<37>zwanzig, dreissig Procent Profit nach denen auswärtigen Landen wieder verhandeln, so kann man leichtlich begreifen, dass solchergestalt jährlich etliche Tonnen Goldes ins Land könnten gezogen werden. Allein man siehet alle Tage, wie viel schlesische Schiffe durch Berlin passiren, und dass die Schlesier diese Waaren selbst holen, den Profit davon ziehen, und sich der berlinischen Kaufleute allein als Commissionairs gebrauchen. Dieses aber ist vor diesem nicht so gewesen; denn vor der Neue Graben gemacht wurde, verstattete die Stadt Frankfurt, laut ihrer Privilegien, keinem Schlesier unterhalb Crossen den Handel auf der Oder; sondern alle die von Holland über die Elbe, Spree und Havel von Hamburg kommenden Waaren mussten, oberhalb Fürstenwalde, am Kersdorfer See, ausgeladen, und von dar auf der Axe nach Frankfurt gebracht werden, von dar sie die hiesigen Kaufleute weiter nach Schlesien verhandelt. Als aber der Neue Graben gemacht wurde, Anno 1678,a konnten die brandenburgischen Kaufleute wegen des schwedischen Kriegesb nichts Rechtes entrepreniren. Als das die Schlesier sahen, erboten sie sich, Anno 1678, dass sie durch den Neuen Graben nach Hamburg handeln wollten, woferne die Zölle nicht zu hoch gesetzet würden; und da sich doch die Stadt Frankfurt dieser Sache widersetzte, so wurde es demohngeachtet accordiret, und eine aparte Zollrolle deshalb gemachet, und seit der Zeit haben die Schlesier den Handel ganz an sich gezogen. Dieses ist nachgehends so weit gegangen, dass kein brandenburgischer Kaufmann den Handel treiben konnte, indem die moderirte Zollrolle nur für Schlesier, und nicht für hiesige Kaufleute gelten sollte, und dieses machte einen solchen Unterschied, dass wenn, exempli gratia, ein schlesischer Kaufmann von Lenzen bis Crossen für ein Fass Zucker sechs bis sieben Thaler Zoll geben musste, der brandenburgische wohl fünfzig Thaler geben musste. Hieraus siehet man klärlich, dass die hiesigen Kaufleute ihre Waaren nicht so wohlfeil, wie die Schlesier, geben konnten, und dass sie folglich nicht dabei bestehen können. Wenn nun ein Handel hier im Lande sein soll, so ist höchstens nothwendig, dass dieser schlesische immediate Handel gestöret werde, und weilen dieses sich nicht platterdings wegen des kaiserlichen Hofes will thun lassen, massen auch ein Rescript von Hofe, sub dato des 27. Martis 1727, eingelaufen, welches in sich hält den Accord, welcher zwischen unserm und dem kaiserlichen Hofe ist gemachet worden, so lässt sich diese Sache nicht schlechterdings thun, sondern muss indirectement damit verfahren werden.


a Der Neue Graben oder Friedrich-Wilhelms-Canal, von welchem der König Band I., Seite 76 unserer Ausgabe spricht, ist von Michael Matthias Smids, aus Rotterdam, 1662-1669, gebaut worden.

b Siehe Band I., S. 94.