorfe sollen Feuer-Fanale gemacht werden, auf dass, wenn ein Dorf attaquiret oder Lärm wird, durch Ansteckung der Feuer-Fanale die andern umliegenden Dörfer sogleich davon avertiret werden und zum Succurs kommen können. Auf die Kirchthürme in den Dörfern sollen allemal Schildwachen oder ein Unter-Officier gestellet werden, auf dass solche, wenn was passiret, die Garnison des Dorfes sogleich davon avertiren, auch, wenn des Nachts in den umliegenden Gegenden ein Fanal brennt, sie solches sofort anzeigen und melden können.
7.
Wenn ein Dorf sehr lang aus einander lieget und zwischen den Häusern viele Wege durchgehen, so unmöglich alle besetzt werden können, so müssen die Hauptstrassen, sonderlich die, so nach dem Feind gehen, besetzet werden, die Officiere aber sollen sogleich nach ihrem Einmarsch in das Dorf, zwischen den Häusern wo dergleichen Nebenwege gehen, von den Bauern Gräben verfertigen lassen; so dass bei nächtlicher Weile keine Husaren oder dergleichen flüchtiges Gesindel passiren kann, sondern, wenn sie solches versuchen wollen, in die ihnen unbekannten Gräben fallen und auch dadurch Alarm machen und sich verrathen. In einem jeden Hause des Dorfes soll überdem des Nachts hindurch ein Licht brennen, damit, wenn etwas feindliches sich näherte, solches nicht anders urtheilen kann, als dass alles wach sei. Weil auch die Quartierstände stark beleget <31>sind, so sollen in jedem Quartier ein oder zwei Bursche allemal wach sein, die, bei dem geringsten vorfallenden Lärm, die andern Bursche avertiren und ermuntern müssen, damit solche sämmtlich ihr Gewehr ergreifen. Die Bursche, so in einem Hause zusammen liegen, sollen allemal in zwei Pelotons und drei Glieder getheilet sein, auch jedes Glied und Peloton sein Gewehr dergestalt zusammenstellen, die Patrontaschen und Seitengewehre daran hängen, damit auf den ersten Lärm sie gleich fertig ihr Gewehr zu ergreifen und solchergestalt, sogleich formiret aus dem Hause gehen; das erste Glied muss seine Baïonnette schon auf dem Gewehr stecken haben, die andern beiden Glieder aber wie gewöhnlich. Von diesen beiden Pelotons commandiret das eine der Unter-Officier, das andere aber ein guter Gefreiter.
8.
In dergleichen langen Dörfern sollen auch von Viertelstunde zu Viertelstunde Patrouillen in dem ganzen Dorfe auf- und niedergehen, dass nicht das geringste geschehen könne, wovon nicht sogleich Lärm gemacht wird, dass also, wenn alle diese Anstalten richtig und wohl observiret werden, es unmöglich ist, ein Dorf zu surpreniren.
9.
Wenn ein Officier in einer Schanze oder Redoute commandiret ist, da er entweder mit fünfzig oder mit hundert Mann darin lieget, so muss derselbe alerte und fleissig sein, seine Ronden und Patrouillen an die Oerter, so ihm diese angewiesen werden, ordentlich und oft beschicken, wenn er aber feindliche Truppen entweder auf ihn, oder auf die Posten, welche die Schanze oder Redoute bedecken sollen, exempli gratia eine Brücke, Circumvallations-Linie, u. s. w., zukommen siehet, so muss er, sobald die feindlichen Truppen auf ihn oder neben ihn kommen und er solche wirklich für Feinde erkennt, <32>anlangen auf sechs hundert Schritt zu feuern und damit continuiren so lange der Feind auf ihn avancirt; er muss alsdann auf Ehre und Reputation seinen Posten bis auf den letzten Blutstropfen defendiren, wo er nicht entweder von Mir oder dem Officier, der ihn commandiret hat, Ordre bekommt, solchen Posten zu verlassen. Es kann ein dergleichen Officier, wiefern er sich nicht überfallen lässt, nichts zu befürchten haben, indem man ihn nie weiter setzet, als dass man im Stande ist, ihn bei dem ersten Lärm zu secundiren.
10.
Wenn ein Officier von der Infanterie mit einem Detachement etwas zu escortiren commandiret wird, und zwar entweder Munitions-Karren, Proviant, Bäckereien, Korn, oder was es sonsten ist, so marschiret er mit der Hälfte seines Commandos vorn, mit der andern Hälfte aber hinter demjenigen, so ihm zur Escorte gegeben wird.
11.
Wenn er sollte attaquiret werden, so soll er sich mit seinem Commando gleich so setzen, dass er kann den Rücken frei haben, und muss er, so gut er kann, die Wagen zusammenfahren lassen, um solchergestalt seinem Feinde mit guter Contenance tapfer und unverzagt zu begegnen, und weil dergleichen Anfälle ordinär von den Husaren oder von Infanterie, die in die Büsche geleget wird, geschehen, so muss dergleichen Officier allemal Avantgarde machen, so nach Proportion seines Commando's ohngefähr der zwölfte Theil sein muss, und diese Leute mit einem dabei seienden guten Unter-Officier vorausschicken, um die Büsche, Hecken, Zäune und Dörfer zu visitiren, ob was feindliches darinnen sei; er mit seinem Commando muss aber nicht weiter als drei hundert bis vier hundert Schritt davon bleiben. So wie der Unter-Officier was feindliches <33>vermerket, avertirt er seinen Officier davon, welcher nach Gelegenheil der Umstände seine Defense danach einrichten muss. Als wenn er viele Wagen bei sich hat und er auf flachem Felde ist, auch keine Dörfer, noch Hecken gewinnen kann, so muss er eine Wagenburg oder eine Espèce von Carré machen und hinter den Wagen beständig auf den Feind feuern; wenn es Husaren sind, das Heckenfeuer auf sie machen, sonsten aber pelotonsweise und mit einem beständigen Feuer fortfahren, bis er den Feind verjaget hat. Hat er hinter, oder neben, oder auch vor sich ein Dorf, Hecken. Gräben, holen Weg, dahinein die Zeil ihm erlaubet sich zu setzen, muss er vorerst die Wagen, so er zu escortiren hat, hineinfahren lassen, sich indessen mit seinem ganzen Commando davor setzen, um sie zu bedecken, nachgehends, wenn es ein Dorf ist, sich auf den Kirchhof des Dorfes, oder in die Hecken, hinter den Zaun, so er zur Defension am bequemsten findet, sich setzen und vorgedachtermassen mit einem beständigen Feuer auf den Feind continuiren, bis er solchen verjaget hat, alsdann er seinen Marsch nach dem Orte, so ihm der Escorte wegen angewiesen worden, weiter fortsetzen soll. Sollte er von Infanterie attaquiret werden, so soll er pelotonsweise schiessen lassen, doch so, dass er sich nie verschiesst und immer die Hälfte davon das Gewehr auf der Schulter hat.
Ich befehle demnach nochmalen, dass Ihr alles Vorstehende den sämmtlichen Officieren des Regiments wohl und gründlich bekannt machen, auch bei jedem Commando ihnen solches wiederholen sollt, und habe Ich das Vertrauen, ein jeder Officier werde in vorfallenden Gelegenheiten allem diesem mit rechtschaffener Bravour so nachkommen, wie es die Ehre der preussischen Waffen und seine eigene Reputation erfordert, auch dadurch zeigen, was er als ein ehrliebender Officier zu thun vermögend ist. Diejenigen Officiere nun, welche diesem gehörig nachleben und sich, wie tapfern und ehrli<34>chen Soldaten gebühret, verhalten weiden, verspreche Ich in allen Gelegenheiten zu distinguiren und für ihr Glück und Avantage zu sorgen; dahergegen, wenn wider alles Vermuthen ein Officier sich vergessen und sein Devoir nicht thun oder gar eine Lâcheté begehen sollte, so hat derselbe nichts anderes zu gewärtigen als den Verlust von Ehre und Reputation, und dass ein solcher dergestalt von der Armee geschafft werde. Ich bin, u. s. w.
Strehlen, den 26. März 1741.
INSTRUCTION FÜR DIE CAVALLERIE UND FÜR DIE DRAGONER.
Damit ein jeder Officier von der Cavallerie genau wisse, wie er sich zu verhalten hat, wenn er auf Feldwachen oder zur Avantgarde commandiret wird, auch was er bei Aussetzung der Feldposten zu observiren hat, so habe Ich für nöthig gefunden nachstehende Instruction deshalb zu ertheilen, und zwar:
1.
Wenn ein Officier von der Cavallerie mit einer Feldwache ausgesetzet wird, so muss sein erstes Studium sein, das Land, wo der Krieg geführet wird, wohl zu kennen, damit er weiss, wo und an was für Orten der Feind stehet und welche Wege nach dem Feinde zu gehen; kurz, er muss die Gegenden und deren Avenues wohl kennen lernen und Kenntniss haben, wie der Feind stehet und zu ihm kommen kann.
<35>2.
Wenn eine Feldwache commandiret wird, so muss die erste Regel sein, solche nicht dicht bei einem Holze oder Gebüsche zu setzen, sondern auf eine Fläche oder einen Grund, da sein Posten nicht so sehr gesehen werden kann, das Gesicht nach dem Orte zu, wo der Feind stehet.
3.
Muss er auf die Höhen, so vor ihm sind, seine Posten und Vedetten aussetzen, allemal zwei und zwei zusammen, drei hundert und vier hundert Schritt voraus, auf einem hohen Orte so postiret, dass die Posten alles sehen können, was an sie kommt, und dass sie nicht durch Büsche, Gräben. Hecken beshlichen werden können, ohne es weit vorher zu sehen.
4.
Sobald sich das geringste sehen lässt, müssen die Vedetten, und zwar einer von dem Posten, die Feldwache davon avertiren, der andere aber inzwischen auf seinem Posten bleiben. Die Feldwache muss alsdann das Commando oder den Officier, so sie ausgesetzet hat, ohngesäumt davon avertiren, ihren Posten aber durchaus nicht verlassen, sondern auf solchem bleiben, bis sie hiezu von dem commandirenden Officier, welcher die Feldwachen ausgesetzet, beordert wird. Die Feldwachen aber sollen nicht weiter ausgesetzet werden, als dass sie sogleich secundiret werden können; exempli gratia für ein Dorf, darinnen Cavallerie stehet, muss die Feldwache bis sechs hundert Schritt ohngefähr davon stehen; des Nachts ziehen die Feldwachen ihre Posten näher heran, damit alles dicht besetzt wird.
<36>5.
Wenn Officiere commandirt werden Avantgarden zu haben, so müssen solche alsdann jedesmal Patrouillen ausschicken, und zwar sowohl vorwärts, als rechter und linker Hand, und alle Büsche, Hecken, Gräben durchpatrouilliren lassen. Wenn Dörfer vorwärts liegen, müssen sie solche durch Patrouillen von drei bis vier Mann geschwinde durchpatrouilliren lassen, um zu sehen, ob was vom Feinde darinnen ist, alsdann diese Patrouillen sich wieder geschwinde zu dem Commando ralliiren müssen, worauf er gleich wieder andere Patrouillen ausschicket, wie die vorigen, und so ferner. Wenn der Officier von der Avantgarde das geringste erfahret, so muss er solches dem Officier, der ihn commandiret oder detachiret hat, ohne Zeitverlust und sogleich melden lassen.
Ihr sollet also dieses den sämmtlichen Officieren der Regimenter wohl bekannt machen und sie hiernach gründlich instruiren, damit ein jeder von ihnen accurat wisse, was er in solchen Fällen thun muss, auch im Stande sei, seinen Dienst mit solcher Accuratesse und Vigilance zu thun, wie es von rechtschaffenen, ehrliebenden und braven Officieren erfordert wird. Ich bin, u. s. w.
Strehlen, den 26. März 1741.
<37>V. ORDRE UND DISPOSITIONES, WORNACH SICH DER GENERAL-LIEUTENANT VON KALCKSTEIN BEI ERÖFFNUNG DER TRANCHÉEN VOR BRIEG ACHTEN UND ALLES GEHÖRIG DISPONIREN, AUCH EINEN JEDEN, SO DAZU COMMANDIRET WIRD, WOHL INSTRUIREN SOLL, WAS ER ZU TUN HAT.[Titelblatt]
<38><39>ORDRE UND DISPOSITIONES, WORNACH SICH DER GENERAL-LIEUTENANT VON KALCKSTEIN BEI ERÖFFNUNG DER TRANCHÉEN VOR KRIEG ACHTEN UND ALLES GEHÖRIG DISPONIREN, AUCH EINEN JEDEN, SO DAZU COMMANDIRET WIRD, WOHL INSTRUIREN SOLL, WAS ER ZU THUN HAT.
AN DEN FÜRSTEN LEOPOLD VON ANHALT-DESSAU.
Lager bei Mollwitz, den 27. April 1741.
Ich habe nicht anstehen wollen, Ew. Liebden hierbei die Dispositiones zuzusenden, welche Ich sowohl wegen Eröffnung der Tranchéen vor Brieg,39-a als auch wegen verschiedener von dem Feinde alsdann zu vermuthender Mouvements gemacht habe. Ew. Liebden haben Mir bishero zu Meinem wahren Vergnügen Dero Sentiments auf eine so cordiale Art eröffnet, dass Ich nicht umhin kann, solche von Deroselben auch über diese Meine Dispositiones zu verlangen, als deren Ich Mich nächstens gewärtige. Die Eröffnung der Tranchéen vor Brieg würde gestern ohnfehlbar geschehen sein, wofern nicht ein extraordinärer grosser und kalter Sturm, nebst einer sehr desavantageusen Witterung, solches behindert hätte, inzwischen solches doch nächstens vor sich gehen wird. Ich bin, u. s. v.
<40>ORDRE.
1.
Weil alles zur Ouvertüre der Tranchée fertig ist, so soll selbige diesen Abend geöffnet werden unter dem Commando des General-Majors von Jeetze. Das erste Bataillon von Alt-Borcke und das erste Bataillon von Grävenitz kommen zur Bedeckung. Zur Arbeit werden die erforderlichen Leute aus der Armee gegeben werden, und zwar ein Oberst, zwei Oberst-Lieutenants, zwölf Capitains, vier und zwanzig Subalternen, hundert achtzig Unter-Officiere und zwei tausend Gemeine. Zur Arbeit jenseits der Oder werden commandiret zwei hundert Gemeine nebst den dazu gehörigen Officieren und Unter-Officieren, welches der Brigade-Major von Stutterheim besorget.
2.
Die zwei tausend Arbeiter sollen in zwölf Theile getheilet werden, davon acht Theile die Parallele verfertigen, drei Theile die Communications machen und der übrige Theil Faschinen träget.
Der Tranchée-Major muss die Arbeiter so eintheilen, dass bei jedem der zwölf Theile von einer jeden Compagnie gleich viel kommen.
3.
Die beiden Grenadier-Compagnien von Anhalt-Zerbst und die erste Grenadier-Compagnie von Münchow kommen heute Abend um sieben Uhr bei dem Dorfe Briesen zusammen, imgleichen die beiden Bataillons von Alt-Borcke und Grävenitz. Die Grenadier-Compagnien und die Arbeiter werden jedes Corps in zwei Züge gestellet. Die Arbeiter muss der Oberst, so solche commandiret, so setzen, dass <41>bei zwei Schippen eine Hacke eingetheilt sei, der Hauptmann aber, so bei dem letzten Corps die Faschinen tragen lässet, muss sorgen, dass bei einer jeden Faschine die gehörigen Pfähle sind.
4.
Sobald es anfänget dunkel zu werden, so soll der Oberst-Lieutenant von den Ingenieurs Foris den Oberst-Lieutenant Grävenitzschen Regiments Lehmann, welcher mit den drei Grenadier-Compagnien kommt, hundert Schritt vor die erste Parallele placiren, so dass die erste Grenadier-Compagnie von Anhalt-Zerbst vor der Redoute, so verfertiget werden soll, zu stehen komme, die zweite Grenadier-Compagnie hundert Schritt vor der Parallele in der Mitte, und die Münchowsche Grenadier-Compagnie hundert Schritt linker Hand an der Oder vor der Parallele; eine jede Compagnie muss so weit von einander stehen, dass ein Bataillon zwischen einrücken kann. Der General-Major Jeetze folget mit den beiden Bataillons auf die drei Grenadier-Compagnien und marschiret zwanzig Schritt vor der Tranchée auf, gerade auf die Intervallen von den Grenadier-Compagnien, so dass das erste Bataillon von Borcke achtzig Schritt hinter der Intervalle von der zweiten Grenadier-Compagnie von Zerbst zu stehen kommet, und das erste Bataillon Grävenitz achtzig Schritt von der Intervalle der zweiten Grenadier-Compagnie von Zerbst und der ersten Grenadier-Compagnie von Münchow, welchen allen der gehörige Platz vom Obersten von Walrave angewiesen werden soll.
5.
Sobald die drei Grenadier-Compagnien anfangen aufzumarschiren, so soll der Oberst von Walrave mit den Leuten, so die Strohseile tragen, die Tranchée zu traciren anfangen.
<42>6.
Sobald die Grenadier-Compagnien aufmarschiret sind, so setzet jede Compagnie zwei Unter-Officiere, jeden mit sechs Mann, zwanzig Schritt vorwärts auf ihre Flügel, und müssen selbige nicht eher schiessen, bevor nicht auf sie geschossen wird. Die Bataillons aber detachiren jedes einen Officier, zwei Unter-Officiere und zwölf Mann in die Intervallen und in gleicher Linie wie die Grenadier-Compagnien stehen. Sowohl bei den Bataillons, als auch bei den Grenadier-Compagnien soll kein Tambour mitgenommen werden, sondern solche zurückbleiben.
Die Bursche, Officiere und Unter-Officiere sollen alle die Röcke fest zuknöpfen, die Arbeiter desgleichen. Es soll bei sehr schwerer Strafe verboten werden Taback zu rauchen oder im geringsten zu plaudern, und müssen die sämmtlichen Leute die ganze Nacht über ungemein stille sein.
7.
Sobald eine jede Grenadier-Compagnie, auch ein jedes von den Bataillons aufmarschiret ist, so soll selbiges sich gleich ganz in der Stille mit dem Leibe auf die Erde niederlegen; die Stabs-Officiere, Ober-Officiere, Unter-Officiere und alles übrige muss in seinen Zügen bleiben.
Die Schildwachen setzen sich und haben ihr Gewehr auf der Kolbe stehend beständig bei sich.
8.
Sobald der Oberst Walrave mit dem Traciren fertig, so gehet er an den Ort, wo die Arbeiter sind, und lässet dem commandirenden Obersten sagen, dass er fertig wäre und dass sie zur Arbeit folgen. Es müssen die Leute alsdann von dem Obersten Walrave in der <43>besten Ordnung angesetzet werden. Der Ingenieur, welcher die Grenadiere postiret hat, muss sogleich hin bei den Leuten, welche die Communications verfertigen, und lassen die Leute so fleissig, so viel es nur immer möglich ist, arbeiten, dass die Communications bald verfertiget werden. Es müssen auch zwei Ingenieur-Officiere commandiret werden, um die Banquettes zu verfertigen und alles zu fasciniren was nöthig ist. Die Arbeiter müssen so hurtig und geschwinde dabei sein, dass sie in einer kleinen halben Stunde meist beendet sind. Die Arbeit muss acht Fuss breit und vier Fuss tief sein, die Erde vor sich aufgeworfen.
9.
Sobald die Arbeit anfanget perfectioniret zu sein, so müssen die beiden Bataillons von Borcke und von Grävenitz sich in die Tranchéen postiren und die zwei Grenadier-Compagnien von Zerbst in die Redoute, die Grenadier-Compagnie von Münchow aber auf den linken Flügel der Parallele. Die Vorposten der Bataillons und Grenadier-Compagnien ziehen sich bis auf dreissig Schritt vor die Parallele zurück, welche aber so lange da bleiben müssen, bis es anfanget Tag zu werden, alsdann sie solche ganz einnehmen.
10.
Die Feldwache von den Dragonern soll die Nacht weiter vorrücken bis an die Queue der Tranchée, hinter dem Boulevard oder dem Damm, so daselbst ist, und bleibet die Feldwache die ganze Nacht zu Pferde halten, gegen Tage aber ziehet sie sich nach ihrem Posten zurück.
11.
In den Approchen hält jedes Peloton eine Schildwache, und muss die ganze Approche, wenn sie fertig ist, mit Sandsäcken beleget wer<44>den; die Oerter aber, wo die Schildwachen stellen, müssen doppelt beleget werden.
12.
Morgen früh, eine Stunde vor Tage, müssen tausend frische Arbeiter commandiret sein, und nimmt ein jeder von ihnen seine Faschine mit sich. Sie marschiren in gehöriger Ordnung in die Parallele, erweitern die Tranchée wo es nöthig ist, erhöhen und verstärken sie, verfertigen die Banquettes, worauf der General du jour Acht zu geben hat.
Die Officiere, Unter-Officiere und Gemeine, so in der Parallele die Wache haben, müssen jeder in ihren Zügen bleiben und die Bursche das Gewehr nicht aus den Händen lassen, sondern sich auf die Banquettes setzen.
13.
Die Feldscheere von den Bataillons und Grenadier-Compagnien müssen in der Approche bleiben. Die Nacht über aber sollen sie à la queue der Tranchée, wo die Faschinen sind, bleiben.
14.
Sobald die Tranchée geöffnet ist, sollen die sämmtlichen Bataillons von der Belagerung zwischen Grüningen und Briesen campiren.
15.
Drei hundert Dragoner werden von der Belagerung commandiret, welche die grossen Faschinen und Pfähle an den Oertern, so ihnen der General Linger anweisen wird, anbringen sollen. Solche Dragoner reiten dabei ohne Sättel.
<45>16.
Zur Verfertigung der Batterien wird commandiret ein Oberst, zwei Oberst-Lieutenants, sechs Capitains, zwölf Subalternen, sechzig Unter-Officiere und zwölf hundert Mann, und muss dieses Corps in vier Theile eingetheilet werden, davon zwei Theile zuerst die halbe Nacht arbeiten und, wenn solches geschehen, sich ausruhen und die andern zwei Theile wieder arbeiten. Diese Arbeiter sollen gegen fünf Uhr vor des Königs Quartier kommen. Was sie zur Arbeit benöthigt sind, empfangen sie von dem Parc d'artillerie.
17.
Der General-Lieutenant Linger muss seinen äussersten Fleiss anwenden, dass die Arbeit bei den Batterien so von Statten gehet, damit die Batterien diese Nacht in solchen Stand kommen, dass die Arbeiter dahinter sicher sind. Mit Einschneiden der Schiessscharten muss er sich wohl in Acht nehmen, dass er solche recht nach des Feindes Kanonen richtet und immer drei Kanonen von uns auf eine feindliche Embrasure gerichtet seien.
18.
Wenn der Feind attaquiren sollte, müssen die Bataillons vorwärts heraus aus der Tranchée springen und dem Feinde gerade auf den Hals marschiren und repoussiren.
Im Lager bei Mollwitz, den 26. April 1741.
<46>ERSTE DISPOSITION, WORNACH DIE SÄMMTLICHE GENERALITÄT, OFFICIERE UND REGIMENTER SICH ZU ACHTEN HABEN, WOFERN DIE ÖSTERREICHISCHE ARMEE ZUM SUCCURS DER STADT BRIEG KOMMEN UND VON DER SEITE VON GROTTKAU EINEN MARSCH AUF UNS THUN SOLLTE.
1.
Sollen zwischen Mollwitz und Herinsdorf acht grosse Ouvertüren im Retranchement gemacht werden, eine jede so gross, dass fünf und zwanzig Mann en front dadurch marschiren können.
2.
Das Regiment von Grävenitz besetzet die Tranchéen, das zweite Bataillon von Alt-Borcke giebt einen Lieutenant und fünfzig Commandirte in die Redoute bei der Ponton-Brücke, das erste Bataillon von Kalckstein giebt desgleichen fünfzig Commandirte bei der Schiffbrücke. Der General-Major von Jeetze bleibt bei den beiden Bataillons von Grävenitz, der General-Lieutenant von Kalckstein aber mit den übrigen Generalen von der Belagerung stossen zur Armee.
3.
Zur ersten Colonne gehöret das Regiment von Prinz Wilhelm, Prinz Friedrich, das Regiment Carabiniers, Posadowsky, Bissing und Rothenburg, nebst der Escadron Garde du Corps; diese setzen sich mit dem rechten Flügel an Mollwitz.
Die zweite Colonne bestehet aus einem Bataillon Bolstern, einem Bataillon Winterfeldt, zwei Bataillons Schwerin, zwei Bataillons Sydow, einem Grenadier-Bataillon Wedell, zwei Bataillons Kleist.
<47>Die dritte Colonne bestehet aus den beiden Bataillons La Motte, zwei Bataillons Jeetze, zwei Bataillons Truchsess, zwei Bataillons Prinz Dieterich und zwei Bataillons Prinz Heinrich.
Die vierte Colonne bestehet aus der Feld-Artillerie.
Die fünfte Colonne aus zwei Bataillons Königs-Regiment, zwei Prinz Carl, zwei Glasenapp, zwei Bredow und zwei All-Borcke.
Die sechste Colonne aus einem Bataillon Kalckstein, auch dem zweiten, wofern solches bei der Armee angekommen sein wird, zwei Bataillons Leopold, einem Grenadier-Bataillon Düring, einem Bataillon Puttkammer, einem Bataillon Buddenbrock, einem Bataillon Reibitz, einem Bataillon Saldern, zwei Bataillons Derschau, einem Grenadier-Bataillon Wylich und einem Bataillon Grenadiere Kleist.
Die siebente Colonne bestehet aus den Regimentern Cavallerie von Gessler, von Buddenbrock und von Bredow.
Die achte Colonne aus dem Regimente Gensd'armes und dem Regimente von Baireuth.
4.
Das erste Treffen bestehet also aus dem einen Bataillon von Bolstern, einem Bataillon Winterfeldt, zwei Bataillons Schwerin, zwei Bataillons Sydow, zwei La Motte, zwei Jeetze, zwei Königs-Regiment, zwei Prinz Carl, zwei Glasenapp, einem oder zwei Bataillons von Kalckstein, zwei Prinz Leopold, einem Grenadier-Bataillon Düring.
Im ersten Treffen auf der rechten Flanke : ein Bataillon Puttkammer,47-a ein Bataillon Buddenbrock und ein Bataillon Wedell.
Im ersten Treffen auf der linken Flanke : ein Bataillon Puttkammer, ein Grenadier-Bataillon Kleist und ein Bataillon Saldern.
Das zweite Treffen bestehet aus zwei Bataillons Kleist, zwei Bataillons Truchsess, zwei Bataillons Prinz Dieterich, zwei Bataillons <48>Prinz Heinrich, zwei Bataillons Bredow, zwei Alt-Borcke, zwei Derschau und einem Bataillon Wylich.
Die Cavallerie bleibet bei der hierbei liegenden Disposition der Ordre de bataille; der General-Lieutenant von Waldow aber commandirt die Cavallerie.
Der General-Major von Bredow Infanterie bekommt die Brigade zwischen La Motte und Jeetze, der General-Major von Riedesel und der General-Major Prinz Heinrich kommen in das zweite Treffen; und bleibet es übrigens bei der Disposition der Ordre de bataille.
5.
Sobald die Regimenter aus dem Retranchement sind, so soll der Oberst Du Moulin die sämmtlichen Kanonen und Haubitzen hurtig vor der Fronte aufführen lassen, und zwar ohngefähr fünfzig Schritt vor der ersten Linie, und auf tausend Schritt ein Schusser zwölf auf den Feind thun lassen, so geschwinde wie es möglich sein wird. Indessen marschiren die Flügel auf und aligniren sich so viel nur möglich ist von Mollwitz nach Schüsseldorf.
6.
An welchem Flügel es wird befohlen werden, es sei solches der rechte oder der linke, davon sollen die zwanzig Escadrons aus dem ersten Treffen mit einem starken Trabe auf die feindliche Cavallerie attaquiren: je näher sie an solche kommen, je stärker sie traben, und müssen sie suchen die feindliche Cavallerie zu überflügeln. Die Dragoner-Escadrons aus dem zweiten Treffen müssen zugleich suchen in guter Ordnung noch stärker zu traben als die Cavallerie, damit in währender Zeit, dass die feindliche Cavallerie von der unsrigen von vorne angegriffen wird, sie der feindlichen in die Flanke kommen und solche also übern Haufen schmeissen; da sich denn unsere Cavallerie alsdann wieder formiren und die feindliche Infan<49>terie mit der grössten Contenance, Bravour und Tapferkeit attaquiren und einhauen muss.
Es soll und muss unsere Cavallerie sich mit nichts anderm als mit dem Degen einlassen.
7.
Der Infanterie muss wohl imprimiret werden, dass sie nicht zu früh, noch ihr Pulver umsonst verschiessen, wohl anschlagen und gut fassen. Die General-Majors müssen deswegen ein wachsames Auge auf ihre Brigaden haben, und wenn ja wider Verhoffen das Feuer von unserer Infanterie mit einiger Confusion angehen sollte, selbige nach gerade arretiren, sie scharf schultern lassen und solche wieder aligniren. Die sämmtlichen Officiere, so hinter den Bataillons stehen, auch die Adjutanten müssen sehr wohl Acht haben und die Züge, so viel immer möglich ist, wieder formiren, absonderlich aber darauf sehen und arbeiten, dass die Leute nicht höher als drei Mann hoch zu stehen kommen.
8.
Sobald als wie die feindliche Infanterie verjaget ist und in Confusion kommt, so soll unsere Cavallerie von beiden Flügeln das Aeusserste anwenden, um den flüchtigen Feind zu verfolgen; absonderlich aber sollen die Officiere von der Cavallerie von beiden Flügeln sich darnach bestreben, dass sie die feindliche Cavallerie platt von der feindlichen Infanterie separiren.
Und hoffen übrigens Seine Königliche Majestät, haben auch zu den sämmtlichen Officieren von der Cavallerie das allergrösseste und feste Vertrauen, dass dieselben ihren untergebenen Leuten in solcher Gelegenheit wohl und recht zusprechen, ihnen mit guten Exempeln vorgehen und selbige als ehrliebende und brave Officiere, die ihre Ehre und Reputation nicht auf die Seite setzen, anführen werden; <50>dagegen sie sich Seiner Königlichen Majestät Gnade, Estime und Belohnung versichern können.
Es sind Seine Königliche Majestät übrigens auch ganz und gar versichert, dass die sämmtlichen Officiere von der Infanterie ihr Devoir, so wie bishero von ihnen geschehen, also noch fernerhin rechtschaffen thun und den Ruhm und die Renommée, welche sie sich erworben haben, nicht verlieren, sondern zu conserviren sich bestreben werden.
ZWEITE DISPOSITION.
Wofern die feindliche Armee sich der Brücken zu Löwen, Schurgast und Michelau bemächtigen sollte, um uns von dar auf die linke Flanke zu fallen, so bleibet die vorige Disposition in allen Stücken, jedoch nur mit dem Unterschiede, dass links abmarschiret wird, und dass alsdann die Armee mit dem rechten Flügel an Schüsseldorf und mit dem linken Flügel an Paulau, oder jenseits Paulau sich an die Oder setzet, in der Ordnung, als wie es den Regimentern angewiesen werden wird, und lassen die Regimenter das dortige Retranchement hinter sich. Uebrigens ist nichts weiter zu observiren, als was schon in der ersten Disposition gesaget worden.
<51>DRITTE DISPOSITION.
Wofern der Feind bei Oppeln über die Oder gehen sollte und man die Gewissheit haben wird, dass derselbe mit seiner völligen Macht über die Oder passiret, so soll :
1.
Das Grenadier-Bataillon, so bei der Ponton-Brücke stehet, sich hier herüber ziehen, die Ponton-Brücke aber soll gleich hier neben der Schiffbrücke aufgeschlagen werden. Die Kanonen an der Batterie bei der Ziegelhütte müssen alsofort aufgeprotzet und auf diesseits der Oder herüber gebracht werden.
2.
Alsdann soll die Artillerie in zwei Colonnen über die Oder gehen, die Colonne Cavallerie rechter Hand über die Ponton-, und die Colonne Infanterie linker Hand über die Schiffbrücke mit der sämmtlichen Feld-Artillerie, wovon die Hälfte zwischen der Colonne marschiret.
3.
Ueber die beiden Bataillons von Grävenitz bleibet das erste Bataillon von Kalckstein und das zweite Bataillon von Alt-Borcke bei der Belagerung.
4.
Auf jenseits der Oder wird die Ordre de bataille auf gleiche Weise <52>formiret, wie es in der ersten Disposition befohlen, und wird in der Art zu attaquiren nichts geändert.
Das Champ de bataille wird angewiesen werden.
VIERTE DISPOSITION.
Wofern der Feind Miene machen wollte, von Neisse aus über Strehlen gerade nach Breslau zu marschiren, sodann sollen :
1.
Die zwei Bataillons von Grävenitz, das erste Bataillon von Kalckstein und das zweite Bataillon von Alt-Borcke in der Belagerung bleiben.
2.
Die Armee marschiret in fünf Colonnen rechts ab. Die erste Colonne machen die sechs Regimenter Cavallerie vom rechten Flügel, nämlich Prinz Wilhelm, Prinz Friedrich, die Carabiniers, Posadowsky, Bissing und Rothenburg, auch Garde du Corps.
Die zweite Colonne bestehet aus einem Bataillon Bolstern, einem Bataillon Winterfeldt, zwei Bataillons Schwerin, zwei Bataillons Sydow, zwei Bataillons La Motte, zwei Bataillons Jeetze, dem Grenadier-Bataillon von Buddenbrock, dem von Reibitz, dem von Wedell, zwei Bataillons Kleist, zwei Bataillons Truchsess, zwei Bataillons Prinz Dieterich, zwei Bataillons Prinz Heinrich.
<53>Die dritte Colonne ist die Feld-Artillerie.
Die vierte Colonne bestehet aus zwei Bataillons Königs-Regiment, zwei Bataillons Prinz Carl, zwei Bataillons Glasenapp, zwei Bataillons Leopold, einem Grenadier-Bataillon Düring, zwei Bataillons Bredow, dem ersten Bataillon von Alt-Borcke, dem zweiten Bataillon Kalckstein, wenn solches bei der Armee sein wird, zwei Bataillons Derschau, den Grenadier-Bataillons Wylich, Kleist, Saldern und Puttkammer.
Die fünfte Colonne bestehet aus den Regimentern Cavallerie von Gessler, von Buddenbroek, von Bredow, Gensd'armes und Baireuth.
3.
Aus der Disposition von der Ordre de bataille können die Generale sehen, wo sich die Colonnen und Linien brechen, und muss also der General der Infanterie Herzog von Holstein mit den General-Majors vor den Bataillons von Reibitz und von Buddenbrock, der General-Lieutenant von Kalckstein aber vor dem ersten Bataillon von Bredow marschiren, woselbst sich die Linien brechen.
Die erste und zweite Linie müssen auf drei hundert Schritt und weiter nicht von einander sein.
<54>ORDRE DE BATAILLE.
DER KÖNIG.
General der Infanterie Prinz Leopold.
General-Lieutenant
von Waldow.- ERSTES TREFFEN.
- Gen.-Major Bredow.
- 5 Escadrons Prinz Wilhelm.
- 5 " Prinz Friedrich.
- 5 " Carabiniers.
- 5 Posadowsky
- bedecken die rechte Flanke im ersten Treffen.
- 1 Bat. Reibitz
- 1 " Buddenbrock
- 1 " Wedell
- Gen.-Major Prz. Dieterich.
- 1 Bataillion Bolstern Grenadiere.
- 1 " Winterfeldt Grenadiere.
- 2 Bataillions Schwerin.
- 2 " Sydow.
- Gen.-M. Bredow.
- 2 " La Motte.
- 2 " Jeetze
- Gen.-M. Prz. Carl.
- 2 " Königs-Regiment.
- 2 " Prinz Carl.
- 2 " Glasenapp
- Gen.-M. Derschau.
- 1 od. 2 Bat. Kalckstein
- 2 Bataillions Leopold.
- 1 Batailllon Düring Grenadiere.
- bedecken die linke Flanke
- 1 Bat. Puttkammer
- 1 " Kleist Grenad.
- 1 " Saldern
- Gen.-Major Gessler
- 5 Escadrons Gessler.
- 5 " Buddenbrock.
- 5 " Bredow.
- 5 " Gensd'armes
- Gen.-Major Bredow.
General der Infanterie Herzog von Holstein.
General Lieutenant von Kalckstein.- ZWEITES TREFFEN.
- 5 Esc. Bissing
- 5 " Rothenburg.
- 1 " Garde du Corps.
- Gen.-Major Riedesel.
- 2 Bat. Kleist.
- 2 " Truchsess.
- 2 " Dieterich.
- Gen.-M. La Motte
- 2 " Prinz Heinrich
- 2 " Bredow.
- 2 " Alt-Borcke.
- Gen.-Major Prz. Heinrich.
- 2 " Derschau.
- 1 " Wylich Grenadiere
- 10 Escadrons Baireuth.
VI. INSTRUCTION FÜR DIE CAVALLERIE FÜR DEN FALL EINER BATAILLE.[Titelblatt]
<56><57>INSTRUCTION FÜR DIE CAVALLERIE FÜR DEN FALL EINER BATAILLE.
Selowitz, den 17. März 1742
Mein lieber etc.
Ich habe Euch hierdurch nachstehende Instruction ertheilen wollen, wie Euer unterhabendes Regiment sich bei einer etwa vorstehenden Bataille verhalten soll, und zwar :
1.
Wenn der Feind angegriffen wird, so wird ein Flügel von der Armee den Angriff thun; wenn solcher nun geschiehet, so soll es etwas schräge geschehen, dergestalt, dass dasjenige Regiment, so auf dem Flügel stehet, in etwas eher attaquiret als das neben ihm stehende Regiment, und so ferner die andern, so nachstehen; jedoch muss solches fast ohnvermerkt sein und so, dass die Regimenter sehr kurz auf einander attaquiren.57-a
2.
Sobald befohlen wird, dass die Cavallerie avanciren soll, so muss sie gleich in Trab fallen; wenn sie aber ohngefähr hundert Schritt <58>von den feindlichen Escadrons sind, alsdann sollen sie, gut geschlossen, die Pferde aus vollem Halse hereinjagen und so einbauen.
3.
Die Commandeurs der Escadrons und die Rittmeister müssen vor allen Dingen wohl Acht haben, dass, wenn sie die feindlichen Escadrons poussiret haben, sie sich gleich wieder formiren und schliessen, welches sie auch den Gemeinen, sowohl Reitern als Dragonern, vorher wohl einprägen müssen, und alsdann allererst müssen sie das zweite Treffen vom Feinde attaquiren, wie denn den Reitern und Dragonern sehr wohl imprimiret werden muss, dass sie nicht einzeln den Feind verfolgen sollen.
4.
Wenn es etwa geschähe, dass eine Escadron aus dem ersten Treffen poussiret würde, so erfordert es die Schuldigkeit der gesammten Officiere, dass sie suchen solche Escadron hinter dem zweiten Treffen zu ralliiren und, nachdem die Escadron hinter dem zweiten Treffen formiret ist, solche wieder an den Feind heran zu bringen.
5.
Diejenigen Escadrons, so zum nächsten an der feindlichen Infanterie attaquiren, müssen, sofern sie die Cavallerie von der Infanterie separiret und weggeschlagen haben, nachher suchen die feindliche Infanterie in die Flanke zu bekommen und in solche einzubauen.
6.
Das zweite Treffen muss sehr wohl auf die Lücken von dem ersten gerichtet stehen, und müssen die Officiere vom zweiten Treffen, wofern Escadrons vom ersten Treffen poussiret werden, die feindlichen Escadrons, so durchgedrungen sind, attaquiren, sich mit solchen <59>wohl mehren und sie so nieder zurückschlagen. Ueberhaupt soll die ganze Aufmerksamkeit und Attention der Officiere dahin gehen, dass sie mit einer grossen Gewalt den Feind attaquiren und dass, wenn sie attaquiret haben, sie allemal ihre Leute wohl wieder zusammenschliessen.
7.
Der Commandeur des Regiments soll allen seinen Officieren eine Abschrift von dieser General-Disposition geben, wie denn auch alles dieses den Gemeinen, Reitern sowohl als Dragonern, wohl imprimiret werden muss.
8.
Die Commandeurs der Escadrons sollen dafür responsable sein, dass kein Reiter oder Dragoner währender Bataille weder den Carabiner noch die Pistolen gebrauchet, sondern dass solche nur allein mit dem Degen in der Faust agiren, weshalb den Reitern und Dragonern wohl imprimiret und beigebracht werden muss, dass, so lange sie die Carabiner und Pistolen noch geladen haben, solche ihnen noch immer zu gute bleiben.
9.
Uebrigens, wenn sich die Armee vor dem Feinde formiren muss, so ist allen Commandeurs von den Escadrons bekannt, wie alles darauf ankommt, dass sie sich geschwinde formiren; also sollen die Commandeurs und Officiere dahin sehen, dass die Züge der Escadrons, dicht und zusammen, hurtig auf dem Orte, der ihnen angewiesen werden wird, aufmarschiren. Wenn die wirkliche Disposition der Bataille gemacht werden wird, so wird alsdann zugleich befohlen werden, wie viel Schritt Distance zwischen den Escadrons sein sollen; alsdann die Generale bei ihren Brigaden, die Comman<60>deurs der Regimenter jeder bei seinem Regimente und die Rittmeister bei ihren Escadrons wohl darauf sehen sollen, dass solche Distances so geschwinde und hurtig, auch so exact als es in solchen Gelegenheiten nur immer sein kann, genommen werden.
Ihr sollet alles Vorstehende den Officieren des Regiments sehr wohl imprimiren, damit ein jeder wisse, was er zu thun hat, und sie sämmtlich ihr Devoir, wie rechtschaffene und ehrliebende Officiere, gebührend thun müssen. Ich bin, etc.
<61>VII. INSTRUCTION FÜR DIE OBERSTEN UND SÄMMTLICHE OFFICIERE VON DEN REGIMENTERN HUSAREN.[Titelblatt]
<62><63>INSTRUCTION FÜR DIE OBERSTEN UND SÄMMTLICHE OFFICIERE VON DEN REGIMENTERN HUSAREN.
1.
Die Obersten und Commandeurs der Regimenter Husaren, auch sämmtliche Stabs-Officiere sollen sich alle Mühe geben, ihr Regiment in der besten Ordnung zu erhalten, auf dass ihre Leute gut reiten lernen, geschwinde und hurtig satteln und gut mit dem Säbel umgehen.
2.
Die Officiere des Regiments sollen die Leute von ihrem Regimente so gut dressiren, als wie die Dragoner-Regimenter, auch ihre Leute allemal dazu anhalten, dass sie die mehreste Zeit wohl geschlossen und mit dem Säbel in der Faust attaquiren.
3.
Bei allen Husaren-Regimentern muss den Officieren scharf imprimiret werden, dass, wenn sie commandiret sind, sie bei Cassation <64>keine Leute von ihren Commando's weglassen, sondern solche alle zusammenhalten.
4.
Wenn das Regiment auf feindliche Husaren stösset, können sie per Escadron höchstens einen Zug schwärmen lassen; dieweil aber überhaupt aus allem dem Husaren-Schiessen nichts wird, so müssen diese Regimenter den Feind, wofern er schwächer ist wie sie, wohl geschlossen, mit dem Säbel in der Faust attaquiren und vor sich wegjagen.
5.
Wenn ein Oberst von den Husaren commandiret wird auf des Feindes Mouvement Acht zu geben, so muss er den Ort, wohin er commandiret wird, sehr wohl observiren und sich, so viel möglich, jedesmal solchergestalt setzen, dass er ein gutes Défilé vor sich habe, wornächst er von jeder Seite seines Postens einen Officier mit dreissig, fünfzig oder auch hundert Mann, nachdem nämlich die Umstände sind, commandiret; vor dem Défilé muss er gleichfalls einen Posten haben. Von solchen drei Posten aber muss er vorwärts gegen den Feind zu eine Feldwache halten lassen, so wie der beikommende Riss ohngefähr zeiget.64-a In die nächsten Dörfer, da man an den Feind heran kann, muss Morgens und Abends patrouilliret werden, um Nachricht einzuziehen.
Wenn Patrouillen bei Tage gehen, so müssen die dabei commandirten Officiere suchen allemal, so viel es sich thun lässet, durch Wälder oder Gründe ihren Marsch so zu masquiren, dass der Feind die Patrouillen nicht gewahr werden kann. In währendem Marschiren müssen sie einen oder zwei der geschicktesten Husaren, so sie <65>bei sich haben, auf die nächsten Höhen reiten lassen, oder auch kleine Patrouillen seitwärts schicken, auf dass sie von weilen sehen können, was an sie kommt, auf dass die Patrouillen auf solche Art sicher und ungehindert nach dem Orte reiten können, wohin sie commandiret worden.
6.
Es muss ein Officier von den Husaren vor allen Dingen nicht nur das Land, worin er ist, sehr wohl kennen, sondern auch immer zwei ä drei Wege wissen, die an den Ort hinbringen, dahin er commandiret wird. Wenn ein solcher Officier enge Défilés passiren muss, so soll er, wenn er über solche Défilés wieder zurück muss, an solchem Orte ein Commando zurücklassen, damit er auf seinem Rückmarsche solche sicher passiren könne, oder auch, wenn derselbe von dem Feinde poussiret würde, er seine Retraite daselbst gewiss habe.
7.
Wenn ein Officier recognosciren reitet, so ist der Zweck, um eigentlich zu erfahren, was der Feind vorhat, oder auch von gewissen Umständen Nachrichten einzuziehen, welche der commandirende General von der Armee gründlich zu wissen benöthigt ist; also muss derjenige Officier von den Husaren, welcher deswegen, oder um zu patrouilliren ausgeschicket wird, sich niemalen mit dem Feinde einlassen, es sei denn dass der Feind viel schwächer wäre wie er, und dass er gewiss ist, gute Beute oder Gefangene zu kriegen. Es ist demnach eine schlechte Bravour, wenn ein Officier in dergleichen Gelegenheiten sich schlagen will; vielmehr erfordert sein Dienst, dass ein Officier von den Husaren in solchen Gelegenheiten vorsichtig und bedacht sein muss, dass, wofern ihm der Feind nahe auf dem Halse ist, er seine Retraite durch den nächstgelegenen Wald oder <66>durch andere ihm sonst bekannte Wege nehme, um sich zu seinem Haupt-Corps hinzuziehen.
8.
Wenn ein Officier von den Husaren auf Partie commandiret wird, oder aber ihm eine Expedition aufgetragen wird um den Feind an einem Orte zu überfallen, so muss er zuvörderst sich die Gegend des Orts, wohin er seine Partie thun soll, sehr wohl bekannt machen, zu welchem Ende er sich bemühen wird, Schäfer, oder auch, wo es möglich, Jäger mit sich zu nehmen, welchen solche Oerter und Gegenden bekannt sind, um sich desto besser dadurch zu helfen; hiernächst muss er suchen sehr gute und gewisse Nachrichten einzuziehen von der Stärke des Feindes, welchen er zu attaquiren hat, ob er alerte auf seinem Posten sei, wie er seinen Posten ausgesetzet hat, ob Oerter sind, da man solchen coupiren kann, wie stark die feindlichen detachirten Posten sind, und überhaupt alles dasjenige, was hiermit einigen Rapport haben kann.
9.
Hierauf muss der Officier, so die Partie commandiret, seine Disposition wohl machen, dass er zuvörderst und vornehmlich auf die Sicherheit seines Marsches bedacht sei und durch Aussetzung einiger Posten an Defiles, so er zu passiren hat, seinen Rückmarsch versichere; so muss ein solcher Officier wohl judiciren, von was für einem Orte der Feind, den er überfallen will, Succurs bekommen könnte, auf dass er solchen abschneiden kann.
<67>10.
Ein Officier, der solche Entreprise vorhat, muss sehr verschwiegen damit sein, damit der Feind keine Nachricht davon bekommen kann, und weil das Geheimniss hierbei höchst nöthig ist, so müssen dergleichen Expeditions auf solche Art angefangen werden, dass das Commando, das dazu gebraucht werden soll, des Abends nach dem Sonnenuntergänge zusammenkommen, alsdann der Marsch in aller Stille fortgesetzt werden muss, ohne dass den Burschen erlaubet sei Taback zu rauchen. Wenn dem Commando dann auf dem Marsche Leute begegnen, so müssen solche ohne Unterschied arretiret werden, damit der Feind nicht avertiret werden könne.
11.
Weil sich auch öfters trifft, dass zu dergleichen Expeditions Commando's von zwei oder drei Oertern zugleich ausgehen, um den Feind zu umzingeln, so müssen die Officiere, so dazu gebraucht werden, ihre Uhren auf einerlei Glocke gestellet haben und sehr wohl die Stunde observiren, um sich zu solcher Zeit an dem bestimmten Orte einzufinden. Wofern der Marsch weit ist, so können die Officiere die Pferde eine Viertelstunde abfüttern lassen, dabei aber doch wohl zu merken ist, dass dadurch an der Hauptsache nichts verabsäumt werden muss.
12.
Wenn die Commando's gegen den Ort, der überfallen werden soll, kommen, so müssen gleich einige Escadrons gegen die Oerter marschiren, da der Succurs herkommen könnte, und sich hinter ein Défilé postiren, so dass der Succurs dadurch abgeschnitten werde.
<68>13.
Die beste Zeit den Angriff zu thun ist eine Viertelstunde vor der Dämmerung; jedoch muss allemal etwas von dem Corps zurückbleiben, so den Rückhalt machet, wenn wider alles Vermuthen diejenigen, so attaquiret, repoussiret würden.
14.
Von dergleichen Husaren-Commando's müssen die Officiere allemal einige Leute auswählen, welche in der Zeit, da die andern attaquiren, nichts weiter zu thun haben, als dass sie die gemachte Beule, so viel immer möglich, zu sich nehmen und damit weiter voraus nach dem Quartier zu eilen. Dergleichen Ueberfall muss allemal in der Geschwindigkeit geschehen, auf dass der feindliche Succurs nicht Zeit habe, den gefassten Anschlag zu vernichten.
15.
Wenn alsdann auch der Coup geschehen ist, so muss der Officier, wenn er zuvor alle seine Commando's wieder zusammengezogen, seinen Weg eilend, sonder Anstand, zurücknehmen.
16.
Wenn die Bagage vom Feinde oder sonst einige Convois attaquiret werden sollten, so muss derjenige Officier, der dazu commandiret ist, gründliche Nachricht einziehen, von wo die Convois herkommen und welchen Weg sie nehmen müssen. Wenn solches nun Oerter sind, wo Défilés zu passiren, so muss das Commando allemal die Nacht vorhero, ehe die Convois ankommen, sich nächst dem Dé<69>filé; in einem Walde oder Dorfe embusquiren und verdecken, sich auch so stille wie möglich halten, damit der Feind nichts davon erfahre, alsdann die Convois anfänglich friedlich durchzulassen sind, so dass ohngefähr die Hälfte davon durchpassire; inzwischen der Officier die Disposition vorhin dergestalt gemacht haben muss, dass ein Theil seines Commando's geschlossen, mit dem Säbel in der Faust, zum Rückhalte diene, der andere Theil des Commando's aber, mit dem Säbel, Pistolen oder Carabiner, wie sie wollen, die Bedeckung, so der Feind dem Convoi gegeben, attaquire, der dritte Theil aber nichts anders zu thun habe, als die Wagen, Pulverkarren, Pferde, oder was da ist, wegzufahren und damit den Weg voraus nach Hause zu nehmen. Wofern es nicht wohl angehet, dass sie ganze Wagen wegführen können, so müssen sie die Stränge von den Pferden abschneiden, die Pferde fortführen, die Wagen aber zerbrechen oder entzwei schlagen, um sie dem Feinde unbrauchbar zu machen, aber auch alsdann die, so attaquiret haben, sich zurückziehen und in ihrem Rückmärsche diejenigen bedecken müssen, welche die Beute gemacht haben.
Es muss kein Officier von den Husaren jemalen den Feind zu weit verfolgen, indem man allemal gewiss glauben muss, dass der Feind allemal einen Rückhalt hat, wodurch er stärker werden kann als wie diejenigen, so ihn verfolgen; sodann werden auch durch ein hitziges Verfolgen des Feindes die Pferde müde und aus dem Athem gejagt und können also leicht von des Feindes seinem Rückhalle, welcher frische Pferde hat, eingeholet und die Leute sodann zu nichte gehauen werden.
<70>18.
Aus Vorstehendem allem kann ein Oberst oder ein Officier von den Husaren ersehen, wie höchst nöthig es ist, dass sie sich das Land, worin der Krieg geführet wird, möglichstermassen bekannt machen, wozu sie leicht gelangen können, wenn sie sich gute Landkarten anschaffen, fleissig kundschaften, auch Schlächter. Verwalter, Schulzen, Jäger, Schäfer, etc., welche die Wege kennen, zu bekommen suchen, auch oft und fleissig von allen Seiten und um sich herum patrouilliren.
Ueberdem können die Officiere von den Husaren hieraus begreifen, dass es bei ihnen nicht allemal auf eine unbesonnene Bravour ankommt, sondern vielmals eine gute Ueberlegung nöthig ist, und dass sie eine gute Disposition machen, wobei es auf Accuratesse hauptsächlich und Wachsamkeit in ihren Feldwachen, Patrouillen und Ronden und sonsten im Dienste ankommt, desgleichen auf eine beständige Vorsichtigkeit ihren Rücken frei zu haben, indem, ob sie gleich attaquiren sollen, sie dennoch allemal auf die Sicherheit ihres Rückweges zu denken haben.
19.
Ueber dieses werden die Officiere von den Husaren sehen, wie viel dem Dienste daran gelegen, dass die Husarenpferde in gutem Stande sind, damit, es komme zum Attaquiren oder zum Ausreissen, sie von ihren Pferden gute Dienste haben können; derowegen die Officiere weit mehrere und bessere Obacht als bisher geschehen, auf die Conservation der Pferde haben müssen, wie sie denn auch die gemeinen Husaren von dem heftigen Brandweinsaufen abhalten und dagegen zu besserer Wartung ihrer Pferde anhalten sollen.
<71>20.
Diejenigen Officiere von den Husaren, welche dann am meisten Ambition haben, müssen dahin bedacht sein dem Feinde allen Tort, so sie nur können, anzuthun. Wofern nun Officiere sind, welche dergleichen Projecte gemacht haben, so sollen sie solche Seiner Königlichen Majestät melden, welche, wenn sie thunlich solche finden, ihnen alsdann die Execution davon auftragen werden.
21.
Sonsten ist eine General-Regel, dass, wenn die Husaren Feldwachen halten, alsdann die Wachen oder Corps de garde allemal in Gründen, oder, so viel möglich ist, an einem bedeckten Orte stehen müssen, die Posten auf Anhöhen oder Bergen, oder auf den Landstrassen und an solchen Oertern, da sie weit um sich sehen können.
Wenn Husaren in Dörfern stehen, so müssen sie niemals negligiren eine Schildwache auf den Thurm zu setzen, um vor allem Ueberfalle sicher zu sein.
22.
Ein Corps Husaren, das auf Commando stehet, muss allemal in drei Theile eingetheilet werden, nämlich der eine Theil zur Feldwache, der zweite Theil zum Piquet und der dritte Theil muss sich ausruhen. Derjenige Theil, so sich ausruhet, kann die Pferde absatteln; jedoch wenn sie vom Feinde was zu besorgen haben, so müssen solche Pferde des Nachts allemal gesattelt sein.
<72>23.
Von dieser Instruction soll der Oberst des Regiments allen Officieren seines Regiments eine Abschrift geben, auf dass ein jeder wisse was er zu thun hat, und dass sich keiner von ihnen mit der Unwissenheit entschuldigen könne. Ueberdies aber sollen die Commandeurs und Stabs-Officiere des Regiments, so oft ein Commando oder Patrouille commandiret wird, die Officiere wohl instruiren, was sie dabei zu thun haben, und ihnen alles zum schärfsten imprimiren.
Da auch Seine Königliche Majestät schon im vorigen Jahre den Husaren-Regimentern eine Instruction gegeben haben, wie sie sich gegen den Feind verhalten sollen,72-a so wird solche hierdurch in allen Stücken wiederholet, und soll der Commandeur des Regiments selbige allen Officieren von neuem publiciren und wohl bekannt machen.
24.
Im übrigen, so befehlen Seine Majestät, dass ein jeder Oberst eines Regiments Husaren sich drei oder vier Espions halten soll, welche Seine Königliche Majestät ihm vergüten lassen wollen. Es soll aber der Oberst sich auf alle Wege bemühen, zu solchen Espions <73>verschlagene und raffinirte Kopie zu Kriegen, welche im Lande bekannt sind, allerhand Sprachen können, und die allerhand Formen und Verstellungen annehmen können, die sich aber unter einander nicht kennen, noch einer von dem andern wissen muss. Solche Espions muss er haben, um sie nach des Feindes Lager, oder nach den Orten, davon er Nachricht haben will, zu schicken.
25.
Worauf denn der Oberst Seiner Königlichen Majestät von den erhaltenen Nachrichten jedesmal Rapport thun soll.
Hauptquartier Selowitz, den 21. März 1742.
Friderich.
<74><75>VIII. DISPOSITION FÜR DIE SÄMMTLICHEN REGIMENTER INFANTERIE, WIE SOLCHE SICH BEI DEM VORFALLENDEN MARSCHE GEGEN DEN FEIND UND BEI DER DARAUF FOLGENDEN BATAILLE ZU VERHALTEN HABEN.[Titelblatt]
<76><77>DISPOSITION FÜR DIE SÄMMTLICHEN REGIMENTER INFANTERIE, WIE SOLCHE SICH BEI DEM VORFALLENDEN MARSCHE GEGEN DEN FEIND UND BEI DER DARAUF FOLGENDEN BATAILLE ZU VERHALTEN HABEN.
1.
Die Regimenter kommen zusammen bei Selowitz, Nuslau und Raygern, und werden alsdann die Ordre de bataille empfangen, welchergestalt sie künftig marschiren sollen.
2.
Wofern es nicht express befohlen wird, können die Regimenter und Bataillons alle ihre Zelte und schwere Equipage in Olmütz und Wischau zurücklassen, die Brodwagen aber sollen sie mitnehmen. Es ist auch einem jeden Stabs-Officier erlaubt noch einen Wagen für sich mitzunehmen. Die Regimenter sollen auch auf vierzehn Tage Löhnung bei sich haben, mehr aber nicht, und soll das übrige Geld bei der schweren Equipage bleiben.
<78>3.
Von obbemeldeten dreien Oertern kommt die Armee bei Pohrlitz, jenseits der Iglawa, zusammen.
4.
Die Officiere der Regimenter und Bataillons sollen den Tag vor der Bataille die Gewehre ausziehen und sehr wohl rein machen lassen, frisch laden und gute Steine aufschrauben, auch überhaupt alles, so viel wie möglich, in besten Stand bringen lassen.
Die Bursche sollen den Tag vor dem Marschiren jeder sechzig scharfe Patronen bei sich haben.
Die Tornister und Brodsäcke sollen den Tag vor der Action alle ordentlich zusammen in eins gebunden und compagnieweise auf eines jeden Capitains Proviantwagen gelegt werden.
5.
An dem Tage der Action müssen die Commandeurs der Regimenter und Bataillons die Stunden und die Augenblicke, wo sie bestellet sind, sehr accurat observiren, auf dass in keiner Sache, so befohlen ist, einiger Aufschub noch Halt gemacht werde, als welches sonst in dergleichen Sache von grosser Importance sein kann.
6.
Wenn die Armee alsdann nach der zu machenden Disposition wird ausmarschiret sein und man sodann alsbald an den Feind heran ist, so wird befohlen werden mit halben Bataillons aufzumarschiren. Die Commandeurs der Brigaden und Bataillons sollen sehr wohl Acht haben, dass zwischen den Zügen enge Distancen gehalten werden und dass die Bataillons gut an einander hängen.
<79>7.
Wenn befohlen wird aufzumarschiren, so muss dasjenige Regiment, so auf dem Flügel an der Cavallerie stehet, dreissig Schritt von der Escadron abbleiben. Die Bataillons müssen sich geschlossen formiren; die Generale und Commandeurs der Regimenter aber sollen wohl Acht haben, dass die Bataillons sich auch aligniren. In währendem Aufmarschiren müssen die Kanonen, so bei den Bataillons geführt werden, vorrücken, um den Feind zu chargiren. Sobald die Regimenter alle aufmarschiret sind, so rücken immer zwischen jedes Bataillon zwei Kanonen, und müssen die Bataillons sonst ganz geschlossen stehen, nur allein dass die zwei Kanonen zwischen ihnen Platz haben.
8.
Es muss den Burschen wohl imprimiret werden, dass sie nicht eher sehiessen, als ihnen befohlen wird. Derjenige Flügel, welcher attaquiren soll, muss in guter Ordnung und wohl geschlossen an den Feind marschiren. Sollte sich noch etwas von der feindlichen Cavallerie finden, welche die unsrige nicht verjagt hat, so ist es als eine General-Regel wohl zu merken, dass man sich gegen die Cavallerie nicht ganz verschiessen muss, sondern es muss nur allein dasjenige Peloton, wo die feindliche Cavallerie am nächsten herankommt, auf vierzig, höchstens fünfzig Schritt eine Salve geben. Die Regimenter müssen indessen immer im Avanciren bleiben, und müssen die Commandeurs Sorge tragen, dass man nicht stille stehe, noch sich zurückziehe; jedennoch müssen die Regimenter allezeit an dem Regimente oder Bataillon, so neben ihnen avanciret, geschlossen bleiben und keine Lücken machen.
<80>9.
Haben wir mit nichts als mit der feindlichen Infanterie zu thun, und dass seine Cavallerie schon in Desordre ist, so muss in währendem Heranmarschiren stark auf den Feind kanoniret werden, und können diejenigen Bataillons, so an dem Flügel sind, wo attaquiret wird, auf zwei hundert Schritt das Peloton-Feuer machen; jedennoch müssen die Chefs und Commandeurs der Regimenter so viel als möglich dahin sehen, dass solches Peloton-Feuer nicht unordentlich geschiehet.
Wenn die Bataillons auf zwei hundert Schritt gegen den Feind kommen, so können die Kanonen nach gerade mit Kartätschen geladen werden.
NB. Da Seine Königliche Majestät der gewissen Meinung sind, dass man den Feind nicht so sehr mit dem Chargiren wegschläget, als dass man ihn vielmehr, so zu sagen, wegdrängen muss, als recommandiren Seine Königliche Majestät den Commandeurs der Regimenter, welche auf dem Flügel sind, wo attaquiret wird, vor allen Dingen, dass selbe, so viel sie können, immer in guter Ordnung in währendem Chargiren auf den Feind zudrängen. Wofern auch der Feind gegen alles menschliche Vermuthen einige Standhaftigkeit zeigen möchte, so müssen die Bataillons so attaquiren, wenn sie bis auf zwanzig Schritt, oder auch wohl bis auf zehn Schritt (nachdem es die Commandeurs judiciren werden) vom Feinde sind, ihm eine starke Salve in die Nase geben und darauf sofort demselben mit den Baïonnetten in die Rippen sitzen, dem Feinde auch immer gleich zuschreien, das Gewehr wegzuschmeissen und sich gefangen zu geben.
NB. Nach aller menschlichen Apparence wird es den Oesterreichern nicht in den Sinn kommen, sich mit uns auf die Baïonnette einzulassen, sondern es ist wohl eher zu vermuthen, dass, wenn sie <81>ihre Cavallerie geschlagen sehen, der Ueberrest bald durchgehen wird.
10.
Das zweite Treffen, welches drei hundert Schritt hinter dem ersten aufmarschiren muss, soll seine Distance in währendem Aufmarschiren wohl observiren. Wofern feindliche Husaren oder dergleichen Gesindel sich hinter beide Treffen herumschleichen sollten, so müssen die Commandeurs rechtsumkehrt machen, und hier und dar, wie es der Commandeur gut findet, ein und anderes Peloton darauf feuern lassen.
11.
Bei dem zweiten Treffen wird per Regiment oder zu zwei Bataillons eine Kanone gegeben; diese müssen mit nichts anderm als Cartouchen geladen sein, auf dass, wenn man genöthiget wäre, auf Husaren und dergleichen mit Kanonen zu feuern, solches der Equipage, welche hinter beiden Treffen eine Wagenburg gemacht haben wird, keinen Schaden thun könne.
12.
Die Majors und Adjutanten der Regimenter sollen währender Bataille oder Chargiren hinter den Bataillons bleiben, weil sie vorn den Bataillons verhinderlich sind; die Majors aber sowohl, als die Adjutanten müssen von hinten die Lücken im Bataillon, so viel wie möglich, zumachen und den Leuten wieder zu recht helfen, auch wohl auf das Alignement Acht nehmen und den Leuten bei allen Gelegenheiten zusprechen.
13.
Die Hautbois, Tambours und Pfeifer sollen, sobald das Treffen<82> angehet, die blessirten Officiere, Unter-Officiere und Gemeinen nach der Wagenburg zu bringen; den Burschen allen aber muss gesaget werden, dass, wenn einer oder der andere von ihnen blessiret würde und er sich bis zur Wagenburg schleppen könnte, er alle Sicherheit daselbst haben und ordentlich verbunden werden würde. Dass dieses den Burschen gesagt werde, ist nöthig, damit sie sich nicht sonst verlaufen.
14.
Es soll per Bataillon ein Feldscheer mit ins Treffen genommen werden, die andern aber sollen mit dem Regiments-Feldscheer in der Wagenburg bleiben, auf dass sie daselbst die Blessirten ordentlich und desto besser verbinden können.
15.
Derjenige Officier, welcher zur Bedeckung der Wagen und Bagage commandiret werden wird, muss die Proviant-, auch Officier- und andere Wagen in der besten Ordnung auffahren lassen und eine Wagenburg machen, dergestalt, dass er zuvörderst durch ein Wasser, Morast oder Graben den Rücken frei bekomme, an welchen er alsdann eine Reihe Wagen solchergestalt auffahren lassen muss, dass die Pferde mit den Köpfen Fronte nach der Armee machen, alsdann er auf jeder Flanke, rechter und linker Hand, zwei Reihen Wagen also auffahren lassen muss, dass die Pferde von jeder Reihe gegen die andere Reihe mit den Köpfen gegen einander stehen und dass die Knechte also nicht ausreissen können. In der vordersten Reihe gegen die Armee zu müssen wieder zwei Reihen Wagen solchergestalt auffahren, dass die Pferde von der einen Reihe gegen die Köpfe der Pferde von der zweiten Reihe alle einwärts zu stehen kommen. Die Pferde, so mit den Köpfen gegen einander stehen, sollen alle ordentlich zusammengekoppelt werden, damit, wenn auch der Feind heran <83>käme, weder die Pferde, noch die Knechte ausreissen, noch von der Stelle kommen können. Vorn soll alsdann derjenige Officier, so die Bedeckung der Bagage commandiret, vier, sechs oder acht Pelotons, nachdem das Commando stark ist, postiren, von der Fronte nach der Armee zu. Vor einem jeden Peloton müssen die zu diesem Behufe gegebenen spanischen Reiter placiret sein; in den Ecken der Wagenburg aber muss er seine Kanonen postiret haben, damit er solche nach den Flanken, oder vor sich, wie es die Umstände erfordern werden, abfeuern lassen könne. Auf die Flanken vor der Wagenburg soll er auch einige Pelotons placiren. Alles dieses, wie sowohl die Wagenburg formiret, als auch die Pelotons und Kanonen placiret werden sollen, desto ordentlicher zu zeigen, lassen Ihro Majestät hierbei einen Riss zufertigen,83-a um desto begreiflicher zu machen, wie alles ohngefähr disponiret und eingerichtet werden soll. Wenn zwischen der Armee und Wagenburg sich feindliche Husaren einschleichen sollten, alsdann kann der die Bagage commandirende Officier mit Kanonen auf sie schiessen lassen, jedoch nicht anders, als mit Kartätschen, durchaus aber nicht mit Kanonenkugeln, weil er dadurch unsern eigenen Leuten im zweiten Treffen schaden könnte. Mit Pelotons kann er ganz dreist auf den etwa auf ihn zukommenden Feind chargiren lassen; jedoch muss er in Acht nehmen, dass die Pelotons nicht auf einmal schiessen, sondern dass beständig welche geschultert seien.
16.
Derjenige Officier, welcher bei der Bagage commandiret wird, muss den blessirten Officieren und Burschen so schleunig als es sich thun lässt nach der Wagenburg zu helfen suchen. Wenn er siehet, dass der Feind von uns geschlagen wird, so muss er alsdann einige Pack- und Proviant-Wagen, auch einige Officier-Wagen (welche <84>indifferent sein müssen) abpacken lassen, um die Blessirten darauf zu legen, welchen er eine Escorte von ein paar hundert Mann mitgeben und sie nach dem nächsten Dorfe bringen lassen soll. Der Officier, welcher mit solcher Escorte commandiret wird, soll dann auch dafür sorgen, dass die Blessirten gut untergebracht werden und dass Feldscheere, und alles was sonst nöthig ist, dabei sei. Wenn dann die Bataille vollkommen gewonnen ist, so muss der bei der Bagage commandirende Officier alsdann alle übrige Kranke unter guter Aufsicht von Officieren und Unter-Officieren nach den übrigen nächsten Dörfern bringen lassen, und sodann Ordre erwarten, was weiter befohlen werden wird.
17.
Seine Königliche Majestät haben übrigens zu den sämmtlichen Officieren von Dero Armee das gewisse und sichere Vertrauen, dass dieselben, da sie bishero jederzeit mit besonderem Ruhme und Distinction gedienet, sich auch bei diesen und andern Vorfallenheiten feiner distinguiren, die ihnen gegebenen Ordres wohl observiren und sich in allem auf eine solche Art betragen werden, damit Seine Königliche Majestät Ursache haben, für ihre Fortune und Verbesserung auf alle Weise zu denken.
18.
Es wird auch den Commandeurs der Regimenter und Bataillons auf Ehre und Reputation hierdurch anbefohlen, dass sie auf diejenigen Officiere, welche sich bei der Action distinguiren werden, wohl Acht haben und solche sogleich nach der Action Seiner Königlichen Majestät pflichtmässig anzeigen sollen, damit Dieselben dergleichen Officiere alle wissen, um ihnen demnächst wirkliche Proben von Dero Gnade und Erkenntlichkeit geben zu können.
<85>19.
Die Commandeurs der Regimenter und Bataillons sollen schliesslich sich diese Disposition sehr wohl imprimiren, auch ihren unterhabenden Officieren alles dasjenige, so sie angehet, auf das genaueste und eigentlichste bekannt machen, damit ein jeder wisse, was er zu thun habe, und sein Devoir mit aller Accuratesse und exact verrichten müsse.
Gegeben Hauptquartier Selowitz, den 25. März 1742.
Friderich.
<86><87>IX. INSTRUCTION FÜR DES GENERAL-FELDMARSCHALLS FÜRSTEN VON ANHALT LIEBDEN, WEGEN DES DEROSELBEN AUFGETRAGENEN COMMANDO'S IN OBER-SCHLESIEN.[Titelblatt]
<88><89>INSTRUCTION FÜR DES GENERAL-FELDMARSCHALLS FÜRSTEN VON ANHALT LIEBDEN, WEGEN DES DEROSELBEN AUFGETRAGENEN COMMANDO'S IN OBER-SCHLESIEN.
1.
Ertheilen Seine Königliche Majestät des General-Feldmarschalls Fürsten von Anhalt Liebden hierdurch Vollmacht und Plein-pouvoir, mit den Truppen, welche Dieselben in Ober-Schlesien unter Dero Commando bekommen, alle Mouvements zu thun, und zwar sonder bei Seiner Königlichen Majestät deshalb vorhero anzufragen, wie Sie solches am erspriesslichsten finden, um den Feind zu verhindern, dass solcher weder in Ober-Schlesien, am allerwenigsten aber in Nieder-Schlesien eindringen könne.
2.
Von den Truppen, welche des Fürsten Liebden in Ober-Schlesien zu commandiren bekommen, stehen
- in Ratibor, die zwei Bataillons Du Moulin,
- in Jägerndorf, die zwei Bataillons Selchow, <90>
- in Troppau, die zwei Bataillons Münchow,
- in Oppeln, die zwei Grenadier-Compagnien,
- in Krappitz, die zwei Grenadier-Compagnien,
- in Neustadt, ein Bataillon vom Kleistschen Regiment,
- in Medelberg90-a aber, weil solcher Posten eine gute Situation hat, ein Commando.
3.
Ueber dieses bekommen des Fürsten Liebden unter Dero Commando :
- 2 Bataillons von Glasenapp,
- 2 " " Truchsess,
- 2 " " Voigt,
- 2 " " Prinz Moritz,
- 2 " " Hautcharmoy.
- 10 Bataillons.
Hierzu das Grenadier-Bataillon von Kleist, das Grenadier-Bataillon, so der Oberst Fouque bisher commandiret hat, welcher aber durch einen andern Officier abgelöst werden wird.
