- Instruction für den Oberst-Lieutenant vom Corps Cadets den von Oelsnitz
- Instruction wornach sich des General-Feldmarschalls Fürsten von Anhalt Liebden bei dem Deroselben aufgetragenen Commando über dasjenige Corps d'armée, welches Seine Königliche Majestät besonders formiren lassen werden, zu achten haben
- Instruction für die Cavallerie für den Fall einer Bataille
- Instruction für die Obersten und sämmtliche Officiere von den Regimentern Husaren
- Disposition für die sämmtlichen Regimenter Infanterie, wie solche sich bei dem vorfallenden Marsche gegen den Feind und bei der darauf folgenden Bataille zu verhalten haben
- Instruction für des General-Feldmarschalls Fürsten von Anhalt Liebden, wegen des Deroselben aufgetragenen Commandos in Ober-Schlesien
- Reglement, was bei dem Campiren der Armee beobachtet werden soll
- Reglement für die Cavallerie und Dragoner, was bei den Exercitien geändert wird
- Instruction für die Infanterie
- Ordres für die sämmtlichen Generale von der Infanterie und Cavallerie, wie auch Husaren, desgleichen für die Stabs-Officiere und Commandeurs der Bataillons
- Disposition, wie sich die Officiere von der Cavallerie, und zwar die Generale sowohl als die Commandeurs der Escadrons, in einem Treffen gegen den Feind zu verhalten haben
- Disposition, welchergestalt sich die Artillerie bei einer Haupt-Action mit dem Feinde zu verhalten hat
- Disposition, wie es bei vorgehender Bataille bei Seiner Königlichen Majestät in Preussen Armee unveränderlich soll gehalten werden, wornach sich auch sowohl die Generalität, als andere commandirende Officiere stricte zu achten und solches zu observiren haben
- Instruction für die General-Majors von der Infanterie
- Instruction für die General-Majors von der Cavallerie
- Instruction für den Obersten Lattorff, als Commandanten in Cosel
- Instruction für des Prinzen Ferdinand von Braunschweig Liebden, als Gouverneur der Festung Magdeburg
- Instructionen für den General-Feldmarschall von Lehwaldt, als General en chef von den sämmtlichen in Preussen stehenden Truppen, was derselbe, nach dem ihm gegebenen Plein-pouvoir, bei daselbst vorfallendem Kriege zu thun und zu beobachten hat
- Instruction des Königs für seine Quartiermeister. Aphorismen des Königs über die Befestigungs-, Lager und Gefechtskunst
- Ordre an den General-Lieutenant Grafen zu Dohna
- Instruction, welche der König im Breslauer Winterquartier in seinem Zimmer den Feld-Ingenieurs dictirt hat
- Instruction für die General-Majors von der Infanterie
- Instruction für die Commandeurs der Cavallerie-Regimenter, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und wegen der Oekonomie zu verhalten haben
- Instruction für die Commandeurs der Infanterie-Regimenter, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, wegen der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und der Oekonomie zu verhalten haben
- Instruction für die Artillerie
- Instruction für die Commandeurs der Regimenter und Bataillons
- Instruction für die Commandeurs der Cuirassier-, Dragoner und Husaren-Regimenter
- Instruction für den General-Major von Buddenbrock, was bei Schweidnitz zu thun ist
- Instruction für die Inspecteurs der Cavallerie, welche sie allen Commandeurs der Cavallerie communiciren sollen
- Instruction für die Inspecteurs der Infanterie
- Instruction für die Inspecteurs der Cavallerie
- Disposition für den Gouverneur oder Commandanten der Festung Schweidnitz, im Fall sie sollte attaquirt werden
- Instruction für meine Artillerie, wie sie bei Gelegenheit ihr Feuer einrichten soll
- Instruction für die Freiregimenter oder leichten Infanterie-Regimenter
- Instruction für die schlesische Infanterie-Inspection des General-Majors von Götzen