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- uc_t1 uc_t8 Titelei
- I XXXII Vorwort des Herausgebers
- 1 12 Instruction für den Oberst-Lieutenant vom Corps Cadets den von Oelsnitz
- 13 24 Instruction wornach sich des General-Feldmarschalls Fürsten von Anhalt Liebden bei dem Deroselben aufgetragenen Commando über dasjenige Corps d'armée, welches Seine Königliche Majestät besonders formiren lassen werden, zu achten haben
- 25 36 Instruction für die Regimenter Infanterie und Instruction für die Regimenter Cavallerie und Dragoner
- 37 54 Ordre und Dispositiones, wornach sich der General-Lieutenant von Kalckstein bei Eröffnung der Tranchéen vor Brieg achten und alles gehörig disponiren, auch einen jeden, so dazu commandiret wird, wohl instruiren soll, was er zu thun hat
- 55 60 Instruction für die Cavallerie für den Fall einer Bataille
- 61 74 Instruction für die Obersten und sämmtliche Officiere von den Regimentern Husaren
- 75 86 Disposition für die sämmtlichen Regimenter Infanterie, wie solche sich bei dem vorfallenden Marsche gegen den Feind und bei der darauf folgenden Bataille zu verhalten haben
- 87 98 Instruction für des General-Feldmarschalls Fürsten von Anhalt Liebden, wegen des Deroselben aufgetragenen Commandos in Ober-Schlesien
- 99 110 Reglement, was bei dem Campiren der Armee beobachtet werden soll
- 111 120 Reglement für die Cavallerie und Dragoner, was bei den Exercitien geändert wird
- 121 126 Instruction für die Infanterie
- 127 134 Ordres für die sämmtlichen Generale von der Infanterie und Cavallerie, wie auch Husaren, desgleichen für die Stabs-Officiere und Commandeurs der Bataillons
- 135 148 Disposition, wie sich die Officiere von der Cavallerie, und zwar die Generale sowohl als die Commandeurs der Escadrons, in einem Treffen gegen den Feind zu verhalten haben
- 149 154 Disposition, welchergestalt sich die Artillerie bei einer Haupt-Action mit dem Feinde zu verhalten hat
- 155 164 Disposition, wie es bei vorgehender Bataille bei Seiner Königlichen Majestät in Preussen Armee unveränderlich soll gehalten werden, wornach sich auch sowohl die Generalität, als andere commandirende Officiere stricte zu achten und solches zu observiren haben
- 165 178 Instruction für die General-Majors von der Infanterie
- 179 198 Instruction für die General-Majors von der Cavallerie
- 199 210 Instruction für den Obersten Lattorff, als Commandanten in Cosel
- 211 216 Instruction für des Prinzen Ferdinand von Braunschweig Liebden, als Gouverneur der Festung Magdeburg
- 217 233 Instructionen für den General-Feldmarschall von Lehwaldt, als General en chef von den sämmtlichen in Preussen stehenden Truppen, was derselbe, nach dem ihm gegebenen Plein-pouvoir, bei daselbst vorfallendem Kriege zu thun und zu beobachten hat
- 235 272 Instruction des Königs für seine Quartiermeister. Aphorismen des Königs über die Befestigungs-, Lager und Gefechtskunst
- 273 276 Ordre an den General-Lieutenant Grafen zu Dohna
- 277 286 Instruction, welche der König im Breslauer Winterquartier in seinem Zimmer den Feld-Ingenieurs dictirt hat
- 287 296 Instruction für die General-Majors von der Infanterie
- 297 315 Instruction für die Commandeurs der Cavallerie-Regimenter, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und wegen der Oekonomie zu verhalten haben
- 316 326 Instruction für die Commandeurs der Infanterie-Regimenter, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, wegen der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und der Oekonomie zu verhalten haben
- 327 354 Instruction für die Artillerie
- 355 364 Instruction für die Commandeurs der Regimenter und Bataillons
- 365 372 Instruction für die Commandeurs der Cuirassier-, Dragoner und Husaren-Regimenter
- 373 382 Instruction für den General-Major von Buddenbrock, was bei Schweidnitz zu thun ist
- 383 392 Instruction für die Inspecteurs der Cavallerie, welche sie allen Commandeurs der Cavallerie communiciren sollen
- 393 400 Instruction für die Inspecteurs der Infanterie
- 401 410 Instruction für die Inspecteurs der Cavallerie
- 411 422 Disposition für den Gouverneur oder Commandanten der Festung Schweidnitz, im Fall sie sollte attaquirt werden
- 423 430 Instruction für meine Artillerie, wie sie bei Gelegenheit ihr Feuer einrichten soll
- 431 442 Instruction für die Freiregimenter oder leichten Infanterie-Regimenter
- 443 451 Instruction für die schlesische Infanterie-Inspection des General-Majors von Götzen