An Cavallerie.
- 5 Escadrons Carabiniers,
- 5 " Prinz Friedrich.
An Dragonern.
- 10 Escadrons Möllendorff,
- 5 " Kannenberg
- 25 Escadrons.
- <91>
An Husaren.
- 10 Escadrons Zieten,
- 10 " Malachowski.
- 20 Escadrons.
Wofern es des Fürsten Liebden nöthig finden werden, so sollen Selbige annoch die zehn Escadrons Ulanen91-a dazu bekommen.
4.
In Nieder-Schlesien soll der General-Lieutenant von Marwitz das Commando haben, und stehet in
- Neisse, ein Bataillon Kleist,
- Michelau, ein Bataillon Prinz Heinrich,
- Löwen, ein Commando von Prinz Heinrich,
- Ottmachau, zwei Grenadier-Compagnien Kleist,
- Camenz Wartha zwei Bataillons Sydow
- Glatz, zwei Bataillons Prinz Carl.
Das Regiment von Persode hat Ordre bekommen, nach Schlesien zu marschiren und jenseits der Oder den Posten von Namslau zu besetzen, wohin denn auch acht Escadrons von dem schwarzen Husaren-Regimente marschiren und sich da herum verlegen sollen, um die Gränze auf jenseits der Oder rein zu halten.
5.
Es wird gesaget, dass sich bei Teschen ein Corps ungarischer <92>Miliz zusammenziehen soll; Seine Königliche Majestät aber sind persuadiret, dass des Fürsten Liebden mit Dero unterhabendem Corps stark genug sein werden, wider alles defensive zu agiren.
6.
Die einzigen drei Passagen, so aus Mähren nach Schlesien gehen, sind die von Troppau, von Jägerndorf und von Zuckmantel.
Es ist nicht zu befürchten, dass der Feind über Zuckmantel gehen dürfte, indem er dorten lauter besetzte Festungen findet, welche ihn an Ausführung einiger Desseins behindern; überdem würde auch der Feind dadurch zwischen Neisse und des Fürsten Liebden zu stehen kommen, mithin sich in eine übele Situation setzen. Was aber den Feind am meisten von dergleichen Demarches abhalten muss, ist, dass Seine Königliche Majestät mit Dero Armee gegen die mährischen Gränzen stehen, und also der Feind befürchten muss, dass, wenn er zu weit, vorrückte, Seine Königliche Majestät ihn von Brunn coupiren würden; weshalb denn vielmehr zu glauben stehet, dass der Feind über das Teschensche einige Desseins auf Troppau auszuführen suchen werde. Des Fürsten Liebden haben demnach Ihre Praecautiones, so viel als möglich ist, dieserwegen wohl zu nehmen, auch die Stadt Troppau mit Ammunition und Proviant zu versehen und durch Anlegung kleiner Demi-lunes diese Stadt in solchen Stand zu setzen, dass sie sich so lange wehren kann, bis des Fürsten Liebden mit der Armee dazu kommen können.
7.
Bei diesem defensiven Kriege müssen auch des Fürsten Liebden sich durch avantageuse Läger und Posten, dergleichen es in Schlesien hundertweise giebt, allemal so zu setzen suchen, dass auch ein superieurer Feind Ihnen nichts anhaben kann.
<93>8.
Des Fürsten Liebden müssen dabei am meisten darauf bedacht sein, sich durch kleine Avantages über feindliche Partien, es mögen nun Husaren oder Tolpatschen sein, einige Vortheile zu verschaffen, folglich durch viele kleine Vortheile Dero Armee in Respect zu halten suchen, wie denn aus vielen kleinen Avantages zuletzt grosse Vortheile erwachsen.
9.
Was die Husaren-Partien und dergleichen angehet, welche des Fürsten Liebden ordonniren werden, da können Dieselben sich des General-Lieutenants Prinzen Dieterich mit gebrauchen. Es müssen aber niemals Husaren-Partien ausgeschicket werden, wo nicht ein starker Rückhalt dahinter bleibet, es sei von Dragonern oder Infanterie.
10.
Wenn die feindlichen Truppen etwa durch falsche Manœuvres von ihrer Generalität des Fürsten Liebden einige Gelegenheit geben sollten etwas mit Avantage über sie zu entrepreniren, es sei solches gegen die Arrieregarde, gegen Detachements, oder gegen was es sonsten wolle, so haben des Fürsten Liebden in diesen Stücken freie Hände und Plein-pouvoir, ohne bei Seiner Königlichen Majestät zuvor anzufragen, alles dasjenige zu thun, was Sie darunter für diensam finden werden.
11.
Weil des Fürsten Liebden mit vielen feindlichen legeren Truppen zu thun haben, welche nichts mehr suchen, als eine Armee zu incommodiren und zu beunruhigen, so müssen des Fürsten Liebden <94>entweder jedesmal um die Armee rings herum ein kleines Retranchement aufwerfen lassen, oder sich an ein Wasser und solche sichere und avantageuse Oerter setzen, woselbst die Armee sicher stehen kann, ohne Gefahr zu laufen, dass der Feind des Nachts in solche herein prallen könne.
Die Fahnenwachen und die Piquets vom ersten Treffen von der Infanterie können deshalb vorwärts an das Retranchement oder Fluss gesetzet werden, und die Fahnenwachen und Piquets von der Infanterie vom zweiten Treffen hinterwärts.
12.
Die Dorfwachen müssen aparte gegeben und in den Dörfern so postiret werden, dass, wenn der Feind etwa ein solches Dorf anstecken sollte, die Wachen sich dennoch souteniren können, es sei durch eine Redoute, so bei dem Dorfe aufzuwerfen, oder auf einem mit Mauern umgebenen Kirchhofe, bei welchem letztern jedoch die Precaution genommen werden muss, dass die zunächst gelegenen Häuser abgebrochen werden; wie denn überhaupt die Posten von Infanterie allemal so gesetzet weiden müssen, dass der Feind solche nicht durch Feuer oder Ansteckung der Häuser incommodiren könne. Die Posten von Cavallerie müssen allemal so gesetzet werden, dass sie unter Protection von der Infanterie stehen, und dass der Feind solche mit seiner grossen Menge Husaren nicht enleviren kann.
13.
Wenn des Fürsten Liebden nöthig finden, Escorten von der Armee thun zu lassen, so muss solches mehrestens mit Infanterie, niemalen aber allein mit Cavallerie oder Husaren geschehen, und wird es von gutem Effect sein, wenn solcher Infanterie alsdann einige kleine Kanonen mitgegeben werden.
<95>14.
Für die Conservation der Cavallerie müssen des Fürsten Liebden, so viel möglich ist, sorgen und derowegen die Reiter- und Dragonerpferde, wenn es sich thun lassen will, dann und wann in den Dörfern, so in der Armee gelegen, cantonniren lassen. Die Fourage wird sonsten durch Bauerpferde angeschleppet werden müssen, um die Officier- und Reiterpferde zu menagiren.
15.
Von der Verpflegung der in Ober-Schlesien stehenden Regimenter hat der General-Lieutenant Prinz Dieterich den Etat; imgleichen ist derselbe von allen übrigen Umständen, auch wegen der Magazine vollkommen instruiret, wie denn demselben gleichfalls bereits bekannt ist, welchergestalt die oberschlesischen Stände kleine Magasins hie und da fourniren und dass, wenn solche nicht zureichen, alsdann aus Nieder-Schlesien zugefahren werden soll. Gedachter General-Lieutenant Prinz Dieterich ist überdem bereits weitläufig informiret, wie es wegen der Cassengelder, und woher solche einkommen, gehalten werden muss. Weswegen denn Seine Königliche Majestät sich hier der Kürze wegen auf solchen beziehen.
16.
Gleichwie Seine Königliche Majestät des Fürsten Liebden überhaupt die Conservation der Truppen auf das möglichste recommandiren, so haben Dieselben wegen des Lazarethes solche Veranstaltungen zu machen, damit dasselbe an bequemen Orten, wo die Kranken sicher und in Ruhe sein können, angeleget werde: die dazu erforderlichen Anstalten, Utensilien und dergleichen müssen von den oberschlesischen Landen fourniret weiden.
Seine Königliche Majestät überlassen alles Vorstehende und was <96>sonsten zu Dero Dienste, zum Besten Dero Armee und zur Gloire der Waffen bei diesen Umständen gereichen kann, lediglich zur Disposition des Fürsten Liebden, indem eines Theils die Zeit und die Umstände es nicht allemal leiden dürften, bei Seiner Königlichen Majestät vorhero darüber anzufragen und Dero Resolutiones abzuwarten, andern Theils aber, weil wegen der sehr grossen Menge Husaren, deren sich der Feind bedienen kann, auf die Sicherheit der Correspondance nicht viel Staat zu machen sein wird, so dass Seine Königliche Majestät sich nicht viel um des Fürsten Liebden und Diese um Seiner Königlichen Majestät Corps d'armée zu bekümmern haben werden. Wenn inzwischen Hauptsachen oder besondere Evenements vorfallen, so haben des Fürsten Liebden alsdann, so viel mit Sicherheit geschehen kann, Seine Königliche Majestät davon umständlich zu avertiren. Ueberhaupt dienet des Fürsten Liebden zur Nachricht, dass Seine Königliche Majestät mit der bei sich habenden Armee ohngefähr in der Gegend von Hohenmauth zu stehen kommen werden, und wenn Dieselben alsdann nöthig finden sollten zu operiren, alsdann sich Dero Operationes über Teutsch-Brod, Teltsch, u. s. w. nach Nieder-Oesterreich dirigiren dürften.
17.
Sollte der Prinz Carl von Lothringen durch die künftigen Umstände obligiret werden, mit seinem Corps d'armée ganz und gar aus Mähren wieder heraus zu gehen, so wollen Seine Königliche Majestät alsdann zu des Fürsten Liebden Gutfinden ausstellen, ob Dieselben alsdann Olmütz wieder occupiren wollen, massen es von einem guten Effect sein würde, wenn die Truppen sodann daselbst wiederum sichern Fuss fassen könnten.
Uebrigens reposiren Seine Königliche Majestät sich in allen und jeden Stücken auf die Dexterite, Wissenschaft und vieljährige Kriegs<97>erfahrenheit des Fürsten Liebden und haben zu Deroselben das vollkommene Vertrauen, Sie werden, nach Dero jederzeit rühmlichst bezeigten Eifer für den Dienst des Königlichen Hauses und für die Gloire der preussischen Waffen, alles dasjenige thun, was von einem ehrliebenden, vernünftigen und erfahrenen General und Officier erfordert wird; wohergegen Sie des Fürsten Liebden alle Marquen Dero Hochachtung und Affection zu geben nie ermangeln werden.
Hauptquartier Chrudim, den 20. April 1742.
(L. S.)Friderich.
<98><99>X. REGLEMENT, WAS BEI DEM CAMPIREN DER ARMEE BEOBACHTET WERDEN SOLL.[Titelblatt]
<100><101>REGLEMENT, WAS BEI DEM CAMPIREN DER ARMEE BEOBACHTET WERDEN SOLL.
1.
Wie die Dörfer besetzt werden, darüber haben Seine Königliche Majestät bereits ein Reglement ausgegeben.101-a
2.
Wenn campirt wird, werden die Zelte nach dem Schema, so Seine Königliche Majestät sowohl in der Armee als in dem Brandenburgischen Lager101-b gegeben, aufgeschlagen.
3.
Die Lager- und Dorfwachen ziehen des Morgens um neun Uhr auf; bei derten vom rechten Flügel ist der General-Major du jour, bei denen vom linken Flügel der Oberst. Der General-Major du jour visitirt die Posten bei Tage vor der vordem Linie und der Oberst hinter der hintern Linie; der General-Major thut die Haupt-Ronde in der vordem Linie und der Oberst in der hintern Linie, der <102>Oberst-Lieutenant du jour die Visitir-Ronde in der vordrn Linie und der Major du jour die Visitir-Ronde in der hintern Linie; auch müssen die General-Majors bei ihren Brigaden sein, wenn die Wachen aufziehen. Der General-Major du jour von der Cavallerie visitirt alle Cavallerie-Posten, damit der Dienst ordentlich geschieht. Die Lagerwachen nehmen die Tornister nicht mit, wohl aber die Brodsäcke. Die Piquets nehmen drei Gezelte per Bataillon in die Redans, und wenn ein Lager lange steht, werden die Hütten gebaut.
4.
Mit allen Commando's und Lagerwachen geht ein Adjutant per Regiment mit bis auf den Sammelplatz, um zu notiren, wohin die Leute von dem Regimente auf die Wachen oder Commando's gehen.
5.
Alle Posten, wenn sie hinter einem Walle, einer Mauer oder Hecke stehen, werden zwei Mann hoch gestellt und die Officiere treten in das erste Glied ein; die Posten aber, so hinter einem Flusse, Graben oder spanischen Reitern stehen, stehen drei Mann hoch.
6.
Die Generale und Obersten du jour müssen die Officiere wohl informiren, was Seine Königliche Majestät ihnen zu thun befehlen werden, und dass sie darnach die Schildwachen auch gehörigermassen instruiren. Die Schildwachen, so wie sie einmal von Seiner Königlichen Majestät ausgesetzt oder approbirt sind, müssen nicht verändert werden, weswegen ein jeder Officier solche dem andern wohl zu überliefern hat, und die Generale und Stabs-Officiere du jour sollen dafür repondiren, dass solche nicht verändert werden; und ist dieses auch von den Feldwachen der Cavallerie zu verstehen.
<103>7.
Die Piquets der Infanterie rücken eine Stunde vor dem Zapfenstreiche aus, und besteht selbiges per Bataillon aus einem Officier, zwei Unter-Officieren, einem Tambour und vier und zwanzig Mann, und von vier Bataillons wird ein Capitain gegeben; die von der vordern Linie vorwärts mit den Fähnleinwachen in einer Linie, die von der hintern Linie hundert Schritt hinter den Secreten. Vor solchen Piquets und den Fähnleinwachen werden gleich Redans, sobald in ein Lager eingerückt wird, aufgeworfen oder spanische Reiter hingesetzt, und wenn ein Lager länger steht, werden solche Redans an einander gehängt, und werden vor jedem Piquet drei doppelte Schildwachen ausgesetzt. Die Schildwachen von solchen Piquets rufen des Nachts alle Viertelstunden an, die Aussenposten fordern das Feldgeschrei ab, die Schildwachen in den Regiment ein aber nicht.
8.
Die Fähnlein- und Brandwachen haben immer Front nach dem Bataillon; die Schildwachen, so von den Fähnleinwachen auf der Place d'armes stehen, stehn allemal auswärts der Feldflaggen; aber die Fähnleinwachen, wenn sie nebst den Piquets in einer Linie besser vorrücken, alsdann machen sie Front nach dem Feinde.
9.
Um elf Uhr wird die Parole bei Seiner Königlichen Majestät Zelte ausgegeben, um fünf Uhr Abends aber erst bei den Regimentern.
10.
Sobald in ein Lager gerückt wird, werden die Communicationes also fort gemacht.
<104>11.
Wenn nach Wasser, Stroh, Holz, u. s. w. geschickt wird, sollen allezeit Officiere mitgehen und selbige dafür repondiren, dass sie alle die Leute wieder mit ins Lager bringen; sonst aber muss kein Soldat weder vorwärts aus der Chaine der Piquets, noch hinterwärts aus der Chaine der Piquets der hintern Linie gelassen werden. Falls auch ausser dieser Chaine Bursche waschen gehen wollen, müssen allezeit Officiere mit dahin commandirt werden; auch soll niemals ein Soldat ohne Urlaub von seinem Obersten in ein anderes Regiment gehen, sondern allemal in seinem Regimente bleiben.
12.
Alle Commando's, Aussenposten der Infanterie, auch Feldwachen der Cavallerie werden nicht die Regimenter unter einander melirt, sondern auf einer jeglichen Post, wo mehr als von einem Regimente steht, stehen allezeit die von dem ältesten Regimente auf dem rechten Flügel, und so weiter, wie die Regimenter in der Anciennetät folgen.
13.
Den Commando's, so aus dem Lager gehen, wird allezeit befohlen werden, auf wie lange Zeit sie mit Brod und Geld versehen werden sollen.
14.
Wenn die Regimenter nach Brod und Fourage schicken, soll niemals nichts mehr mitgehen als wie die Fouriers und Knechte, und niemalen keine Bursche noch weniger einzelne Leute mit Gewehr.
<105>15.
Des Morgens nach der Wach-Parade und des Abends um sechs Uhr wird Betstunde gehalten, die Leute aber ziehen sich nicht die Stiefeletten an.
16.
Bei der Reveille, Vergatterung,105-a Abtruppen, Kirchen-Paraden, General-Märschen wird bei des Königs Regiment angefangen zu locken, und folgends locken alle Regimenter nach dem rechten Flügel hinauf und nach dem linken hinunter, und so in der hintern Linie herum, damit darauf die Schläge zugleich geschehen, wornach sich dann die Cavallerie gleichmässig richtet: anstatt der Retraite blasen die Trompeter Fanfare.
17.
Die Majors und Adjutanten sollen sich allemal, wenn Seine Königliche Majestät oder ein General die Linie passirt, vor den Fahnen oder Standarten finden lassen.
18.
Alle Stabs-Officiere, die aus dem Lager commandirt werden, sollen sich bei Seiner Königlichen Majestät melden, die aber in dem Lager bleiben, nicht.
Es soll kein Gewehr im Lager los geschossen, sondern wenn es nöthig, allemal ausgezogen werden; die Tambours sollen auch in keiner andern Stunde exercirt werden als des Nachmittags zwischen zwei und vier Uhr.
<106>20.
Wenn es gutes Wetter ist, sollen die Fahnen und Feldflaggen fliegen und die Gewehrmäntel ausgebreitet werden.
21.
In den Dörfern, so besetzt werden, soll nicht zugegeben werden, dass die auswendigen Zäune eingerissen, viel weniger verbrannt werden.
22.
Die Fähnriche und Cornets thun Ordonnances und Fähnleinwache, die Lieutenants aber Commando's und Aussenposten.
23.
Wie stark die Cavallerie die Feldwachen und Piquets von beiden Flügeln geben, befehlen Seine Königliche Majestät allemal wenn in ein neues Lager gerückt wird, und müssen, wie bei der Infanterie gesagt, so wie Seine Königliche Majestät die Posten selbst ausgesetzt oder approbirt haben, niemalen nicht verändert werden. Die Feldwachen müssen sehr hurtig, wenn Seine Königliche Majestät oder ein General kommt die Posten zu visitiren, zu Pferde sein, bei Tage immer ein Glied nach dem andern füttern, das andere aber aufgezäumt haben, und eine Stunde vor dem Abend abgefüttert; alsdann nicht mehr die Pferde müssen abgezäumt werden, und die ganze Nacht hindurch muss ein Glied um das andere aufgesessen sein. Alle Feldwachen halten nur in zwei Gliedern.
24.
Wenn die Pferde nach Wasser reiten, soll nicht das ganze Regiment auf einmal, sondern eine Compagnie nach der andern, und <107>von jeder Compagnie muss ein Officier mitreiten, damit solches ordentlich geschieht und keiner nicht mit den Pferden jagt; wie denn alles Rennen, sowohl von Officieren als Knechten, in der Armee verboten wird.
Wenn nach Fourage geschickt wird, empfängt selbige der Regiments-Quartiermeister oder in dessen Abwesenheit ein Officier, und wird, wie oben gesagt, kein Reiter, viel weniger einer mit dem Gewehre dahin eommandirt.
26.
Sobald ein beständiges Lager, werden Ställe für die Pferde gebaut.
27.
Wenn marschirt wird, wird befohlen werden, in wie viel Colonnen die Bagage marschirt und wie die Equipage der Regimenter auf einander folgen soll, als worauf die Auditeurs und Capitaines d'armes wohl Acht haben müssen, dass die Wagen nicht anders als in solcher Ordnung fahren und sich aufeinander folgen, widrigens sie von dem, so solche Colonne Equipage führt, sehr hart werden gestraft werden, und wird noch einmal repetirt, dass nur ein Stabswagen per Regiment und per Compagnie ein Pack- und Brodwagen gut gethan wird. Die Bedeckung, so zu der Bagage gegeben wird, soll niemalen in kleine Pelotons eingetheilt sein, sondern wenigstens aus ganzen Divisions bestehen.
28.
Dass kein Officier der Infanterie, sobald er das Esponton in der Hand hat, vor keinem Menschen den Hut abnimmt, es sei denn, <108>wenn er salvirt oder auf einem Posten steht und das Gewehr präsentiren lässt, ist öfters schon befohlen worden.
Die Regimenter, wenn sie gleich ihre Assignationes der monatlichen Verpflegungsgelder empfangen, müssen nicht eher das Geld abholen lassen, als bis es Seine Königliche Majestät befehlen, dass es auf einmal von der ganzen Armee geschieht.
30.
Kein Officier soll sich nicht unterstehen, einen Reiter oder Musketier zu seinem Dienste, es mag auch Namen haben wozu es wolle, zu gebrauchen.
31.
Wenn Kranke aus der Armee geschickt werden, werden selbige jedesmal zusammen abgesendet und, so es nöthig, Escorte dabei gegeben; in einem Standlager aber werden den Regimentern in den Dörfern Häuser angewiesen, wo die Kranken hingebracht werden und woselbst sie wohl müssen verpflegt werden.
32.
Das Pfund Fleisch, so Seine Königliche Majestät allergnädigst per Mann wöchentlich, sowohl für Gesunde als Kranke geben, dafür müssen die Commandeurs der Regimenter repondiren, dass solches die Leute richtig empfangen, und zwar in zwei unterschiedlichen Tagen, nämlich jeglichen Tag ein halbes Pfund. Auch sollen solche Commandeurs dahin sehen, dass die Leute alle Tage kochen, und so <109>sie nichts anderes haben, so müssen sie Mehl- oder jeder nur Brodsuppen kochen. Die Kochlöcher werden dergestalt gemacht, wie vorm Jahre befohlen und in dem Schema des Lagers vorgezeichnet ist, wie denn insonderheit die Cavallerie nicht in den Brandgassen kochen soll, viel weniger vor der Fronte.
33.
Muss kein Musketier noch Knecht von der Armee ausser den Posten fouragiren, noch waschen, indem ihn die feindlichen Partien enleviren können.
Hauptquartier Chrudim, den 9. Mai 1742.
Fr.
<110><111>XI. REGLEMENT FÜR DIE CAVALLERIE UND DRAGONER, WAS BEI DEN EXERCITIEN GEÄNDERT WIRD.[Titelblatt]
<112><113>REGLEMENT FÜR DIE CAVALLERIE UND DRAGONER, WAS BEI DEN EXERCITIEN GEÄNDERT WIRD.
1.
Erstlich müssen die Officiere dahin sehen, dass die Leute ihre Pferde gut in Acht nehmen und gut füttern, auch sehr hurtig satteln und aufzäumen lernen, imgleichen dass Sattel und Zeug allemal in gutem Stande gehalten werden.
2.
Die Bügel sollen alle so kurz geschnallt weiden, dass ein Reiter sich so hoch im Sattel heben kann, dass eine Hand breit Raum zwischen dem Sattel und des Reiters Leibe ist.
3.
Die Officiere müssen die Reiter sehr oft reiten lassen, auf dass ein jeder sein Pferd einzeln tummeln könne, wie er will, und vollkommen Meister sei von seinem Pferde, es zu wenden.
4.
Wenn die Reiter sehr oft allein geritten haben, so müssen die Escadrons formiret werden.
<114>5.
Im Anfang muss wohl Achtung gegeben werden, dass der Reiter lernet Vordermänner nehmen; nachgehends, dass im Reiten die Glieder dicht auf einander folgen, auch die Züge dicht auf einander bleiben.
6.
Alle vier Züge werden von Officieren geführet, und müssen die Officiere immer dazu gehalten werden, dass sie hurtig durch die Défilés marschiren und sich formiren, auch durch Traben ihre Distance gewinnen, wenn sie solche verloren haben.
7.
Mit vieren rechtsumkehrt schwenken muss beibehalten werden, weil es dasjenige Mouvement ist, wodurch die Regimenter ins Lager rücken; im übrigen müssen die Escadrons wohl exerciret werden, dass ihnen gleich viel ist, mit Zügen rechts oder links abzumarschiren.
8.
Wenn soll attaquirt werden, so wird commandirt : Zwei hinterste Glieder vorwärts schliesst euch, Marsch! Der Fahnenjunker rückt ins zweite Glied ein, der Commandeur der Escadron nebst drei Officieren bleibet in der Mitte, ein Lieutenant vor dem ersten Zuge und ein Lieutenant vor dem vierten Zuge.
9.
Sowie alsdann Marsch! commandiret wird, müssen die Reiter den Pferden die Spornen alle auf einmal geben, damit sie zugleich vom Flecke kommen; nachgehends im starken Trabe attaquiren. Wenn <115>sie auf solche Distance kommen, dass sie einbrechen wollen, müssen die Bursche die Degen auf einmal in die Höhe nehmen und in der Zeit, dass sie den Hieb thun wollen, sich im Sattel in die Höhe heben und, sowie der Hieb geschehen, sich wieder niedersetzen.
10.
Weil durch das Einbrechen der Cavallerie und hitziges Nachhauen die Escadrons mehrentheils auseinander kommen, so sollen die Officiere alsdann die Bursche aus einander schwärmen lassen und nur die Fahnenjunker und Trompeter bei sich behalten; sowie aber Appell geblasen wird, muss jeder Kerl sich wieder zur Estandarte einfinden, so geschwinde wie möglich, und muss jedem Kerl nur eingepräget werden, sich in sein Glied zu rangiren; Züge aber dürfen nicht eingetheilet sein, und schadet es nicht, dass die Leute durch einander sind, wenn sie sich nur geschwinde rangiren und drei Mann hoch stehen.
11.
So als sie wieder geschlossen sind, muss der Rittmeister in einem guten Trabe, wohlgeschlossen, mit ihnen attaquiren, und weil es zu vermuthen, dass der Feind in solcher Attaque ausreisst, so lassen sie die Degen am Riemen an der Hand hangen; das erste Glied nimmt in währendem Reiten die Carabiner hoch und feuert damit dem flüchtigen Feinde in den Rücken. Sowie das geschehen, lassen sie die Carabiner pur fallen im Haken (derentwegen sie solche nicht abhaken sollen) und nehmen die Degen, so sie an der Hand hangen haben, wieder in die Höhe, und commandirt der Rittmeister: Halt! Richtet euch! und schliessen sich beide Flügel nach der Mitte zu. Es ist aber wohl zu notiren, dass allemal, wenn das Halt! Richtet Euch! commandiret wird, sich die beiden Flügel nach der Mitte zu schliessen müssen.
<116>12.
Wenn ein Regiment Cavallerie die Revue passiret, so macht es alles dieses, was hier vorgeschrieben ist; alsdann sie rechtsumkehrt schwenkt euch! machen und mit allen Escadrons wieder auf den Platz marschiren, wo sie gestanden haben, und sich da wieder formiren.
13.
Wenn solches geschehen, so wird abgesessen, und marschiret das Regiment escadronsweise vor; die Leute müssen doppelte Distance haben; die Estandarten bleiben bei den Escadrons. Alsdann commandiret der Major : Das dritte Glied vorwärts doublirt eure Glieder! Marsch! Die Estandarts treten in die Mitte vor den Escadrons, die Rittmeister auf die Flügel, die andern Officiere aber hinten; ein jeder Rittmeister commandiret seine Compagnie und der Major commandiret : Mit halben Escadrons auf der Stelle chargiret! Der rechte Flügel fängt an, dann chargiren sie dreimal compagnieweise, und wird abgefeuert von dem rechten Flügel nach dem linken gerade durch.
14.
Weil sie nur zwei Mann hoch stehen, so fällt das erste Glied nicht nieder. Die Officiere aber müssen dahin sehen, dass die Bursche gut laden können und mit dem Gewehre gut umzugehen wissen; dann so commandiret der Major weiter : Vorwärts öffnet euch! Marsch! Das dritte Glied rechtsum kehrt euch! Marsch! Front! Das ganze Regiment rechtsum kehrt euch! Alsdann marschiren sie nach den Pferden und setzen sich auf.
<117>15.
Das Auf- und Absitzen soll nicht mehr mit Tempo's geschehen, wie bisher gebräuchlich gewesen, sondern je geschwinder, je besser; desgleichen das Auf- und Abkoppeln.
16.
Dieses Exerciren wird den Cuirassier-Reitern darum gewiesen, dass, wenn sie des Winters auf Postirung stehen und die Dörfer besetzen müssen, sie sich in solchen Dörfern wehren können, und dass sie ihr Gewehr zu laden wissen.
17.
Die Dragoner aber sollen ordentlich zu Fuss exerciren, wie die Infanterie exerciret, mit allen drei Gliedern, die Baïonnette aufgesteckt, und müssen sie zu Fuss so gut exerciren als ein Regiment Infanterie.
18.
Alte Reiter und Dragoner sollen bei Cassation nicht abgeschafft werden, sondern es müssen die Generale solche mit allem Fleisse bei den Regimentern conserviren.
19.
Die Obersten der Regimenter sollen dahin sehen, dass sie die Regimenter allemal in completem Stande halten, den Abgang mit guten und tüchtigen Leuten ersetzen, von sechs, sieben, acht und neun Zoll, aber keine Kinder, sondern, so viel es thunlich, bärtige Kerle, entweder Bauerknechte, Fleischerknechte, Jäger oder die dergleichen Professiones haben, welche am besten mit Pferden umzugehen wissen, annehmen.
<118>20.
Ein jedes Regiment Cavallerie, was von fünf Escadrons ist, wirbt jährlich drei Mann für Seiner Königlichen Majestät Regiment an, welche Sie ihnen vergüten: Mass, Grösse, Ansehen und Alter wird den Regimentern vorgeschrieben werden.
21.
Ein Dragoner-Regiment von zehn Escadrons wirbt jährlich sechs Mann für Seiner Königlichen Majestät Regiment an.
22.
Da Seine Königliche Majestät nicht gern seilen, dass junge Cornets bei den Regimentern sind, so müssen sich die Chefs der Regimenter nach hübschen Fahnenjunkern befleissigen, darunter allemal Leute von vier und zwanzig bis fünf und zwanzig Jahren sein müssen, die sie zu Cornets vorschlagen können.
23.
In allen Garnisonen, da Cavallerie drin liegt, soll des Morgens beim Thoraufschluss allemal eine Patrouille, nach Stärke der Garnison, commandiret werden, welche eine Viertelmeile von der Stadt vor den Thoren reitet, wie bei Kriegszeiten, und ehe solche Patrouille wieder eingekommen und berichtet dass sie nichts gesehen habe, werden die Thore nicht geöffnet.
24.
In den Orten auch, da starke Garnison Cavallerie lieget, soll in der Exercir-Zeit, da das Regiment völlig zusammengezogen ist, jedes Thor der Stadt mit nicht mehr als einem Gefreiten und drei Mann besetzet, hingegen vor jedem Thore starke Wachen mit ihren <119>Vedetten ausgesetzet werden, die von der Reveille an bis zum Zapfenstreich auf ihrem Platze bleiben, nach Sonnenuntergang aber in die Stadt einrücken.
25.
Die Officiere sollen wohl dahin sehen, dass die Reiter allemal ihre Hüte gut in die Augen sitzen haben, und müssen sie ohne zu extravagiren propre sein.
26.
Diese vorgeschriebenen Mouvements müssen von den Obersten allemal gemacht werden; überdem aber können dieselben, um ihre Regimenter desto besser in Ordnung zu haben und ihre Rittmeister und Officiere gewitzigter zu machen allerhand Dispositiones zu executiren, annoch andere Mouvements mehr machen lassen, wie sie nur wollen; nur müssen sie dabei jederzeit auf eine accurate, prompte Execution und grosse Geschwindigkeit halten, und dass insonderheit die Schwenkungen so geschwinde gemacht werden, wie es nur zu verlangen ist. Ueberhaupt aber müssen die Officiere von der Cavallerie sich nicht einbilden, dass Seine Königliche Majestät bei einer Revue von der Cavallerie dem alten Schlenter folgen werden, sondern Sie werden die Regimenter ein und andere Mouvements machen lassen, wie solche Höchstderoselben einfallen. Von dem Regimente, welches solche am besten machen wird, kann man gewiss schliessen, dass es am besten in Ordnung sei, und wird solches auch den meisten Dank davon haben.
27.
Letztlich befehlen Seine Königliche Majestät alles Ernstes, dass bei jeder Compagnie Cavallerie von sechs und sechzig Mann allemal absolut dreissig bis vierzig Ausländer, und bei jeder Escadron Dra<120>goner von hundert zwei und dreissig Mann, achtzig bis neunzig Ausländer sein sollen, und wenn einer davon abgehet, so soll der Chef oder Commandeur des Regiments dahin sehen, dass in der Stelle schlechterdings ein anderer Ausländer wieder angeworben werde, so dass bei einer Compagnie von der Cavallerie nicht mehr als zwanzig bis fünf und zwanzig Landeskinder, und bei der Escadron Dragoner vierzig bis fünfzig Landeskinder stehen sollen, wofür der Chef oder Commandeur des Regiments responsable sein soll.
Im Lager bei Kuttenberg, den 17. Juni 1742.
Friderich.
<121>XII. INSTRUCTION FÜR DIE INFANTERIE.[Titelblatt]
<122><123>INSTRUCTION FÜR DIE INFANTERIE.
1.
Es ist beim Exerciren bei der Armee nichts weiter verändert, als dass die Regimenter jederzeit drei Mann hoch stehen bleiben, dass die Chargirung allemal mit aufgesteckten Baïonnetten gemacht wird, dass das Herausrücken abgeschaffet ist und dass hingegen die Bataillons nach dem Pelotons- und Divisions-Feuer auf der Stelle rechtsumkehrt machen und, Front hinterwärts heraus, mit Pelotons und Divisions chargiren.
2.
Nachdem die Pelotons und Divisions chargiret haben, so sollen allemal die Grenadiere in Pelotons zweimal hinterher chargiren, sowohl auf der Stelle, als im Avanciren und Retiriren, und solches mit Divisions desgleichen.
3.
Bei den Carres sollen die Grenadiere nichts zu thun haben.
4.
Das Heckenfeuer soll auf der Stelle gemacht werden; nachdem sich das ganze Regiment rechts umkehrt hat und Front hinterwärts <124>gemacht, wird es gleichfalls gemacht. Ueberdem muss vornehmlich immer dahin gesehen werden, dass die Officiere ihre Züge hübsch ordentlich halten und mit den Zügen nicht weit aus einander marschiren.
5.
Was die Oekonomie der Regimenter anbelanget, so sollen selbige, sobald sie wieder in ihre alten Standquartiere kommen, beurlauben und sofort auch auf Werbung schicken.
6.
Die Regimenter müssen sich mit tüchtigen und guten Leuten completiren, und müssen die Stabs-Officiere unter den alten Regimentern keine Leute unter sechs Zoll dulden.
7.
Die Officiere, so auf Werbung gehen, müssen sich dahin befleissigen, acht-, neun- und zehnzöllige Kerle zu kriegen; es wird ihnen aber bei schwerster Ungnade verboten, sich mit dem Preise der Leute einander nicht zu überbieten.
8.
Jegliches Bataillon liefert jährlich zwei Mann für Seiner Königlichen Majestät Regiment ab, welches wohlgebildete Leute sein müssen, von neun Zoll bis sechs Fuss und darüber, von achtzehn bis sechs und zwanzig Jahren, welche den Regimentern vergütet werden; es wird aber nochmals dabei erinnert, dass die Regimenter sich in den Preisen nicht überbieten sollen, sondern in der Werbung sich eher einander helfen, als schaden müssen.
<125>9.
Die Chefs der Regimenter sollen dahin sehen, dass von jeder Compagnie zwei Drittel Ausländer und nur ein Drittel Landeskinder sind, dahero sie ihre Cantons als einen Recours, der ihnen immer sicher ist, schonen müssen.
10.
Alle Plackereien und alles Geldnehmen, sowohl in den Städten, als auf dem platten Lande, wird bei schwerster Strafe verboten.
11.
Die Stabs-Officiere müssen eine sonderbare Attention auf die Conservation der alten Soldaten haben, auch auf die Zucht der neuen Ober- und Unter-Officiere, und solche mit der grössten Schälle zu ersinnlichster Accuratesse im Dienste anhalten.
12.
Von den alten Grenadieren, so die beiden Campagnen mitgethan haben, soll keiner ohne Seiner Königlichen Majestät Vorwissen verabschiedet werden.
13.
Was Leute unter selbigen sind, so glatt invalide sind, die sollen allemal gegen den 20. Februar nach Berlin geschicket werden, dass Seine Königliche Majestät solche allda besehen und, wofern sie zum Dienste untüchtig, für deren Unterkommen sorgen können.
14.
Dafern sich aber darunter welche finden, so noch zu gebrauchen, <126>so sollen solche auf des Commandeurs Unkosten wieder nach dem Regimente geschicket werden.
15.
Auf sonderbare Accuratesse in Paraden und Wachen muss scharf gehalten werden, um so viel mehr, da sich der Nutzen davon gezeiget hat.
16.
Und weil man auch nicht weniger gesehen, wie sehr den Infanteristen das geschwinde Laden und das ordentliche Chargiren zu Passe kommt, so haben Seine Königliche Majestät das gnädigste Vertrauen zu sämmtlichen Commandeurs der Regimenter, dass immer einer dem andern darunter wird was voraus zu thun suchen, und dass Höchstdieselben allemal bei den Revuen Ursache haben von ihnen zufrieden zu sein.
Im Lager bei Kuttenberg, den 20. Juni 1742.
Friderich.
P. S. Alle junge Officiere sollen mit aller ersinnlichen Accuratesse zum Dienste und zur Subordination angehalten werden, damit auf die Art wieder dergleichen Leute gezogen werden, als unter den Capitains und Stabs-Officieren sind.
<127>XIII. ORDRES FÜR DIE SÄMMTLICHEN GENERALE VON DER INFANTERIE UND CAVALLERIE, WIE AUCH HUSAREN, DESGLEICHEN FÜR DIE STABS-OFFICIERE UND COMMANDEURS DER BATAILLONS.[Titelblatt]
<128><129>ORDRES FÜR DIE SÄMMTLICHEN GENERALE VON DER INFANTERIE UND CAVALLERIE, WIE AUCH HUSAREN, DESGLEICHEN FÜR DIE STABS-OFFICIERE UND COMMANDEURS DER BATAILLONS.
Der Soldatendienst besteht in zwei Stücken, nämlich in der Conservation der Truppen und in der Ordnung. Eines ist von dem andern inséparable. Was hilft ein completes Corps ohne Ordre, und was hilft ein durch Abgang geschwächtes und geschmolzenes Corps, wenn auch Ordre darin ist?
Zur Conservation der Soldaten, wie auch der Pferde, gehören zwei Sachen. Die erste nämlich, dass man die Leute gut nähret, auf ihre Wirthschaft Acht giebt und sie vor Desertion hütet; die zweite, dass man, so viel es sich thun lässt, den Abgang, wo nicht mit recht guten, jedoch passablen Leuten ersetzet. Was die Conservation der Leute angeht, so müssen die Officiere, wenn sie in Cantonnirungs-Quartiere marschiren, zu sagen in Feindes Lande, jederzeit darauf<130> halten, dass die Bursche auf drei Tage Brod tragen und die Compagnie-Proviantwagen gut damit angefüllet seien, dass, wenn keine Bauern in den Dörfern sind, das Vieh ordentlich genommen und nicht mehr davon behalten werde, als zum Einschlachten für das Corps auf zwei Tage nöthig ist, dass die Bursche davon kochen; ferner, dass ihnen immer Bier, oder doch Brandwein angeschafft werde, dass die Generale und Officiere nicht die meisten Häuser eines Dorfes für sich nehmen, sondern sich auch dicht zusammenlegen, damit der gemeine Mann in den Häusern nicht überhäuft auf einander zu liegen komme. Uebrigens müssen die Commandeurs der Corps jederzeit dafür stehen, dass, wenn die Regimenter in die Armee einrücken, sie auf fünf bis sechs Tage Brod mitbringen und auf vierzehn Tage Vieh zum Schlachten haben.
Was die Desertion anbelanget, so müssen die Dörfer so besetzt werden, als wie es in dem Reglement befohlen ist; die unsichern Leute müssen bei guten Unter-Officieren einquartieret und die Quartiere ordentlich visitiret werden, auch nicht erlaubt sein, dass ein Bursche einen Fuss ausser der Kette der Schildwachen setzet, imgleichen dass die Posten ordentlich visitiret werden; endlich, dass wenn ein Bursche desertiret ist, beim Regiment kein Lärmen davon gemacht, sondern so verschwiegen gehalten werde, dass auch die Bursche von derselben Compagnie es kaum erfahren, sonsten es andere mehr verführet. Was die Recrutirung anbetrifft, so kann solche in den Winterquartieren zum besten prosequiret werden; jedennoch wenn ein Officier eine Gelegenheit findet sich zu completiren, so muss er solche jederzeit ergreifen und sich es angelegen sein lassen.
NB. Die vacanten Gelder von dem Abgange sollen von Löhnung zu Löhnung in der Regiments-Casse aufgehoben bleiben und dem Könige bei der monatlichen Liste gemeldet werden.
Was die Ordnung anbelanget, so müssen bei allen Märschen in Feindes Lande jederzeit die vorgeschriebenen Précautions genom<131>men werden. Zur Bedeckung der Bagage sollen keine einzelne Leute genommen werden, sondern geschlossene Pelotons, je stärker je besser, immer in zwei Züge getheilet, damit sich die Leute niemalen verschiessen können.
Bei Märschen müssen ordentliche Avantgarden gemacht werden, die Dörfer aber, wohin man marschiret, müssen ordentlich visitiret und, bevor man in solche einmarschiret, mit der Wache besetzt werden, alsdann man erst hinein marschiret und die Soldaten nicht eher aus einander gehen lassen muss, bis man gewiss, dass sich kein Feind in der Nachbarschaft der Dörfer aufhalte.
Wenn die Regimenter in die Armee einrücken, so sollen die Generale alle Attention darauf haben, dass, wie vorhero gesaget worden ist, immer auf gewisse Zeit von sechs, oder acht Tagen noch besser, Subsistance mitgebracht werde, denn öfters grosse Expeditions in Ermangelung des dazu erforderlichen Proviants fehl geschlagen sind.
Wenn die Regimenter in die Armee in die Linie eingerückt sind, so müssen die Generale gleich daraufsehen, dass alles bei Wachen, Campiren und Wirthschaft so observiret werde, wie es im Reglement , auch sonsten durch des Königs Ordre befohlen ist.
Nachdem müssen die Generale, absonderlich von der Cavallerie, wenn sie ausser Dienste sind, das Terrain rings um das Lager herum recognosciren und alle Bagatelles dabei bemerken, damit, wenn etwa ein unvermutheter Anfall vom Feinde geschehen möchte, sie die Gebenden, auch wo Gräben, Defiles, Morast und dergleichen Situations sind, wohl kennen und ihre Dispositions und Manœuvres danach einzurichten wissen.
Wenn die Armee mit Untergang der Sonne in ein Lager einrücket und die Nacht darüber einfällt, so müssen alle Generale bei dem Anbruche des folgenden Tages schon herumreiten, auf dass sie das Terrain durch ihr Recognosciren wohl in die Köpfe kriegen.
<132>Wenn Generale von der Infanterie gegen den Feind zu mit vier, sechs oder mehr Bataillons commandiret sind, so müssen sie jederzeit darauf bedacht sein, ein solches Lager zu nehmen, wo sie Défilés, starke Moräste oder tiefe Wässer vor sich haben und wo ihre Flanken sicher stehen, und müssen sie sich nicht an schlechte Dörfer appuyiren, es sei denn, dass ein starker gemauerter Kirchhof dabei wäre, welcher alsdann besetzt werden muss; die Häuser rings herum aber müssen niedergerissen werden, damit der Feind kein Feuer hereinbringen könne. Wenn sie Wald auf der Flanke haben, so muss ein guter Verhack, vier hundert Schritt lief, gemacht werden, damit nichts in die Flanke kommen kann. Wenn nun auf diese Art für die Sicherheit des Corps gesorgt ist, so ist ein Officier dadurch im Stande, seinen Posten gegen eine viel grössere Macht, wie die seinige ist, mit Honneur zu defendiren.
Wenn Officiere von der Cavallerie commandiret werden, so müssen sie sich sogleich wohl hinter ein Défilé setzen und suchen einen Wald nahe am Rücken zu haben, wodurch sie sich immer zu ihrer Armee retiriren können. Von ihrem Posten müssen sie allemal einen schriftlichen Rapport an die Armee schicken, damit der König täglich informiret sei, was dort bei ihnen passiret. Ueberdem müssen sie rings um sich herum Feldwachen setzen, damit ihnen nichts von hinten oder von der Seite und unvermuthet auf den Hals kommen kann. Vor solchen Feldwachen müssen noch vorwärts heraus wieder Feldwachen von Husaren halten und diese müssen wieder Feldwachen vorwärts detachiren, bis auf eine halbe Meile vom Corps, so auscommandiret ist.
Bei einer Bataille kommt es bei der Infanterie auf zwei Sachen an : erstlich, dass sich die Linie geschwinde formiret, welches dadurch geschiehet, wenn in den Colonnen die Bataillons und Züge mit engen Distancen an einander hangen, ungleichen dass die Generale das Alignement und die zwei Puncte, wo der rechte und linke<133> Flügel soll zu stellen kommen, wohl observiren. Wenn das Formiren geschwinde und ordentlich geschehen ist, so kommt es noch auf den zweiten Punct an, nämlich die Infanterie, welche mit dem Feinde im Feuer ist, immer avanciren zu machen, um auf den Feind immer mehr Terrain zu gewinnen, denn in solcher Gelegenheit es nicht sowohl auf die Zahl der Todten, als auf den Platz ankommt; folglich müssen die Leute während des Feuerns immer vorwärts gelneben werden, womit man den Feind forciret zurück zu gehen, worauf die Confusion bei ihm unausbleiblich erfolget.
Wenn die Armee in die Winterquartiere rücket, so gehet die Arbeit wieder an, um die Leute propre zu machen und zu exerciren, damit man ihnen die Adresse, die sie im Felde verloren haben, wieder beibringe; daher denn der König auf das schärfste anbefiehlt, dass die Generale sich das Exerciren vor allen Dingen angelegen sein lassen sollen.
Nachdem werden in den Winterquartieren die Recruten geschafft; daher denn die Generale, so am meisten Ambition haben, immer darauf dringen werden, dass ihnen solche auf das baldigste vom Lande geliefert werden, damit man bald im Stande sei solche zu Soldaten zu machen. Es müssen ferner die Generale auch darauf sehen, dass die Capitains dasjenige Geld, so ihnen in den Winterquartieren zur Werbung ausgemacht wird, auch wirklich dazu anwenden, und soll während des Krieges nicht ein Mann aus des Königs Landen genommen werden.
Uebrigens soll keinem Generale erlaubt sein, kostbare Equipage mitzunehmen, und sollen keine silberne Services in der Armee statuiret werden.133-a
<134>Betreffend die Equipage der Subalternen, so wird die deshalb bereits ergangene Ordre hierbei wiederholet.134-a wornach sich denn die Generale stricte richten müssen.
Berlin, den 23. Juli 1744.
Friderich.
<135>XIV. DISPOSITION, WIE SICH DIE OFFICIERE VON DER CAVALLERIE, UND ZWAR DIE GENERALE SOWOHL ALS DIE COMMANDEURS DER ESCADRONS, IN EINEM TREFFEN GEGEN DEN FEIND ZU VERHALTEN HABEN.[Titelblatt]
<136><137>A. DISPOSITION, WIE SICH DIE OFFICIERE VON DER CAVALLERIE, UND ZWAR DIE GENERALE SOWOHL ALS DIE COMMANDEURS DER ESCADRONS, IN EINEM TREFFEN GEGEN DEN FEIND ZU VERHALTEN HABEN.
Wenn es mit dem Feinde zu einer Haupt-Action kommen soll, so müssen die Colonnen Cavallerie, wenn sie bald an den Ort hinkommen, wo sie aufmarschiren sollen, und keine zu passirende Défilés vor sich haben, mit ganzen Escadrons marschiren.
Wenn befohlen wird aufzumarschiren, so muss mit dem rechten Flügel gleich an den Ort hinmarschiret werden, wo die Armee sich daran appuyiren soll. Die Leib-Escadrons von den Regimentern, so in dem ersten Treffen zu stehen kommen, ziehen sich alle linker Hand hervor, nehmen wohl auf ihre Distance zwischen den Regimentern Acht, observiren das Alignement gut und formiren sich also so geschwinde, als es möglich ist, nach diesem ungefährlichen Schema.137-a
<138>Die Tete von der Colonne marschiret langsam bei dem Aufmarschiren; die Leib-Escadrons aber von den hintersten Regimentern müssen mit einem starken Trabe vorreiten und sich formiren.
NB. Bei dem Formiren muss wohl observiret werden, dass der linke Flügel von den Escadrons nicht zu weit vorstelle, wornach sehr wohl zu sehen, und deswegen das Alignement immer sehr nothwendig beobachtet werden muss.
Sollte es sich ereignen, dass vor dem Orte, wo die Cavallerie aufmarschiret, sich eine Anhöhe fände, so muss solche Anhöhe nothwendig von dem Flügel Cavallerie occupiret werden, denn es der grösste Vortheil für die Cavallerie ist, wenn sie von der Höhe herunter attaquiren kann.
Zwischen den Escadrons des ersten Treffens soll nicht mehr als zehn Schritt Intervalle gegeben werden.
Das zweite Treffen bleibet drei hundert Schritt zurück und hält Intervallen von sechzig Schritt.
Die Ordre de bataille muss so formiret sein :
Das Regiment Husaren von Zieten in Colonne auf dem rechten Flügel, zwei Escadrons in Front und fünf hinter einander. Das erste Treffen nimmt sehr enge Intervallen, das zweite Treffen drei hundert Schritt vom erstem mit weiten Intervallen. Diejenigen Escadrons vom zweiten Treffen aber, welche die nächsten bei der Infanterie sind, sollen hundert fünfzig Schritt vorwärts hinter das erste Treffen rücken, auf dass, wenn ihnen der Feind daselbst in die Flanke kommen wollte, sie sogleich das erste Treffen secundiren und dem Feinde in die Flanke gehen können. Die Position ist wie nachfolgendes Schema.138-a
Drei hundert Schritt hinter dem zweiten Treffen Dragoner formiren sich die Husaren von Natzmer hinter dem linken Flügel und die vom Obersten Ruesch hinter dem rechten Flügel. Die Husaren auf<139> den Flanken bedecken die Cuirassiere; die Husaren hinter dem zweiten Treffen decken ihnen den Rücken und geben also der Cavallerie die Sicherheit, dass sie mit nichts anderm, als mit dem Feinde, der vor ihr stehet, zu thun hat. Sollte es sich zutragen, dass bei einem Flügel mehr Platz übrig wäre, um sich zu appuyiren, so soll der General, der solchen Flügel Cavallerie commandiret, befugt sein, aus dem zweiten Treffen so viele Escadrons, als er nöthig findet, vorzuziehen, um die Intervallen zu füllen. Wäre hingegen der Platz zu enge, so kann er, statt zwei Treffen Cavallerie, drei Linien formiren lassen; nur allein muss er immer observiren, dass das erste Treffen zehn Schritt Distance und lieber noch weniger hat, und die zwei andern Treffen sehr weite Distances haben. Wenn die Flügel Cavallerie dergestalt formiret sind und der Feind keine Mouvements machet, so sollen die Generale den König fragen lassen, ob sie attaquiren sollen. Sollte aber der Feind in der Zeit die geringsten Bewegungen machen, oder die Generale absehen, dass sie den Feind mit Vortheil attaquiren können, so sind sie hiermit vom Könige auctorisiret, solches ohne Anstand zu thun.
Es verbietet der König hierdurch allen Officieren von der Cavallerie bei infamer Cassation, sich ihr Tage in keiner Action vom Feinde attaquiren zu lassen, sondern die Preussen sollen allemal den Feind attaquiren.
Wenn der General befiehlt zu attaquiren, so ebranlirt sich die Linie im Schritt, fällt in Trab und wenn sie zwei hundert Schritt vom Feinde ist, soll sie den Pferden die Zügel völlig abandonniren und hineinjagen. Der Einbruch muss mit ganzer Gewalt und Geschrei geschehen, dabei aber die Ordre de bataille in ihrer Ordnung unveränderlich conserviret werden, dass die drei Treffen jederzeit drei hundert Schritt aus einander bleiben und die Husaren auf den Flanken.
Es ist nicht zu vermuthen, dass der Feind solche Attaque aus<140>dauern wird, sondern eher zu präsumiren, dass derselbe sich auf sein zweites Treffen culbutiren werde. Es muss also die Attaque auf das zweite Treffen sonder Anhalten continuiren.
Wenn beide Treffen des Feindes völlig über den Haufen geworfen sind, so soll das erste Glied vom ersten Treffen ausfallen und nachhauen, imgleichen die Husaren von den Flanken, welche nebst den Cuirassieren den flüchtigen Feind verfolgen sollen, so dass die Escadrons nicht über zwei hundert Schritt hinter ihren ausgefallenen Leuten geschlossen und in guter Ordnung bleiben.
NB. Bei dem Verfolgen des Feindes müssen die Cuirassiere sowohl als die Husaren dem Feinde nicht die Zeit geben wieder zusammen zu kommen, sondern ihn so weit verfolgen, als wo ein Défilé oder dunkler Wald, oder dergleichen ist, da denn der Feind einen enormen Schaden dabei haben muss.
Wenn der Feind aus einander kommt, so müssen diejenigen, so ihn verfolgen, immer suchen die vordersten einzuholen, indem die letztern doch allemal ihre bleiben, und wenn sie die Tete vom flüchtigen Feinde gewinnen, so sind die andern so ihre. So viel wie möglich ist, sollen sie währender Action vom Feinde so viel als es sich nur thun lassen will niederhauen oder niederschiessen, und allererst Gefangene machen, wenn bald alles vorbei ist.
Das zweite Treffen, wenn es sieht, dass beide Linien vom Feinde geschlagen sind, so soll es sich mit einigen von den nächsten Escadrons auf die Infanterie des Feindes schwenken und beide Linien der feindlichen Infanterie zugleich in der Flanke attaquiren und einbrechen.
Der König befiehlt auch hierdurch an alle Commandeurs der Escadrons, dass ein jeder von ihnen nach der ersten Attaque für sich agiren soll, zu sagen, sobald sie in der Mêlée gewesen sind, so muss derjenige, so sein Corps zuerst geschlossen hat, ohne seinen Camerad abzuwarten, dem Feinde auf den Hals gehen, indem es geschehen<141> kann, dass Generale in den Attaquen bleiben, oder deren Pferde todt geschossen werden, und es alsdann die Schuldigkeit der Stabs-Officiere ist, sofort für sich zu agiren und sieh nicht, weder nach dem rechten Flügel, noch nach dem linken Flügel zu ruhten; nur sollen sie alle mit einander die General-Regel observiren, dass sie niemalen das erste Glied ausfallen lassen sollen, bis dass die zwei Treffen des Feindes culbutiret sind, derowegen denn der gemeine Mann hiernach wohl instruirt werden muss. Seine Königliche Majestät erinnern hierbei noch, dass die Commandeurs der Escadrons währender Action Höchstderoselben Ordres wohl observiren und sich niemalen, es sei nach dem ersten oder nach dem zweiten Choc, von dem hier oder da ralliirten Feinde attaquiren lassen sollen, sondern in der Action nach der erstem Attaque soll ein jeder Commandeur von den Regimentern oder Escadrons auctorisiret sein, dem Feinde, wo er sieht, dass er sich versammeln will, auf den Hals zu gehen, um ihn zu verhindern, sich wieder ordentlich zu setzen und zu formiren.
Die Generale, so bei dem zweiten Treffen eingetheilet sind, müssen grosse Attention auf unser erstes Treffen haben, auf dass, wenn wider alles Vermuthen hier oder da eine Escadron des ersten Treffens vom Feinde repoussiret werden sollte, das zweite Treffen immer im Stande sei, solche Escadrons zu souteniren und den Feind wieder zurückzujagen.
Wenn die beiden Treffen des Feindes geschlagen sind, so müssen die Generale vom zweiten Treffen sich in ihrer Attention nicht negligiren, indem der Feind noch seine Reserve zur Disposition behält, mit welcher er dem Flügel, so zum nächsten an der Infanterie ist, leicht in die Flanke kommen könnte. Um nun solches zu verhindern, so sind die drei oder vier Escadrons Dragoner bis hundert fünfzig Schritt gegen das erste Treffen zu vorgerückt, so dass sie es debordiren. Diese Dragoner sind allemal im Stande die Reserve des Feindes, wenn solche dem ersten Treffen in die Flanke fallen wollte, wieder<142> wegzujagen und zu repoussiren, und kann der General des zweiten Treffens der feindlichen Reserve alsdann selbst in die Flanke kommen.
Wenn die Infanterie des Feindes geschlagen ist und aus einander läuft, so müssen die Dragoner und Husaren, welche sie verfolgen, eben so wie oben bei der Cavallerie gedacht worden, die Tête von dem flüchtigen Feinde gewinnen und vorerst so viel als in ihren Kräften ist niederhauen oder niederschiessen, nachdem aber ihnen zurufen, das Gewehr niederzuwerfen, und alsdann Gefangene machen, inmittelst den Feind immer verfolgen, so viel wie sie nur können, bis die Armee nachkommt.
Die Husaren müssen den Feind noch die Nacht nach der Action immer alarmiren, wodurch sie demselben, absonderlich wenn er an Büschen stehet, eben soviel Schaden als bei der Action thun können, und wenn bei solchen Umständen die ganze preussische Armee nachmarschiret, so muss der Feind seine Flucht weiter fortsetzen und einen unendlichen Verlust dabei haben.
Nach allem Verfolgen und wenn die Armee wiederum stehen bleibet, so muss die Hauptbemühung der Rittmeister sein, ihre Pferde wieder zusammen zu bringen und wiederum Leute herbei zu schaffen, um sich, so viel als es sich nur thun lassen will, wieder complet zu machen.
NB. Vor der Action muss den Reitern gesagt werden, dass unsere Husaren ihnen die Flanken und den Rücken bedecken, damit, wenn etwa hinter ihnen ein Geschiesse sein sollte, sie sich nicht daran kehren sollen; auch müssen sie wissen, dass wenn sie blessiret werden, oder ihnen die Pferde stürzen, sie nur nach der Infanterie gehen und sich bei solcher anschliessen, auch mitfeuern können, wo sie sicher sind.
Berlin, den 25. Juli 1744.
Friderich.
<143>B. DISPOSITION POUR LA CAVALERIE. DISPOSITION, WIE SICH DIE OFFICIERE VON DER CAVALLERIE, SOWOHL GENERALE ALS COMMANDEURS DER ESCADRONS, IM TREFFEN GEGEN DEN FEIND ZU VERHALTEN HABEN.
Wenn die Armee bald an den Ort kommt, wor sie aufmarschiren soll, so müssen die Colonnen Cavaflerie mit ganzen Escadrons marschiren.
Wenn befohlen wird aufzumarschiren, so muss das Alignement wohl observiret werden, und wofern es sich treffen sollte, es wäre eine Höhe dicht vor dem Flügel, so muss solche nothwendig occupiret werden. Bei dem Aufmarschiren muss der General, der den Flügel führet, und die Generale von den Brigaden alle menschmögliche Mühe anwenden, um sich hurtig und geschwinde zu formiren und das Alignement gut zu observiren.
Es soll nicht mehr als zehn Schritt Distance zwischen jeder Escadron gegeben werden. Das zweite Treffen formiret sich drei hundert<144> Schritt hinter dem ersten und nimmt vierzig bis sechzig Schritt Distance zwischen den Escadrons. Auf dem rechten Flügel von der Armee und dem linken Flügel sollen über den Cuirassieren vom ersten Treffen Husaren halten, und zwar zwei Escadrons en front und fünf Escadrons hinter einander, also
R. Fl. Caval. Husaren in solcher Disposition, dass sie die Flanke der
Cavallerie und die Intervallen der beiden Treffen bedecket. Hinter dem zweiten Treffen Dragoner soll ein Husaren-Regiment drei hundert Schritt in dritter Linie sich formiren, um in der Attaque der Cavallerie den Rücken frei zu halten. Wofern die Cavallerie, um sich den Flügel zu appuyiren, nicht mit dem ersten Treffen auskäme, so kann der commandirende General aus dem zweiten Treffen so viele Escadrons vorziehen, wie er gebraucht, und nur die ersten die besten dazu nehmen, um dass er eher als der Feind formiret sei.
Wenn alles also formiret ist und der Feind kein Mouvement machet, so lässet der General den König fragen, ob er attaquiren soll. Sollte aber der Feind zwischen der Zeit die geringste Bewegung machen, so soll, ohne weitere Ordre zu haben, der General sogleich attaquiren, und verbietet der König bei infamer Cassation den Officieren von seiner Cavallerie, sich ihr Tage in keiner Action vom Feinde attaquiren zu lassen, sondern die Preussen sollen allemal den Feind attaquiren.
Sobald die Attaque geschiehet, avanciren die Husaren mit dem ersten Treffen in gleicher Linie; das zweite Treffen folget dem ersten in gleicher Distance und hinter dem zweiten die übrigen Husaren gleichfalls mit drei hundert Schritt Distance. Sobald die Linie zwei hundert Schritt vom Feinde ist, soll sie die Spornen stark geben, den Zügel schiessen lassen und mit ganzer Gewalt und Geschrei den<145> Einbruch thun. Es ist nicht zu vermuthen, dass der Feind solchem widerstehen kann, sondern gewiss zu glauben, dass er sich auf sein zweites Treffen culbutiren werde; also muss die Attaque fortdauern bis die Officiere sehen, dass die beiden Treffen des Feindes völlig übern Haufen sind. Alsdann müssen zwanzig oder dreissig Mann von jeder Escadron nachgeschicket werden, welche nachschiessen und nachhauen müssen, und alsdann sollen alle Husaren, so auf dem Flügel sind, den flüchtigen Feind verfolgen, so dass man ihm nicht die Zeit giebet sich wieder zu setzen. Die Cavallerie muss den Husaren in starkem Trabe folgen und das zweite Treffen muss auf die Infanterie einbrechen.
Bei dem Verfolgen, wenn der Feind aus einander kommt, so müssen diejenigen, so verfolgen, suchen die Tête der Flüchtigen zu gewinnen, alsdann die andern, welchen sie vorjagen, ohnedem ihre bleiben. Es müssen so viel es sich thun lässet von den Feinden niedergehauen werden und nicht eher Gefangene gemachet werden, bis man siehet, dass keine geschlossene Corps mehr da sind und der flüchtige Feind ganz und gar ausser Stande ist, wieder zusammen zu kommen.
Sobald die erste Attaque geschehen ist, muss ein jeder General oder Oberst vom Regiment von selber agiren, nicht abwarten was auf dem Flügel geschiehet, sondern seines Orts und nach den Umständen, wo er sich findet, agiren, denn es geschehen kann, dass Generale im Treffen bleiben und alsdann die Obersten oder Stabs-Officiere für sich selber agiren müssen, und befiehlet der König stricte, dass in solchen Gelegenheiten die Officiere immer attaquiren sollen und sich niemalen attaquiren lassen.
Die Generale vom zweiten Treffen müssen sehr attent in währender Action sein, sehr wohl observiren, was bei dem ersten Treffen passiret, auf dass, wenn wider Vermuthen hier oder da eine Escadron sollte poussiret werden, sie solche gleich secundiren könnten.<146> Sobald die Attaque angehet und der Feind im Laufen ist, müssen die Generale des zweiten Treffens die feindlichen Mouvements wohl observiren, im Fall sie mit ihrer Reserve dem ersten Treffen in die Flanke kommen wollten, auf dass sie in solchem Falle ein Mouvement dagegen machen können, um der Reserve selbst in die Flanke zu kommen und auf die Art das erste Treffen zu secundiren. Die Infanterie dürfen sie nur mit fünf oder sechs Escadrons attaquiren, und zwar die beiden Linien auf einmal, und wird solches bei der Infanterie gut observiret werden, auf dass nicht auf sie währender Attaque geschossen wird.
Die Husaren, welche das dritte Treffen machen, müssen in währender Attaque der Cavallerie den Rücken frei halten; sobald aber die völlige Confusion bei dem Feinde ist, so sollen sechs Eseadrons mit nachhauen helfen, vier aber müssen beständig den Rücken der Cavallerie decken. In währendem Verfolgen und wenn die Action gewonnen ist, muss das zweite Treffen Cavallerie suchen der Infanterie ihre Retraite abzuschneiden, wozu die vier übrigen Eseadrons Husaren gleichfalls mit müssen gebraucht werden, und muss bei allem Verfolgen des Feindes, so viel möglich, die Tete gewonnen werden; so ist man von den letzten immer Meister.
Die Reserve soll in währender Action drei hundert Schritt hinter dem zweiten Treffen Infanterie, gegen die Mitte, halten und der Infanterie in selbiger Distance folgen. Sollte es gegen alles Vermuthen geschehen, dass etwa ein Flügel Cavallerie repoussiret würde, so wird die Reserve Ordre kriegen, den verfolgenden Feind mit den Husaren von allen Seiten zu attaquiren, um unserer Cavallerie die Zeit zu geben, sich wieder zu formiren. Im Fall aber die beiden Flügel von unserer Cavallerie gleich glücklich sind, so sollen alsdann die Reserven nicht anders gebraucht werden, als in die flüchtige Infanterie des Feindes einzuhauen, sie mit ihren frischen Pferden zu coupiren und Gefangene zu machen. Die übrige Cavallerie muss<147> überdem den flüchtigen Feind bis an die Défilés verfolgen und ihm, nachdem die Umstände sich ereignen, tapfer nachsetzen; die Husaren müssen ihn begleiten bis an den Ort, wo er sich setzen will, ihn die ganze Nacht in Alarm halten, bis die Armee nachkommt, welche ihn zwinget seine Flucht weiter fortzusetzen.
Frch.
<148><149>XV. DISPOSITION, WELCHERGESTALT SICH DIE ARTILLERIE BEI EINER HAUPT-ACTION MIT DEM FEINDE ZU VERHALTEN HAT.[Titelblatt]
<150><151>DISPOSITION, WELCHERGESTALT SICH DIE ARTILLERIE BEI EINER HAUPT-ACTION MIT DEM FEINDE ZU VERHALTEN HAT.
Es sollen vier Haubitzen auf dem rechten Flügel und vier auf dem linken Flügel, und vier in der Mitte des ersten Treffens aufgeführt werden.
Zwanzig zwölfpfündige Kanonen vom General von Linger sollen desgleichen, laut Ordre de bataille, eingetheilt werden, so dass auf dem rechten Flügel das Grenadier-Bataillon von Wedell die Haubitzen bedecket und auf dem linken Flügel die Grenadiere vom Oberst-Lieutenant von Kahlbutz solchen zur Bedeckung dienen. Zu jeder Haubitze werden sechs Mann von den Pionniers commandiret und zu jeder zwölfpfündigen Kanone vier Mann; thut in Summa hundert zwei und fünfzig Mann.
Bei den Kanonen und Haubitzen vom rechten Flügel soll ein Capitain von der Artillerie, desgleichen bei denen von der Mitte ein Capitain von der Artillerie, wie auch einer auf dem linken Flügel commandiret werden.
Bei den vier und zwanzigpfündigen Kanonen, so auf den Flanken stehen, wird auf jede Flanke ein vernünftiger Lieutenant von der Artillerie commandiret, imgleichen bei den zwölf vier und zwanzig<152>pfündigen vier Pionniers per Kanone, welches acht und vierzig Mann ausmachet.
Es muss auch in dem ersten Treffen per Brigade ein Lieutenant commandiret werden. Bei den Kanonen, so in dem zweiten Treffen stehen, werden nur Unter-Officiere abgetheilet, und können diese Kanonen so lange mit ihrem Gespanne gezogen werden, bis es sich ereignen möchte, dass man sie gebrauchen müsste.
Zwischen die zwei Treffen werden auf dem rechten Flügel ein Lieutenant mit dreissig Mann, in der Mitte ein Lieutenant mit dreissig Mann und auf dem linken Flügel ein Lieutenant mit dreissig Mann zur Reserve commandiret werden. Diese alle sollen immer dicht an dem zweiten Treffen bleiben, auf dass sie nicht sonder Noth und ehe man sie nöthig hat todt geschossen werden können; wenn man sie aber fordert, so treten sie in die Stelle derjenigen ein, so etwa blessiret worden.
Im Anfang der Bataille sollen die Kanonen, so auf den Flügeln stehen, stets auf die feindliche Cavallerie feuern, insonderheit mit den Kartätschen von neun Kugeln; sobald aber unsere Cavallerie die feindliche attaquiret, so muss alles Geschütz auf die Infanterie des Feindes gerichtet und unablässig darauf gefeuert werden. Wenn sie auf sechs hundert Schritt kommen, so muss alles schwere Geschütz mit den sechslöthigen Kartätschen feuern. Die dreipfündigen müssen auf drei hundert Schritt eben so wohl mit Kartätschen feuern, um dem Feinde allen möglichsten Schaden zu thun.
NB. Die Officiere von den Flügeln müssen sehr wohl in Acht nehmen, dass, wenn unsere Cavallerie die feindliche Infanterie in der Flanke attaquiret, sie nicht auf unsere eigenen Leute feuern, sondern immer ein Bataillon weiter, wo unsere Cavallerie noch nicht heran ist, um dass die feindliche Infanterie vorerst durch die Kartätschen in Confusion gebracht werden und unsere Cavallerie dadurch leichteres Spiel bekommen möge.
<153>Sollte es sich wider alles Vermuthen zutrafen, dass des Feindes Cavallerie einen unserer Flügel in Desordre brächte und ihn verfolgen wollte, so müssen die Artillerie-Offciere, die das Commando in den Flanken haben, sofort auf die feindliche Cavallerie, so die mistigen verfolgen wollte, mit den vier und zwanzigpfündigen Kartätschen mit neun Kuffein heftig darauf feuern, imgleichen sechslöthige Kartätschen, wenn sie den Feind damit abreichen können, ohne Unterlass darauf feuern, wie imgleichen auch die Kanonen der Bataillons in einem weg mit Kugeln stark auf den Feind sehiessen müssen, um den Feind durch das heftige Feuern vom Verfolgen abzuhalten.
Bei dem ersten Treffen werden bei jeder Kanone drei Mann gegeben, bei dem zweiten Treffen aber nur bei jeder Kanone zwei Mann.
Wornach sich der Commandeur der Artillerie sowohl, als die Subalternen stricte zu achten und demjenigen, so hierinnen befohlen worden, genau nachzuleben haben.
Berlin, im August 1744.
Friderich.
<154><155>XVI. DISPOSITION, WIE ES BEI VORGEHENDER BATAILLE BEI SEINER KÖNIGLICHEN MAJESTÄT IN PREUSSEN ARMEE UNVERÄNDERLICH SOLL GEHALTEN WERDEN, WORNACH SICH AUCH SOWOHL DIE GENERALITÄT, ALS ANDERE COMMANDIRENDE OFFICIERE STRICTE ZU ACHTEN UND SOLCHES ZU OBSERVIREN HABEN.[Titelblatt]
<156><157>DISPOSITION. WIE ES BEI VORGEHENDER BATAILLE BEI SEINER KÖNIGLICHEN MAJESTÄT IN PREUSSEN ARMEE UNVERÄNDERLICH SOLL GEHALTEN WERDEN. WORNACH SICH AUCH SOWOHL DIE GENERALITÄT, ALS ANDERE COMMANDIRENDE OFFICIERE STRICTE ZU ACHTEN UND SOLCHES ZU ORSERVIREN HABEN.
1.
Die Avantgarde soll nicht weiter als eine halbe Meile der Armee vorgehen und alle mögliche Precaution gebrauchen, des Feindes Anstalten zu recognosciren.
2.
Die Armee, so in Colonnen, soll eine Meile vom Feinde Halt machen und sich in Ordre de bataille stellen.
3.
Wenn die Armee bis so weit avanciret, werden die Regimenter so, wie es Ihro Königliche Majestät befehlen, rangiret.
<158>4.
Das letzte Treffen marschiret, laut Reglement, drei Mann hoch auf, und muss wohl observiret werden, dass alles geschlossen und in grader Linie stehet.
5.
Die Herrn Brigadiers reiten ihre Brigaden auf und ab und encouragriren ihre Leute zu ihrem Devoir.
6.
Solches müssen die Commandeurs der Regimenter. Hauptleute und andere Subalternen, so Pelotons commandiren, ebenfalls thun und es den Soldaten so leicht als möglich machen.
7.
Die Unter-Officiere, so zwei Schritt weit hinter dem Bataillon stehen, müssen die Leute nicht confus machen, auch nicht unnöthig plaudern, sondern wohl auf dieselben Acht haben.
8.
Wenn ein Soldat sich währendes Treffens nach der Flucht umsehen sollte, und zwar einen Fuss breit aus der Linie sich begiebet, soll der hinter selbem stehende Unter-Officier selben mit dem Kurzgewehre auf der Stelle durchstechen und massacriren.
9.
Weil Seine Königliche Majestät bei der letzten Bataille bei Chotusitz158-a observiret, dass die besten Soldaten bei der Bagage gewesen, <159>als wird solches aufs schärfste verboten, und sollen die Offciere bei Ehre und Reputation, auch bei Leib und Leben dafür stehen.
10.
Da ohnedem die Bagage von mehrten Leuten der Regimenter bedeckt wird, als sollen zur Bewachung der Officier-Equipage mehr nicht denn drei Capitaines d'armes von jedem Regimente, nebst den Maroden und Kranken (so nicht mitagiren können) commandiret werden.
11.
Die Regiments-Stücke nebst anderer Artillerie, so Ihro Majestät mitführen lassen, sollen ohngefahr zwei hundert Schritt vor der Linie ersten Treffens aufgeführt werden.
12.
Die Grenadiere sollen hinter dem ersten Treuen, auf dem rechten und linken Flügel und in der Mitte postiret werden.
13.
Drei Brigaden Grenadiere, jede zu vier hundert Mann, souteniren die Cavallerie des rechten Flügels, drei des linken Flügels: die übrigen bleiben in der Mitte ersten Treffens stehen und werden employiret, wo Seine Majestät oder der commandirende General es ä propos befindet.
14.
Wenn die Cavallerie, so zum Einbrechen ausrücket, sich, wie bei Mollwitz, vom Feinde repoussiren lassen sollte und ihr Devoir nicht rechtschaffen thut, sollen die Grenadiere auf selbe Feuer geben, sollten sie auch alle herunter geschossen werden.
<160>15.
Die Majors und Adjutanten haben fleissig darauf zu sehen, dass die Soldaten keine Oeffnung machen, und müssen die Linien des Bataillons beständig auf- und abreiten, allen Unordnungen in Zeiten vorzubeugen.
16.
Das Corps de reserve soll aus achtzehn Escadrons Cavallerie und sechs Bataillons Infanterie bestehen und sollen zwanzig Schritt hinter der Linie ersten Treffens, auf dem rechten und linken Flügel, wie auch in der Mitte postiret werden, nur Ordre erwartend, wo man ihrer benöthigt ist.
17.
Die Husaren defiliren auf den Flügeln der Armee und observiren die feindlichen Attaquen, agiren wo es nöthig und für gut befunden wird.
18.
Wenn das Treffen hitzig und viele Soldaten bleiben sollten, rücket ein Regiment vom rechten und eines vom linken Flügel zweiten Treffens hinter das erste und ergänzen die erste Linie, wo es die commandirenden Generale und Brigadiers für nöthig befinden werden.
19.
Das zweite Treffen rangiret sich hinter dem ersten und bleibet währendes Treffens, mit scharf geschultertem Gewehr, acht hundert Schritt weit darhinter stehen, und sollen die Officiere bei infamer Cassation darauf halten, dass kein Soldat ausser der Linie des zweiten Treffens austrete.
<161>20.
Jeder Officier, so ein Peloton commandiret, soll das Gewehr seiner Soldaten visitiren, ob etwa das Pulver von der Pfanne abgefallen und alles in gutem Stande ist, sonst es geschwinde zu redressiren ist.
21.
Den Soldaten muss angesaget werden, dass sie beim Chargiren recht ins Feuer sehen und gut auf halben Mann anschlagen, damit nicht Pulver und Blei mal a propos verschossen wird, weshalb auch die commandirenden Officiere den Mann im Anschlag gut und fest, damit er recht fest zielen kann, liegen lassen müssen.
22.
Nach diesem werden Seine Königliche Majestät, oder der commandirende General-Feldzeugmeister161-a oder General-Feldmarschall aus der Mitte das General-Signal durch drei Kanonenschüsse geben lassen, da denn die sämmtliche Artillerie mit Geschwindschüssen den Feind in Confusion zu bringen so lange continuiret, bis es Seine Königliche Majestät durch Dero General-Adjutanten inhibiren lässet.
23.
Die Artillerie-Hauptleute und Lieutenants müssen die Kanonen selbst richten und sich nicht auf die gemeinen Kanoniere verlassen.
24.
Wenn zu kanoniren aufgehöret, wird ebenfalls das Signal zum Angriff aus drei Kanonen gegeben werden.
<162>25.
Wenn die Armee, gut geschlossen, ohngefähr zwei hundert Schritt an den Feind avanciret ist, soll, die Leute zu confundiren und ins Feuer zu bringen, pelotonsweise und ordentlich gefeuert werden.
26.
Das erste Treffen rücket in vollem Avanciren und continuirlichem Chargiren an und muss wohl darauf gesehen werden, dass kein Regiment vor- und das andere zurückbleibe.
27.
Die Officiere müssen beim Avanciren laut commandiren und einen Schritt vor dem Peloton stehen, dass die Leute das Commando gut hören und nicht mit unegalen Schüssen einer den andern blessiren.
28.
Wenn die feindliche Cavallerie oder Husaren das erste Treffen durchbrechen sollten, muss das Regiment, wo durchgebrochen ist, sich rechts umkehren und gegen den Feind chargiren.
29.
Wenn die Victorie auf Seiner Königlichen Majestät Seite fället und der Feind zum Retiriren gezwungen wird, soll dennoch im Avanciren, mit continuirlichem Feuer, angehalten werden.
30.
Den Feind zu verfolgen wird die Cavallerie und Husaren von beiden Treffen ausrücken, was aber von Infanterie folgen soll, wer<163>den Seine Königliche Majestät oder der commandirende General-Feldmarschall selbst anbefehlen.
31.
Wenn der Feind in der Flucht, soll sich kein Soldat bei Lebensstrafe unterstehen aus der Linie zu laufen, um Beute zu holen und Todte zu plündern, wofür die Officiere responsable sein sollen.
32.
Das Uebrige der Armee, so auch aufmarschiret auf dem Platze de bataille, stehet, und zwar mit scharf geschultertem Gewehr, bis der commandirende General befiehlet, dass das Gewehr beim Fuss soll genommen werden; doch muss alles im Gliede still stehen bleiben.
Seine Königliche Majestät wollen, dass dieser Disposition bei vorfallender Occasion unveränderlich in allem nachgelebet werde.
Im Lager bei Schweidnitz, den 1. Juni 1745.
<164><165>XVII. INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE.[Titelblatt]
<166><167>INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE.
Weil Ich bishero zu Meinem besonderen Missvergnügen gesehen habe, dass die Generale nicht allemal dasjenige prästiret, was Ich von ihnen erwartet habe, so bin Ich dadurch endlich vollkommen überzeuget worden, dass die Schuld an Mir gelegen, weil es ihnen an Meiner Instruction gefehlet hat und es ohnmöglich ist, dass ein Mensch des andern Gedanken errathen kann, wenn sie ihm nicht expliciret werden.167-a Dieses nun hat Mich bewogen, gegenwärtige Instruction für sie aufzusetzen, von welcher Ich Mir sowohl in Kriegsals in Friedenszeiten viel Gutes verspreche.
Das Wort General bedeutet einen Officier, der mehr wie die Subalternen, auch mehr wie die Obersten zu befehlen hat, der in das Grosse vom Kriege entriret, dem mehr wie anderen anvertrauet wird und der sich also in allen Sachen, so zum Dienst gehören, diejenige Auctorität geben muss, die ihm bei seinem Character anständig ist.
Bei Friedenszeiten und in Garnisonen ist der General eigentlich<168> nur Oberst; es werden Mir jedoch allemal diejenigen zum angesehensten sein, welche sich auf alle kleine Details befleissigen, indem es besser ist, dass ein Officier bei seinem Handwerke bleibet; denn lässet er solches aus den Augen, so verlernet er es ganz und gar, und kann er nicht eine Compagnie oder ein Bataillon exerciren und abmarschiren lassen, wie will er mit einer Brigade oder mit einem Corps zu recht kommen? In Städten aber, wo grosse Garnisonen liegen, oder aber wo Corps d'armée zusammenkommen, da muss der Oberst bei Seite gesetzet und nur an den General gedacht werden.
Weil aber dieses alles in den Felddienst einschlaget, so werde Ich es unter eine Rubrik setzen.
I. VON DEM DIENSTE IM FELDE.
Wenn die Armee im Felde stehet, so bekommt ein jeder General seine Brigade, sie sei nun von vier, sechs oder mehreren Bataillons. Ein jeder General nun, der solche Brigade bekommt, muss sich vorstellen, dass er für solche eben so responsable ist, als wie er es für sein eigenes Regiment sein muss, denn der König oder der Chef von der Armee hält sich deshalb an ihn, so wie sich ein Oberst an seine Capitains hält, und muss sich der General die Conservation seiner Brigade auf das äusserste angelegen sein lassen; weswegen denn auch ein jeder General bei seiner Brigade campiren und auf alles nachstehende mit vieler Attention Acht haben muss, nämlich auf die Ordnung im Exerciren, und zwar sowohl der alten Leute als der Recruten, imgleichen dass auf den Wachen alles alerte und vigilant ist, dass die Officiere nicht spielen, nicht sonder Urlaub aus ihren Brigaden gehen, auch dass die Bursche nicht ausser den Bataillons, noch ausser den Regimentern laufen, als wodurch nichts wie Unordnung entstehet.
<169>Es ist ein essentielles Devoir von einem jeden General, welcher ein separirtes Corps oder Detachement commandiret, dass er der Desertion vorbeuge. Dieses geschiehet nun : wenn man 1. evitiret nahe an einem Walde oder grossen Holze zu campiren, wofern man sonst nicht wegen der Kriegs-Raison dazu obligiret ist; 2. wenn man die Bursche öfters in ihren Zelten visitiren lässet; 3. dass man Husaren-Patrouillen rund um das Lager gehen lässet; 4. wenn man des Nachts Jäger in das Getreide postiret und gegen den Abend die Feldposten von der Cavallerie doubliren lässet, damit die Chaine von solchen um so viel dichter zusammenkomme; 5. wenn man nicht leidet, dass der Soldat sich debandiret, sondern dass man die Officiere obligiret, wenn Stroh oder Wasser geholet wird, ihre Leute allemal in Reihen und Gliedern zu führen; 6. wenn das Marodiren sehr ernstlich bestrafet wird, als welches die Quelle von den grössesten Desordres ist; 7. wenn an den Marschtagen die Wachen in den Dörfern nicht eher zurückgezogen werden, bis das Corps sich schon völlig formiret hat; 8. wenn man des Nachts nicht marschiret, es sei denn, dass eine importante Ursache solches erfordert; 9. wenn rigoureux verboten wird, dass bei Marschtagen kein Soldat sein Peloton verlassen darf; 10. dass man seitwärts Husaren-Patrouillen gehen lässet, wenn die Infanterie durch ein Holz passiret; 11. dass, wenn Défilés zu passiren sind, man alsdann am Ein- und Ausgang der Défilés Officiere placiret, welche die Truppen gleich wieder formiren müssen; 12. dass, wenn man sich obligiret siehet mit den Truppen ein Mouvement rückwärts zu machen, man ihnen solches sorgfältig cachiret, oder es doch mit einem solchen Prätexte bekleidet, welcher den Soldaten Plaisir machet; 13. wenn man jederzeit aufmerksam ist, damit es den Truppen an keinem Nöthigen fehle, es sei an Brod, Fleisch, Brandwein, Stroh oder dergleichen mehr; 14. dass man sogleich die Ursachen examiniret, wenn die Desertion bei einem Regimente oder bei einer Compagnie einreissen will, um zu wissen, ob <170>der Soldat seine Löhnung und andere ihm ausgemachte Douceurs richtig bekommt, oder ob sein Capitain Malversationes darunter begehet.170-a
Auf dem Marsche muss der General das Auge daraufhaben, dass die Officiere, Regimenter und Bataillons, so ihm untergeben sind, ordentliche Distances halten, derowegen er seine Altention auf alles richten, insonderheit aber, wenn durch Défilés und Wälder marschiret wird, alle ersinnliche Précaution wegen der Desertion haben muss.
Wenn in das Lager gerückt wird, so muss er exact darauf halten, dass allen Ordres wegen Stroh- und Wasserholen und wegen Verhütung des Plünderns genau und stricte nachgelebet werde. Ist es noch Tag, so muss er sogleich das Terrain um das Lager besehen und herumreiten, damit er wisse, was er für ein Terrain bekommet, wenn es mit dem Feinde was zu thun geben sollte.
Was der General, so du jour ist, zu thun hat, stehet im Reglement.170-b
Wenn eine Armee gegen den Feind marschiret um sich zu formiren, so wird der Commandeur der Armee befehlen, wie die Flügel stehen sollen und wie die Position genommen werden muss. Dieses ist alsdann eine der vornehmsten Schuldigkeiten des Generals, solche zu formiren wie es sich gebühret, auch alerte dabei zu sein.
NB. Hierauf müssen sich die Generale bei den General-Revues üben.
Es ist bis Dato ein Fehler bei der Armee gewesen, dass zwar die Regimenter bei dem Formiren gut nach dem rechten Flügel gesehen, aber nicht dieselbige Attention auf den linken Flügel gehabt haben. Da Ich nun besonders darauf arbeite, alles bei der Armee einzuführen,<171> was vor dem Feinde nöthig ist, und dass solches accurat und geschwinde executiret werde, so wird es Mir zu besonders gnädigem Gefallen gereichen, wenn sich die Generale auf das Formiren wohl üben werden; denn es kommt bei einer Bataille viel darauf an, dass man zum geschwindesten formiret sei, und wenn der Chef von der Armee was Rechtes dabei thun soll, so muss sich die Armee so formiren, wie er es den Umständen nach zum vorteilhaftesten findet, es sei nun, dass er mit der ganzen Linie auf einmal attaquiren wolle, oder nur mit dem rechten oder dem linken Flügel und den andern Flügel refusiren wolle. Es kommt deswegen bei einer Bataille viel darauf an, wie die Armee formiret wird, weil dieses der Zuschnitt davon ist.
Eine Armee formiret sich auf dreierlei Art. Sie marschiret linienweise rechts ab; sodann müssen die Pelotons ordentliche Distancen halten und nicht zu nahe und nicht zu weit aus einander sein, worauf ein jeder General bei seiner Brigade halten muss. Wenn es dann an das Aufmarschiren gehet, so wird von dem Chef der Armee das Alignement gegeben; dieses muss in währendem Marschiren genommen weiden, damit, wenn die Armee aufmarschiret, kein Bataillon mehr nöthig hat vorzurücken.
Wenn der rechte Flügel zuerst attaquiren soll, so muss ein jeder Zug drei bis vier Rotten den Unter-Officier vom Vorderzug überflügeln; so kommt der linke Flügel von der Linie gewiss zurück, wobei zu erinnern ist, wie es besser ist, dass derselbe zu weit zurück stehe, als zu weit vor, denn man kann ihn mit einem Worte avanciren machen, aber vor dem Feinde sich zurück zu ziehen gehet nicht wohl an. Dieses ist eben dasselbige wenn eine Armee linienweise links aufmarschiret. Soll alsdann der rechte Flügel zurück sein, so muss ein jeder Zug vier Rotten links über dem andern marschiren.
Die dritte Art eine Armee zu formiren ist mit ganzen Colonnen vorwärts; alsdann halten die Züge ganz enge Distancen, die Batail<172>lons marschiren dicht aufeinander und bleiben in der Ordnung bis dass der Chef der Armee deployiren will. Die Generale, so die Colonnen führen, müssen wohl Acht haben, dass die Colonnen nach der Zahl der Bataillons und Escadrons, so sie in sich hallen, aus einander bleiben, zu sagen, dass, wenn dreissig Escadrons Cavallerie in der Colonne Cavallerie sind, die in das erste Treffen gehöret, so muss die erste Colonne Infanterie, wenn sie bald an den Platz kommet, wo sie sich deployiren soll, so marschiren, dass sie die Distance von dreissig Escadrons aufzumarschiren, zwischen ihrer Tête und der von der Cavallerie frei lässet. Die zweite Colonne Infanterie lässet desgleichen so viel Distance zwischen der ersten von der Infanterie und zwischen ihr, als wie Bataillons davon in das erste Treffen hereinkommen, und dergestalt auch die andern.
Wenn mit Divisions aufmarschiret wird, so ziehen sich alle Bataillons der Colonnen, so zum ersten Treffen gehören, links, bis auf die Tête, welche gerade aus marschiret. Dabei muss wohl observiret werden, dass die linken Flügel der Divisions nicht vorlaufen, und muss der Officier, so bricht, auf den linken Flügel seines Pelotons wohl Acht haben, damit solches nicht vorlaufe. Die Generale müssen insonderheit Acht haben, dass die Armee dergestalt ordentlich aufmarschire.
Alsdann wird commandiret mit halben Bataillons aufzurnarschiren; sodann ziehen sich die Bataillons immer mehr links, da dann wieder bei allen den Sections der Bataillons observiret werden muss, dass der linke Flügel zurückbleibe. Dann wird mit ganzen Bataillons aufmarschiret, und die Armee formiret sich en bataille. So lange als mit Divisions und mit halben Bataillons marschiret wird, bleiben die Divisions fünf Rotten hinter dem linken Flügel der Division, so ihr vor ist, damit sie nicht eher aufmarschiren, als man es nöthig findet. Die halben Bataillons bleiben ungleichen sechs Rotten hinter dem linken Flügel des Bataillons, welches ihnen vor ist. Endlich<173> muss bei dem Aufmarsche das Aligniren sehr wohl observiret werden, auch dass die Bursche den rechten Arm vor haben und nicht so gedrängt stehen, dass sie weder ordentlich avanciren, noch mit dem Gewehre umgehen können.
Wenn die Bataille wirklich angehet, so werden sich diejenigen Generale am meisten recommandiren, die den Feind mit geschultertem Gewehre attaquiren, und die, wenn auch die Leute zu schiessen anlangen, sie wieder stille kriegen, dagegen mit dem Baïonnette auf den Feind gehen und nicht eher schiessen lassen, bis dass der Feind ihnen den Rücken zukehret.
Wenn sich etwa Dörfer oder Häuser auf dem Wahlplatze finden, so müssen die Häuser niemalen besetzet werden, sondern es müssen die Bataillons sich auswärts herum ziehen, dergestalt, dass sie die Häuser im Rücken haben, und sowie die Linie herankommt, so marschiren die Bataillons mit der Linie vorwärts.
Wenn die feindliche Cavallerie von einem Flügel des Feindes weggeschlagen worden, so können die Bataillons, so zwischen beiden Treffen die Flanke decken, oder auch einige aus dem zweiten Treffen vorgenommen werden, um dem Feinde damit in die Flanken zu kommen.
Wenn in dem ersten Treffen Lücken werden sollten, so müssen die Generale aus dem zweiten Treffen, ohne einmal Ordre dazu zu erwarten, in das erste Treffen einrücken lassen.
In Summa, darum heissen sie Generale, damit, wenn sie eine Sache gut überleget haben, sie solche auf ihre Hörner nehmen, denn der Chef kann nicht überall gegenwärtig sein und von den andern Generalen können welche todt geschossen sein.
Findet es sich, dass die feindliche Armee schon postiret stehet, so müssen Berge bestiegen und durch Verhacke oder durch Wälder marschiret werden, um an den Feind heran zu kommen. Weil solches nun nicht anders als mit Confusion geschehen kann, so müssen<174> die Generale, wenn ihre Brigade den Berg herauf, oder durch den Wald passiret ist, solche erst wieder formiren und alsdann mit der ganzen Brigade in Ordnung auf den Feind avanciren.
Wenn die Bataille vorbei ist, so müssen die Generale sowohl für die Kranken und Blessirten von ihren Brigaden, als auch für die verlornen Montirungs-Stücke sorgen.
II. VON DETACHEMENTS.
Es werden bei gewissen Gelegenheiten den General-Majors Detachements anvertrauet. Weil nun dergleichen Corps von Cavallerie, von Infanterie, oder auch von Husaren componiret sind, so erhellet daraus, wie ohnumgänglich nöthig es der Person eines Generals ist, den Dienst und die Verpflegung, auch die Conservation von den differenten Truppen zu verstehen; dahero denn diejenigen sich bei Mir am besten recommandiren, welche sich gleichfalls auf den Dienst der Cavallerie appliciren werden. Bei solchem Commando wird mehrentheils dem Chef die Verpflegung seines Corps aufgetragen, weshalb er denn in allen Proviant-Sachen, die zur Conservation solches Corps gehören, läufig sein muss. Je besser er nun den Burschen zu leben schaffen wird und je besser seine unterhabenden Pferde ausgefüttert sein werden, je mehr wird er sich bei Mir recommandiren.
Bei Detachements ist vornehmlich auf vortheilhafte Läger zu sehen, und eine solche avantageuse Position zu nehmen, damit man von einem starken Feinde, weder von der Fronte, noch in den Flanken etwas zu besorgen hat; desgleichen muss auch gegen Husaren und Panduren der Rücken gedecket sein, jedoch so, dass man allemal aus dem Lager frei und sicher zur Haupt-Armee oder auch zu der festen Stadt, aus welcher man detachiret ist, kommen kann.
Feste Läger sind diejenigen, wenn man nämlich starke Défilés <175>vor sich hat, oder dass man auf steilen Bergen campiret, oder hinter Flüssen stellet, wo der Feind sonder Brücken nicht herüber kommen kann. Wenn man nur Bäche oder kleine Wässer vor sich hat, so muss man solche oberwärts175-a stauen lassen, damit selbige anlaufen und eine Art von Inondation machen. Wo Gués oder Oerter sind, da man durchreiten kann, da schmeisset man grosse Bäume mit ihren Aesten hinein, um das Durchkommen zu verhindern. Wenn man die Flanken mit nichts decken kann, so lässet man Redouten aufwerfen, und zwar nach der Stärke des Corps auf zwei oder mehrere Grenadier-Compagnien. Bleibet man in dem Lager stehen, so pallisadiret man die Redouten und lässet en quinconce Wolfsgruben vor dem Graben machen.
NB. Das Lager, welches man nimmt, muss jederzeit zwei hundert Schritt, auch wohl mehr, hinter dem Posten sein, wo man sich vorgenommen hat sich zu stellen, wenn der Feind ohnvermuthet kommen sollte.
Uebrigens muss ein General, der ein solches Corps commandiret, sich drei oder vier starke Läger ausgesehen haben, damit, wenn er etwa das eine verlassen müsste, er jederzeit schon zum voraus andre wisse, wohin er seine Retraite nehmen kann.
Die Detachements geschehen :
1. Um Convois zu decken. Bei dergleichen Detachement muss man dem Convoi, wenn solches ankommen will, entgegen schicken, insonderheit aber muss man durch die Husaren fleissig patrouilliren lassen, um Nachricht zu bekommen, ob der Feind etwas darauf intendiren möchte. Wo Plaine ist, da schicket man den Convois viele Cavallerie entgegen; sind aber Défilés, so muss man keine Cavallerie, sondern vielmehr Infanterie schicken. Bekommt ein detachirtes Corps Nachricht, dass sich ein feindliches Corps zu sehr nähert, so muss man es recognosciren lassen, darauf des Nachts marschiren<176> und solches bei Anbruch des Tages überfallen; denn es ist allemal eine Hauptregel, dass, wenn man dem Feinde nichts zu thun machet, so machet er einem gewiss alle Hände voll zu thun, wird er aber oft beunruhigt, so denket er an sich, verfällt auf die Defensive und lässet also den andern zufrieden. Es ist hierbei aber nöthig, dass man zuvor wohl informiret sei, mit wie viel Leuten man zu thun haben wird, auch, ob der Feind nicht noch eine Reserve hat, die ihm zum Succurs kommen kann; denn dergleichen Expeditiones wohl überleget werden müssen.
2. Detachirt man seitwärts der feindlichen Armee, um selbiger in ihre Convois zu fallen, oder auch ihr das Fouragiren schwer zu machen. Bei solcher Commission muss man fast gar keine Bagage mit sich nehmen; dabei müssen die Husaren gut patrouilliren, um Nachricht vom Feinde zu bringen, und wenn ein Coup zu machen ist, so muss das Défilé, durch welches das Corps Husaren oder Cavallerie den Feind attaquiren soll, beständig mit Infanterie besetzet sein, damit selbiges sicher wieder zurückkommen könne.
Dasjenige Corps, welches von dem Detachement detachiret wird, muss jederzeit zwei Wege haben, um wieder zurückkommen zu können. Es ist auch nöthig, dass, wenn man dergleichen Project hat, solches auf das äusserste verschwiegen gehalten werde, damit der Feind nichts davon zu erfahren bekommen könne. Die Partien, welche was Gutes ausrichten wollen, müssen des Nachts ausgehen und frühe gegen den Tag ihren Coup machen, auch sodann wiederum zurückeilen.
Ist man gewiss, dass ein starkes feindliches Corps auf das Detachement zukommet, welches dasselbe von dem grossen Corps d'armée, oder aber von der Festung, woher es gekommen ist, abschneiden kann, so muss das Detachement des Nachts zurückmarschiren. Es müssen deshalb die Generale sich alle Wege und Situationes wohl bekannt machen, damit sie überall durchzukommen wissen. Dem<177>jenigen Officier, welcher nicht das Terrain kennet, noch von einer Anhöhe, von holen Wegen, von Morästen und von Wäldern zu profitiren weiss, demselben kann niemals ein detachirtes Corps anvertrauet werden. Ueberhaupt, da das detachirte Corps eben so wie des Generals sein eigenes Regiment anzusehen ist, so muss derselbe auch auf selbige Art dafür sorgen.
3. Von Detachements auf Postirungen. Die Postirungen werden des Winters gegen den Feind gemachet und der General, so dazu commandiret, muss immer mit einem Corps, welches auch zugleich zur Reserve dienet, etwas hinter seinem avancirten Posten liegen, damit er überall im Stande sei, sowohl seine Ordres zu geben, als auch, auf den Fall dass sein Posten attaquiret wird, solchen sogleich mit seiner Reserve secundiren zu können. Die Husaren muss er dabei zu accuratem Patrouilliren anhalten und die Officiere, so sich darunter negligiren, nach der grössten Rigueur bestrafen. Er muss ferner in seiner Brigade beständig darauf sehen, dass den gegebenen Ordres stricte nachgelebet werden müsse.
Bei den Husaren-Patrouillen ist zu observiren, dass wo guéable Wässer sind, alsdann die Husaren dicht an dem Ufer oft und von Viertelstunde zu Viertelstunde patrouilliren müssen. Diese Patrouillen dürfen nicht stark sein, indem sie nur patrouilliren um den Feind zu observiren, und gar nicht um sich zu schlagen.
Alle Berichte, so von einem Generale an den König oder an den Chef der Armee gehen, müssen mit Fundament und mit Vorsichtigkeit abgefasst sein, damit ein General nicht solche ohnzuverlässige Rapporte erstatte, als zum öftern die Husaren thun. Alles was passiret und was sie gehöret und in Erfahrung gebracht haben, können sie als Zeitungen schreiben, jedennoch aber müssen sie am Ende des Berichtes ihr Raisonnement und ihre Meinung darüber beifügen, was ihnen nämlich davon wahrscheinlich vorkommet, oder aber was ihnen ihre Spione lügenhaftes berichtet haben möchten; insbesondere<178> müssen sie attent sein zu erfahren, wo die grossen Magasins des Feindes errichtet werden, indem man daraus am füglichsten seine Desseins errathen kann.
Wenn die Armee im Frühjahr in das Feld rücket, so weiden sich diejenigen Generale sehr bei dem Könige recommandiren, die ihre Brigaden oder Detachements in gutem Stande und Ordnung demselben vorführen, und die allen gegebenen Ordres am besten werden nachgelebet haben.
Potsdam, den 14. August 1748.
(L. S.)Fch.
<179>XVIII. INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER CAVALLERIE.[Titelblatt]
<180><181>INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER CAVALLERIE.
Nachdem Ich bisher zu Meinem besondern Missvergnügen gefunden, dass die Generale nicht allemal dasjenige prästiret, was Ich von ihnen erwartet habe, so bin Ich endlich vollkommen überzeuget worden, dass die Schuld in gewisser Masse an Mir gelegen, weil es ihnen an Meiner Instruction gefehlet hat, es aber ohnmöglich ist, dass ein Mensch des andern Gedanken errathen kann, wenn sie ihm nicht expliciret werden. So hat Mich dieses bewogen, gegenwärtige Instruction für sie aufzusetzen, von welcher Ich Mir, sowohl in Kriegs- als Friedenszeiten, viel Gutes verspreche.
Das Wort General bedeutet einen Officier, der mehr wie die Subalternen, auch mehr wie die Obersten zu befehlen hat, der in das Grosse vom Kriege entriret, dem mehr wie andern anvertrauet wird, und der sich also in allen Sachen, so zum Dienst gehören, diejenige Auctorität geben muss, die ihm bei seinem Character anständig ist.
Bei Friedenszeiten und in Garnisonen thun die General-Majors von der Cavallerie eigentlich nur Obersten-Dienste; jedennoch haben sie auch in Friedenszeiten Gelegenheit sich zu distinguiren, wenn sie<182> nämlich ihre Regimenter in sehr guter Ordnung halten, wenn sie dafür sorgen, dass das Regiment mit keinen andern als recht tüchtigen und guten Pferden remontiret werde, wenn sie das Auge darauf haben, dass die Pferde vom Regiment beständig in dienstbarem Stande erhalten werden müssen und von Kräften und Vigueur sind, doch aber, dass solche gut ausgefüttert und dabei in Athem sind und nicht pusten wenn die Attaque gemachet ist. Es distinguiret sich ferner ein Regiment durch die Munterkeit seiner Officiere, wenn dieselben alerte sind, ihre Züge wohl führen, wohl commandiren, und wenn sie einen hurtigen und leichten Begriff von den Manoeuvres haben, welche man ihnen zu machen aufziehet und welche gegen den Feind vorkommen können.
Wenn Campements zu Revues formiret werden, so müssen die General-Majors ihre Dienste wie Generale verrichten und kommt ihnen alsdann zu, die Feldwachen auszusetzen, wobei denn zu observiren ist, dass, wenn das Campement vor der Ernte zusammengezogen wird, alsdann bei Setzung der Feldwachen das noch im Felde stehende Getreide allerdings menagiret werden muss; ist aber das Campement nach der Ernte, so müssen die Feldwachen nach allen Regeln des Krieges dergestalt, wie es im Reglement vorgeschrieben ist, ausgesetzet werden, zu sagen, dass vor allen Dingen das Lager gut besetzet werde, auch dass die Posten verdeckt stehen, die Vedettes aber auf den Höhen. In Formirung der Linie bei den General-Revues müssen die Generale eben dasselbige observiren, als wenn wirklich gegen den Feind aufmarschiret würde, so wie Ich es gleich mit mehrerm expliciren werde.
<183>WAS DIE GENERAL-MAJORS VON DER CAVALLERIE IM FELDE ZU THUN HABEN.
Sobald als wie die Armee zusammengezogen wird und en rang de banniere183-a campiret, so werden die Regimenter in Brigaden eingetheilet. Ein jeder General-Major, welchem eine Brigade übergeben wird, muss solche so als wie sein eigenes Regiment ansehen, und da ein Rittmeister seinem ihm vorgesetzten Obersten wegen seiner Compagnie allemal responsable sein muss, so bleibet ebenmässig der General-Major wegen seiner Brigade dem Könige responsable, dergestalt, dass er bei sothaner Brigade auf die Ordnung in den Regimentern derselben, auf die Subordination der Officiere und Gemeinen, auf den guten Zustand der Pferde, auf die Observirung der Ordres in allen und jeden Stücken Acht haben muss, exempli gratia, dass die Leute unter Aufsicht gewisser dazu commandirter Officiere ordentlich nach dem Wasser reiten müssen, dass keiner für seinen Kopf fouragiren reiten darf, dass die Wachen ordentlich aufziehen, in Summa, der General-Major von der Brigade muss auf alle und jede Stücke, so der Dienst erfordert, ein sehr wachsames Auge haben und dafür repondiren, dass alles mit Exactitude geschehe.
Es ist ein essentielles Devoir für einen jeden General, welchem eine Brigade, ein separirtes Corps, oder ein Detachement zu commandiren anvertrauet wird, dass er der Desertion vorbeuge; dieses geschiehet nun : 1. wenn man evitiret nahe an einem Walde oder grossen Holze zu campiren, wofern man sonsten nicht wegen der Kriegs-Raison dazu obligiret ist; 2. wenn man die Bursche öfters in ihren Zelten visitiren lässet; 3. dass man Husaren-Patrouillen rund um das Lager gehen lässet; 4. wenn man des Nachts Jäger in das Getreide postiret, auch gegen den Abend die Feldposten von der Ca<184>vallerie doubliren lässet, damit die Chaine von solchen um so viel dichter zusammenkomme; 5. wenn man nicht leidet, dass der Soldat sich debandiret, sondern die Officiere obligiret, dass sie, wenn Stroh oder Wasser geholet wird, ihre Leute allemal in Reihen und Gliedern führen müssen; 6. wenn das Marodiren sehr einstlich bestrafet wird, als welches die Quelle von den grössesten Desordres ist; 7. wenn an den Marschtagen die Wachen in den Dörfern nicht eher zurückgezogen werden, bis das Corps sich schon völlig formiret hat; 8. wenn man des Nachts nicht marschiret, es sei denn, dass eine importante Ursache solches erfordere; 9. wenn rigoureux verboten wird, dass bei Marschtagen kein Soldat sein Peloton verlassen darf; 10. dass man Husaren-Patrouillen seitwärts gehen lässet, wenn die Infanterie durch ein Holz passiret; 11. dass, wenn Défilés zu passiren sind, man am Ein- und Ausgang der Défilés Officiere placiret, welche die Truppen, sowie sie nur aus dem Défilé heraus sind, gleich wieder formiren müssen; 12. dass, wenn man sich obligiret siehet mit den Truppen ein Mouvement rückwärts zu machen, man ihnen solches entweder sorgfältig cachiret, oder es doch mit einem solchen Prätexte bekleidet, welcher den Soldaten Plaisir machet; 13. wenn man jederzeit aufmerksam ist, damit es den Truppen an keinem Nöthigen fehle, es sei an Brod, Fleisch, Brandwein, Stroh oder dergleichen mehr; 14. dass, wenn bei einem Regimente oder bei einer Compagnie die Desertion besonders einreissen will, man sogleich die Ursachen davon examiniret, um zu wissen, ob der Soldat seine Löhnung und andere ihm ausgemachte Douceurs richtig bekommet , oder ob etwa sein Capitain darunter Malversationes begehet.
Auf Märschen muss der General seine unterhabenden Officiere wohl anhalten, dass dieselben bei Passirung von holen Wiegen, Défilés, absonderlich wenn durch Wälder marschiret wird, keinen Kerl aus den Zügen und Gliedern abstreifen lassen, auch dass die Escadrons und die Regimenter ordentlich und wie eine Kette an einander<185> zusammenhangen. Erlaubet es das Terrain, dass die Regimenter und Escadrons mit Zügen marschiren können, so müssen jederzeit die Züge ihre Distances so halten, damit sie sich allemal schwenken können; die Unter-Officiere müssen nach den Officieren, welche die Züge führen, sehen, damit solche nicht zu weit zurück, aber auch nicht zu dicht auf selbige zureiten; feiner, dass von den Rittmeistern oder Commandeurs der Escadrons einer gegen die Mitte reite, hergegen, dass die Commandeurs der Regimenter sich allerwegen, wo sie nöthig sind, finden lassen, die Generale aber an solchen Orten, von dar sie ihre Brigaden übersehen können. Wenn Défilés zu passiren sind, so bleiben die Obersten und die Commandeurs der Escadrons bei dem Défilé halten, und zwar die Commandeurs der Escadrons, bis ihre Escadron das Défilé durchpassiret ist, die Obersten aber, bis ihr Regiment das Défilé passiret hat, und die Generale, bis ihre Brigade durch ist; sollte die Tête zu geschwinde oder zu langsam marschiren, so muss der General dahin schicken und davon avertiren lassen.
Wenn die Armee in das Lager rückt, so setzet der General-Major du jour die Feldwachen aus. Bei den Feldwachen ist zu observiren, dass man des Tages wenig Vedettes aussetzet, solche aber gut postiret, denn den Tag über können wenig Leute so gut wie viele avertiren, wenn sie sonst nur gut postiret sind; des Nachts aber müssen mehr Posten ausgesetzet werden, um die Desertion um so mehr zu verhüten, oder auch zu präcaviren, dass sich kein Spion in das Lager schleichen kann. Was die andern Generale betrifft, so müssen selbige, dafern es nur noch etwas Tag ist, sogleich vor- und seitwärts des Lagers reiten, um sich sogleich das Terrain bekannt zu machen, so weit als es nur des Feindes leichte Truppen zulassen werden; denn die Kenntniss des Terrains ist eines der Hauptstücke, welche von einem Generale erfordert werden, und die öfters am Tage einer Action die Bataille decidiret.
<186>Wenn die Armee marschiret in der Intention mit dem Feinde zu schlagen, alsdann geschiehet der Marsch beständig mit Zügen, und muss alles dabei sehr genau observiret werden, was deshalb vorhin erinnert worden ist.
Man formiret sich auf dreierlei Art gegen den Feind, nämlich man marschiret
- 1. linienweise rechts ab, oder
- 2. linienweise links ab, oder
- 3. mit Colonnen en front.
Wenn linienweise rechts abmarschiret wird, da wird von dem Chef der Armee die Position gegeben, wornach sich ein jeder Flügel zu aligniren hat, alsdann die Generale, so die Brigaden commandiren, wohl Acht zu geben haben, dass alles exact geschehe. Ich setze den Fall, es sei ein Dorf mit Infanterie besetzet, an welchem der eine Flügel zu stehen kommt, so ist es besser, die Cavallerie lässet das Dorf auf dem rechten Flügel fünfzig Schritt vor sich, bis sie sich formiret hat, alsdann sie vorrücket. Ist eine Höhe vor dem Orte, wo der rechte Flügel ist, so muss der General, der den Flügel Cavallerie commandiret, solche Höhe gewinnen und den Feind zu überflügeln suchen. Ist das erste Treffen nicht stark genug, so nimmt nur gedachter General aus dem zweiten Treffen so viel vor, als wie er nöthig hat. Kann der Flügel Cavallerie sich nicht appuyiren und sind weder Teiche, Moräste, Wässer oder dergleichen, so ihn decken, oder finden sich sonst einige Schwierigkeiten im Terrain, so muss der General-Major vom zweiten Treffen sofort das erste mit zwei oder drei Escadrons überflügeln, die Husaren aber, so im dritten Treffen stehen, müssen dergestalt hinwiederum das zweite Treffen überflügeln.
NB. Dieses muss bei allen Aufmärschen gegen den Feind mit vieler Exactitude beobachtet werden.
Marschiret die Armee linienweise links ab, so ist eben dasselbe<187> dabei zu observiren. Ich setze nur noch hinzu, dass von einer jeden Escadron ein Officier vorjagen muss, um das Terrain zu recognosciren, ob Gräben, Löcher, Brücher, Teiche oder dergleichen vor ihrer Fronte sind, auf dass ein jeder Officier bei Zeiten wisse was er für ein Terrain zur Attaque hat, und dass er seine Leute von allem avertiren könne.
Wenn mit Colonnen gerade gegen den Feind marschiret wird, so müssen 1. die General-Majors auf ihre Distances wohl Acht haben, und die Têten der Colonnen müssen in gerader Linie sein. Wenn mit Escadrons marschiret wird, so ziehet sich die Tête rechts, und alle andere Escadrons, so in das erste Treffen kommen, links, desgleichen die Tête vom zweiten Treffen rechts, die andern Escadrons aber ebenmässig links. Die linken Flügel von einer jeden Escadron müssen wohl zurückgehalten werden, damit sie nicht vor dem rechten Flügel vorbeugen; die Escadrons bleiben eine jede sechs Rotten hinter der Escadron, die ihnen vor ist, damit sie nicht zu zeitig aufmarschiren. Die Generale müssen sowohl nach der Position des rechten als des linken Flügels sehen, damit die Armee kein falsches Alignement bekomme. Wenn in einer Plaine aufmarschiret wird, so müssen die Escadrons, desgleichen die Regimenter des ersten Treffens, ganz enge Distances haben, die aber im zweiten Treffen stehen, geben weite Intervallen. Die Escadrons des zweiten Treffens, welche das erste Treffen überflügeln, können, wenn etwas zu besorgen stehet, auf der Flanke hundert fünfzig Schritt von dem ersten Treffen gezogen werden; das zweite Treffen bleibet nicht weiter als drei hundert Schritt von dem ersten zurück; die Husaren im dritten Treffen bleiben zwei hundert Schritt von dem zweiten zurück und geben ebenmässig grosse Intervallen. Was vorher wegen des Terrains ist erwähnet worden, muss hier gleichergestalt observiret werden, damit sich die Cavallerie aller der Vortheile bediene, welcher dieselbe sich gegen den Feind gebrauchen kann. Bei allen diesen Manœuvres<188> müssen die Generale alerte und agissant sein. In Friedenszeiten werden dieselben Gelegenheit haben, sich bei den General-Revues darin zu üben, und wird der König an denjenigen ein besonderes Wohlgefallen finden, welche sich alle diese Sachen am meisten werden angelegen sein lassen.
WAS BEI DEN BATAILLEN ZU OBSERVIREN.
So viele differente Terrains sich finden, so viele sind auch differente Bataillen; es ist also ohnmöglich voraus zu sagen, was bei einer jeden Bataille vorkommen kann. Ich attachire Mich demnach hierunter nur an die General-Regeln, um solche nebst Meinen Ordres den Generalen zu imprimiren; bei differenten Vorfallenheiten kommt es auf die Habileté und Présence d'esprit eines jeden Generals an.
Bei allen Bataillen im freien Felde muss die Cavallerie gleich auf den Feind losgehen und ihn attaquiren; dieses ist eine Hauptregel und Mein ernstlichster Befehl. Dieserwegen wird eben auf das geschwinde Formiren der Armee so sehr gehalten, damit man immer eher fertig sei wie der Feind und dass man von solchem nicht surpreniret werden könne. Ist unsere Cavallerie formiret und die feindliche sodann noch mit Aufmarschiren beschäftiget, so haben unsere Leute nur halbe Arbeit, wenn sie in solcher Bewegung attaquiren.
Die Attaque von der Cavallerie geschiehet zuerst im Trabe, darnach im Galopp und dann in voller Carriere. Hierbei muss wohl und als eine Sache, die sehr wichtig bei der Attaque ist, observiret werden, dass die ganze Linie mit gesammter Macht dem Feinde auf einmal auf den Hals falle, und nicht truppweise oder ein Regiment nach dem andern. Um solches zu bewerkstelligen, so müssen die Commandeurs der Escadrons zugleich antraben, zugleich in Galopp fallen, auch die ganze Linie zugleich an den Feind heranjagen. Wenn <189>dergestalt die grosse Mauer geschlossen und mit Impetuosität auf einmal an den Feind herankommet, so kann ihr ohnmöglich etwas Widerstand thun. Sollte etwa im ersten Treffen eine Escadron, es sei wegen eines Grabens oder dergleichen, in Confusion gekommen sein, so muss sofort die nächste Escadron vom zweiten Treffen hereinrücken; sollte es auch etwa an einem oder anderem Orte des ersten Treffens schwer halten, so muss das zweite Treffen, sonder Befehl noch Ordre dazu zu erwarten, sogleich secundiren. Wenn die erste Attaque vorbei ist, so muss ein jeder General mit seiner Brigade, auch wohl ein jeder Rittmeister mit seiner Escadron das, was von dem Feinde noch vor ihm hält, attaquiren und wegjagen; die Escadrons sowohl als die Regimenter müssen sich einander getreulichst beistehen und secundiren, bis sie den Feind völlig in die Flucht haben.
Wenn die feindliche Cavallerie bis über das nächste Défilé getrieben worden ist, alsdann gebühret der Cavallerie zwei Sachen zu thun, nämlich, dass etwas von ihr detachiret werden muss, damit die feindliche Cavallerie nicht wieder zurückkommen darf, und dass das Uebrige sodann sich der feindlichen Infanterie in den Rücken setze, um ihr die Retraite abzuschneiden. Will man auch des Feindes Infanterie in die Flanke und in das zweite Treffen fallen, so ist solches sehr gut; nur muss alsdann ein Officier nach unserer Infanterie geschicket werden, damit solche davon avertiret werde und nicht auf die Infanterie vom Feinde schiesse, wenn unsere Cavallerie solche attaquiren will, als wodurch unsere Cavallerie sonst leicht in Confusion gebracht werden könnte.
Wenn man eine Bataille in bergigen und difficilen Gegenden hat. so ist es nicht möglich, dass die grosse Attaque zugleich geschehen kann, sondern es muss alsdann ein jeder General das Beste bei seiner Brigade thun, denn das Terrain ist an solchen Orten sehr unterschiedlich, und wenn da nicht ein jeder General sein Terrain zu judiciren und von der geringsten Gelegenheit, welche sich äussert, zu<190> profitiren weiss, so kann es nicht gut gehen. Wo Gräben sind, da schreiet der Commandeur der Escadron : Graben! Alsdann setzet das erste Glied herüber, das zweite und dritte Glied öffnen sich und setzen geöffnet herüber, schliessen aber sodann gleich wieder auf das erste Glied; alsdann die Attaque prosequiret wird.
Bei dergleichen Affairen müssen die Generale sowohl vor- als seitwärts sehen, um ihre Nachbaren bei Zeiten zu secundiren, jedoch müssen sie den Feind so scharf und so frisch attaquiren, als es nur immer möglich ist. Attaquiren sie stark und geschlossen, so können sich die Escadrons nicht meliren und ist also zu vermuthen, dass der Feind sonder grossen Widerstand zum Weichen gezwungen werden wird; attaquiren sie aber nicht recht geschlossen, so können sich die Escadrons meliren, und alsdann decidiret der gemeine Mann die Sache. Weil dieses aber journalier ist, so müssen die Escadrons so geschlossen attaquiren, als es sich nur immer thun lässet, weshalb das erste Treffen fast ohne Intervallen bleiben muss, damit der Feind von keiner Flanke einer Escadron profitiren möge.
Wenn die ganze feindliche Cavallerie dergestalt weggesprenget ist, alsdann kann an die feindliche Infanterie gedacht werden, auf die Art, wie schon vorhin erwähnet worden ist. Ich erinnere nur dieses noch dabei, dass die Attaque auf die Flanke der beiden feindlichen Treffen die sicherste und kürzeste ist, indem sodann die Linien wie ein Kartenhaus übern Haufen gehen.
Bei gewissen Gelegenheiten, wenn Posten oder retranchirte Oerter attaquiret werden müssen, so kommt die Cavallerie in das zweite oder dritte Treffen; alsdann kann sie nicht eher gebrauchet werden, bis die Infanterie den Posten gewonnen hat. Ist die feindliche Infanterie geschlagen, so pfleget alsdann in solchen Gelegenheiten die feindliche Cavallerie erstere gern bedecken zu wollen, wo wieder unsererseits sodann die Cavallerie durch die Lücken der Infanterie gezogen werden muss. Wenn nun feindliche Cavallerie gegen sie<191> stellet, so müssen sich die Brigaden erst ordentlich formiren, bevor sie darauf losgehen; wäre es aber, wie es auch öfters in Bataillen zu arriviren pfleget, dass die feindliche Infanterie allein da wäre, so kann die Cavallerie selbige ohne alle Complimente attaquiren, so wie das Baireuthsche Regiment bei Hohenfriedeberg davon ein Exempel gegeben hat.191-a Die Attaquen von der Cavallerie sind bei dergleichen Gelegenheiten ganz sicher; wenn die feindliche Infanterie zu kräuseln anfängt, alsdann darf die Cavallerie nur gerade darauf zu jagen, sich so viel wie möglich ausbreiten und die Tête der Flüchtlinge gewinnen, wodurch sodann alles, was zwischen unserer Infanterie und Cavallerie sich befindet, gewiss unser ist.
Die Cavallerie muss niemals zu nahe an grosse Wälder verfolgen, auch nicht über Défilés gehen, wohl aber bis ganz dicht an das Défilé poussiren.
VOM FOURAGIREN.
Die Fouragirungen geschehen entweder um grüne oder um trockene Fourage zu bekommen. Bei den Fouragirungen von grüner Fourage müssen Escortes von Cavallerie und von Infanterie gegeben werden. Geschiehet solches in der Plaine, so marschiret die Cavallerie zuerst, alsdann ein Theil von der Infanterie, darauf die Fourageurs und dann die Arrieregarde; geschiehet die Fouragirung aber wo Berge, Wälder und Défilés zu passiren sind, so muss die Infanterie die Tête von der Bedeckung der Fourageurs machen und die Cavallerie bei der Arrieregarde sein.
Wenn das Feld ausgesehen ist, wo fouragirt werden soll, so werden die Posten rings herum ausgestellet, und müssen zwischen zwei oder drei Escadrons von allen Seiten herum Bataillons postiret werden, wo etwas von dem Feinde zu besorgen ist; die Escadrons müs<192>sen jedoch ein solches Terrain haben, damit sie den Feind attaquiren können und woselbst keine Gräben vor ihnen sind. Wenn es die Gelegenheit zulässet, so kann man die Infanterie entweder in hole Wege legen, oder hinter Zäune verdecken; überdem muss jederzeit ein Bataillon und etwas Cavallerie zur Reserve in der Mitte der Fourage bleiben, welche Reserve man an denjenigen Orten gebrauchen kann, wo etwa der Feind am stärksten angreifen möchte. Wenn auf so viel Tage Fourage gebunden ist, als fouragiret werden soll, so gehen die Fourageurs nach dem Lager und die Escorte bedeckt solche, wie oben schon gesaget worden.
Wenn trockene Fourage aus den Dörfern fouragiret werden soll, so ist alsdann die Cavallerie-Escorte nur dazu, um die Fourageurs auf dem Wege zu bedecken. Dasjenige Dorf, so fouragirt werden soll, muss mit Infanterie besetzet werden, die Husaren aber müssen rings um die Gegend patrouilliren. Wo etwa eine Anhöhe oder ein Ort ist, der solches Dorf decket, nämlich auf beiden Flügeln und gegen die Seite, woselbst sich der Feind sehen lässet, da setzet man die Cavallerie hin; wobei jedennoch eine Reserve Cavallerie und Infanterie gemachet werden muss, um den Feind, der etwa an einem oder dem andern Orte scharf attaquiren möchte, damit abzuweisen. Nahe an Wäldern muss keine Cavallerie postiret werden, denn sonsten die feindliche Infanterie sich in solche Wälder ziehen und aus solchen auf die Cavallerie schiessen kann, ohne dass diese sich zu wehren im Stande ist. Sind es aber helle Wälder, so darf sich die Cavallerie davor nicht scheuen, denn sie kann durch solche, obschon etwas geöffnet, attaquiren. Sind mehrere Dörfer zu fouragiren, so observiret man dasselbe, und bei dem Rückmarsche decidiret das Terrain, wie schon vorhin gesaget worden ist, ob Cavallerie oder Infanterie die Retraite schliessen muss. Bei Fouragirungen kann die Cavallerie dann und wann rottenweise gegen die Husaren ausfallen und feuern lassen.
<193>VON DEN DETACHEMENTS.
Ein General von der Cavallerie, der ein Detachement commandiren will, muss nicht allein den Dienst der Cavallerie, sondern auch den von der Infanterie verstehen, und vice versa.
Es werden dannenhero diejenigen Generale sich bei Mir am meisten recommandiren, welche sich auf den einen Dienst sowohl, als auf den andern appliciren. Es werden besondere Qualitäten von demjenigen erfordert, welcher das Commando über ein Detachement führen will; ein solcher General muss
1. sich aller Nahrungssorgen wegen seines unterhabenden Detachements annehmen, sie mögen Namen haben wie sie wollen, und seine Anstalten so gut machen, dass seinem Corps nichts, was nur möglich ist, abgehe. Das Corps, es mag nun Infanterie oder Cavallerie sein, ist dem Generale so aufgetragen, als wie sein eigenes Regiment, folglich ist er für dessen Conservation, guten Stand, Ordnung und Nachlebung der Ordres schlechterdings eben so responsable, als wie er solches für sein eigenes Regiment sein muss; derowegen er sich gegen die Officiere die Auctorität, so ihm zukommt, geben und dahin sehen muss, dass alles was die gute Ordnung erfordert, mit der äussersten Accuratesse beobachtet werden müsse, dass die Pferde von der Cavallerie in gutem Stande seien und dass die Infanterie nicht verloddern müsse, dass das Corps gut genähret werde, dass keine Desertion einreisse und in Summa, dass alles und jedes observiret werde, was das Reglement und des Königs Ordres mit sich bringen.
Die Connaissance vom Lande ist der zweite Artikel, welchen ein solcher General wohl inne haben muss, und ist dieser Artikel ihm eben so important als die vorgemeldeten Qualitäten, denn die mehresten Detachements geschehen entweder um Convois zu decken, <194>oder aber dem Feinde in seinen Mouvements, Convois und Fouragirungen hinderlich zu sein. Die vornehmsten Regeln bei Detachements sind, sich mit avantageusen Lägern zu versehen, damit, wenn auch etwas Starkes vom Feinde auf das Detachement käme, solches davon nichts zu befürchten habe. Es ist demnach bei Detachements vornehmlich auf vortheilhafte Läger zu sehen und eine solche avantageuse Position zu nehmen, auf dass man von einem starken Feinde weder von der Fronte, noch in den Flanken etwas zu besorgen habe. Imgleichen muss auch gegen Husaren und Panduren der Rücken gedeckt sein, jedoch so, dass man allemal aus dem Lager frei und sicher zur Haupt-Armee, oder auch zu der festen Stadt, aus welcher man detachiret ist, kommen könne. Feste Läger sind diejenigen, wenn man nämlich starke Défilés vor sich hat, oder dass man auf steilen Bergen campiret, oder hinter Flüssen stehet, wo der Feind sonder Brücken nicht herüber kommen kann. Wenn man nur kleine Bäche oder kleine Wässer vor sich hat, so muss man solche oberwärts194-a stauen lassen, damit selbige anlaufen und eine Art von Inondation machen. Wo Gues oder Oerter sind, da man durchreiten kann, da schmeisset man grosse Bäume mit ihren Aesten hinein, um das Durchkommen zu verhindern. Wenn man die Flanken mit nichts decken kann, so lässet man Redouten aufwerfen, und zwar auf zwei oder mehrere Grenadier-Compagnien, nachdem nämlich das Corps stark ist. Bleibet man in dem Lager stehen, so pallisadiret man die Redouten und lässet en quinconce Wolfsgruben vor den Gräben machen.
NB. Das Lager, welches man nimmt, muss jederzeit zwei hundert Schritt, auch wohl mehr, hinter dem Posten sein, wo man sich vorgenommen hat sich zu stellen, wenn der Feind ohnvermuthet kommen sollte.
Uebrigens muss ein General, der ein solches Corps commandiret, sich drei oder vier starke Läger ausgesehen haben, damit, wenn er<195> etwa das eine verlassen müsste, er jederzeit schon zum voraus andere wisse, wohin er seine Retraite nehmen kann.
Die Detachements geschehen:
1. Um Convois zu decken. Bei dergleichen Detachements muss man dem Convoi, wenn solches ankommen will, entgegen schicken, insonderheit aber muss man durch die Husaren fleissig patrouilliren lassen, um Nachricht zu bekommen, ob der Feind etwas darauf intendiren möchte. Wo Plaine ist, da schicket man den Convois viele Cavallerie entgegen; sind aber Défilés, so muss man keine Cavallerie, sondern vielmehr Infanterie schicken. Bekommt ein detachirtes Corps Nachricht, dass sich ein feindliches Corps zu sehr nähert, so muss man es recognosciren lassen, darauf des Nachts marschiren und solches bei Anbruch des Tages überfallen; denn es ist allemal eine Hauptregel, dass, wenn man dem Feinde nichts zu thun machet, so machet er einem gewiss alle Hände voll zu thun, wird er aber oft beunruhiget, so denket er an sich, verfällt auf die Defensive und lässet also den andern zufrieden. Es ist hierbei aber nöthig, dass man zuvor wohl informiret sei, mit wie viel Leuten man zu thun haben werde, auch, ob der Feind nicht noch eine Reserve hat, die ihm zum Succurs kommen kann; dass also dergleichen Expeditiones wohl überleget werden müssen.
2. Detachiret man seitwärts der feindlichen Armee, um selbiger in ihre Convois zu fallen, oder auch um ihr das Fouragiren schwer zu machen. Bei solcher Commission muss man fast gar keine Bagage mit sich nehmen; dabei müssen die Husaren gut patrouilliren, um Nachricht vom Feinde zu bringen. Wenn nun ein Coup zu machen ist, so muss das Défilé, durch welches das Corps Husaren oder Cavallerie den Feind attaquiren soll, beständig mit Infanterie besetzet sein, damit ersteres sicher wieder zurückkommen könne.
Dasjenige Corps, welches von dem Detachement detachiret wird, muss jederzeit zwei Wege haben, um wieder zurückkommen zu<196> können. Es ist auch nöthig, dass, wenn man dergleichen Project hat, solches auf das äusserste verschwiegen gehalten werde, damit der Feind nichts davon zu erfahren bekommen könne. Die Partien, welche was Gutes ausrichten wollen, müssen des Nachts ausgehen und frühe gegen den Tag ihren Coup machen, auch sodann gleich wiederum zurückeilen.
Ist man gewiss, dass ein starkes feindliches Corps auf das Detachement zukommet, welches dasselbe von dem grossen Corps d'armée, oder aber von der Festung, woher es gekommen ist, abschneiden kann, so muss das Detachement des Nachts zurückmarschiren. Es müssen deshalb die Generale sich alle Wege und Situationes wohl bekannt machen, damit sie überall durchzukommen wissen. Demjenigen Officier, welcher nicht das Terrain kennet, noch von einer Anhöhe, von holen Wegen, von Morästen und von Wäldern zu profitiren weiss, demselben kann niemals ein detachirtes Corps anvertrauet werden. Ueberhaupt, da das detachirte Corps eben so wie des Generals sein eigenes Regiment anzusehen ist, so muss derselbe auch auf selbige Art dafür sorgen.
Bei allen dergleichen Expeditionen und überhaupt bei allem was die Kriegs-Operationes angehet, wird das Secret und die Verschwiegenheit auf das alleräusserste recommandiret, denn wenn der Feind von demjenigen Nachricht bekommen sollte, was man auf ihn intendiret, so muss der Coup ganz gewiss fehlschlagen; überhaupt aber wäre es sehr schlecht und verächtlich, wenn es unter Meinen Generalen dergleichen Personen geben sollte, die nicht mehr als Weiber schweigen könnten.
Uebrigens recommandire Ich den Generalen vor allen Dingen, dass sie jederzeit die Infanterie sowohl als die Cavallerie so gebrauchen sollen, wie es ihr Dienst ist gebrauchet zu werden; ferner, dass, wenn Marches geschehen, Arrieregarden gemachet, Escorten und Partien geschicket werden, sie alsdann die Cavallerie allemal so stel<197>len sollen, dass dieselbe Terrain hat, ihre Attaques zu machen; die Infanterie hergegen kann gebrauchet werden wie man will, nur verbiete Ich auf das allerernstlichste, dass solche niemals in Häuser gesteckt werde, als woraus nichts anders wie Unglück erfolgen kann. Dieselbe hinter Zäune zu legen, solches gehet an; doch muss man alsdann solche Wege machen, damit es hinten offen sei und dass man ihr leicht Succurs schicken könne. Im Uebrigen ist das Genie von unsern Soldaten zu attaquiren, es ist solches auch schon ganz recht; sollte es aber nicht möglich sein zu attaquiren und hätte man von einer grössern Uebermacht des Feindes was zu besorgen, so ist es besser, dass man sich bei Zeiten ab- und zurückziehe.
3. Von Detachements auf Postirungen. Die Postirungen werden des Winters gegen den Feind gemachet, und der General, so dazu commandiret, muss immer mit einem Corps, welches zugleich zur Reserve dienet, etwas hinter seinem avancirten Posten liegen, damit er überall im Stande sei sowohl seine Ordres zu geben, als auch auf den Fall, dass einer seiner Vorposten attaquiret wird, solchen sogleich mit seiner Reserve secundiren zu können. Die Husaren muss er zu accuratem Patrouilliren anhalten und die Officiere, so sich darunter negligiren, nach der grössesten Rigueur bestrafen. Er muss ferner in seiner Brigade beständig daraufsehen, dass den gegebenen Ordres stricte nachgelebet werden müsse.
Bei den Husaren-Patrouillen ist zu observiren, dass wo guéable Wässer sind, alsdann die Husaren dicht an dem Ufer oft und von Viertelstunde zu Viertelstunde patrouilliren müssen. Diese Patrouillen dürfen nicht stark sein, indem sie nur patrouilliren um den Feind zu observiren und gar nicht um sich zu schlagen.
Die Generale müssen im Felde sowohl, als bei allen andern Gelegenheiten daraufhalten und ein wachsames Auge haben, dass nicht so viele Montirungs-Stücke liederlicherweise verquistet werden und verloren gehen. Nach der Erfahrung, so Ich von den vorigen Zeiten<198> gehabt habe, ist es schändlich gewesen zu sehen. Was für eine Menge von Sätteln, Halftern, Pistolen und Schabracken verloren gegangen sind. Wenn Meine Generale von der Cavallerie darauf nur einige Attention gehabt hätten, so würden sie selbst gefunden haben, dass es eine wahre Unmöglichkeit, so viel von dergleichen Sachen wiederum anzuschaffen, als davon mehrentheils leichtsinnigerweise verloren gegangen ist; dahero Ich ihnen mehrere Attention darauf zu haben, als bisher geschehen ist, bestens recommandire.
Uebrigens ist Meine Methode, den Cuirassieren, so viel nur immer möglich ist, des Winters Ruhe zu geben, weil alsdann die Pferde gut ausgefüttert, die jungen Leute und Recruten aber, wie auch die jungen Pferde, gut dressiret werden müssen.
Alle Berichte, so von einem Generale an den König oder an den Chef der Armee gehen, müssen mit Fundament und mit Vorsichtigkeit abgefasset sein, damit ein General nicht solche ohnzuverlässige Rapporte erstatte, als zum öftern die Husaren thun. Alles was passiret und was sie gehöret und in Erfahrung gebracht haben, können sie als Zeitungen schreiben, jedennoch aber müssen sie am Ende des Berichtes ihr Raisonnement und ihre Meinung darüber beifügen, was ihnen nämlich davon wahrscheinlich vorkommet, oder aber was ihnen ihre Spione lügenhaftes berichtet haben möchten; insbesondere müssen sie attent sein zu erfahren, wo die grossen Magasins des Feindes errichtet werden, indem man daraus am füglichsten dessen Desseins errathen kann.
Wenn die Armee im Frühjahr in das Feld rücket, so werden sich diejenigen Generale sehr bei Mir recommandiren, die ihre Brigaden oder Detachements in gutem Stande und Ordnung vorführen und die allen gegebenen Ordres am besten werden nachgelebet haben.
Potsdam, den 14. August 1748.
(L. S.)Fch.
<199>XIX. INSTRUCTION FÜR DEN OBERSTEN LATTORFF, ALS COMMANDANTEN IN COSEL.[Titelblatt]
<200><201>INSTRUCTION FÜR DEN OBERSTEN LATTORFF, ALS COMMANDANTEN IN COSEL.
Diese Instruction berühret zwei Hauptpuncte : erstlich was der Commandant zu observiren hat bei einem feindlichen Anfalle in Schlesien, und zweitens bei einer wirklichen Belagerung.
Wenn es Krieg wird, so bestehet die ordentliche Garnison von der Stadt in dem Bosseschen Regimente, die nach den Umständen mit einem Grenadier-Bataillon kann verstärket werden. In Zeiten vom Krieg muss etwas Husaren in die Festung geschmissen werden. Sind die Umstände so, dass die Armee nicht Ober-Schlesien decken kann und dass sich also die Festung allein halten muss, so muss der Commandant sogleich alle Lebensmittel von den nächsten Dörfern beitreiben lassen, als Vieh, Speck, Malz, Getreide, Hafer, wofür er den Bauern Quittungen giebt, die statt Contribution von den Kammern sollen angenommen werden. Den Bürgern wird imgleichen angesagt, dass sie sich für sechs Monate verprovidiren sollen. Er muss ausrechnen, wie viel Menschen und Soldaten in der Stadt sind, um dass er für solche alle seinen Vorrath auf sechs Monate kriegt, und<202> muss lieber auf längere als wenigere Zeit rechnen. Das Salz kann er aus dem nächstbelegenen Salz-Magazine kriegen.
Wenn er die Stadt dermassen mit allem behörigen Vorrathe besorget hat, so müssen alle Anstalten vorgekehret werden, dass er gegen eine Surprise sicher ist; die bestehen in folgenden Puncten : 1. müssen die Wachen alle alerte sein und die Ronden und Patrouillen ordentlich und ohne Negligence verrichtet werden; 2. müssen niemalen die Thore geöffnet werden, bevor nicht eine Patrouille zu Pferde vor allen Thoren und um die Festung herum recognosciret hat, sowohl diesseits, als jenseits der Oder. Die Redoute muss mit einem Lieutenant und sechzig Mann besetzet sein; in jeder Caponniere muss ein Unter-Officier und zwölf Mann Wache halten; die Kanonen müssen hauptsächlich auf den Werken der Ober- und Unter-Oder aufgefahren werden; die Pallisaden um den bedeckten Weg an der Ober- und Unter-Oder und Tête de pont gesetzt werden; es müssen Prahme gemacht werden, um die Wachen nach dem bedeckten Wege überzuschiffen. Wenn Markttage sind, so müssen die Wachen an den Thoren und Hauptwache verdoppelt werden, die Wagen und Marktleute müssen einzeln einpassiren und vorhero an den Thoren wohl examiniret werden, um dass keine Leute mit Gewehr, noch verkleidete Soldaten sich in die Stadt einschleichen, und müssen vor nächtlicher Weile die Marktleute alle wieder aus der Stadt geschafft werden. Auf die Einwohner, sonderlich Pfaffen, muss der Commandant ein wachsames Auge haben, dass sie nicht spioniren und mit dem Feinde correspondiren, und derowegen alle Leute, die aus den Thoren gehen, genau examiniren lassen, um dass keine Boten mit Briefen herauskommen mögen. Wofern sich leichte Truppen vom Feinde nahe bei der Festung sehen lassen, so muss er sich in Respect setzen und sie, wenn derer wenige sind, von seinen Husaren wegjagen lassen. Kann er durch die Schulzen aus der Nachbarschaft erfahren, dass etwa kleine Commando's vom Feinde sich<203> in der Nachbarschaft hallen, so muss er solche nächtlicher Weile überfallen lassen, die Husaren mit etwas Infanterie souteniren, um ihnen bei Défilés den Rücken frei zu halten, und den Commando's, so er ausschicket, immer zwei Wege anzeigen, um den einen hin, den andern zurück zu kommen, und um dieses desto besser ins Werk zu richten, so muss er eine Meile und mehr in die Runde sich die Gegenden wohl bekannt machen, auch Officiere vom Regiment mitnehmen, dass sie sich alle Wege und Stege wohl notiren.
Dieses sind ohngefähr die Hauptpuncte, welche wegen eines vorkommenden Krieges zu observiren sind; imgleichen dem commandirenden Generale, so viel es sich thun lässet, von des Feindes Mouvements und von dem Zustande der Festung alle acht Tage seinen Bericht abzustatten; damit aber der Bericht dem Feinde nicht nützen könnte wenn er in dessen Hände käme, so muss solches in Chiffre geschehen, welchen er gleich fordern muss und den Ich ihm schicken werde.
Bei einer Blockade ist weiteres auch nichts zu observiren, als dass er einen Officier über die Lebensmittel setzen muss, solche zu repartiren, und sich alle Tage einen Zettel davon muss geben lassen und wohl Acht haben, dass sie gut menagiret werden. Kanonen müssen nicht nach einzelnen Leuten schiessen, sondern kleines Gewehr und Wall-Musketen sind dazu gut genug; es muss nur nicht gelitten werden, dass keiner vom Feinde der Festung zu nahe komme, um solche zu recognosciren. Siehet der Commandant nichts als Husaren und Panduren, so kann er gewiss sein, dass er nicht in Form wird attaquiret werden; siehet er aber Infanterie und Grenadiere, so ist es auf den Ernst angesehen. Wegen der Belagerung, so ist die erste Disposition, die das Innerliche der Festung angehet; dar muss die Garnison in drei Theile eingetheilet werden, um dass eines auf der Wache ist, das zweite ruhet aus, das dritte ist des Nachts auf dem Piquet oder hilft die Kanonen auf die Werke bringen und die<204> Werke, so beschädiget sind, repariren. Alles was Schmiede sind müssen angehalten werden Affuten zu repariren, Waffenschmiede die Gewehre zu repariren; die Bürger müssen mithelfen Faschinen machen, Schanzkörbe machen und den bedeckten Weg mit Schanzkörben zu besetzen; Faschinen müssen in der Menge und kleine Schanzkörbe in Vorrath gemacht werden. Bürgerweiber müssen Charpie machen und Bandagen um die Blessirten zu verbinden; auch können sie mit die Blessirten warten. Alle Arbeit, so nicht unter dem Feuer vom Feinde gemacht wird, müssen die Bürger mitthun; damit schonet der Commandant seine Garnison. Er muss imgleichen die Bürger gebrauchen um Feuer zu löschen, wenn solches durch Bomben in der Stadt auskäme; er muss im bedeckten Wege von Gegend zu Gegend kleine Pulver-Magazine in der Erde machen lassen, um das Pulver bei der Hand zu haben, aber nicht stärker ein jedes als zwanzig Centner. Die Bursche, die von der Wache kommen, können ihre Betten in den Casematten haben, wo sie geruhig schlafen können und nichts zu besorgen haben; in den Casernen wären sie vor Bomben nicht sicher.
Was nun die Defension der Werke angehet, so ist das erste zu observiren, wo der Feind die Tranchée öffnen wird. Dieses kann nicht anders als nach dem Ratiborer Thore oder auf der Seite sein, wo der General Nassau die Stadt belagert hat.204-a Um dass der Commandant sich nicht die Ouvertüren der Tranchée surpreniren lässet, muss er des Nachts vor jeder Seite einen Officier und dreissig Mann ohngefähr hundert Schritt vor dem bedeckten Wege heraushaben und kleine Patrouillen Cavallerie von drei Mann zwei hundert Schritt weiter vorschicken; sowie die Lärm hören, müssen die Husaren heranreiten und schiessen, da wird der Feind bald antworten, so ist er entdecket. Alsdann ziehet der Commandant seine Detachements<205> zurück, und muss er auf der Seite, wo der Feind die Tranchée öffnet, welches ohngefähr acht hundert Schritt von dem bedeckten Wege zu sein pfleget, in dem bedeckten Wege drei- oder sechspfündige Kanonen auffahren lassen und aus solchen mit Kugeln auf den Feind feuern, auch aus Doppelhaken nach ihm schiessen lassen, ungleichen Pechkränze weit von dem Glacis werfen lassen, um dass er sehen kann, wo der Feind ist und dass man desto mehr und besser auf ihn schiessen kann. Wenn sich der Feind also declariret hat, so muss er seine Defension auf der Seite darnach einrichten, dergestalt, dass er das Polygon, so attaquiret wird, mit Kanonen besetzet und den bedeckten Weg einen Mann hoch besetzet. Das Kanonenfeuer muss des Tages pur auf den Ort gerichtet sein, wo der Feind seine Batterien machet, um dass die ruiniret werden ehe er sie fertig kriegt und die Arbeit von neuem wieder muss angefangen werden. NB. Zu den eisernen Kanonen müssen die Cartouchen von Parchemin gemachet werden. Die Nacht darauf muss wieder mit Doppelhaken und kleinen Kanonen nach des Feindes Arbeitern gefeuert werden, und einige Kanonen müssen des Tages so gerichtet werden nach des Feindes Batterie, dass sie des Nachts noch darnach schiessen können. Wenn der Feind so nahe ist, dass er an die zweite Parallele kommt, welches ohngefähr fünf hundert Schritt von dem bedeckten Wege zu sein pfleget, so muss der Commandant kleine Ausfälle thun, von einem Fähnrich und zwanzig Mann, und lassen solche zu unterschiedenen Malen des Nachts ausfallen und auf des Feindes Arbeiter ein paarmal zufeuern und sich dann gleich wieder in die Festung hereinziehen. Wenn er das des Nachts zu unterschiedenen Malen thut, so wird er damit des Feindes Arbeiter dermassen stören, dass nichts die Nacht geschehen wird, und er muss auf nichts bedacht sein, als Zeit zu gewinnen. Wenn solche Ausfälle geschehen, muss der bedeckte Weg wohl besetzet sein; die den Ausfall thun, werden avertiret an welchem Orte sie wieder in den bedeckten Weg herein<206> sollen, und gelüstete es den Feind sie zu verfolgen, so muss ihm ein starkes Feuer von kleinem Gewehr und von Kanonen, mit Kartätschen geladen, entgegen gegeben werden. Mit kleinen Sortien gewinnt der Commandant mehr als mit grossen, er störet den Feind und kann nicht viel dabei verlieren: wenn er aber grosse Ausfälle thun wollte und solche misslingen, so würde er so schwach werden, dass er seine Festung nicht bis zuletzt würde vertheidigen können. Mit dergleichen kleinen Ausfällen und beständigem Feuern der groben Kanonen nach den Batterien muss continuiret werden, bis der Feind seine dritte Parallele gemacht hat. Alsdann vermuthlich wird der Feind die Tête de pont attaquiren, um dass er nachdem eine Batterie jenseits der Oder machen kann, um das attaquirte Polygon von da mit zu beschiessen. Alsdann muss die Tête de pont auf gleiche Art wie die grosse Attaque defendiret werden, nur mit wenigeren Kanonen und Leuten. NB. Wenn die dritte Parallele gemachet ist, so muss er des Tages und Nachts mit den Dreipfündern aus dem kleinen Chemin couvert nach der Parallele, und nach den Sappen mit Kartätschen feuern lassen und mit kleinem Gewehr desgleichen, bis die Sappen gegen den Chemin couvert kommen, alsdann kann er seine Minen gebrauchen, und muss er sehen, wenn ohngefähr der Feind mit seiner Arbeit darauf kommt, dass er sie alsdann springen lässet. NB. Den nächsten Ort vom bedeckten Wege an der Mine ziehet man seine Leute zurück, wenn die Mine soll gesprenget werden, und lässet sie den bedeckten Weg besetzen, sowie sie ihren Effect gethan hat. Wenn endlich der Feind so weit kommt, dass er den Chemin couvert couronniret und Cavaliers auf die Capitalen anfängt zu bauen, so müssen Soldat und Kanonen aus dem bedeckten Wege gezogen werden. Alsdann muss er ein präparirtes Feuer machen; doch können die Lunetten und Caponnieren noch besetzet bleiben. Das präparirte Feuer bestehet hierin, dass er das Ravelin stark mit Infanterie besetzet, zwei Mann hoch, und wie sich<207> der Feind Meister machet vom bedeckten Wege, dass er daraus stark auf ihn feuern lässet, die Kanonen des Hauptwalles gleichmässig, und dann kriegt er dazu das Feuer aus der Caponniere und Lunette in die Flanke, welches ihn sehr incommodiren muss. Ausfälle kann er nicht thun um den bedeckten Weg wieder einzunehmen, wegen des Wassergrabens. Dann muss bei Nacht die Caponniere geräumet werden, wenn man siehet, dass sie nicht weiter haltbar ist; mit Stein-Mortieren wird aus der Stadt nach dem bedeckten Wege die Nacht geworfen, und der Feind arbeitet, um die Batterie nach dem Ravelin und den beiden Hauptfacen des Corps de la place zu machen; da müssen die Kanoniere vom Hauptwalle und das kleine Gewehr aus dem Ravelin alles anwenden um die Arbeit ihm schwer zu machen. Wenn die Batterien des Feindes anfangen zu gehen, so wird viel Geschütz in der Stadt ruiniret werden, und muss der Commandant brav arbeiten lassen, dass er wieder Affuten machen lässet und des Nachts wieder Kanonen auf den Wall aufbringet und frische Schiessscharten einschneidet. Dann wird der Feind anfangen seine Gallerie über den Hauptgraben zu machen; die kann der Commandant mit beständigem Feuer aus den Collateral-Werken aufhalten, auch des Nachts Prahme, die blindiret sind aufs Feindes Seite, mit Mannschaft auf die Gallerie schicken, die auf die Arbeiter feuern, und mit Haken und andern Instrumenten die Gallerie verderben, auch Pech und combustible Materien darauf schmeissen, um die Faschinen damit zu verbrennen, auf dass der Feind gezwungen wird die Arbeit von vorn anzufangen. Wenn die Gallerie auf dem Ravelin fertig ist, so muss der Commandant sein präparirtes Feuer im Abschnitt vom Ravelin fertig haben, die Leute aus dem Werke, das da wird gestürmet werden, zurückziehen und aus dem Abschnitte und vom Wall stark auf die Stürmer feuern lassen. Ist seine Garnison noch stark, so kann er aus dem Abschnitte eine Sortie von beiden Seiten thun und schmeissen den Feind aus dem Werke heraus; er muss sich aber<208> nicht zu sehr opiniatriren das Vordertheil des Ravelins zu behaupten. Wenn das der Feind eingenommen hat und etabliret sich darauf, so bauet er seine Batterien, um auf den Abschnitt zu feuern. Die währen208-a continuiret der Commandant, wie vorhero ist gesaget worden, bis er siehet, dass die Bresche beinahe fertig ist; dann ziehet er des Nachts seine Leute aus dem Wege zurück und retiriret sie in den Wall, lässet nur einzelne Leute, die auf den Feind Granaten werfen, auf dem Corps de la place. Macht er dann von neuem sein präparirtes Feuer nach dem Ravelin zu und, sowie es der Feind stürmet, so lässet er mit kleinem Gewehr, mit Kanonen, mit Kartätschen geladen, darnach schiessen und mit Bomben darnach werfen. Wenn dann der Feind sich endlich hierauf etabliret hat und seine Gallerie nach dem Hauptwalle beinahe fertig hat, so muss der Commandant seine ganze Garnison in den innern Abschnitt ziehen und den stark mit Kanonen und Infanterie-Feuer besetzen, auf dass, wenn der Feind den Wall stürmet, er ihm noch ein präparirtes Feuer aus dem Abschnitte geben kann. Wenn der Sturm vorbei ist und der Commandant hat keine Hoffnung zum Succurs, so muss er sich ergeben und die beste Capitulation mit Honneurs vom Feinde zu bekommen suchen; dabei, nicht zu vergessen, muss er stipuliren den Abzug und den nächsten Weg nach Brieg oder Neisse zu marschiren. Hat er aber Succurs zu hoffen, so muss er alle Extremitäten erwarten, und sowie er siehet, dass das Hülfs-Corps mit dem Feinde an einander ist, so muss er mit dem Meisten seiner Garnison einen starken Ausfall auf die feindlichen Tranchéen thun, um dass der Feind von allen Seiten die Hände voll zu thun hat.
Weil auch die Garnison, wor sie eine gute Gegenwehr thut, pfleget geschwächet zu werden, so muss der Commandant doch dafür sorgen, dass doch immer ein Theil der Garnison zehn Stunden Ruhe<209> hat, sonst werden die Leute von der Müdigkeit so unbrauchbar, dass er nichts mit ihnen anfangen kann.
NB. Sowie Lärm wird und dass der Commandant vermuthen kann, dass er belagert wird, so muss ihm die Breslauer Kriegscasse drei Monate Tractament für die Garnison vorschiessen. Die Bursche kriegen das Brod umsonst, und wenn sie sich gut halten, so ist auch der Commandant auctorisiret, ihnen nach Gutfinden einige Douceurs widerfahren zu lassen.
Fch.
<210><211>XX. INSTRUCTION FÜR DES PRINZEN FERDINAND VON BRAUNSCHWEIG LIEBDEN, ALS GOUVERNEUR DER FESTUNG MAGDEBURG.[Titelblatt]
<212><213>INSTRUCTION FÜR DES PRINZEN FERDINAND VON BRAUNSCHWEIG LIEBDEN, ALS GOUVERNEUR DER FESTUNG MAGDEBURG.
1.
Was die Ordnung der Garnison, die gute Disciplin unter den Officieren und die Conservation der Bürgerschaft angehet, da übergehe Ich solches, weil dieses alles sich von selbst verstehet.
2.
Wegen der Festung haben des Prinzen Ferdinand Liebden absonderlich dahin zu sehen, dass die Werke und die Brücken alle in gutem Stande erhalten werden, insonderheit aber, dass die Elbe (die öfters und fast alle Winter von Bette ändert) beständig durch Kopie oder andere Wehren und Dämme dahin gehalten werde, dass sie ihren vornehmsten Lauf zwischen der Citadelle und der Festung behalte, und zwar solches vom Fort Berge bis auf das letzte Bastion nach Lilliput hin zu.
<214>3.
Weil in Magdeburg verschiedene Staatsgefangene sind, so müssen des Prinzen Liebden darauf halten, dass solche sorgfältig bewahret bleiben und dass sonderlich der Trenck nicht von der Kette kommet. Weil auch die Oesterreicher durch Abgeschickte schon einmal tentiret haben, den Walrave214-a zu salviren, so ist es nöthig, dass auf suspecte Leute, so nach Magdeburg kommen, ein wachsames Auge gehalten wird, besonders aber, dass die Wache sich niemals in der Vigilance bei denselben relachire.
4.
Werden des Prinzen Liebden dahin sehen, dass der Platz, wo die Regimenter campiren sollen, im Herbste nicht besäet werden müsse; feiner, wenn es zum Campement gehet, dass es alsdann an keiner Art Victualien fehlet, dass die Regimenter sich Marketender anschaffen und dass keine Verkäufer aus fremden Landen geduldet werden müssen.
5.
Müssen des Prinzen Liebden wissen was für differente Schiffe von allen Grössen auf der Elbe, und zwar von Havelberg bis Magdeburg, zu haben sind, auf dass man bei einem vorfallenden Kriege wissen und sicher rechnen kann, wie viel man deren gewiss zusammenbringen könne.
Alle Märsche von Magdeburg aus nach allen Gränzen muss Er sich bekannt machen, damit auf solchen Fall die Regimenter nicht genöthiget werden die Poststrassen zu halten, sondern dass sie sich können in die Richte marschiren.
<215>WEGEN KRIEGSZEITEN.
Es ist ausser aller Apparence, dass Magdeburg anjetzo könnte belagert werden, weil keine Nachbaren mächtig genug sind, solche Entreprise zu übernehmen; weil aber viele Sachen in der Welt geschehen können, die einige Jahre vorher nicht wahrscheinlich sind, so kann eine Belagerung von Magdeburg nicht unter die ohnmöglichen Dinge gerechnet werden. Da würde alsdann zuvörderst zu observiren sein, alle Lebensmittel, Vieh, Korn, Stroh, Heu, u. s. w., so weit man reichen kann, von den umliegenden Dörfern beizutreiben, um 1. die Stadt reichlich zu versehen, und 2. dem Feinde die Lebensmittel zu benehmen.
Zur Circonvallation brauchet der Feind achtzig tausend Mann, weil er solche von den zwei Seiten der Elbe berennen muss. Um zu wissen, wo der Feind die Circonvallation machen wird, dürfen des Prinzen Liebden nur ein Viertel Weg von der Stadt ab einen Kreis herum bereiten, welches des Feindes Lager sein muss. Dann kann Er Leute haben, die Ihn von differenten Oertern alle Nächte durch abgeredete Signale von des Feindes Unternehmen avertiren können. Durch Leute, die schwimmen können, imgleichen durch Signale kann Er auch dem Landesherrn Nachricht bringen lassen, was von Tag zu Tage geschiehet. Der Platz ist leicht zu entsetzen, weil die Circonvallation so weitläuftig und von der Elbe separiret ist.
Die Fehler der Festung sind, dass keine sichere Communication nach dem Fort Berge zu gehet. Das Kloster, so davor lieget, könnte Anfangs der Belagerung mit Nutzen gebrauchet werden; wenn der Feind da attaquiren wollte, so müsste man, nach einer vigoureusen Defense, es sprengen. Vor dem Ulrichs-Thore bei der Windmühle ist ein Grund, wo der Feind anschleichen kann; um das zu verhindern, müsste man aus der Capitale des verdeckten Weges mit einer <216>Communication herausgehen, eine Flèche gegen den Grund legen und solche miniren lassen. Imgleichen müsste das Polygon, von welchem man sähe, dass es der Feind attaquiren wollte, mit Rameaux gespicket werden, nicht allein auf der Capitale des bedeckten Weges, sondern auch auf den Faces, der bedeckte Weg mit Dreipfündern defendiret und das Uebrige der Defense nach den Regeln prosequi-ret werden.
Potsdam, den 1. November 1755.
<217>XXI. INSTRUCTIONEN FÜR DEN GENERAL-FELDMARSCHALL VON LEHWALDT, ALS GENERAL EN CHEF VON DEN SÄMMTLICHEN IN PREUSSEN STEHENDEN TRUPPEN, WAS DERSELBE, NACH DEM IHM GEGEBENEN PLEIN-POUVOIR, BEI DASELBST VORFALLENDEM KRIEGE ZU THUN UND ZU BEOBACHTEN HAT.[Titelblatt]
<218><219>I. MILITAIRISCHE INSTRUCTION FÜR DEN GENERAL-FELDMARSCHALL VON LEHWALDT,219-a ALS GENERAL EN CHEF VON DEN SÄMMTLICHEN PREUSSEN STEHENDEN TRUPPEN, WAS DERSELBE, NACH DEM IHM GEGEBENEN PLEIN-POUVOIR, BEI DASELBST VORFALLENDEM KRIEGE ZU THUN UND ZU BEOBACHTEN HAT.
Nachdem die jetzigen Zeitläufte in Europa sich dergestalt verändert haben, dass durch einige zwischen verschiedenen Puissances getroffene neue Alliances das ganze vorige Systema sich zum höchsten alteriret hat, so finde Ich für nöthig, Euch zuvörderst kürzlich au fait zu setzen, wie die Sachen zeither gegangen sind und warum Ihr diese Ordres eigentlich bekommet.
Es ist Euch schon bekannt, welchergestalt Ich Mich mit England alliiret habe und dass darauf der österreichische Hof, aus Hass gegen Meine mit England getroffene Convention, die Partie genommen sich mit Frankreich zu alliiren. Es hat zwar Russland mit der Krone<220> England einen Subsidien-Tractat geschlossen, Ich habe aber alle Ursache zu glauben, wie solcher Tractat von Russland wieder gebrochen worden, und dass selbiges vielmehr sich zur österreichischen Partie geschlagen und mit solcher gefährliche Concerts genommen hat. Dieses alles aber würde Mich noch nicht in Bewegung gebracht haben, wenn Ich nicht durch viele gute Canäle und auch selbst durch den Anmarsch der russischen und der österreichischen Truppen merkete, dass die Absicht darunter auf Mich zielete, indem die Russen ein grosses Corps Truppen zusammenziehen, so theils bei Riga, theils bei Mitau ihre Läger nehmen sollen.
Ich bin bis Dato nicht im Stande, Euch eine exacte Liste von der Stärke dieses Corps zu communiciren; das Spargement aber davon ist, dass es aus regulären und irregulären Truppen bestehen soll. Wie Ihr aber wohl wisset, dass die Sachen von weiten sehr viel grösser ausgeschrien werden als sie sind, überdem an der completen Zahl der Regimenter vieles und eine grosse Anzahl fehlet, so ist wohl zu präsumiren, dass von der angegebenen sehr grossen Anzahl gar viel abzurechnen sein wird.
Ich glaube inzwischen, dass, da unter den in Preussen stehenden Regimentern sehr viele Kurländer sind, Ihr, wenn Ihr einige davon unter dem Prätexte eines Urlaubes nach Kurland schicken, oder aber, welches Ich noch für besser halte, verkleidet dahin gehen lassen werdet, es sodann leicht möglich sein wird, dass Ihr die wahre Disposition und die wahre Force von diesen Leuten werdet erfahren können.
Aus diesen Ursachen nun halte Ich für ohnumgänglich nöthig, dass zuvörderst Ihr, wie Ich Euch schon geschrieben, das Kalneinsche Regiment zu Königsberg behaltet, weil es am weitesten zu marschiren hat, und dass demnächst Ihr keinen von den etwa Beurlaubten der Regimenter über die Russe gehen lässet.
Das Regiment Land-Milice oder Hülsensche Garnison-Regiment<221> sollet Ihr den 15. Juli zusammenkommen lassen, unter dem Prätexte, weil es lange nicht exerciret worden wäre, auf einen Monat exerciret zu werden, und sollet Ihr solches in der Gegend von Tilsit compagnieweise in die Dörfer verlegen, allwo sie exerciret werden. Im Fall Ihr nun noch nähere Ordre von Mir bekommen werdet, so könnet Ihr dieses ganze Regiment in Memel werfen, um das Lucksche Garnison-Regiment dadurch abzulösen, von welchem Ihr ein Bataillon in Pillau, das andere aber in Königsberg legen könnet. Wenn aber vorgedachtes Hülsensche Milice-Regiment in Memel geleget wird, so müsset Ihr darauf besorgen, dass alle für selbiges benöthigte Vivres, als Getreide, Mehl, Malz, Bier, Brandwein, Speck, Oel und dergleichen mehr, zur Consumtion auf ein Jahr, vom Lande daherein nach Memel gebracht werden müssen, damit solches von allem dergleichen fourniret sei.221-a
Weil der Oberst von Luck nicht Kopf mehr hat, so überlasse Ich Euch, was für einen Officier Ihr statt dessen nach Memel schicken wollet, um allda die Stelle von Commandanten zu führen, welches aber ein Mann sein muss, der Kopf und Vernunft hat, der aber nicht gesund genug mehr ist, um in der Armee dienen zu können.221-b
Was die Leute anbetrifft, welche die Regimenter, nach der Euch gegebenen Oekonomischen Instruction, aus den Cantons mit einziehen sollen, da könnet Ihr solche mit nach Königsberg zu dem einen Bataillon von Luck legen, die bei solchem mitexerciret werden können, und zu welchem Ihr suchen sollet einige alte abgedankte Officiere zu bekommen, wenn es auch nur zwei per Compagnie sind,<222> die solche Leute exerciren und nur einigermassen zu recht bringen. Damit es ihnen auch an dem Benöthigten nicht fehle, so habe Ich dem Major und Flügel-Adjutanten von Krusemarck aufgegeben, dass derselbe Euch für vier Bataillons Gewehr, Patrontaschen und Zubehör schicken soll.
Angehend die doppelten Ueber-Completen der Regimenter, da könnet Ihr solche bei den Regimentern mit einstellen und ihnen Gewehr und Taschen geben, so doch einigermassen mithilft, um die Regimenter stärker zu machen.
Wesen der Dragoner-Regimenter glaube Ich, dass solche ihre zehn neuen Ueber-Completen auch noch wohl von den Pferden im Tilsitschen District beritten machen können. Wenn selbige auch nicht Carabiner und Pistolen haben, so ist genug, wenn sie nur Degen bekommen, die ihnen von den alten Degen, so die Regimenter abgegeben haben, vorerst gegeben werden können.
Ihr empfanget hierbei die Liste von den Regimentern, so Ich zu Euch nach Preussen marschiren lassen werde; nach solcher werdet Ihr neun und zwanzig Bataillons und dreissig Escadrons Dragoner und dreissig Escadrons Husaren haben. Ich habe auch befohlen, dass Euch noch fördersamst tausend Centner Pulver von Berlin aus geschicket werden sollen.222-a Ueberdem habet Ihr noch einiges altes Gewehr dorten vorräthig, wovon Ihr tausend Stück oder mehr unter die litthauischen Bauern austheilen lassen könnet, so wie Ihr es darunter zu disponiren für gut finden werdet.
Die Garnison-Regimenter von Svdow und von Manteuffel müsset Ihr bei Eurem Corps d'armée mit in das zweite Treffen einstellen, als weshalb selbige ihre Zelte und Feld-Equipages schon bekommen haben; die Pferde dazu, und was deshalb nöthig ist, müssen vom Lande genommen werden.
<223>Was die wirklichen Kriegs-Operations betrifft, so gebe Ich Euch hierdurch und kraft dieses Plein-pouvoir, alles zu thun und zu lassen, was Ihr bei dieser Gelegenheit für Meinen Dienst zu thun gut finden werdet, indem Ich Mein vollkommenes Vertrauen in Eine Mir bekannte Habileté und redliche Gesinnung gesetzet habe.
Ihr müsset Euch vorstellen, dass es Euch ohnmöglich werden wird, bei Mir um etwas anzufragen, und dass mithin Ihr alles, wie man sagt, auf Eure Hörner nehmen müsset. Es kann nicht fehlen, dass wenn der Krieg dort ausbricht, es mit solchem auch gewiss hiesiger Orten, in Schlesien und Böhmen geschehen müsse, und Ich meinerseits mit den Feinden werde vollauf zu thun haben, auch es Euch wegen der Entfernung ohnmöglich sein wird, über alles, was zu thun ist, schreiben und anfragen zu können.
Hierbei muss Ich Euch benachrichtigen, dass die Russen nicht nur eine starke Armee zu Lande, sondern auch überdem ihre Flotte und vierzig Galeeren ausgerüstet haben, in der Intention, auf den preussischen Küsten Descentes zu thun. Ich zweifle, dass sie in das Kurische Haff kommen werden, wenn sie nicht zuvor Memel nehmen; desgleichen zweifle Ich, dass sie in das Frische Haff kommen werden, weil die Garnison in Pillau, wenn selbige sonst vigilant ist, sie davon abhalten kann.
Es sind aber dorten Oerter, als exempli gratia St. Lorenz, Falkenstein und die Gegend von Fischhausen, die Mir zwar nicht bekannt sind, wo Ich aber glaube, dass Descentes unternommen werden können, welches Ihr jedoch am besten erfahren könnet, ob Galeeren dort anlanden können oder nicht. Auch können die Russen Debarquements in Polnisch-Preussen bei Oliva machen, um entweder einen Einfall in das Lauenburgische und Bütowsche zu thun, oder vielleicht Euch von der Seite von Marienwerder in den Rücken zu kommen.
Ich supponire hier die schlimmsten Cas, so geschehen können, ob<224>wohl bekannt ist, dass dergleichen Transports und Landungen sehr misslich und die Küsten dazu nicht favorable sind.
Was die wirklichen Operations angehet, so kommt es darauf an, was die Russen für eine Partie nehmen werden. So viel kann Ich Euch voraus sagen, dass sie die schlechtesten Generale haben, und dass der zum Commando benannte General Apraxin so schlecht wie möglich ist, so dass Ihr daher nicht viel zu befürchten haben werdet. Wenn die Leute methodiquement agiren wollen, so sind zwei Sachen :
1. Memel zu belagern und zu nehmen, um ihre Galeeren und Lebensmittel längs der Küste an sich zu ziehen und längs dem Strande ihre Lebensmittel bei sich zu haben, um zu sehen über die Russe zu gehen. Wofern solches ihr Project ist, so überlasse Ich zwar alles Eurer Disposition, zu agiren wie Ihr es gut finden werdet; aber Meine Idee wäre diese, dass Ihr mit der Armee hinter die Russe marschiret und einen Lärm aussprenget, dass Ihr Euch bei Anmarsch des Feindes zurück nach Königsberg ziehen würdet, um allda, weil Ihr zu schwach wäret, Succurs zu erwarten, als welches Ihr dem Feinde durch abgeschickte Spione beibringen lassen müsset. Euer wahres Dessein aber muss sein, sowie der Feind über die Russe gehet, denselben anzugreifen. Euer Corps ist zwar schwach, wenn Ihr sie aber nur auf einem Flügel attaquiret und den andern zurückhaltet,224-a so mache Ich Mir die Hoffnung, dass Ihr mit ihnen schon fertig werden sollet, absonderlich, wenn Eure Cavallerie Gelegenheit hat, die feindliche gleich über den Haufen zu werfen und, wie solche weggejagt ist, sich sofort auf das zweite Treffen von der russischen Infanterie zu repliiren. Ich sage mit Bedacht auf das zweite Treffen, indem die Russen ordinär pflegen in der Flanke spanische Reiter zu haben.
Dieses aber sind lauter Sachen, da Ihr sehen müsset was dabei zu<225> thun ist und wie Ihr Eure Disposition zu machen habet, indem Ich nicht vorher sagen kann, ob sie gegenwärtig spanische Reiter haben oder nicht, da es sonsten ihre Gewohnheit gewesen ist.
Sollte solche Action, wie Ich nicht daran zweifele, glücklich von Stallen gehen, so werdet Ihr sie bald nach Kur- und Liefland zurückjagen können und die Menge der Gefangenen wird gross sein. Ich sollte glauben, dass, wenn Eure Cavallerie das ihrige thut, sodann die russische Armee müsste geschlagen werden, ehe unsere Infanterie noch nicht recht zum Feuern kommt.
Sollte der Feind auch Memel genommen haben, so würde solches bald wieder hieher fallen, indem der Feind nicht die Zeit gehabt, die Breches in Ordnung zu bringen.
Dafern aber die Action nicht den guten Success haben sollte, wie Ich es doch wünsche und glaube, so ist das Litthauische225-a ein so coupirtes Land, dass Ihr Euch allemal hinter neuen Défilés wieder setzen und die Leute wenigstens werdet sehr aufhalten können.225-b
Der Punct aber, welchen Ihr am höchsten in Acht nehmen müsset, ist der, nicht auf grossen weiten Plainen, da der Feind Eure beiden Flügel attaquiren kann, mit ihm zu schlagen, sondern an Orten, da das Feld serré ist, dass er sich nicht breiter präsentiren kann, wie Ihr.225-c
Wenn aber die Action einen guten Success haben sollte und Ihr den Feind über die Gränzen getrieben, so ist zu vermuthen, dass der russische General Euch einen Trompeter schicken wird, um sich nach Leuten zu erkundigen, davon er nicht weiss, ob sie todt oder gefangen sind. Da könnet Ihr denn bei solcher Gelegenheit dem<226> russischen Generale zurückschreiben, wie Ihr beklagtet, dass die gute Harmonie, so zu Peters I. Zeiten zwischen Preussen und Russland gewesen, durch die Intriguen übel intentionirter Höfe wäre gestöret worden, dergestalt, dass es zwischen beiden Reichen zum Kriege gekommen sei, dass beide eigentlich nichts mit einander zu theilen noch zu streiten hätten und Ihr also glaubtet, dass, wenn man von Seiten Russlands sich nicht mehr von falschen Freunden blenden lassen wollte, es sodann leicht zum Friedensschluss und zur Wiederherstellung der vorigen guten Harmonie gelangen könnte. Wie Ihr denn gedachtem russischen Generale wohl so viel zu wissen thun könntet, dass Ihr mit aller Vollmacht versehen wäret, um zu einem solchen, für beide Reiche heilsamen Werke schreiten zu können.
Das zweite Project des Feindes kann sein, dass er mit seinen regulären Truppen auf der Gränze stehen bleiben, von allen Seiten aber irreguläre Truppen und Tartaren in Preussen einschicken wollte, um zu ravagiren und zu brennen. In solchem Falle müsset Ihr mit der Armee an dem Orte, wo Ihr es am convenablesten finden werdet, stehen bleiben und die Husaren allein agiren lassen, um die armirten Bauern zu unterstützen. Ihr müsset aber dem ohnerachtet die Husaren nicht weiter von Euch lassen, als dass Ihr solche jedesmal wieder zu Euch ziehen könnet, wofern indess die russische Armee weiter einbräche.
Wenn Ihr an Mich was zu schreiben habet, so müsset Ihr solches en chiffre thun und schicken selbiges mit einem Feldjäger durch Polen über Glogau an Mich; zu dem Ende Ich Euch ein Detachement von preussischen Jägern, die alle polnisch können, zusenden lassen werde, davon Ihr denn auch nöthigen Falls und wenn es die Umstände erfordern, einen oder andern verkleidet durch Polen schicken könnet.
Uebrigens dient Euch noch zur Nachricht, wie Ich mit England in Negociation stehe, damit selbiges Mir von seiner Seemacht eine<227> Escadre in die Ostsee schicke. Ob nun solches geschehen werde oder nicht, davon bin Ich noch ungewiss, werde Euch aber davon weiter benachrichtigen.
Wenn es wirklich zum Kriege kommen sollte, so habt Ihr diese lnstruction den General-Lieutenants, so unter Euch commandiren, vorzulesen, auf dass sie wissen, wie Ich Mein gänzliches Vertrauen auf Euch gesetzet und Euch die Autorité gegeben habe, welche Ich haben würde, wenn Ich selbst gegenwärtig dort wäre, und dass feiner sie en gros Meine Idées wissen und begreifen möchten, wie nothwendig es sei, dass jeder sein Aeusserstes daran setzete, damit die Armee keine Schande litte und das Land von dem sonst ohnausbleiblichen Ruine errettet werde.
Gegeben Potsdam, den 23. Juni 1756.
(L. S.)Friderich.
<228><229>II. ÖKONOMISCHE INSTRUCTION FÜR DEN GENERAL-FELDMARSCHALL VON LEHWALDT, WAS DERSELBE BEI VORFALLENDEN KRIEGS-TROUBLEN IN PREUSSEN zu beobachten hat.
1.
Ihr sollet zuvörderst verfügen, dass nicht nur die gedoppelten Ueber-Completen von den dortigen Regimentern alsdann sogleich eingezogen werden, sondern dass auch überdem noch von einem jeden der dasigen Regimenter aus den Regiments-Cantons hundert bis hundert fünfzig der besten und tüchtigsten Leute zusammengebracht und eingezogen werden müssen.
2.
Was Ihr an Artillerie- und Proviant-Pferden für das ganze dortige Corps d'armée nöthig habet, solches werdet Ihr aus der durch den General-Major von Retzow davon angefertigten Designation ersehen; wornach Ihr also Eure Arrangements dergestalt zu machen <230>habet, dass selbige alsdann sogleich zusammengebracht werden können. Die Ausschreibung dieser Pferde aber muss nicht auf dortige Kreise egal gemacht werden, sondern Ihr sollt die mehresten davon aus der Gegend von Tilsit und denen, so dem Einfalle vom Feinde am mehrsten exponirt sind, nehmen lassen.
3.
Zur Subsistance für das Eurem Commando anvertraute Corps d'armée von neun und zwanzig Bataillons und sechzig Escadrons müsset Ihr, aus gedachten Gegenden von Tilsit und so weiter näher Memel hin, so viel an Ochsen, ohne solche zu bezahlen, nehmen lassen, als das Corps d'armée auf fünf Monate zur Consumtion gebrauchet. Ferner müsset Ihr alles, was der Orten an Fourage stehet, abfouragiren und was nicht abfouragiret werden kann, abmähen und weiter zurück diesseits der Russe herüber bringen lassen.
Um auch dem Feinde die Subsistance so viel als möglich schwer zu machen, so müsset Ihr bei Memel und so weiter nach der Russe längs den Küsten ein Gleiches beobachten und deshalb allda alles Getreide und Fourage abmähen und rückwärts bringen lassen, welches letztere denn leicht zu Wasser geschehen kann.
4.
Der Gumbinnenschen Kammer müsset Ihr aufgeben, dass dieselbe sich mit allen ihren Papieren, Acten und Schriften, auch mit ihren Geldern nach Königsberg retirire; und da Ich Euch das ganze Commando in Preussen anvertrauet habe, so ist auch denen bei den dortigen Kammern solches in der anliegenden Ordre bekannt gemachet und denselben aufgegeben worden, Euch allen Gehorsam zu leisten und alles das getreulichst auszurichten, was Ihr ihnen anzubefehlen <231>für gut und nöthig finden werdet. Alle Gelder, so bei den Kammern einkommen, müssen zur General-Kriegscasse eingezogen werden.
5.
Aller Vorrath an Montirungs-Stücken, so die Regimenter haben, sie bestehen auch worin sie wollen, muss insgesammt nach Königsberg gebracht werden.
6.
Die Fourage von den Regimentern Cavallerie, als Ruesch, Langermann, Ruiz und Malachowski muss, so viel solches am Wasser liegt und sonsten wegzutransportiren möglich ist, nach den Gegenden von Wehlau oder dahin, wo Ihr es sonsten am convenablesten finden werdet, transportiret werden.
7.
Die auf dem Königlichen Stutamte befindlichen Pferde müsset Ihr von da weg und weiter zurück in Sicherheit bringen lassen.
8.
Die von Adel und Officiere, so dorten Güter und Mittel haben, könnet Ihr wohl avertiren lassen, dass dieselben ihre besten Effecten und insonderheit ihre baaren Gelder, es sei nach Königsberg oder aber diejenigen, so in den Gegenden nach Marienwerder zu wohnen, nach Danzig, Thorn, Culm und dergleichen Städten sauviren. Sie müssen aber davon zu rechter Zeit avertiret werden, damit solches gleich geschiehet, ehe sie noch einiger Gefahr deshalb exponiret sind.
<232>Alles Vorstehende muss sogleich geschehen, sowie nur der geringste feindliche Einbruch geschiehet, ohne dass Ihr deshalb einige weitere Ordre von Mir darzu erwartet.
Gegeben Potsdam, den 23. Juni 1756.
(L. S.)Friderich.
<233>ANHANG.
FRIEDRICH AN DEN GENERAL-FELDMARSCHALL VON LEHWALDT.
Leidneritz, den 10. Juli 1757.
Mein lieber General-Feldmarschall von Lehwaldt,
Eure beiden letzten Schreiben in Chiffre habe Ich heute allhier richtig erhalten. Was Ich Euch darauf antworten kann und zum höchsten recommandire ist erstlich, dass Ihr Eure unterhabende Armee nicht separirel, sondern zusammenhallet; zweitens, dass wenn Ihr den Feind attaquiret, Ihr nur mit einem Flügel attaquiret und den Feind brav kanoniren lässet; auch drittens, dass Ihr die feindliche Infanterie nicht eher attaquiret, noch heranlaufen lässet, als bis dass Ihr erstlich die feindliche Cavallerie geschlagen habet. Dieses recommandire Ich Euch sehr. Mit nächster Post antworte Ich Euch auf Euro übrigen Anfragen. Ich bin
Euer wohlaffectionirter König. Friderich.
<234><235>XXII. INSTRUCTION DES KÖNIGS FÜR SEINE QUARTIERMEISTER. APHORISMEN DES KÖNIGS ÜBER DIE BEFESTIGUNGS-, LAGER- UND GEFECHTSKUNST.[Titelblatt]
<236><237>INSTRUCTION, SO DES KÖNIGS MAJESTÄT FRIEDRICH II. UNS ALLEN, DIE WIR QUARTIERMEISTER-DIENSTE GETHAN HABEN, SELBSTEN GEGEBEN HABEN. DER OBERST FREUND AN EINEN GENERAL.237-a
Neisse, den 15. December 1793.
HOCHWOHLGEBORNER HERR, HOCHGESCHÄTZTER HERR GENERAL-MAJOR,
Meinem Versprechen ein Genüge zu thun, habe Ew. Hochwohlgeboren einen Auszug aus der Instruction des seligen Königs, so er mir nach der Koliner Bataille in die Feder dictirt hat, communiciren wollen. Ich glaube, dass Dieselben ihn vielleicht schon haben; es ist uns jetzo allen nichts mehr Neues darinnen, denn die Erfahrungen haben uns dieses bewährt, vielleicht aber auch Manchen im Militair-Stande von denen, die den siebenjährigen Krieg nicht mitgemacht, unbekannt. Verzeihen Sie also diese Freiheit, dass ich Sie mit der schlechten Correspondance beschwere; ich habe nur zeigen wollen, dass die Verlängerung Dero Achtung für mich ein besonderes Glück, die ich mich durch alle Gelegenheit bemühen will zu erhalten. Einen glücklichen Beschluss nebst Dero Familie als noch zu vielen erlebenden Jahreswechseln füge mit bei und versichere, dass ich mit wahrer Hochachtung beharre von Ew. Hochwohlgeboren
ganz ergebenst,
von Freund.
INSTRUCTION.238-a
1. In Absicht der Festungen soll man sich nach dem Terrain richten, damit das Terrain die Befestigung noch verstärke.
2. Jede Anlage der Festung muss detachirte Werke erhalten, um den Angreifenden entfernt zu halten und dass der Feind gezwungen werde mehr als eine Seite zu attaquiren.
3. Diese Aussenwerke müssen aber von der Festung selbst gut bestrichen werden, auch so eingerichtet sein, dass der Feind sich darin nicht logiren könne.
4. Alle diese Aussenwerke müssen aber vor allen Coups de main gesichert sein, und solche dürfen nicht durch die Gorge nehmbar sein.
5. Alle Werke müssen sich gehörig defendiren, sowohl en front als Flanke, damit nichts sich selbsten beschiesse und jeder gerade aus die Gewehre gebrauchen könne; dieserhalb der Abfall des Parapets darnach einzurichten ist.
6. Keine Linie muss von irgend einer Höhe enfilirt, noch minder im Rücken eingesehen werden; wo es nicht zu evitiren ist, müssen gehörig Travers und Bonnets angebracht, oder die Brustwehren en crémaillère gemachet werden.
7. Alle detachirte Werke müssen eine sichere und gedeckte Communication erhalten.
8. Durch die Anlage einiger vorgelegten Flechen muss jeder Commandant suchen die Belagerung zu verlängern, denn der Feind muss <239>alsdann die ersten Tranchées weiter ab eröffnen und sich vor deren Enfilade hüten.
9. Lieget die Festung an einem Strome, so muss darauf gedacht werden, eine sichere Communication über denselben zu haben, folglich vor der Brücke eine solide Tête de pont.
Nach den Grundsätzen der Befestigungskunst müssen alle Postenläger genommen werden.239-a
Ein festes Lager muss auch wo möglich auf solchen Höhen genommen werden, die von keiner andern Anhöhe, so unter drei tausend Schritt ablieget, dominirt werde; und wenn eine solche grosse Anhöhe dazu erwählet wird, die nicht dominirt ist, muss man das erste Treffen auf den Abhang, das zweite oben auf die Crête desselben stellen, damit man, wenn das erste ja repoussiret würde, Soutien von dem zweiten erhalten könne, gleich einer Festung, wo die hinterliegenden Werke die vorderen souteniren und dem Feinde den Possess erschweren.
In diesem Falle machet die Infanterie die zwei Linien, die Cavallerie aber muss hinten oder da, wo sie die zurückgeschlagene Attaque anstellen und repoussiren kann, jedoch stets so postiret sein, dass sie nicht leichtlich von der Kanonade leide.
Die Position des ersten Treffens auf Bergen muss so placirt werden, dass sie sich mit ihrem Kanonenfeuer einander defendiren, also en rentrants als saillants; dieserhalb alle Bataillons Sechspfünder erhalten haben. Die grossen Kanonen werden, da sie weiter reichen, bei dem zweiten Treffen in diesem Falle so postirt, dass sie über das erste die feindlichen Colonnen können beschiessen.
Wenn nun ein solches Lager bestimmt ist, dann müssen die Oerter alle angewiesen werden, wo die Batterien und Feldwachen ste<240>hen müssen, so aber wohl zu judiciren ist, dass sie nicht dominirt werden und mit ihren Kanonen das vorliegende Terrain beschiessen und croisiren können. Alle Vortheile des Terrains muss man suchen beim Abstecken zu benutzen, damit keine Linie vom Feinde enfilirt werde, also nicht stets die grade Linie behalten, sondern die Places d'armes müssen erlauben, alles gehörig zu befeuern, eher mit der Linie einen eingehenden Winkel machen, als ein saillant. Die Treffen dürfen nie näher als zwei hundert fünfzig Schritt an einander sein. Wenn ein solches Lager gut heissen soll, müssen Fronte und Flanke gegen den Anmarsch des Feindes difficil sein; keine Büsche dürfen im Flintenschuss davor liegen, oder sind sie gross, muss man solche besetzen, und zwar jenseits eine Chaine darvor machen. Ist der Wald aber zu breit, so kann man einen Verhau, wenn es angehet, das Lager der Fronte nach240-a darin ordnen, jedoch so, dass der Feind nicht en front dadurch kann und mit Piquets besetzt werden.240-b So wie die Fronte als Flanke jedes Lagers difficil vor des Feindes Angriff sein muss, so offen und ohne Hindernisse muss der Rücken sein, damit man sich bequem nach Umständen abziehen könne.
Die Flügel jedes Postens müssen so angelehnet werden, dass der Feind allda nichts mit Succes unternehmen könne, also sich an difficile Gründe, Moräste, an einen Fluss oder an einen dichten Wald, an Städte, u. s. w., anlehnen. In solchem Walde, der zum Appui dienen soll, muss ein solider Verhau gemacht sein, der durch vorgelegte oder dahinter liegende Batterien vertheidigt wird. Wenn man einen Fluss zum Appui hat, so muss man so weit abbleiben, dass man vom jenseitigen Ufer nicht enfiliret werde, oder man muss jenseits auch was haben, also allda eine Redoute noch anlegen, so dem Feinde dieses verhindere.
<241>Jeder Bach vor der Fronte als Flanke muss wo möglich angeschwellet werden durch Anlagen einiger Dämme, die zu besetzen sind. Kann nur ein Flügel in der Plaine durch Gräben, Moräste, u. s. w., gedeckt werden, so muss man den andern durch Feldbefestigungen zu decken suchen. Bei Posten der Cavallerie ist sich wohl vorzusehen, dass sie hinter kein Terrain gelagert oder gestellt werden, wo sie nicht en front agiren, sondern immer da, wo sie was mit Succes gegen den Angriff unternehmen kann.
An kein Dorf, wo nicht Mauern, massive Häuser sind, muss man nie einen Flügel anlehnen, denn sie sind dem Feuer des Feindes unterworfen. Glaubt man aber Vortheile davon zu ziehen, so muss man davor als hinter eine Redoute à vier Bataillons machen,241-a jedoch in einiger Distance davon ab, damit das Feuer die Defension nicht hindere.
Es bleibet in der Plaine kein besseres Mittel, als durch Redouten einen Flügel zu sichern, dahinter Dragoner zu postiren oder Husaren, damit diese den Feind gleich anfallen; und wo möglich müssen dergleichen Werke pallisadirt und solide sein. Die Fronte wird eben so in der Plaine durch Redouten gedeckt, so man a tempo mit Linien zusammenhängen kann.
Alle Dörfer vor der Armee müssen durch Piquets besetzt werden, denn sie dienen zum Avertissement als bequemen Subsistances; dazu denn die leichten Truppen geschickt sind.
Alle Wege, so aus jedem Lager vorwärts, als zur Seite und rückwärts führen, muss man genau untersuchen, ob sie dem Feinde dienen, oder wenn man sich bewogen findet, sich ihrer selbst zu bedienen, so wie das ganze Terrain vor dem Lager; denn dadurch wird man dann au fait, was der Feind als wir thun können, als zu sehen, worin man im Plan des Lagers gefehlt habe. Alle Flüsse, Gräben<242> müssen untersucht werden, ob man durchreiten kann. Dass man zur Subsistance Holz, Wasser und Lagerstroh in jedem Lager finden kann, ist eine Hauptregel; Tränke für Cavallerie. Dieserhalb auf alle Brunnen, Teiche wohl zu sehen ist und jeder zu assigniren, wo er es holen könne.
Ein jedes Lager muss stets ein Corps de reserve behalten, damit man, ohne die Linien zu derangiren, dem angegriffenen Orte zu Hülfe marschiren kann.
Ein jedes Lager, so gut heissen soll, muss nur den nöthigen Raum in die Länge haben, als man füllen kann, es sei denn, dass man Terrains, so impassable sind, mit inne habe, dahinter aber Communications zu aptiren sind, um sich rechts oder links zusammen zu ziehen und da zu sein, wo der Angriff geschehe, doch nie das Ganze engagiren.
In allen Angriffen, so man selbst machet, muss man ansehen, als reussire der erste Angriff nicht; dieserhalb so sich arrangiren, dass immer Soutien folge; dieserhalb ich nie die besten Bataillons zur ersten Attaque genommen habe.
In jedem Angriffe muss man sich wohl vorsehen, ob der Feind uns nicht eben auf unserer Flanke angreifen kann. Dieserhalb in der Disposition, so ich gebe, stets Rücksicht genommen, dass die Attaque sich an was lehne, so sie decken kann gegen den Angriff auf ihre Flügel.
Wenn ich merke, dass der Feind nicht Lust hat sich zu engagiren, so muss ich Miene machen, ihn zu tourniren durch Märsche und ihn aus seinem Posten zu treiben, bis man ihn da hat, wo man ihn angreifen kann. Dieserhalb ich auch stets immer nur in schräger Linie ihn angreife, damit der andere Flügel nichts leiden kann, und reussirt mein Angriff nicht, so kann sich der geschlagene Flügel en faveur des ungelittenen retiriren oder Tête bieten.
<243>Sollte man aber gezwungen sein auf der Mitte ihn anzugreifen, so refusire ich die beiden Flügel. Jedoch muss alsdann alles en échelons folgen und Cavallerie hinter sein, die Batterien der Flügel ihn schräge kanoniren. Sollte er repoussiret werden, so muss man ihm langsam mit der Infanterie folgen, die Cavallerie jedoch vorsichtig, besonders wo Waldungen sich finden. Stehet der Feind auf Anhöhen, so muss man, wo möglich, den höchsten Ort, jedoch wo Vues sind, besetzen, doch wohl judiciren, ob er dahinter noch bessere Posten habe. Gewinnt man diese Höhe, so kann man ihn übersehen und resolviren was zu thun ist. Dieserhalb gute Spione und gute Karten einem jeden nöthig sind, der so was commandiret; denn öfter ein kleiner unvorgedachter Umstand alles derangiret.
Gegen Anhöhen darf man nie die Infanterie ausser Athem kommen lassen; also muss man darauf Rücksicht nehmen und bei jedem Bergabsatze ruhen lassen. Hat man den höchsten Ort gewonnen, so siehet man alles, was der Feind thun kann. Nur in Ordnung und geschlossen muss alles geschehen. Bei Angriffen gegen Höhen muss man sich der Haubitzen bedienen; die Kanonen thun nicht so viel Schaden als die geplatzten Granaten. Dieserhalb, wenn man den Willen hat, eine besetzte Höhe anzugreifen, muss man die Haubitzen in hole Wege, hinter Zäune, Dämme, u. s. w., suchen so sicher zu placiren, als es angehet, oder gar eine Tranchée machen lassen, damit sie mit mehr Sicherheit laden und werfen können, da in einer Plaine das Bombardement nicht so gut geschehen kann.
Hat man die Höhe occupirt, so muss man sich erstlich formiren, die angegriffen haben allda stehen lassen und mit den Nachfolgenden continuiren; so behält man einen Appui bei fehlgeschlagenen ferneren Angriffen.
Im Fall uns der Feind angreift, so muss man schon auf den möglichen Fall gedacht haben, nichts in der Stellung zu ändern, sondern<244> das Corps de reserve zu diesem Ende mobil haben, den Angriff zu souteniren, denn es giebt Confusion sonst ab.
In jedem Posten, wo man den Angriff erwarten will, muss die Cavallerie ins dritte Treffen vertheilt sein, denn auf den Flügeln sie nichts taugen, denn die Kanonade treibt sie zurück; nur à porte muss sie stehen, um jedem repoussirten Angriffe auf dem Fusse zu folgen.
Ein jeder General, so ein Corps postiret, muss vorhersehen, wo es möglich, dass der Feind ihn angreifen kann; dieserhalb allda alle solche Anstalten treffen, die Attaque anzunehmen, das heisst, seine Batterien so placiren, dass sie den anrückenden Feind en front als croisirend beschiessen kann. Die Kartätschen gegen die Attaque en front, den Seitenschuss mit Kugeln; attaquirt der Feind einen Flügel, so sich an einen Strom lehnet, so muss er suchen jenseits des Flusses Kanonen zu schaffen, denn die Attaques flankiren oder enfiliren dieses.244-a Stets muss gesucht werden, die Kanonen im Angriff so zu placiren.
Greift man selbst einen Flügel an, so muss man denselben so weit als möglich überflügeln, um diese Enfilade-Schüsse anzubringen. Nur die Cavallerie muss man suchen so lange verdeckt hinter einem Rideau warten zu lassen, damit sie nicht vor der Zeit leide und alsdann ihr Devoir thun könne, wenn es Zeit ist.
Ein Hauptstück ist, nie hinter unsern Batterien Bataillone zu postiren; stets zu gefährlich. Noch minder Cavallerie. Darauf wohl Acht zu haben ist, denn man exponirt zu vieles unnütz.
Um den Feind in Attention und auf der Stelle zu bleiben zu zwingen, muss man allerlei Demonstrationen ihm machen durch detachirte Seiten-Corps, besonders im Gebirge, die man immer haben<245> muss, jedoch durch gute Communications-Wege. Diese decken im Lager alle Zufuhren, verhindern auch alles Tourniren; denn man erfähret dadurch des Feindes Mouvements, und will er auf unsers Corps d'armée rechten Flügel, so ist ihm dieses en flanc, und so vice versa, will er auf dasselbe, so ziehet man sich gegen dieses. Nur gute Abrede muss unter einander genommen sein. Alle Redouten, so man zur Vertheidigung von Passagen und Höhen anlegen lassen, müssen stets geschlossen sein.
Ersteigt man ein feindliches Retranchement, so muss man sich in demselben erstlich formiren, bis Soutien heran ist, die sich denn dort festsetzen.
In jedem Lager muss kein Grund, Holweg, u. s. w., ungesehen sein, vor der Fronte als Flügel; dieserhalb auch die leichten Truppen eine halbe Stunde von dieser Seite zu postiren sind; in Wäldern, Dörfern, u. s. w., jedoch stets Husaren zum Patrouilliren dabei. In Gebirgen ist bei Aussetzung dieser Vorposten viele Vorsicht anzuwenden wegen der vielen Schleifwege.
Bei Anstellung eines detachirten Corps oder Avantgarde muss solche an drei Viertelstunden weit vom Feinde abstehen, und eben so weit von der Armee, damit sie leicht retour, oder Soutien erhalten können. Es ist zum Soutien aller Vorposten nöthig immer ein Avant-Corps, als wenn man en front gegen den Feind marschiret, nebst zwei Flügel-Corps. Cotoyirt man den Feind, so machet man ein Flügel-Corps oder Avantgarde; das vor der Mitte gestanden, decket die Seite und das andere machet zu sagen die Arriere, und so muss man in Marsch- als Defensions-Lägern solches nach dem Terrain auch campiren lassen. So ist bei Achthaben kein unvermutheter Angriff leichtlich zu erwarten; nur muss wohl Ordre gegeben werden, wie jeder sich auf das Gros der Armee repliiren kann.
Jeden Marsch, der den Feind cotoyirt, muss man suchen durch<246> Ravins, Flüsse zu decken, und steht man im Marsch stille, dieselben als eine Chaine besetzt gehalten werden.
Wenn man den Feind angreifen will und dazu ein Lager vor der Attaque nimmt, so muss man einen freien Anmarsch über das Terrain vor der Fronte haben; dahingegen, wenn man defensive gehet, alle Défilés vor sich als Flanken lässet.
In jedem Lager ist immer ein Point d'attaque; dagegen muss man zur Seite ein Seiten-Corps postiren, um ihn stärker zu machen. Alle Verhaue müssen breit und gut gemacht, jedoch mit Truppen und Batterien besetzt sein und gegen das Formiren des Feindes noch Batterien auf eine Distance davon haben.
Alle Läger, so man vis-à-vis vom Feinde nimmt, müssen wenigstens fünf tausend Schritt von seinem Lager sein, sonst man mancher Kanonade ausgesetzt ist.
Die Fronte-Linie als die Place d'armes muss nicht durch tiefe Gründe, u. s. w., getrennt sein; wo es nicht abzuändern ist, muss man gleich Communications anlegen; ist das Terrain zu kurz, mehr Linien machen.
Muss man wegen Schwäche sich vor dem Feinde postiren, so muss man sich cachirt lagern hinter den Höhen, jedoch Meister von denselben sein.
An der Lisière des Waldes als auf hohen Bergrücken campirt man en bataille mit drei Reihen Zelten der Bequemlichkeit wegen.
Man muss stets zu jeder Seite ein Lager choisiren, um dem Feinde das Tourniren zu hindern, als auch im Nothfall eines hinter sich.
Nur kein Lager erwählen, wohin man durch ein einziges Défilé kommen kann, sonst sperrt man sich selbst ein.
Marschläger erfordern bei entfernten Feinden nur Wasser, Holz, als Bequemlichkeit, Fourage. Läger müssen möglichst viel Terrain decken.
<247>Läger, so ein Land decken sollen, erfordern viele Vorsicht, hauptsächlich wo der Feind durchdringen kann. Diese müssen so genommen werden, dass, wenn der Feind auch Miene machet, an andern Orten einzudringen, man ihm selbst in den Rücken gehen, jedoch aber den Hauptposten zugleich mainteniren kann. Dazu gehört gute Local-Kenntniss und militairischer Massstab, dass man judicire, in wieviel Zeit der Feind wohl diesen Marsch thun kann und wie viel man Selbsten gebrauche, ihm zuvor zu kommen, u. s. w.
Man muss in jedem Postenlager alle Truppen convenable ihres Dienstes postiren : Cavallerie, wo sie agiren kann; denn Infanterie kann in allein Terrain Dienste thun; nur jedes Défilé, wodurch der Feind debouchiren muss, kann mit Kanonen oder Infanterie-Feuer bestrichen werden; dieserhalb darauf zu sehen ist, dass man die Debouches sich wohl ansehe, woher der Angriff möglich ist, ob er sein Debouche auch mit Kanonen unterstützen könne, dagegen denn die vorteilhafte Stellung unserer Batterien ihn hindern müsse, ohne die Infanterie zu exponiren.
Es muss auch bei Stellung der Batterien dahin gesehen werden, dass man auf alles Acht giebet, denn die Terrains bieten einem manchmal Especes von Saillants dar, wo die Batterien das Lager en front enfiliren, oder einen Grund, der parallel der Fronte läuft. Es bleibt dies nach den Begriffen der Fortification ein wesentlicher Grundsatz. Um gute Läger zu wählen, gute Märsche und Angriffe zu machen, muss auch ein jeder General gute Situations-Croquis haben, nach denen er seine Operations formiren kann, und muss er den Zweck stets bei der Hand haben,247-a um es theils zu ersehen, ob man ein Terrain mit so viel Bataillons ausfüllen und defendiren könne. Dieserhalb man sich auch auf das Mögliche muss appliciren, als was Menschen nur marschiren können, wie viel Raum sie einnehmen, die<248> Portée der Kanonen als Flintenfeuer und wie man die Vorposten aussetze, damit die Armee Zeit habe auf der Place d'armes, die nach den Umständen gewählt wird, sich einzufinden, das mehr gute Application, als Lection angiebt; also Bemerkung aller vorkommenden Zufälle, um Nutzen daraus zu haben.
<249>APHORISMEN DES KÖNIGS ÜBER DIE BEFESTIGUNGS-, LAGER- UND GEFECHTSKUNST.
1.
Die Anlage der Festungen soll stets nach Beschaffenheit der Gegend eingerichtet werden, damit durch die Vortheile des Terrains die Befestigung der Werke desto mehr verstärkt werde.
2.
Die Festungen sollen gewisse vorliegende Aussenwerke haben, damit der Feind nicht mit gleichem Vortheile gegen jedes Polygon approchiren, sondern nur eine Seite der Festung angreifen könne, auf die der Commandant seine ganze Aufmerksamkeit wenden muss.
3.
Die Aussenwerke sollen sowohl von beiden Seiten bestrichen sein, als auch in der Gorge beschossen werden können, damit sich der Feind, im Fall man sie zu verlassen genöthigt ist, in dieselben nicht logiren könne.
<250>4.
Die Aussenwerke sollen so viel als möglich vor Surprisen und dem Angriff in der Kehle gesichert sein.
5.
Die Vertheidigung der Festungen muss nicht nur durch ein starkes Seitenfeuer, das sich vor den angegriffenen Werken häufig kreuzen muss, verstärkt werden, sondern es muss auch die Brustwehr der Werke dergestalt angelegt sein, dass das Feuer von derselben den attaquirenden Ort beständig in gerader Richtung beschiesse, weshalb der Talus der Brustwehr hierzu gehörig eingerichtet sein muss.
6.
Gegen die Enfiladen muss man sich vor allen Dingen in Sicherheit setzen, dergestalt, dass nirgends ausserhalb der Festung eine Linie der Länge nach beschossen, noch weniger im Rücken gesehen werden kann. Die Festungslinien müssen daher mit aller Vorsicht dagegen angelegt und diejenigen Oerter, wo dies unmöglich zu bewerkstelligen ist, mit Bonnets oder Traversen gedeckt, und wenn dieses nicht hilft, die Brustwehr zickzackförmig aufgeführt werden.
7.
Alle detachirte Werke, Tetes de pont und vorliegende Forts müssen mit der Hauptfestung eine gedeckte Communication haben.
8.
Der Commandant muss den Feind durch grosse detachirte Werke, es mögen Flechen, Redouten oder kleine Forts sein, in der Belagerung aufzuhalten suchen, so dass derselbe genöthigt ist, diese erstlich wegzunehmen, ehe er die Laufgräben gegen die Festung eröffnen <251>kann. Lässt der Feind aber diese vorpoussirten Werke unangetastet liegen, so müssen von denselben seine Approchen enfiliret werden.
9.
Wenn die Festung an einem Flusse lieget, so muss man sich die freie Passage über denselben durch eine gute Tete de pont zu erhalten suchen.
10.
Nach den Grundsätzen der Fortification sollen auch die Lager genommen und eingerichtet werden.
Ein festes Lager, was man eigentlich Poste solide nennt, soll auf solchen Höhen genommen werden, die von keinen andern vorliegenden Bergen besehen werden können; fänden sich aber dominirende Anhöhen vor dem Lager, so müssen solche wenigstens drei tausend Schritt von demselben abliegen.
11.
Auf einem Berge, der von keinem andern besehen ist, kommt das erste Treffen auf dem Hange desselben zu stehen und das zweite Treffen wird auf die oberste Höhe des Berges gestellt, damit, wenn das erste Treffen vom Feinde überwältigt wird, derselbe noch den grössten Widerstand vom zweiten Treffen zu erwarten hat. Man muss sich bei solchen Lägern das erste Treffen als Aussenwerk einer Festung vorstellen, nach dessen Einnahme der Feind noch immer den Hauptwall vor sich findet, welchen, bei einem Lager solcher Art, das zweite Treffen bildet.
12.
Die zwei ersten Treffen werden gemeiniglich von blosser Infanterie formirt, und die Cavallerie wird ausser dem feindlichen Feuer <252>entweder an solche Oerter gesetzt, wo sie dem Feinde beim Angriff in die Flanke fallen und ihn völlig zurückjagen kann, oder sie wird in ein drittes Treffen gestellt, wo sie keinen unnöthigen Schaden zu befürchten hat und demohngeachtet so placirt sein muss, dass sie kein beschwerliches Terrain an ihren Bewegungen bei einem Angriffe hindern kann.
13.
Die Batterien des ersten Treffens müssen so geordnet werden, dass sich das Feuer derselben am Fusse des Berges kreuze und dass sie das vorliegende Terrain flach beschiessen; wozu die sechspfündigen und andere kleine Regiments-Stücke am vorzüglichsten zu gebrauchen sind.
14.
Die schweren Kanonen werden beim zweiten Treffen auf die Crête des Berges placirt, damit durch dieselben die etwa vorliegenden Berge beschossen werden können.
15.
Sobald die Linien bestimmt sind, wo das Lager aufgeschlagen werden soll, müssen auch sogleich den Batterien und Feldwachen ihre Standörter angewiesen werden; wobei man vorzüglich dahin zu sehen hat, dass weder eine Batterie noch Feldwache von einer vorliegenden unbesetzten Höhe eingesehen noch enfilirt, wohl aber durch beides ein gutes kreuzendes Feuer vor der Fronte bewirkt werde.
16.
Bei Absteckung des Lagers muss man sich nach der Gegend richten, um die Vortheile, welche die Natur darbietet, gehörig zu be<253>nutzen; doch muss man dabei den Hauptgrundsatz der Castrametation, dass kein Bataillon, noch weniger eine ganze Linie, von umliegenden Höhen in die Flanken genommen werde, nie aus den Augen lassen.
17.
Wenn das Terrain es erlaubt, müssen die Bataillons zickzackförmig gestellt werden, damit hierdurch ein kreuzendes Feuer entstehe. Man muss daher bei Absteckung der Läger nie auf eine gerade Linie, sondern auf ein kreuzendes Feuer der Infanterie sehen.
18.
Wenn es das Terrain erlaubt, so muss man die Infanterie in der Mitte des Treffens in einen eingehenden Bogen stellen, damit der Feind, beim etwanigen Angriffe, hier ein concentrirtes Feuer findet und dadurch leichter und sicherer abgehalten und zurückgeschlagen werden kann, überdem auch gleichsam genöthigt wird, nur die Flügel anzugreifen, widrigen Falls er sich unbesonnener Weise einem grossen Verluste aussetzte.
19.
Wenn die Berge, auf welchen das Lager genommen ist, mit andern vorliegenden Bergen gleiche Höhe haben, so wird das erste Treffen auf die Crete des Berges und das zweite Treffen in einer solchen Entfernung dahinter gesetzt, dass es das erste Treffen im Fall der Noth sogleich unterstützen kann.
20.
Man mag im Gebirge oder flachen Lande campiren, so bleibt dennoch der Grundsatz der Lagerkunst unausgesetzt, die Fronte des Lagers so unwegsam und beschwerlich als möglich zu machen, <254>damit der Feind bei jedem Schritte des Angriffs neue Hindernisse findet.
21.
Es müssen keine Büsche vor der Fronte liegen, deren sich der Feind mit Vortheil bedienen könnte; wäre aber das Lager demohngeachtet nicht anders zu nehmen, so müssen sie zweckmässig mit leichten Truppen besetzt werden.
22.
Wenn ein vor der Fronte des Lagers liegender Wald lichtes Holz hat, so muss derselbe mit Infanterie oder mit besonders detachirten Feld- und Buschwachen besetzt werden, die man aber stets jenseits des Waldes am äussern Ende gegen den Feind postirt, um alles Eindringen zu verhindern und bald avertirt werden zu können.
23.
Ist der Wald aber dick mit Bäumen bewachsen, so muss quer durch eine Allee geschlagen und von den gefällten Bäumen ein Verhack gemacht werden, um die Busch wachen und leichte Infanterie dahinter stellen und dem Feinde dadurch das Vorrücken verwehren zu können.
24.
Der Rücken des Lagers muss frei sein, damit man bei etwanigen Umständen das Lager ungehindert verlassen kann. Ein Lager, aus dem man nur auf einem Wege zurückmarschiren kann, ist nachtheilig, weil der Feind solchen besetzen und entweder die Zufuhr oder gar den Rückzug abschneiden könnte.
<255>25.
Die Flügel der Armee müssen hauptsächlich vor jedem Angriffe sicher gestellt sein, damit sie der Feind nicht leicht über den Haufen werfen kann. Wird das Lager auf Bergen genommen, so müssen die Flanken desselben wo möglich an steile Gründe, stark escarpirte Berge oder an feste Verbacke angelehnt werden. Wählt man das Lager auf ebenem Felde, so müssen die Flügel an Moräste oder Flüsse, die nicht zu passiren sind, oder an Wälder gestützt werden, die sehr dichtes Holz haben, aus welchem man zu mehrerer Deckung einen starken Verhack machen kann.
26.
Ein solcher auf ebenem Felde anzulegender Verhack muss aber mit allem Fleisse gemacht werden. Die Bäume müssen dicht an und neben einander zu liegen kommen, die Stammenden einwärts, die Spitzen der Aeste aber abgestutzt, vorwärts gekehrt, und der Gestalt nach eine undurchdringliche Wand bilden. Nothwendig ist es auch, wenn nämlich Zeit genug übrig ist, eine Verschanzung hinter dem Verhacke aufzuwerfen, deren Besatzung den Verhack überall mit kleinem Gewehr bestreichen kann.
27.
Wenn sich ein Flügel der Armee an einen Fluss stützen soll, so muss derselbe nicht dicht an das Ufer angelehnt, sondern in einer solchen Entfernung angesetzt werden, dass das feindliche Feuer vom jenseitigen Ufer demselben keinen Schaden mit dem Geschütze zufügen kann.
28.
Wenn es möglich ist, dass vor der Fronte oder auf den Flügeln <256>ein kleiner Bach oder Fluss gestauet werden kann, so dass dessen ausgetretenes Wasser das Lager auf einer Seite fester macht, so muss dieser grosse Vortheil allemal benutzt werden.
29.
Wenn auf ebenem Felde der eine Flügel der Armee durch einen Morast oder durch sonst etwas gedeckt wäre, der andere Flügel aber in freier Gegend stände, so kann man hinter dem Moraste Detachements setzen, die Linie aber mit dem andern Flügel zurückziehen; wobei man aber die Fronte und vorzüglich den blossen Flügel wohl verschanzen muss.
30.
Die Cavallerie muss in einem Lager stets so gestellt werden, dass sie in jeder Art frei agiren kann und durch Keine Terrain-Hindernisse an ihrer Bewegung gelähmt wird. Sie darf daher weder sumpfige Wiesen, noch weniger tiefe Ravins vor sich haben. Auch ist die Cavallerie grösstentheils mit mehrerem Vortheile im zweiten als im ersten Treffen zu placiren, weil sie daselbst mehr vor dem feindlichen Feuer gedeckt ist, dem fliehenden Feinde desto geschwinder nachsetzen und den etwanigen Rückzug der vor sich habenden ersten Infanterie-Linie um so eher schützen kann.
31.
Die Flügel einer Armee müssen niemals an ein Dorf angelehnt werden, weil solche sonst dem feindlichen Feuer zu sehr ausgesetzt wären; überdem sind die Dörfer grösstentheils so elend gebaut, dass sie bei einem heftigen Angriffe nicht behauptet werden können. Wenn sich der Fall aber demohngeachtet ereignet, dass nahe bei einem Flügel ein Dorf läge, so muss dasselbe in einer gewissen Distance vor oder hinter dem Flügel gelassen werden, und wenn dies dem <257>Terrain nach auch nicht zu bewerkstelligen wäre, so muss jenseits des Dorfes eine Verschanzung für wenigstens vier Bataillons aufgeworfen werden. Diese Verschanzung muss aber so weit vom Dorfe abliegen, dass wenn das Dorf angesteckt wird, es die Mannschaft im Retranchement nicht hindert, die Brustwehr zu vertheidigen.
32.
Wenn aber die Natur keinen Vortheil darbietet, woran die Flügel gestützt werden können, so muss man suchen dieselben durch gute Verschanzungen in Sicherheit zu setzen. Erfordert die Lage der Sachen ein geschlossenes Werk, so muss es stark mit Artillerie besetzt und mit Pallisaden und andern Vertheidigungsmitteln wohl versehen sein. Lieget das Retranchement einige hundert Schritt vor der Linie, so müssen zwischen der Verschanzung und der Armee Dragoner und Husaren postirt werden, welche dem Feinde gleich auf den Hals fallen können, wenn er beim Angriff durch Kartätschenfeuer in Unordnung gebracht worden ist.
33.
Wenn man keine Zeit zu grossen Verschanzungen hat, so müssen Redouten en échiquier aufgeworfen werden, welche man bei mehrerer Zeit mit Linien von schwächerem Profile zusammenhängen kann; wie denn auch jederzeit bei Verschanzung eines Lagers die Batterien und Hauptverschanzungen zuerst angelegt und die Communications-Linien zuletzt gemacht werden müssen.
34.
Die vor der Armee liegenden Dörfer müssen mit Dorfwachen besetzt und, so viel als möglich ist, gut befestigt werden.
Um noch einige Avertissements-Posten zu haben, muss man noch einige weiter vorwärts liegende Dörfer mit leichten Truppen be<258>setzen, die sich bei einem zu befürchtenden Angriffe zurückziehen und die Armee von dem Anmärsche des Feindes benachrichtigen; doch kann man auch entfernt, aber gut liegende Oerter fortificiren und dieselben wo möglich behaupten lassen.
35.
Alle Wege, sowohl vor der Fronte als auf den Flügeln, müssen auf das genaueste untersucht und diejenigen, auf welchen sich der Feind zum Angriff herannahen könnte, auf das schleunigste verdorben werden, damit er sich derselben nicht bedienen kann; sollte dieses aber nicht möglich sein, so müssen solche mit guten Verschanzungen gesichert werden, um dem Feinde das Anrücken wenigstens zu erschweren.
36.
Ueberhaupt muss die vorliegende Gegend des Lagers auf allen Seiten genau untersucht werden. Man wird bei näherer Uebersicht täglich mehrere Fehler entdecken, welchen sogleich abgeholfen werden muss. Am bemerkbarsten werden uns die Schwächen des Lagers und die Oerter, wo der Feind etwa eindringen könnte, wenn man beim Recognosciren selbst einen Angriff entwirft, wo man am sichersten die Puncte entdecken wird, welche einer bessern Defension bedürfen.
37.
Die Vielheit der Schanzen schwächt die Armee und erfordert eine Menge unnützer Arbeit, welche erspart werden kann, wenn man nur die wichtigsten Oerter verschanzt und einen guten Durchschnitt bei den Verschanzungen annimmt, dergestalt, dass die Brustwehr immer so stark angelegt wird, dass keine Kanonenkugel durchdringen kann und der Graben so tief gemacht wird, dass der Feind <259>nicht ohne Gefahr hineinspringen kann und zu dessen Eroberung künstliche Mittel anwenden muss, welche Zeit und Menschen erfordern.
38.
Das Bette eines kleinen Flusses, der beim Lager vorbeifliesst, darf niemals ununtersucht bleiben. Ist dasselbe schlammig oder von Triebsand, so kann man wegen eines feindlichen Durchsetzens unbesorgt sein; hat das Bette aber festen Boden, so muss man sich vor einem feindlichen Anfalle nicht sicher glauben und gehörige Gegenanstalten treffen.
39.
Nahe beim Lager muss auch das nöthige Trinkwasser und Brennholz vorhanden sein, damit die Cavallerie sowohl als die Infanterie es nicht zu weit holen dürfen. Es muss daher in den Dörfern nach der Quantität der Brunnen gesehen und untersucht werden, ob sie hinlängliches Wasser geben, um darnach die Brigaden zum Wasserholen zu assigniren.
40.
In jedem Lager muss eine Reserve vorhanden sein, welche zur Seite oder hinter der Armee campirt und zum Soutien des attaquirten Postens, oder auch zu Detachements gebraucht werden kann.
41.
Das Lager muss keinen grössern Raum haben, als man mit den Truppen einnehmen kann; es wäre denn, dass die Beschaffenheit der Gegend dem Feinde nur an gewissen Oertern das Lager anzugreifen verstattete; wie zum Beispiel das Lager zwischen Meissen und Pretz<260>schendorf war,260-a wo man bloss die gewöhnlichen Debouches wohl zu besetzen hatte, um gegen feindliche Anfälle in Sicherheit zu sein.
42.
Man darf die Attaquen in ebenem Felde keinesweges deshalb für so leicht halten, weil das Feuer in demselben rasanter als im gebirgigen Boden ist, sondern muss vielmehr auf alle mögliche Hülfsmittel sinnen, den sich vorgesetzten Endzweck zu erreichen.
43.
Man muss niemals die ganze Armee zum Gefechte bringen, weil alsdann nichts mehr zur Deckung des Rückzuges übrig bliebe, hinter dem sich der geschlagene Heertheil wieder setzen könnte.
44.
Der erste Angriff muss stets als verloren angesehen werden; daher man hinter der Brigade, die zuerst angreift, andere Truppen bereit hält, um mit diesen, wenn der Feind etwa die Zurückweichenden verfolgt, oder wenn der erste Angriff durchaus gelingen soll, das Gefecht von neuem zu beginnen.
45.
Die vordersten, welche den ersten Angriff unternehmen sollen, dürfen eben nicht die besten Truppen sein; man kann hiezu die Frei-Bataillons oder andere schlechte Bataillons nehmen, auf die man allenfalls selber feuern kann, wenn sie zurückgehen oder nicht beherzt angreifen wollen.
46.
Ehe man den Feind angreift, muss man vor allen Dingen auf seine <261>eigene Deckung bedacht sein, damit der Feind weder unsere Flanken anfallen, noch uns in den Rücken kommen könne, weil ersteres den grössten Schaden verursacht, und letzteres den gemeinen Mann völlig in Verwirrung bringt. Es finden sich immer hole Wege, tiefe Gründe oder irgend ein anderer günstiger Gegenstand, an den man seine Flügel stützen kann; hiebei muss man sich aber wohl in Acht nehmen, in Ansehung der eigenen Sicherheit nicht etwa Gefahr zu laufen.
47.
Wenn der Feind an Truppenzahl stärker ist als wir, so muss man gegen ihn zu manœuvriren suchen, um ihm eine schwache Seite abzugewinnen, wo man durchdringen, ihn theilen und das Abgeschnittene schlagen kann; oder versuchen, ihn in die Flanke und in den Rücken zu nehmen, damit unser Angriff seiner Gegenwehr überlegen werde; oder endlich wenigstens auf eine solche Angriffsart sinnen, dass der Feind von seiner Uebermacht keinen Gebrauch machen könne und wir also gleichsam in das Verhältniss der gleichen Mannschaftszahl mit ihm treten, welches letztere besonders alsdann Statt findet, wenn man in einer schrägen Linie attaquirt.
48.
Wenn man den Feind mit einem Flügel angreift, so muss der andere stets refusirt bleiben, um mit demselben entweder den Angriff zu unterstützen, oder, im Fall des Misslingens desselben, den Rückzug der Geschlagenen zu decken.
49.
Wenn man den Feind aus der Mitte angreifen will, so muss die Attaque von beiden Seiten durch eine starke Artillerie und Reserve unterstützt werden. Die Pflicht der Infanterie hiebei ist, auf den <262>Feind bloss mit dem Baionnette loszugehen und also ohne zu feuern in ihn einzudringen. Es ist auch nothwendig, einige Cavallerie in der Nähe zu haben, welche den weichenden Feind sogleich verfolgen, vollends in Unordnung bringen und wo möglich eine gänzliche Niederlage unter demselben anrichten muss.
50.
Mit der Infanterie muss behutsam verfolgt werden, indem es nach einem mit ihr geschehenen Angriffe nothwendig ist, dass sie in sich selbst wieder gerichtet und geschlossen fortgeführt werde. Ihre Einrichtung verstattet es nicht, mit der Geschwindigkeit auf den Feind loszugehen, mit der die Cavallerie dieses bewerkstelligen kann; noch weniger ist das Fussvolk fähig, nach einem missrathenen Angriffe sich mit der Schnelligkeit zurück zu ziehen, als dies die Reiterei vermag, daher man mit der Infanterie äusserst vorsichtig agiren muss.
51.
In einer völligen Plaine oder durch lichtes Holz muss man den Feind so lange, als es nur möglich ist, verfolgen, weil hierdurch grosse Vortheile erlangt werden; allein durch dick bewachsene Wälder, durch von Morästen, Sümpfen oder Canälen durchschnittene Wälder ist es nicht rathsam, dem Feinde sehr weit nachzusetzen.
52.
Von zu attaquirenden Anhöhen muss man den schwächsten Theil derselben ausfindig zu machen suchen und solchen zum Angriff wählen, wenn nämlich durch einen glücklichen Erfolg desselben die Sache für uns entschieden wird. Im Fall aber der Feind beim Verluste einiger Posten noch stärkere übrig behält, vermöge welcher er sich noch in seinem Hauptposten erhalten kann, so muss besonders <263>gegen diesen der Angriff unternommen werden, weil mit dessen Wegnahme sofort alles gewonnen ist.
53.
Um eine vom Feinde besetzte Gegend nach ihrer Stärke und Schwäche zu erforschen, muss man sich gleichsam in die Lage des Feindes versetzen und beurtheilen, wie man wohl selbst verfahren würde, wenn man eine der vorgesetzten Kriegsabsicht gemässe Stellung in diesem Terrain nehmen sollte. Erst nach einer solchen Supposition kann der Angriff angeordnet werden.
54.
Von der Gegend, in welcher der Feind stehet, muss man sich durch Spione, durch Landleute, bei Parole-Gesprächen, oder nach entworfenen Karten und Planen (die nach den Erzählungen der Landeseinwohner angefertigt und verbessert sind) zu unterrichten suchen. Dem Gesichte ist bei Terrain-Untersuchungen wenig zu trauen, weil sich in gebirgigen Gegenden die Gründe, holen Wege und Precipices den Augen öfters gänzlich verbergen oder wenigstens anders darstellen, als man sie bei näherer Ansicht wirklich findet.
55.
Allzu hohe steile Berge muss man nicht mit Infanterie attaquiren lassen, weil der Soldat auf dieselben nicht anders als athemlos hinaufkommen kann; ein solcher Angriff kann aber der Natur der Sache nach unmöglich glücklich ablaufen.
56.
Diejenigen Berge hingegen, welche Absätze haben, können, wenn gleich nicht mit Artillerie passirt, doch mit Fussvolk angegriffen werden; denn der Soldat erholt sich da, wo er ausser dem Feuer ist, <264>und nachdem er einen Augenblick wieder zu Kräften gekommen ist, kann er die Attaque nun mit Nachdruck fortsetzen.
57.
Man muss zum Angriff stets die höchsten Anhöhen wählen, weil nach deren Wegnahme die andern von selbst verlassen werden. Ueberdem erfordern gerade jene höchsten Berge den stärksten Angriff, der nur am Anfang des Gefechts Statt finden kann, wo die Truppen noch bei vollem Muthe sind und die Bataillons mit geschlossenen Gliedern den Feind nachdrücklicher angreifen können. Dieser tapfere Anfall ist aber dann nicht mehr möglich, wenn sich bei uns schon etwas Nachtheiliges ereignet hat und die Getrennten und viele Verwundete an dem guten Ausgange der Sache zweifeln lassen.
58.
Beim Angriff der Höhen muss man sich mehr des Wurfgeschützes als der Kanonen bedienen, weil ein Kanonenschuss, nach der Höhe gerichtet, selten trifft, eine Granate aber, wenn sie auf dem Berge crepirt, eher beschädigt und unter dem Feinde mehr Verwirrung anrichtet.
59.
Die Haubitzen und Mortiers müssen bei solchen Angriffen etwas verdeckt, entweder in einen holen Weg, oder hinter eine aufgeworfene Brustwehr gestellt werden, weil die feindlichen Kanoniere gewöhnlich nach den Batterien am heftigsten hinfeuern; folglich, wenn das Wurfgeschütz unbedeckt stände, unsere Artilleristen in der Folge nicht mehr mit gehöriger Aufmerksamkeit laden, richten und werfen würden.
<265>60.
Man muss nach Ersteigung der höchsten Anhöhe sich zuerst auf dieser festsetzen, bevor der Angriff fortgesetzt werden kann, aber auch mehrere Truppen vorrücken lassen, theils um das gewonnene Terrain zu behaupten, theils um von neuem den Angriff zu unternehmen, ehe der Feind vermögend ist, die ursprüngliche Ordnung wieder herzustellen oder uns frische Streiter entgegen zu setzen.
61.
Die Cavallerie soll in festen Posten niemals in das erste oder zweite Treffen gestellt werden, sondern in den Lägern, in welchen man sich angreifen lassen will, stets in das dritte Treffen zu stehen kommen, um sie jederzeit ausser dem Feuer halten zu können, gegen welches sie sich ihrer Einrichtung nach nicht vertheidigen kann. Ueberdem ist ja die Reiterei vermöge ihrer Geschwindigkeit im Stande, nach Erforderniss der Umstände schnell genug vorzurücken.
62.
Alle Posten, die der Feind etwa angreifen könnte, müssen durch gut angebrachtes Seitenfeuer und durch frische Streiter wohl unterstützt werden; daher darf weder Infanterie noch Cavallerie so dicht an einen Fluss oder an ein Précipice gestellt werden, dass es den ihnen zur Verstärkung zugesandten Truppen, und zur Wiederformirung der in Unordnung gekommenen oder zum Weichen gebrachten, nicht an zur Bewegung gehörigem Räume fehlt.
63.
Wenn in einem zu beginnenden Gefechte der Feind schon anrückt, darf in der Disposition der im Lager stehenden Truppen nichts Wesentliches mehr verändert, wohl aber vorher genau erwogen<266> werden, wo und wie jede Waffe am besten agiren könne. Sind einmal die Truppen gehörig gestellt worden, so muss die getroffene Anordnung während des Anmarsches des Feindes, wenigstens im Ganzen, das Gefecht hindurch beibehalten werden, weil missverstandene Ordres, unrecht gemachte Bewegungen der Truppen, oder anderweitige nicht gleich befolgte Befehle die Sache höchst gefährlich machen können.
64.
Die Angriffspuncte müssen vorzüglich gut befestigt und mit hinlänglicher Artillerie, als ihrer wichtigsten Unterstützung, versehen sein, welche letztere man, wie schon bemerkt, so zu placiren sucht, dass ihr Feuer sich vor der Fronte der angegriffenen Truppen kreuzt.
65.
Das kreuzende Feuer ist alsdann am stärksten, wenn die Batterien nur in einer solchen Entfernung von einander slehen, dass ihr Kartätschenfeuer vor dem attaquirten Orte die möglichst grösste Wirkung hervorbringen kann; denn gegen das mit Kanonenkugeln bewerkstelligte Flankenfeuer ist noch allenfalls anzukommen, da hingegen ein Ort äusserst schwer überwältigt werden kann, der durch ein kreuzendes Kartätschenfeuer vertheidigt wird.
66.
Wenn ein Flügel der Armee an einen Fluss angelehnt ist, so muss man suchen jenseits desselben, oder auf einer in demselben befindlichen Insel, eine Batterie zu errichten, deren Feuer den feindlichen Angriff in die Flanke nimmt.
67.
Ueberhaupt muss man stets bedacht sein, die feindlichen Linien,<267> wo es nur möglich ist, zu enfiliren, weil dies den feindlichen Angriff in Unordnung bringt und dadurch dem Gegner weit mehr Schaden zufügt, als es ohnedem geschehen würde.
68.
Den feindlichen Flügel, welchen man angreifen will, muss man soviel als möglich zu überflügeln suchen, damit derselbe von allen Seiten und also gleichsam mit einem concentrirten Feuer beschossen werden könne.
69.
Die Cavallerie, welche zur Unterstützung der Angreifenden bestimmt ist, muss so lange verdeckt gehalten werden, bis der zum Einhauen ihr günstige Moment eintritt. Dieses anfängliche Verbergen der Reiterei kann dadurch bewirkt werden, wenn man sie hinter Anhöhen, in einem Grunde, oder in solcher Entfernung placirt, dass sie vor dem feindlichen Kanonenfeuer gesichert ist.
70.
Hinter Batterien muss man niemals Cavallerie stellen, denn die Artilleristen haben die Gewohnheit, ihr Feuer vorzüglich auf die Stückbetten zu richten. Die Kanonenkugeln fliegen daher in diese Gegend am häufigsten hin, gehen dabei öfters über die Batterie weg und beschädigen die dahinter stehende Cavallerie, die also, auf diese Art gestellt, viele Menschen und Pferde verlieren würde.
71.
Unsere beim Angriff des Feindes zu treffenden Gegenanstalten müssen demselben so lange als möglich verborgen bleiben und daher sämmtliche Truppen, wenn es das Terrain erlaubt, verdeckt gehalten werden, weil der Gegner alsdann unsere Vertheidigungsmass<268>regeln nicht vorhersehen und seinen Angriff darnach anordnen kann, das Unvermuthete aber bei ihm die grösste Verwirrung verursacht.
72
In gebirgigen Gegenden deckt man seine Flügel durch Seiten-Corps, die ihre Communication mit der Armee durch nahe liegende besetzte Oerter, Magazine und Posten erhalten, den etwanigen feindlichen Angriff in die Flanke nehmen und zur Unterstützung des angegriffenen Heertheils dienen.
Geschiehet die feindliche Attaque gegen unsern rechten Flügel, so ziehet sich das rechte Seiten-Corps auf diesen Flügel zurück und sucht, wenn es angeht, den Feind zu tourniren; das andere Flanken-Corps stösst ebenfalls zur Armee und wird als Reserve gebraucht. Es muss aber diesen Seiten-Corps deutlich bekannt gemacht werden, wohin und auf welche Art sie sich in den verschiedenen möglich einzutretenden Fällen hinziehen sollen, zu welcher Unternehmung sie eigentlich bestimmt sind, und wenn etwa eines von ihnen den Rückenhalt des Heeres formiren soll, wo es sich stellen muss, damit der commandirende General weiss, wo er es gewiss findet.
73.
In einem befestigten Lager müssen die vorliegenden Schanzen geschlossen sein, wenn sie sich gehörig halten sollen, weil sie gegentheils durch einen feindlichen Angriff in der Kehle sehr leicht zu erobern sind.
74.
Es muss kein Grund oder holer Weg, er mag so klein sein als er will, unversperrt oder wenigstens ohne Verteidigung bleiben. Durch Vernachlässigung dieser Regel ging die Schlacht bei Turin verloren.268-a
<269>75.
Wenn eine Verschanzung erstiegen ist, so muss man sich zuerst hinter der Brustwehr derselben wieder formiren und auf der Berme festsetzen, wie auch die Ankunft der Truppenverstärkungen und des eigentlichen Haupt-Corps abwarten, bevor man weiter angreift; widrigen Falls das schon Gewonnene sehr leicht verloren gehen könnte.
76.
Die Vorposten müssen im flachen Lande mit vieler Vorsicht ausgesetzt werden; die des Fussvolks dürfen niemals über eine Stunde weit vom Lager abstehen, weil sie sonst sehr leicht aufgehoben werden könnten. In Ansehung ihrer Postirung richtet man sich nach dem Terrain; man stellt sie daher in Dörfer, Vorwerke, Büsche und dergleichen.
Mit der Cavallerie und besonders mit der leichten Reiterei verhält es sich anders. Diese kann erforderlichen Falls geschwinde genug zurückgehen und deswegen auch näher gegen den Feind stehen. In gebirgigen Gegenden werden indess die Infanterie-Vorposten ebenfalls weiter vorgesetzt, weil die Gründe und Defiles ihren Rücken hier besser decken und sie daher bei einem etwanigen Rückzüge sich mit Sicherheit an die Armee heranziehen können.
77.
Wenn eine Avantgarde vor der Armee postirt wird, so muss dieselbe um ein Viertel näher gegen unser, als das feindliche Lager zu stehen kommen. Gesetzt, der Feind wäre zwei Meilen von uns entfernt, so darf unsere Avantgarde (die in einem besondern Lager vorgesetzt worden ist) nur eine Stunde weit von der Armee abstehen , weil ihr alsdann der Feind nichts anhaben kann; würde sie aber <270>weiter vorpoussirt, so liefe sie Gefahr angegriffen und geschlagen zu werden; denn der Feind hat mehr als eine Stunde voraus, nach welcher Zeit nämlich erst die Armee Nachricht von seiner Annäherung erhalten kann. Der der Avantgarde zuzusendende Succurs bedarf zu seinem Marsche eben so viel Zeit und kommt daher zu spät.
78.
Zur mehreren Sicherheit der Vorposten thut man wohl daran, zwischen denselben und der Armee eine Avantgarde campiren zu lassen, auf die sich die Vorposten repliiren können: es ist aber nothwendig, sich hierbei nach dem Terrain und den übrigen obwaltenden Umständen zu richten.
79.
Beim Anrücken einer überlegenen feindlichen Macht ist es rathsamer, die aus leichten Truppen bestehenden Vorposten mit möglichster Sicherheit zurück zu ziehen, als sie in der Absicht, dass sie sich gegen den Feind behaupten sollen, zu unterstützen, weil sie ja nur zum Avertiren dienen sollen.
80.
In ebenen Ländern dürfen die Frei-Bataillons nicht in zu weit vom Lager entlegene Oerter gestellt werden, weil sie sonst Gefahr liefen, sich bei Anwesenheit vieler feindlicher Cavallerie mit Verlust zurück zu ziehen. Wäre indess dieses weitere Vorsetzen der leichten Infanterie im flachen Lande nothwendig, so muss ihr Cavallerie beigesellt werden, damit diese jener den Rückzug decken könne.
81.
Wenn der Feind sehr nahe steht und zwischen den beiderseitigen Armeen kleine Gewässer liegen, so muss man längs denselben <271>schwache Posten ausstellen. Ein Officier mit zwanzig Mann, dann einige Unter-Officiere mit zwölf Mann, und abermals eine kleine Officierwache mit zwanzig Mann, hernach wieder etliche Unter-Officierposten, u. s. f., sind hinlänglich, die Chaine zu besetzen und des Nachts auf alle Bewegungen des Feindes und besonders auf seine Annäherung ein wachsames Auge zu haben.
82.
Wenn ein grosser Wald oder Busch dem Lager nahe läge, oder wohl gar an dasselbe stiesse, so muss entweder der ganze Wald, oder wenigstens ein grosser Theil desselben, besonders der uns zunächst liegende, besetzt werden, damit durch den Busch sich nichts unbemerkt ans Lager schleichen und der Soldat sicher nach Holz gehen kann. Wenn der Wald klein ist, so braucht man bloss dessen äussern Rand zu besetzen.
83.
In freien Gegenden muss man die Vorposten der Cavallerie, so weit es sich thun lässt, vorsetzen, damit diese, im Stande sich dem Feinde mehr als das Fussvolk zu nähern, auf des Feindes Bewegungen besser Acht geben könne. Ist sie noch dazu auf den Seiten einigermassen gedeckt, so wird sie vermöge dieser Deckung und ihrer eigenthümlichen Geschwindigkeit jederzeit sicher zurückkommen.
84.
Wenn man offensive gehet, müssen die Défilés hinter dem Lager gelassen werden und dieses jenseits desselben genommen werden.
Wird der Krieg aber defensive geführt, ist es eine Hauptregel, dass die Défilés, Flüsse, Gründe und dergleichen andere Terrain-Hindernisse vor dem Lager liegen bleiben.
<272>85.
Die Cavallerie muss die Défilés vor sich lassen, damit der Feind bei seinem Vorrücken Hindernisse findet, die Reiterei nicht leicht überfallen, und die Vorposten, bei einer herannahenden feindlichen Uebermacht durch keinen Terrain-Gegenstand aufgehalten, frei und rasch zurückgezogen werden können.
86.
Diejenigen Läger, welche einen Angriffspunct haben und wo man ein Seiten-Corps in einem Busche verstecken kann, das des Feindes Attaque in die Flanke nimmt und von ihm selbst, beschützt durch die Batterien der Armee, nicht wohl angegriffen werden kann, sind die besten.
87.
Ein guter Verhack muss so breit sein, dass der Feind ihn weder übersteigen, noch verdeckt gegen denselben anrücken kann. Daher müssen vor dem Verhacke, von der Brustwehr an gerechnet, wenigstens drei hundert Schritt frei sein, damit der Feind bei seinem Vorrücken aus dem Walde (das überdem nur getrennt geschehen kann) genöthigt ist, sich unter unserem Musketenfeuer zu formiren. Ein wohleingerichteter und vertheidigter Verhack ist demnach nur äusserst schwer zu ersteigen.
<273>XXIII. ORDRE AN DEN GENERAL-LIEUTENANT GRAFEN ZU DOHNA.[Titelblatt]
<274><275>ORDRE AN DEN GENERAL-LIEUTENANT GRAFEN ZU DOHNA.
Quartier Opotschna, den 20. Juli 1758.
MEIN LIEBER GENERAL-LIEUTENANT GRAF VON DOHNA,275-a
Ich communicire Euch vermittelst der Original-Anlage was Mir wegen der Absichten der Russen von dem Obersten von Hacke aus Glogau gemeldet worden; bei welchem Umstände denn, und da es sehr apparentlich ist, dass das Dessein der Russen sei auf Crossen oder Frankfurt zu gehen, so wird Euch die abschriftliche Ordre zeigen, was Ich an die General-Majors von Kurssei und Diericke befohlen habe. Mein Wille ist also, dass Ihr mit den zehn Bataillons, so kommen, zusammenstossen könnet an den Orten, wo Ihr vermeinet dem Feinde am ersten auf den Hals zu gehen. Ich recommandire Euch aber dabei, dass Ihr die Russen nur mit einem Flügel attaquiret und den andern refusiret, dabei auch ordentlich Batterien von schweren Kanonen machet, und zwar an dem Flecke, wo Ihr die Attaque<276> machet; da müsset Ihr von aller Eurer schweren Artillerie eine Batterie von dreissig oder vierzig Kanonen auffahren lassen, auch von den Regimentern Leute dabei mitgeben, die im Fall der Noth selbige geschwinde fortbringen, wenn mit solchen avanciret wird. Ueberhaupt müsset Ihr Euch so dirigiren, wie das Schema zeiget, so Ich Euch hier beifüge.276-a Wenn es auf der Welt möglich ist, so müsset Ihr den Moment zur Attaque nehmen, wenn die Russen in ihr Lager rücken wollen, oder ihre Position ändern, oder auch marschiren. Eine Affaire von der Cavallerie müsset Ihr, wo möglich und es die Umstände zugeben, nicht eher engagiren, bis Ihr mit der feindlichen Infanterie fertig seid, sie ihre Cavallerie en embuscade schicken und legen,276-b da Ihr solche gar nicht recht poussiren könnet; also Ihr Eure Cavallerie nicht eher gebrauchen müsset, bis Ihr mit der Infanterie fertig seid. Ich bin Euer wohlaffectionirter König.
Diericke est bon, vous pouvez vous en servir; Kurssei est brave, mais sans tête. Je crois que vous pourrez battre l'ennemi du côte de Sternberg. Si cela reussit bien, il faudra tout aussitôt vous retour-ner contre les Russes.
Federic.
<277>XXIV. INSTRUCTION, WELCHE DER KÖNIG IM BRESLAUER WINTERQUARTIER IN SEINEM ZIMMER DEN FELD-INGENIEURS DICTIRT HAT.[Titelblatt]
<278><279>INSTRUCTION, WELCHE DER KÖNIG IM BRESLAUER WINTERQUARTIER IN SEINEM ZIMMER DEN FELD-INGENIEURS DICTIRT HAT.
(Vollständig abgedruckt aus Müller's Nachgelassenen militairischen Schriften.)
Weil alles, was unmittelbar von diesem grossen Könige herrührt, aufbewahrt zu werden würdig ist, so schalten wir hier die Instruction ein, welche der König im Breslauer Winterquartier, den 13. December 1758, in seinem Zimmer den Feld-Ingenieurs dictirte, während dass er auf einem vor ihm ausgebreiteten Bogen Papier die dazu gehörigen Zeichnungen in unserer Gegenwart flüchtig mit der Feder hinwarf.
Es sollen künftig die Ingenieurs beständig im Hauptquartier logiren.
Beim Recognosciren haben sie Folgendes zu beobachten :
- 1. In wie viel Colonnen der Marsch geschehen kann und wie viel Brücken auf demselben zu machen oder zu repariren sind; es muss<280> die Breite des Flusses, auch wie der Weg beschaffen, ob und wo er repariret werden muss, imgleichen wie viel Défilés auf demselben sind, angemerkt werden.
- 2. Wenn der Marsch in des Feindes Nähe geschiehet und solcher in drei bis vier Colonnen geschehen könnte, so muss derselbe so eingerichtet werden, dass die Colonnen nur höchstens eine Viertelmeile aus einander sind.
- 3. Bei den Märschen muss beobachtet werden, ob und wo der Feind etwa Embuscaden oder anderer dergleichen Vortheile sich bedienen könnte.
- 4. Wenn die Ingenieurs mit Husaren recognosciren, so müssen sie die Gegend so gut als möglich aufzeichnen und alles, was sie bemerkenswerth finden, anmerken, auch die verschiedenen Läger, welche in dieser Gegend genommen werden können, darauf bezeichnen, alle Führten und Brücken übers Wasser, alle Défilés und alles, was Hinderniss und Vortheil verursachen kann, aufs genaueste darin andeuten.
- 5. Wenn die Ingenieurs das feindliche Lager und dessen Position recognosciren sollen, so müssen sie observiren, ob und wie man des Feindes Flanke beikommen kann, wie das Terrain beschaffen und sonderlich, ob Artillerie aufgeführt werden kann, ob sich in der Nähe Anhöhen befinden, von welchen der Feind kanonirt werden kann, und in wie breiter Fronte dem Feinde beizukommen sei, welches niemals mit weniger als zehn Bataillons geschehen muss.
- 6. Um seinen Endzweck beim Recognosciren des feindlichen Lagers zu erreichen, muss man einige Husaren mit den feindlichen Posten sprechen lassen, um solche mit allerlei List zu amusiren, damit der Ingenieur Zeit gewinnet, um so viel möglich alles zu beobachten und genauen Rapport davon abstatten zu können.
<281>Beim Aufsuchen eines Platzes zum Lager ist Folgendes zu beobachten :- 1. Dass nicht mehr Terrain embrassiret wird, als nach Seiner Königlichen Majestät Intention nöthig ist und dass das Lager eher mehr Tiefe als Breite haben kann.
- 2. Dass der Lagerplatz von keiner Höhe dominiret werde, die näher als drei tausend Schritt ist.
- 3. Dass Holz, Wasser und Dörfer in der Nähe sind, um das Nöthige im Lager haben zu können.
- 4. Dass keine grosse Défilés hinter dem Lager, sondern solche allezeit vorn und auf den Flanken bleiben müssen.
- 5. Wenn ein Lager im Angesicht des Feindes genommen wird, so darf solches nicht näher an demselben, als vier bis fünf tausend Schritt sein.
- 6. In Ebenen kann allezeit ein Lager genommen werden; nur müssen die Flügel stets gestützt sein, als an eine Stadt, Busch, Graben, Teich, Morast, Défilé, und, wenn nichts anders zu haben ist, an ein Dorf.
- 7. In buschigem Terrain kann campiret werden, wenn solches nicht gar zu dick, sondern hin und wieder mit Ebenen durchschnitten ist.
Als der König die vorstehenden sechs Puncte über das Recognosciren und sieben Bemerkungen, welche bei Wählung eines Lagers zu beobachten sind, den Ingenieurs zum Aufschreiben dictirt hatte, so zeichnete er nunmehr folgende fünf Arten des Campirens, ohne dabei etwas Zusammenhängendes zu dictiren.
- 1.Hiebei wird gezeigt, dass eine Armee, wenn sie hinter einem Flusse campirt, <282>wenigstens vier hundert Schritt von demselben entfernt sein muss, um sich gehörig bewegen zu können; jedoch müssen die Flügel gedeckt sein.
- 2.Wenn die Armee Anhöhen vor sich hat, so kann sie hinter denselben campiren; auf den Höhen aber müssen starke Piquets sein, damit sich die Armee dahinauf in Bataille setzen kann. <283>
- 3.Kommt die Armee in offenes Feld, so kann sie, in dem Falle wenn die Flügel gedeckt sind, in einem Zirkel campiren.
- 4.Hiemit zeigte der König ein Lager, welches der Feind nur mit schmaler Fronte angreifen konnte. <284>
- 5.Hiemit war gezeigt, wie das erste Treffen am Fusse, das zweite aber auf und auch mit sammt der Cavallerie hinter dem Berge gestellt werden könnte.
Man sieht aus diesen fünf Beispielen nur zu offenbar, dass der König seinen Ingenieurs in dieser Instruction abermals, so wie im Jahre 1756 bei Roth-Schönberg, den ängstlichen Begriff von der Regularität der Lager noch mehr benehmen wollte, und dass man bei ihrer Absteckung vielmehr auf die jedesmalige Lage des Terrains Rücksicht nehmen müsse.
<285>DAS LAGER BEI ROTH-SCHÖNBERG. (Aus Müller's Nachgelassenen militairischen Schriften.)
Als aber in dem Zeiträume, welcher zwischen diese beiden (ersten Schlesischen) Kriege und den siebenjährigen fällt, Friedrich II. über die wichtigsten Theile der Kriegskunst mehr nachgedacht hatte, so gab er bei dem ersten Lager, welches seine Armee 1756 drei Meilen unterhalb Dresden bei Roth-Schönberg beziehen sollte,285-a das erste Beispiel, wie den Regimentern künftighin das Lager gegeben werden sollte, auf nachstehende Art.
Da dieses Lager hinter einen breiten und tiefen Landgrund, der sich in verschiedenen Krümmungen nach der Elbe hinabzieht, zu stehen kommen sollte, so ritt der König vom linken Flügel des Lagers, mit dem linken Grundrande beständig gleichlaufend und in dessen Abstande von ohngefähr drei hundert Schritt, längs der Fronte des ersten Treffens bis zum rechten Flügel hin; die Regiments-Quartiermeister wurden nach der gegebenen Schlachtordnung aufgerufen, von welchen einer nach dem andern hinter des Königs Pferde herschreiten und sich die damals vor der Augmentation benöthigte Distance von hundert sechzig Schritt, zusammt der Intervalle für jedes Bataillon, selbst abzählen musste; wenn nun dieser seine Schrille vollzählig hatte, so musste er seine Feldflagge, welche er mit sich führte, einstecken und der folgende seine nöthigen Schritte hinter dem langsam reitenden Könige auch wiederum selbst abzählen. Solcher Art ward nun dem ganzen ersten Treffen das Lager gegeben, während der General-Quartiermeister-Lieutenant Major von Oelsnitz das zweite Treffen auf drei hundert Schritt Abstand mit dem ersten gleichlaufend auf die nämliche Weise von den Regiments-Quartiermeistern abschreiten liess.
Als der König auf dem rechten Flügel geendiget hatte, rief er die daselbst anwesenden Generale und Officiere zusammen und befahl, dass künftighin alle Läger einzig und allein nach dem jedesmaligen Terrain gewählt und auf eben vollbrachte Art abgesteckt werden sollten, ohne dabei auf die gerade Richtung mehrerer Bataillons und Regimenter in einer Linie Rücksicht zu nehmen; dass er aber künftighin nur allein die Anbindungs-Puncte der beiden Flügel des ersten Treffens bestimmen und dabei befehlen würde, welche Regimenter und Bataillons<286> aus der Linie herausgenommen und in die von ihm angewiesenen nächsten Städte und Dörfer in Cantonnirung verlegt werden sollten; ferner, dass das zweite Treffen Infanterie, wenn nichts hinderte, drei hundert Schritt hinter dem ersten und, soviel als sich thun lassen wolle, mit diesem gleichlaufend, und wenn es weniger Bataillons als das erste enthielte, dafür mit grösseren Intervallen abgesteckt werden sollte; dass er endlich jedesmal befehlen würde, ob auch die Reiterei nach der Schlachtordnung auf den Flügeln, oder im dritten Treffen hinter dem Fussvolke, oder irgendwo theilweise mit in der Linie oder den Treffen campiren sollte.
Aus dieser Anordnung war bereits zur Genüge einzusehen, dass der König künftighin bei den Lägern von aller ängstlichen Gleichheit und allen genauen Ebenmassen abgehen wollte, damit die Lagerplätze der einzelnen Regimenter und Bataillons dem jedesmaligen Terrain desto besser angepasst werden könnten.
<287>XXV. INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE.[Titelblatt]
<288><289>INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE
Die General-Majors von der Infanterie haben bereits eine Instruction,289-a dass, wenn sie selbige recht begreifen und nachfolgen, solcher wenig zuzusetzen ist. Allein um ihnen alles noch mehr zu erinnern was ihre Schuldigkeit ist, so werde Ich einige der vornehmsten Puncte summarisch wiederholen.
1. Was sie im Lager zu thun haben.
Sie müssen ihre Brigaden als ihre selbst eigenen Regimenter ansehen, sich in allem der Ordnung, Conservation und der Menage annehmen. Absonderlich soll der General-Major dafür repondiren, dass, wenn Ordres gegeben werden, ihnen exact nachgelebet werden müsse, par exemple, dass die Bursche nicht aus einem Regimente in das andere laufen, dass, wenn Holz oder Wasser geholet wird, allemal Officiere mitgehen oder, wenn kein Officier da ist, tüchtige Sergenten mitgeschicket werden; dass alles beobachtet wird, was zur Verhütung der Desertion vonnöthen ist. Dieserwegen müssen die<290> General-Majors ihre Brigaden so in Ordnung halten, dass nicht das geringste gegen Ordres geschiehet, oder Ich Mich selbst an die General-Majors halten und sie in Arrest setzen werde. Wenn sie du jour sind, müssen die Posten allemal vor Anbruch des Tages visitiret werden, und alles was sie vom Feinde erfahren, es mag so geringe sein als es wolle, muss dem Könige rapportirt werden.
2. Was sie auf dem Marsche zu thun haben.
Wenn die Armee marschiret, müssen sie nicht vor der Brigade reiten und träumen, wie es der alte Gebrauch ist, sondern darauf halten, dass ihre untergebenen Stabs-Officiere die Bataillons zusammen- und in Ordnung halten und nach der vorgeschriebenen Disposition marschiren lassen. Wo Défilés sind, müssen sie halten bleiben und bringen ihre Brigaden geschwinde durch, auch sich dabei umsehen, ob nicht Nebenwege sind, wo man geschwinde durchkann, und wofern die Brigade zurückgeblieben ist, müssen sie die Tête der Colonne davon gleich avertiren lassen. Es müssen die Leute dazu angehalten werden, dass sie einen guten Schritt marschiren und nicht kriechen. Wenn Officiere vorn sind, so Pferde haben, welche keinen guten Schritt gehen, müssen sie solches nicht leiden, denn es hält die ganze Brigade auf. Wenn des Nachts marschiret wird, müssen die General-Majors gut Acht haben, dass sie die Wege nicht verfehlen, und bei allen Abwegen allemal einen Officier halten lassen, welcher sowohl die Bataillons ihrer Brigade, als auch die darauf folgende avertiret, dass sie sich nicht drehen und den unrechten Weg marschiren.
3. Was die General-Majors bei Actionen und Bataillen zu thun haben.
Wenn sich die ganze Armee gegen den Feind schlägt, so ist die erste Pflicht der Generale, das Alignement gut zu besorgen, nachdem es ihnen gegeben ist. Es ist einmal festgesetzet, dass ein Flügel<291> nur attaquiret und dass der andere Flügel en échelons abfället; also muss man sieh auf sie verlassen können, dass sie ihre Leute in solcher Ordnung halten und nicht eher vorkommen, bis man sie verlanget. Die Generale, so commandirt sind bei dem Corps, so den ersten Angriff hat, selbige müssen die Leute in guter Ordnung heranbringen. Wird ihnen ein Appui gegeben, so müssen sie da ferme daran bleiben mit dem einen Flügel, auf dass der Feind sie nicht selbst da in die Flanke kriegt und die ganze Sache derangiret. Es muss auch scharf darauf gesehen werden, dass, wenn der Feind verfolget wird, die Bursche nicht aus den Pelotons laufen und dadurch in Unordnung kommen, weil alsdann ein geringes Corps Cavallerie, so da kommt, sie schlagen kann. Wenn sie ein Corps vom Feinde geworfen haben, so müssen sie so viel als es nur angehet sich erstlich wieder setzen und alles wieder ralliiren, alsdann mit guter Ordnung wieder darauf losgehen. Die Generale, so Attaquen souteniren sollen und auf dem Flügel sind, welcher die Attaque souteniret, müssen nicht weiter von der Attaque als zwei hundert bis zwei hundert fünfzig Schritt dahinter bleiben. Wenn die Extremite von dem Flügel, so attaquiret, kein Appui haben sollte, so müssen sie solchen von hinten überflügeln und auf seine Flanke immer attent sein, um solche zu bedecken. Wenn wo ein Bataillon sollte repoussiret werden, so müssen sie gleich ein frisches Bataillon oder Regiment in die Lücke hinein schicken und lassen aus dem zweiten Treffen so viel wieder vorrücken, dass die Linie voll wird. Die Generale müssen sich alle wohl in die Köpfe setzen, dass die vornehmste Sache im Kriege ist, seine eigene Flanke wohl zu bedecken und den Feind zu überflügeln; derowegen denen Generalen recommandiret wird, sich aufs Terrain zu appliciren, weil ein Officier, so keine rechte Kenntschaft davon hat und die Vortheile vom Terrain zu gewinnen nicht verstehet, auch nicht meritiret den Namen von General zu haben.
<292>4. Was die Generale zu thun haben, wenn sie detachiret sind.
Wenn ein General detachiret ist, so wird ihm der commandirende General nothwendig den Zweck sagen, wozu es diene, dass er detachiret wird. Weil man aber ohnmöglich ein Corps, was von der Armee weg ist, auf alle Vorfälle, welche man selber nicht voraussehen kann, instruiren kann, so muss ein solcher General auf eine standhafte Weise denken und solches Commando wie eine Distinction ansehen, weil er Gelegenheit bekommt etwas durch sich selber zu thun, sich einen Ruhm in der Welt zu machen und seine Capacile zu zeigen. Daher seine erste Sorge sein muss, dass er sein Corps mit allem möglichsten Vortheile postiret und an solchen Orten, wo er keinen Ueberfall vom Feinde zu besorgen. Sich an Dörfer zu appuyiren ist nicht sicher, weil die meisten Dörfer von Natur so sind, dass man sie nicht gut defendiren kann. Hinter Défilés und auch Anhöhen sind die besten Gelegenheiten. Sind Wälder auf den Flanken, so müssen gleich starke Verhacke gemacht werden. Die Frei-Bataillons werden vorn und auf den Flanken so postiret, dass der Feind nicht sogleich heranlaufen kann, sondern dass man allemal durch sie avertiret wird. Redouten taugen nichts für detachirte Corps, wenn man sie nicht pallisadiren kann und wenn sie nicht so gross sind, dass zwei Bataillons herein können. Der commandirende Officier muss genau Acht geben, dass die Husaren-Patrouillen des Nachts ordentlich geschehen und dass sie nach ihren angewiesenen Oertern richtig hingehen, dass die Officiere auf den Wachen alerte sein und dass sich keine Schlottereien und Negligences vom Dienste in keine Wege einschleichen. Wenn er also erst für seine eigene Sicherheit gesorgt hat, so muss er beständig suchen offensive gegen den Feind zu agiren, dadurch er sich nicht allein bei dem Feinde in Respect setzet, sondern auch seine eigene Reputation befördert, wie denn die hardiesten Unternehmungen, wenn sie mit guter Disposi<293>tion unterstützet sind, fast allemal einschlagen. Auch müssen sie wohl attent sein, dass, so wie der Feind einen Fehler thut, sie gleich davon profitiren. Eine solide Disposition bestehet darin, dass man alle Wege und Stege, so nach dem Feinde gehen, oder wenn man den Marsch nehmen muss, wohl recognosciret, dass man sein Dessein geheim hält, dass man dem Feinde durch andern Vorwand sein wahres Dessein cachiret, dass man jederzeit bedacht ist den Feind zu überfallen, wodurch man seine Unordnung verdoppelt, dass man, wo man ihn attaquiren will, seinen Marsch so einrichtet, dass er vor Anbruch des Tages geschiehet, dass man die Stunden wohl ausrechnet, so man auf dem Marsche zubringen kann, dass alles exact und accurat geschiehet, dass man Tabackrauchen, Lärmen und alles was den Marsch decouvriret, verbietet, dass man vorher und unter anderm Vorwande gewisse Posten nimmt, so den Marsch des Nachts leicht machen, dass, wo es möglich ist, man dem Feinde in den Rücken komme, wo er immer die wenigste Precaution genommen hat und um nichts besorget ist, dass, wenn man aufmarschiret, es sei wo es wolle, man sich an einen Ort wohl appuyiret, dass die Attaque mehr als mit einer Linie souteniret ist, mit ein paar guten Batterien unterstützet, dass man sich eine Reserve menagiret, wenn es auch nur fünf hundert Mann sind, wo der General von disponiren kann, um solche da anzubringen, wo die Noth es am meisten erfordert. Wenn es ein Ueberfall ist und dass es nach Wunsch reussiret, so kann die Cavallerie wohl etwas verfolgen, aber nicht zu weit, und wenn der commandirende General nicht befohlen hat den Posten vom Feinde selber zu occupiren, so muss man sich mit guter Ordnung ins Lager wieder zurückziehen. Um Märsche zu cachiren, wenn es vorwärts gehet, muss man suchen sich gewisser Höhen zu bemeistern, wo man das Corps daraufsetzet und es maskiret, und das Corps alsdann dahinter wegmarschiren kann, sich Meister von Wäl<294>dern zu machen, wo man durch muss; solche muss man auswärts besetzen, da alsdann der Feind nicht weiss was drin ist.
5. Was die Generale auf den Postirungen zu observiren haben, ist ohngefähr eben desgleichen. Erstlich auf ihre Sicherheit. Ist es in Städten, selbige wohl nachzusehen, Redouten aufwerfen zu lassen und sie pallisadiren. Wenn es Dörfer sind, sie ganz pallisadiren zu lassen, Redouten auf den Höhen anzulegen, Verhacke machen zu lassen, die Wege, so nach dem Feinde gehen, wohl zu recognosciren, solche beständig patrouilliren zu lassen, durch Spione und durch andere Mittel, die einem die Lust zum Dienst und der Verstand eingiebet, des Feindes Disposition zu erfahren, weil man keine gute Disposition machen kann um den Feind zu attaquiren, wenn man keine genaue Bekanntschaft hat von des Feindes Umständen und von dem Terrain, so die Grundregeln sind, wenn man den Feind angreifen und repoussiren will. Aus diesem allen ersehen die Generale, dass die Kenntniss des Terrains eines der Hauptstücke ihrer Application sein muss, und dass sie niemalen eine grosse Sache unternehmen können, wo sie sich nicht darauflegen und appliciren, um das, was ihnen noch fehlet, zu erlernen. Uebrigens müssen sie sich allezeit aufs äusserste angelegen sein lassen, wo sie Leute unter ihrem Commando haben, auf scharfe Mannszucht und rigoureuse Disciplin zu halten, welches die Seele vom Dienst ausmachet, und ohne Ansehen vom ersten Stabs-Officiere bis letzten Musketier nichts übersehen, sondern durchgreifen. Nachdem ich auch resolviret habe, vom 1. März an den Regimentern die Löhnung in Golde zu geben, als sollen die Geldwagen der Regimenter nicht mitgenommen werden, sondern die Löhnung soll auf der Commandeurs Chaisen fortgebracht werden. Es müssen daher nicht mehr als zwei Compagnie-Wagen, die Commandeur-Chaise und der Regiments-Feldscheerwagen, mitgehen. Weil Ich auch gesehen, dass die Bursche aus Bären<295>häuterei, wenn sie eine Weile im Feuer gewesen, vorgeben, sie haben sich verschossen, so soll den Burschen angesaget werden, dass der erste, so in der Bataille Patronen wegschmeissen wird, mit sechs und dreissigmal Spiessruthenlaufen gleich darauf bestrafet werden soll, und wenn die Patronenwagen kommen und die Bursche keine nehmen wollen, so soll derjenige, welcher davon überführet wird, sogleich bei dem Regimente arquebusiret werden, und soll die Execution von dem Regimente geschehen, ohne dass Ich weiter darüber angefraget sein will, der Kerl habe sechs Fuss oder sechs Zoll.
Nach allen diesen Puncten müssen sich die Generale strite achten und darnach halten.
Breslau, den 12. Februar 1759.
Fch.
<296><297>XXVI. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CAVALLERIE-REGIMENTER, WIE SICH SOLCHE WEGEN DES KLEINEN DIENSTES IN DEN GARNISONEN. DER MANNSZUCHT DES GEMEINEN MANNES, DER SCHARFEN DISCIPLIN, DES EXERCIRENS DER REGIMENTER, GUTEN AUFSICHT UND ZUCHT DER OFFICIERE UND WEGEN DER ÖKONOMIE ZU VERHALTEN HABEN.[Titelblatt]
<298><299>INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CAVALLERIE-REGIMENTER, WIE SICH SOLCHE WEGEN DES KLEINEN DIENSTES IN DEN GARNISONEN. DER MANNSZUCHT DES GEMEINEN MANNES, DER SCHARFEN DISCIPLIN, DES EXERCIRENS DER REGIMENTER, GUTEN AUFSICHT UND ZUCHT DER OFFICIERE UND WEGEN DER ÖKONOMIE ZU VERHALTEN HABEN.
I. VOM KLEINEN DIENSTE IN DER GARNISON.
Der Dienst in der Garnison muss sowohl bei Cuirassier-, als Dragoner- und Husaren-Regimentern mit solcher Accuratesse und Attention geschehen, wie es im sechsten Theile des Reglements sehr deutlich vorgeschrieben ist.
Derjenige Cuirassier, Dragoner und Husar, der im Dienst, es sei in Paraden, Wachen, Commando's oder beim Exerciren fehlet oder besoffen ist, über den muss sofort Standrecht gehalten und er ohne Anstand mit zwölfmal Spiessruthenlaufen durch hundert fünfzig Mann bestraft werden.
Die Wachen zu Fusse müssen allem, was im Reglement im neunten Theile, Titel IV. et V., enthalten ist, auf das ponctuelleste nachkom<300>men; der Officier und Unter-Officier, so hierin etwas versieht, muss auf das rigoureuseste nach Beschaffenheit des Fehlers mit Arrest oder Festungs-Arrest und Verlust der halben Gage bestrafet werden.
Sowohl bei den Cuirassier- und Dragoner-, als auch Husaren-Regimentern müssen die Leute in Winterszeiten, wenn man nicht zu Pferde exerciren kann, oft und fleissig zu Fusse exerciret und dressiret und alle Schwenkungen mit Zügen, mit halben und mit ganzen Escadrons zu Fusse mit ihnen durchgemacht weiden, indem der Reiter, wenn er zu Fusse gut dressiret ist, die Schwenkungen zu Pferde alsdann weit besser zu machen weiss.
Die Officiere und Unter-Officiere, so die Wachen haben, müssen ihre Posten und ausgesetzten Schildwachen sehr deutlich instruiren, dass sie niemanden, es sei wer es wolle, ohne anzuhalten und genau zu examiniren, aus- oder einpassiren lassen; auch müssen selbige ihre Posten dergestalt aussetzen, dass niemand solche passiren kann ohne die Schildwachen zu berühren und von selbigen gesehen zu werden.
Wenn die vor Arrestanten stehenden Posten sich bestechen lassen, wodurch der Arrestant aus dem Arreste entkommen kann, so müssen selbige mit sechs und dreissigmaligem Spiessruthenlaufen bestrafet werden, weil auf solche Art der Arrestant entkommen kann.
Die Officiere und Unter-Officiere, so die Wachen haben, müssen vor demjenigen, vor dem sie ins Gewehr zu gehen schuldig sind, hurtig und geschwinde ins Gewehr gehen, und da die Faulheit gemeiniglich verursachet, dass solches negligiret wird, so muss dergleichen Negligence auf das schärfste bestraft werden.
Die Officiere müssen auf den Wachen keine Wachtstühle oder andere commode Sachen haben, und die Commandeurs oder Stabs-Officiere haben auf das schärfste darauf zu halten, dass solche nicht gestattet werden.
Alle Rapports, so von den Wachen eingeschickt werden, müssen mit der grössten Accuratesse angefertigt sein und alles dasjenige, so<301> ein- und auspassiret ist, enthalten; derjenige Officier, so hierunter fehlet, muss mit Arrest und dem Befinden nach noch härter bestraft werden. Ist es ein Unter-Officier, so soll er degradirt und mit zwölfmal Spiessruthenlaufen bestraft werden.
Es müssen tüchtige und gute Leute, so den Dienst verstehen und bei den Gemeinen sich in Respect zu erhalten wissen, zu Unter-Officieren genommen werden.
Das Anrufen der Posten des Nachts, so bishero negligiret und nur wie gewöhnlich von acht bis zehn Uhr des Abends geschehen, soll künftighin die ganze Nacht durch alle Viertelstunden bis zu Tage geschehen.
Wenn ein gemeiner Cuirassier, Dragoner oder Husar im Dienst das geringste versieht und den ihm gegebenen Befehl nicht gehörig und auf das genaueste executiret, so muss er brav mit Stockschlägen bestraft werden.
Wegen der Desertion muss alle mögliche Precaution genommen werden, und wenn ein Kerl aus Negligence der Officiere und Unter-Officiere desertiret und wegkommet, müssen diese dafür repondiren.
Von dem Commandeur an bis zum geringsten Reiter soll sich keiner unterstehen, den Bürgern in der Garnison die geringste Ueberlast zu thun. Wenn ein Officier oder Unter-Officier dagegen handelt, so soll er gleich arretiret und zur Strafe gezogen werden; die Gemeinen aber, so dergleichen vornehmen, müssen brav mit Stockschlägen bestraft werden.
Wenn die Regimenter gegen die Bürger zu klagen haben, so muss man die Klage bei dem regierenden Bürgermeister anbringen, der solche auf bürgerlicher Seite untersuchen und nach Befinden der Sache die Bürger bestrafen wird.
<302>II. VON DER DISCIPLIN UND MANNSZUCHT DER GEMEINEN.
Die Disciplin muss in allen Stücken nach der im achten Theile des Reglements, Tit. IV., ertheilten Vorschrift auf das genaueste beobachtet werden. Derjenige Unter-Officier oder Gemeine, so dagegen handelt, muss nach Beschaffenheit des Fehlers hart bestraft werden.
Sollte der gemeine Mann raisonniren, es sei in oder ausser Dienst, unter oder sonder Gewehr, so muss sogleich Standrecht über selbigen gehalten und er mit zwölfmaligem Gassenlaufen bestraft werden, weil dergleichen kurze Prozesse bei dem gemeinen Manne sehr viel Impression machen. Ueberhaupt muss der gemeine Soldat vor dem Officiere mehr Furcht als vor dem Feinde haben.
Sollte sich ein Gemeiner gegen einen Unter-Officier opponiren, so muss sogleich Standrecht über ihn gehalten und er zu zwanzigmaligem Spiessruthenlaufen condemniret werden; opponirt sich aber ein Gemeiner gegen einen Officier, so muss sogleich Kriegsrecht über ihn gehalten und er arquebusiret werden. Ist es, dass ein Gemeiner einen Unter-Officier ums Leben bringt, so muss er lebendig gerädert werden.
Wenn sich einige Spitzbuben unter den Regimentern finden lassen sollten, die nicht allein selbst stehlen, sondern auch andere dazu anführen, so müssen selbige laut Reglements bestraft und überdem noch zum ewigen Festungs-Arreste condemniret werden.
Die kleinen Spitzbübereien sind laut Reglements zu bestrafen, und wenn sich Canaillen bei den Regimentern finden sollten, die dergleichen Filouteries tentirten, so muss ihnen ein S. auf die Hand gebrannt und sie weggejaget werden, damit sich dergleichen Gesindel nicht einnistele.
<303>III. VOM EXERCIREN.
Es wird alles zum Grunde geleget, was im zweiten Theile des Reglements vom Exerciren weitläuftiger enthalten ist.
1. Das einzelne Exerciren betreffend, so muss der Reiter mit seinem Gewehre sehr gut und geschwinde umzugehen wissen und hurtig laden können; auch müssen dieselben sich angewöhnen, im Trab und Galopp mit Carabiner und Pistolen accurat und nach dem Ziele zu schiessen. Das einzelne Dressiren der Leute anlangend, welches im Winter in den Reithäusern, Scheunen und solchen Orten geschehen kann, wo zu Ausarbeitung der Pferde Platz ist, so muss dahin gesehen werden, dass ein jeder Reiter Meister von seinem Pferde ist und so reitet, wie es sich gehöret, die Bügel weder zu kurz noch zu lang schnallet, damit er sich vier Finger hoch im Sattel heben kann. Besonders müssen die Leute angehalten werden, dass sie auf dem Pferde adroit und mit dem gehörigen Schlüsse sitzen, nicht wie im Sack zu Pferde hangen und, sowie das Pferd die Füsse bewegt, nicht mit dem Leibe hin und her wackeln, als wodurch auf Märschen die meisten Pferde gedrückt werden. Alle Frühjahre müssen hauptsächlich die Pferde gut gezäumt und daraufgesehen werden, dass keine Stange durchfällt und weder zu gross noch zu klein sei.
Weil auch alles was während des Krieges von neuen und jungen Leuten zu den Regimentern gekommen ist, nicht vollkommen hat dressirt werden können, so wird den Commandeurs der Regimenter ernstlich anbefohlen, dass solche Leute fleissig exerciret und mit aller Sorgfalt und Mühe dressiret werden; und wenn ein Kerl im Exerciren etwas versieht, so muss er aufgeschrieben werden und nachexerciren; thut er es aber aus Caprice, so muss man ihn brav zerprügeln lassen.
<304>Was das Exerciren der Dragoner betrifft, so müssen selbige über dieses escadrons- und regimenterweise sehr gut chargiren, ein- oder zweimal mit Commando's die Chargirung durchmachen, ohne Commando laden, fertig machen, anschlagen, absetzen und avanciren, damit sie hierin die Fertigkeit so gut wie die Infanterie-Regimenter erlangen.
Die Husaren, wenn selbige zu Fusse exerciren, müssen sehr wohl dressiret und dazu angehalten werden, dass sie sich hinter Hecken und Mauern postiren, hurtig laden und accurat schiessen können, indem es sehr oft geschieht, dass Husaren absitzen und auch auf diese Art gegen den Feind agiren müssen.
Das Füttern, Striegeln und Beschlagen der Pferde ist eigentlich des Wachtmeisters Sache darauf zu halten; es muss indessen der Officier auch alle Tage darnach sehen, dass es ordentlich geschehe. Hierbei ist aber anzumerken, dass, ob dieses gleich eine Sache von Nothwendigkeit und ein gewisses Stück ist, so ein Officier von der Cavallerie wissen muss, sich der Officier dennoch so sehr nicht dabei aufhalten müsse, dass er dadurch andere Sachen, so ihm zu wissen und zu erlernen höchst nöthig sind, negligire, weil ein Officier von der Cavallerie, der weiter nichts als das Füttern, Striegeln und Beschlagen der Pferde verstehet, bei Seiner Königlichen Majestät nicht als ein guter Officier, sondern nur als ein guter Stallmeister passiret.
2. Wegen des Exercirens der Regimenter, so müssen selbige alle Arten des Auf- und Abmarschirens und von Attaquen, so wie solche im Reglement vorgeschrieben sind, wohl und fleissig durchmachen und alles genau executiren.
Es ist eine Hauptregel für Cuirassiere, Dragoner und Husaren, worauf vornehmlich gehalten werden muss, dass die Escadrons (es sei denn bei Surprisen) während der Attaquen beständig geschlossen und in Ordnung bleiben, zumal wenn Cavallerie gegen Cavallerie <305>agiret, da allemal diejenige Escadron, so geschlossen ist und am schärfsten anleitet, die andere über den Haufen werfen wird.
Weil die Cuirassiere bei Avant- und Arrieregarden agiren müssen, so wild ihnen dieses nochmalen erinnert, dass sie, wenn sie aufmarschiren, sich allemal mit Distancen nach dem Terrain richten müssen, wo sie agiren sollen. Wenn ein Regiment allein exerciret, so kann es bei solcher Gelegenheit, um eine Avant- oder Arrieregarde zu formiren, die aufmarschiret, die erste Escadron rechts und die fünfte links detachiren, so dass ihm eine die rechte und die andere die linke Flanke decket; die drei Escadrons, so in der Mitte bleiben, nehmen hundert fünfzig Schritt Distance zwischen sich. Sind es zehn Escadrons, so allein exerciren, so können solche, um eine Avant- oder Arrieregarde zu formiren, die aufmarschiren soll, drei Escadrons rechts und drei Escadrons links detachiren, und bleiben die übrigen vier in der Mitte.
Attaquen mit Escadrons oder Zügen vom Fleck in der Carriere auf drei hundert Schritt zu machen, müssen auch sehr wohl exerciret werden, indem die Cavallerie dergleichen Attaquen machen muss, wenn sie hinter Infanterie stehet und solche souteniret.
Die Feldwachen müssen beständig (laut Reglements im fünften Theile, Tit. XVI.) und nach Beschaffenheit des Terrains, worauf hauptsächlich gesehen werden muss, dass man solche sehr gut aussetze, postiret werden. Die Officiere, so einige Application besitzen, müssen in diesem letzten Kriege genug gesehen haben, wie man sich in allen dergleichen Vorfällen das Terrain zu Nutze machen muss.
Die Officiere, so die Feldwachen haben, müssen hauptsächlich darnach sehen, dass ihre Wachen und ausgesetzten Vedettes sehr alerte seien: die Vedettes müssen sehr wohl instruiret werden, dass sie alles was ihren Posten passiren will, sehr genau examiniren und niemand durchlassen, ohne ihn vorhero an die Wache gemeldet zu haben. Alles dieses muss mit der grössten Exactitude und Promptitude exe<306>cutiret werden, damit, wenn der Dienst in der Armee geschieht, man sich auf die Feldwachen verlassen kann; und damit die unerlaubte Faulheit und Negligence nicht wieder einwurzele, so muss nicht gelitten werden, dass die Officiere, so die Feldwache haben, Tische, Stühle, oder sonst etwas, so zur Commodite gehöret, auf der Wache bei sich haben. Im übrigen müssen die Officiere angehalten werden, ihren Dienst mit Exactitude und reiflicher Ueberlegung zu verrichten. Auch müssen die Rapports prompt und mit vieler Accuratesse eingeschickt werden, damit derjenige, an den sie geschickt werden, darauf fondiren und an deren Richtigkeit nicht zweifeln darf.
IV. VON DER CONDUITE, ZUCHT UND AUFSICHT DER OFFICIERE.
Weil Seine Königliche Majestät ein nobles und respectables Corps Officiere in der Armee haben wollen, so müssen sämmtliche Officiere zu einer sehr guten Conduite angehalten werden, keine niederträchtige Streiche, als Schulden machen und nicht bezahlen, oder gar die Leute darum zu betrügen suchen wollen, sich dem Soffe ergeben, eine schlechte Conduite führen und dergleichen Sachen mehr, so einem Officiere unanständig sind, nicht ausgeübet, noch von den Commandeurs der Regimenter geduldet werden. Hauptsächlich wird das Spielen bei den Regimentern auf das schärfste verboten. Diejenigen Officiere, so eine equivoque Reputation während des Krieges gehabt, oder die durch niederträchtige Conduite ihren Umgang mit geringen Leuten gehabt, die dem Soffe ergeben sind, Spieler von Profession und dergleichen schlechte und übel conduisirte Officiere müssen von den Regimentern geschafft und dergleichen niemalen wieder dabei geduldet werden.
<307>Hauptsächlich müssen die Commandeurs darauf sehen, sich ein nobles Corps guter und ansehnlicher Officiere zu formiren, und sollten sich Edelleute aus fremden Landen finden, die Verstand, Ambition und eine wahre Lust zum Dienst bezeigen, so können solche Seiner Königlichen Majestät zu Officieren in Vorschlag gebracht werden.
Was Jugendfehler oder Fehler, so von Leuten aus Dummheit und nicht sattsamer Ueberlegung geschehen, betrifft, so muss man solche anfänglich nicht mit der grössten Rigueur bestrafen, sondern wenn es Leute von Ambition sind, so ist die Correction von einem Stabs-Officiere und der Arrest von einigen Tagen süffisant dergleichen junge Leute zu corrigiren.
Weil aber nicht alle Leute gleiche Talente haben, so müssen diejenigen, welche die wenigste Einsicht und nicht die genügsame Ambition besitzen, zum kleinen Dienste, als Visitirung der Quartiere, Aufsicht über die Menage, Fütterung und Reinhaltung der Pferde, Dressirung und Ausarbeitung der Leute und dergleichen zum kleinen Dienste gehörigen Sachen angehalten werden, damit sie doch einigermassen bei den Regimentern zu gebrauchen sind. Diejenigen aber, so am meisten Verstand und Ambition besitzen, die sie dringet, sich von ihrem Metier besser als andere zu acquittiren, die keine Faulheit noch Schläfrigkeit spüren lassen, deren Conduite gut und vernünftig ist und die sich mit Lust zu allen Stücken ihres Metier appliciren, solche müssen nicht allein die Visitirung der Quartiere, Aufsicht über die Menage, Fütterung und Striegeln der Pferde und alle obbenannte Stücke des kleinen Dienstes verstehen und thun, sondern sich auch die Landkarten von den Provinzen und von ganz Deutschland bekannt machen, um dadurch eine genaue Kenntniss der Länder und deren Beschaffenheit zu erlangen, alle Festungen, Haupt- und andere kleine Städte, Flüsse, bergige Terrains, Plainen, Waldungen und Wege sich so viel als möglich bekannt machen, indem während dieses letzteren Krieges verschiedene Exempel vorgekommen, dass die <308>Cavallerie in fremden Provinzen und auf allen Seiten ist gebraucht worden, da alsdann den Officieren von den Ländern, wohin sie geschickt werden, eine General-Idee unumgänglich nöthig ist. Ungleichen müssen auch die Officiere sich das Terrain um ihre Garnisonen besser bekannt machen, und können ihnen die Commandeur der Regimenter und die Commandanten in den Städten oder Garnisonen dazu auf einen Tag Urlaub geben, damit sie das Terrain auf fünf Meilen um die Garnison herum sich genau bekannt machen können, zu sagen alle Wege, Stege, Flüsse, Moräste, Wälder, Berge und Plainen.
Da die französische Sprache anjetzo unentbehrlich ist, und der, so sich darauf befleissiget, in Holland, England, Italien, Polen, Russland und allerwärts fortkommen kann, wenn er auch gleich die National-Sprache nicht verstehet, so recommandiren Seine Königliche Majestät solche den Officieren sehr, damit sich selbige und auch die jungen Edelleute, wo sie Gelegenheit haben, solche zu erlernen befleissigen sollen. Die Officiere bei den schlesischen und preussischen Regimentern können sich auch, wo nicht alle, doch einige, auf die Erlernung der polnischen Sprache legen.
Die Commandeurs der Regimenter müssen hauptsächlich mit darauf sehen, dass die Junker nicht zu viel Umgang mit dem gemeinen Manne, ausser was im Dienst erfordert wird, haben, indem dergleichen Umgang solchen jungen Leuten, wenn sie etwas höheres werden, immer anklebet.
Der Unterschied zwischen Cuirassieren, Dragonern und Husaren bestehet vornehmlich in den Pferden, indem während der Zeit, da die Husaren in den Armeen stark zugenommen, man gegen solche nothwendig leichte Pferde hat gebrauchen müssen. Weil die schweren Cavallerie-Pferde beim Patrouilliren und Recognosciren nicht zu gebrauchen sind, so verursachet dieses, dass man die Cuirassiere nicht anders als zu Feldwachen, zum Soutien der Avant- und Arriere<309>garden bei der Armee gebrauchen kann, und also die Officiere von den Cuirassier-Regimentern von dem kleinen Kriege, den die leichten Truppen exerciren, keine rechte Experience haben; so sollen sie, um Idees vom Patrouilliren, Recognosciren, von jedem Terrain zu profitiren, sich von dem Feinde ab- und durch Défilés mit weniger Verlust zu ziehen, die Disposition zu Embuscaden, Ueberfälle zu machen, und allerlei dergleichen Manœuvres, so zum kleinen Kriege vorkommen, zu erlernen sich äusserst angelegen sein lassen; und um diese Inconvenienz zu suppliren, so befehlen Seine Königliche Majestät, dass alle Jahre zu der Zeit, da die Husaren-Regimenter zusammen sind, die muntersten und verständigsten Officiere, so die meiste Ambition haben noch was zu lernen und Generale zu werden, vom Stabs-Officier bis zum Cornet, bei den Husaren geschickt werden sollen, um daselbst von dergleichen Manceuvres informirt zu werden. Zu dem Ende befehlen Seine Königliche Majestät, dass die Officiere von den schlesischen Regimentern zum General-Lieutenant von Werner, die magdeburgischen, märkischen, pommerschen zum Regiment Zieten, und die preussischen zum Regiment von Lossow geschickt werden sollen. Nur muss man die Officiere von den Cuirassieren und Dragonern hiebei noch erinnern, dass hauptsächlich in der Application von Husaren-Manceuvres für Cuirassiere und Dragoner wohl zu observiren ist, dass sie niemals ihre Plänker weiter als hundert fünfzig Schritt von ihrem Trupp ablassen, weil sonst selbige wegen der schweren Pferde von dem Feinde enleviret und von den Trupps nicht souteniret werden können. Was aber die Cuirassiere und Dragoner den leichten Truppen ganz und gar nachmachen können, ist, dass ein Trupp den andern zu souteniren und die Flanken zu decken weiss, wie dergleichen Manceuvres bei den Husaren üblich sind.
Seine Königliche Majestät werden zu Revue-Zeiten sich genau bei den Regimentern nach den Officieren erkundigen, die sich am<310> meisten sowohl hierauf, als auch auf Erlernung der vorhin angeführten, einem Officiere zu erlernen unentbehrlichen Wissenschaften befleissiget haben.310-a Diejenigen, deren Application gut ist, die die wahre Ambition besitzen noch Generale zu werden, haben sich alsdann Gnadenbezeigungen und Avancement zu versprechen. Im übrigen declariren Seine Königliche Majestät hiebei, dass es bei dem Avancement in der Tour bis inclusive zum Oberst-Lieutenant bleiben soll, wofern nicht hin und wieder Officiere durch ihre üble Conduite Ursache geben, oder andere Fehler Schuld daran, dass ihnen jüngere vorgezogen werden.
Kein Chef oder Commandeur eines Regiments muss einem Officiere länger als auf einen Tag Urlaub geben, sondern es muss wegen eines längern Urlaubes erst bei Seiner Königlichen Majestät angefraget werden. Sind aber die Commissaires-Inspecteurs310-b in den Provinzen, so können selbige für sich den Officieren auf drei bis vier Tage Urlaub geben.
V. VON DER ÖKONOMIE.
Die Regimenter, so keine Beurlaubte berechnen, müssen selbst werben und die Anzahl der Ausländer, so wie ihnen solche durch die Commissaires-Inspecteurs bekannt gemacht und complet gegeben worden ist, beständig complet halten; auch müssen sie in Zukunft keinen Recruten unter fünf, und keinen über acht Zoll zu Cuiras<311>sieren, Dragonern oder Husaren anwerben, auch nicht mehr als zwölf Thaler Werbegeld für einen Mann bezahlen. Es muss hauptsächlich bei solcher Werbung darauf gesehen werden, dass man gesetzte und gute Leute zu Recruten bekomme, die mit Pferden umzugehen wissen.
Auch werden jährlich per Regiment drei Mann nicht unter acht Zoll an die Garde du Corps abgegeben.
Die Regimenter, so Beurlaubte berechnen, bekommen den Abgang der Ausländer durch die grosse Werbung ersetzt, so Seine Königliche Majestät thun lassen.
Aus den Cantons sollen eigenmächtig keine Leute ohne Seiner Königlichen Majestät expresse Permission genommen werden, und ist die vorgeschriebene Regel, worauf die Commissaires-Inspecteurs zu hallen haben, dass, wenn ein beurlaubtes Landeskind stirbt, oder ein Kerl bei dem Regimente lahm oder invalide wird, von solchen abgegangenen Leuten alle Jahre, Ende Februar, eine Liste an Seine Königliche Majestät eingeschickt weide, welcher Abgang den Regimentern, um die gesetzte Anzahl der Landeskinder complet zu haben, wie durch die Commissaires-Inspecteurs solche festgesetzt sind, nämlich
per Compagnie Cuirassiere | 42 Inländer | inclusive der Ueber-Completen. |
30 Ausländer311-a | ||
per Escadron Dragoner | 84 Inländer | |
60 Ausländer311-a | ||
per Escadron Husaren | 60 Inländer | |
42 Ausländer |
vermöge einer desfalls von Seiner Königlichen Majestät zu ertheilenden Ordre durch Cantonnisten ersetzet werden wird; worüber alsdann die Landräthe auch Ordre erhalten werden, dass sie solche Leute an die Regimenter verabfolgen lassen sollen.
Es befehlen aber auch Seine Königliche Majestät auf das schärfste<312> und bei viermonatlichem Arrest, dass kein Ausländer eigenmächtigerweise verabschiedet werden soll, sondern wenn grosse Ausländer zu den Regimentern geschickt werden, so soll alsdann eine Liste von solcher Anzahl kleiner Leute an Seine Königliche Majestät eingesandt werden, und werden alsdann die Regimenter Ordre erhalten, wohin solche Leute zu verwenden sein werden. Die kleinen Ausländer, so unter fünf Zoll sind, werden mit der Zeit bei den Regimentern, so Beurlaubte berechnen, durch grössere ersetzt werden.
Und da die Regimenter keine fixirte Garnisonen haben sollen, sondern selbige nach Beschaffenheit der Umstände von einem Orte zum andern künftighin solche verändern werden, so werden von nun an keine Montirungs-Böden gestattet, sondern was der Cuirassier, Dragoner oder Husar gebraucht, muss ihm zu der Zeit, da er es nöthig hat, angeschafft werden, und er von seinen Montirungs-Stücken weiter nichts, als was er anhat, haben.
Die Chefs und Commandeurs der Regimenter müssen darauf halten, dass die Leute alles dasjenige richtig erhalten, was ihnen gehört und zukommt, und müssen zu dem Ende die Compagnie- und Escadrons-Rechnungen vom Stabs-Officier alle Jahre abgenommen werden, damit hierunter dem Gemeinen kein Unrecht geschehe.
Auch wird den Commandeurs bei härtester Strafe verboten, dass von den magdeburgischen, märkischen, pommerschen und schlesischen Regimentern keine Leinwand aus Sachsen oder Mecklenburg, sondern dass selbige alle in unsern Landen aufgekaufet werde.
Seine Königliche Majestät befehlen, dass, wegen des bisherigen Geschleppes der Menge von Wagen, per Regiment, sowohl Cuirassiere, als Dragoner und Husaren, nicht mehr als zwei Wagen gutgethan werden sollen. Die Brodwagen, so den Regimentern zu eisern gegeben sind, müssen beständig in gutem Stande erhalten werden.
Da die Wirthschaft während dieses Krieges so gottlos gewesen und mit den empfangenen Montirungs-Stücken auf eine schändliche<313> Art umgegangen worden, sich auch sogar solche schlechte Leute bei den Regimentern gefunden, die Montirungs-Stücke, Sättel, Gewehr und Lederzeug verkauft, so wird den Commandeurs auf Ehre und Reputation befohlen, inskünftige accurate und mit der grössten Exactitude angefertigte Listen einzuschicken und darin nicht mehr anzugeben, als was wirklich fehlet. Es wird überhaupt den Commandeurs bei Strafe der Cassation verboten, keine falsche Listen von den Regimentern an Seine Königliche Majestät einzusenden, sondern der Commandeur, so dergleichen Listen einschicket, muss sie vorher genau examiniren, ob alles seine Richtigkeit hat, widrigen Falls selbiger sogleich ins Kriegsrecht gezogen und aufs schärfste bestrafet werden soll.
Da Seine Königliche Majestät auch wahrgenommen haben, dass, anstatt seit vorigem Frieden Officiere zu formiren (als seit welcher Zeit ihnen dieWirthschaft der Escadrons überlassen ist), sie fast nichts als Kriegsräthe und Beamten bei den Regimentern gehabt, die statt der gehörigen Application und Eifers zum Dienst, so Seine Königliche Majestät von ihnen fordern, nichts als Verstand von Kornpreisen und aufzukaufendem Hafer, Heu und Stroh gehabt, so haben Seine Königliche Majestät solche Oekonomie den Regimentern gänzlich abgenommen, damit die Officiere durch dergleichen Distractions nicht vom Dienst abgehalten werden. Wegen der Ordnung bei den Regimentern werden Seine Königliche Majestät keine Kurzweile verstehen und solche vornehmlich von dem Commissaire-Inspecteur und den Commandeurs der Regimenter fordern. Sollte der Commandeur vom Regiment sein Devoir nicht thun, so werden Seine Königliche Majestät selbigen sogleich auf dem Exercir-Platze vom Regiment wegschicken und einen andern tüchtigeren an seine Stelle setzen, der die Ordres mit grösserer Exactitude und Accuratesse befolget.
Seine Königliche Majestät befehlen, dass das Tuch zu den Montirungen, Gewehr, Sattel-, Reit- und Lederzeug für die Augmentation<314> der Regimenter, wenn Seine Königliche Majestät selbige auf den Kriegsfuss setzen wollen, welches Tuch, Gewehr und Lederzeug, u. s. w., durch den Obersten von Wartenberg,314-a
- für die magdeburgischen Regimenter in Magdeburg,
- für die märkischen und neumärkischen Regimenter in Berlin,
- für die pommerschen Regimenter in Stettin,
- für die schlesischen Regimenter in Breslau und
- für die preussischen Regimenter in Königsberg,
alles in Vorrath angeschafft werden wird, in gutem Stande gehalten werden soll, damit, wenn Seine Königliche Majestät befehlen, dass die Regimenter augmentirt werden sollen, die Montirungen gleich angefertigt werden können und die Gewehre und Lederzeug keiner Reparatur bedürfen.
Die Commissaires-Inspecteurs müssen, wenn sie die Regimenter visitiren, alles genau nachsehen, ob zur Augmentation auch alles für jede Provinz in den obbenannten Städten vorhanden und ob solches in gutem Stande sei.
Potsdam, den 11. Mai 1763.
(L. S.)Friderich.
Seine Königliche Majestät ertheilen dem Regimente wegen des im letzten Kriege bezeigten guten Verhaltens die allergnädigste Erlaubniss, alle Anfragen, als Beurlaubungen, Permission zu Heirathen, Vorschläge zum Avancement, desgleichen alle Rapports an Allerhöchstdieselben nach wie vor immediate zu thun; jedoch muss das Regiment den Commissaire-Inspecteur davon jedesmal gehörig avertiren.
<315>XXVII. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER INFANTERIE-REGIMENTER, WIE SICH SOLCHE WEGEN DES KLEINEN DIENSTES IN DEN GARNISONEN, WEGEN DER MANNSZUCHT DES GEMEINEN MANNES, DER SCHARFEN DISCIPLIN, DES EXERCIRENS DER REGIMENTER, GUTEN AUFSICHT UND ZUCHT DER OFFICIERE UND DER ÖKONOMIE ZU VERHALTEN HABEN.[Titelblatt]
<316><317>INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER INFANTERIE-REGIMENTER, WIE SICH SOLCHE WEGEN DES KLEINEN DIENSTES IN DEN GARNISONEN, WEGEN DER MANNSZUCHT DES GEMEINEN MANNES, DER SCHARFEN DISCIPLIN, DES EXERCIRENS DER REGIMENTER, GUTEN AUFSICHT UND ZUCHT DER OFFICIERE UND DER ÖKONOMIE ZU VERHALTEN HABEN.
I. VOM KLEINEN DIENSTE IN DEN GARNISONEN. (Vide Beilage.317-a)
NB. Vom Commandeur an bis zum geringsten Tambour soll sich keiner unterstehen dem Bürger Ueberlast zu thun. Derjenige Officier oder Unter-Officier, so dergleichen vornimmt, soll sogleich arretirt und bestraft werden. Ist es ein Gemeiner, der dem Bürger Ueberlast thut, muss selbiger mit Stockschlägen bestraft werden.
Da die Gouverneurs und Commandanten in den Festungen Ordre haben dem Bürger verschiedene Sachen nicht zu gestatten, die den Festungswerken Schaden thun könnten, so muss solcher Ordre von <318>den Bürgern aufs exacteste nachgelebet werden, und wenn dieselben sich dawider opponiren, müssen selbige zur Strafe gezogen werden. Wenn die Regimenter gegen die Bürger zu klagen haben, so muss man die Klagen bei dem regierenden Bürgermeister anbringen, der solche auf bürgerlicher Seite untersuchen und nach Beschaffenheit der Umstände die Bürger bestrafen wird.
II. VON DER DISCIPLIN UND MANNSZUCHT DER GEMEINEN SOLDATEN. (Vide Beilage.)
III. VOM EXERCIREN. (Vide Beilage)
IV. VON DER AUFSICHT UND ZUCHT DER OFFICIERE.
Weil Seine Königliche Majestät ein nobles und respectables Corps Officiere bei der Armee haben wollen, so müssen 1. sämmtliche Officiere zu einer sehr guten Conduite angehalten werden, keine niederträchtige Streiche ausüben und von dem Commandeur geduldet werden, als Schulden machen und nicht bezahlen, sich dem Soffe ergeben und eine schlechte Conduite führen, liederliche Häuser und Cafes frequentiren und dergleichen mehr, so einem Officiere ungeziemend sind. Das Spielen wird den Officieren sowohl, als Unter-Officieren und Gemeinen auf das schärfste verboten; und weil sich viele Officiere dadurch ruiniren und derangiren, so muss sehr darauf gesehen werden, dass solches nicht geschehe.
2. Den Officieren muss nicht gestattet werden mit gemeinen Leuten und Bürgern umzugehen, sondern sie müssen ihren Umgang immer mit höheren Officieren und ihren Cameraden, so sich gut conduisiren und Ambition besitzen, haben. Wenn man siehet, dass Officiere mit dergleichen Leuten Umgang haben, so ihnen nicht <319>anständig, und dass sie sich nicht corrigiren und von selbigen abhalten lassen wollen, so muss man suchen solche junge Leute, indem sie niemals rechte Ambition kriegen werden, vom Regiment zu schaffen, und weil aus allen denen, welche ohne Lust dienen und keinen wahren Eifer zum Dienst bezeigen, nichts wird, so müssen solche Officiere gemeldet werden, worauf sie ihre Abschiede ohne grosse Resistance bekommen können. Die Officiere sollen nicht beurlaubt werden ohne dieserhalb bei Seiner Königlichen Majestät geschehene Anfrage. Sind aber die Commissaires-Inspecleurs in den Provinzen, so können sie den Officieren auf drei bis vier Tage Urlaub gehen.
Hauptsächlich müssen die Commandeurs darauf halten, sich ein Corps guter und ansehnlicher Officiere zu formiren. Sollten sich auch Edelleute aus fremden Landen finden, so Verstand, Ambition und einen wahren Diensteiler zeigten, so können solche wieder bei den Regimentern als Officiere Seiner Königlichen Majestät in Vorschlag gebracht werden.
Was Jugendfehler, so von Leuten aus Dummheit und nicht genügsamer Ueberlegung geschehen, betrifft, so muss man solche zuerst nicht mit der grössten Rigueur bestrafen, sondern, wenn es Leute von Ambition sind, so ist die Correction von einem Stabs-Officiere und der Arrest von einigen Tagen süffisant, solche junge Leute zu corrigiren.
3. Da Seine Königliche Majestät wegen der Gefreiten-Corporale gefunden, dass der Umgang, den sie in ihrer Jugend mit dem gemeinen Manne zu viel haben, ihnen immer anklebet, so wollen Höchstdieselben den fünf ältesten Gefreiten-Corporalen von nun an bei den Regimentern Fähnrichs-Patente ertheilen, um ihnen dadurch Ambition beizubringen, dass sie mit Officieren und nicht mit Unter-Officieren und Gemeinen, ausser was im Dienst nöthig ist, Umgang haben. Auf den Wachen, Commando's, bei dem Exerciren, u. s. w., thun aber solche nach wie vor Gefreiten-Corporalsdienste.
<320>Alle junge Edelleute und Officiere, so nicht Ehre und Ambition zum Grunde legen, sondern durch beständige Strafen zu ihrem Devoir sich anhalten lassen, aus solchen ist es schwer, tüchtige und capable Generale zu formiren; da sich aber findet, dass nicht alle Leute egale Talente haben, so müssen diejenigen, welche die wenigste Einsicht und nicht die genügsamen Talente und Ambition besitzen, zum kleinen Dienste, als Visitirung der Quartiere und Lazarethe, zu Exercirung der Recruten (wie solches im Reglement genau detailliret ist) angehalten werden, damit selbige bei den Regimentern doch einigermassen zu gebrauchen sind; diejenigen aber, so am meisten Verstand und Ambition besitzen, die sie dringet, sich von ihrem Metier besser als andere zu acquittiren, deren Conduite gut und vernünftig ist, die keine Faulheit und Schläfrigkeit spüren lassen, sondern sich mit Lust zu allen Stücken ihres Metier appliciren, solche müssen nicht allein das Visitiren der Quartiere und Lazarethe, Exerciren der Recruten und was alles zum kleinen Dienste gehöret, so gut wie die andern thun, sondern sich auch noch mehr auf die Fortification, Geographie, Sprachen, Kenntniss der Länder und deren Beschaffenheit und anderer einem Generale nöthigen Wissenschaften befleissigen. Da nun ohne Zweifel solche Leute ihr künftiges Glück machen können und bei diesem Metier noch das allervornehmste, die Fortification, zu verstehen ist, ohne welche ein General von der Infanterie nie ein rechter General sein kann, so werden Seine Königliche Majestät, um den Officieren ein Mittel an die Hand zu geben, dass sie die gehörige Kenntniss von der Fortification bekommen und sich die Länder und deren Beschaffenheit bekannt machen, in verschiedenen Städten Schulen etabliren, um die Fortification zu erlernen, als, eine in Wesel, wo alle Officiere von der cleveschen Garnison und die vom Regiment von Schenckendorff alle Winter vier Monate, als November, December, Januar und Februar informiret werden können; ferner eine in Magdeburg für die magdeburgische<321> Garnison, ungleichen für die Regimenter Lindstedt, Hülsen, Grabow, Bernburg, Wied und Mosel; eine in Berlin für die märkischen und neumärkischen Regimenter; eine in Breslau für die schlesischen Regimenter; eine in Königsberg für die preussischen Regimenter. Die Gouverneurs und Commandanten in den Festungen werden Ordres bekommen, die von den Regimentern hingeschickten Officiere, so lange sie in ihren Gouvernements sind, zur gehörigen Application anzuhalten, auf derer Conduite mit Acht zu geben, und sollte es etwa sein, dass solche Officiere dem Spiele oder dem Gesöffe nachgingen, oder auch andere liederliche Häuser und Cafés, anstatt sich zu demjenigen zu appliciren, warum sie hingeschickt sind, frequentirten, so wird der Gouverneur oder Commandant in solcher Stadt dergleichen Officiere, so solche unanständige Dinge vornehmen, mit einem Commando arretirt wieder an das Regiment schicken, und sollen dergleichen Leute künftig nicht wieder nach den Städten, um was zu lernen, geschickt werden; und damit dergleichen Abus nicht mehr geschehen mögen, so befehlen Seine Königliche Majestät, dass solchen Officieren zwei jüngere im Rang vorgezogen werden. Seine Königliche Majestät werden in jede dieser militairischen Schulen in vorbenannten Städten Karten von Deutschland geben, welche die Officiere mit grösster Attention nachsehen und sich nicht allein die Festungen, Haupt- und andere Städte und Flüsse, sondern auch die Lage der Länder und deren Beschaffenheit, als bergige Terrains, Plainen und Wege, so viel möglich, bestens bekannt machen müssen, welches das vornehmste ist, was ein Officier und General wissen muss und ausser dem keiner ein rechter General werden kann.
Da die französische Sprache anjetzo unentbehrlich ist und der, so sich darauf befleissiget, in England, Holland, Italien, Polen, Russland und allerwärts fortkommen kann, wenn er auch gleich die andern National-Sprachen nicht verstehet, so recommandiren Seine Königliche Majestät solche einem jeden Officiere bei den Regimen<322>tern sehr, damit sich selbige und auch die jungen Edelleute, wo sie Gelegenheit haben, befleissigen solche zu erlernen. Die Officiere bei den schlesischen und preussischen Regimentern können sich auch zugleich, wo nicht alle, doch einige, auf die Erlernung der polnischen Sprache legen.
Da Seine Königliche Majestät gefunden, dass die mehresten Officiere in ihren Garnisonen so viele Faulheit besitzen und sich nicht einmal das Terrain um ihre Garnison bekanntmachen, welches doch sämmtlichen Officieren zu wissen höchst nöthig ist, wenn sie Deserteurs nachgeschickt werden, so befehlen Seine Königliche Majestät den Commandeurs der Regimenter, den Officieren Urlaub zu geben, zu sagen auf einen Tag, um von den bergigen Terrains Kenntniss zu erlangen, sich die Défilés, enge und hole Wege und dergleichen sehr genau bekannt zu machen, welches in allen Garnisonen, wenn die Regimenter ihre Quartiere verändern, geschehen muss.
Seine Königliche Majestät werden zu Revue-Zeiten sich bei den Regimentern genau nach den Officieren erkundigen, die sich am meisten auf die Erlernung der Fortification,322-a Geographie, Sprachen und Kenntniss der Länder beflissen haben. Diejenigen, deren Application und Conduite gut ist, die die wahre Ambition besitzen noch General-Feldmarschälle und commandirende Generale zu werden, haben sich alsdann Gnadenbezeigungen und Avancements zu versprechen. Im übrigen declariren Seine Königliche Majestät hiebei, dass es bei dem Avancement in der Tour bis inclusive zum Oberst-Lieutenant bleiben soll, wofern nicht hin und wieder Officiere durch ihre üble Conduite und andere Fehler Ursache geben, dass ihnen andere vorgezogen werden.
<323>V. VON DER ÖKONOMIE.
1. Bleibt selbige laut des Reglements.
2. Die Regimenter, so keine Beurlaubte berechnen, müssen selbst werben und die Anzahl der Ausländer, so wie ihnen solche durch die Inspecteurs-Commissaires bekannt gemacht werden und complet gegeben, beständig erhalten, künftig keine Recruten unter sechs Zoll anwerben und nicht mehr als zwölf Thaler Handgeld für einen Recruten geben; auch werden jährlich drei Mann per Regiment, nicht unter, wohl aber über neun Zoll, zur Garde abgegeben.
Die Regimenter, so Beurlaubte berechnen, bekommen den Abgang der Ausländer durch die grosse Werbung ersetzt, die Seine Königliche Majestät thun lassen.
Aus den Cantons sollen eigenmächtigerweise keine Leute ohne Seiner Königlichen Majestät expresse Permission genommen werden, und ist die vorgeschriebene Regel, worauf die Commissaires-Inspecteurs zu halten haben, dass, wenn ein beurlaubtes Landeskind stirbt oder dass ein Kerl lahm und invalide beim Regiment wird, von solchen abgegangenen Leuten alle Jahre, Ende Februar, eine Liste an Seine Königliche Majestät eingeschicket werde, welcher Abgang dem Regimente, um die gesetzte Anzahl Landeskinder complet zu haben, wie es die Inspecteurs-Commissaires festgesetzet haben, nämlich per Musketier-Compagnie ein und fünfzig Ausländer und ein und siebzig Inländer, inclusive der Ueber-Completen, per Grenadier-Compagnie acht und fünfzig Ausländer und zwei und siebzig Inländer,323-a vermöge einer desfalls von Seiner Königlichen Majestät zu ertheilenden Ordre, durch Cantonnisten ersetzet werden wird, worüber alsdann die <324>Landräthe auch Ordres erhalten werden, solche Leute an die Regimenter verabfolgen zu lassen.
Es befehlen aber auch Seine Königliche Majestät auf das schärfste und bei viermonatlichem Arreste, dass kein Ausländer eigenmächtigerweise verabschiedet werden soll, sondern wenn grosse Ausländer zu dem Regimente geschickt werden, so soll alsdann eine Liste von solcher Anzahl kleiner Leute an Seine Königliche Majestät eingesandt werden, und soll alsdann an die Regimenter Ordre ergehen, wohin solche Leute zu verwenden sein werden. Die kleinen Leute, Ausländer zu sagen, so unter sechs Zoll sind, werden mit der Zeit bei den Regimentern, so Beurlaubte berechnen, durch grössere ersetzt werden.
Die Chefs und Commandeurs der Regimenter müssen darauf halten, dass die Bursche dasjenige richtig bekommen was ihnen gehört und zukommt; auch müssen alle Jahre die Compagnie-Rechnungen vom Stabs-Officier abgenommen werden, damit dem Soldaten hierunter kein Unrecht geschehe.
Auch wird den Commandeurs bei harter Strafe verboten, dass keine Leinwand für die schlesischen, märkischen, pommerschen und magdeburgischen Regimenter aus Sachsen oder Mecklenburg angekauft, sondern dass selbige in unsern Landen gekauft und genommen werde.
Es soll der Capitain keinen Rock, Hut oder Mütze für den Soldaten in duplo, sondern es soll selbiger alles nur einfach, zu sagen den Rock, Hut oder Mütze, so er trägt, und nichts weiter haben.
Weil gar unnöthig ist, dass die Bataillons ein gar so grosses Geschleppe bei sich führen, so sollen von nun an bei einem Bataillon Infanterie nicht mehr als zwei Compagnie-Wagen gut gethan werden. Die Brodwagen, so den Regimentern für eisern gegeben, müssen beständig in gutem Stande erhalten werden.
Seine Königliche Majestät befehlen, dass das Tuch zu den Monti<325>rungen, das Gewehr und Lederzeug für die Augmentation, wenn Seine Königliche Majestät die Regimenter auf den Kriegsfuss setzen wollen, welches Tuch, Gewehr und Lederzeug durch den Obersten von Wartenberg,
- für die westphälischen Regimenter in Wesel,
- für die magdeburgischen Regimenter in Magdeburg,
- für die märkischen und neumärkischen Regimenter in Berlin,
- für die pommerschen Regimenter in Stettin,
- für die schlesischen Regimenter in Breslau,
- für die preussischen Regimenter in Königsberg,
alles in Vorrath angeschafft wird, in gutem Stande gehalten werden soll, damit, wenn Seine Königliche Majestät befehlen, dass die Regimenter augmentirt werden sollen, die Montirungen gleich angefertigt werden können und das Gewehr und Lederzeug keiner Reparatur bedarf.
Die Commissaires-Inspecteurs müssen, wenn sie die Regimenter visitiren, alles genau nachsehen, ob zur Augmentation auch alles für jede Provinz in den obbenannten Städten vorhanden und ob solches in gutem Stande sei.
Alle Listen, so an Seine Königliche Majestät von den Regimentern eingeschickt werden, müssen exact und richtig sein, und befehlen Seine Königliche Majestät bei Cassation, dass die Commandeurs solche vorhero genau nachsehen und examiniren sollen. Derjenige Commandeur, so hierunter etwas verabsäumt und nicht vorher untersuchet, ob alles seine Richtigkeit hat, soll sogleich ins Kriegsrecht und auf das härteste bestraft werden.
Potsdam, den 11. Mai 1763.
Friderich.
Seine Königliche Majestät befehlen dem Regimente, dass solches alle Anfragen, Vorschläge und auch alle Rapports, ohne Ausnahme,<326> an den Commissaire-Inspecteur thun soll, welcher davon alle Monate einen General-Rapport an Seine Königliche Majestät einsenden wird.
<327>XXVIII. INSTRUCTION FÜR DIE ARTILLERIE.[Titelblatt]
<328><329>INSTRUCTION FÜR DIE ARTILLERIE.
Die Eintheilung der Artillerie bei der Armee ist per Bataillon im ersten Treffen zwei sechspfündige Bataillons-Kanonen, eine siebenpfündige Haubitze und per Bataillon der zweiten Linie zwei dreipfündige schwere lange Kanonen; per Brigade, so aus fünf Bataillons besteht, zehn zwölfpfündige Kanonen, sowohl in der ersten als zweiten Linie, und die schwersten zwölfpfündigen Batterie-Kanonen, zu sagen Brummer,329-a auf die Flügel der Linien, sowohl ersten als zweiten Treffens. Bei der Reserve und Artillerie-Train, so der Armee folgt, müssen noch vorräthige Kanonen, auch reitende Kanonen und was zur Reserve gehöret fahren, und müssen bei einer Armee von ohngefähr sechzig tausend Mann vierzig zehnpfündige Haubitzen sein. Wenn die Armee sich in Marsch setzet und entweder links oder rechts abmarschiret und deployiret, so muss die Artillerie folgendergestalt fahren :
<330>1. Wenn die Armee rechts abmarschiret, so hat vor der Batterie, so auf dem rechten Flügel steht, ein Bataillon die Tete und marschiret solches vor der Batterie, worauf die andern vier Bataillons der Brigade folgen; die übrigen Batterien aber fahren vor dem ersten Bataillon bei der Brigade, wo sie eingetheilet sind. Die Bataillons-Kanonen fahren zwischen den Intervallen der Bataillons, wo die Tambours und Zimmerleute marschiren. Auf eben diese Art fährt die Artillerie in der zweiten Linie. Wenn die Wege breit sind, so müssen zwei, auch wohl drei Kanonen neben einander fahren, damit die Linie nicht zu lang wird. Wenn nun die Armee auf das Terrain kommt, wo sie gegen den Feind in der Plaine links aufmarschiren soll, so müssen die Batterien, da die Armee in der Plaine, während des Marsches fünf und fünf Kanonen jeder Brigade hinter einander fahren und in der dritten Linie die Munitions-Wagen. Sowie die Armee auf das Terrain kommt und die Points de vue zum Aufmarsch gegeben sind, müssen (wenn, wie erwähnt, die Armee rechts abmarschirt ist) die Batterien, deren jede aus zehn Kanonen besteht, links der ersten Linie oder ersten Treffens ohngefähr dreissig Schritt heraus fahren; die Bataillons-Kanonen aber fahren zwischen den Intervallen in einer Linie, damit, sowie die Linie einschwenkt, solche gleich zwischen die Intervallen sich auch mit einschwenken müssen. Die Munitions-Wagen aber fahren rechts heraus.
Wenn die Points de vue zum Aufmarsch gegeben, so müssen sich die Artillerie-Officiere, so die Batterien commandiren, gleich bei der Brigade, wo sie fahren, erkundigen, wo die Points de vue sind, damit sie bei diesem Rechtsabmarsche immer links, nicht weiter als dreissig Schritt ab, bei ihrer Brigade fahren und immer nach den Points de vue sehen. Die Batterien, so in die zweite Linie eingetheilet, fahren, wenn ins Point de vue marschiret wird, mit Munitions-Wagen rechts heraus neben ihren Brigaden, wo sie eingetheilet sind. Die Bataillons-Kanonen fahren zwischen den Intervallen der Batail<331>lons, wie im ersten Treffen, und wenn links eingeschwenkt wird, fahren sie gleich mit in die Intervallen auf und die Batterien hinter die Brigaden.
2. Marschirt die Armee links ab, so fahren ebenmässig, wie bei dem Rechtsabmarsche der Armee, die Kanonen. Vor der Brigade des linken Flügels macht ein Bataillon die Tête, und müssen ebenmässig die Kanonen zu zwei und drei während des Marsches fahren, so wie es die Breite des Weges erlaubt. Kommt die Armee auf das Terrain, da dieses Plainen-Manoeuvres sind, so müssen ebenmässig, wie bei dem Rechtsabmarsche, die Bataillons-Kanonen zwischen den Intervallen in einer Linie und die Batterien zu fünf und fünf fahren. Sind die Points de vue zum Aufmarsch für die Armee gegeben, so fahren die Batterien der ersten Linie dreissig Schritt neben der Brigade rechts heraus, und müssen die Artillerie-Officiere, so die Batterien commandiren, wenn sie sich bei den Generalen nach den gegebenen Points de vue erkundiget, nicht weiter als dreissig Schritt neben der Brigade fahren. Hinter der schweren Batterie, so auf dem linken Flügel fährt, wenn die Armee rechts abmarschiret, so wie auch auf dem rechten Flügel, wenn die Armee links abmarschiret, marschiret kein Bataillon, ausser bei einer Retraite, alsdann ein Bataillon dahinter marschiret, um die Batterie zu decken.
3. Wenn deployiret wird.
Wenn die Armee gegen den Feind deployiren soll, so kann solches nicht anders geschehen, als wenn die Colonnen durch Anhöhen oder erhabenes Terrain gedeckt sind, wohinter die Linien deployiren und sodann vorrücken. Wenn zum Exempel zwei Colonnen Infanterie, deren jede aus zehn Bataillons ersten Treffens und zehn Bataillons zweiten Treffens besteht, und fünf Bataillons jeden Treffens rechts und links deployiren sollen, so müssen die zwei Batterien ersten Treffens, nebst den Bataillons-Kanonen von den zehn Bataillons, hinter dem ersten Bataillon ersten Treffens in einer Linie fah<332>ren und die Batterien und Bataillons-Kanonen vom zweiten Treffen hinter der Colonne. Sobald die Kanonen auf den Platz kommen und die Points de vue zum Deploiement gegeben worden, müssen die Kanonen, damit die Bataillons schliessen können, vom ersten Treffen mit den Fahrzeugen links heraus, die vom zweiten Treffen aber rechts herausfahren. Die Officiere von der Artillerie müssen sich bei den Generalen gleich nach den Points de vue erkundigen, wo solche sind, und wenn deployiret wird, sich rechts und links nach ihren Brigaden ziehen, die Bataillons-Kanonen gleich in die Intervallen fahren lassen und die Munitions-Wagen von den Batterien der ersten Linie durch die Intervallen hinter die Linien. Die Batterien des zweiten Treffens, so rechts heraus gefahren, fahren, wenn deployiret ist, hinter der Brigade auf, wobei sie eingetheilet, und die Bataillons-Kanonen rücken von hinten in die Intervallen zwischen die Bataillons ein.
4. Zwei Haupt-Dispositiones zu Attaquen in der Plaine.
- 1. Wenn in der Plaine die feindliche Armee nicht sonderlich appuyiret ist und keine Dörfer hat, so ist die sicherste Methode, dass man einen Flügel attaquiret, wie aus beigehender Zeichnung zu ersehen,332-a nämlich, da der rechte Flügel der feindlichen Armee mit dem linken Flügel attaquiret und der rechte refusiret wird.
- 2. Wenn ein feindlicher Flügel an ein retranchirtes Dorf appuyiret ist, oder der Feind ein Dorf stark retranchiret und besetzt hat, wie solches durch die sicherste Methode zu attaquiren ist.
Um die erste Attaque zu machen, müssen vor die erste Linie Bataillons zur Attaque gesetzt werden, so durch die Armee souteniret werden; rechts und links dieser Attaque müssen auf jedem Flügel zwei Batterien aufgefahren werden. Hinter jede Batterie, wie aus der folgenden Zeichnung zu ersehen,332-b müssen, sowohl auf dem rech<333>ten als linken Flügel der Attaque, noch zwei Bataillons zur Bedeckung der Batterien gestellet werden. Die Bataillons, so zur Attaque vor die Linie gezogen, lassen ihre Bataillons-Kanonen hinter dem zweiten Treffen der Attaque zurück. Wenn nun die vier Batterien, zwei rechts und zwei links der Attaque, aufgefahren und diese Batterien von den Brigaden des ersten Treffens genommen werden, so müssen von den Batterien, so in das zweite Treffen eingetheilet, wiederum so viel in das erste Treffen vorgeholet werden. Noch ist aus der folgenden Zeichnung zu ersehen, wie die Kanonen gerichtet, und wird zu solcher Attaque gleich die Batterie Brummer vom linken Flügel der ersten Linie, so wie auch vom rechten Flügel der ersten Linie mit vorgefahren, nebst noch zwei andern Batterien. Dagegen werden vier Batterien aus dem zweiten Treffen vorgeholet und vor das eiste Treffen, wo die Batterien von den Brigaden weggenommen, gesetzt. Hiebei ist wohl zu merken, dass die Batterien, so vom zweiten Treffen vorgeholet, nur von den mittelsten Brigaden genommen werden und nicht von dem Flügel der Linie, so refusiret wird, wo immer eine Batterie bleiben muss.
Zweite Disposition in der Plaine. Wenn der Feind ein retranchirtes Dorf stark besetzt hat, ist solches, wie aus beigehender Zeichnung zu ersehen, zu attaquiren und die sicherste Methode zu nehmen.
Wie bei solcher Attaque die Kanonen auffahren müssen, ist aus gedachter Zeichnung zu sehen, wo die Batterien marquiret sind. Da nun diese Batterien aus der ersten Linie genommen worden, so müssen geschwinde aus dem zweiten Treffen wieder so viel Batterien vorgezogen werden und nach den Brigaden des ersten Treffens fahren, wo sie zur Attaque weggenommen worden. Hiebei ist wohl zu bemerken, dass die Batterien nur immer von den mittelsten Brigaden der zweiten Linie genommen weiden müssen, damit immer eine Batterie auf dem Flügel bleibt, so refusiret wird.
<334>5. Besetzung der Posten, wie in solchen die Artillerie zum rechten Gebrauche zu placiren ist, wenn die Armee
- 1. einen Posten auf Anhöhen occupiret, wo keine Anhöhen dagegen sind;
- 2. wenn die Armee in Bergen stehet, wo sie Anhöhen auf zwei bis drei tausend Schritt gegen sich hat, so nicht evitiret werden können.
Im ersten Posten, wo keine Anhöhen, sondern nur blosses Feld und Plaine gegen ist, wird das erste Treffen an den Abhang des Berges gesetzt und die Infanterie nach dem Terrain postiret, so wie die Posten oder Berge gehen. Hier ist hauptsächlich der Artillerie-Officiere ihre Sache, dass sie ihre Batterien da placiren, wo sie rechte Defension haben, und die rechten Oerter des Terrains aussuchen, so zur Defension favorable sind, damit eine Batterie die andere kreuzet und so die ganze Linie ein Kreuzfeuer giebt. In einem solchen Posten muss nicht darnach gesehen werden, ob die Batterie der Brigade beim ersten, zweiten oder fünften Bataillon postiret sei, sondern man muss sich bloss nach dem Terrain richten. Das zweite Treffen wird auf den Gipfel der Anhöhe gesetzt, nebst denen in das zweite Treffen eingeteilten Batterien.
Bei allen Lägern ist hauptsächlich zu observiren, dass die Flanken des Postens suffisamment mit Batterien garniret sind, dass, wenn ein dergleichen Posten attaquiret werden sollte, so viel Kanonen auf den Flanken stehen und so postiret seien, dass das Feuer sich immer kreuzet und die Flanken dadurch inattaquable gemacht werden.
Erstens ist der Gebrauch der Bataillons-Kanonen ersten Treffens, wenn der Feind attaquiret, Rollschüsse zu thun, zu sagen, dass die Kugeln einigemal aufhüpfen und die Batterien, so im zweiten Treffen auf den höchsten Höhen aufgefahren, von weiten über das erste Treffen weg auf den Feind zu schiessen.
Der zweite Gebrauch ist, dass sie so postiret seien, damit sie in<335> die Batterien des ersten Treffens von hinten her schiessen können, und wenn der Feind, wie solches doch nicht ganz unmöglich, sich von einem Flecke des Postens, worauf das erste Treffen stehet, Meister gemacht, dass von den Batterien des zweiten Treffens absonderlich mit Kartätschen in die Batterien gefeuert werde, und kann auf diese Art ein Posten durch die Artillerie, wenn solche recht postiret ist, mainteniret werden, wenn auch ein Unglück gewesen und ein Theil des Terrains, wo das erste Treffen gestanden, etwas in Unordnung gebracht worden. Noch muss wohl observiret werden, wenn der Feind einen solchen Posten attaquiren wollte und auf eine gewisse Distance vor den Posten käme, bis sechs oder acht hundert Sehritt, dass sodann die Artillerie-Officiere, welche Batterien commandiren, die Distancen, auf den Flanken sowohl als vor der Fronte, abgemessen und marquiret haben, damit sie genau wissen, wie viel Schritt der Feind, wenn er attaquiret, noch entfernt sei. Ist der Feind noch acht hundert Schritt entfernt, so muss aus den Brummer-Batterien mit Kartätschen und auf sechs hundert Schritt aus den sogenannten österreichischen schweren Kanonen335-a ebenmässig mit Kartätschen beständig gefeuert werden. Da auch in dergleichen Posten, wenn solcher attaquiret wird, es oft geschiehet, dass Caval<336>lerie dagegen gebraucht wird und man auch mit etwas Cavallerie dagegen agiret, so müssen bei dergleichen Gelegenheiten die Artillerie-Officiere, so Batterien commandiren, sehr attent sein und die Augen aufthun, dass sie, wenn unsere Cavallerie vorkommt, nicht auf solche feuern. Beigehende Zeichnung zeiget, wie die Batterien postiret sein müssen.336-a
Drittens, wenn eine Armee in einem Posten stehet im Gebirge, wo sie Anhöhen gegen sich hat, von ohngefähr zwei tausend fünf hundert bis drei tausend Schritt, so nicht zu evitiren, so kann die Infanterie nicht anders postiret werden, als auf die höchsten Höhen, um nicht von den gegenüber liegenden Anhöhen dominirt zu werden; folglich auch die Batterien nicht auf die Penten des Berges, wie in dem vorbeschriebenen Posten, wogegen nichts als flaches Feld, mit dem ersten Treffen an den Abhang des Berges gesetzt werden können, sondern es müssen selbige mit auf die höchsten Höhen placiret werden. Die Hauptsache aber bleibet immer, wie bereits erwähnet, dass die Flanken zum stärksten mit Batterien garniret werden müssen. In einem dergleichen Posten im Gebirge, wo Anhöhen dagegen sind, muss von den Bataillons-Kanonen ein sehr nützlicher und guter Gebrauch gemacht werden; denn da in einem bergigen Terrain Gründe, hole Wege und am Fuss des Berges kleine Anhöhen sind, hinter denen man die Gründe, sowohl vor der Fronte, als auf den Flanken von den höchsten Anhöhen nicht besehen kann, so müssen die Bataillons-Kanonen gebraucht werden und zu zwei bis vier, mehr oder weniger, vorgesetzt, wo dergleichen Oerter sind, und um von den gegenüberseitigen Höhen nicht gesehen zu werden, Epaulements dagegen gemacht, oder eingeschnitten, wie es das Terrain giebt, um dadurch die Fronte und Flanke zu beschützen.
Da nun alles was vorgeschrieben zur rechten Defension des Postens gehöret, so muss nichts negligiret werden, und die Artillerie-<337>Officiere müssen nicht eher ruhig sein, bis alles ihr Geschütz stellet, so wie es das Terrain zu einer rechten Defension erfordert. Aus beigehender Zeichnung ist zu ersehen,337-a wie die Armee in einem solchen Terrain postiret ist.
Wenn andere Posten und gute Lager, es sei hinter Morästen oder kleinen Flüssen, Teichen, u. s. w., so vor der Fronte und auf den Flanken liegen, und dahinter noch Berge oder kleine Anhöhen sind, worauf man die Armee postiret. Bei dergleichen Posten ist hauptsächlich der Artillerie-Officiere ihre Sache, dass sie genau wissen, wo Dämme über die Moräste, Brücken über die Flüsse, guéable Oerter und Passagen sind, um solche recht zu beschiessen, ihr Geschütz darnach zu postiren. Wenn Dämme sind, so muss nach deren Breite eine Batterie von vier bis sechs, auch wohl mehr schweren Kanonen gerade gegen den Damm so postiret werden, dass die Kanonen den Damm entlang beschiessen, auch ebenmässig wenn Brücken und Passagen über einen Fluss gehen, so muss nicht allein eine Batterie sein, welche den Weg, der über die Brücke gehet, beschiesse, sondern es müssen auch rechter und linker Hand auf die Anhöhen schwere Kanonen gesetzt werden, die ein Kreuzfeuer auf den Weg und Brücke machen und, wenn es nicht über sechs oder acht hundert Schritt, aus den schweren Kanonen mit Kartätschen schiessen. Sind Anhöhen hinter dem Flusse, so versteht es sich von selbst, dass die Batterien rechts und links darauf postiret werden müssen, um die Kreuzfeuer zu geben. Wenn die Artillerie-Officiere gewahr werden und sehen, dass wenn die Armee in einem Standlager stehet, welches der Feind zu attaquiren Miene macht und in einer Distance von tausend bis zwölf hundert Schritt Batterien aufwerfen will, um unter deren Protection zu attaquiren, so müssen sie sofort dem commandirenden Generale davon Rapport machen und sogleich gegen diese feindlichen Batterien Kanonen aufgefahren und sie so gesetzt werden, dass<338> sie beständig ein Kreuzfeuer gegen die feindlichen Kanonen machen, und müssen diese Batterien nicht allein des Tages, sondern auch die Nacht hindurch beständig schiessen, um den Feind dadurch an seiner Arbeit und an seinen Batterien zu hindern und dahin zu bringen, dass er keine Kanonen auffahren kann. Wenn also eine dergleichen vom Feinde anzulegende Batterie, wenn die Kanonen von unsern Batterien beständig auf den Fleck hin kreuzen, nicht von Statten gehet und die Arbeiter weglaufen, so muss, wenn die Artillerie gut schiesset, in vier Stunden von einer solchen Batterie, wenn der Feind solche auch schon angelegt, die Brustwehr ganz weggeschossen und mit dem andern Terrain ganz gleich sein. Es ist ein Exempel hier anzuführen, wie es dem Prinzen Eugen bei Belgrad gegangen, da die Türken ihm Batterien von vierzig Kanonen, so er bauen lassen, so ruinirten, dass keine Kanone aufgefahren werden konnte.338-a
Nochmals wird wiederholet, dass allemal die vornehmste Attention auf die Flanken der Armee gerichtet sein muss und allda so viel Kanonen placirt werden, dass sie durch ihr Kreuzfeuer die Flanken inattaquable machen, welches das vornehmste mit sein muss. Wo nun aber pure Plainen sind und da eine Armee das Lager nehmen muss, so kann man sich nicht anders helfen, als durch Retranchements und Redouten, so unumgänglich zu machen nöthig sind, wenn die Armee in der Plaine campiret: nur muss hauptsächlich dahin gesehen werden, dass die Fortifications recht solide gemacht seien. An den Oertern, wo Batterien aufgefahren, müssen Werke angelegt werden, so geschlossen und nur in der Gorge eine kleine Oeffnung haben. Die Gräben um diese Redouten oder Werke aber müssen sechs bis sieben Fuss tief und zehn bis zwölf Fuss breit sein. Erlaubt es die Zeit, so kann der Graben um diese Werke ganz herum gehen und eine kleine Brücke in der Gorge gemacht werden, wie auch noch Pallisadirung. Die Artillerie-Officiere, wenn sie der<339>gleichen Werke nicht so von demjenigen gemacht finden, so den Auftrag gehabt, sie machen zu lassen, müssen sie es gleich angeben, damit es geändert und so solide gemacht wird, wie es sein muss, sonst der Artillerie-Officier, so die Batterie commandiret, dafür responsable bleibt, und muss dieses ein für allemal ein Principium regulativum sein, dass alles so geschiehet und nicht eher abgegangen wird, bis es im rechten Stande und gut gemacht ist.
6. Attaquen auf zweierlei Art Posten:
- 1. einen Posten zu attaquiren, wo Anhöhen dagegen, und
- 2. wo nichts als flaches Feld und die Armee genöthigt ist, den Feind in einem dergleichen Posten zu forciren.
Die Principia, so bei diesen Attaquen genommen werden müssen, sind dieselben, wie bei Belagerungen, dass, so wie man ein Polygon mit den Parallelen und Batterien embarrassiret, so ist auch der Ort des Postens, so attaquiret werden soll, mit Batterien zu embarrassiren. Die General-Regeln hiebei sind, dass man den Feind auf der Flanke, wo er am schwächsten ist, attaquire, welches der General, der die Armee commandiret, wo es noch am leichtesten ist, den Feind zu attaquiren und wie derselbe steht, wissen muss. Sind Anhöhen um und gegen einen solchen Posten, so muss nothwendig davon profitiret werden, um Batterien darauf zu bringen. Wenn der Feind auf Anhöhen steht, wo Anhöhen dagegen sind und nicht weiter als fünfzehn hundert bis zwei tausend Schritt ab, so ist die Hauptregel, die Anhöhen, so dagegen liegen, sehr vortheilhaft mit Batterien zu besetzen und die Kanonen so zu richten, dass die Schüsse auf den Fleck concentriren, wo die Attaque gemacht werden soll, und je mehr schwere Kanonen auf solche Höhen gesetzt werden können, je besser ist es, damit durch solches starkes Feuer die feindlichen Batterien in ihrem Schiessen derangiret werden, wie aus beiliegendem Plane zu sehen,339-a und die Attaquen Infanterie durch Hülfe<340> der Artillerie, wodurch die feindlichen Kanonen schweigend gemacht, heranmarschiren können.
Die zweite Attaque, wenn der Feind auf solchen Anhöhen stehet, wo keine Anhöhen dagegen sind, wie dergleichen Terrains sowohl in Schlesien als Sachsen und mehrein Provinzen bekannt, und es die Nothwendigkeit erfordert, den Feind zu attaquiren, so können weder schwere noch leichte Kanonen angebracht werden, ausser Haubitzen, sowohl zehnpfündige, als einige fünf und zwanzigpfündige, wesfalls immer bei einer Armee, so solche Attaque thun soll, vierzig zehnpfündige Haubitzen, so vier tausend Schritt werfen, und acht oder zehn fünf und zwanzigpfündige dabei gebraucht werden. Diese sämmtlichen Haubitzen müssen an den Ort gebracht werden, auf welchem Flügel man den Feind attaquiren will. Diese Haubitz-Batterien zu setzen und damit einen halben Zirkel um die Flanke oder den Ort zu machen, wie beigehende Zeichnung zeigt,340-a wo man den Feind attaquiren will, müssen die Artillerie-Officiere sehr von dem Terrain zu profitiren wissen, um sie auch in den kleinsten Grund oder hinter eine ganz geringe Anhöhe zu setzen, und ihre Schüsse so zu dirigiren, dass sie von allen Batterien auf den Fleck der Attaque concentriren, und müssen seitwärts, wenn die Batterien zu agiren anfangen, Artillerie-Officiere geschickt werden, um genau zu wissen, ob auch die Schüsse den rechten Effect thun und auf den Fleck fallen, wo die Attaque geschehen soll, den Effect davon zu sehen und darnach ihre Schüsse reguliren zu können. Die vornehmste Attention, so die Officiere der Artillerie dabei haben müssen, ist, dass sie nicht zu kurz, da sie sonst in unsere eigene Attaque werfen, und lieber etwas weiter, alsdann doch die Granaten in das zweite Treffen des Feindes fallen. Da bei dergleichen Attaquen die Bataillons, so die Attaquen machen, ihre Kanonen mitnehmen können, so müssen einige Artillerie-Officiere die Bataillons-Kanonen und dabei eingetheil<341>ten siebenpfündigen Haubitzen hinter der Attaque zusammenfahren lassen und so von weiten hinter der Attaque folgen, bis sie sehen, dass die Infanterie auf die Anhöhen kommt, wo sie den Feind weggejagt, und sodann das Feuer von den Haubitz-Batterien aufgehört, gleich à portée zu sein, um diese Bataillons-Kanonen gleich auf den Berg herauf zu fahren und, wenn die Infanterie Posto gefasst, gleich bei ihren Bataillons fahren zu können. Sollte es sein, dass der Feind in solchem Posten stände, dass hinter den Anhöhen, wo man den Feind weggejagt, sich wiederum andere Anhöhen fänden, so müssen die Haubitz-Batterien auch mit nachgefahren werden, und ist der Artillerie-Officiere, so Batterien commandiren, ihre Hauptsache, auch den zweiten Posten, so wie den ersten, mit Batterien zu embarrassiren und ein Kreuzfeuer nach den Anhöhen zu machen, mit den den Posten umringenden Batterien, und sollten die schweren fünf und zwanzigpfündigen Haubitzen nicht dahin zu fahren sein, so müssen diese Batterien von zehnpfündigen gemacht werden.
7. Uebergang über Flüsse.
Wenn ein Fluss passiret wird, so dass der Feind in gewisser Nähe, als ohngefähr noch zwei Meilen davon stehet, so muss der General, so die Armee commandirt, einen solchen Ort über den Fluss aussuchen, wo er ihn mit Avantage und ohne was zu risquiren passiren kann. Ein solcher Ort kann nicht anders situiret sein, als dass man die Höhen auf seiner Seite hat und das gegenseitige Terrain über den Fluss niedriger ist; der vortheilhafteste Ort ist, wenn das Wasser eine Bucht macht, wie aus beiliegender Zeichnung zu ersehen.341-a Sollte man aber eine solche Bucht des Flusses nicht finden, so muss man doch Anhöhen auf seiner Seite haben, wo man den Uebergang machen will. Hiebei sind die beständigen Principia, dass auf die Anhöhen, so nahe am Fluss liegen und nicht zu weit von demselben abgelegen, vier bis sechs, auch mehr Batterien von schweren<342> Kanonen gesetzt werden, die über den Fluss weg schiessen und die Bataillons, so über den Fluss gesetzt worden den Brückenschlag zu decken, protegiren. Die Bataillons-Kanonen weiden von dem Orte, wo die Brücke geschlagen, rechts und links des Flusses, ohngefähr fünf bis sechs hundert Schritt am Ufer batterienweise aufgefahren, um vor die Fronte der Bataillons, so den Brückenschlag decken, zu beschiessen, wenn man von dem Feinde was zu besorgen, um dadurch der Infanterie mehr Defension zu geben, da die schweren Batterien immer von den Anhöhen nur weit schiessen. Sobald nun das erste Treffen über die Brücke zu defiliren anfängt und die Infanterie, um sich zu formiren, mehr Terrain braucht, werden diese Batterien von Bataillons-Kanonen weiter rechts und links des Ufers des Flusses gerückt, wie aus gedachter Zeichnung zu sehen, um dadurch die Linie Infanterie, wie auch die Flanken zu decken. Sowie das erste Treffen herüber, müssen die Bataillons-Kanonen folgen und so das zweite Treffen, die Batterie und das Uebrige von der Armee.
Bei Retraiten, Affaires d'arriere-garde und Abzügen und dergleichen Gelegenheiten müssen die Officiere der Artillerie, so sich dabei befinden, die Generale, so das Commando über ein Corps von vier bis sechs oder zehn Bataillons haben, erinnern, wenn sich die Bataillons abziehen, dass sie von dem Generale, so das Corps commandiret, avertirt werden, um ihre Kanonen wenigstens zwei bis drei Minuten eher, als die Infanterie abmarschiret, aufgeprotzt zu haben, damit sie bereits im Marsch, wenn die Infanterie abmarschiret; jedoch muss solches nicht eher, als ohngefähr zwei Minuten vorher, ehe der General die Bataillons abmarschiren lassen will, geschehen. Dieses kann auch Statt finden, wenn sich eine Armee aus einem Gebirge oder Posten ziehet, um entweder eine andere Position zu nehmen, oder aus dem Gebirge in die Plaine zu gehen; wohl aber müssen die Artillerie-Officiere den Unterschied zu machen wissen,<343> dass solches niemals Statt finde, wenn der Feind einen Posten attaquiret, indem im letztern Falle alles halten muss.
8. Belagerung der Städte.
Bei Belagerung der Städte ist es hauptsächlich der Ingenieurs ihre Sache, den ganzen Plan von der Belagerung zu entwerfen und zu machen, wie die Tranchées geöffnet und die Parallelen geführt weiden sollen. Es halten Seine Königliche Majestät die Officiere der Artillerie damit nicht auf. Die Fundamental-Principia, so sie dabei haben müssen und so mit zur Artillerie gehören, sind, dass das Polygon, so attaquiret werden soll, wohl mit Batterien embarrassiret wird, damit die Artillerie-Officiere alle differente Feuer gegen die Werke recht anzubringen und die Batterien wohl anzulegen wissen. Wenn die erste Parallele gegen das Polygon, so attaquirt werden soll, geöffnet, müssen die Batterien in der Parallele, so an ihren Orten angelegt und gemacht werden, wie es sein muss und in beigebender Zeichnung marquiret ist.343-a Es mögen nun solche gegen ein Hornwerk, oder gegen andere Werke, um selbige zu beschiessen, angelegt werden, so bleibt solches immer en gros dasselbe. Die Artillerie-Officiere müssen, ehe sie die Batterien anlegen, Acht haben, um zu wissen, wie viel Kanonen der Feind auf jeder Face, es sei von einem Ravelin. Demi-lune oder Bastion, gebrauche, und darnach die Batterien gegen die vom Feinde so construiren, dass immer gegen eine Embrasure, wo eine Kanone vom Feinde stehet, drei Kanonen von unsern gerichtet sind. Der Effect, welchen man von diesen Batterien verlangt, ist, dass sie die Merlons und Brustwehren von dem Werke ruiniren und wegschiessen; auch muss derowegen auf jedes Bastion oder Ravelin, welches attaquiret wird, aus Mortiers, so bei den Batterien gesetzt, mit Bomben geworfen werden, und müssen, so viel es angehet, hauptsächlich auf die Brustwehren die Bomben dirigiret werden. Wird nun dieses effectuiret, dass sowohl durch<344> die Batterien die Merlons ruiniret und die Brustwehren durch beständiges Werfen der Bomben mit rasirt werden, so können die Leute, so dahinter gestanden, nicht mehr bedeckt bleiben, folglich die feindliche Artillerie dadurch schlecht bedient und nicht mehr zum rechten Gebrauche ist. Das Feuern von den Batterien und das Bombenwerfen muss weder Tag noch Nacht aufhören und immer in der Hitze gehalten werden. Wenn nun gesagt würde, des Nachts kann man nicht sehen wo man hinschiesst, so wird den Artillerie-Officieren hierauf zur Antwort gegeben, wie solche, wenn des Tages ihre Kanonen gut gerichtet stehen wie sie stehen sollen. Leisten auf die Seiten der Affuten schlagen, die Kanonen bei derselben Richtung lassen und wenn abgefeuert und die Kanone zurückläuft, sie solche zwischen die zwei Leisten wieder dahin bringen müssen, wo sie gestanden, wodurch doch einigermassen die Schüsse accurater gebracht werden; hauptsächlich aber kommt mit darauf an, dass nur continuellement geschossen wird. Nur ist nicht genug, dass man dem Feinde die Batterien demontire, sondern es müssen auch gleich im Anfang der Belagerung, wegen des bedeckten Weges, Ricochet-Batterien angelegt werden. Derowegen müssen die Officiere der Artillerie, wenn sie ihre Batterien anlegen, die Lignes de prolongation wohl observiren, so diejenigen sind, die den Ricochet-Batterien am favorablesten. Damit nun die Lignes de prolongation recht wohl observiret werden, so ist ein Mittel für die Officiere um sich zu helfen, dass sowohl die Artillerie-, als Ingenieur-Officiere von den Thürmen der nächsten Dörfer, von da man die Werke der Festung besehen kann, wo die Prolongations-Linien der Werke und des bedeckten Weges hingehen, im Felde Marquen machen und dadurch die Prolongations bekommen können. Da nun die Ricochet-Batterien von Haubitzen viel nützlicher als von Kanonen sind, so ist nur dabei zu observiren, dass sie den Haubitzen nicht mehr oder weniger Pulver geben, als die Granate gebraucht, in der Linie des bedeckten Weges, so die<345> Batterien enfiliret, entlang zu rollen und oft aufzuhüpfen, und weil die meisten Festungen collaterale und vorgelegte Werke haben, so den andern Hauptwerken mit zur Defension dienen, so müssen auch dagegen Batterien gemacht und angebracht werden. Diese Batterien aber sind nicht zum Demontiren, sondern es ist genug, wenn gegen eine dergleichen feindliche Batterie von der unsrigen Kanone gegen Kanone gebracht wird, um dadurch nur einigermassen die feindlichen Kanonen von dem beständigen Schiessen zu verhindern. Wenn die zweite Parallele formiret wird und fertig ist, werden die Batterien aus der Mitte der ersten vorgebracht, in demselben Alignement, wie die Batterien in der ersten Parallele gestanden, und müssen die Kanonen en cremaillere oder schräm gesetzt und die Embrasuren in den Batterien darnach gemacht werden, um dieselbe Direction zu behalten, als die Batterien in der ersten Parallele gehabt. Das Hauptwerk und die grösste Notwendigkeit ist, dass bei dem Bauen der Batterien sogleich die erste Nacht, wenn sie angelegt werden, die Artillerie-Officiere so viel Leute zu Bauung der Batterien fordern und ihnen gegeben werden müssen, so viel sie verlangen, damit sie gleich die erste Nacht so weit kommen als möglich und ihnen weder an Faschinen, noch andern Zuthaten nichts fehle; dahero alles schon vorhero in Bereitschaft gehalten werden muss. Dieses ist dasjenige, worin der Officier von der Artillerie sich eine grosse Ehre erwerben kann, wenn sein Batterie-Bau recht gut von Statten gehet, damit die Kanonen, so in diese Batterien kommen sollen, noch vor Tage dahin gebracht werden können. Die Batterien, so aus der Mitte der ersten Parallele in die zweite vorgebracht werden, sind noch Demontir-Batterien, wo auch Mortiers, um auf die Brustwehren der Werke zu werfen, mit vorgebracht werden müssen. Um von dem Effecte der Bomben und Haubitzen versichert zu sein, müssen Officiere von der Artillerie tausend bis fünfzehn hundert Schritt rechts und links gehen und sehen, ob die Bomben recht fallen und davon<346> dem commandirenden Officiere der Artillerie Anzeige thun, um es, wenn er fehlt, zu ändern und zu corrigiren. Diese Batterien in der zweiten Parallele müssen gleich, wie in der ersten, Tag und Nacht feuern. Wenn die dritte Parallele gemacht wird, pflegen die Kanonen stehen zu bleiben wie sie gestanden, und werden aus der dritten Parallele die Zickzacks poussiret und die Sappen gegen die Capitalen, um dadurch die Minen, wenn vor der Festung welche sind, so der Mineurs und Ingenieurs ihre Sache, Avegzunehmen, bis man an den bedeckten Weg kommen kann. Sobald aber als die Infanterie Meister vom bedeckten Wege ist, werden die Bresch-Batterien angelegt. Diese müssen im bedeckten Wege, hart am Graben angelegt werden, da alsdann schon zu supponiren, wenn man bis dahin avancirt, dass die Brustwehren durch die Demontir-Batterien rasirt und weggeschossen und der Feind keine Leute mehr hinter die Brustwehren stellen kann, die Kanonen zu bedienen, solche alsdann auch ganz frei stehen und nicht mehr agiren können. Weil man nun keine Bresche schiessen kann, wenn man nicht den Fuss von der Mauer fasst, so müssen die Bresch-Batterien dergestalt eingesenkt werden, und wenn auch ein Stück vom Revetissement weggesprengt werden muss, bis auf den Fuss von der Mauer, so viel es sich thun lässt, zu sehen. Zu diesen Bresch-Batterien werden Vierundzwanzigpfünder gebraucht, und anstatt dass die Zwölfpfünder, so zum Demontiren gebraucht werden, einer nach dem andern gelöset wird, so müssen die Bresch-Batterien immer mit einer ganzen Lage abgefeuert werden, da solches in der Mauer mehr Erschütterung macht, wenn die Kugeln zugleich ankommen. Alles Uebrige, so bei Belagerungen für die Artillerie vorkommt, läuft auf dasselbe heraus, was bereits gesagt ist, und bleiben alle diese Regeln dieselben. Muss vorhero Bresche in die Face eines Ravelins gemacht werden, so geschiehet solches auf vorgeschriebene Art, wenn die Infanterie Posto darauf gefasst und sich darauf versichert und postiret hat; sodann werden die vier und<347> zwanzigpfündigen Kanonen gegen die Face des Bastions gebracht, von da Bresche zu schiessen, wie es bereits gesagt. Ist es ein Wassergraben, so muss die Bresch-Batterie eben so gemacht werden und so plongiren, dass sie sogar unter dem Wasser den Fuss der Mauer so viel möglich fasset. Da auch im bedeckten Wege Haubitzen mit angebracht werden müssen zu Ricochet, so müssen aus den Haubitzen mit ganz schwacher Ladung die Granaten geworfen werden und die Ricochet-Schüsse thun.
Wenn ein Sturm von der Infanterie auf ein Werk geschehen soll, um sich solches zu bemeistern, so ist der Gebrauch, dass die Signale zum Sturm mit Bomben gegeben werden. Von dem commandirenden Generale wird gesagt, dass, wie gewöhnlich, dreimal aus zehn bis zwölf, mehr oder weniger, Mortiers auf einmal Bomben geworfen werden sollen. Das erste und zweite Mal müssen die Bomben mit Zündern auf einmal, zu sagen alle zehn oder zwölf abgefeuert, das dritte Mal aber müssen Bomben ohne Zünder geworfen werden, so nicht crepiren, welches das Signal zum Sturm ist.
9. Was ein Artillerie-Officier zu thun hat, der in einer Festung ist und das Commando hat.
Erstlich wegen der Zeughäuser hat er zu observiren, dass er sowohl alle differente Kugeln, Bomben und Granaten, so zu seinem Defensions-Geschütze gehören, wohl separire, zu sagen ganz separate Amas von dem differenten Kaliber der Kugeln, Bomben, Kartätschen und Granaten, in Summa von aller differenten Art von Munition mache, so alle Officiere der Artillerie wissen müssen, dass hierein Amas von vier und zwanzigpfündigen Kugeln, dort einer von zwölf-, sechspfündigen, und so weiter, so alles sehr wohl separiret sein muss, damit sich nicht vergriffen werden kann wenn davon geholt wird, und wenn solches auch des Nachts ist, dass es ein jeder Artillerie-Officier weiss, welches eine sehr importante Precaution ist, damit nicht durch eine Confusion, und wenn vorhero nicht alles gehörig<348> in Ordnung gebracht und durch eine dergleichen Nachlässigkeit, ganz andere Munition zu einem Geschütze gebracht, als dazu gehöret. Ehe sich der Feind decouvrirt, wo er die Tranchées öffnen will, so man vorhero nicht mit Gewissheit wissen kann, müssen keine Schiessscharten in die Brustwehren der Werke eingeschnitten werden. Einigermassen kann man des Feindes Idee, wo er die Attaque führen will, rathen und voraussehen, wenn man weiss, wo er seine Magazine anlegt, wo er seine Kanonen auffahren lässt, sein Pulver hinbringt und überhaupt seine Depots anlegt. Um davon Gewissheit zu haben, muss man des Tages den Feind von den Kirchthürmen observiren lassen und von der Cavallerie, so in der Stadt ist, des Nachts kleine Patrouillen ausschicken. Weiss man nun mit Gewissheit, auf welcher Seite der Feind seine Magazine anlegt, seine Kanonen und Pulver hinbringen lässt und seine Depots macht, daraus kann man ohngefähr schliessen, dass er auf der Seite attaquiren wird.
Das erste, so der Officier von der Artillerie zu thun hat, ist den bedeckten Weg, wo der Feind seine Attaque machen will, mit sechs- und dreipfündigen Kanonen zu besetzen. Alle Nacht müssen allda ganz schwache Patrouillen Cavallerie heraus, um avertirt zu werden. Vor die Angles der Glacis müssen Unter-Officiere mit zwei bis drei Mann detachiret sein, wenn sie das geringste Lärmen oder Gepolter gewahr werden, zu avertiren. Ist nun daraus das mindeste zu vermuthen, dass die Tranchée allda geöffnet wird, so muss aus den Kanonen, so im bedeckten Wege stehen, beständig geschossen werden. Es könnte auch sein, dass der Feind falschen Alarm machte; durch die ausgeschickten Patrouillen aber kann doch der Rapport nicht fehlen, den Ort der Attaque zu wissen. Wäre es, dass die Tranchées acht oder sechs hundert Schritt von der Festung geöffnet würden, muss mit Kartätschen aus den sechspfündigen Kanonen gefeuert und durch dieses Feu rasant die Arbeiter sehr beschossen und an ihrer Arbeit behindert werden; so würde die Parallele die erste Nacht nicht<349> zu Stande kommen können. Auf eben die Art muss die folgende Nacht continuiret werden. Hat sich nun der Feind decouvrirt und die Tranchéen geöffnet, so müssen Schiessscharten in die Werke eingeschnitten und das Geschütz aufgeführt werden, sowohl zwölf-, als vier und zwanzigpfündige Kanonen. Des Artillerie-Officiers seine Hauptabsicht muss sein, dem Feinde von dem Polygone, so attaquire wird, die Demontir-Batterien, so er gegen die Werke anlegt, zu ruiniren. Sind Collateral-Werke und, wie aus beigebender Zeichnung zu ersehen,349-a dass man des Nachts mit einem Boyau aus dem bedeckten Wege herausgehet und eine kleine Batterie von drei- und sechspfündigen Kanonen anbringt, um die Parallele zu enfiliren, so kann man dem Feinde hierdurch eine Chicane machen. Werden Kanonen auf den Werken ruiniret, so müssen des Nachts gleich wieder frische aufgefahren werden, so wie auch die Schiessscharten, wenn solche etwas gelitten, die kommende Nacht gleich wieder ausgebessert werden, so nicht verabsäumt werden muss, damit die Batterie den andern Morgen nieder in völligem Stande ist, dass die Leute dahinter sicher stehen und laden können. Da nun die Mortiers ein gutes Geschütz zum Demontiren sind, so muss man auch Mortiers entweder hinter die Courtinen oder in die Gorgen der Bastions mit setzen, um von da nach den feindlichen Batterien mit Bomben zu werfen. Wenn nun der Feind auch Bomben dagegen wirft, so ist es nöthig, dass die Mortiers öfters verschoben werden und nicht auf einem Orte stehen bleiben. Wenn der Feind zur zweiten Parallele zu öffnen schreitet, wird alles dasjenige, was bereits, wenn der Feind die erste Parallele eröffnet, deutlich gesagt, observiret. Wenn Ausfälle gemacht werden, so ordinär rechts oder links der Attaque geschehen, so ist zu observiren, dass ordinär die Kanonen von den Batterien der Festungswerke gleich gelöset und vorhero der bedeckte<350> Weg, wo der Ausfall geschiehet, des Abends vorher stark mit Kanonen besetzt werde; denn alle Ausfälle sind nicht glücklich, und wenn die Truppen, so den Ausfall gethan haben, sich geschwinde zurückziehen müssen und der bedeckte Weg stark mit Kanonen besetzt ist, so mit Kartätschen geladen sind, so können die Truppen, so den Ausfall thun, sich sicher nach der Stadt ziehen, und durch das Kartätschenfeuer der Feind abgehalten werden zu verfolgen. Wenn der Feind aus seiner letzten Parallele einen Zickzack macht und anfängt die Minen zu attaquiren, so müssen die Officiere der Artillerie alles Wurfgeschütz auf den Hauptwall und Ravelin, wenn es noch nicht ruiniret, auffahren lassen, um des Nachts mit Haubitzen und Bomben nach den Têten der Sappen zu werfen. Weil solches nun nahe am bedeckten Wege ist, so muss von diesem Wurfgeschütze viel Pulver abgebrochen werden, um nicht zu weit zu werfen. Die ganz grossen eisernen Mortiers, wenn sich welche in der Festung befinden, sind gut um des Nachts Steinkörbe auf des Feindes Arbeiter zu werfen, so von sehr gutem Effecte ist. Uebrigens ist auch noch zu erinnern, dass niemals zu viel Pulver und Munition in die Bastions, so attaquiret werden, gebracht werde, und können die Officiere der Artillerie ohngefahr ihren Ueberschlag machen und wissen, wie viel Schüsse des Tages gebraucht werden; aber viel übrig muss nicht sein, da sonst ein Unglück daraus entstehen kann. Sind Casematten in den Werken, so wird die Munition allda beibehalten. Es muss aber dabei sorgfältig observiret werden und alle nur mögliche Précaution genommen, dass hauptsächlich die Thüren, wenn Munition geholt oder eingebracht wird, gleich wieder gut zugemacht werden. Sind keine Casematten in den Werken, so muss, ehe die Belagerung angehet, auf jedem Bastion ein Behältniss in der Erde von ohngefahr vierzehn Fuss tief gemacht, mit Brettern ausgeschlagen und mit grossen Balken ganz dicht zusammen gelegt, bedeckt werden und noch darauf sieben bis acht Fuss Erde gelegt, so<351> dass dieses Behältniss à l'épreuve ist. Der Eingang zu einem solchen Pulver-Magazine muss niemals gerade, sondern krumm gemacht werden. Sollten Thürme mit in der Stadt sein, so wie gewöhnlich hinter dem Hauptwalle stehen, und worin sich Pulver-Depots befinden, so muss, sobald eine Belagerung angehet, das Pulver aus den Thürmen weg und in die Kirchen in die Stadt gebracht werden, wo zu mehrerer Précaution noch gute Erde über das Gewölbe gelegt werden muss, damit das Pulver sicher liege. Von allen Handwerkern in der Stadt, es seien Schmiede, Rademacher und dergleichen Professionsten, muss der älteste Officier von der Artillerie eine exacte Liste haben, damit, wenn er dergleichen Handwerksleute gebraucht und am Geschütz etwas entzwei, solches gleich wieder von ihnen repariret und in brauchbaren Stand gesetzt werden könne. Der commandirende Officier von der Artillerie muss alle Tage eine accurate Liste an den Gouverneur oder commandirenden General von seiner sämmtlichen Munition angeben, vom Abgang und Bestand, so wie auch von seinem Geschütze, was den vorigen Tag verbraucht worden und was noch an Vorrath bleibt, damit der Gouverneur oder commandirende General wisse, wie es sowohl mit seinem Geschütze als sämmtlicher Art von Munition stehe.
Diese ganze Instruction für die Artillerie werden die Commandeurs der Bataillons und Stabs-Officiere sich alle Mühe geben, ihren Capitains beizubringen, welches die Generalregeln, so zum Feld- und Belagerungskrieg nöthig, damit der eine nicht sagt, wir wollen es so und der andere auf eine andere Art machen; sondern es muss alles nach der Instruction, worin Seine Königliche Majestät die rechten General-Principia vorgeschrieben und festgesetzt, befolgt werden. Den Officieren von der Artillerie, so in die Festungen destiniret sind, kann, was zur Belagerung gehöret, aus dieser Instruction gegeben werden; die ganze Instruction aber muss nicht aus der Commandeurs der Bataillons ihren Händen kommen.
<352>Die sechs Bataillons Feld-Artillerie352-a müssen sowohl die Bombardiere als Kanoniere sehr üben, dass sie accurat weifen, zielen und schiessen können, wie es sich gehöret, und alles wissen und machen, wozu sie bei der Artillerie gebraucht werden.
Seiner Königlichen Majestät Gesinnung ist, dass, da von diesen sechs Bataillons Feld-Artillerie vier Bataillons zu nichts anderm als zu Handlangern im Felde gebraucht werden können, da nur kaum ein Viertel Artilleristen des ganzen Corps zum Zielen gebraucht wird, wenn von solchen welche abgehen, todtgeschossen werden oder sterben, immer von den andern vier Bataillons, da solche im Frieden eben so exerciret und angelernet, um den Abgang zu ersetzen, wieder eingestellet und dafür wiederum Recruten in den Platz bei den vier Bataillons kommen, so dann mit Handlangerdiensten anlangen. Es ist dahero höchst nöthig, dass alle sechs Bataillons gut und egal exerciret seien, alsdann man einen ganzen Krieg hindurch auskommen und gute Leute haben kann, wenn sie in Friedenszeiten formiret sind.
Noch ist den Artillerie-Officieren zu wissen nöthig, was eigentlich und zu welchem Gebrauche maskirte Batterien sind.
Eine maskirte Batterie heisst diejenige, die man an einem Orte anbringet, wo sie von weiten nicht vom Feinde gesehen werden kann. Sie liegt entweder im Busch oder hinter was verborgen, wodurch sie gedeckt wird, so dass man solche nicht eher sehen kann, als davon gefeuert wird. Der rechte und grösste Gebrauch ist, von dergleichen Batterien Flankenfeuer in die Linien zu machen, absonderlich, wenn man an Wälder, worin Verhaue gemacht sind, appuyiret ist, und dergleichen Oerter. Da nun der rechte Gebrauch von einer maskirten Batterie ist, um dem Feinde, wenn er die Armee attaquiret, einen unerwarteten Abbruch zu thun und ihm seine Attaquen zu derangiren, so muss man eine solche Batterie nicht decouvriren<353> und, wenn auch vorhero der Feind sich mit leichten Truppen sehen liesse und man auch dem Feinde mit dergleichen Batterien Schaden thun könnte, nicht schiessen, sondern solche nur zu Bataillen reserviren, auf dass der Feind auf keine Art seine Disposition gegen diese Batterien machen kann. Wenn aber die feindliche Armee zu attaquiren kommt und in das Feuer der Batterie, alsdann ist es Zeit, sich zu demaskiren und den Effect zu thun.
Auch ist noch mit zu erinnern, zu welchem Gebrauche und bei welchen Gelegenheiten eigentlich die leichten berittenen Kanonen gebraucht werden müssen. Die leichte berittene Artillerie muss nicht bei allen Gelegenheiten unachtsam gebraucht werden. Zeigt man sie dem Feinde alle Tage, so macht er solches nach und ist sodann der Vortheil verloren. Die Hauptgelegenheit und wo man den grössten Effect davon haben kann, ist, wenn sie in der Plaine auf einem Flügel Cavallerie angebracht wird, dass sie von da aus in einer Bataille die feindliche Cavallerie beschiesst, ehe als unsere Cavallerie attaquiret. Sobald aber unsere Cavallerie attaquiret, muss sie sofort aufprotzen; geht die Affaire von der Cavallerie glücklich, so muss sie nachfolgen und wird entweder gegen die feindliche Infanterie zu gebrauchen oder auch, wenn der Feind geschlagen, im Verfolgen von grossem Nutzen sein und guten Effect thun. Auch in andern Affaires de poste kann dergleichen Batterie von leichten Kanonen bei der Infanterie gebraucht werden, bis schwere Kanonen von der Armee hinkommen; überdem noch, wenn die Armee im Marsch ist, dass man einen Hauptposten vor dem Feinde occupiren will, als wo man ein Detachement von einigen tausend Dragonern hinschickt, Posto zu fassen, bei einem solchen Detachement können leichte berittene Kanonen mitgegeben werden, da die Dragoner sodann eben die Dienste der Infanterie thun und eben so gut, als wenn einige tausend Mann Infanterie hingeschickt würden. Sonst aber müssen bei Detachements Cavallerie niemals die leichten Kanonen mitgege<354>ben werden, weil sie dabei nicht von rechtem Gebrauche sind und nichts Decisives daraus kommen kann. Die Kanoniere, so bei diesen Kanonen sind, müssen nicht allein hurtig eine Batterie davon aufzufahren wissen, sondern auch gut damit schiessen und gut reiten können, auch sehr geschwinde die Kanonen auf- und abzuprotzen wissen, um hurtig eine Batterie zu formiren.
Potsdam, den 3. Mai 1768.
Fch.
<355>XXIX. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER REGIMENTER UND BATAILLONS.[Titelblatt]
<356><357>INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER REGIMENTER UND BATAILLONS.
AN DEN GENERAL-MAJOR VON STEINKELLER.
Potsdam, den 5. Februar 1778.
MEIN LIEBER GENERAL-MAJOR VON STEINKELLER,
Ich überschicke Euch hiebei eine von Mir selbst gemachte Instruction für die Commandeurs der Regimenter und Bataillons, was sie nämlich, wenn es zum Marsch kommt, zu observiren haben, und ist Meine Intention hierunter die, dass Ihr solche abschreiben lassen sollet für jeden Commandeur eines Bataillons bei Eurer Inspection357-a und, sobald wie die Ordre kommt, dass die Pferde sollen gekauft werden, so soll diese Instruction den Commandeurs mit der Ordre gegeben werden, dass sie solche den Officieren von ihrem Bataillon mit vorlesen sollen. Ihr werdet also dieses gehörig besorgen. Ich bin Euer wohlaffectionirter König,
Friderich.
<358>INSTRUCTION.
Wenn es zum Marsch kommt, werden diese Puncte die Stabs-Officiere zu observiren haben :
1.
Wenn sie in Cantonnirungs-Quartiere marschiren, dass sie beständig die Cameradschaften zusammenlegen, wobei entweder ein Unter-Officier oder Gefreiter bei der Cameradschaft muss präsidiren, welcher den Tag vor dem Marsche mit seiner ganzen Cameradschaft vor des Capitains Quartier kommen muss.
2.
Auf den Märschen, wie bei allen Gelegenheiten, muss mit grösster Rigueur daraufgehalten werden, dass die Officiere beständig bei ihren Zügen bleiben; wo Défilés sind, muss der Commandeur an dem Défilé halten bleiben, dass das ganze Bataillon ordentlich und gut durchmarschiret. Wenn die Armee zusammenkommt und in Colonnen marschiret, muss ebenmässig daraufgehalten werden.
3.
Es müssen so wenig Wagen mitgenommen werden als möglich, des Commandeurs sein Wagen und einer per Compagnie; das Uebrige muss alles auf Pferden transportirt werden.
4.
Wenn die Armee in das Lager rücket, so ist das Terrain, wo die Feldwachen und Schildwachen stehen, dasjenige, wo bei entstehen<359>dem Alarme oder nächtlichem Rumore das erste Treffen vorrücken muss, und das zweite Treffen auf den Parade-Platz von dem ersten.
5.
Bei einem zu entstehenden Alarme des Nachts ist der Commandeurs ihre Schuldigkeit, wenn sie auf den Posten gerücket sind und hören den geringsten Alarm, dass sie gleich mit ganzen Bataillons niedrig anschlagen und chargiren lassen. Imgleichen auch die Kanonen, die sie neben sich haben, weil ein Posten sich nicht anders defendiren kann, als mit Feuer, und da es möglich ist, dass durch die Negligence der Feldwachen und Vorposten der Cavallerie der Feind bis an den Posten dringe, welcher nicht anders kann, als durch das Feuer der Infanterie und Artillerie defendiret werden, und absonderlich, weil die Dunkelheit der Nacht verhindert, dass man sehen kann, so ist es immer besser, dass einige Patronen in den Wind verschossen werden, als dass der wirkliche Ort, wo der Feind attaquiret, nicht defendiret werde.
6.
Wo Höhen sind, wird das Lager en bataille aufgeschlagen; wo Plainen sind, en parade.
7.
Um zu verhindern, dass Espions und verdächtige Leute einpassiren, wodurch ein Haufen Schade geschehen kann, so müssen die Officiere, so Feldwachen haben, sehr wohl instruiret weiden, dass sie keinen Menschen in das Lager einpassiren lassen, als den sie wohl examiniret haben, und sollten sie wo verdächtige Leute dabei finden, so müssen sie solche sofort arretiren und dem Commandeur von dem Regimente melden lassen, dass er sie weiter examiniret oder sogar nach dem Hauptquartiere schicket.
<360>8.
In warmen Tagen auf Märschen, wenn ein Halt in der Colonne vorkommt, so weiden sich die Officiere von dem Bataillon bei Seiner Majestät verantwortlich machen, wofern sie leiden, dass die Bursche Wasser trinken. Es wird aber Essig bei den Regimentern abgeliefert werden, und wenn die Bursche im Marsch bleiben, dass kein Halt gemacht wird, so können sie Wasser, wo ein paar Tropfen Essig darunter gethan, welches ihnen keinen Schaden thun kann, trinken.
9.
Wenn Actiones in einer Plaine vorkommen, so müssen die Officiere, die hinter den Bataillons, desgleichen auch die Unter-Officiere, wohl Acht haben, dass die Leute nicht plündern, und wenn hier und da wo durch Kanonenfeuer eine kleine Confusion entstände, so müssen die Officiere sowohl wie die Unter-Officiere die Bursche wieder in die Glieder hineinschieben und beständig ein wachsames Auge auf sie haben.
10.
Gegen die Infanterie ist es immer besser, dass Bataillons-Feuer gemacht wird, und können die Capitains, so auf den Flügeln von den Bataillons stehen, eine grosse Hülfe geben, wenn die Pelotons gegen die feindliche Artillerie und Artilleristen schiessen. Sechs Bataillons-Salven müssen genug sein, um den Feind in die Confusion zu bringen, und muss der Commandeur von dem Bataillon alsdann commandiren : Bursche, mit dem Bajonnett herein! so läuft der Feind fort. Sowie der Feind fort, muss er suchen in seinem Bataillon wieder ein wenig Ordnung zu machen, indem er nothwendig mit einem zweiten frischen Treffen muss zu thun haben. Sollte es aber <361>nur sein, dass der Feind auf einer Höhe attaquiret würde, so müssen die Officiere anfalle Weise verhindern, dass die Bataillons nicht eher feuern, bis dass sie auf die Höhe hinauf sind, weil, je mehr sie sich unterweges aufhalten, je mehr verlieren sie Leute, und der Feind immer doppelte Avantage hat, der von oben herunter schiesset gegen die, so von unten hinauf schiessen.
11.
Diejenigen, so nach der Campagne auf Postirung commandiret werden, die müssen vorerst für die Sicherheit ihres Postens sorgen. Sind sie in Dörfern, so ist kein anderes Mittel, als dass das Dorf ringsherum mit Pallisaden besetzet wird und dass an den Eingängen und andern Orten, so nach der Situation sich schicken, einige Flechen gelegt werden, die sich einander flankiren. Die Gräben vor den Flechen müssen zwölf Fuss breit und zwölf Fuss tief sein, und können durch die Ingenieurs Flatterminen davor gelegt werden, wozu die Artillerie Pulver und Geräthe schaffen wird.
Wenn sie wohl etabliret in dem Posten sind, so muss wohl darnach gesehen werden im Anfang, dass die Hitze der warmen Oefen den Burschen keinen Schaden thut; deswegen müssen die ersten Tage die Fenster aufgemacht werden. Nachdem müssen die Compagnien in fünf Abtheilungen purgiret werden, zu sagen, heute der fünfte Theil einer Compagnie, morgen der andere, und so weiter. Hernach müssen die Compagnien in derselben Abtheilung, nach des Regiments-Feldscheers Gutbefinden, adergelassen werden. Nachdem, auf dass die Regimenter, so cantonniret haben, auch einige Ruhe geniessen und Zeit haben ihre Leute zu exerciren, so werden sie nach drei Monaten von andern Regimentern abgelöset werden, so im Winterquartier gestanden.
<362>12.
Die übrigen Regimenter, die die Cantonnirungs- und Winterquartiere beziehen, müssen eben die Praecautiones wegen der Hitze der Oefen nehmen, und können sie, weil sie in Ruhe sind, die halbe Compagnie in einem Tage purgiren lassen, die andere den andern, ungleichen auch, nach des Regiments-Feldscheers Anweisung, den einen Tag die eine Hälfte aderlassen, den andern Tag die andere.
13.
Die Exactitude und die Ordnung muss beständig ohne Negligence beobachtet werden; die Recruten, so bei den Regimentern kommen, müssen mit allem Fleisse exerciret werden, damit sie so adroit wie die andern werden. In dem Frühjahre müssen die Regimenter so ordentlich und mit derselben Attention exerciret werden, wie es hier im Frieden geschiehet, und werden die Officiere, so solches negligiret haben, wenn die Regimenter in das Lager rücken, sich eine schlechte Reputation bei Seiner Majestät machen; hingegen diejenigen, so ihre Sachen in Ordnung gehalten haben, die werden sich beliebt dadurch machen und recommandiren.
14.
Diejenigen Officiere, die sich durch ihre Bravour oder durch ihre Fähigkeit bei einer oder andern Gelegenheit distinguiren, werden sogleich mit einem Grade in der Armee avanciret werden. Imgleichen, sollten sich dergleichen mank den Unter-Officieren so vorthun, dass sie sich sehr distinguiren, so sollen sie nicht allein Officiere werden, sondern auch eines Adels-Patents sich verdient <363>machen;363-a ungleichen, wenn bei gemeinen Burschen welche sind, die mehr thun wie die andern, sollen solche vorzüglich zu Unter-Officieren avanciret werden, und sollten sie sich vorzüglich durch ihre Bravour distinguiret haben, so soll es Seiner Majestät gemeldet werden.
<364><365>XXX. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CUIRASSIER-, DRAGONER- UND HUSAREN REGIMENTER.[Titelblatt]
<366><367>INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CUIRASSIER-, DRAGONER-UND HUSAREN-REGIMENTER.
1.
Bei einem bevorstehenden Kriege, da gleich anfangs in die Cantonnirungs-Quartiere marschirt wird, müssen die Stabs-Officiere die grösste Aufsicht haben, dass kein Feuer in den Dörfern, wo sie liegen, auskommt. Es muss daher wohl darauf gesehen werden, dass die Bursche nicht mit angezündeten Tabackspfeifen in die Ställe, Scheunen oder andere solche Orte laufen, wo es Stroh, Heu oder dergleichen Sachen giebt.
2.
Der Ein- und Ausgang der Dörfer muss mit abgesessenen Leuten besetzt werden, und wenn Dörfer nahe zusammen liegen, muss eine kleine Feldwache nach der Seite, wo der Feind ist, ausgesetzt werden.
3.
Es müssen keine Plündereien und keine Unordnungen statuirt werden, so wenig in den Dörfern als bei Märschen, Fouragirungen oder bei was für Gelegenheit es sein möge.
<368>4.
Wenn die Armee zusammenkommt, müssen die Officiere ordentlich bei ihren Zügen bleiben, auf dass der Marsch in gleichem Zuge bleibt und nichts aufgehalten wird.
5.
Sobald die Armee in Colonnen marschirt, müssen Seiten-Patrouillen gegeben werden.
6.
Bei Avantgarden, Recognoscirungen und dergleichen Art Operationen, die vorkommen können, wird von der reitenden Artillerie ein Detachement mit bei dem Corps gegeben werden. Sollte der Feind Kanonen mit bei seinem Corps haben, so kann man von den unsern Gebrauch machen; sollte er aber keine haben, so wollen wir damit nicht den Anfang machen.
7.
Allerwegen, wo Detachements sind, werden Distancen zwischen den Escadrons genommen; und sollten Attaquen vorkommen, wie es geschehen muss und kann, so muss das zweite Treffen, es sei dass die Cuirassiere die Husaren souteniren, oder die Dragoner die Cuirassiere souteniren, auf den Intervallen der Escadrons halten und wohl attent sein, dass denselben nichts in die Flanke kommt, sondern den Feind gleich wieder herausschmeissen.
8.
Bei wirklichen Attaquen von den Flügeln, Cavallerie gegen Cavallerie, müssen die Commandeurs von den Regimentern und Escadrons die grösste Attention haben, dass, wenn sie ihn geschmissen, <369>nicht alles ihn verfolge; der vierte Zug von einer jeden Escadron ist genug dazu, und müssen sie die Escadrons alsdann nur gut schliessen lassen, die Intervallen offen behalten und verfolgen, weil sie noch mit einem zweiten Treffen choquiren müssen. Sind Husaren oder Bosniaken369-a bei der Hand, müssen diese, wo es am nächsten, durchgelassen werden und können die aus einander, wie sie wollen, verfolgen; die Cavallerie aber muss solche im starken Trabe souteniren, und wenn sich was von dem Feinde setzet, solches über den Haufen werfen.
9.
Sollte es sein, dass in einer Bataille, um die Sache geschwinde zu decidiren, wenn unsere Infanterie schon eine Weile gegen den Feind geschossen hat und einige Confusion entstehet, dass alsdann die Cavallerie darauf attaquiren muss, so müssen sie nicht in der Linie, sondern im Keil attaquiren, wie sie es schon öfters gemacht. Wenn die Cavallerie also in die feindliche Infanterie penetriret ist, so hat sie alle die nebenstehenden Bataillons in der Flanke und kann eine gräuliche Ravage in der feindlichen Armee machen, davon sie die Beispiele hat : bei der Bataille von Friedeberg, wo das Regiment von Baireuth allein ein und zwanzig österreichische Bataillons gefangen machte; bei der Bataille von Zorndorf, wo das Regiment von Zieten, Gensd'armes, Seydlitz und Wulffen die ganze russische Infan<370>terie in die Flucht brachten; und in der Bataille von Torgau, wo das Regiment von Zieten, Friedrich und Dalwig den ganzen linken Flügel der österreichischen Infanterie schlugen.
10.
Was den kleinen Krieg angehet, Partien und dergleichen Sachen, da werden die Cuirassiere, Dragoner und Husaren alle gleich gebrauchet werden, mit dem Unterschiede, dass, um die Pferde der Cuirassiere nicht zu fatiguiren, sie nicht so viel als die andern dabei werden gebraucht werden.
11.
Die Patrouilleurs werden, müssen wohl Acht haben, um alles zu sehen, zu hören und zu erfahren, damit die Officiere gleich avertirt seien. Wenn sie was vom Feinde sehen, müssen sie gleich aufmarschiren, wo möglich die Dörfer evitiren und lieber um dieselben herum marschiren. Alle Dörfer, Wälder, Gründe müssen patrouillirt werden, um sich zu bewahren auf alle Art surprenirt zu werden.
12.
Wenn sie den Feind schmeissen, so müssen sie nothwendigerweise, es sei, dass ein Weg durch ein Dorf gehe, es sei über eine Brücke oder sonst ein Défilé, ihn bis dahin pressen; aber nichts Unvernünftigeres kann ein Cavallerie-Officier thun, als über ein Défilé zu gehen, was der Feind jenseits besetzt hat, weil er nicht anders als den grössten Schaden davon tragen kann.
13.
Die feindlichen Feldwachen zu enleviren ist eine gute Sache, wodurch die feindliche Cavallerie intimidiret wird. Verstecke zu machen und seine Patrouillen zu enleviren ist eine excellente Sache, <371>wo durch kleine Sachen man zuletzt sich einen grossen Vortheil machet.
14.
Sollten Officiere dergleichen Sachen absehen, die zu machen wären, so sollen sie sich deswegen bei Seiner Majestät oder bei dem commandirenden Officiere in der Armee melden, wodurch sie sich äusserst werden recommandirt machen.
15.
Aber der grösste Nutzen und was man zum meisten von der Cavallerie fordern muss, ist wenn nach einer gewonnenen Bataille der Feind auf das heftigste von ihr verfolgt wird, bis wo Défilés sind, die den Verfolgungen Einhalt machen. Unsere Infanterie kann die feindliche in Unordnung bringen und schlagen, aber Gefangene können nicht anders als durch die Cavallerie gemacht werden. Und weil eine gewonnene Bataille, da man nur das Lager von dem Feinde gewinnet, nicht von grossem Nutzen sein kann, so wäre dabei nichts gewonnen, wenn nicht bei solcher Gelegenheit die Cavallerie die feindliche Armee ruiniret und durch Gelangenmachen und Niederhauen schwächet, dass deren so wenig als möglich übrig bleibet; wodurch die Officiere der Cavallerie sich am meisten verdient machen können. Bei solchen Gelegenheiten müssen die Pferde nicht geschont, sondern die äussersten Kräfte daran gesetzet werden, damit der Feind durch den Verlust einer solchen Bataille ausser Stand gesetzet wird, sich dieses Jahr im Felde zu zeigen.
16.
In dem Lager selber müssen die Feldwachen des Nachts vigilant sein und, wenn es nahe am Feind ist, des Nachts nicht absitzen lassen. Die Patrouillen von einer Feldwache zur andern müssen von <372>halben Stunden zu halben Stunden gehen, wo zugleich auch Achtung gegeben wird, dass die Vedetten vigilant seien.
17.
Von den Husaren-Patrouillen muss alle Morgen Seiner Majestät oder dem commandirenden Generale Rapport gemacht weiden: sogar, sollte des Nachts observiret werden, dass der Feind in seinem Lager Lärm macht, es sei um sich zurück zu ziehen, es sei gar die Armee zu attaquiren, so muss sogleich des Nachts der Rapport geschehen, und müssen von den Officieren von der Feldwache beständig neue Patrouillen geschickt werden und neue Rapports, damit man weiss was es ist.
18.
Alle Officiere dieser Corps, so sich hervorthun und distinguiren, werden bei einer jeden schönen Action, die sie thun, einen Grad avanciret werden; wenn imgleichen Unter-Officiere sein sollten, die sich distinguiren, so können sie dadurch das Adels-Patent erwerben und zu Officieren gemacht werden; imgleichen, sind Gemeine, die sich hervorthun, müssen solche zu Unter-Officieren gemacht werden; imgleichen
19.
Wenn die Regimenter in Campagne marschiren, so sollen sowohl Cuirassiere, Dragoner und Husaren, die Pauken haben, solche nach den ihnen nächsten Festungen, bis nach geendigtem Kriege, in Verwahrung schicken.
<373>XXXI. INSTRUCTION FÜR DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROOK, WAS BEI SCHWEIDNITZ ZU THUN IST.[Titelblatt]
<374><375>INSTRUCTION FÜR DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROCK, WAS BEI SCHWEIDMTZ ZU THUN IST.
AN DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROCK.
Schönwalde, den 4. Mai 1778.
Mein lieber General-Major von Buddenbrock,
Ich habe aus Eurem Berichte vom 3. dieses Eure Ankunft zu Schweidnitz ersehen, und könnet Ihr Euch von Eurer Reise nur erst ein bischen ausruhen, und wenn Ihr alsdann auf einen Tag zu Mir herüber kommen wollet, so wird es Mir lieb sein. Ich bin Euer wohlaffectionirter König,
Frdch.
INSTRUCTION.
Im Anfang vom Kriege ist keine Belagerung dort zu vermuthen und wird der General für das erste sich begnügen, von der Cavallerie, so da bleibet, Patrouillen bis Landeshut zu poussiren. Auf den Zeis<376>kenberg kann er etwas Cavallerie setzen, und wenn er auch nur dreissig Mann Infanterie dahin giebet, so ist es genug die Cavallerie zu souteniren, um dass sie bis Landeshut und da herum patrouilliren kann.
Um dass der General Buddenbrock sich da besser helfen kann und mit kleinen Partien Infanterie agiren, so wollen Seine Majestät eines von den preussischen Bataillons mit dem dritten Bataillon von Bremer, so der Oberst Otto376-a commandiret, vertauschen, um dieses Frei-Bataillon Dienste da thun zu lassen.
Wenn es, wie nicht wahrscheinlich und glaublich ist, unglücklich für uns gehen sollte, so müssen nothwendig noch drei Bataillons in die Festung geworfen werden und die Garnison hiemit verstärket. Der General Buddenbrock wird alsdann den Busch auf dem Glacis abhauen lassen, um Faschinen zu machen.
Mehl ist genug in der Stadt, aber für Malz zur Brauerei, Schlachtvieh, Brandwein, geräuchertes Fleisch, Erbsen, Linsen, sowohl für die Garnison als die Bürger, muss gesorget werden, dass solche auf drei Monate zu leben haben.
Wenn der Feind die Stadt umringen und einschliessen sollte, so muss der General Buddenbrock einen vernünftigen Officier auf einen Thurm stellen, der den ganzen Tag observiret, wo die Wagen vom Feinde hinfahren und er sein Depot machen will.
Drei Attaquen sind bei der Stadt : die eine zwischen Bögendorf und Schönbrunn, dass sie sich dahin setzen; die zweite ist von der Seite von Arnsdorf, Tunkendorf und daher; die dritte von der Seite von Säbischdorf. Auf der Seite von Pülzen kann keine sein, da sind die Inundationes. Fahren nun die mehresten Wagen zwischen Bögendorf und Schönbrunn, so ist es ein sicheres Zeichen, dass sie in<377> dieser Gegend die Tranchée eröffnen wollen. Dies aber nun ist die stärkste Seite der Stadt, also glauben Seine Majestät dieses nicht; wenn es aber wäre, so muss gleich ein Abschnitt gemacht werden, vom Garten-Fort bis an das Bastion an der Stadt. Wäre es, dass der Feind von der Seite von Tunkendorf käme, so werden zwei Abschnitte gemacht; von dem Garten-Fort zur Stadt muss der Graben gehen gegen Tunkendorf, gegen das Retranchement, und von der Jauernicker Flèche wird eben so ein Graben gezogen gegen die Stadt zu.377-a
Wenn der Feind die Stadt eingeschlossen hat, so müssen des Abends, sowie es schummert, kleine Cavallerie-Patrouillen von der Cavallerie, ein Unter-Officier und drei Mann, besonders gegen die Seite gehen, wo man siehet, dass derselbe seine Depots von Pulver und dergleichen gemacht hat. Diese müssen Ordre haben, dass, wenn sie vom Feinde etwas begegnen, sie sogleich mit Pistolen schiessen und dann gleich zurückgehen. Der bedeckte Weg muss von der Seite, da der Feind kommt oder man es soupconnirt, sogleich mit dreipfündigen Kanonen besetzet werden, und wenn man weiss, dass er arbeitet, muss sogleich mit Kugeln geschossen werden, so läuft er aus einander und die ganze Nacht ist verloren.
Die erste Attaque vom Feinde kann nicht anders als auf die ersten Redouten, die äussersten gehen, weil er eher nichts an der Enveloppe thun kann, und dieses nirgends anders von Bögendorf als auf das vorderste Mühlen-Fort und das von Schönbrunn. Gegen die Batterien, so der Feind bauet, müssen alle schwere Batterien gerichtet werden, sowohl von dem Fort, als auch der Enveloppe, so dahin sehen, um solche zu nichte zu schiessen.
Attaquiren sie auf der Seite von Jauernick, müssen sie nicht weniger die Schönbrunner Redoute attaquiren, als auch die neue Re<378>doute, wo des Generals Knobloch Begräbniss angeleget ist,378-a da denn dasselbe zu observiren, was vorher gesaget.
Im Anfang wollen Seine Majestät nicht rathen viele Ausfalle zu thun, weil man viel Leute verlieret; darnach muss aber gesehen werden, dass die Minen in dem vordersten Glacis geladen werden, und was sie betrifft, muss mit vieler Behutsamkeit und Precaution tractiret werden, damit man sie nicht zu früh, noch zu spät springen lässet.
Wenn der Feind doch zuletzt eine Redoute genommen von denen, so Seine Majestät gesaget, alsdann kann er erst anfangen seine Tranchée gegen die Enveloppe zu eröffnen und die ordentliche Belagerung fängt erst an. Sie können alsdann nicht anders attaquiren als zwei Forts zugleich, als das Bögendorfer- und Garten-Fort, denn dieses macht eine Art von Polygon, oder das Garten- und Jauernicker-, oder dieses und das Galgen-Fort. Wenn sie da ihre Tranchée eröffnen, so müssen die Minen gebrauchet werden, so da sind, und wenn eine gesprungen, alsdann gehet es an, dass man ein Mann einer dreissig378-b herausschicket, die den Feind verjagen; hiebei aber muss der bedeckte Weg besetzet sein, doch müssen die Ausfälle nur klein sein.
Ein paar hundert Pferde kann man auch wohl einmal herumschicken; sie müssen sich aber gleich wieder zurückziehen und das Glacis besetzet sein.
Die Minen müssen eine nach der andern springen, und kommt der Feind mit den seinigen zu nahe, so muss man solche springen lassen. Wenn der Feind seine dritte Parallele macht, alsdann muss man die Stein-Mortiers gebrauchen, welches einen terriblen Effect<379> machet. Ist der Feind bald Meister von dem Glacis, so ziehet man die mehresten Leute heraus und lässt nur in den Winkeln einen Unter-Officier und vier Mann; wenn diese auch gefangen werden, hat es nichts zu sagen.
Bei der Defension des Hauptwalles gehet es wie vorher; die Minen gehen da wieder an und man defendiret sich von den Werken und von der Stadt.
Die Truppen, so der Stadt zu Hülfe kommen, können auf verschiedene Art kommen, par exemple von Bärsdorf, Dittmannsdorf, Seitendorf, da sie von ihren Magasins abgeschnitten werden; oder im Fall, dass diese Orte besetzet werden, wie es sein könnte, so ist die Frage, ob sie die Höhe von Pülzen nicht besetzet, in welchem Falle man sich gleich an die Stadt an die Inundation ziehet. Der dritte Weg ist bei Müllendorf um den Zobtenberg herum, über Domanze, das Kloster Würben vorbei und so nach der Stadt zu.
Schönwalde, den 7. Mai 1778.
Frdch.
AN DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROCK, ZU SCHWEIDNITZ.
Schönwalde, den 11. Juni 1778.
Mein lieber General-Major von Buddenbrock,
Da Ich Euch gern hier noch mal sprechen möchte, so könnet Ihr auf einen Tag mal herüber zu Mir kommen. Ich bin Euer wohlaffectionirter König,
Frdch.
<380>AN DAS GOUVERNEMENT ZU SCHWEIDNITZ.
Schönwalde, den 12. Juni 1778.
Da Seine Königliche Majestät von Preussen Unser allergnädigster Herr bei entstehendem Kriege, wenn Höchstdieselben mit Dero Armee von der schlesischen Gränze sich entfernen, zur Sicherstellung Dero Correspondance mit Dero schlesischen Gouvernements für nöthig zu sein erachtet, auch dem Gouvernement zu Schweidnitz anliegenden Chiffre zu dessen immediaten Correspondance mit Seiner Königlichen Majestät sowohl, als mit den Gouvernements zu Breslau, Neisse, Silberberg, Glatz und Cosel zukommen zu lassen, so befehlen Allerhöchstdieselben allergnädigst gedachtem Dero Schweidnitzischen Gouvernement, in vorgedachtem Falle zu seiner Correspondance mit Allerhöchst Seiner Königlichen Majestät und obbenannten Gouvernements sich dieses Chiffres zu bedienen und in Ansehung der sicheren Aufbehaltung desselben, und dass er auf keinerlei Weise verrathen werden könne, äusserst besorget zu sein; und hat übrigens vorgedachtes Schweidnitzisches Gouvernement den richtigen Empfang oberwähnten Chiffres Seiner Königlichen Majestät fördersamst anzuzeigen.
Frdch.
AN DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROCK, ZU SCHWEIDNITZ.
Schönwalde, den 12. Juni 1778.
Mein lieber General-Major von Buddenbrock,
Da Ihr die Instruction, die Ich dem Generale von Wunsch gegeben, gelesen habt, so werdet Ihr nun um so mehr Mich verstehen, wohin eigentlich Meine Intention wegen der zu Schweidnitz zu gebenden Signale gehet. Es ist nämlich, um den<381> General von Wunsch, der das Corps im Lager bei Glatz commandirt, geschwinde davon zu avertiren, wenn vom Feinde was über die Gränzen kommt, weil alsdann die Briefe nicht sicher durchkommen möchten; und müsset Ihr Euch über die Stunde, wann die Signale des Abends gegeben werden sollen, mit dem Generale von Wunsch, auch mit dem Generale von Rossieres, gehörig einverstehen und ordentliche Abrede nehmen mit einander, damit sie die rechte Zeit wissen und der General von Rossières darauf genau Achtung geben lässet, um es gleich gewahr zu werden. Das sicherste ist, wenn nach dem Kalender gegangen und für jeden Tag die Stunde und Minute festgesetzet wird, wann das Signal gegeben werden soll, nämlich den Tag, des Abends um neun Uhr, den Tag um neun Uhr dreissig oder vierzig oder fünfzig Minuten, nachdem es später dunkel wird, und eben so auch, wenn die Tage wieder anfangen abzunehmen, den Tag um acht Uhr fünfzig Minuten, um dreissig oder um zwanzig Minuten, so wie es früher dunkel wird; hiervon kann ein schriftlicher Aufsatz gemacht werden, davon jeder eine Abschrift hat, so könnet Ihr Euch unter einander besser darnach richten. Die Signale an sich können folgende sein :
1. Wenn eine Raquete in Schweidnitz steiget, so bedeutet es, dass kleine Partien vom Feinde, von einigen hundert Mann, über die Gränze kommen.
2. Wenn zwei Raqueten kurz auf einander steigen, so bedeutet es, dass ohngefähr zwei tausend Mann über die Gränze kommen.
3. Steigen diese zwei Raqueten aber mit einer Viertelstunde Differenz, nämlich, dass die zweite Raquete eine Viertelstunde nach der ersten steiget, so bedeutet es, dass wohl an vier tausend Mann und mehr über die Gränze kommen.
4. Steigen hingegen drei Raqueten hinter einander, so bedeutet das so viel, dass ein ganzes Corps d'armée über die Gränze einrücket.
Hiernach nun habt Ihr Euch zu achten und mit den Generalen von Rossières und von Wunsch Euch völlig darüber zu expliciren, damit Ihr Euch unter einander genau verstehet, sowohl um die eigentliche Zeit, wann die Raqueten steigen und ein Signal gegeben wird, als auch um dessen Bedeutung; und ist der General von Rossières angewiesen, darauf zu Silberberg genau Obacht geben zu lassen und den General von Wunsch davon sogleich zu avertiren; wie denn derselbe auch die Ordre hat, sobald der General Wunsch wegmarschirt, gleich zehn Raqueten hinter einander steigen zu lassen, damit solches gleich bekannt wird und auch Ihr Euch darnach richten könnet. Uebrigens werdet Ihr auch einen Chiffre kriegen, der mit denen, die die Generale von Wunsch und von Rossières bekommen und auch der Oberst von Regler zu Glatz, ganz gleich ist, und den nämlichen habe Ich auch. Ihr könnet also, sobald es unsicher wird, Euch desselben bedienen, sowohl bei den Berichten an Mich, als auch in der Correspondancc mit den<382> Generalen von Wunsch und von Rossieres, und dem Obersten von Regler zu Glatz. Bis Neisse werdet Ihr fürs erste die Briefe an Mich wohl sicher durchkriegen, und müsset Ihr mit dem Generale von Rothkirch daselbst abreden, wie er solche durch Bettler, Juden oder andere verkleidete Leute weiter an Mich durchbringen kann. Nach vorstehendem allen habt Ihr Euch also gehörig zu achten, und Ich bin Euer wohlaffectionirter König,
Frdch.
<383>XXXII. INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER CAVALLERIE WELCHE SIE ALLEN COMMANDEURS DER CAVALLERIE COMMUNICIREN SOLLEN.[Titelblatt]
<384><385>INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER CAVALLERIE, WELCHE SIE ALLEN COMMANDEURS DER CAVALLERIE COMMUNCIREN SOLLEN.
AN DEN GENERAL-LIEUTENANT VON BÜLOW.385-a
Potsdam, den 20. Juli 1779.
Mein lieber General-Lieutenant von Bülow.385-a
Da Ich in dem letzten Kriege bei der Cavallerie verschiedene Fehler bemerket, die nothwendig corrigirt werden müssen, damit, wenn künftig wieder Krieg wird, das alles in besserer Ordnung ist, so habe Ich für nöthig gefunden, deshalb eine neue Instruction zu geben und darinnen Meine Willensmeinung näher bekannt zu machen. Ich schicke Euch demnach diese neue Instruction hiebei mit der Ordre, sie für jeden Commandeur der Regimenter Eurer Brigade und Inspection abschreiben zu lassen und ihnen solche von Meinetwegen mit der ausdrücklichen Andeutung zuzuschicken, dass sie sowohl sich selbst darnach stricte richten, als auch ihren Officieren zu verlesen, und das des Jahres ein paar Mal wiederholen sollen, damit sie alle wissen, wie sie sich zu verhalten, und dass dieser Instruction durchgehends und in allen Stücken aufs genaueste nachgelebet wird; welches Ihr also gehörig zu besorgen. Ich bin Euer wohlaffectionirter König,
Friderich.
<386>INSTRUCTION.
Seine Königliche Majestät haben in der letzt gemachten Campagne bei der Cavallerie einige Fehler observiret, die nothwendig corrigirt werden müssen und wovon die General-Puncte folgende sind :
- 1. die Fouragirung und
- 2. die Vorsorge für die Pferde.
1. Bei der Fouragirung kommt es vorzüglich darauf an, dass so viel möglich die im Felde stehende Fourage menagiret, nicht von den Pferden zertreten oder unnützerweise zu nichte gemacht wird.
2. Dass niemals anderswo als an den wirklich angewiesenen Orten fouragiret werde; und sollte es sich hiebei ereignen, dass ein oder anderes Regiment bei dergleichen Anweisung nicht genügsame Fourage erhalten, wie sich solches bei einigen Gelegenheiten zugetragen hat, so wird dieses dadurch abgeändert, dass es sogleich Seiner Königlichen Majestät oder dem commandirenden Generale gemeldet werden soll, damit demjenigen Regimente, welchem Fourage fehlet, ein anderes Stück Feld angewiesen werden kann. Wenn im Felde nicht genügsame Fourage gewesen, so hat gewöhnlich die Schuld an den Officieren und Unter-Officieren gelegen, die zur Fouragirung mit commandiret waren, als welche nicht genügsame Attention bezeigten, noch Acht hatten, dass die Fouragir-Bunde gross genug gemacht und ordentlich auf so viel Tage, als befohlen worden, fouragirt worden.
Dieser Fehler hat sich vornehmlich bei einigen Dragoner-Regimentern gefunden, bei den Husaren aber besonders darin gezeiget, dass sie ihre Packte oder Fouragir-Bunde nicht gross genug machen, um auf drei Tage mit benöthigter Fourage genugsam versehen zu sein. Der zweite Fehler beruhet lediglich auf der Negligence der<387> Officiere und bestehet darin, dass die Officiere aus strafbarer Negligence keine Achtung auf die Fütterung und Conservation der Pferde haben. Unter den Regimentern der Cavallerie ist absonderlich das Regiment Baireuth, welches in diesem Puncte am schlechtesten ist und bei dem es so weit ging, dass die Dragoner das Futter, welches zum Dienst war gemacht worden, an die Marketender verkauften. Seine Königliche Majestät sind nicht gesonnen dergleichen unerlaubte Missbräuche künftig im geringsten mehr zu dulden, und wenn künftig dergleichen mehrmals geschehen sollte, so werden die Commandeurs der Escadrons vor das Kriegsrecht kommen und nach Verdienst ihrer unerlaubten Negligence gestraft werden.
In dem Dienste sind überdies verschiedene Vorfälle vorgekommen, die nothwendig redressirt werden; denn ohngeachtet sich dergleichen Gelegenheiten nicht ereignet haben, worin die feindliche Cavallerie etwas decidiren können, so sind doch auf unsrer Seite Fehler vorgefallen, die künftig nicht mehr sollen gestattet werden. Zum Exempel auf den Feldwachen der Cavallerie und Husaren, die vor der Armee standen und durchaus nichts hätten gegen den Feind ohnangehalten oder gemeldet durchlassen müssen, hat man das Gegentheil häufig gefunden. Was auf feindlicher Seite durchpassiren will, muss sofort arretiret und nach dem Hauptquartiere in Arrest geschickt werden; was aber vom Feinde kommt, muss angehalten und examiniret werden wo es hinwolle, herkomme und was für Absichten es habe. In dieser Absicht müssen die Aussenposten bei Tage alerte sein und des Nachts von einer Viertelstunde zur andern Patrouillen schicken. Wenn diese Patrouillen durch die Nachlässigkeit des wachthabenden Officiers negligiret werden, und dass die Stabs-Officiere, welche du jour haben, nicht mit der grössten Schärfe darauf halten, dass diese Sache mit aller derjenigen Accuratesse geschiehet als nöthig ist, so entstehet daraus 1. dass ein jeder im Lager herum- und herauslaufen kann, wie es ihm gefällt, 2. dass ein jeder,<388> der zu desertiren Lust bekommt, fortkommen kann, ohne dass er risquiren darf von jemand angehalten zu werden. Um nun aber diesem allen vorzukommen, so müssen die angezeigten Fehler mit Ernst abgeschafft und jede Negligence der Officiere mit gehöriger Schärfe bestraft werden.
Die übrigen Puncte, welche Seine Königliche Majestät hiebei noch anzeigen, gehen vorzüglich die Husaren an und bestehen in folgenden verschiedenen Puncten.
Bei den mehresten Husaren-Regimentern ist dies der grösste Fehler, dass der wirkliche Husarendienst bei ihnen fast gänzlich verschwunden ist. Diejenigen Regimenter, die in solcher Ordnung noch sind, wie es Seine Königliche Majestät verlangen, sind das Regiment von Werner, von Usedom und das Regiment von Czettritz; bei den andern Regimentern findet man wohl Bravour, aber auch viel Faulheit, wenig Ambition sich zu distinguiren und viele dergleichen Fehler, welche anzeigen, dass der wirkliche Husarendienst aus ihnen ganz herausgekommen. Seine Königliche Majestät wollen davon nur einige Exempel anführen, wie Sie im letzten Feldzuge gesehen haben, dass die Husaren sogar die Seiten-Patrouillen vergessen hatten, die sie doch nothwendig hätten machen müssen; desgleichen so gingen die Seiten-Patrouillen kaum fünfzig Schritt vom Regiment, da sie doch vier, fünf bis sechs hundert und mehrere Schritt hätten abgehen können. Auf diese Weise war es nicht möglich avertirt zu werden von demjenigen was zu thun sei, vielmehr sah sich solch Husaren-Regiment in dem Falle überfallen zu werden. Ja, die Faulheit hat in dem letzten Frieden so überhand genommen, dass die Husaren das Patrouilliren nicht nur negligiren, sondern sogar gänzlich unterlassen und deshalb die Husaren-Officiere mehr wie einmal in Gefahr kommen, überfallen zu werden, ohne dass sie solches vermuthen konnten, welches unverzeihliche Fehler sind, die bloss in der Commodität entstehen und von dem faulen Leben in den Gar<389>nisonen herrühren; daher die Commandeurs der Regimenter künftig hierüber besser halten und die Nachlässigkeit der Officiere gänzlich abschaffen sollen.
Ausserdem befindet sich bei den Husaren-Regimentern noch ein Fehler, der ebenfalls aus der Faulheit entstehet und folgender ist : dass ein Husaren-Officier, der mit Ambition dienet, nur allein auf seiner Hut sei, um nicht surpreniret zu werden, und nicht vielmehr auch darauf bedacht sei, gewisse Projecte zu machen, wie er selbst den Feind überfallen könne, zum Exempel, wie er eine feindliche Feldwache überfallen oder dessen Zufuhr attaquiren könne. Allein Seine Königliche Majestät haben dergleichen keine Officiere gefunden, die darauf bedacht gewesen, sondern sie danken nur Gott, wenn der Feind sie zufrieden lässt und dass sie im Winter vor ihrem Kamin ruhig Taback rauchen können, ohne an den Dienst zu denken. Aber diese Officiere sollen wissen, dass Seiner Königlichen Majestät Ambition sei, eine gute Armee zu haben; daher Allerhöchstdieselben, da Sie mit dergleichen negligirten Officieren den Endzweck nicht erreichen können, die Nothwendigkeit zur Hand nehmen werden, anderwärts Officiere zu suchen, welche mehreren Eifer zum Dienst bezeigen, und, wenn solches dann geschieht, werden die negligirten Officiere diesen Vorzug ihrer Faulheit zuzuschreiben haben.
Diese Instruction sollen die Inspecteurs allen Cavallerie-Regimentern communiciren, damit sie wissen, was sie in ihrem Dienste zu verbessern haben.
Weil Seine Königliche Majestät über Sachen, die es verdienen, ein Allerhöchstes Missvergnügen finden, so können Höchstdieselben nicht umhin, hier noch beizufügen, dass von den Dragoner-Regimentern sich vorzüglich die nachstehenden vier Regimenter bei dem letzten Kriege distinguiret haben und welchen Höchstdieselben Gerechtigkeit widerfahren lassen, nämlich das Regiment von Thun, von Würtemberg, von Bosse und das Regiment von Lottum. Wenn Seine<390> Königliche Majestät so viel Gutes von den andern nicht sagen können, so haben sie sich es allein zuzuschreiben und müssen sich nothwendig corrigiren.
Um die Fehler absonderlich bei den Husaren zu corrigiren, so sind die nachfolgenden Stücke unumgänglich nothwendig, als : 1. dass nicht eine solche Menge junger Windbeutel als Officiere sich bei den Regimentern befinden, sondern dass bei selbigen hier und da alte gediente gute Wachtmeister zu Lieutenants vorgeschlagen werden, damit bei den Husaren-Regimentern immer solche Officiere bleiben, welche den Dienst wissen, Patrouillen zu machen verstehen und in andern Fällen gebraucht werden können; 2. dass Seiner Königlichen Majestät sehr wohl bekannt ist, dass im Frühjahr, um das Korn zu schonen, nicht die Gelegenheit sei, rechte Patrouillen zu machen, oder andere dergleichen Dinge vom Husarendienst ordentlich vorzunehmen; deshalb müssen diese Exercitien vornehmlich bei den Herbst-Manœuvres geübt werden, wenn die Pferde von der Grasung gekommen sind; alsdann müssen die Chefs der Regimenter, wenn sie dereinst im Felde Ehre einlegen wollen, ihre Officiere nicht nur in allen Stücken und vorzüglich wegen der Patrouillen recht instruiren, wie sie selbige vorsichtig und ordentlich machen müssen, es sei auf den Flanken eines Corps oder wenn sie allein geschickt werden; bei welchem Exercice alles dasjenige beobachtet werden muss, was Seine Königliche Majestät in dem Reglement vorgeschrieben haben, nämlich, wie niemals eher über das Défilé müsse gegangen werden, bevor die andere Seite nicht vollkommen sei recognosciret worden; desgleichen, dass man allezeit ein Dorf müsse zuvor durch etliche Patrouilleurs beschicken und recognosciren, ehe man sich in selbiges mit der ganzen Patrouille hineinbegebe, als welche Unvorsichtigkeit niemals geschehen muss.
Wenn die Regimenter im Herbst zum Exerciren in den Cantonnirungs-Dörfern stehen, so müssen sie Surprisen gegen einander<391> machen, wie einer den andern in seinem Dorfe überfallen könne, und hiebei muss allemal versucht weiden, wie einer dem andern durch Umwege in den Rücken kommen könne. Ferner müssen die Escadrons ihre Husaren in Mause-Patrouillen üben und dergleichen kleine Patrouillen fleissig machen lassen, damit die Husaren lernen, wie sie sich herumschleichen müssen, ohne dass es der Feind gewahr werde. Es giebt hundert dergleichen Dinge, worin die Regimenter sich üben müssen, damit der wirkliche Krieg nicht gänzlich vergessen werde; und giebt es bei den Regimentern solche Officiere, welche sich zu distinguiren Lust haben, so können sich selbige während des Friedens auf diese Weise einschiessen, und man kann einen bessern Erfolg von ihrem Dienste in Feldzügen sich gewärtigen.
Dieses letztere haben besonders die Dragoner- und Husaren-Regimenter sich anzunehmen, da selbiges ihren Dienst vorzüglich angehet.
Potsdam, den 20. Juli 1779.
<392><393>XXXIII. INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER INFANTERIE.[Titelblatt]
<394><395>INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER INFANTERIE.
Es sind viele Objecte, worauf die Inspecteurs ihre Attention haben müssen, damit die Regimenter, die sie unter ihrer Aufsicht haben, in Ordnung sind.
Ein Object gehet darauf, dass die Regimenter im Laden und Avanciren, in Deploiements und in allen den Manœuvres, die bei uns eingeführet, so geläufig sind, dass ohne die geringste Confusion sie allezeit exerciren können, was ihnen befohlen wird. Bei diesem thut die grosse Uebung das Meiste, und die Leute müssen so gewöhnet sein, dass ihnen alles mechanisch wird.
Das zweite Object, welches viel importanter ist, betrifft die Zucht und Formirung der Officiere, und bei diesem sind noch viele Sachen hinzu zu setzen, die die grösseste Attention und Folge erfordern, damit man zu seinem Zwecke kommt. Die Regimenter können nicht anders als wie eine Maschine angesehen werden, zu welcher ein Kopf gehöret. So gut auch ein Degen ist, so richtet er von selber nichts<396> aus, wenn er nicht von einem guten und starken Arme geführet wird, der Gebrauch davon zu machen weiss.
Die Inspecteurs der ihnen untergebenen Regimenter müssen den Officieren mehr Ambition und mehr Application im soliden Dienste beibringen. Bei einem langwierigen Frieden wie der jetzige, der beinahe zwanzig Jahre gedauert hat, kann ohnmöglich so viel Avancement sein, als bei einem Kriege, wo jährlich vier oder fünf Bataillen vorfallen; aber dessen ohngeachtet, kommt's zum Krieg, so finden sich gleich das erste Jahr so viele Officiere, die invalide werden und so viele, die abgehen, dass die Stabs-Officiere bei den Regimentern in kurzer Zeit ganz neu werden. Wenn dann die Subaltern-Officiere als Lieutenants und als Fähnriche nicht daran gedacht haben, was sie als Capitaine, Majore, Commandeurs und Generale zu thun haben, und sie kommen beim Avancement zu dem Grade, so wissen sie nicht was sie zu thun haben und was ihr neuer Stand mit sich bringt.
Es ist kein Capitain, kein Major, kein Stabs-Officier, der nicht mit kleinen Corps theils bei Fouragirungen, theils bei Convois, theils bei Arrieregarden commandiret werden kann. Wenn sie Commandeurs von Bataillonen sind, so kommen sie in Dörfer auf Postirung zu stehen; wenn sie Generale sind, so werden sie mit ihren Brigaden detachiret, theils den Feind im Quartier zu überfallen, theils um das vom Feinde detachirte Corps zu attaquiren. Zu allen diesen verschiedenen Puncten gehören Dispositions, und wer sich nicht bei Zeiten übet, um solche regelmässig zu machen, damit, wenn er als Oberst und General in die Umstände kommt, dass er dergleichen Dispositions machen muss, so weiss er sich nicht zu helfen, weil er niemals an dergleichen Sachen, die doch die vornehmsten Theile seines Handwerks sind, gedacht hat. Um aber die Sache dahin zu bringen, so ist es nöthig. die jungen Officiere zu animiren, dass sie von<397> ihren müssigen Stunden, die sie so viel haben, einige zum wenigsten anwenden, um ihr Handwerk besser zu studiren und sich geschickt zu machen, damit sie die höheren Posten, so sie erlangen werden, mit allem Ruhme bekleiden können.
Dergleichen Dispositions sind zweierlei : die offensiven und die defensiven. Die offensiven, welche immer die besten sind und wo man vornehmlich aufhalten muss, bestehen darin, dem Feinde Abbruch zu thun und demselben seinen Posten zu enleviren. Um dieses zu thun, müssen sie erstlich alle Wege studiren, die nach dem Posten gehen; sie müssen wissen, wo der Feind seine Vorposten gesetzt hat, um sie zu umgehen und, wo es möglich ist, von hinten zu kommen, wo der Feind sich sicher glaubt, und auf die Art in seinen Posten zu fallen und, sobald sie mit ihrem Coup fertig sind, durch einen andern Weg als zuvor, wieder zurück nach der Armee kehren.
Ist es eine Arrieregarden-Affaire, die man gegen den Feind engagiret, so muss das Corps vom Feinde, welches sich retiriret, rechts und links von der Cavallerie wie ein halber Mond umzingelt werden, damit die Infanterie Zeit gewinnet heran zu kommen, und die Infanterie muss sehen, so viel es die Disposition vom Feinde zulässt, dass sie ihn nicht allein von vorn, sondern auch in der Flanke attaquiret. Hat der Feind ein Défilé zu passiren, so ist man immer sicher einen guten Success gegen ihn zu haben, wenn man ihn, während dass er defiliret, attaquiret. Sind es Convois vom Feinde, die man attaquiren will, so muss man sich versteckt halten und warten, bis ein Theil vom Convoi im Défilé ist, und alsdann gleich in die Mitte und auf die Arrieregarde fallen; so bleibt man gewiss Meister von dem Theile, den man abgeschnitten hat. Bei den Convois muss man sich nicht lange aufhalten, absonderlich wenn es nahe bei der feindlichen Armee ist.
Ist ein General mit einer Brigade commandiret ein kleines feind<398>liches Corps zu attaquiren, so ist das erste, die Wege zu wissen, welche dahin gehen; zweitens, welchen Posten der Feind occupiret und wie er ihn besetzet hat: drittens, wo seine Feldwachen stehen; viertens, wo seine Patrouillen gehen, worauf erst die Disposition gemacht werden kann. Ist es möglich ihn zu überfallen oder in den Rücken zu kommen, so ist das das allersicherste. Soll es ein Ueberfall sein, so muss die Zeit vom Marsch wohl ausgerechnet werden, dass man zur festgesetzten Stunde an dem Orte des Lagers, wo man hin will, ankommt, damit die Attaque eine Stunde vor Tage vor sich gehen kann. Bei dieser Gelegenheit muss der Marsch in aller Stille projectiret werden, müssen die Soldaten keinen Taback rauchen, die Artilleristen ihre Lunten wohl verstecken, damit sie nicht durchs Feuer entdecket werden, und keine Pferde mitgenommen werden, die wiehern, damit der Feind nichts weiss, bis man bei ihm ist und der Ueberfall desto sicherer und desto besser geräth. Sind die Umstände aber so, dass kein Ueberfall Statt finden kann, so muss die Disposition zur Attaque gemacht werden, nachdem man sich die Zeit gegeben hat, den Posten wohl zu judiciren, und alsdann muss die Disposition darnach gemacht werden, wie Ich es in Meinem Buche an die Generale beschrieben habe,398-a das ist, dass der Feind an seinem schwächsten Orte attaquiret werde, an einem Point d'attaque sich nicht zu lange mit Schiessen aufgehalten, sondern Terrain genommen und, wo es möglich ist, ihn in der Flanke und im Rücken attaquiret. Was den defensiven Krieg angehet, so beruhet der vorzüglich auf Fortificationen, Läger mit gutem Judicium zu nehmen, die Läger zu fortificiren, die Dörfer, die in der Kette von den Winterquartieren liegen, gut zu verschanzen und alle die Sachen anzubringen, die sie bei den Ingenieurs lernen.
Zweiter Artikel. Ich weiss, wie unmöglich es ist, dass alle Offi<399>ciere bei einer so grossen Armee den Verstand und die Geschicklichkeit besitzen, die zu dem Handwerke erfordert wird; dessen ohngeachtet aber bin Ich nicht weniger versichert, dass, wenn die Chefs und Commandeurs der Regimenter diejenigen jungen Officiere, die Verstand und Ambition haben, aufmuntern, dass viele darunter sein werden, die durch hohe Application und soliden, den Krieg angehenden Dienst sich Geschicklichkeit erwerben werden, denen sie ihr Glück und ihren Ruhm werden zu danken haben.
Um sie dazu noch mehr zu ermuntern, so kann die Geschichte von alten Kriegen ihnen empfohlen werden. Es sind die Kriege von Gustav Adolph, die Campagnen von Prinz Conde, von Marschall de Turenne, von Marschall von Luxembourg, die Kriege des Prinzen Eugen, Feldzüge Carls XII. von Adlerfeld, Feuquieres Mémoires und l'Art de l'attaque et de la défense von Vauban. Dies sind lauter Bücher, in denen die vornehmsten Sachen, die in vorigen Zeiten geschehen, enthalten sind.
Da es unmöglich ist, dass man für jedes Regiment alle die Bücher haben kann, so werde Ich suchen, eine solche Sammlung für jeden Inspecteur anzuschaffen, damit zum wenigsten die Officiere, die am mehrsten Ambition und Lust zu ihrem Handwerke haben, dergleichen Geschichte wissen können, und die Inspecteurs werden Mir eine grosse Gefälligkeit thun, wenn sie sich Mühe geben die Officiere so zu informiren, dass man mit der Zeit Hoffnung hat, eine gute Schule von Stabs-Officieren und Generalen daraus zu ziehen.
Im übrigen weiss Ich wohl, wie schon gesagt, dass nicht alle Officiere bei der Armee grosse Fähigkeiten haben; mithin ist es auch nicht so nothwendig, mit denen, die nicht Geschicklichkeit genug besitzen, sich viele Mühe zu geben, desto mehr aber mit solchen, die Verstand und Kopf haben und die vorzüglich gute Hoffnung von sich geben; wie denn die Inspecteurs auch, wenn solche Officiere<400> unter den Regimentern sind, die Verstand und Geschicklichkeit besitzen, sie mögen Capitaine, Lieutenants oder Fähnriche sein, solche Mir anzeigen und bekannt machen müssen.
Signatum Potsdam, den 25. Juli 1781.
Friderich.
<401>XXXIV. INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER CAVALLERIE.[Titelblatt]
<402><403>INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER CAVALLERIE.
AN DEN GENERAL-MAJOR VON BOSSE.
Potsdam, den 5. August 1781.
Mein lieber General-Major von Bosse,
Da Ich für nöthig befunden für die Inspecteurs der Cavallerie eine nähere Instruction zu ertheilen, welche hauptsächlich die Officiere bei den Regimentern angehet, dass sie nämlich fleissig sind, zum Dienst sich appliciren und vornehmlich auf alles was Patrouillen angehet völlig eingeschossen sein sollen, damit sie in den Sachen geübt und geschickt gemacht werden, um hiernächst im Kriege, wenn die Gelegenheit dazu ist, davon den besten Gebrauch mit Vortheil zu machen zu wissen, so übersende Ich Euch anliegend diese Instruction mit der Aufgabe, solche den Commandeurs der Cavallerie-Regimenter Eurer Inspection403-a in Abschrift mitzutheilen und sie darauf zu verweisen, dass sie sich darnach achten und auf das darin Vorgeschriebene ernstlich halten sollen; wie Ihr denn auch Eures Orts selbst dahin zu sehen, dass solcher gehörig nachgelebet wird, und wenn Ihr Officiere dabei findet, die sich distinguiren und vorzüglich fleissig sind und sich appliciren, so habt Ihr Mir solche bekannt zu machen. Ich bin übrigens Euer wohlaffectionirter König,
Friderich.
<404>INSTRUCTION.
Ich erneure nicht die vorigen Ordres, die Ich ihnen schon gegeben habe, welche ihnen schon längst bekannt sind, also die Ordres, den gemeinen Mann im Reiten zu dressiren, die Arten, wie die Attaquen müssen gemacht werden, dass die Pferde immer gradeaus geführt werden; die differenten Manœuvres müssen vor wie nach observiret werden. Was Ich hiebei hinzusetze, gehet vornehmlich die Zucht der jungen Officiere an, denn wenn auch die Regimenter in der besten Ordnung von der Welt sind und die Officiere nicht gut gezogen werden, so wissen sie nicht den gehörigen Gebrauch von ihrer Force zu machen. Eine Sache muss Ich dabei erinnern, die im vorigen Kriege ist negligirt worden, und die bestehet darin, dass die Officiere in währendem Lager gar keine Attention auf die Fütterung der Pferde gehabt haben, und so weit, dass der gemeine Mann, wenn er von Fouragirung zurückgekommen ist, das Futter an die Marketender verkauft hat, wodurch die Dienstpferde bei vielen Regimentern sind entkräftet worden. Um dieses zu verhüten, so müssen die Officiere in Friedenszeiten beständig darauf Acht haben, dass sie nach der Fütterung sehen. Dieses ist keine Kleinigkeit, nicht weil ein Regiment mit entkräfteten Pferden zu nichts zu gebrauchen ist, sondern unnütz und der Armee zur Last ist. Aber bei diesem muss man nicht stehen bleiben; wenn ein Officier von der Cavallerie vollkommen soll formiret werden, so muss er vornehmlich auf alles was Patrouillen angehet vollkommen eingeschossen sein. Ist es im Lager, so muss er sich alle Wege und Fussstege, so vor der Armee und auf beiden Flanken sind, bekannt machen, dass er sie alle kennt, damit, wenn er einen Weg gegen den Feind genommen hat, er den andern<405> wieder zurück nehmen kann. In Plainen werden die Patrouillen leicht, weil das Auge von nichts gehindert wird und nur dabei zu observiren ist, dass sie, so viel es möglich ist, die Dörfer umgehen, und zwar mit dem Klumpen, und nur einige Flanqueurs herein schicken, um zu wissen was darin ist, ihrer Sicherheit wegen. Durch hole Wege muss man nicht gehen, wenn nicht vorher hingeschickt um zu sehen ob was da ist. Durch Wälder sind die Patrouillen am beschwerlichsten; denn stehen Posten von der Infanterie darinnen, so muss die Patrouille nicht einmal schussmässig herankommen, indem sie sonst unnützerweise Leute oder Pferde blessiren lässt; ist keine Infanterie in dem Walde, so muss die Patrouille erstlich mit einzelnen Leuten visitiren lassen, um dass sie mit Sicherheit durchkommen kann, und im übrigen von allen Orten, wo Infanterie sein kann, so muss sie sich davor hüten, weil sie da nichts ausrichten kann. Bei den Feldwachen, die um die Armee stehen, müssen die Patrouillen, sobald wie der Tag fällt, von Viertel- zu Viertelstunde kreuzweis gehen, sowohl um die Desertion der Armee zu verhindern , als auch Espions feindlicherseits sofort zu arretiren und nach dem Hauptquartiere zu schicken. Ist es auf Postirung in den Winterquartieren, so müssen in der Nacht beständig Patrouillen gehen, damit der Posten bei Zeiten kann avertiret und vom Feind nicht kann überfallen werden. Wenn der Feldposten des Nachts unweit der Wache von der Infanterie gezogen worden, so haben sie nichts zu besorgen, wenn sie nur zu Pferde sind, um dass sie sich nicht zu Fusse überfallen lassen.
Bisher habe Ich nichts als vom defensiven Kriege gesprochen; nur muss Ich dabei hinzusetzen, dass absonderlich die Officiere sowohl als die Unter-Officiere, wenn die Patrouillen müssen angehalten werden, wahre, vernünftige und deutliche Rapports mitbringen, damit man auf ihre Rede Staat machen kann, und diejenigen, die sich am meisten distinguiren, müssen allezeit vorgezogen werden.<406> Alles dieses was den defensiven Krieg angehet ist so weit gut, aber damit ist es nicht ausgemacht, indem Mir die Officiere am liebsten sind, wenn sie sich mit offensiven Projecten um den Feind bekümmern, und es ist kein Lieutenant oder Cornet von der Cavallerie, dem die Gelegenheit nicht was dazu anbietet, wenn sie nur Lust zu ihrem Handwerke haben, sich zu distinguiren.
Mit den Patrouillen lernen sie Wege kennen und kriegen die wirklichen Ideen von Terrain in den Kopf, recognosciren des Feindes seinen Posten und sehen von welcher Disposition er sich gesetzt hat. Sie erfahren, in welche Oerter der Feind seine Patrouillen schickt und wo sie durchgehen.
Auf diese Kenntnisse können sie ihre Projecte formiren. Ist es dass der Feind seine Feldwachen exponirt hat, so entstehet das Project daraus sie zu alarmiren, und um das zu thun, muss man wohl wissen, wo der Feind seine Vedetten zu stehen hat und alle Précaution, die er zu seiner Sicherheit nimmt. Wer so einen Posten aufheben will, der muss nicht auf die Vedetten treffen, sonst wird er entdeckt; dieselben muss er umgehen. Der Ueberfall muss nächtlicher Zeit geschehen, damit man nicht entdeckt wird, und wo es möglich ist, so muss man ihnen in den Rücken kommen, welches immer am sichersten und leichtesten ist. Das Feuer entdeckt den Ort, wo die Wache steht, also kann man sich darnach richten. Wenn nur keine Infanterie dabei ist, so kann die Sache einen guten Ausschlag haben, ohngeachtet dass die Feldwache unter dem Feuer ihrer Kanonen stehet; denn des Nachts können die Kanonen nicht feuern, weil sie nichts sehen können und auf ihre Leute schiessen könnten. Solches Unternehmen muss geschwinde executiret werden und mit den Gefangenen gleich in der Geschwindigkeit zurückgegangen werden. Verfolgen geht gar nicht, denn man würde sich dem Feinde nähern, und diejenigen, die ihn verfolgten, würden durch die Uebermacht zurückgeschmissen werden und leicht dabei<407> verlieren. Wer dergleichen Projecte macht, muss dabei observiren die Stärke des Feindes, ohngefähr auf die Art : die Feldwache, die ich attaquiren will, ist fünfzig Mann stark, aber fünf hundert Schritt davon stehet eine andere Feldwache von hundert Pferden, also brauche ich zwei hundert Pferde; mit hundert Mann hebe ich die fünfzig auf und hundert Mann postire ich zur Reserve, wenn der Succurs käme, damit ich ihnen auf den Hals fallen kann; fünfzig Mann bringen die Gefangenen fort, also behalte ich noch hundert fünfzig Mann um den Feind zu repoussiren und die Retraite zu decken. Dergleichen Dispositions lassen sich auch auf eine andere Art machen, um dem Feinde seine Patrouille aufzuheben. Die Oerter, wo der Feind seine Patrouille macht, werden bekannt, denn es sind ohngefähr dieselben; die Stunde ist ordinär gegen Anbruch des Tages; die Stärke der Patrouillen ist leicht zu erfahren, wenn man nur Achtung giebt, welches einerlei ist, es seien dreissig, fünfzig oder hundert Pferde. Die Officiere, welche die weitesten Patrouillen machen von den Husaren und Dragonern, gehen ohngefähr den Weg, den der Feind kennt, also muss ihnen das Terrain, wo der Feind passiret, wohl bekannt sein; es sind keine Oerter, wo nicht entweder Gründe sind, Feldbrücken oder kleine Büsche, wo sie ein Versteck machen können. Macht der Feind seine Patrouille mit hundert Pferden, so ist immer besser zwei hundert dagegen zu gebrauchen, um sicher von seiner Sache zu sein. Des Abends nach der Sonnen Untergang muss sich das Corps in Versteck setzen; es muss kein Mensch allda durchgelassen werden, damit der Feind keine Nachricht bekommen kann. Es muss kein Taback geraucht und kein Feuer angemacht werden, damit der Feind von nichts Nachricht kriegt, und wenn er ankommt, so muss er sogleich mit fünfzig Mann in der Fronte und mit fünfzig Mann im Rücken attaquiret werden; die Avant- und Arrieregarde und die übrigen hundert Mann fallen ihm sogleich in die Flanke, und ist nicht zu fehlen, dass derjenige Offi<408>cier, der dergleichen Projecte macht, Ehre dabei erwirbt. Ueber dieses ist noch eine andere Art Patrouille zu machen, die man Mause-Patrouillen nennt, welche gut angebracht werden können, wenn der Feind in einem offenen Lager stehet, oder bei der Kette von den Winterquartieren. Dergleichen müssen nicht stark sein und bestehen solche nur von zwei bis drei Mann sichere und zuverlässige Leute, die wohl müssen ausgesucht werden. Dieselben werden vornehmlich gebraucht um zu wissen was in des Feindes Rücken passirt. Den Leuten giebt man des Feindes Montirung, damit sie gut durchkommen können, und muss der Officier gut böhmisch und ungarisch verstehen und sprechen können, dass er desto sicherer durchkommt.
Ist es im Felde, so werden dergleichen Patrouillen zwei Meilen rechts oder links um die feindliche Armee herum geschickt und geben sich für des Feindes Truppen aus; damit kommen sie überall durch, und kann man durch sie erfahren, entweder wo der Feind seine Lebensmittel her zieht oder gewisse Wege, wodurch man nach seinem Lager kommen kann, oder den Rücken seines Lagers zu besehen, ob er da attaquable ist. Ist es von den Winterquartieren, dass die Patrouillen ausgeschickt werden, so kann es nichts anders sein, als um zu sehen, wie die Posten von hinten sind, wie die Wege gehen und ob es angehet, dass man was gegen sie unternehmen kann; dabei müssen aber die Officiere, die dergleichen Commission kriegen, wohl auf ihrer Hut sein; sie müssen niemalen des Nachts in den Dörfern bleiben, sondern beständig in den Wäldern, wo es am sichersten ist, und wenn sie gesehen haben was sie haben sehen wollen, sich durch grosse Umwege wieder nach ihrem Corps ziehen. Bei den häufigen Patrouillen, wo die Officiere gebraucht werden, kriegen sie Gelegenheit von der feindlichen Armee ihre Beschaffenheit, ihre Umstände, ihre Verfassung und viele Particularitäten zu erfahren, die öfters ins Grosse gehen können und wodurch dem<409> commandirenden Generale Einsichten gegeben werden können, entweder von dem Feinde ein Corps zu überfallen, oder die Armee in ihrem Lager zu alarmiren, auch wohl gar den Feind zu schlagen. Dies sind Gelegenheiten, wodurch die Officiere die grösste Fortune machen können; aber wenn sie in Friedenszeiten nicht darauf denken, so werden ihnen dergleichen Fälle im Kriege nicht kommen. Man muss darauf denken, darauf raffiniren, damit, wenn der Krieg kommt, so wissen sie davon Gebrauch zu machen.
Im Herbst, wenn die Pferde von Grasung kommen und dass die Regimenter in Cantonnirungs-Quartiere zusammengezogen werden, so können sie in allen dergleichen Sachen geübt werden, wenn sich nur die Chefs und Commandeurs der Regimenter die gehörige Mühe geben.
Bei den Cuirassieren muss Ich noch eins hinzu setzen : die müssen die Sache eben so lernen und wissen, als die Officiere von den Husaren und Dragonern; nur muss Ich noch eine Sache dabei erinnern, dass, wenn eine Attaque gegen die Linie von der Cavallerie geschiehet, so muss allen Officieren von den Cuirassieren wohl imprimiret werden, dass sie ihre Leute wohl beisammen halten, damit sie, wenn sie im ersten Choc den Feind geschmissen haben, noch auf die zweite Linie choquiren können; ein Zug per Escadron kann ausfallen, die andern aber müssen geschlossen sein. Diejenigen Stabs-Officiere, die sich zum meisten appliciren werden, die jungen Officiere auf den Fuss zu formiren, werden sich bei Mir am meisten insinuiren, weil, wenn bei der Cavallerie Ordnung beim gemeinen Manne und muntere und intelligente Officiere sind, man alles mit ihnen machen kann, und wenn eins um das andere davon fehlet, es nur halbes Werk ist. Dabei müssen die Generale und Commandeurs sich erinnern, dass der Friede lange gedauert hat, und wenn wir nicht die Jugend abrichten, so kommt das Werk ins Stocken, und kann man<410> durch die Nachlässigkeit den Ruhm verlieren, den sie bis Dato mit Recht erhalten haben.410-a
Die Inspecteurs müssen an alle Commandeurs der Regimenter die Abschrift davon geben.
Signatum Potsdam, den 5. August 1781.
Friderich.
<411>XXXV. DISPOSITION FÜR DEN GOUVERNEUR ODER COMMANDANTEN DER FESTUNG SCHWEIDNITZ, IM FALL SIE SOLLTE ATTAQUIRT WERDEN.[Titelblatt]
<412><413>DISPOSITION FÜR DEN GOUVERNEUR ODER COMMANDANTEN DER FESTUNG SCHWEIDNITZ, IM FALL SIE SOLLTE ATTAQUIRT WERDEN.
Es kann schwerlich geschehen, dass eine Festung wie Schweidnitz kann belagert werden, bevor die Armee geschlagen ist; sollte es aber geschehen, so muss die erste Vorsorge sein, dass es nicht an Lebensmitteln fehlt.
Das erste ist, wie stark die Garnison in der Stadt ist.
Das zweite ist, wie stark die Bürgerschaft ist.
Der Proviant vom Mehl ist in der Stadt, aber was zum Malz und Brauerei gehört, imgleichen Brandwein, etc., und was zur Consumtion nöthig ist, dieses alles muss in der Eile angeschafft werden, damit kein Mangel ist; und um diesem noch mehr abzuhelfen, müssen alle unnütze Leute aus der Stadt geschafft werden, als Jungfern und Pfaffen in den Klöstern und Bettelgesinde, dass nichts in der Stadt bleibt, als was darin gebraucht wird.
Der Gouverneur muss von allen diesen Lebensmitteln einen Aufsatz haben und muss sie so eintheilen, dass nichts verschwendet wird, sondern es muss mit Oekonomie eingetheilet werden, dass die Gar<414>nison und nöthigen Leute in der Stadt so lange zu leben haben, als die Belagerung währen kann.
Der Gouverneur muss seine Leute auf die Art eintheilen, dass sie ihm alle nützlich zur Defension sind, als : was Feldscheere und Balbierjungen sind, die werden in die Lazarethe bei den Kranken vertheilet; alte Weiber müssen Charpie und Bandagen machen zum Verband der Blessirten; die Schlosser und Schmiede müssen gebraucht werden die Kanonen, Gewehre und alles was von Eisen ist, wieder in Stand zu bringen; junge Bürger aus der Stadt müssen Faschinen und Schanzkörbe bis an die Wälle bringen, auch Faschinen machen, allein auf die Wälle muss man sie nicht kommen lassen.
Der Major de la place muss dafür sorgen, dass alles dieses geschiehet und mit der grössten Ordnung gemacht wird, und wenn es nöthig ist, so muss noch ein Officier dabei gegeben werden.
Von allen diesen Sachen muss sich der Gouverneur oder Commandant täglich einen Rapport machen lassen.
Sobald der Feind im Anmarsch ist sich der Stadt zu nähern, so muss sogleich die Garnison in die Casematten verlegt werden.
Der Gouverneur muss viele, aber kleine Partien von der Cavallerie ausschicken, um die Patrouillen zu machen, damit er den Anmarsch des Feindes erfährt. Grosse Partien conveniren ihm nicht und werden leicht entdeckt. Er muss einen Officier aussuchen, der kein Windbeutel, sondern vernünftig ist; der muss auf dem höchsten Thurme von der Stadt den ganzen Tag bleiben, um zu sehen was passiret und um davon zu avertiren.
Seine Feldwachen müssen unter der Protection seiner Batterien stehen, zum höchsten fünf hundert Schritt von der Stadt, an Oertern, wo sie bedeckt stehen.
Es ist zu glauben, dass wenn der Feind Schweidnitz belagern will, er ein Corps zur Observation gebrauchen wird und das andere zur Belagerung; also sind alle Wahrscheinlichkeiten da, dass die<415> grosse Armee ihr Lager bei Domanze und beim Zobtenberge nehmen wird. Es ist dem Commandanten nöthig zu sehen, wie und auf was Art der Feind sein Lager nimmt, weil ihm das andeuten kann, von welcher Seite er attaquirt werden soll.
Die Armee, so belagert, kann ohnmöglich eher als den achten oder zehnten Tag ihre Zufuhre und alle dazu gehörige Geräthschaften, Kanonen und Mortiers und allerlei Geschütz, zumal wenn es aus Böhmen ist, kriegen; und da muss absonderlich der Officier, der auf dem Thurme ist, ein wachsames Auge haben, um zu sehen auf welcher Seite seine Artillerie hinfährt, weil das die Seite ist, wo der Feind seine Tranchéen eröffnen will.
Aul der Seite vom Wasser-Fort kann der Feind nicht kommen, weil er da entsetzliche Difficultäten findet. Die Attaque, die sich für ihn am besten schickt, ist die Polygone vom Bögendorfer- und vom Garten-Fort, weil er seine Ammunition dort am nächsten haben kann; dessen ohngeachtet ist da kein Staat darauf zu machen, denn es kann sein, dass er das Bögendorfer-Fort und die Garten-Redoute, so wie es möglich ist, dass er die Garten-Redoute und die Jauernicker attaquiren kann. Es scheint Mir nicht wahrscheinlich, dass er von der Seite vom Galgen-Fort attaquiren wird, weil im Fall er die Belagerung aufheben müsste, er alle seine Kanonen und Ammunition verlöre. Es sei nun, dass er von der Seite von Bögendorf oder von der Seite von Jauernick kommt, so kann er solches nicht verbergen; denn der Officier, wenn er auf dem Thurme attent ist, mit einem guten Perspective, muss es gewahr werden; denn die Menge Kanonen, Mortiers und allerlei Geschütz können auf keine Art verborgen bleiben, und dient dies dem Gouverneur dazu, seine Defension darnach einzurichten. Es versteht sich so, dass die Kanonen zur Defense absonderlich auf die Seite gebracht werden, wo sie nöthig sind; dann entstehet eine Sache daraus, wo er eine grosse Dépense ersparen kann.
<416>Kommt der Feind von der Seite von Jauernick, so muss er den ganzen bedeckten Weg vom Garten-Fort bis zum Jauernicker-Fort mit dreipfündigen Kanonen besetzen lassen.
Er muss kleine Patrouillen von zwei bis drei Mann von der Cavallerie ausschicken, die die ganze Nacht patrouilliren und sehen, ob sich was vom Feinde nähert, um die Tranchée zu eröffnen; sie müssen Ordre haben, wenn sie was gewahr werden, ein paar Pistolenschüsse auf die Arbeiter und Bedecker zu thun und sich sofort zurück zu ziehen, entweder durch die Köppen-Barriere oder durchs Bögen-Thor. Sobald sie weg sind, kann der Commandant ein paar Leuchtkugeln werfen und dann seine dreipfündigen Kanonen aus dem bedeckten Wege schiessen lassen. Dies wird gewiss eine solche Confusion unter den Belagerern machen, dass ihnen die Arbeiter davon laufen und sie sie gewiss die ganze Nacht nicht wieder zusammen kriegen. Desgleichen kann auch die folgende Nacht es auf gleiche Art wieder executirt werden, wodurch zwei, auch wohl mehr Tage können gewonnen werden, was immer sehr gut ist, indem es die grösste Ehre für den Gouverneur oder Commandanten ist, wenn er den Feind lange aufhalten kann und ihm die Mittel benimmt, die Festung bald wegzunehmen.
Ich habe noch vergessen zu sagen, sobald es zur Belagerung kommt, so muss alles Holz vom Glacis weggehauen werden, wovon Faschinen gemacht werden können, um die beschädigten Werke zu repariren. Ich habe gleichmässig vergessen zu sagen, dass wenn es mit der Belagerung Ernst ist, die Häuser, so zwischen der Enveloppe sind, abgebrochen werden müssen.
Wenn der Feind die Tranchée vor dem Jauernicker-Fort eröffnet, so kann man vorhero sehen, wo er seine Batterien hinstellt; das kann nicht anders sein, als auf die Facen und auf die Flèche, wo der General Knobloch begraben liegt; da kann vom Garten-Fort<417> darauf gefeuert werden, von der Garten-Redoute und von den beiden Jauernicker Flèchen eben wohl.
Die Batterien, wo es möglich ist, so muss man sie suchen zu ruiniren und sie so zu incommodiren, dass es ihnen schwer wird die Kanonen herauf zu bringen; denn hat der Feind einmal die Kanonen auf der Batterie, so ist es nicht mehr möglich, dass man seine Batterie ruinirt.
Wenn der Feind die beiden Forts, das Garten- und Jauernicker-Fort attaquiret, da das eine casemattirt ist und das andere einen Hangar hat, so wird er viel Zeit brauchen, um solche zu ruiniren, und kann die Garnison so alle Zeit darauf bleiben, und so wird sich dies alles conserviren bis er sich mit der zweiten Parallele nähert.
Wenn nun der Gouverneur positiv siehet, wo ihn der Feind attaquiren will, so kann er noch eins thun. Ich habe gesagt, dass die Attaque auf das Garten- und Jauernicker-Fort geschiehet; also kann er in dem Glacis bei dem Bögen-Thore, vom Stadtgraben bis gegen die Garten-Redoute, so dass dieselbe hinter dem Retranchement liegen bleibt, einen Abschnitt machen, wovon der Graben von der Seite des Garten-Forts und der Wall von der Seite des Bögen-Forts kommt. Desgleichen von der Köppen-Barriere an bis an die Minoriten muss eben dergleichen Abschnitt gemacht werden, davon der Graben nach dem Jauernicker-Fort und der Wall nach der Kirchen-Redoute kommt. Ist es möglich und hat der Commandant noch Zeit, so muss er diese Abschnitte verpallisadiren lassen. Durch diesen Abschnitt schliesst er den Feind ein; wenn er schon die Enveloppe genommen hat, so nimmt er den Feind in die Flanke. So weit sind wir aber noch nicht und ist es nur eine Précaution zu nehmen, eher als der Feind die Aussenwerke genommen hat.
Die grösste Defension von den Festungen und von Schweidnitz sind die Minen, und weil die darin in einer grossen Menge sind, so müssen sie wohl notirt werden, damit man sie nicht confondiret;<418> als zum Exempel die Mine A1, die Mine B1 und C1, die Mine A2, Mine B2, u. s. w.
Der Commandant muss den Plan von den Minen bei sich haben, wo sie alle darauf gezeichnet sind mit ihren Nummern, und dass keine eher gesprengt wird, bis dass sie einen Effect auf des Feindes Contre-Minen machen kann.
Ich habe bei diesem Projet de défense von keinen Ausfällen gesprochen, weil derjenige, der belagert wird, immer mehr dabei verlieret, als derjenige, der ihn belagert, und weil es nöthig ist, die Garnison zu conserviren zur Defension der Werke. Wenn aber Minen gesprengt sind, so können wohl kleine Ausfälle gemacht werden, um den Feind aus dem Entonnoir zu jagen; dies geschiehet aber durch einen Unter-Officier und zwölf Mann.
Der bedeckte Weg muss mit Infanterie besetzt sein, ungleichen alle Werke, und muss, wenn der Feind in der Nähe ist, einzeln gefeuert werden, absonderlich auf die Oerter, wo er die Sappen macht, damit man ihm die Arbeit aufhält und er nicht so geschwinde fertig werden kann.
Mit Stein-Mortiers müssen des Nachts und Tages auf die Tranchée Steine geworfen werden, weil der Feind dadurch einen entsetzlichen Schaden hat. Mit Kanonen muss nach den Batterien geschossen werden, des Nachts sowohl, wie bei Tage. Um dass die Kanonen treffen, so werden sie des Tages wohl gerichtet nach dem Orte, wo man hinschiessen will; und auch dass sie in der Direction bleiben, die ihnen gegeben ist, so werden kleine Leisten auf die Seiten von den Rädern und auf der Seite vom Schwanz der Affute, auf die Bettungen mit Nägeln befestigt; so behält es dieselbe Position, wenn es zurückläuft und wieder vorgezogen wird, die man ihm gegeben hat.
Die Fleche, die vor der Garten-Redoute liegt, ist casemattiret; die Fleche vor der Jauernicker-Redoute hat einen Hangar; also muss der Feind viel mehr Zeit haben, um die Werke zu ruiniren und die Ka<419>nonen unbrauchbar zu machen; jedoch kann der Feind nicht eher herankommen, bis alle die Minen, die herum sind, vollkommen ruiniret sind. Wenn er mit den Minen fertig ist, so kann er erst seine Bresch-Batterien anbringen, und wenn der Commandant siehet, dass die Bresche anfängt practicable zu werden, so ziehet er die Garnison zurück in die Werke, die dahinter liegen, zu sagen von der Fleche, die nach Schönbrunn liegt, durch die unterirdische Communication nach dem Garten-Fort, und von der Fleche vor dem Jauernicker-Fort, wo der Hangar gemacht ist; so ziehet er die Garnison zurück nach dem Werke, wo der General Knobloch begraben liegt, wartet bis sich der Feind in den verlornen Werken etabliret und lässt alsdann die Minen unter den Werken sprengen. Alsdann muss sich der Feind von neuem allda etabliren und dann findet er die Minen, die vor den andern Werken liegen und muss sich suchen da durch zu wickeln und sprengen, wozu Ich ihm noch vier Wochen Zeit gebe, zu sagen die Attaque vom Garten-Fort, die Attaque von der Flèche, wo der General Knobloch begraben liegt, und die Attaque vom Jauernicker-Fort. Diese Werke können nicht sonderlich von den Kanonen beschädigt sein; also findet er einen ganz neuen Widerstand, und muss von der Garten-Redoute eben wohl als von der Jauernicker-Redoute und dem Ravelin, was dazwischen liegt, vornehmlich gegen die Batterie, die der Feind errichten will, geschossen werden, um solche zu ruiniren, so viel es angehet; so kann der Commandant sogar die Courtinen gebrauchen und allda Kanonen, Mortiers und Haubitzen auffahren lassen, um eine gewisse Égalité vom Feuer mit dem Feinde zu haben.
Wenn endlich alle Minen vor den Werken ruiniret sind, so kann der Feind erst seine Bresch-Batterie anwenden. Er wird sich mit der Sappe Meister vom bedeckten Wege machen, um alsdann die Enveloppen von den beiden Forts zu beschiessen. Wenn er Meister von den Enveloppen wird, die sehr schmal sind, so wird er Mühe haben<420> seine Kanonen darauf zu bringen; aus der Ursache setzet er, wenn es zu enge ist, einen Mineur an und lässt sie sprengen, um mit derselben Batterie, die er im bedeckten Wege hat, Bresche auf den Corps de la place zu schiessen. Wenn die Bresche practicable ist, so muss das Fort420-a keinen Sturm abwarten, sondern sich in die Abschnitte zurückziehen, die der Commandant hat machen lassen. Die Kanonen aus der Stadt müssen gleich nach dem genommenen Fort schiessen, damit der Feind Mühe hat, sich darin zu etabliren.
Alsdann gehet eine neue Belagerung an, wo der Feind zwei Retranchements in seinen beiden Flanken hat, die seine Parallelen von allen Seiten enfiliren, die ihn also in die Noth setzen, das Ravelin, was zwischen dem Bögen-Fort und der Garten-Redoute ist, und das Ravelin, was zwischen dem Galgen-Fort und der Jauernicker-Redoute, eben wohl zu attaquiren; auf dass, wenn er bald im Stande sie zu nehmen ist, er den Commandanten zwingen kann, die beiden Abschnitte zu verlassen; alsdann kann der Feind erst die Belagerung vom Corps de la place anfangen. Tranchéen kann er nicht machen, weil er gar zu nahe vom Feuer vom bedeckten Wege von der Stadt ist; so bleibt ihm nichts mehr übrig, als mit der Sappe zu gehen; dieses ist sehr beschwerlich, und dann kann der Commandant des Nachts einige Sortien machen, um seine Arbeit zu ruiniren. Er kann eine Sortie aus dem Bögen-Thore machen, er muss aber einige Bedeckung auf dem bedeckten Wege lassen, damit der Ausfall gesichert ist. Alsdann gehet der Minenkrieg wieder an, und hat der Feind noch gut vier Wochen Arbeit, bis dass er seine Batterien auf dem Glacis etabliren kann. Wenn es nahe bei der Stadt ist, so muss, so viel wie möglich, seine Stein-Batterie werfen und des Nachts muss das Feuer auf dem Walle unaufhörlich sein und das kleine Gewehr mit.
Nach dieser Rechnung von der Belagerung hat sie schon an die drei Monate gedauert, und muss nothwendig die Armee, wenn sie<421> auch wäre geschlagen worden, die Zeit haben wieder in Ordnung zu kommen, um gegen den Feind zu marschiren und ihn zu zwingen die Belagerung aufzuheben. Ich will hoffen und wünschen, dass niemalen dergleichen Unglück geschiehet, dass die Armee geschlagen wird; allein weil es doch Sachen sind, die geschehen können, so ist es immer gut vorhero einzusehen, was bei dergleichen Sachen zu thun ist. Deswegen habe Ich supponiret, dass, wenn die Armee geschlagen ist, der Feind Schweidnitz belagert. Wenn nun die preussische Armee wieder herankommt, um die Belagerung wieder aufheben zu machen, so ist von der grössten Nothwendigkeit, dass derjenige, der in der Stadt commandiret, und der General, der die Armee anführet, sich mit einander verstehen; dies kann nicht anders als mit Signalen geschehen. So müssen jedesmal, gleich als der Krieg angehet, dergleichen Signale abgeredet werden. Die Zeichen können willkürlich abgeredet werden und ist es unumgänglich nöthig, dass sie abgeredet sind, damit man sich verstehen kann.
Wird die feindliche Armee geschlagen, so muss er nothwendig die Belagerung aufheben; wird unsere Armee geschlagen, so muss der Commandant doch suchen die Belagerung so lange zu trainiren, wie es möglich ist; denn sein Hauptstudium gehet dahin, Zeit zu gewinnen, weil seine ganze Ehre in der Länge der Defension bestehet.
Wenn es so weit kommt, dass der Feind Bresche schiesst, so muss er alle Nacht den Graben reinigen lassen, damit sich die Bresche nicht geschwinde formirt; wenn auch die Bresche bald practicable ist, so kann er ihn doch immer einige Tage aufhalten den Sturm zu wagen. Wenn er Holz und allerhand combustible Materien auf die Bresche wirft, die er mit Pech und Schwefel anzündet, so kann er nicht durchs Feuer durch; man kann auch den Feind bei andern Stürmen sehr aufhalten, wenn man ihn mit brennendem Oele begiesst und mit Pechkränzen und Granaten wirft in der Zeit, dass er den<422> Sturm giebt, und muss alles dies schon vorhero präpariret sein, so dass, wenn man es gebrauchen will, es schon an Ort und Stelle ist.
Auf die Hauptwerke muss er422-a den Sturm abwarten, den Feind einige Mal repoussiren und sich nicht eher ergeben, als wenn alle Ammunition und Lebensmittel fehlen und alle die Werke so ruiniret sind, dass er sich nicht länger defendiren kann.
Dieselbige Defension hat er zu machen und alle diese Vorschriften befolget er, wenn der Feind zwischen dem Bögen-Fort und dem Garten-Fort, oder zwischen dem Jauernicker- und dem Galgen-Fort attaquiret. Von der Seite von der Wasser-Redoute ist er sicher, dass ihm der Feind keine Attaque machen kann, weil dieselbe durch die Inundationes defendiret ist, die der Feind nicht ablassen kann; also halte Ich immer dafür, die natürlichsten Attaquen, die der Feind thun kann, die werden entweder zwischen dem Bögen-Fort und dem Garten-Fort, oder zwischen dem Garten-Fort und dem Jauernicker-Fort sein.
Determinirt sich der Feind von der Seite von Bögendorf, so hat der Gouverneur nur einen Abschnitt zu machen, der gehet vom Retranchement, das zwischen dem Garten-Fort und der Garten-Redoute ist, gerade vor dem Pulver-Magazine vorbei, auf das Saillant, wo sich die Stadt bricht, was gegen das Ursuliner-Kloster ist; da wird der Graben auf der Seite vom Bögendorfer-Fort und der Wall auf der Seite vom Jauernicker-Fort gemacht.
Diese Disposition muss beständig beim Gouvernement bleiben; wenn es aber unglücklicherweise zu einer Belagerung kommen sollte, so muss sie allen Stabs-Officieren vorgelesen werden.
Potsdam, den 14. November 1781.
Frdch.
<423>XXXVI. INSTRUCTION FÜR MEINE ARTILLERIE WIE SIE BEI GELEGENHEIT IHR FEUER EINRICHTEN SOLL.[Titelblatt]
<424><425>INSTRUCTION FÜR MEINE ARTILLERIE, WIE SIE BEI GELEGENHEIT IHR FEUER EINRICHTEN SOLL.
AN DEN GENERAL-MAJOR VON HOLTZENDORFF.
Potsdam, den 10. Mai 1782.
MEIN LIEBER GENERAL-MAJOR VON HOLTZENDORFF,
Ich bin mit Eurem Diensteifer, Meine Artillerie in einen respectablen Stand zu setzen, vollkommen zufrieden, aber Ich habe bei allen Meinen Campagnen bemerkt, dass solche von den Officieren fehlerhaft dirigirt worden und dass sie aus Vorurtheil und Mangel an Beurtheilungskraft oder auch aus Feigheit Fehler begangen, die für Mich öfters die schlimmsten Folgen gehabt haben, so dass Ich schon gezwungen gewesen bin Cavallerie-Commando's hinter ihr halten zu lassen, um sie zu ihrer Schuldigkeit anzuhalten. Ihr werdet also Euren Officieren die in beikommender Instruction angeführten Puncte genau einschärfen und darauf halten, dass solche auch jetzt bei allen Manœuvres befolgt und ausgeübt werden, damit sich sowohl die Officiere als auch die Bursche daran gewöhnen. Ich bin Euer wohlaffectionirter König,
Fdch.
<426>INSTRUCTION.
Die Vorbereitungen und die verschiedenen Bewegungen, die bei einer Bataille vorhergehen, dauern, ohngeachtet man den Feind schon in der Nähe und im Auge hat, öfters drei bis vier Stunden, je nachdem das Terrain beschaffen ist, darauf der Feind seine Position genommen und nachdem die Hindernisse sind, die man zu übersteigen hat, ehe man aufmarschiren kann. Es ist aber jederzeit fehlerhaft und schädlich, wenn die Artillerie ihr Feuer schon anfängt, sobald sie nur den Feind sehen kann und ihn zu erreichen glaubt.
Weder der angreifende Theil, noch der angegriffene haben von dergleichen Feuer was zu befürchten, weil es auf beiden Seiten fast ohne Wirkung ist. Der angegriffene Theil verschiesst sein Pulver ohne Vortheil; der angreifende aber verliert nicht nur sein Pulver, sondern seine Evolutionen geschehen auch viel langsamer und der Feind bekommt dadurch Zeit und Gelegenheit, unserm Angriffe Hindernisse in den Weg zu legen, wo nicht gar ihn zu vereiteln.
Diesen Fehler des zu frühen Feuers habe Ich fast immer an Meiner Artillerie bemerkt. Ich weiss zwar, dass das ungestüme Anhalten der Infanterie-Officiere und der zunächst stehenden Pelotons die Artillerie öfters zu diesem Fehler verleiten mag, und um sich bei der Infanterie zu insinuiren, oder auch wohl um ihre Bravour zu zeigen, feuern Eure Officiere so lange fort, bis sie merken, dass ihre Schüsse bis auf die Hälfte verschossen, und aus Furcht, dass sie sich ganz verschiessen möchten, nimmt ihr Feuer alsdann ab, wenn es just am heftigsten sein sollte.
Es geschieht aber auch wohl, dass selbst der commandirende General oder ein anderer General sich vergisst und zu früh zu feuern befiehlt, um nur seine Truppen zu betäuben, ohne daran zu denken,<427> welche schädliche Folgen es haben kann. Alsdann muss der Officier zwar gehorchen, aber er muss so langsam als nur möglich feuern, und alle Accuratesse beim Richten anwenden, damit nicht alle Schüsse verloren gehen. Bloss dann lässt sich dergleichen frühes Feuern entschuldigen, wenn der General die Absicht hat, die Aufmerksamkeit des Feindes auf die eine Seite zu lenken, um ihm verschiedene Bewegungen zu maskiren.
Sobald die Kanonen aber bis auf sechs hundert bis sieben hundert Schritt auf den Feind avancirt sind, alsdann müssen sie ein unaufhörliches Feuer machen und damit so lange continuiren, als sie dem Feinde ganz nahe sind; denn ein Schuss mit einer Passkugel in einer so nahen Distance schlägt nicht nur durch alle Treffen durch, sondern das Geräusch der Kugeln selbst setzt schon die feindlichen Truppen in Furcht und das Gewinsel von ihrer Wirkung verursacht weit mehr Schrecken als ein Kartätschenschuss in einer zu weiten Entfernung.
Selten wird ein Feind ein dergleichen wohl dirigirtes Feuer bis auf hundert oder achtzig Schritt aushalten, und wenn er dennoch Stand halten sollte, dann muss ohne Aufhören mit Kartätschen geschossen werden, und wenige Minuten werden die Sache entscheiden.
Dies aber müsst Ihr Euren Officieren hauptsächlich einschärfen, dass sie nie weiter als auf hundert Schritt mit Kartätschen schiessen, weil sich sonst die Kugeln zu sehr ausbreiten, sehr viele, ehe sie den Feind erreichen, auf der Erde liegen bleiben, viele über ihn weg fliegen, aber nur wenige ihm Schaden thun.
Wenn die feindliche Cavallerie attaquirt und in die Flanken oder sonst wo in die Linie einbrechen will, so muss mit den Kanonen nicht eher als höchstens acht bis neun hundert Schritt mit Kugeln auf sie gefeuert werden; aber alsdann muss es doch auch mit aller nur möglichen Accuratesse und Geschwindigkeit geschehen.
Gemeiniglich schreiet der Officier und Bursche von der Infanterie<428> der Artillerie zu, sobald sie eine Cavallerie gewahr werden, mit Kartätschen zu schiessen, und die Artillerie thut es aus Gefälligkeit; aber Eure Officiere müssen sich dadurch nicht irre machen lassen, sondern sie mit Passkugeln so lange beschiessen, bis sie glauben, dass sie noch so viel Zeit haben mit Kartätschen zu schiessen und ihr die erste Lage damit auf fünfzig bis sechzig Schritt geben zu können.
Ihr müsst aber Eure Kanoniere vorher instruiren, dass sie auf das Commando des Officiers bei dieser Gelegenheit nicht die ganze Batterie auf einmal, sondern nur immer die Hälfte abfeuern, damit ein beständiges Feuer unterhalten werde, doch so, dass jederzeit eine Kanone die andere überspringt; aber einzeln muss nicht geschossen werden, weil einzelne Schüsse sie nicht so leicht in Unordnung bringen und ihren Marsch aufhalten.
Ein Officier, der bei dergleichen Gelegenheiten sich nur nicht aus seiner Fassung bringen lässt, wird nie risquiren sein Geschütz zu verlieren, noch befürchten dürfen, dass die Cavallerie ihren Zweck erreichen wird. Keine Cavallerie wird in Carriere mehr als zwei hundert Schritt in einer Minute geschlossen zurücklegen, und wenn man annimmt, dass sie nur von acht hundert Schritt an beschossen wird, eine Kanone aber in einer Minute nur vier Schüsse thut; so erhält sie von einer Batterie von zehn Kanonen wenigstens hundert vierzig bis hundert fünfzig Schüsse mit Passkugeln, ehe sie mit Kartätschen beschossen wird, weil sie nicht gleich en carrière attaquirt, sondern sich erstlich in Trott, dann in Galopp und zuletzt in Carriere setzt, und wenn Ihr Eure Schüsse gut anbringt, dann wird ihr gewiss die Lust vergehen, Euch bis auf fünfzig Schritt nahe zu kommen, um sich noch mit Kartätschen beschiessen zu lassen.
Vorzüglich recommandire Ich Euren Officieren, bei dergleichen Vorfällen Présence d'esprit zu behalten; dann werden sie nicht leichtlich risquiren ihr Geschütz im Stich zu lassen, noch, aus allzu grosser Besorgniss solches zu verlieren, nöthig haben sich allzu früh zurück<429> zu ziehen und die Infanterie ohne Unterstützung zu lassen und solche gleichfalls zum Rückzug zu zwingen.
Noch zweier Hauptfehler muss Ich erwähnen, die fast durchgehends alle Artillerien begehen :
- 1. dass sie ihr Feuer hauptsächlich auf die entgegengesetzte Artillerie richten und diese zum Stillschweigen bringen wollen, und
- 2. dass sie ihr Geschütz auf die grössten Anhöhen zu placiren suchen, die nur auf dem Champ de bataille anzutreffen sind, um desto weiter schiessen zu wollen.
Aber beides sind schädliche Vorurtheile, wovon Ihr just das Gegentheil thun müsst.
In Ansehung des ersteren Fehlers, so müsst Ihr Eure ganze Aufmerksamkeit und Euer ganzes Feuer bloss dahin richten, die Linien der feindlichen Infanterie zu trennen, sie in Unordnung zu bringen, ihren Marsch aufzuhalten und zu verhindern, dass ihre Bewegungen mit Ordnung geschehen. Sobald Ihr diesen Zweck erreicht habt, so wird die Infanterie auch bald geschlagen sein, und das feindliche Geschütz wird von selbst schweigen und Euch in die Hände fallen.
Was das zweite Vorurtheil betrifft, das Geschütz auf Anhöhen zu placiren, um weiter schiessen zu können, so sieht ein jeder leicht ein, dass es nicht auf die Weite des Schusses bloss, sondern auf seine Wirkung ankommt. Wenn ein dergleichen Schuss auch wirklich in die feindliche Linie schlägt, so wird doch sein Effect wegen seiner schiefen Richtung nicht sonderlich gross sein, und die andern Treffen haben nichts von ihm zu befürchten. Schlägt er aber vor ihr auf, so wird bei lockerem Erdreiche die Kugel in der Erde stecken bleiben, bei festem aber mit einem Bogen über alle Linien weggehen.
Findet Ihr aber wegen des Terrains doch für nöthig Euer Geschütz auf Anhöhen zu placiren, so müssen solche doch nie über zwanzig Fuss über den Horizont erhöhet sein, oder Ihr könnt es auch in einer dergleichen Höhe auf die Dossirung höherer Berge stellen.
<430>Wenn es die Umstände erlauben, so müsst Ihr nie über die Infanterie weg schiessen, sondern immer Euer Geschütz mit vorbringen; denn wenn auch der vorwärts marschirenden Infanterie dadurch kein Schade geschiehet, so werden sich doch die Bursche vor dem Geräusche der über sie weg fliegenden Kugeln fürchten, sich auf jeden Schuss bücken und dadurch das Avanciren beschwerlicher machen.
Endlich lasst dies Eure Hauptregel sein, alle Bogenschüsse so viel nur immer möglich ist zu vermeiden, und wenn es das Terrain erlaubt und nicht Gräben, Défilés oder kleine Hügel solches verhindern, so thut nichts als Rollschüsse, denn ein solcher Schuss fehlt selten, sondern thut fast immer seine Wirkung und schlägt in einer nahen Distance durch alle Treffen.
Obgleich nur immer von den Kanonen die Rede gewesen, so kann doch meist alles auch bei den Haubitzen angewendet werden, ausser dass mit den Haubitzen etwas weiter mit Kartätschen, wegen des grössern Kalibers der Kugeln, kann geschossen werden, und dass damit öfters von höheren Bergen nach Retranchements und Verschanzungen mit Bogenschüssen geschossen wird.
In der Plaine aber und hauptsächlich in keiner zu grossen Entfernung müsst Ihr Euch gleichfalls der Rollschüsse bedienen.
<431>XXXVII. INSTRUCTION FÜR DIE FREI-REGIMENTER ODER LEICHTEN INFANTERIE-REGIMENTER.[Titelblatt]
<432><433>INSTRUCTION FÜR DIE FREI-REGIMENTER ODER LEICHTEN INFANTERIE-REGIMENTER.
Die Gattung Leute, die man unter die Frei-Bataillons nimmt, müssen folgendergestalt choisiret sein, als nämlich kein Kerl weder jünger noch älter als zwischen zwanzig bis fünf und vierzig Jahren; denn sind sie jünger, so crepiren sie und halten die Fatiguen nicht aus, sind sie älter, so können sie hingegen nicht mehr so laufen, als wie es doch für den leichten Infanteristen bei mancher Gelegenheit absolut nöthig ist. Die Leute müssen nothwendig ferner gut laden und chargiren können, weil sie sich bei den meisten Gelegenheiten mit dem Feuer defendiren, aber das Geschlossene, was bei der regulären Infanterie so nothwendig ist, das ist bei ihnen nicht von solchem Nutzen. Die Officiere und Unter-Officiere, so dabei sind, müssen gleichfalls nicht viel älter als fünf und vierzig Jahre sein, sonst können sie die Dienste nicht mehr thun, die man von diesen Truppen verlangt.
Die Art, wie sie müssen disciplinirt werden, rühret von dem Gebrauche her, den man von ihnen machen will. Dieser Gebrauch bestehet zum Exempel darin, Vorposten mit ihnen zu besetzen, es<434> mögen nun Wälder, Dörfer oder Feld sein, nicht um diese Posten auf die Länge zu mainteniren, sondern um die Armee zu avertiren und sich so lange zu behaupten, bis die Regimenter complet unter dem Gewehre sein können.
Die erste Eigenschaft, welche die Officiere bei sich erhalten müssen, ist ein immerwährendes Misstrauen gegen den Feind, dass sie sich alle ersinnliche Sachen vorstellen, die dem Feinde zu unternehmen nur möglich sind, um sich dagegen so zu mainteniren, als es die Force von ihrem Corps, das Terrain und die übrigen Umstände nur irgend erlangen wollen.
Stehen sie in Dörfern, so müssen sie, wo sich nur immer Aus- und Eingänge befinden, Posten haben, desgleichen doppelte Schildwachen rings herum; ausserdem muss noch immer eine Reserve in steter Bereitschaft sein, damit dem Feinde im Fall einer Attaque sogleich etwas entgegen rückt, was im Stande ist sich so lange zu wehren, bis die übrigen gleichfalls unter das Gewehr getreten sind und diese Defension souteniren.
Stehen sie hinter Gewässer, so müssen die Schildwachen suchen sich so zu decken, dass sie auf den Feind schiessen, aber nicht von ihm wieder beschossen werden können, es sei nun, dass sie sich hinter einen Baum stellen, oder sich hinter einen Hügel legen und da herüber schiessen. Bei alle diesem ist es aber die vornehmste Schuldigkeit eines Commandeurs, dass, wenn dergleichen vorfällt, er sogleich den General, der die Armee commandiret, ohne allen Verzug avertiren lässt.
Sollen die Frei-Regimenter einen Wald besetzen, so müssen sie nur doppelte Schildwachen am Rande des Waldes haben und einige Posten dahinter zum Soutien; das Corps aber muss drei hundert Schritt hinter den Schildwachen im Walde stehen. Alsdann müssen die Compagnien mit doppelter, auch dreifacher Distance aus einander gezogen werden. Das erste Glied rückt heran gegen den Rand um<435> zu schiessen. Wenn sie sich bald verschossen haben, rückt das zweite Glied vorwärts heran, von dem ersten Gliede hingegen macht der erste und zweite Zug rechts um, der dritte und vierte links um, gehen, um dem zweiten Gliede Platz zu machen, hinter die Compagnie zurück, um frische Munition zu empfangen, und formiren sich daselbst, als wenn sie das dritte Glied wären. Das andere Glied kann darnach eben dasselbe auch machen.
Sollte es aber sein, dass der Feind an einem Orte vom Walde mit seiner ganzen Force attaquiren wollte, so rückt die Compagnie gegen den Ort bis an den Rand vom Walde vor und chargirt ordentlich mit Pelotons. Durch diese Manœuvres sparen sie Leute, die ihnen nicht unnützerweise todt geschossen werden, und können sich um desto besser defendiren, weil sie der Feind, da ihre Force im Walde steckt, nicht decouvriren kann.
Auf den Märschen einer Armee sollen die Frei-Bataillons theils bei der Avantgarde, theils bei der Arrieregarde distribuirt werden. Die Officiere sollen bei der Gelegenheit die Augen daraufhaben, dass sie so viel als möglich geschlossen bleiben und einen guten Schritt dergestalt fort marschiren, dass sie die Colonnen nicht hindern.
Ist es bei einer Avantgarde, da kann man sie wenig anders gebrauchen, als dass man sie entweder in die Büsche oder in die Dörfer wirft, um die Cavallerie so lange zu souteniren, bis die Armee herankommt.
Sind sie bei der Arrieregarde, so können sie compagnieweise bei der Bagage eingetheilt werden, wo doch immer reguläre Infanterie dabei ist, da sie denn, so zu sagen, um die Bagage zu decken, weiter nichts thun, als dass sie wo postiret werden das letzte von der Arrieregarde zu decken, als auf einer Höhe, einem Busche, oder bei einem Défilé, u. s. w. Wenn sie aber da durch ihr Feuer das letzte decken, so muss es Peloton sein.
In den Bataillen können sie bei zwei Gelegenheiten gebraucht<436> werden, zum Exempel, wenn Büsche auf den Flügeln sind, so können sie da herein geworfen werden, um die Flanken zu decken. Bei solchen Gelegenheiten, wenn sie der Feind attaquiret, müssen sie reguläres Feuer machen, gliederweise oder einzeln, aber kein Peloton-Feuer, das gehet da nicht. Die zweite Art, wie sie in der Bataille können gebraucht werden, ist zum Exempel diese. Es stehet der Feind auf einer Anhöhe, von der man ihn vertreiben will. Da kann man sie zur ersten Attaque gebrauchen, aber das muss nicht regulär sein, sondern sie müssen gradezu blindlings in den Feind herein laufen und durchaus nicht eher schiessen, als wenn sie mit dem Feinde melirt sind.
Sind es Batterien, die sie attaquiren, so können sie in den Graben springen, warten bis der Feind seine Kanonen abgefeuert hat und dann durch die Schiessscharten sich Meister von der Batterie machen; aber das alles muss in voller Carriere geschehen, ohne sich zu besinnen, sonsten verlieren sie zu viel Leute.
Sind es Redouten, die sie attaquiren sollen, so muss sich so ein Bataillon in der Mitte theilen, zwei und eine halbe Compagnie rechts, zwei und eine halbe Compagnie links, und in aller Carriere, was sie laufen können, müssen sie in die Gorge oder Eingang der Redoute herein, um sich Meister davon zu machen.
Aus allen diesen Umständen sieht man, wie unumgänglich nöthig es ist, dass frisches und gesundes Volk bei den Frei-Bataillons ist, damit man sich derselben bei solchen Gelegenheiten, als es Seine Majestät angezeigt haben, mit Nutzen bedienen und gegen den Feind Vortheile erlangen kann.
Was par exemple wegen Bedeckung der Bagage und dergleichen Sachen ist, wo man die Frei-Bataillons auch gebrauchen kann, darüber sind keine andere Regeln als die, welche Seine Majestät bei der Infanterie bereits gegeben haben. Ist es während der Bataille und dass einige Frei-Bataillons die Bagage bedecken sollen, so bestehet<437> solche alsdann meistens aus den Packpferden und Officier-Wagen, weil bei dergleichen Gelegenheiten die schwere Bagage allemal zurückgelassen werden muss. Dabei ist weiter nichts besser zu thun, als die Packpferde alle in einen Klumpen zu bringen und sie, acht oder zehn Pferde hoch, hinter einander zu rangiren, damit der Klumpen nicht zu gross wird. Dieses Carré ist in den Flanken, in der Fronte und im Rücken zu bedecken, und dabei müssen die Kanonen so gebraucht werden, dass sie den feindlichen leichten Truppen, die da attaquiren, Schaden zufügen, aber keineswegs ihre Schüsse gegen die Armee gehen, die vor ihnen stehet. Lässt es das Terrain zu, so sucht man ordinär die Bagage hinter ein Défilé zu setzen, wo man den Truppen die Defension leichter macht.
Ziehet sich eine Armee in der Nachbarschaft vom Feinde ab, so werden die Frei-Bataillons hie und da bei der Arrieregarde gebraucht, um entweder ein Défilé, eine Höhe zu besetzen, Büsche, auch wohl Dörfer und dergleichen; aber sobald sie sich bei dieser Gelegenheit abziehen müssen, so muss es mit einer sehr grossen Geschwindigkeit geschehen, damit ihnen die feindliche Cavallerie hiebei keinen Schaden thun könne.
Ist die Armee in den Winterquartieren und die Frei-Bataillons haben die Vorposten an der Kette, so müssen sie nicht allein im höchsten Grade vigilant sein und durch Espions und dergleichen Mittel alles zu erfahren trachten was nur der Feind macht, sondern sie müssen annoch vornehmlich auf die Verstärkung reflectiren, die der Feind gegen die Posten machen kann, die ihnen in der Nähe stehen.
Sind es Länder, wo Wälder und Berge sind, so müssen sie mit ihren Patrouillen in die Berge und in die Wälder so weit gehen, als es nur ihre Sicherheit zulässt, und müssen darum hauptsächlich vernünftige Officiere mit den Patrouillen geschickt werden, die einen exacten Rapport von alle dem bringen, was sie gesehen und erfahren haben.
<438>Dieses alles aber ist noch nicht genug. Denn zu ihrer eigenen Sicherheit ist es nöthig, dass auf dergleichen Postirungen sie ihre Leute immer eine Stunde vor Tages Anbruch das Gewehr in die Hand nehmen lassen, auf dass, wenn sie wider alles Vermuthen attaquirt würden, sie sich wenigstens im Stande befinden, sich so zu wehren, dass ihnen der Feind keine Schlappe anhänget, die der Reputation der Truppen nachtheilig ist.
Wodurch sich aber die Officiere am meisten bei Seiner Königlichen Majestät recommandiren werden, bestehet darin, wenn sie selber Projecte formiren, wie sie den Feind surpreniren können; und dieses werden sie leichter als andere erfahren, weil sie beständig auf den Vorposten gebraucht werden und wissen müssen, welcher Praecautiones sich der Feind in seinen Patrouillen und Positions bedient oder nicht; denn negligiret sich der Feind in seinen Patrouillen, lässt er sich durch eine gewisse Sicherheit einschläfern, so ist das eine schöne Gelegenheit, von welcher ein wachsamer Officier profitiren kann, so ein Corps, welches in einem fortificirten Orte oder sonsten wo stehet, zu surpreniren. Das Project muss auch aus der Nachlässigkeit der Feinde formirt werden. Man muss wissen, durch welche Wege man ihnen in den Rücken kommen kann und so das Project formiren, dass ein kleines Corps Cavallerie oder was es sonsten ist, den Feind von vorn alarmirt, in währender Zeit man ihm mit der ganzen Force in den Rücken fällt und ins Dorf dringt, wobei sogleich die Cavallerie, so mitgegangen ist, so viel Gefangene als möglich zu machen suchen muss. Sobald man aber seinen Endzweck erreicht hat, so muss sich ein solches Corps ungesäumt wieder nach seinen Standquartieren abziehen und zwar durch einen andern Weg, als den es bei seinem Hinmarsche genommen hat. Geht es aber auch nicht allemal an, die Dörfer und fortificirten Posten zu überfallen, so ist es doch wohl möglich, dass dergleichen bei einem Corps de garde geschiehet, welches eine Brücke besetzt hat, oder bei einer<439> Wache, die in einem Walde hinter einem Verhaue stehet. Wenn so ein kleiner Trupp rechts und links tourniret wird und dass man ihn unvermuthet in den Rücken fasst, so ist er ohne Umstände fort.
Wenn also Officiere sind, die dergleichen Projecte machen, so müssen sie solches dem Generale anzeigen, der in der Chaine das Commando hat; sie müssen ausrechnen, wie viel Truppen zur Execution vonnöthen sind, und wenn es die Nothwendigkeit erfordert, so können sie auch durch reguläre Truppen, die eine Ecke zurückbleiben, soutenirt werden, damit sie sich auf solche repliiren können.
Aber um dass dergleichen Projecte mit Nachdruck executiret werden, so müssen diejenigen, die dergleichen vorhaben, sich eine genaue Kenntniss von dem Dorfe oder von dem Orte verschaffen, wo der Feind stehet, von den Anstalten, die er macht, von den differenten Wegen, die dahin gehen und wie man seinen Rückweg am besten nimmt, wann und wie stark der feindliche Succurs ankommen kann, wie viel Zeit man dagegen zu seiner eigenen Expedition braucht und wie die Gegend überhaupt beschaffen ist, worin man agiren will, u. s. w.; denn wenn eine exacte Kenntniss von dieser Sache fehlet, so kann ein solches Project unmöglich gut executirt werden. Zwei Sachen können dazu behülflich sein, um sich diese Kenntnisse zu verschaffen :
1. Dass man sucht Leute aus dem Lande zu bekommen, denen dergleichen Dinge bekannt sind. Die Schlächter und Jäger, wenn man sie kriegen kann, sind die besten unter selbigen, denn sie wissen alle Wege und Stege. Ausserdem aber kann man durch die Deserteurs, die man vom Feinde kriegt, wenn man sie recht zu examiniren verstehet, oder auch wohl durch einzelne Gefangene oft Umstände erfahren, die man schwerlich auf eine andere Art würde zu erfahren kriegen können.
2. Können sie einen guten und sichern Kerl von ihrem Regimente à dessein desertiren lassen. Dieser gehet zum Feinde über, siehet sich<440> genau um nach allem was passiret und kommt bei der ersten Gelegenheit wieder zurück, um getreulich Nachricht von allem zu bringen, was er observiret hat.
Diejenigen Officiere von den Frei-Bataillons, welche sich auf dergleichen Sachen legen, dass sie darin einige Geschicklichkeit erwerben, können zuverlässig versichert sein, dass ihr Avancement nothwendig darauf folgen muss.
Bei den Arrieregarden setzen Ihro Majestät noch eine Regel hinzu, nämlich dass, wenn es die Arrieregarde von einer Armee ist, sich solche so wenig als möglich mit dem Feinde in eine furieuse Action einlassen muss; denn dabei ist nichts zu gewinnen, au contraire, hält man sich zu lange auf, so ist fast immer Verlust dabei.
Ueberhaupt aber bei allem was Posten ist, müssen die Officiere ihre Leute lehren, dass sie sich gegen den Feind zu bedecken verstehen, so viel es möglich ist und die Umstände erlauben, dergestalt, dass sie zwar den Feind beschiessen können, aber von ihm nicht wieder getroffen werden. So können sie sich zum Exempel bedecken hinter Bäumen, hinter Häusern von einem Dorfe, sie können in einen holen Weg treten, um da bedeckt herüber zu schiessen, sie können sich platt auf die Erde legen, um hinter den Steinen hervor zu schiessen, desgleichen sich hinter eine kleine Anhöhe stellen, über die man weg feuern kann; in Summa, die Officiere müssen auf alle Gelegenheiten und Mittel raffiniren, dass ihre Leute da, wo diese sich mit Schiessen wehren sollen, allemal mehr bedeckt seien, als diejenigen vom Feinde.
Ihro Majestät setzen nun einen andern Fall, dass eine Stadt attaquirt werden sollte, die mit einer Mauer umgeben ist und wo der Feind Truppen hereingeworfen hat die Stadt zu defendiren. In diesem Falle werden freilich die Thore mit regulärer Infanterie und mit schweren Kanonen attaquirt, aber in dieser Zeit können sich die Frei-Bataillons rechts und links längs der Mauer extendiren, und wo<441> was schadhaft an der Mauer ist, oder sich ein Ort zeiget, bei dem das Uebersteigen nur möglich ist, so müssen sie wie die Katzen klettern, um herüber zu kommen; denn sobald die, welche die Stadt defendiren, sehen, dass schon feindliche Truppen in der Stadt sind, so werfen sie gewiss die Gewehre nieder.
Aber um diese Sachen zu executiren, welche Seine Majestät hier vorgeschlagen haben, so müssen sie wohl studiret werden, und müssen die Officiere zum voraus durch reifliches Nachdenken sich so geschickt gemacht haben, dass sie sich von allen diesen unterschiedenen Aufträgen mit Distinction acquittiren; sie müssen sich Kenntnisse schaffen von alle dem was zu der Sache gehöret, und das Studium muss der Execution allemal vorhergegangen sein, sonsten exponiren sie sich ohne Ueberlegung zu agiren, welches immer schändlich für einen Officier und für jeden Menschen ist.
Signatum Potsdam, den 5. December 1783.
Friderich.
<442><443>XXXVIII. INSTRUCTION FÜR DIE SCHLESISCHE INFANTERIE-INSPECTION DES GENERAL-MAJORS VON GÖTZEN.[Titelblatt]
<444><445>INSTRUCTION FÜR DIE SCHLESISCHE INFANTERIE-INSPECTION DES GENERAL-MAJORS VON GÖTZEN.
AN DEN GENERAL-MAJOR VON GÖTZEN.
Breslau, den 27. August 1785.
MEIN LIEBER GENERAL-MAJOR VON GÖTZEN,
Da Ich den General von Tauentzien auf sein Ansuchen von der bisher gehabten Inspection über die schlesischen Infanterie-Regimenter degagiret und nun für gut gefunden habe, diese Inspection zwischen Euch und Meinem General-Lieutenant Grafen von Anhalt zu theilen, dergestalt, dass Ihr folgende Regimenter unter Eure Inspection bekommen sollet, nämlich Euer unterhabendes Regiment, ferner das Regiment von Hager, von Rothkirch, von Schwarte und von Zaremba, benebst den Garnison-Regimentern von Heyking, von Kenitz, und von Sass zu Cosel, so habe Ich Euch solches zu Eurer Achtung hiedurch bekannt machen wollen, um Euch deshalben zu arrangiren. Was das Regiment von Sass betrifft, so ist es genug, wenn Ihr des Jahres einmal dahin gehet nach Cosel, um es zu besehen, dagegen die andern Regimenter Euch näher an der Hand sind, die Ihr denn auch schon öfter, nachdem es nöthig ist, besehen könnet. Uebrigens aber werde Ich Euch wegen alles dessen, was bei der Inspection zu beachten und worauf Ihr dabei zu sehen habt, noch eine besondere Instruction ertheilen. Ich bin, u. s. w.
<446>INSTRUCTION.
MEIN LIEBER GENERAL-MAJOR VON GÖTZEN,
Gegenwärtig habe Ich Euch nunmehro die nähere Instruction in Ansehung der Eurer Inspection anvertrauten Regimenter und was dabei zu beobachten, hiedurch ertheilen wollen. Ihr wisset zum Theil, dass Ich mit den Regimentern sehr übel zufrieden gewesen bin;446-a aber der vornehmste Fehler ist, dass alle die soliden Sachen über den Dienst für Spielwerk genommen und nichts mit wahrem Ernste betrieben worden. Das Eigentliche der Inspection und was der Inspector zu thun hat, besteht nicht in Revision des Regiments, um zu sehen ob das Exerciren so gehet wie Ich es befohlen habe; es ist das freilich ein Theil mit was dazu gehöret, aber vornehmlich ist nöthig zu sehen auf die Officiere, ob sie einen jeden anhalten zu dem, was seine Schuldigkeit ist, und muss Mir sodann davon ein Rapport auf Ehre und Reputation gemacht werden, besonders von den Stabs-Officieren, die das ihrige nicht gehörig thun, entweder aus Religion446-b oder aus Flüchtigkeit, und wo es nöthig, andere in ihre Stelle zu setzen, die besser sind. Die besten Capitains in der Inspection und die zum mehresten versprechen gute Stabs-Officiere zu werden, müssen notiret werden; was hingegen niederträchtige Leute sind, die keine gute Conduite haben, müssen Mir angezeigt werden, dass man sie wegschaffen kann. Das vornehmste, worauf sodann bei den Regimentern zu sehen, ist die Égalité; ein Regiment muss sein wie das andere, dass man keinen anderen Unterschied siehet bei den Regimentern, wie den von der Montirung, und müssen<447> beide Inspectores, nämlich Ihr mit dem General-Lieutenant von Anhalt, mit einander bisweilen communiciren über das, was so vorzunehmen; absonderlich was die Schritte sind, das muss sein bei dem einen Regimente wie bei dem andern, denn alle machen nur eine Armee und müssen sich also vollkommen egal sein. Aber das vornehmste und wodurch sie sich den besten Verdienst bei Mir erwerben können, bestehet darin, dass eine bessere Zucht in die Officiere kommt, dass Ihr Euch bemühet, selbigen mehr Ehre und Ambition beizubringen, und absonderlich den jungen Schlesiern das flüchtige Wesen und die Leichtsinnigkeit benehmet, was selbigen jetzt so anhängt; denn kaum sind sie acht Tage Officiere, dann nehmen sie schon den Abschied aus einer vorgeblichen Krankheit, die nicht gegründet ist, und hernach, wenn sie ihr bischen Geld verzehret haben, so kommen sie wieder und verlangen grosse Belohnungen und Posten für die grossen Dienste, die sie geleistet haben. Also könnet Ihr den Leuten nur sagen, wer einmal aus dem Dienste weg ist und hat nicht vor dem Feinde Schaden genommen, dass er etwa stark blessiret ist, der hat kein Emplacement zu gewarten.
Ihr wisset alles, wie das sein soll und wie das befohlen worden, wie Ich bin im Lager gewesen, dass nämlich alle Sachen in der gehörigen Ordnung geführet und erhalten werden sollen, denn das ist nur pure Faulheit von den Officieren, wenn das nicht geschiehet. Die Generale müssen alle reiten, wie das ebenfalls im Lager befohlen worden, sonst macht sie das hernach unbequem, weil es ihnen dann zu schwer ist, in Schritt oder in Galopp zu kommen. Was im übrigen das weitere Detail ist, das habe Ich Euch schon gesagt und darf es nicht hier noch wiederholen. Ueberdem habe Ich jedem Regimente eine eigene Instruction zugeschickt,447-a wie sie sich nehmen<448> sollen; allein, wenn darnach nicht gesehen wird, so hilft das alles nichts. Desgleichen ist auch nöthig, dass hin und wieder die Officiere ein wenig gestraft werden, wenn sie nicht die gehörige Attention im Dienst bezeigen. Dieses ist alles, was Ich Euch zu Eurem Verhalten weiter sagen kann. Meine Intention, und wie Ich will, dass alles sein soll, ist Euch ohnedem schon bekannt. Ihr werdet also alles auf das beste besorgen und es darunter an keinem Fleisse und Mühe ermangeln lassen. Zugleich erfolgt hiebei ein Aufsatz, wie die Inspection getheilet worden, zu Eurer Nachricht, desgleichen auch ein Vorspannpass zu Eurem Gebrauche, auf dass Ihr die Regimenter Eurer Inspection nach Erfordern der Umstände bereisen könnet. Ich bin, u. s. w.
Breslau, den 28. August 1780.
AN DEN GENERAL-MAJOR VON GÖTZEN.
Potsdam, den 3. September 1785.
MEIN LIEBER GENERAL-MAJOR VON GÖTZEN,
In Gefolge Meiner Euch unterm 28. August wegen der Euch anvertrauten Inspection ertheilten Instruction habe Ich Euch noch nachstehendes zu erkennen geben wollen. Unter den Regimentern von Eurer Inspection, wozu auch das Bataillon von Troschke zu Silberberg annoch gehört, ist dasjenige, was Ich zum besten gefunden, das Regiment von Hager. Demselben könnt Ihr auch deshalben in Meinem Namen ein Compliment machen. Bei Eurem eigenen unterhabenden Regimente war es auch passable. Nur die Stabs-Officiere müssen nicht so herumlaufen und die Majors und Adjutanten auf die Distancen besser sehen. Das Regiment von Zaremba ist etwas besser gewesen wie vorm Jahre. Aber der grösste Fehler ist immer, dass sie nicht geschlossen bleiben und so aus einander laufen. Die schlechtesten beiden Regimenter sind die von Schwartz und von Rothkirch. Sonsten, wie Ich sie bei Neisse gesehen, habe Ich solche recht gut gefunden;<449> aber dieses Jahr haben sie denselben Fehler gehabt, dass sie aus einander liefen. Das macht, die Stabs-Officiere geben nicht Acht. Da ist der Oberst von Amaudruz von Rothkirch und es kann wohl sein, dass an dem was mit lieget, weil er nicht hier im Dienst erzogen worden. Dieses müsst Ihr also näher nachsehen, wie es damit eigentlich ist, und Mir sodann darüber berichten. Das übrige alles ist Euch in der vorgedachten Instruction bereits gesaget und Euch auch sonsten schon bekannt, wie Ich will, dass es bei den Regimentern sein soll. Vorzüglich muss auf Égalité bei den Schritten gesehen worden in den differenten Garnisonen, dass darunter alles gleich und der Schritt durchgehends egal ist, dass es ist wie ein einziges Regiment; denn wenn ein Regiment stark marschiret und das andere schwach, so muss das nothwendig Confusion machen.
Demnächst müssen wir auch, ob wir schon jetzt in Friedenszeiten leben, die Kriegsgedanken nicht einschläfern lassen; und aus dem Grunde ist nothwendig nöthig die Regimenter zu gewöhnen Seiten-Patrouillen zu machen, absonderlich wo Höhen und Wälder sind. Wenn Officiere Seiten-Patrouillen machen, so müssen sie drei hundert Schritt abbleiben von den Regimentern, und Unter-Officiere vier hundert Schritt. Wo Berge und Anhöhen sind, da müssen sie solche immer erst mit ein paar Pelotons besetzen lassen, ehe sie durchmarschiren; und wenn sie so was machen wollen, muss das immer im Herbst geschehen, wenn das Korn aus dem Felde weg ist; aber im Frühjahr geht das nicht an.
Hiernächst muss auch bei den Officieren, die sie auf Werbung schicken, darauf gesehen werden, dass das keine Windbeutel oder solche Leute sind, die viel Geld depensiren, sonsten bringen sie nur einen Haufen Geld durch und schaffen nur schlechtes Volk an. Aus dem Reiche müssen sie keine andere Leute nehmen, als die zum wenigsten sechs Fuss gross sind, nicht über zwei und vierzig Jahr alt sind; und wenn sie finden, dass die Officiere auf der Werbung nicht fleissig sind, so müssen sie solche zurückkommen lassen und bestrafen. Bei den Rapports, die sie Mir machen, müssen sie Mir bei jedem Regimente die besten Officiere anzeigen, es seien solche Capitaine, Lieutenants, und wenn es auch Fähnriche sind, die Fleiss und Munterkeit, auch Activität im Dienst bezeigen. Was aber solche Windbeutel sind von Officieren, die den Abschied haben wollen, so ohne alle Ueberlegung, muss man suchen solche zur Raison zu bringen. Wo aber das nicht hilft und sie darauf bestehen bleiben, so muss selbigen zu erkennen gegeben werden, dass sie nie auf eine Bedienung oder sonstige Versorgung Rechnung machen dürfen, es müsste denn sein, dass bei dem einen oder dem andern die Krankheit wirklich vorhanden und es nicht möglich wäre beim Regiment länger zu dienen. Wenn alte Unter-Officiere ausrangirt werden, so müssen sie besorgen und darauf dringen, bei der Regie, auch beim Salz- und Tabackswesen, dass sie mit solchen<450> Diensten versorget werden, denen sie vorstehen können. Desgleichen auch, wenn alle Bursche sind, die ausrangirt werden und etwas schreiben können, die müssen sie ebenfalls suchen unterzubringen. Und wenn Ihr damit nicht,450-a so habt Ihr nur an Mich davon zu berichten und Mir den Namen und die Sache anzuzeigen.
Dieses ist es, was Ich Euch zu Eurem Verhalten in Ansehung der Eurer Inspection anliegendermassen anvertrauten Regimenter annoch habe sagen wollen; wobei Ich Euch noch bekannt mache, dass die in den schlesischen Festungen stehende Artillerie-Garnison, Compagnien und Commando's unter der Inspection der jeden Orts befindlichen Gouverneurs oder Commandanten verbleiben. Wornach Ihr Euch also überall zu achten habt. Ich bin, u. s. w.
AN DENSELBEN.
Potsdam, den 5. October 1785.
.... Nämlich es müssen Mir immer von den Inspecteurs die Anzeigen geschehen, welches die besten Capitaine bei den Regimentern sind. Dazu wird erfordert ein Mensch, der Verstand hat, der exact in seinen Sachen ist, der Lust zum Dienst hat und einen gewissen Eifer besitzet vor der Welt sich Reputation zu machen. Wenn Ich solche Leute weiss, so kann Ich gute Stabs-Officiere behalten, denn Ich kriege sie wenn sie so sehr veraltert noch nicht sind, und sie werden Stabs-Officiere da sie in ihrer besten Force sind, dass man sie sodann mit Nutzen gebrauchen kann. Darauf muss also mit der grössten Attention gesehen und Mir nach der Wahrheit angezeigt werden, welches die besten Capitaine bei den Regimentern sind, und wenn ein solcher etwa der dritte Capitain ist, so setze Ich ihn bei vorkommender Gelegenheit wie Major bei einem andern Regimente hin; denn auf gute Stabs-Officiere kommt alles an; sind diese bei den Regimentern recht gut ausgesucht, so kann man versichert sein, dass die Regimenter dann auch gut sind. Hiernächst muss auch auf die Zucht der Officiere genau gesehen werden, vornehmlich bei den Jüngern Officieren und bei den Frei-Corporalen. Junge Leute sind immer etwas flüchtig und machen wohl Sottisen; das muss jedoch nicht allemal nach der grössten Rigueur genommen werden, sondern<451> das kommt immer auf die Umstände an. Wenn sie sich aber so sehr in Schulden verthun und sich nur zu liederlichen Sachen appliciren und das Gute negligiren, so ist gewiss sein Tage von solchen Leuten kein guter Dienst zu erwarten; denn wenn ein Officier seine Schulden nicht bezahlen kann, so zieht das immer sehr üble Folgen nach sich, und darum muss man auch auf das Spielen sehr scharf sein, dass das nicht einreisst. Was denn hingegen solche Officiere betrifft, die wahre Lust und Eifer zum Dienst bezeigen, fleissiger beim Exerciren sind wie andere, oder sonsten sich vor andern hervorthun, diese müssen von den Commandeurs der Regimenter und Bataillons auch vor andern distinguiret und immer den Inspecteurs angezeigt werden. Und wenn auch Leute sind, die sich vorzüglich über die andern distinguiren, die müssen ebenfalls auch an Mich gemeldet werden. Ueberhaupt ist das eine sehr wichtige Sache, auf die Zucht der Officiere ganz genaue Acht zu haben. Es müssen daher die Inspecteurs deshalben sehr fleissig nachsehen und im übrigen bei den Regimentern alles so einführen, wie Ich es hier befehle. Ich habe Euch also dieses hiedurch zu Eurer Achtung annoch zu erkennen geben wollen und bin, u. s. w.
10-a Die Kalligraphen unterrichteten auch in wissenschaftlichen Gegenständen, z. B. in der Geschichte und Geographie; die drei Schulmeister hatten es nur mit den vielen Anfängern zu thun, welche lesen und schreiben lernten. So ist es wesentlich bis 1765 geblieben. Siehe Bd. VI., S. 110 und 111.
10-b Damit ist das Cadetten-Haus gemeint. Im Jahre 1776 wurde das jetzige Cadetten-Haus, mit der Inschrift Martis Et Minervae Alumnis, erbaut.
101-a Siehe oben, S. 28-31.
101-b A. a. O., S. 15ff.
105-a Siehe Bd. XXVII. II, S.146.
133-a In der Ordre vom 15. August 1756 sagt der König : « Ferner will Ich, dass überhaupt und durchgehends verboten sein soll, dass niemand von den Officieren, er habe Namen wie er wolle, selbst die Generale davon nicht ausgenommen, das geringste an Silberzeug, auch nicht einmal einen silbernen Löffel, mit in die Campagne nehmen soll. » Siehe Denkwürdigkeiten für die Kriegskunst und Kriegsgeschichte, Berlin, 1819. Viertes Heft, S. 91.
134-a Das Reglement vor die Königl. Preussische Infanterie, vom 1. Juni 1743, sagt im Titel XXIV., Theil VIII., Wie viel Equipage die Officiers mit zu Felde nehmen sollen. Artikel IX., S. 360 : « Es soll kein Subaltern-Officier einen Wagen haben, und es wird ihm nur ein Packpferd und ein Reitpferd gut gethan. »
137-a Siehe Figur 1.
138-a Siehe Figur 2.
15-a Siehe Bd. II., S. 71, 72, 90 ff. und 127.
158-a Der Name Chotusitz ist in der von uns benutzten Copie ausgelassen.
161-a Der kaiserliche Feldmarschall Samuel Graf von Schmettau wurde von Friedrich den 12. Juni 1741 zum Grand maître de l'artillerie ernannt. Siehe Militair-Wochhenblatt. 1830, Nr. 4., S. 14-16. Es ist uns aber nicht bekannt, ob derselbe im zweiten Schlesischen Kriege bei der Armee erschienen.
167-a Siehe Bd. XXIX., S. 19.
170-a Das sind dieselben vierzehn Regeln, welche sich auch in des Königs Schrift: Die General-Principia vom Kriege, 1753, S. 7-9, finden. Siehe Band XXVIII., S. 5 und 6.
170-b Reglement vor die Königlich Preussische Infanterie, 1743, S. 298 ff.
175-a Soll wahrscheinlich abwärts heissen.
183-a Siehe Band XXVIII., S. 31.
191-a Siehe Bd. III., S. 129 und 130.
194-a Abwärts.
204-a Siehe Band III., S. 144.
208-a Während der Zeit.
214-a Siehe Bd. XXVI., S. 116, und oben, S. 9.
219-a Siehe Bd. IV., S. 40, 41, 45, 125 und 193-197.
221-a Zu dieser Stelle hat der König mit eigener Hand Folgendes an den Rand geschrieben: « Und weil bei der Stadt Memel an theils Orten der Wall was ebouliret ist, so muss solches in der Geschwindigkeit mit Pallisaden und so gut es die Zeit zulässet befestiget werden. »
221-b Der König hat zu dieser Stelle Folgendes am Rande hinzugefügt: « Es ist dorten der vom Canitzischen Regiment verabschiedete Major von Rummel, so ein tüchtiger Officier ist, und alle Qualität zu solchem Posten hat, dem Ich den Character von Oberst-Lieutenant conferiren will und den Ihr zu diesem Posten werdet sehr wohl gebrauchen können. »
222-a Randbemerkung des Königs: « Die Cartouchen- und Patronhülsen für Kanonen. Infanterie und Husaren müssen ohngesäumt gefüllet werden. »
224-a Siehe Bd. XXVII. III., S. 298; Bd. XXVIII., S. 83 und 84, und oben, S. 57.
225-a Zusatz am Rande : « Und ganz Preussen. »
225-b Am Rande steht von des Königs Hand : « Der Marsch nach Marienwerder und Elbing giebt zu vielen Chicanen Gelegenheit. »
225-c Zusatz des Königs am Rande : « Wor er nicht überflügeln kann, alsdann hilft ihm seine Menge nicht. Eine grosse Fronte ist für uns gefährlich; aber viele Linien bringen den Feind in noch grössere Confusion, als wenn er auf zwei Treffen stünde. »
237-a Siehe das Vorwort des Herausgebers.
238-a In Betreff der Ungenauigkeiten unsers Textes erinnern wir ebenfalls an das Vorwort des Herausgebers.
239-a Vielleicht soll der Satz heissen : Alle Postenläger müssen nach den Grundsätzen der Befestigungskunst genommen werden.
240-a Vielleicht : der Fronte des Lagers entsprechend.
240-b Vielleicht : und muss der Verhau mit Piquets besetzt werden.
241-a Die letzten Worte sind sehr undeutlich geschrieben.
244-a Vielleicht : denn diese flankiren oder enfiliren die Attaques.
247-a Unsere Handschrift ist so ungenau, dass wir die letzten Worte nicht verbürgen können.
260-a Siehe Band V., S. 35, 196 ff., und 230-233.
268-a Siehe Band I., S. 131.
275-a Der Graf zu Dohna hatte den 28. Juni die Belagerung von Stralsund aufgehoben, um den Russen entgegen zu gehen. Den 6. Juli nahm er sein Lager bei Schwedt, von wo er den 11. über Angermünde und Neustadt-Eberswalde ging und den 16. in Wrietzen ankam. Den 20. bezog er bei Gusow ein Lager und den 24. auf den Höhen von Lebus. Siehe Bd. IV., S. 228 und 229.
276-a Siehe das zu dieser Ordre gehörige Schema.
276-b Bei den Worten : sie ihre Cavallerie scheint etwas zu fehlen.
285-a Die Armee stand vom 6. bis 8. September 1756 in diesem Lager bei Roth-Schönberg. woselbst das Hauptquartier war.
289-a Siehe oben. S. 165-178.
3-a Siehe Band IX., Seite 96 und 97.
310-a Was der König hier von der wissenschaftlichen Bildung seiner Officiere sagt. ist. zum Theil wörtlich, wieder aufgenommen in den Anhang zu dem Reglement, gegeben (Potsdam, den 1. October) 1779, wo auch, von Seite 70 an, von den Militair-Akademien in Wesel. Magdeburg, Berlin, Stettin und Königsberg die Rede ist, in welchen die von den Regimentern dahin geschickten Officiere in den Monaten November, December, Januar und Februar die Forti-fication und Geographie gründlich lernen sollten.
310-b Der König hat die Armee den 9. Februar 1763 in Inspectionen eingetheilt. Siehe Bd. VI., S. 104.
311-a Siehe oben, S. 119 und 120.
314-a Siehe Bd. VI., S. 103 und 104.
317-a Die bei Artikel I., II. und III. genannten Beilagen bilden die Artikel I., II. und III. des Anhangs zu dem Reglement. gegeben 1779.
322-a Siehe Bd. XXIX. S. 67.
323-a Siehe oben, S. 125, Art. 9.
329-a Diesen Namen hat der König den, auf des Generals von Retzow Rath, zur Schlacht bei Leuthen in Glogau bespannten zwanzig zwei und zwanzig Kaliber langen, neun und zwanzig Centner schweren Zwölfpfündern gegeben, welche seitdem bis 1793 als Feldgeschütze beibehalten worden sind. Siehe (von Retzow) Charakteristik der wichtigsten Ereignisse des siebenjährigen Krieges, Berlin, 1802, Band I., S. 238 und 239, und L. von Malinowsky und R. von Bonin Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie. Band I., S. 294 und Band III., S. 627 und 630.
332-a Siehe den zu dieser Instruction gehörigen Plan I.
332-b Plan II.
335-a Friedrich schreibt aus Pulsnitz, den 18. November 1758, an den Obersten von Dieskau : « Mein lieber Oberst von Dieskau, Ich habe unterm heutigen Dato an den General-Lieutenant von Rochow nach Berlin und General-Major von Tauentzien nach Breslau geschrieben, ob am ersten Orte wohl hundert Kanonen Zwölfpfünder und zu Breslau dreissig Zwölfpfünder nach österreichischer Art zwischen hier und dem Monat März könnten gegossen werden, und zugleich befohlen, dass die Formen dazu nur immer vorläufig besorget werden sollen. Ich habe Euch hiervon Nachricht geben wollen mit Befehl, die Anfertigung obiger Kanonen bestmöglichst zu betreiben. Ich bin, u. s. w. » Siehe K. W. von Schöning Historisch-biographische Nachrichten zur Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie. Band II., S. 131 und 132. Carl Wilhelm von Dieskau ist den 20. April 1755 zum Oberst-Lieutenant, Inspecteur der Artillerie-Magazine, wie auch der Oekonomie und der Ecole d'artillerie ernannt worden; den 24. Februar 1757 zum Obersten, General-Inspecteur sämmtlicher Artillerie und Chef vom ersten Feld-Bataillon; den 10. October 1762 zum General-Major und Chef vom ersten Feld-Regimente: und den 16. Mai 1768 zum General-Lieutenant. Den 14. August 1777 ist er gestorben. Siehe Bd. XXVIII., S. XII, XIII, 161 und 165.
336-a Plan III.
337-a Plan IV.
338-a Im Monat August 1717.
339-a Plan V.
340-a Plan VI.
341-a Plan VII.
343-a Plan VIII.
349-a Plan IX.
352-a Siehe Band IV., S. 6, und Band VI., S. 109.
357-a Siehe Band VI., S. 104. Anton Abraham von Steinkeller war Commandant von Berlin.
363-a Siehe Band XXVI., S. 498 und 499. Den beiden Lieutenants Johann Friedrich Sellin und Johann Georg Troll, vom Husaren-Regiment Usedom, welche der Prinz Heinrich am angeführten Orte. Seite 512, dem Könige rühmt, wurden, den 26. September und den 5. October 1778. Adelsbriefe verliehen. Der König spricht von den Usedomschen Husaren Band VI., Seite 175.
369-a Im Sommer 1745 brachte ein Armenier eine Compagnie desertirter türkischer Bosnier in das Lager des Königs bei Königingrätz. Der Major von Warnery (Band IV., S. 110), welcher dieses Corps unter seinen Befehl bekam, giebt darüber Nachricht in den Commentaires sur les Commentaires du comte de Turpin sur Montecuculi. A St. Marino, 1779, Bd. III., S. 36. Nach dem Dresdener Frieden wurden die Bosniaken den schwarzen Husaren (Regiment Nr. 5) zugetheilt und im Jahre 1760 wurden sie auf zehn Escadrons vermehrt. Nach dem Hubertsburger Frieden auf den alten Stamm vermindert, wurden die Bosniaken 1771 auf ein Regiment von zehn Escadrons gebracht. Der König gedenkt des Bosniaken-Corps Band V., S. 189. Im Jahre 1800 ging aus dem Regimente Bosniaken das Corps Towarzysz hervor.
Die Ulanen-Regimenter Nr. 1 und 2, welche ihren Ursprung von dem Bosniaken-Corps herleiten, haben im August 1845 ihr hundertjähriges Jubelfest gefeiert.
376-a Anton von Otto, damals Oberst-Lieutenant, ist erst den 14. December 1786 Oberst geworden. Den 20. Juli 1793 zum General-Major ernannt, ist er im März 1797 als Commandant von Cosel gestorben.
377-a Siehe den zu dieser Instruction gehörigen Plan.
378-a Carl Gottfried von Knobloch, geboren 1697 in Preussen, starb den 25. März 1764 als General-Major und Commandant der Festung Schweidnitz. Siehe Band V., S. a, 128 und 150; auch Band XIX., S. 221.
378-b Diese Redensart, welche soviel als etwa dreissig Mann bedeutet, lautet auch ein Manner dreissig. Siehe oben, S. 48, Art. 5.
385-a Siehe Band V., S. 101, und Band VI., S. 166.
39-a Siehe Bd. II., S. 87.
398-a Siehe Band XXVIII, S. 84 und 85.
403-a Der General-Major Friedrich Leopold von Bosse (Band VI., S. 178) wurde den 16. Mai 1780 zum General-Inspecteur der Ober-Schlesischen Cavallerie ernannt.
410-a Siehe Band XXVIII., S. 4
420-a Die Besatzung des Forts.
422-a Der Gouverneur oder Commandant.
446-a Der König hat die hier erwähnte Unzufriedenheit auf das schärfste ausgesprochen in einem Schreiben an den General von Tauentzien, Potsdam, den 7. September 1784. Siehe Annalen des Krieges und der Staatskunde. Berlin, 1806, Band III., S. 252-254.
446-b Das Wort Religion scheint in dem Texte, welchem wir folgen, ein Druckfehler zu sein.
447-a Damit ist die Instruction für die Infanterie-Regimenter, Breslau, den 24. August 1785, gemeint, welche sich in dem Militair-Wochenblatt vom 12. October 1833, Nr. 903, S. 5019, findet.
450-a Lücke im Original.
47-a Reibitz.
5-a Wir wüssten für den angegebenen Zweck nur Johann Hübners Kurze Fragen aus der politischen Historia, Band VI., zu nennen. Die Geographie desselben Verfassers empfiehlt der König. Band IX., Seite 92 , zum Gebrauche in der Aeademie des nobles. Vielleicht wäre auch an Caspar Abels Preussische und Brandenburgische Reichs- und Staats-Historie, oder an die Biographien der einzelnen Regenten von Gundling, Pufendorf (im Auszuge von Erdmann Uhse) und an Fassmann, endlich auch an das Theatrum europaeum zu denken, aus welchem Friedrich selbst (Bd. XXVII in, S. 8 und 9) seinen ersten Geschichtsunterricht geschöpft hat. Die lateinischen Lebensbeschreibungen der Kurfürsten von Joh. Cernitius und die französische Uebersetzung derselben von Antoine Teissier waren wohl nicht anwendbar.
57-a Siehe Bd. XXVIII., S. 83 und 84.
6-a Geheime und sonderbare Kriegsnachrichten des Marggrafen von Feuquieres, Königl. Französischen General-Lieutenants, Leipzig, 1788. zwei Theile in 4, mit Kupfern. Der zweite Theil ist betitelt Historische und Militairische Nachrichten. In Betreff dieses Werks schreibt der König an den Prinzen Leopold von Anhalt-Dessau, Breslau, den 9. November 1741: « Ich habe dem Buchführer Korn befohlen, an Ew. Liebden fünf und zwanzig Exemplare von des Feuquieres Kriegsnachrichten zu senden. Ew. Liebden haben solche an die unter Dero Commando stehenden Regimenter zu vertheilen, mit dem Bedeuten, wie es den Officiers nützlich sei und Mir zum gnädigen Gefallen gereiche, wenn sie dieses Buch mit Fleiss und Nachdenken lesen. » Siehe Bd. XXVIII, S. 112 und 170.
6-b Siehe Bd. XXVII. III, S. 277, 278, 279, 280 und 281.
64-a Siehe den zu dieser Instruction gehörigen Plan.
72-a Siehe (Frau von Blumenthal) Lebensbeschreibung Hans Joachims von Zielen. Berlin, 1805. Dritte Auflage, Theil I., S. 74 und 75. Es hat uns, auch durch einen Aufruf in der hiesigen Militair-Litteratur-Zeitung, nicht gelingen wollen, zu näherer Kenntniss dieser Instruction für den Husarendienst, vom Jahre 1741, zu gelangen. Dagegen verdanken wir dem verstorbenen Herrn Grafen von Zieten auf Wustrau eine, in dem Hauptquartier Selowitz, den 21. März 1742, von dem Könige unterzeichnete Disposition, wie ein Husaren-Regiment und Escadron formiret werden soll, fünf weitläuflig geschriebene Folio-Seiten. Diese bisher unbekannte Disposition, aus dem Nachlasse des berühmten Husarenführers, ist aber nur ein ganz gewöhnliches Reglement der elementarsten Art und hat mit unserer Instruction für die Husaren- Officiere von demselben Tage keine Verwandtschaft.
Wäre die Instruction vom 26. März 1741, welche wir oben, Seite 34-36, gegeben haben, nicht so bestimmt Instruction für die Cavallerie und für die Dragoner betitelt, so würde ihr Inhalt uns veranlassen, sie für die im Texte erwähnte Schrift zu halten.
8-a Der König hat das Cadetten-Corps am 30. Juni 1740, von welchem Tage die Instruction für dasselbe datirt ist, in Charlottenburg gemustert und in dem Orangerie-Hause speisen lassen. Besucht hat er das Cadetten-Haus den 23. November 1741, den 29. Januar 1744, den 20. December 1752, den 12. April 1763 und den 19. August 1764, wahrscheinlich auch nachher noch. Von dem Besuche im Jahre 1764 sagt die Haudesche Zeitung, Nr. 100: « Am Sonntage, den 19. August, Vormittags begaben sich Seine Majestät der König zu Pferde nach dem hiesigen Cadetten-Hof und hatten die Gnade, die in demselben befindlichen jungen Edelleute im Voltigiren, Zeichnen, Reiten und andern Kriegswissenschaften Allerhöchst zu prüfen, selbige Dero Königlichen Huld und Vorsorge zu versichern, u. s. w. » Mehrmals liess der König auch Cadetten auf das Berliner Schloss kommen, um den Bedarf für die Regimenter auszuwählen.
Ein grosser Schatz von (ungedruckten) Cabinets-Ordres zeigt, dass Friedrich bis an seinen Tod in ununterbrochener Verbindung mit dem Cadetten-Corps geblieben, und dass er immer die Seele desselben gewesen.
Band I., S. 174, spricht Friedrich, zum Lobe seines Vaters, über das Cadetten-Corps, dessen Chef er selbst, von der Stiftung, 1717, an bis 1730, gewesen ist. Siehe Bd. XXVII. III, S. 3 ff.; auch J. D. E. Preuss, Die militairische Richtung in Friedrichs Jugendlehen, S. 7 und 8.
83-a Siehe den zu dieser Disposition gehörigen Plan.
9-a Siehe Bd. XXVI., S. 116.
90-a Gewiss ist die mährische Enclave Maidelberg, südwestlich von Hotzenplotz, gemeint.
91-a Georg Christoph von Natzmer warb 1741, als Oberst-Lieutenant, auf des Königs Befehl in Preussen ein Ulanen-Regiment an, welches im Juni schon mit tausend Pferden in Berlin ankam und alsobald ins Feld rückte, aber nach einem grossen Unfall, 1742, in ein Husaren-Regiment, Nr. 4 der Rangliste von 1806, umgewandelt wurde. Natzmer starb, 1751, als General-Major in Breslau. Die Ulanen werden in dem Briefwechsel des Königs mit dem Fürsten von Dessau genannt. Siehe L. von Orlich, Geschichte der schlesischen Kriege, Band I., S. 368, 371, 373 und 421.
III-a General-Major Ludwig Schimmelfennig von der Oye, seil 1800 Chef des sechsten preussischen Husaren-Regiments in Gleiwitz, gestorben, ausser Dienst, im Jahre 1812.
IX-a Herr Heilmann hat in dem angeführten Buche acht Instructionen Friedrichs des Grossen, alle nach bekannten Texten, wieder abdrucken lassen.
IX-b Siehe Band XXVIII., S. VIII und oben, S. V.
V-a In der von dem Obersten von Schulz und dem Hauptmann Schulz, Leipzig, 1819, besorgten Ausgabe des Scharnhorstschen Buchs steht der Geheime Unterricht Band II., S. 181-278.
VI-a Achte Ausgabe, Paris, 1831.
VIII-a Siehe Band XXII., S. 331.
VIII-b Siehe Friedrich Nicolai's Anekdoten von König Friedrich II., Heft V., S. 3-20. Wir erinnern bei dieser Gelegenheit an die erdichtete Nachricht von einem Hagelwetter in Potsdam, welche Band XV., S. 221, zu finden ist.
XI-a Siehe Band II., S. 125 ff.
XIII-a Siehe Band II., S. 127.
XIII-b Siehe Geschichte der schlesischen Kriege, von L. von Orlich, Band I., S. 358.
XIX-a Dieser General fiel in der Nacht vom 25. zum 26. Juli 1758 in einer Affaire in der Vorstadt von Königingrätz. Siehe Band IV., S. 227 unserer Ausgabe.
XV-a Carl Wilhelm Ernst Baron von Canitz und Dallwitz, auch im diplomatischen Fache ausgezeichnet, ist an verschiedenen Höfen Gesandter gewesen, zuletzt in Wien, vom Jahre 1841 bis 1845, in welchem Jahre er, den 29. November, zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten ernannt wurde. Nach der Mitte des Monats März 1848 schied er aus diesem Amte aus. Den 30. März 1844 war er General-Lieutenant geworden.
XVI-a Siehe Nichtamtliche Beilage zu Nr. 11 des Militair-Wochenblattes pro 1854, S. 1-4.
XVII-a Der Verfasser der Mondstein-Würfe ist Friedrich Gustav Schilling.
XVII-b Siehe Band XXVIII., S. 187.
XXIII-a Siehe Band VI., S. 110, und Band XXIX., S. VI.
XXIII-b Siehe Band XXVI., S. 610.
XXV-a Siehe Band XXVIII., S. XV, 185-191, und 196.
XXVII-a Ausgabe von 1794, S. 271-276; Ausgabe von 1819, Theil II., S. 281-287.